Archiv für April, 2010

Schnaps: Das war sein* letztes Wort

“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.

Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:

Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.

Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.

Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.

Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:

Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.

Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).

Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben.
Lukas Heinser, Stefan Niggemeier

*) des Presserates

Merkel, Schokolade, Schweinegrippe

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bildet Bild Merkels Meinung?”
(sueddeutsche.de, Wolfgang Jaschensky)
Die Agenturen melden wenige Stunden, nachdem “Bild” die Frage “Warum gibt die Kanzlerin den toten Soldaten nicht das letzte Geleit?” titelte, dass Angela Merkel an der betreffenden Trauerfeier teilnehmen wird. Siehe auch “BILD ruft, Merkel springt” (sprengsatz.de, Michael Spreng).

2. “Quatsch mit Schokolade”
(kathrin-zinkant.de)
Wissenschaftsjournalistin Kathrin Zinkant geht genauer auf eine Studie ein, aus der Schlagzeilen wie “Eine deutsche Langzeitstudie hat nachgewiesen: Schokolade schützt das Herz” (focus.de) oder “Freifahrtschein für Naschkatzen ausgestellt” (zeit.de/dpa) entstanden sind.

3. “Rettet sie, die Alte Tante!”
(zeit.de, Daniele Muscionico)
Über den Niedergang der seit 1780 erscheinenden “Neuen Zürcher Zeitung”. Von der Entlassung bedrohte Redakteure glauben: “Die Chefredaktion würde auf Wunsch des CEO selbst Einstein entlassen.”

4. “Geschäft mit Schweinegrippe”
(sf.tv, Video, 14 Minuten)
Die “Rundschau” widmet sich den Interessenverbindungen zwischen der WHO und der Pharmabranche und filmt die nahezu ohne Journalisten stattfindende Pressekonferenz, an der das Ende der Schweinegrippe verkündet wird. Betrachtet werden auch Vorgänge im eigenen Haus. So diente Klaus Stöhr dem “Schweizer Fernsehen” als Experte zur Vogelgrippe. Später wechselte er zur Pharma-Firma Novartis.

5. “Einige Notizen zu den rivva-Leitmedien”
(schmidtmitdete.de, Jan Schmidt)
Jan Schmidt analysiert die “Rivva Leitmedien” vom 2. März 2010.

6. “Michelle Obama Gets A Photoshop Facelift”
(jezebel.com, Jessica Coen, englisch)
Michelle Obama, die Ehefrau des US-Präsidenten, auf der Mai-Ausgabe der Zeitschrift “Good Housekeeping”: “The entire bottom half of Michelle’s face seems to have been replaced, her forehead has been nicely tightened, and the entire right (our left) side of her face seems to have scored some extreme chiseling. A solid helmet head and weird lighting finish off her look.”

Indiras Heiße-SMS-Ausschlachtung gestoppt

Gestern hatten wir noch berichtetet, dass der TV-Moderator Jörg Kachelmann vor dem Kölner Landgericht gegen weitere Medien vorgehen wollte, heute wissen wir, wen es diesmal erwischt hat:

Eine einstweilige Verfügung erging gestern gegen Bild.de, das unter Berufung auf den “Focus” (dem diese Art der Berichterstattung schon vor zehn Tagen verboten worden war) Details aus den Ermittlungsakten wiedergegeben und auf Basis von Aussagen der Frau, die Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt, über das mögliche Strafmaß für den Wetterexperten spekuliert hatte.

Eine weitere einstweilige Verfügung erging gegen die gedruckte “Bild” und ihre gestrige Titelgeschichte:

50 heiße Flirt-SMS: So baggerte Jörg Kachelmann Popstar Indira an

Die Sängerin Indira Weis, die seit längerem ihr Privat- und Berufsleben in “Bild” ausbreitet, erklärte in einem halbseitigen Artikel und einem Video auf Bild.de, sie könne sich nicht vorstellen, “dass so ein charmanter und liebevoller Mann wie Jörg Kachelmann eine Frau vergewaltigt haben soll.”

Und wie charmant und liebevoll Jörg Kachelmann ihrer Ansicht nach ist, meinte die vor sieben Jahren aus der Castingband Bro’Sis ausgestiegene Sängerin mit einigen ihrer angeblich “50 heißen Flirt-SMS von Kachelmann” im Wortlaut belegen zu können bzw. müssen.

Die Pressekammer des Landgerichts Köln entschied gestern auf Antrag Kachelmanns, dass es “Bild” und Bild.de verboten ist, derart private SMS weiter zu verbreiten. SMS, “die zudem in keinerlei Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Herrn Kachelmann stehen”, wie Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker betont.

Das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung kommt zum Einsatz, weil Bild.de bzw. die Axel Springer AG auf eine vorherige Abmahnungen hin keine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ihnen nun ein Ordnungsgeld von bis zu* 250.000 Euro. Zur Zeit sind die beanstandeten Artikel noch online.

*) Nachtrag / Korrektur, 12. April: Ein mögliches Ordnungsgeld muss nicht automatisch 250.000 Euro betragen. Dies ist vielmehr die festgelegte Obergrenze.
Bild  

Dennis Hopper von Paparazzo gestürzt

Es sind “erschütternde Bilder”, die “im Herzen wehtun” — und die “Bild” natürlich deswegen trotzdem zeigt:

Ausriss: "Bild"

Dennis Hopper (73), einer der größten Hollywoodstars der Filmgeschichte, bricht auf offener Straße zusammen.

Der Schauspiel-Gigant (“Easy Rider”, “Waterworld”) ist todkrank. Er leidet an Prostatakrebs im Endstadium, wiegt nur noch 45 Kilo. Als er sein Haus in Venice Beach verlassen will, verlässt ihn die Kraft. Er fällt. Hoppers Assistentin eilt zu Hilfe, stützt dem Hollywoodstar den Kopf.

Weil “Bild” selbst das Entstehungsdatum der Bilder nennt (“einen Tag bevor der Weltstar Ende März einen Stern auf dem ‘Hollywood Walk of Fame’ bekam”), lässt sich leicht überprüfen, dass die Geschichte von dem armen, kranken Mann, der einfach zusammenklappt, höflich ausgedrückt, eine riesige Unverschämtheit ist.

Bei eben dieser Veranstaltung erzählte Hopper nämlich, was wirklich geschehen war:

Er sei auf dem Weg zum Auto gewesen, erzählt der Schauspieler, als jemand seinen Namen gerufen habe. Weil ihm die Stimme bekannt vorgekommen sei, habe er sich umgedreht und dabei die Schwelle auf der Straße übersehen. Unter den Mitleidsbekundungen der Zuschauer fährt Hopper fort, dass er sich nicht habe abstützen können, weil er keine Muskeln mehr habe: “Ich fiel direkt auf mein Gesicht, mit der Brille in der Hand, ich war ziemlich übel zugerichtet.”

Dann wendet er sich an die Paparazzi, die er schon zu Beginn seiner Ausführungen angesprochen hatte: “Ich weiß, Ihr habt einen harten Job, aber ihr könntet manchmal ein bisschen feinfühliger sein.” Die Zuschauer stimmen ihm lautstark zu.

Mit anderen Worten: Wenn da nicht ein Fotograf gestanden hätte, der den krebskranken Mann verunsichert hat, wäre Hopper vermutlich nie gestürzt und es gäbe gleich doppelt keine “erschütternden Bilder”, die Bild und andere Medien der Fotoagentur des Paparazzo abkaufen konnten.

Auch “Bild” zitiert übrigens aus Hoppers Schilderungen des Zwischenfalls:

“Ich fiel direkt auf mein Gesicht, mit der Brille in der Hand”, sagte Hopper.

Man darf also davon ausgehen, dass sie auch den Rest seiner Erklärungen kennen.

Mit Dank an Dennis L. und Basti.

Mozart, Patalong, Westphal

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die dpa als Gschichtldrucker über Mozart”
(kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
Angeregt durch eine Bucherscheinung feiern die Medien altbekannte Fakten über Wolfgang Amadeus Mozart als Neuigkeiten. Mit dabei: Die Nachrichtenagentur dpa, die Online-Portale krone.at, tt.com, heute.at sowie die Tageszeitungen “Die Presse” und “Tagesspiegel”.

2. “Brustwarzen-Content”
(peterbreuer.wordpress.com)
Peter Breuer denkt nach über die “Bild”-Berichterstattung zu den Vorwürfen an Jörg Kachelmann: “Die Vergewaltigung selbst – ob sie stattgefunden hat oder nicht – wird zu einer harmlosen Spielart degradiert.”

3. “Der Militärzensor am Werk”
(andremarty.com)
André Marty liefert ein Bild der israelischen Zeitung “Yedioth Ahronot”, die ihre Seite 9 der Ausgabe vom 6. April an vielen Stellen schwärzen musste. Mehr zu den Hintergründen im Artikel “Enge Pressefreiheit in Israel” (nzz.ch, George Szpiro).

4. Interview mit Frank Patalong
(ruhrbarone.de, Stefan Laurin)
Frank Patalong, Redakteur bei “Spiegel Online”, glaubt, dass sich der “meinungsfreudige, beschreibende Journalismus aus den Online-Redaktionen positiv auf alle Medien ausgewirkt” hat. Zum Einsatz von Werbung sagt er: “Aufdringliche Werbeformen wünschen sich nicht die Medienmacher, sondern die Werbewirtschaft. Auch die muss lernen, dass sie sich mit solchen Formen selbst schadet.”

5. “Wikileaks und das Video”
(ndr.de, Video, 3:48 Minuten)
Deutsche Medien berichten nur zögerlich über den “US-Angriff auf zwei Journalisten vor drei Jahren”, der auf Wikileaks veröffentlicht wurde. Rüdiger Ditz von “Spiegel Online” und Kai Gniffke von der “Tagesschau” erklären, warum.

6. “Die Frank-Schirrmacher-Maschine”
(magda.de, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal porträtiert Frank Westphal, den Macher des Aggregators Rivva.

Focus  

Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung

Seit mehr als zwei Wochen sitzt der Meteorologe und TV-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Zwei Wochen, die mit immer hilfloserer Berichterstattung gefüllt wurden, denn noch immer gibt es nichts Neues, worüber man schreiben könnte.

Außer vielleicht die Entscheidung des Kölner Landgerichts in der vergangenen Woche, das der Focus Magazin GmbH verbot, “Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren” zu veröffentlichen, so Kachelmanns Anwalt.

Der “Focus” hatte in seiner Ausgabe vom 29. März ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und zahlreiche Details aus den Aussagen der Frau wiedergegeben, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Noch am Veröffentlichungstag erwirkte Jörg Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift.

Höcker erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

Ermittlungsakten gehören nicht in die Öffentlichkeit, denn Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht geführt und nicht in den Medien. Derart verfrühte Spekulationen zum Tathergang und zur Schuldfrage können das Bild eines Beschuldigten in der Öffentlichkeit so massiv beeinträchtigen, dass auch ein späterer Freispruch diesen Makel nicht mehr ausräumen kann.

Eine verhängnisvoll Affäre.

Der “Focus” hat den Artikel, der im Inhaltsverzeichnis mit “Die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann sind schlimmer als bislang bekannt” beworben worden war, aus dem eigenen Online-Archiv und aus weiteren Archiven entfernt, doch die Details aus den Ermittlungsakten sind noch immer in Umlauf: Denn noch ehe das Heft am Kiosk lag, hatte der “Focus” schon mal vorab eine “Kurzfassung” veröffentlicht, die von anderen Medien dankbar aufgegriffen wurde. Und weil die einstweilige Verfügung nur für die Focus Magazin GmbH gilt, kann im Moment auch noch bei “Focus Online” stehen, was die Print-Kollegen in den Ermittlungsakten gefunden haben.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker erklärte uns gegenüber, dass seine Kanzlei zahlreiche Unterlassungserklärungen versandt habe, die von fast allen Medien unterschrieben worden seien. Und tatsächlich haben Webseiten wie Sueddeutsche.de oder general-anzeiger-bonn.de inzwischen ihre Artikel zum Thema offline genommen. Andere Onlinemedien gaben auf Anfrage an, noch keine Anwaltspost bekommen zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts Köln berichtete uns, dass weitere Verfahren von Jörg Kachelmann gegen verschiedene Medien anhängig seien.

Nachtrag, 8. April: Nach einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen “Focus Online” ist der Artikel auch dort offline genommen worden.

2. Nachtrag, 14. Mai: Auch nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung gegen den “Focus” aufrecht erhalten. Die Presse habe “aus gutem Grund” kein Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens — die Akten seien vielmehr durch das Strafgesetzbuch gegen unbefugte Preisgabe geschützt, wie Kachelmanns Anwalt aktuell vermeldet.

Wikileaks, Estland, BDZV

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wikileaks: Die Medien haben versagt”
(netzwertig.com, Peter Sennhauser)
Peter Sennhauser sieht das am Montag durch Wikileaks veröffentlichte Video als Blamage für die Mainstreammedien. “Entweder sie hatten das Video nicht – weil ihnen die Whistleblower nicht mehr trauen -, oder sie hatten es und veröffentlichten es nicht. Beides ist eine journalistische Bankrotterklärung.”

2. “US-Angriff als Video”
(blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
Bei der Tagesschau sind gemäss Kai Gniffke offenbar noch keine Strukturen da, um mit solchem Material jetzt schon umgehen zu können. “Ich bin mir sicher, dass die Zahl solcher Fälle in Zukunft zunehmen wird. Deshalb müssen wir intern Strukturen schaffen, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Material ermöglichen.”

3. “Estland: Sorge um Informantenschutz”
(sueddeutsche.de, Matthias Kolb)
Heute wird im estnischen Parlament abgestimmt, ob Journalisten Informanten schützen können: “Justizminister Rein Lang von der liberalen Reformpartei plant ein so genanntes Pressequellenschutzgesetz, um in 50 Ausnahmefällen vor Gericht die Identität der Quellen offen legen zu können. Wer sich weigert, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen oder mit 500 Tagessätzen.”

4. Interview mit Dieter Kassel
(dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen spricht mit Dieter Kassel, Moderator beim Deutschlandradio, über den Umgang mit den Hörern und dem daraus resultierenden Gewinn: “Natürlich gibt es welche, die nerven und manchmal bin ich auch erschreckt über gewisse Ansichten, aber alles in allem verleiht einem eine solche Sendung eine gewisse Bodenhaftung. Man merkt, dass die Dinge oft nicht so sind, wie man sie sich in Redaktionskonferenzen vorstellt.”

5. Interview mit Helmut Heinen
(stuttgarter-zeitung.de, Armin Käfer)
Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), sagt einerseits (zur Begrenzung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF): “Wir wollen keine neuen Gesetze.” Andererseits hält er “ein umfassendes Leistungsschutzrecht für erforderlich”.

6. “Sehr geehrte Frau Aigner!”
(fr-online.de, pb)
In einem von FR-online.de formulierten Brief antwortet Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Bundesministerin Ilse Aigner auf den offenen Brief, den sie ihm am Montag schickte. “Nach eingehender interner Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es uns einen feuchten Kehricht kümmert, ob Sie Ihr Profil löschen wollen oder nicht.”

Dramatik, Sex und George Clooney

Jeder Journalistenschüler weiß, was eine Nachricht zur Nachricht macht: Prominenz, Nähe, Gefühl, Sex, Fortschritt, Folgenschwere, Konflikt, Kampf, Dramatik, Kuriosität. Je mehr dieser Nachrichtenfaktoren in einer Meldung zu finden sind, desto mehr Leser interessieren sich dafür, Auflagen steigen, Klickzahlen schnellen in die Höhe.

Und so erschien es fast wie ein Sechser im Boulevard-Lotto, als die Nachricht bekannt wurde, dass am Karfreitag eine Frauenleiche in der Nähe von George Clooneys Villa am Comer See gefunden wurde. Am 4. April titelt der Schweizer “Blick” in seiner Online-Ausgabe:

Ihr wurde beim Sex die Kehle durchgeschnitten

Dicht gefolgt von der Redaktion von Bild.de, die sich die Recherche gleich spart und kurzerhand die “Blick”-Geschichte nacherzählt:

Beim Sex ermordet?  Wasserleiche vor George Clooneys Villa entdeckt

Allein — zu dem Zeitpunkt hatte sich die Hälfte der Nachrichtenfaktoren bereits in heiße Luft aufgelöst: Die Frau war identifiziert, die meisten Spekulationen von der Polizei widerlegt. Und George Clooney, dessen Villa laut italienischen Medien “weniger als einen Kilometer”, laut Blick.ch und Bild.de nur “wenige Meter” vom Fundort entfernt steht, hatte offensichtlich rein gar nichts mit dem Fall zu tun. Die Leiche war mehrere Tage von der Strömung des Sees getrieben worden. Wie kann man also die Prominenz in der Meldung halten?

Der “Blick” wählt diesen kreativen Weg:
Sie ist jung und schön. Langbeinig mit Model-Massen, der Busen chirurgisch vergrössert. Ein George Clooney-Typ. Doch vor dieser Schönen grauts dem Hollywood-Star.

Bild.de ist weniger kreativ, aber plakativer:
Schauspieler George Clooney: Noch ist unklar, ob er während des Leichenfundes in seiner Villa war

In Punkto “Sex” gibt sich die “Blick”-Autorin besser informiert als alle anderen: Sie zitiert einen anonymen Ermittler, wonach das Opfer vermutlich “beim Sex” getötet worden sei — in der Überschrift wird aus der Spekulation flugs ein Fakt gemacht. Der ist dazu noch sehr exklusiv: In der italienischen Presse findet sich kein Hinweis auf den Geschlechtsverkehr, aber immerhin ein Hinweis, dass die offizielle Obduktion noch gar nicht stattgefunden hatte, als die grausamen Details in der Schweizer Boulevardzeitung (und unter Berufung darauf auch bei Bild.de) zu lesen waren.

Ausriss: Bild.de

Weniger einfallsreich zeigen sich die Boulevard-Journalisten bei den Nachrichtenfaktoren Dramatik und Gefühl – denn was ist dramatischer und nahegehender als die Bilder einer echten Leiche? Dass die Fotos nur zu Fahndungszwecken veröffentlicht worden waren und nach der längst erfolgten Identifizierung nicht mehr verwendet werden sollten, interessiert – wie gewohnt – weder Blick.ch, noch Bild.de. Schließlich geht es um den Leser die Auflage.

Mit Dank an Carlotta R.

Schadensersatz für geklautes “Todes-Video”

Es war eine selbst für “Bild”-Verhältnisse außerordentliche Lügengeschichte.

Am 29. Juni 2007 machte das Blatt groß mit der Meldung auf, es sei ein Video “aufgetaucht”, das den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann zeige. (In Wahrheit waren das Video und sein Inhalt längst bekannt; auch “Bild” hatte schon darüber berichtet.) Die Aufnahmen würden “alle Spekulationen” beenden und beweisen, dass Möllemann Selbstmord begangen habe. (In Wahrheit hatte die Staatsanwaltschaft das Video bei ihren Ermittlungen vier Jahre zuvor ausgewertet und war trotzdem zu dem Ergebnis gekommen, weder Unfall noch Selbstmord seien auszuschließen.) Fast die gesamten deutschen Medien übernahmen zunächst die falschen Behauptungen von “Bild”.

Am nächsten Tag drehte “Bild” die Desinformationsschraube noch weiter. Aus dem Hinweis der Staatsanwaltschaft, dass das alles alt sei, machte sie einen Satz, der das Gegenteil suggeriert: “Auch die Staatsanwaltschaft Essen meldete sich zu Wort.” Und als sich der Videofilmer meldete, gegen die Veröffentlichung seiner Aufnahmen auf Bild.de protestierte und ankündigte, rechtliche Schritte gegen “Bild” zu prüfen, tat “Bild” mit einem Mal so, als stehe gar nicht fest, dass dieser Mann unbestritten Urheber der Aufnahmen ist.

Der Videofilmer hat tatsächlich geklagt, gegen Bild.de und den Fernsehsender N24, der die Aufnahmen von Bild.de kaufte und mehrmals in seinem Programm zeigte. Er fordert Schadensersatz, und um seinen Anspruch berechnen zu können, will er von N24 und Bild.de wissen, wieviel Geld sie an dem Tag, an dem sie sein Video widerrechtlich zeigten, durch Werbung erlöst haben. Diese Auskunft wollen Bild.de und N24 ihm nicht erteilen. Sie bestreiten, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Video und den Werbeeinnahmen gibt. Die Werbung sei lange vorher gebucht, und wenn dort nicht das Video gelaufen wäre, hätte man eine andere Nachricht präsentiert. Bild.de, das sich darauf berief, von jemandem die Exklusiv-Rechte an dem Video gekauft zu haben, bezweifelte zudem die Urheberschaft des Klägers — obwohl die “Bild”-Zeitung selbst ihn zuvor als den Videofilmer identifiziert hatte.

Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen Bild.de und N24 und urteilte:

“Die Beklagten haben das Recht des Klägers als Hersteller des Videofilms widerrechtlich und schuldhaft durch die unerlaubte Ausstrahlung verletzt. Sie sind dem Kläger deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht umfasst — je nach der Berechnungsart, die der Kläger wählt — die Herausgabe des Gewinns, den die Beklagten durch die Veröffentlichung erzielt haben. Um den Umfang dieses Gewinns berechnen zu können, benötigt der Kläger Angaben über die von den Beklagten am Tag der Veröffentlichung erzielten Werbeeinnahmen.”

Dass N24 und Bild.de statt des Films andere Nachrichten hätten senden können, hebe den Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und den erzielten Werbeeinnahmen nicht auf.

Bedrohungsszenarien, Ohrfeigen, Stadl

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bedrohungsszenarien: Der große Unernst”
(zeit.de, Thea Dorn)
Thea Dorn glaubt, der “global vernetzte Zuschauer des frühen 21.Jahrhunderts” habe “seinen Instinkt für die Realität verloren”: “Mit jedem Tag, an dem die Verhältnisse in seiner kleinen Welt stabil bleiben, erscheint dem Zuschauer der Katastrophenhorizont mehr und mehr als flirrender Bühnenprospekt.”

2. “CNN vs. Al Jazeera Landing Page”
(imgur.com, Screenshots, englisch)
Wie Nachrichten gewichtet werden bei CNN und bei Al Jazeera. Ein Vergleich zwischen den Online-Portalen der Newssender am 5. April.

3. “Der große Magazin-Reboot”
(praegnanz.de, Gerrit van Aaken)
Ein langer Text über die Chancen, die sich für Verlage mit dem iPad ergeben könnten. “Das freie, chaotische Web hat sich in der Vergangenheit stets gegen die aufgeräumten und kostenpflichtigen Walled Gardens duchgesetzt. Sollte es diesmal anders sein?”

4. “More Counterfeit Interviews”
(newyorker.com, Judith Thurman, englisch)
Sicher oder ziemlich sicher nicht vom italienischen Journalisten Tommaso Debenedetti interviewt wurden auch: Günter Grass, Herta Müller, Gore Vidal, Toni Morrison, E. L. Doctorow, Nadine Gordimer und Jean-Marie Gustave Le Clézio.

5. “Die Deutschen haben auch eine menschliche Seite”
(goethe.de)
Eine Befragung von drei Journalisten nach einem Journalistenaustausch. Munyao Mutinda aus Kenia: “Vor einiger Zeit hatten wir einen kritischen Bericht über die Frau des Präsidenten. Da tauchte die First Lady persönlich mit ihren Leibwächtern in unserer Redaktion auf. Sie setzte uns dort für mehrere Stunden fest und hielt uns einen Vortrag über Respekt. Einem Kollegen hat sie sogar eine Ohrfeige verpasst.”

6. “Stadlzeit 3”
(hermsfarm.de)
“Es ist schließlich etwas Schönes und Besonderes wenn man eine Heimoat hat. Aber hat das, ausser vielleicht Alf, nicht jeder?”

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