Irgendwie nachvollziehbar, dass die Musiker der Softpopgruppe “Juli” und ihre Plattenfirma nicht begeistert sind von der “Bild”-Behauptung, sie hätten für ihr neues Lied “Regen & Meer” ein “Terror-Video” gedreht. Sowas lässt man sich nicht gerne sagen – zumal dann nicht, wenn es stimmt. (Und da helfen auch keine kurzatmigen Beteuerungen der Bandmitglieder, man würde sich in dem als Kurzfilm gedrehten Videoclip “in keiner Weise” auf die Entführung und Ermordung Hanns Martin Schleyers beziehen. Wer die Geschichte und das Video kennt, dürfte das anders sehen.) Das vorweg.
Andererseits ist die Empörung der Popgruppe nicht nur irgendwie nachvollziehbar, sondern – wenn man sich den “Bild”-Bericht vom vergangenen Mittwoch genauer anschaut – auch irgendwie berechtigt. In “Bild” hieß es nämlich über das “Terror-Video”“Terror-Video”:
Und unmittelbar im Anschluss an die (mit drei harmlosen Punkten) abgebrochene Nacherzählung schrieb “Bild” weiter:
Was “Bild” jedoch komplett verschweigt: Die auffälligen Parallelen zum “Deutschen Herbst” 1977 enden in dem “makabren Video” ungefähr dort, wo auch “Bild” ihre Nacherzählung abbricht… Hernach mündet die fiktionale Handlung des Clips (anders als die Schleyer-Entführung) nicht in die Ermordung des Opfers, sondern im Gegenteil in dessen Befreiung, die Entführer werden festgenommen…
Hätte “Bild” also geschrieben, das filmische Werk zeige deutliche Unterschiede zum “Deutschen Herbst” 1977 – es hätte genauso gestimmt.
Und trotzdem stand in der gestrigen Berliner “Bild”-Ausgabe diese Doppelseite:
Das Wort “Kannibale” findet sich dort nicht nur in der Überschrift, sondern auch in zwei Bildunterzeilen – und im Text wird Ralf M. weitere vier mal als Kannibale bezeichnet. Und das, obwohl “Bild” nebenan sogar einen Auszug der Anklage abdruckt, aus der sich deutlich entnehmen lässt, dass es eben nicht zu Kannibalismus kam. Man muss also davon ausgehen, dass “Bild” den Angeklagten absichtlich und wider besseres Wissen als Kannibalen bezeichnet.
Außerdem geht es hier mal wieder um Ziffer 13 des Pressekodex’. Obwohl dort und in den Richtlinien dazu eindeutig festgelegt ist, dass Verdächtige vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldige hingestellt werden dürfen, tut “Bild” mal wieder genau das (wie sich auch in der Online-Version des Berichts auf Bild.de nachlesen lässt).
Möglicherweise kann man auch darüber streiten, ob die Fotos, die “Bild” zur Illustration des Artikels gewählt hat, Ralf M. aussehen lassen, wie ein Raubtier im Käfig. Man kann darüber streiten, ob es wirklich notwendig und angemessen ist, detaillierte, “grausige” (“Bild”) Auszüge der Aussage des Gerichtsmediziners abzudrucken. Und man kann darüber streiten, ob man Ralf M.s Geständnis, das “Bild” im Wortlaut abdruckt, tatsächlich als “Grusel-Geständnis” qualifizieren muss. Es gibt jedenfalls Passagen darin, die dem Eindruck widersprechen, es handele sich bei dem Angeklagten um ein gewissen- und willenloses Monster:
“Ich selbst stehe den Vorwürfen fassungslos gegenüber und finde nur unzureichende Erklärungen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. (…)
Mir ist bewußt, daß dieser Teil meines Ichs medizinisch behandelt werden muß. Ich hoffe, mit Hilfe von Ärzten irgendwann einmal wieder ein normales Leben führen zu können.
Für die von mir begangene Tat schäme ich mich. (…)
Mir ist bewußt, welch schwere Schuld ich auf mich geladen habe. (…)
Bis zu der Tat habe ich irrig geglaubt, meine Fantasien im Griff zu haben. (…)
Ich weiß, daß ich in den nächsten Jahren unter gesicherten Bedingungen behandelt werden muß.”
Wie gesagt, “Bild” druckt all das im Wortlaut ab, und schreibt trotzdem darüber:
Sperrt ihn weg, er hat wieder Hunger!
Und in eine Bildunterzeile:
Offenbar hat er immer noch Hunger auf Menschenfleisch
Denn Ralf M. hat immer noch Hunger auf Menschenfleisch!
Ob also die Art und Weise, wie “Bild” die Geschichte präsentiert, entwürdigend ist, und ob sie den Angeklagten Ralf M. wie einen tumben Zombie darstellt, der einzig und allein von seinem Hunger auf Menschenfleisch getrieben ist, darüber müsste man jetzt vermutlich immer noch streiten — wenn auch nur mit “Bild”.
Nachtrag, 6.5.:
Man könnte glatt meinen, “Bild” versuche heute sich für ihre “Kannibalen-Berichterstattung” zu rechtfertigen. Auf Seite acht der Berliner “Bild”-Ausgabe steht nämlich ein fast ganzseitiger Artikel, der die Überschrift trägt, “Jetzt winselt der Berliner Kannibale! Ich fühle mich wie ein gefährliches Tier im Käfig”. Und im Text wird Ralf M. folgendermaßen zitiert: “Ja, ich bin ein Kannibale, und ich fühle so wie einer.” Aber, liebe “Bild”-Mitarbeiter, mal angenommen, irgend eine geistig derangierte Person käme auf die obskure Idee, sich als “Bild”-Chefredakteur und Herausgeber zu bezeichnen, würden Sie ihn dann auch so nennen und darstellen?
Jetzt wird’s erstmal stinklangweilig, denn laut Umsatzsteuergesetz unterliegen hierzulande u.a. Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes – mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen, gemäß Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Darüber hinaus aber beträgt die Steuer gemäß UstG § 12 Abs. 1 für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn Prozent der Bemessungsgrundlage.
Anders gesagt: Pornohefte beispielsweise sind jugendgefährdende Schriften oder Trägermedien und u.a. deshalb so teurer, weil in ihrem Verkaufspreis der volle Umsatz- oder Mehrwertsteuersatz von sechzehn Prozent enthalten ist, wohingegen die meisten Zeitungen und Zeitschriften mit nur sieben Prozent besteuert werden.
Weiter heißt es in der gerade mal 27-zeiligen Meldung auf der Titelseite:
Politiker von SPD und Union fordern, daß die Mehrwertsteuer auf Sexmagazine von zur Zeit sieben auf 16 % erhöht wird!
Im Anschluss zitiert “Bild” dann u.a. den niedersächsischen SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel mit der Aussage:
“Das ist doch obszön! Uns fehlt das Geld (…), aber gleichzeitig subventionieren wir Pornohefte.”
Das Zitat fiel, wie man nicht aus “Bild”, wohl aber aus Gabriels Büro erfährt, tatsächlich in der “Sabine Christiansen”-Sendung vom vergangenen Sonntag — und ist (peinlicherweise) sachlich falsch, weil Pornohefte, wie gesagt, ohnehin mit dem “normalen” Steuersatz von 16 Prozent besteuert werden.
Und man kann nun spekulieren, ob von Gabriel womöglich gar nicht Pornohefte, sondern “Schmuddelhefte” (also frei verkäufliche Druckerzeugnisse mit mehr oder weniger nackten, sexuell anregenden Inhalten wie “Playboy”, “Coupé”, “Bild”…) gemeint waren, um deren Besteuerung offenbar schon länger gestritten wird. Man kann es auch mit Recht schlimm finden, dass Politiker öffentlich über Dinge reden, von denen sie offensichtlich nichts verstehen, aber…
… aus dem Porno-Unsinn eine ähnlich unsinnige Seite-1-Schlagzeile machen und ohne jeden Sachverstand daherreden, “Pornohefte könnten in Deutschland bald deutlich teurer werden”, kann man eigentlich nicht.
Die “Bild”-Zeitung schreibt Blödsinn, und alle schreiben’s ab. Die rührende Geschichte von den “Unfallforschern”, die angeblich “ermittelt” hätten, was doch nur eine schlichte Umrechnung von Stundenkilometern in Meter pro Sekunde ist, zieht Kreise.
Nachrichtenagentur ddp, 3. Mai, 03:16 Uhr:
Laut “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Zigarette sucht.
Nachrichtenagentur AFP, 3. Mai, 04:25 Uhr:
Laut “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Kippe sucht.
Nachrichtenagentur vwd, 3. Mai, 06:30 Uhr:
Laut “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 km pro Stunde etwa 14 m pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Zigarette sucht.
Laut Bild ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Kippe sucht.
Nach Angaben der “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallen gelassenen Zigarette sucht.
Nachrichtenagentur AFP, 3. Mai, 16:29 Uhr:
Laut “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Kippe sucht.
Nachrichtenagentur ddp, 4. Mai, 08:41 Uhr:
Laut “Bild”-Zeitung ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Zigarette sucht.
Und mit zunehmender Zeit nimmt die Fehlerhaftigkeit natürlich nicht ab, sondern zu. Bei “Stern Online” ist aus den “Unfallforschern” schon eine ganze “Studie” geworden, die plötzlich zu Ergebnissen kommt, die nur scheinbar mit den bekannten “Ermittlungen” identisch sind:
Nach Auffassung des SPD-Verkehrsexperten Peter Danckert kann eine brennende Zigarette den Fahrer jedoch ebenso wie ein klingelndes Telefon ablenken. Er verwies auf eine Studie, nach der ein 50 Stundenkilometer schnelles Auto mindestens 14 Meter weiterrolle, wenn der Fahrer nach einer Zigarette sucht.
(Tja, daraus könnten Unfallforscher Siebtklässler dann errechnen, dass das Suchen nach einer heruntergefallenen Zigarette mindestens etwas mehr als eine Sekunde dauerte.)
Politiker fordern exklusiv in “Bild” ein Rauchverbot am Steuer, und “Bild” weiß warum:
Unfallforscher ermittelten, daß ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mindestens 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallengelassenen Kippe sucht.
Ja Wahnsinn, was moderne Wissenschaft heute alles erforschen kann.
Gut, den Anfang der Rechnung könnte jeder Siebtklässler mit einer Vier in Physik machen: 50 Kilometer pro Stunde = 50.000 Meter pro Stunde = 13,89 Meter pro Sekunde.
Normalerweise legt ein Auto, das mit 50 km/h fährt und nicht gebremst wird, also fast 14 Meter in der Sekunde zurück. Wenn eine Kippe fallengelassen wird, erhöht sich diese Strecke allerdings laut “Bild” laut “Unfallforschern” auf mindestens 14 Meter.
Jetzt würden wir natürlich gerne die Unfallforscher fragen, wie diese Beschleunigung zustande kommt: Ob das Fallen der Kippe zum Beispiel eine Änderung im Raum-Zeit-Kontinuum auslöst oder ob diese Forschung vielleicht auch Fälle berücksichtigt, in denen die Kippe auf das Gaspedal fällt.
Aber vielleicht ist das alles doch weniger ein Thema für Unfallforscher als für “Bild”-Zeitungs-Forscher.
Übrigens: “Spiegel Online” hatte in seinem Bericht über das Thema zunächst wenigstens den “mindestens”-Fehler von “Bild” korrigiert und geschrieben:
Nach Angaben von “Bild” ermittelten Unfallforscher, dass ein Auto bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde etwa 14 Meter pro Sekunde ungebremst weiterfährt, während der Fahrer nach einer fallen gelassenen Zigarette sucht.
Inzwischen hat dort jemand den Irrsinn bemerkt und durch die schlichte Formulierung ersetzt:
Fährt ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, legt es umgerechnet knapp 14 Meter pro Sekunde zurück.
Im Jahr 1967 drehte Sergio Leone den Italowestern “The Good, the Bad and the Ugly”. Ebenfalls 1967 formulierte der “Bild”-Erfinder Axel C. Springer seine Unternehmensgrundsätze, zu denen (bis 1990) auch das “Eintreten für die friedliche Wiederherstellung der deutschen Einheit” gehörte. Und am 17. Juni verleiht das “Kuratorium Deutsche Einheit” bei Geisa in der Rhön den diesjährigen “Einheitspreis”“Point-Alpha-Preis” an Michail Gorbatschow, George Bush und Helmut Kohl.
Und man mag sich die hitzigen Diskussionen in der “Bild”-Redaktion gar nicht vorstellen, als es darum ging, zu entscheiden, welcher der drei Preisträger den über 12 Millionen “Bild”-Lesern heute als “Gewinner” des Tages ans Herz gelegt werden sollte:
Entschieden hat sich “Bild” am Ende für den Trauzeugendes Chefredakteurs. Und Sergio Leones Westernklassiker heißt auf deutsch bekanntermaßen“Zwei glorreiche Halunken”.
Am vergangenen Mittwoch hat “Bild”, wie berichtet, mehrere Fotos aus der “Wir sind Papst”-Aktion von “Eye said it before” veröffentlicht — ohne Genehmigung, Quellenangabe und richtigen Kontext. Darunter war das Portraitfoto einer Bloggerin, die keineswegs damit einverstanden war, so zu einer Art Model für die Eigen-PR der “Bild”-Zeitung zu werden.
Die Betroffene geht nun gegen “Bild” vor und fordert Schmerzensgeld, Schadensersatz und Unterlassung. Ihre Abmahnung ist im Lawblog im Wortlaut veröffentlicht.
Bei Bild.de sind der Artikel und das Foto immer noch online.
Nachtrag, 16.20 Uhr: Inzwischen hat Bild.de den Artikel doch noch entfernt.
Heide Simonis ist als Ministerpräsidentin abgewählt, hat alle politischen Ämter abgegeben, und “Bild” stellt Reporter dafür ab, zu gucken, was sie jetzt privat so macht. Ein Fotograf verfolgt sie in ein Einkaufszentrum, zur Salattheke und zum Klamotten-Anprobieren bis fast in die Umkleidekabine , wartet abends vor der Privatwohnung eines befreundeten Ehepaares und morgens mit einem Kollegen vor ihrer Wohnung und lässt auch auf ausdrücklichen Wunsch nicht von ihr ab, bis Simonis eine einstweilige Verfügung gegen “Bild” erwirkt.
Dies ist die wunderbare wahre Geschichte einer großen deutschen Schauspielerin, der es ganz ohne eigenes Zutun gelang, die Welt ein bisschen besser zu machen.
Ihr Name ist Uschi Glas, und dieser Name wird, wenn sie Glück hat, für immer damit verbunden sein, dass Kinder in Deutschland nicht mehr so einfach Zugang zu pornografischem Material bekommen. Im vergangenen Jahr ging die Justiz nämlich gegen Anbieter von Sexseiten vor, die als einzigen Nachweis der Volljährigkeit verlangten, die Nummer des Personalausweises eines Erwachsenen einzugeben. Wie unzulänglich dieser Schutz ist, bewies die Polizei dadurch, dass sie die Nummer des Personalausweises von Uschi Glas eingab. Der war bei einem Zeitschriftenartikel, in dem es um ganz etwas anderes ging, abgebildet worden.
Mit Hilfe der öffentlich zugänglichen Daten von Uschi Glas konnten die Ermittler das Kammergericht Berlin überzeugen, dass dieser Schutz nicht ausreichend ist. Anbieter pornografischer Seiten müssten für eine effektivere Kindersicherung sorgen, urteilte das Gericht, sonst könnten sie wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt werden.
Uschi Glas könnte sich freuen. Tut sie aber nicht. Sie verklagt laut “Bild” die Polizei Berlin wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf 20.000 Euro Schmerzensgeld. Vielleicht hat sie nicht verstanden, was da passiert ist. Sie sagt, laut “Bild”: “Meine Personalien wurden auf Porno-Seiten gespeichert. Was ist, wenn damit noch weiter Schindluder getrieben wird?” Okay, sie hat nicht verstanden, was da passiert ist.
Genau wie die “Bild”-Zeitung. Die nennt das Vorgehen der Polizei, das zur Verbesserung des Jugendschutzes führte, einen “unglaublichen Behördenskandal”. Sie nennt allerdings die Pornoseiten auch “widerliche Sex-Seiten”, obwohl es sich vermutlich nur um ganz normale Sex-Seiten handelt. Aber im vergangenen Jahr hatte “Bild” in einem Bericht über das Urteil ja bereits geschrieben, es handle sich um “widerliche Kinderpornos”, was frei erfunden und falsch war.
Jetzt schreibt “Bild” noch, dass Uschi Glas “nur durch Zufall erfuhr, daß ihre Daten von der Polizei auf Porno-Seiten verwendet werden”. Nun ja, sie hätte es statt “durch Zufall” schon im Oktober 2004 aus vielen, vielen Zeitungen erfahren können, unter anderem der “Bild”-Zeitung. Aber jetzt, ein gutes halbes Jahr später, ist sie laut “Bild” immer noch geschockt. Und wütend. Und traurig. Und tief verletzt.
Das Schlimmste sei, sagt der Anwalt von Uschi Glas laut “Bild”-Zeitung, dass der Name seiner Mandantin mit schmutzigen Sex-Seiten in Verbindung gebracht wurde. Das sei für ihren Ruf eine Katastrophe.
Gut, dass beide anscheinend mit der “Bild”-Zeitung geredet haben, um das zu klären. Damit keiner mehr auf die Idee kommt, Uschi Glas mit schmutzigen Sex-Seiten in Verbindung zu bringen, hat die “Bild am Sonntag” ihren Namen einfach mal groß auf die Seite 1 neben das Wort “Porno-Prozess” geschrieben:
Und im Inneren steht neben ihrem Gesicht und Namen der Begriff:
Da wird sich Uschi Glas aber freuen, wenn sie zufällig davon erfährt.
Heute berichtet die “Bild am Sonntag” über die Amokfahrt in Kassel, über die am Montag bereits Bild.de einen Artikel veröffentlicht hat.
“Bild” behauptet nun nicht mehr, der Amokfahrer habe sich den Weg freigeschossen (er war unbewaffnet). “Bild” behauptet nicht mehr, der Amokfahrer habe vor der Fahrt einer Frau eine Flasche auf dem Kopf zertrümmert (was auch nach letzten Informationen nicht sicher ist). Und “Bild” behauptet nicht mehr, die Polizei habe ihn mit einem Schuss in die Schulter gestoppt (eine Kugel traf den Kopf, wie andere Medien schon länger wussten).
Der Artikel ist, de facto, eine Korrektur des Bild.de-Artikels vom Montag. Er enthält allerdings nicht das Wort “Korrektur” oder “Richtigstellung”, sondern, im Gegenteil, online sogar einen Link zu dem alten dreifach fehlerhaften Bild.de-Artikel mit seiner grotesk falschen Überschrift.
Nachtrag, 10.50 Uhr. Schon am frühen Sonntagmorgen surfen Bild.de-Mitarbeiter hier vorbei. Der “Info”-Link ist inzwischen entfernt worden.