Schwups IV

Es hat lange gedauert. Die Axel Springer AG hat sich bis zuletzt mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin abzudrucken. Das Landgericht Berlin hatte sie bereits am 6. September mit einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet. Eine Beschwerde Springers dagegen wies das Landgericht am 22. September zurück. Einen weiteren Antrag Springers gegen die Vollstreckung lehnte nun das Kammergericht Berlin ab.

Deshalb soll nach Auskunft des Ministeriums am morgigen Samstag auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung folgende Gegendarstellung Trittins erscheinen:

“In der BILD-Zeitung vom 31. August 2005 verbreiten Sie auf S.2 unter der Überschrift “Benzin-Wut Die Sprüche der Politiker” über mich, ich hätte erst am Samstag (27. August 2005) im BILD-Interview allen Autofahrern geraten, ab und zu das Auto stehen zu lassen. Gestern — so schreiben Sie weiter — hätte ich auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm gegen die Belastung der Bürger durch hohe Spritpreise präsentiert, nämlich den Verzicht auf weitere Erhöhung der Besteuerung von Sprit durch die von Frau Merkel geplante Mehrwertsteuererhöhung; mehr Biosprit und sparsamere Autos. Dazu stelle ich fest: Genau diese drei Punkte habe ich bereits in dem Interview am Samstag der BILD-Zeitung “präsentiert”, in dem ich neben diesen Forderungen empfohlen habe, ab und zu das Auto stehen zu lassen und andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.

Hintergrund ist, dass “Bild” (wie berichtet) die verschiedenen Vorschläge Trittins mehrere Tage lang auf die einzige Forderung verkürzt hatte, das Auto ab und zu stehen zu lassen. Das Kammergericht urteilte jetzt, dass die Formulierungen von “Bild” den Eindruck erweckten, Trittin habe tatsächlich zunächst nur diese Forderung aufgestellt und erst auf Nachfrage die “drei Punkte” präsentiert — was nachweislich falsch ist.

Über den Anspruch Trittins auf eine weitere Gegendarstellung auf Seite 1 sei noch nicht abschließend entschieden worden, sagte uns der Sprecher des Ministeriums, Michael Schroeren. Offen sei allerdings auch, ob Trittin weiter darauf bestehen werde.

“Bild” veröffentlicht Gegendarstellungen (entgegen anderslautender Behauptungen) am liebsten gar nicht und notfalls bevorzugt samstags. Dann ist die Auflage der Zeitung am niedrigsten.

Nachtrag, 23.10.2005:
Naja, und so sah sie dann aus am Samstag:

Kurz korrigiert (23)

“Eine Fehlgeburt (…) ist das verfrühte Ende einer Schwangerschaft durch (…) Verlust des weniger als 500 g wiegenden Fetus, ohne dass extrauterine Lebensfähigkeit gegeben ist, also vor Ablauf der etwa 22. bis 24. Schwangerschaftswoche.”
(Quelle: Wikipedia)

“Eine Totgeburt liegt vor, wenn das geborene Kind mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Ein totgeborenes Kind unterliegt (…) der Bestattungspflicht.”
(Quelle: Wikipedia)

Anders als “Bild” annimmt, bedeuten die Worte Fehlgeburt und Totgeburt also nicht dasselbe.

PS: Eher unwahrscheinlich ist darüber hinaus die “Bild”-Behauptung, dass Jenny Elvers-Elbertzhagen, die vor fünf Wochen in der achten Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatte, am 3. September (also in der sechsten Schwangerschaftswoche) “ihr Bäuchlein kaum noch verbergen” konnte.

Mit Dank an Gudrun S. und Simon K. für die Hinweise.

Nachtrag, 7.11.2005:
Immerhin: Zweieinhalb Wochen später hat “Bild” den Unterschied offenbar begriffen und schreibt an anderer Stelle ausdrücklich: “In Deutschland werden jährlich rund 4000 Babys tot geboren. Dazu zählt man aber nicht solche, die vor der 25. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen. Diese bezeichnet man als Fehlgeburt.”

Mit nachträglichem Dank an Tobias M.

Outing II

Vorgestern in der “Out”-Liste von “Bild” (mal wieder) ganz oben:

“Haare, die so fettig glänzen wie ein frisch geschmiertes Butterbrot (iiiiih!) – vermiest jedes zärtliche Durchwuscheln!”

Der Wunsch nach Rache ist verbreitet

Schau|pro|zess, der (abwertend): auf propagandistische Massenwirkung angelegtes öffentliches Gerichtsverfahren.
Duden, 5. Auflage

“Bild” macht heute Jörg Armbruster zum Verlierer des Tages. Der ehemalige Nahost-Korrespondent der ARD hat vorgestern im “Tagesthemen”-Kommentar die Befürchtung geäußert, dass der Prozess gegen Saddam Hussein zum “Schauprozess” werden könnte. Außerdem ist Armbruster der Meinung, dass “der Sinn für Gerechtigkeit” im Irak noch unterentwickelt sei, der “Wunsch nach Rache” hingegen sei verbreitet. Deswegen fragt “Bild”:

Entdeckt da jemand sein Herz für Saddam?

Am Ende steht:

BILD meint: Erst denken, dann reden!

Und wir möchten die Aufforderung gerne zurückgeben. Schließlich bezeichnet Armbruster Saddam in seinem Kommentar mehrfach als “Massenmörder”, wirft ihm mehrfach Folter und Vertreibung vor und sagt:

Zehntausende Iraker ließ der Diktator hinrichten, sie hatten keine Chance sich zu verteidigen, sie kamen erst gar nicht auf die Anklage- sondern gleich auf die Folterbank.

Armbrusters abschließende Sätze zeigen eigentlich recht deutlich, worum es ihm geht:

Sie [die Richter] müssen dem Massenmörder Saddam einen juristisch einwandfreien Prozess bieten. Nur so können sie die Iraker überzeugen, dass es so etwas gibt wie eine demokratische Justiz im neuen Irak, erst so bekommt der Prozess einen tieferen Sinn. Denn kein Strafmaß kann die Verbrechen Saddams je wieder gut machen.

Wie kommt man bei “Bild” also dazu, Armbruster vorzuwerfen, er habe “sein Herz für Saddam” entdeckt? — Armbruster sagt:

Den Satz, auch ein Schwerverbrecher hat einen Anspruch auf einen fairen Prozess, diesen wichtigen Satz verstehen viele Iraker nicht.

Offenbar nicht nur die.

Stille Post Ultra

Eigentlich hatten wir ja gedacht, dass die “Bild am Sonntag” in ihrer “Korrekturen”-Rubrik am vergangenen Sonntag klarstellen würde, dass es sich bei Rumänien nicht um Moldawien handelt. Andererseits gehen diese Fünfeinhalb auf einen Streich dann zweifellos vor:

Schwer verletzt, mit Schramme

Schon Günter Wallraff wunderte sich in seiner Zeit bei der “Bild”-Zeitung über deren Praxis, dass derjenige, der die Überschrift zu einem Artikel macht, nicht zwangsläufig dessen Inhalt kennt. Dreißig Jahre später scheint sich nicht viel verändert zu haben.

(Hervorhebungen von uns)

 

Kurz korrigiert (22)

Anders als “Bild” heute auf der Titelseite schreibt, wurde die Tochter des Bundespräsidenten keineswegs “beraubt”. Möglicherweise wurde sie betrogen (und zwar vor über fünf Jahren). Jedenfalls schreibt “Bild” im Text dazu etwas von einem “Betrugsprozess”. Und so, wie “Bild” den Sachverhalt schildert, wurde Köhlers Tochter weder Gewalt angetan, noch wurde sie mit “gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben” bedroht. Das ist beim Raub, anders als beim Betrug oder beispielsweise beim Diebstahl, aber Tatbestandsvoraussetzung. Nicht zuletzt deswegen wird Raub ja auch am härtesten bestraft.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Alex B.

Angst und Verunsicherung

“Mit der Angst wächst die Verunsicherung”, schreibt “Bild” heute über die Vogelgrippe. Mit dem “Bild”-Zeitung-Lesen wächst sie auch.

“Alle Vögel weggesperrt”, steht dort auf Seite 1, und den damit erweckten zeitlichen Eindruck bestätigt der Text im Inneren:

Ab sofort muß alles Geflügel in Ställe gesperrt werden.

Das stimmt nicht. Die entsprechende Eilverordnung tritt — wie manche Agenturen schon in der Überschrift melden und sich auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums nachlesen lässt — erst am Samstag in Kraft.

Weiter schreibt “Bild”:

(…) neue Vogelgrippe-Fälle in Rußland. Dort erreichte die ansteckende Seuche jetzt die europäische Region Tula. (…) Die Region wurde unter Quarantäne gestellt.

Tatsächlich wurde nur ein einziges Dorf, Jandowka, unter Quarantäne gestellt.

Danke an Andreas für den Hinweis!

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