Archiv für Juni 17th, 2013

Der “Junta-Kumpel” und andere Rügen

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.

Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.

Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.

Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).

Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.

Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.

Bildschirmreihenfolge, Liebeserklärungen, Magie

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Second Screen first”
(carta.de, Hermann Rotermund)
Hermann Rotermund glaubt, dass der sogenannte “Second Screen” eigentlich der erste sei und dass die Online-Medien “in unserem Medien-Universum die Funktion des Leitmediums übernommen” haben: “Wir erleben […] die fortschreitende Erosion des Leitmediums Fernsehen, dessen Relevanz sich weder durch Quotenkalkulationen noch durch pathetische Qualitätsbehauptungen glaubwürdig stützen lässt.”

2. “Liebeserklärung von Armin Wolf an den Journalismus “
(youtube.com, Vortrag von Armin Wolf, Video, 20:11 Minuten)
Armin Wolf auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche über Journalismus und warum es seiner Meinung nach wenig Berufe gibt, “in denen die Chance, jeden Tag klüger zu werden und was zu lernen, so groß ist.” Nachlesen kann man den Text hier.

3. “Magie”
(tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
Auch Constantin Seibt hat eine Art “Liebeserklärung” an den Journalismus verfasst: “Die Unberechenbarkeit der Welt – und die Unberechenbarkeit des Schreibens – macht Journalismus zu einem romantischen Beruf.”

4. “So viel ‘Bild’ muss nun wirklich nicht sein”
(blogmedien.de, Horst Müller)
Horst Müller bezweifelt dass die vom Springer Verlag eingeführte Bezahlvariante künftig als erfolgreiches “Geschäftsmodell der Onlinemedien” gelten wird. Neben etlichen anderen Problemen, sei vor allem die Bedienbarkeit zu kompliziert und unzeitgemäss: “Alle Abonnements sind nach Angaben bei ‘BILD.de’ monatlich kündbar. Wer genauer nachliest stellt jedoch fest, dass dabei eine Kündigungsfrist von ‘7 Tagen vor Ende der laufenden Vertragsperiode’ einzuhalten ist.” Siehe dazu auch “Bezahlen im Netz” (nicobruenjes.de, Nico Brünjes) und “‘BildPlus’: Der Rohrkrepierer” (timoniemeier.wordpress.com, Timo Niemeier).

5. “Can BuzzFeed Be Stopped?”
(techcrunch.com, Jon Evans, englisch)
Jon Evans prüft die Behauptung des Buzzfeed-Chefredakteurs Ben Smith, dass am Tag der Boston-Attentate, die Top 5 Buzzfeed-Artikel aus serösen Nachrichten bestanden (“hard news”). Siehe auch “Was Medien von Buzzfeed lernen können” (meedia.de, Stefan Winterbauer).

6. “Jung & Naiv – Folge 63: Der Bundesregierungsprecher”
(netzpolitik.org, Tilo Jung, Video, 21:06 Minuten)
Tilo Jung spricht mit dem Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert. Seibert sagt, er mache auf Twitter alles selber. Ausser Links, die könne er sich “immer noch nicht” selbst machen.