Archiv für August 4th, 2023

Gesucht: Fotograf für korrektes Bild

Man muss den Artikel von “Bild”-Autor Dirk Hoeren über Bundesumweltministerin Steffi Lemke einmal komplett lesen, um zu verstehen, wie tendenziös und einseitig und falsch er ist. Am vergangenen Samstag schrieb Hoeren in der “Bild”-Bundesausgabe:

Plant Umweltministerin Steffi Lemke (55) eine Zweit-Karriere – als Fotomodell?

In einer Ausschreibung sucht ihr Ministerium gerade einen Fotografen. Er soll die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten – und sie zusätzlich im Rahmen von Porträt-Shootings in Szene setzen.

“Ein oder zweimal jährlich kann ein großes Porträtshooting beauftragt werden”, heißt es in der Ausschreibung. Darin solle die Ministerin “in einem aufwändigeren Aufnahmeprozess fotografisch stärker inszeniert werden”. Die Fotos sollen “in mindestens drei verschiedenen Umgebungen, unterschiedlichen Lichtverhältnissen, mit wechselnder Bekleidung” geschossen werden. “Eine Visagistin/Ein Visagist ist einzuplanen.”

Dauer der Shootings: “vier bis sechs Stunden”.

Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel (47), sieht den Aufwand kritisch.

“Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen”, sagt Holznagel zu BILD. Im Zweifel müsse dafür “privat bezahlt werden”.

Überschrift:

Ausriss Bild-Zeitung - Umweltministerin sucht einen Fotografen für 150000 Euro!

Fangen wir beim Geld an.

Was die “Bild”-Leserschaft an keiner Stelle erfährt und nach dem Lesen des Artikels auch nicht ahnen kann: Die 150.000 Euro sind kein festgelegtes Honorar, das auf jeden Fall gezahlt wird, egal wieviel der Fotograf oder die Fotografin arbeitet. Es handelt sich stattdessen um das maximale Auftragsvolumen für den vertraglich festgelegten Zeitraum (dazu gleich noch mehr). So steht es auch in der “Rahmenvereinbarung”, die das Ministerium zur Ausschreibung veröffentlicht hat. Wir haben beim Ministerium nachgefragt, wie die letztendliche Höhe des Honorars zustande kommt. Die Antwort:

Die Vergütung erfolgt pro tatsächlichem Einsatz in Abhängigkeit vom Zeitbedarf nach gestuften Stundensätzen bzw. einem Tagessatz.

Was da so pro Jahr zusammenkommt? Auch darauf haben wir eine Antwort bekommen:

Die Brutto-Ausgaben im Jahr 2022 beliefen sich auf rund 9.700 €. Im laufenden Jahr betragen die bisherigen Ausgaben gut 8.800 €.

Also: bezahlt wird pro Einsatz. Und mit den Summen, die in der jüngsten Vergangenheit vom Ministerium pro Jahr ausgegeben wurden, käme man nicht ansatzweise an das maximale Auftragsvolumen von 150.000 Euro ran.

Sowieso wirft Dirk Hoeren im “Bild”-Artikel die Summen völlig durcheinander. Wenn er schreibt: “Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren”, ist das schlicht falsch. Erstens weil eben nicht pauschal, sondern pro Auftrag bezahlt wird, siehe oben. Und zweitens: Aus der bereits erwähnten “Rahmenvereinbarung” wird klar, dass sich der Maximalwert von 150.000 Euro auf den Zweijahresvertrag und die zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bezieht:

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) beträgt über die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. Verlängerungsoptionen) 150.000 € netto.

Es geht also um 150.000 Euro für vier Jahre, rechnerisch 37.500 Euro pro Jahr. Und wie gesagt: Zuletzt wurde diese Summe bei weitem nicht erreicht. Die Verdopplung der Kosten auf 300.000 Euro bei einer möglichen Vertragsverlängerung, die Dirk Hoeren bei “Bild” ins Spiel bringt, hat er sich ausgedacht.

Bei Bild.de steht inzwischen:

Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf das Vielfache summieren.

Das ist aber genauso falsch. Noch einmal: Es bleiben auch bei einer Verlängerung maximal 150.000 Euro.

Was die beauftragte Person für das Honorar leisten soll, wird im “Bild”-Artikel stark einseitig beschrieben. In dem Text geht es fast ausschließlich um “‘ein großes Porträtshooting'” für Steffi Lemke. Nur an einer Stelle wird auch erwähnt, dass der Fotograf oder die Fotografin “die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten” soll. Schaut man in die “Leistungsbeschreibung” der Ausschreibung, wird klar: Es geht hauptsächlich (“Grundlegende Anforderungen”) um Terminbegleitung und nur zusätzlich (“Optionale Leistungen”) um Porträtaufnahmen. Bei “Bild” wird dieses Verhältnis komplett umgedreht.

Und nicht nur bei der Frage, was und wie fotografiert werden soll, lässt Dirk Hoeren großzügig die Aspekte weg, die nicht in seine Erzählung passen, sondern auch bei der Frage, wer alles fotografiert werden soll. In der “Leistungsbeschreibung” ist von der “Hausleitung” des Ministeriums die Rede, die bei Terminen begleitet werden soll. Und die umfasst neben Steffi Lemke auch die Staatssekretäre und die Parlamentarischen Staatssekretäre. Bei “Bild” liest es sich hingegen so, als würde das ganze, viele Geld nur für die Bundesministerin draufgehen.

Dieser ganze “Bild”-Spin fand noch weitere Verbreitung, weil andere Redaktionen ihn dankbar abgeschrieben haben: die “Epoch Times” zum Beispiel, “De24Live” oder das Krawallportal “Nius” um den geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Manche Redaktionen haben ihn aber auch noch irrer weitergedreht. Die “Weltwoche” etwa titelt: “‘Für vier bis sechs Stunden’: Grüne Umweltministerin sucht einen Fotografen für 150.000 Euro”, und “Focus Online” schreibt von “150.000-Euro-Portaitshootings”.

Man kann es natürlich völlig daneben finden und darüber diskutieren, dass Bundesministerien Steuergelder für Fotoaufträge ausgeben. Aber dann sollte man in der Diskussion wenigsten fair sein und sich an die Fakten halten.

Nachtrag, 8. August: Die “Bild”-Redaktion hat eine Art Teil-Korrektur veröffentlicht.

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Anzeigenblätter, AFP verklagt ehemaliges Twitter, Radiopreis

1. Presserat kümmert sich nun auch um Gratiszeitungen
(dwdl.de, Alexander Krei)
Wie “DWDL” berichtet, wird der Deutsche Presserat im Rahmen der freiwilligen Selbstregulierung künftig auch Gratiszeitungen berücksichtigen. Dies bedeute, dass Anzeigenblätter am Beschwerdeverfahren teilnehmen können, sofern die Verlage zuvor eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen unterstütze die Initiative und setze sich dafür ein, dass seine Mitgliedsverlage den Pressekodex befolgen.

2. Nachrichtenagentur AFP verklagt X
(spiegel.de)
Die Nachrichtenagentur AFP hat in Frankreich eine Urheberrechtsklage gegen den Online-Dienst Twitter, der inzwischen unter dem Namen X läuft, eingereicht. Sie wirft der Plattform vor, nicht für die Verbreitung journalistischer Inhalte zu zahlen, wie es das französische Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsehe. Elon Musk, der Twitter im vergangenen Jahr übernommen hat, bezeichnete den Rechtsstreit als als “bizarr” und äußerte Unverständnis für die Geldforderung.

3. Wir hätten es wissen können
(taz.de)
Die “taz” hatte fälschlicherweise berichtet, dass Pink-Floyd-Sänger Roger Waters Mitherausgeber der Zeitung “Demokratischer Widerstand” sei. Die Anwälte von Waters haben dies dementiert und klargestellt, dass ihr Mandant zu keinem Zeitpunkt für die Zeitung tätig war und auch keine Zusammenarbeit mit dem Herausgeber der Zeitung bestehe. Die “taz”-Redaktion entschuldigt sich für die Fehlinformation, zumal auch andere Medien die falsche Meldung übernommen hätten.

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4. Wie verändert KI die Suchmaschinenoptimierung?
(fachjournalist.de, Dennis Fajt)
Beim “Fachjournalist” beschäftigt sich Dennis Fajt mit den Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Er nennt drei Tipps für Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger in der KI-gesteuerten SEO-Landschaft: das Setzen auf “Qualitätsinhalte”, das “Verstehen der Nutzerintention” und die “Anpassung an Veränderungen”. Trotz des Einflusses von KI seien die menschlichen Qualitäten wichtig: “Journalisten und Blogger sollten ihre Expertise, Kreativität und Originalität einbringen, um ihren Lesern einen Mehrwert zu bieten. Die Fähigkeit, einzigartige Perspektiven, Meinungen und Geschichten zu präsentieren, macht den Unterschied und schafft eine engagierte Leserschaft.”

5. Die Nominierten für den Deutschen Radiopreis 2023 stehen fest
(radiowoche.de, Tom Sprenger)
Die Nominierungen für den Deutschen Radiopreis 2023 stehen fest. In diesem Jahr haben 150 Sender insgesamt 453 Beiträge eingereicht, aus denen die unabhängige Nominierungskommission des Grimme-Instituts für jede der zehn Preiskategorien drei Finalistinnen und Finalisten ausgewählt hat. Wer sich aus dieser kleinen, aber feinen Gruppe durchgesetzt hat, gibt die Grimme-Jury am 7. September bei der Preisverleihung bekannt.

6. Wie “Digital Streetwork” auf TikTok funktioniert
(belltower.news)
Die Plattform TikTok stellt für viele Jugendliche und junge Erwachsene eine wichtige Informationsquelle dar. Dabei stoßen sie häufig auf Inhalte unterschiedlicher Qualität, die von sachlicher Information bis zu Desinformation reichen. Das interdisziplinäre Team von “pre:bunk” habe es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Nutzerinnen und Nutzer von TikTok mit dem Ansatz des “Digital Streetwork” medienpädagogische Unterstützung anzubieten, um sie medienkompetent durch die Inhalte zu führen. Der TikTok-Kanal @prebunk biete Raum für Austausch, praktische Hilfestellungen und “engagierte medienpädagogische Gegenrede”.