Archiv für September 11th, 2024

Angriffe auf die Pressefreiheit, Influencer statt Trollfarmen, Goma

1. 72 Angriffe auf die Pressefreiheit
(verdi.de)
Einem Monitoring-Bericht zufolge wurden in der ersten Jahreshälfte 2024 in Deutschland 72 Angriffe auf die Pressefreiheit dokumentiert, darunter gewaltsame Übergriffe auf Medienschaffende bei Demonstrationen, Vandalismus und juristische Einschüchterungsversuche. “Der MFRR-Report schlüsselt auf, mit welcher komplexen Bedrohungslage Journalist*innen in Deutschland zu tun haben. Die Bilanz ist alarmierend und wirft ein schlechtes Licht auf die Verfassung unserer Demokratie. Unliebsame Berichte gewaltsam verhindern zu wollen, ist zutiefst antidemokratisch. Die geringe Aufklärungsquote von Straf- und Gewalttaten gegen Medien taugen aber auch nicht zur Abschreckung”, kommentiert Tina Groll, Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in Verdi.

2. Influencer statt Trollfarmen: Wie Russland seine Desinformations-Taktik ändert
(socialmediawatchblog.de, Martin Fehrensen & Simon Hurtz)
In der aktuellen Ausgabe des “Social Media Watchblogs” beschäftigen sich Martin Fehrensen und Simon Hurtz mit der veränderten Desinformationstaktik Russlands, die sich von Trollfarmen hin zu Influencern verlagert habe, um westliche Demokratien gezielt zu destabilisieren. Dabei werden reichweitenstarke Influencer rekrutiert, die mit authentischen Followern gezielt politische Narrative verstärken sollen. Diese Methode gelte als effektiver, da sie Vertrauen nutze und nicht auf künstliche Accounts oder Bots angewiesen sei.

3. Stellungnahme zum Doppelgänger-Vorwurf: “Meinungsfreiheit ist nicht verfassungsfeindlich”
(freitag.de, Philip Grassmann & Elsa Koester & Sebastian Puschner)
Der “Freitag” meldet sich in eigener Sache zu Wort. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz werfe Freitag.de vor (PDF), Nachrichten zu verbreiten, die “grundsätzlich ins russische Narrativ passen” und die in Russlands Desinformationskampagnen Verwendung fänden. Die Redaktion frage sich: “Seit wann ist die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit ein Grund, in einem Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt zu werden? Die Forderung nach Frieden dürfte sicherlich vom Grundgesetz gedeckt sein. Das Landesamt für Verfassungsschutz verstößt mit seinem Bericht ausgerechnet gegen eine der Normen, die es doch angeblich schützen soll. Das ist der eigentliche Skandal.”

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4. Reporter in Goma: zwischen journalistischer Ethik und Überleben
(de.ejo-online.eu, Innocent Buchu)
Journalistinnen und Journalisten in Goma, einer Großstadt im Osten der Demokratischen Republik Kongo, arbeiten unter äußerst prekären Bedingungen, die ihre berufliche Unabhängigkeit und Integrität gefährden. Sie erhalten oft kein regelmäßiges Gehalt, arbeiten ohne Verträge und stehen unter politischem und wirtschaftlichem Druck, der sie zu Praktiken wie Bestechung und Selbstzensur verleite. Innocent Buchu, Dozent und Wissenschaftsjournalist in Goma, beschreibt in seinem Artikel, wie diese schwierigen Bedingungen nicht nur die journalistische Ethik, sondern auch die Qualität der Informationen beeinträchtigen.

5. Australiens Regierung plant Mindestalter für Nutzung sozialer Medien
(spiegel.de)
Der australische Premierminister Anthony Albanese plane ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung Sozialer Medien, um Kinder vor negativen Einflüssen zu schützen. Kritiker warnen, dass das Gesetz sozial benachteiligte Kinder ausschließen und nicht effektiv durchgesetzt werden könne, während andere fordern, die Plattformen selbst strenger zu regulieren.

6. Google muss 2,4 Mil­li­arden Euro Strafe zahlen
(lto.de)
Wie “Legal Tribune Online” berichtet, muss der Konzern Google nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, da er sich mit seinem Preisvergleichsdienst einen unerlaubten Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. In einem anderen Verfahren habe der EuGH entschieden, dass Irland dem Unternehmen Apple durch Steuervergünstigungen rechtswidrige Beihilfen in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro geleistet habe, die das Unternehmen nun zurückzahlen müsse.