1. “Die Bezeichnung Nachrichten hat ihren Wert verloren”
(udostiehl.wordpress.com)
Ein “sinnloser Geschwindigkeitswahn” beherrsche den Wettbewerb zwischen den Medien, schreibt Udo Stiehl zum Absturz von Germanwings-Flug 9525: “Die wenigen verlässlichen Informationen gehen unter in einem Meer von Spekulationen, denn nur diese lassen sich mehr oder weniger rasch veröffentlichen und unterscheiden sich von Mutmaßungen, mit denen die konkurrierenden Redaktionen ihre Lücken zwischen den Fakten füllen. Das hat mit dem Handwerk des Nachrichten-Journalismus nichts zu tun, wird aber mit ebendiesem Etikett verkauft.”
2. “Kritik am ARD-Brennpunkt 24.03.2015 zum Flugzeugabsturz”
(youtube.com, Video, 3:17 Minuten)
Eine Kritik des ARD-Brennpunkts vom Dienstagabend (wdr.de, Video, 3:17 Minuten).
3. “Innehalten in der Nachrichtenflut – Das doppelte Dilemma der Medien”
(horizont.net, Ingo Rentz)
“Schaltet lieber einen Gang zurück!”, möchte Ingo Rentz manchen Medien zurufen: “Man sollte aber auch die andere Seite nicht außer Acht lassen: Wir leben im Zeitalter von Twitter, Facebook und Instagram – und damit im permanenten Nachrichtenstrom. Wer diese Welt gewohnt ist, dem kommt stundenlanges mediales Schweigen seltsam und verdächtig vor. Und informiert sich womöglich anderweitig, und nicht bei für gewöhnlich verlässlichen Medienmarken. Man wird deshalb den Eindruck nicht los, dass die Kritik auf Facebook, Twitter und Co. teilweise sehr wohlfeil ist. Jeder giert nach Informationen, aber liefern darf sie keiner?”
4. “Netzreaktionen nach Flugzeugunglück: Die verlogene Wut beim Posten”
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo beschäftigt sich mit der Trauer und den Spekulationen zum Unglücksfall im Internet: “In den sozialen Medien funktioniert die Spekulation über die Absturzursache auffallend häufig in Form der Distanzierung von Spekulationen über die Absturzursache. An einer Welle teilnehmen durch Distanzierung von der Welle, auch das ist Social Media.”
5. “1048,60 Euro für ein Handelsblatt-Logo?”
(gruenderszene.de, Niklas Wirminghaus)
Die Seite des “Handelsblatts” in der Auseinandersetzung um eine an ein Wein-Startup geschickte Abmahnung: “Natürlich kann man argumentieren, dass auch für eine derartige Einbindung der Logos vierstellige Lizenzgebühren unangebracht sind. Das Handelsblatt jedenfalls besteht darauf, vorher gefragt zu werden: ‘Für die Nutzung unseres Logos von Dritten für Eigenwerbezwecke muss eine Genehmigung eingeholt werden.'”
6. “LG Berlin erlässt erste Entscheidung wegen Verletzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR)”
(lhr-law.de, Arno Lampmann)
Arno Lampmann berichtet von einer ersten Entscheidung aufgrund des Leistungsschutzrechts für Presseverleger: “Obgleich oder gerade, weil die Entscheidung formal richtig sein mag, wirft sie kein gutes Licht auf das Leistungsschutzrecht. Nachdem zahlreiche Stimmen bereits vor Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes vor der Zweckwidrigkeit und dem Missbrauchspotential der Bestimmung gewarnt haben, stimmt nun auch der erste praktische Anwendungsfall in diesem Sinne nachdenklich.”