Archiv für März 25th, 2024

Grenzwertige Doppelrolle, Erfolge gegen den Guru, Wer Musk hofiert

1. Blockchain-Studie: Die grenzwertige Doppelrolle eines “SZ”-Autors
(capital.de, Niklas Wirminghaus)
Offenbar durfte ein Autor in der “Süddeutschen Zeitung” ausführlich über die Blockchain-Technologie und eine Studie zum Thema berichten, obwohl er selbst Krypto-Unternehmer ist. Niklas Wirminghaus ist dem Fall nachgegangen, der für ihn eine klare Grenzüberschreitung darstellt: “Über ein Themengebiet, in dem man unternehmerisch tätig ist, parallel als Journalist zu schreiben – das verbietet sich eigentlich. Es untergräbt das Vertrauen der Leser und Leserinnen in eine unabhängige Berichterstattung.”

2. Just Love? Erfolge für den hr im Rechtsstreit gegen den Guru der Sekte Bhakti Marga
(hessenschau.de)
In der aktuellen Folge des “ZDF Magazin Royale” geht es um Guru “Vishwananda”, das Oberhaupt der Sekte “Bhakti Marga” mit Sitz in Hessen. Der Guru und dessen Machenschaften waren bereits vor zwei Jahren Thema der sechsteiligen Podcast-Serie “Just Love”. “Vishwananda” war juristisch gegen den Podcast des Hessischen Rundfunks (HR) vorgegangen. In einem “In eigener Sache” berichtet der HR nun über die bisherigen juristischen Erfolge, aber auch darüber, wie mühsam und langwierig das Ganze ist: “Einer der Gründe, warum die Rechtsstreitigkeiten nach mehr als zwei Jahren noch nicht abgeschlossen sind, ist, dass eine Vielzahl von Aussagen einzeln juristisch angegriffen wurde und das Hamburger Landgericht dazu einstweilige Verfügungen erlassen hat. Im Rechtsstreit müssen wir nun teils um jeden einzelnen Satz kämpfen, das dauert, aber es lohnt sich.”
Nachtrag: Der Rechtsanwalt des Gurus hat inzwischen mit einer Pressemitteilung auf den Beitrag des HR reagiert und sieht darin den “offenbaren Versuch einer gezielten Irreführung der Öffentlichkeit”. Das Vorgehen des Senders wirke “orientierungs- und hilflos”: “Entweder müsste die Redaktion es angesichts einer derzeit noch immer bestehenden Untersagung von 66 Behauptungen innerhalb der Berichterstattung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für dringend geboten erachten, journalistisch nachzuarbeiten. Oder aber der Hessische Rundfunk sollte sich entschieden gegen empfundenes Unrecht rechtlich zur Wehr setzen – was aus rechtlichen Gründen allerdings wenig erfolgversprechend ist.”

3. Wer Musk hofiert, hofiert Rechtsradikale
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Viele Politiker lassen sich gerne mit dem Tech-Milliardär Elon Musk ablichten. Damit muss Schluss sein, meint Markus Reuter: “Wir müssen Elon Musk als das sehen, was er ist: Ein Ermöglicher von Nazi-Inhalten und ein Mann, der mit seinem unglaublichen Reichtum rechtsradikales Gedankengut verstärkt, indem er eine wichtige Kommunikationsplattform so umbaut, dass der rechte und rassistische Diskurs ungestört wachsen kann.”

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4. Werdet endlich auf Tiktok aktiv!
(taz.de, Maurice Conrad)
Dass die AfD die Sozialen Medien mit weitem Abstand vor allen anderen Parteien dominiert, ist bekannt. Maurice Conrad appelliert in seiner “taz”-Kolumne nun an die Politik, der AfD nicht das Feld zu überlassen: “Liebe demokratische Politi­ker*innen: Social Media ist Arbeit. Macht euch dran – oder bezahlt jemanden dafür. Nehmt die Kommunikation euer Parteien und Fraktionen auf Tiktok genauso ernst wie die Pressearbeit auf den traditionellen Kanälen und sorgt dafür, dass ihr in Sachen Reichweite hinterherkommt.”

5. Newsletter Netzwerk Recherche 231 vom 22.03.2024
(netzwerkrecherche.org, Christian Deker)
Wie immer eine Empfehlung wert, nicht nur für investigativ arbeitende Journalistinnen und Journalisten: der Newsletter des Netzwerk Recherche. Die aktuelle Ausgabe beginnt mit klaren Worten von Christian Deker zum investigativen Journalismus: “Journalismus ist kein verlängerter Arm der Strafverfolgung.” Außerdem gibt es, wie gewohnt, einen schönen Überblick über medienrelevante Nachrichten, Veranstaltungen, Preise und Stipendien.

6. Jürgen Klopp geht erfolgreich gegen “Bunte”-Bericht vor
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Wie Uwe Mantel bei “DWDL” berichtet, hat das Landgericht Berlin der Illustrierten “Bunte” verboten, über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse des Fußballtrainers Jürgen Klopp zu berichten. “Mit den untersagten Äußerungen und Bildveröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen”, heiße es in der Begründung des Gerichts.