Wenn sich in einem Gerichtsprozess herausstellt, dass ein Angeklagter nicht so ganz in das Feindbild passt, das die “Bild”-Medien ihrer Leserschaft präsentieren wollen, kennt die Redaktion ein paar Kniffe.
Ein 27-Jähriger stand am Mittwoch in Leipzig vor Gericht, weil er in der Silvesternacht einem Polizisten ein Bein gestellt hatte. Der Beamte fiel zu Boden und verletzte sich leicht an Arm und Knöchel. Der Angeklagte wurde wegen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung schuldig gesprochen — sechs Monate Haft auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, so das Urteil. Der Prozess hat vor allem deswegen viel Aufmerksamkeit bekommen, weil das Beinstellen im Leipziger Stadtteil Connewitz passiert ist, wo es an dem Abend gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen mutmaßlichen Linksradikalen und der Polizei gab.
Kniff 1: Bei Bild.de schreibt der anonyme Autor, der Angeklagte sei nach wie vor uneinsichtig:
Wohl auch wegen der eindeutigen Beweislage hatte [A.] vor dem Urteilspruch ein Geständnis abgelegt. Einsicht zeigte der Mann jedoch nicht. Er rechtfertigte den Angriff auf die Polizei vielmehr: Er sei das erste Mal zu Silvester am Connewitzer Kreuz gewesen. Bevor er den Beamten angriff, habe er gesehen, wie Polizisten auf Zivilisten losgegangen seien.
Bei so gut wie allen anderen Medien klingt das völlig anders:
Der nicht vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung immer wieder. Er könne sich nicht erklären, warum er das Bein gestellt habe. “Das war eine riesengroße Dummheit”, sagte er.
… schreibt Süddeutsche.de.
“Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Das war ein riesengroßer Fehler”, sagte er.
… zitiert ihn die dpa.
An den Polizisten wendet er sich direkt: “Ich will mich auf jeden Fall entschuldigen, dass ich das getan habe.”
… steht bei taz.de. Und der MDR resümiert:
Der 27-jährige Straßenkünstler zeigte sich reumütig.
Auch Bild.de erwähnt die Entschuldigung in einem Halbsatz und schreibt, dass der Mann von einem riesengroßen Fehler “gestammelt” habe.
Anders als Bild.de behauptet, nutzte der Angeklagte es auch nicht als Rechtfertigung für seine Tat, dass er gesehen habe, “wie Polizisten auf Zivilisten losgegangen seien”: Die Frage des Richters, ob er dem Beamten deswegen das Bein gestellt hatte, verneinte der Angeklagte.
Kniff 2: Bild.de schreibt, die Staatsanwaltschaft sei davon überzeugt gewesen, dass der Mann in Connewitz “mitgemischt” habe:
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der 27-Jährige mitgemischt, als an Silvester nach Mitternacht die Situation zwischen Linksradikalen und der Polizei eskalierte.
Die dpa schreibt hingegen:
Der 27-Jährige war eher eine Randfigur in dem gewalttätigen Geschehen auf dem Connewitzer Kreuz in dem als linksalternativ geltenden Stadtteil Leipzigs. Mit dem schwerwiegendsten Tatvorwurf aus der Silvesternacht — einem versuchten Mord an einem 38 Jahre alten Polizisten — hatte er laut Staatsanwaltschaft nichts zu tun.
Die Darstellung von Bild.de passt schon zeitlich nicht richtig. Bei taz.de steht:
Was der 27-Jährige sich hat zuschulden kommen lassen, geschah weit später als die Tat, die nun als Mordversuch gilt und über die jetzt alle reden. In dem Zusammenhang habe man A. nicht gesehen, bestätigen auch die zwei Polizeizeugen.
Und der MDR schreibt:
Zum Tatzeitpunkt gegen ein Uhr nachts war es wieder ruhiger am Connewitzer Kreuz. Auch sei der Angeklagte den Polizisten zuvor nicht aufgefallen. Daher sah das Gericht keinen Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der Silvesternacht.
Kniff 3: Im Post in den Sozialen Netzwerken lässt die “Bild”-Redaktion es trotzdem so aussehen, als habe der Angeklagte mit jenen “Angriffen auf Polizisten” zu tun, über die seit Tagen heftig debattiert wird:
(Der Augenbalken stammt von “Bild”, die restliche Unkenntlichmachung von uns.)
Kniff 4: In der Überschrift des Artikels schreibt Bild.de, dass der Angeklagte ein “mildes Urteil” bekommen habe:
Darüber lässt sich natürlich streiten. Man kann aber auch der Meinung sein, dass bei einem nicht vorbestraften, geständigen und reumütigen Täter sowie den überschaubaren Folgen der Körperverletzung ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung plus 60 Stunden gemeinnützige Arbeit durchaus angemessen sind — wenn man nicht gerade versucht, auf Biegen und Brechen ein Feindbild zu bedienen.
Mit Dank an @RobertDaut und @Schuhbrahimovic für die Hinweise!