Es geht – wie bei “Bild” üblich – nicht um die kleinen Themen: Gleich die komplette Pressefreiheit war in Gefahr, als der damalige brandenburgische Innenminister Rainer Speer gerichtlich dagegen vorging, dass sich “Bild” bei seinen privaten E-Mails bediente.
Im September 2010 hatte “Bild” erstmals über eine mutmaßliche Unterhaltsaffäre des damaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer berichtet und dabei aus Quellen zitiert, die der Anwalt der Axel Springer AG selbst als “trübe” bezeichnet hatte. Speer war gerichtlich gegen die publizistische Nutzung der angeblichen privaten E-Mails vorgegangen und hatte zunächst Recht bekommen (BILDblog berichtete).
Dass Speer gleichzeitig versucht hatte, eine Berichterstattung zu dem Thema generell verbieten zu lassen, weil sie ausschließlich sein Privatleben betreffe, darf ruhigen Gewissens als taktisch unklug bezeichnet werden, denn es ging immerhin um den Vorwurf des Sozialbetrugs: Speer soll, so “Bild”, eine frühere Mitarbeiterin, mit der er ein uneheliches Kind hatte, dazu angehalten haben, ihn als Vater zu verleugnen, damit das Jugendamt den Unterhalt zahle. Diese Vorwürfe (und ein paar andere) führten letztlich binnen kürzester Zeit zu Speers Rücktritt. Wochen später räumte Speer ein, dass es sich tatsächlich um sein Kind handle, er davon aber bisher nichts gewusst habe. Speer zahlte die Unterhaltsvorschüsse zurück, die Ermittlungen gegen ihn wegen einer falschen Erklärung an Eides statt wurden im November eingestellt, die “Süddeutsche Zeitung” schrieb: “Von dem vermuteten Sozialbetrug ist nichts geblieben”.
Speer hatte “Bild” mit seinem unbeholfenen Vorgehen aber auch eine Steilvorlage geliefert: In den wenigen Tagen zwischen der ersten Niederlage vor Gericht und Speers Rücktritt brannte die Zeitung ein buntes Feuerwerk ab. In durchaus überraschendem Ausmaß trommelte die Zeitung für die vorgebliche Pressefreiheit:
Andere Medien und der Deutsche Journalistenverband schlossen sich dieser Kritik an und so geriet schnell in Vergessenheit, wie “Bild” überhaupt auf das Thema gekommen war.
Im September 2010 war beim Jugendamt und der Staatsanwaltschaft Potsdam ein anonymer Brief eingegangen, der auf einer beiliegenden CD-Rom und in Ausdrucken private E-Mails zwischen Speer und seiner früheren Geliebten dokumentierte. Diese E-Mails stammten wahrscheinlich von Speers Laptop, der ihm etwa ein Jahr zuvor gestohlen worden war, und müssen einen eher dubiosen Weg genommen haben. Sie sollen auch verschiedenen Journalisten angeboten worden sein — und schließlich hatte “Bild” über den Fall berichtet.
Am Montag nun entschied das Berliner Kammergericht, dass “Bild” nicht in direkter oder indirekter Rede aus den privaten E-Mails zitieren dürfe, da aus ihnen “ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis” erkennbar sei und sie “überwiegend wahrscheinlich” durch “Straftaten Dritter” beschafft worden seien. Die Berichterstattung über die Affäre selbst sei aber rechtmäßig gewesen, da ein “hohes Informationsinteresse” bestanden habe.
Verschiedene Medien bewerten die Entscheidung als “Erfolg” oder “Teilerfolg” Speers.
“Bild” sieht das erwartungsgemäß anders:
Auch in einer Pressemitteilung feiert die Axel Springer AG ihren “Teilerfolg”. Gleichzeitig erklärt Sprecher Tobias Fröhlich:
Dass die Einstweiligen Verfügungen in Bezug auf das direkte oder indirekte Zitieren dennoch bestätigt wurden, halten wir für falsch. Um Klarheit für die Nutzung von Quellen in der journalistischen Arbeit zu bekommen, werden wir diesen Fall im Hauptsacheverfahren und, wenn nötig, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weiter führen.
Speer wiederum verklagt die Axel Springer AG gerade auf Schadenersatz in Höhe von angeblich 150.000 Euro.