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Opfer eines Autounfalls instrumentalisiert

Das Foto zeigt einen Vater, der weinend auf der Straße hockt und Abschied nimmt von seinem Sohn, der an dieser Stelle gerade bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist.

Die “Bild am Sonntag” stellte diesen intimen Moment groß aus; die “Bild”-Zeitung zeigte das Foto am nächsten Tag noch einmal (BILDblog berichtete). Sie taten das angeblich nicht, um die Schaulust zu befriedigen, sondern um die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat missbilligte ihre Berichterstattung trotzdem.

Mehrere Menschen hatten sich über “Bild am Sonntag” und “Bild” beschwert. Sie hätten die Betroffenen ein zweites Mal zu Opfern gemacht und ihre Gefühle der Angehörigen nicht respektiert.

Das Justiziariat der Axel Springer AG erwiderte, die ausschließliche Motivation der Berichterstattung sei es gewesen, auf die schrecklichen Folgen von Alkoholmissbrauch am Steuer hinzuweisen. Es sei unstreitig, dass weniger Unfälle passieren würden, wenn Verkehrsteilnehmern diese Folgen deutlich gemacht würden — auch die Deutsche Verkehrswacht nutze Plakate mit drastischen Darstellungen.

Außerdem sei die Leiche abgedeckt und keiner der Beteiligten identifizierbar.

Der Presserat sah in den Veröffentlichungen zwar keinen Verstoß gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex) und auch keine unangemessen sensationelle Darstellung von Leid (Ziffer 11). “Bild am Sonntag” habe aber die Privatheit der Opfer missachtet (Ziffer 8). In Richtlinie 8.3 heißt es:

Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.

Die Familie sei aufgrund vieler Details identifizierbar. Ihre private Trauer werde einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Wenn die Zeitung auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinweisen wollte, hätte sie über den Unfall auch in anderer Form berichten können. “Bild am Sonntag” habe die Betroffenen “instrumentalisiert”.

Bild  

Der Mann, der in “Bild” das “Schwein” war

Es war eine der lustigen Schlagzeilen, für die Leute, die “Bild” lieben, “Bild” lieben:

Hat dieses Schwein einen Menschen ermordet?

Sie stand vor zwei Jahren in “Bild” (BILDblog berichtete). Die Polizei verdächtigte den Mann damals, gemeinsam mit seinem Lebensgefährten einen Bekannten auf einem Autobahnparkplatz erschossen zu haben. Das Foto war natürlich bei einem ganz anderen Anlass entstanden, war für “Bild” aber natürlich ein Geschenk.

Das Blatt schrieb dazu:

BILD erfuhr: Wahrscheinlich war es ein Mord im Homosexuellen-Milieu! Der Tatort ist in der Schwulenszene als Sex-Treffpunkt bekannt. Detlef S. war lange Vizechef der Deutschen Aids-Stiftung, ist Diplom-Sozialpädagoge. Nach Angaben der Fahnder ist die Beweislage gegen ihn und seinen Freund erdrückend.

Zehn Tage später wurden beide aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Tatverdacht hatte sich nicht bestätigt (BILDblog berichtete).

Die mediale Hinrichtung durch “Bild” war nur ein kleines, furchtbares Detail in einer schrecklichen Geschichte, die die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” jetzt aufgeschrieben hat:

Eine Schlagzeile wie aus dem Lehrbuch

Die “Bild”-Zeitung gibt ungern Einblicke in ihre Arbeit. “Wir kommentieren grundsätzlich nicht unsere Berichterstattung und äußern uns auch nicht zu Redaktionsinterna”, bekam der NDR erst kürzlich wieder als Nicht-Antwort auf eine Anfrage. Vermutlich hat sie guten Grund, sich nicht in die Karten schauen zu lassen.

Andere Stellen im Verlag sind nicht so vorsichtig. Am Donnerstag vergangener Woche gratulierte die hauseigene Journalistenschule, die Axel-Springer-Akademie, auf ihrer Facebook-Seite einem ihrer Schüler zu einem besonderen Erfolg: seiner ersten “Bild”-Schlagzeile:

Es geht um einen Radio-Moderator, der zwei Tage zuvor unter dem Verdacht, eine Minderjährige sexuell missbraucht zu haben, festgenommen worden war.

Nun könnte man durchaus fragen, ob eine solche Schlagzeile wirklich Anlass für eine Gratulation ist. Das “auch” in der Überschrift kommt im Grunde einer Vorverurteilung gleich — als sei die Schuldfrage bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs schon geklärt. Streiten kann man auch, ob die identifizierbare Berichterstattung mit einem Foto des Verdächtigen auf der Titelseite zulässig ist. Aber vermutlich muss eine Schule, in der auch der Nachwuchs für “Bild” ausgebildet wird, ihre Schüler für solche Fragen nicht sensibilisieren, sondern desensibilisieren.

Doch die Aufmacher-Geschichte ist noch aus anderen Gründen problematisch. Die Projektwoche “Exklusivgeschichten”, in der der Springer-Journalistenschüler sie recherchiert haben soll, fand nämlich, wie die Akademie uns bestätigt, schon im März statt. Hat “Bild” das, was sie nun als “neue Vorwürfe” verkauft, über zwei Monate lang liegen lassen?

Auf Nachfrage von BILDblog erklärt Akademie-Leiter Marc Thomas Spahl:

Damals recherchierte der junge Kollege in der Sache, hat viele Hinweise aber keine offizielle Bestätigung bekommen, deshalb den Fall aus journalistischer Sorgfaltspflicht nicht veröffentlicht. Inzwischen gibt es nicht nur die Bestätigung der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Zeugenaussage, die Selbstanzeige eines Komplizen.

Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner sagt uns hingegen, dass “Bild” lediglich die Auskunft bekommen habe:

dass der im Raum stehende Vorwurf der Staatsanwaltschaft zwar bekannt sei, die von dem Hinweisgeber herrührende Information allerdings bislang nicht mit nachprüfbaren Tatsachen zu den näheren Modalitäten und den möglichen Beteiligten an dem vermeintlichen Betrug unterlegt worden sei, was der
Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens entgegenstehe. Aus diesem Grund sei hier zunächst ein “Prüfvorgang” angelegt worden.

Das klingt deutlich weniger handfest, als es Spahl suggeriert. Und es widerspricht der Darstellung der “Bild”-Zeitung, die auf der Titelseite behauptet:

Nach der Verhaftung von […] wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern, erhebt die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe.

Nein. Sie bestätigt bloß, dass es (alte) Vorwürfe gibt, die ihr aber noch nicht handfest genug erscheinen, um ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Fraglich ist auch, was die Vorwürfe des Betruges mit den Ermittlungen wegen des sexuellen Missbrauchs überhaupt miteinander zu tun haben. Marc Thomas Spahl antwortet auf diese Frage:

Den Zusammenhang stellen die übergreifenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dar.

Doch solche “übergreifenden” Ermittlungen gibt es nicht. Oberstaatswanwalt Gärtner erklärt uns:

Ein Zusammenhang [mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern] besteht nicht. Vielmehr werden beide Komplexe hier in unterschiedlichen Abteilungen durch unterschiedliche Dezernenten geprüft bzw. bearbeitet.

Das sind also die Geschichten, zu denen die Axel Springer Akademie, die “modernste Journalistenschule Deutschlands”, ihren Schülern gratuliert. “Glückwunsch!”

Mit Dank an Klaus D.!

Presserat billigt Titelseite mit toten Kindern

Der Deutsche Presserat hat die nebenstehende “Bild”-Titelseite nicht beanstandet.

Am 16. März zeigte die “Bild”-Zeitung die Portraits von 15 Kindern, die bei einem Busunglück in der Schweiz ums Leben gekommen waren. Die Bilder waren in einem Gedenkraum im Rathaus von Lommel, der belgischen Heimatstadt der Kinder, abfotografiert worden.

In der ARD sagte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hinterher, man habe vom Bürgermeister die Genehmigung zu dieser Art der Veröffentlichung bekommen. Der Bürgermeister dementierte. Seine Sprecherin sagte ebenfalls in der ARD, er habe die Medien von Anfang an aufgefordert, keine Fotos zu zeigen. Die Eltern der Kinder hätten ausdrücklich darum gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.

Wer hat Recht? Der Beschwerdeausschuss des Presserates urteilte: “Bild”. Und wies mehrere Beschwerden als unbegründet zurück:

Die Zeitung hatte die Bilder mit Genehmigung der Stadtverwaltung in dem Gedenkraum aufgenommen. Sie konnte in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Einwilligung der betroffenen Eltern vorlag.

Auf Nachfrage von uns erklärt eine Sprecherin des Presserates, wie das Gremium zu diesem Urteil kam:

Wir haben uns im Zuge der Beschwerde mit dem belgischen Presserat (Raad vor de Journalistiek) in Brüssel in Verbindung gesetzt und von dort erfahren, dass nach deren Erkenntnis es von Seiten der Stadtverwaltung den Journalisten tatsächlich genehmigt worden war, in dem Gedenkraum zu fotografieren.

Dort gab es nach Veröffentlichung ebenfalls große Diskussionen wegen der Opferfotos. Inwieweit Vertreter der Stadt die Genehmigung im Namen der Eltern geben konnten, wird beim Presserat in Belgien zurzeit stark diskutiert.

Die “Bild”-Zeitung hat in ihrer Stellungnahme dem Presserat gegenüber überzeugend dargelegt, dass sie nach einer Pressekonferenz in Lommeln mindestens zwei Personen der Stadt gefragt hat, ob sie in dem Gedenkraum fotografieren dürfe. Diese hätten den Fotografen genehmigt, Aufnahmen zu machen.

Vor diesem Hintergrund hat der Presserat die Veröffentlichung akzeptiert.

Beanstandet wurde vom Presserat dagegen die Art des “Berliner Kurier”, über das Unglück zu berichten. Das Blatt hatte u.a. auf dem Titel Gruppenbilder der Kinder gezeigt; die Gesichter, die nicht von Sonnenbrillen verdeckt wurden, hatte der “Kurier” verpixelt. Der Presserat urteilte:

Die Bilder stammten aus dem privaten Bereich und standen nicht mit der Gedenkfeier in Zusammenhang. Eine Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung lag offensichtlich nicht vor. In der Berichterstattung zitierte die Redaktion zudem aus dem Reisetagebuch, das die Schüler ins Internet eingestellt hatten. Darin hinterließen sie persönliche Gefühle und Nachrichten an ihre Eltern. Der Ausschuss sah in der Verbindung von Text und Fotos einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre von Kindern und Angehörigen und sprach eine Missbilligung aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Warum ein “schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre” von tödlich verunglückten Kindern und ihren Angehörigen nur zu einer “Missbilligung” führt und nicht zur schärfsten stumpfen Waffe des Presserates, einer “Rüge”, ist eines der nach wie vor ungelösten und mutmaßlich unlösbaren Rätsel dieses Selbstkontroll-Gremiums.

Medizinjournalismus mit Chefarztbehandlung

Es ist eine zutiefst positive Geschichte, die die “Rhein-Zeitung” ihren Lesern am Mittwoch vergangener Woche erzählte. Das Blatt berichtet im Lokalteil von einem Medikament namens Carfilzomib, das gegen eine spezielle Art von Knochenmarkkrebs helfen soll. Es ist noch nicht zugelassen, hat aber bei einem Betroffenen aus dem Verbreitungsgebiet der Zeitung, der an einem Test mit dem Mittel teilnehmen konnte, schon phänomenale Wirkung gezeigt. Er hatte sich mit seinen Beschwerden an das Stiftungsklinikum Mittelrhein gewandt, was sich laut “Rhein-Zeitung” als Glücksfall herausstellte.

Ein kleines Detail, das den Lesern bei der Einordnung dieser Bewertung und des ganzen Berichtes helfen könnte, lässt die “Rhein-Zeitung” unerwähnt: Der Artikel stammt vom Stiftungsklinikum Mittelrhein selbst. Es hat ihn als Pressemitteilung herausgegeben, samt eines Fotos (das die “Rhein-Zeitung” übernommen hat), das den Bildtext trägt: “Werner Gibbert (links) ist glücklich und dankbar, dass er durch Prof. Naumann an einer klinischen Studie teilnehmen konnte.” Die “Rhein-Zeitung” hat diese Pressemitteilung nur leicht gekürzt und sehr sachte redigiert:

Pressemitteilung Stiftungsklinikum Artikel “Rhein-Zeitung”
Klinische Studien geben neue Hoffnung Klinische Studien geben Patienten neue Hoffnung
Werner Gibberts Vater ist 1987, ein halbes Jahr nach der Diagnose “Multiples Myelom”, gestorben. 2007 hat ihn diese Form des Knochenmarkkrebses selber getroffen. “Das hat mich natürlich umgehauen”, erinnert sich der heute 61-jährige aus Wolken. “Aber die Medizin hat in letzten 20 Jahren, besonders bei der Behandlung dieser Erkrankung, große Fortschritte gemacht, da habe ich meine ganze Hoffnung hineingesetzt.” Koblenz/Wolken. Als Werner Gibberts Vater im Jahr 1987 die Diagnose “Multiples Myelom” erhielt, hatte er noch ein halbes Jahr zu leben. 20 Jahre später, im Jahr 2007, traf es dann Werner Gibbert selbst: Auch er leidet unter dieser Form des Knochenmarkkrebses. “Das hat mich natürlich umgehauen”, erinnert sich der heute 61-Jährige aus Wolken an die Zeit. Aber die Medizin hat in vergangenen 20 Jahren — besonders bei der Behandlung dieser Erkrankung — große Fortschritte gemacht”, sagt er, “da habe ich meine ganze Hoffnung hineingesetzt”. Diese Hoffnungen wurden erfüllt — Werner Gibbert wird im Stift behandelt und nimmt an einer klinischen Studie teil.
Im November 2007 unterzog er sich erstmals einer hoch dosierten Chemotherapie in der Universitätsklinik Köln. Die Blut und Knochenmarkwerte hatten sich durch diese Behandlung wieder normalisiert. „Ich wusste allerdings, dass in einigen Jahren wieder eine weitere Therapie erforderlich werden wird, denn eine 100prozentige Heilung ist bei dieser Krankheit für die Mehrzahl der Betroffenen noch nicht möglich.“ Im November 2007 unterzog er sich erstmals einer hoch dosierten Chemotherapie in der Universitätsklinik Köln. Die Blut- und Knochenmarkwerte hatten sich dadurch wieder normalisiert. “Ich wusste allerdings, dass in einigen Jahren wieder eine weitere Therapie erforderlich werden wird, denn eine 100-prozentige Heilung ist bei dieser Krankheit für die Mehrzahl der Betroffenen noch nicht möglich.”
In Köln kam Werner Gibbert erstmals mit “Klinischen Studien” in Berührung. Durch sie hatte der Beamte bei der Telekom die Möglichkeit, ein neues noch nicht zugelassenes Medikament zu erhalten, mit dem der jetzt erreichte Zustand möglichst lange erhalten werden sollte. “Ich habe überhaupt nicht daran gedacht, hier ein Versuchskaninchen zu sein! Ich habe das als Chance für mich gesehen und war froh an einer Studie teilzunehmen zu können, denn das gibt es bei weitem nicht überall.” In Köln kam Werner Gibbert erstmals mit klinischen Studien in Berührung. Durch sie hatte er die Möglichkeit, ein neues noch nicht zugelassenes Medikament zu bekommen, mit dem der erreichte Zustand möglichst lange erhalten werden sollte. “Ich habe überhaupt nicht daran gedacht, hier ein Versuchskaninchen zu sein. Ich habe das als Chance für mich gesehen.”
2011 traten bei Werner Gibbert jedoch wieder Beschwerden auf. “Ich habe gemerkt, dass mit mir irgendwas nicht stimmt”. Der Vater von drei Söhnen fuhr zwar immer noch in dreimonatigen Abständen nach Köln zur Kontrolle der Erkrankung, aber diesmal wählte er das Stiftungsklinikum Mittelrhein, um sein Unwohlsein abklären zu lassen. Die Klinik hatte er bei einem Patiententag zum Thema “Multiples Myelom” kennengelernt. Im dortigen Zentrum für Innere Medizin stellte der Klinikdirektor Prof. Dr. Ralph Naumann dann über 50% krebsbefallene Zellen in seinem Knochenmark fest. “Prof. Naumann hatte mir angeboten, an einer klinischen Studie teilzunehmen. Ich habe sofort zugesagt (…)”. 2011 traten bei Werner Gibbert jedoch wieder Beschwerden auf. “Ich habe gemerkt, dass mit mir irgendwas nicht stimmt.” Der Vater von drei Söhnen fuhr zwar immer noch in dreimonatigen Abständen nach Köln zur Kontrolle der Erkrankung, aber diesmal wählte er das Stiftungsklinikum in Koblenz, um sein Unwohlsein abklären zu lassen. Klinikdirektor Prof. Dr. Ralph Naumann stellte dann mehr als 50 Prozent krebsbefallene Zellen in seinem Knochenmark fest. “Prof. Naumann hatte mir angeboten, an einer klinischen Studie teilzunehmen. Ich habe sofort zugesagt.”
Im Herbst 2011 wurde er in eine internationale Studie aufgenommen, an der nur 800 Patienten teilnehmen. In zwei Gruppen eingeteilt erhält die erste Gruppe die “herkömmlichen” Medikamente, während die zweite Gruppe zusätzlich das neue, zu testende Medikament Carfilzomib bekommt, wie Werner Gibbert. (…) Im Herbst 2011 wurde Gibbert in eine internationale Studie aufgenommen, an der nur 800 Patienten teilnehmen. In zwei Gruppen eingeteilt erhält die erste Gruppe die herkömmlichen Medikamente, während die zweite Gruppe zusätzlich das neue, zu testende Medikament Carfilzomib bekommt — Werner Gibbert ist einer von ihnen.
(…) Und ideal war auch das Ergebnis. “Das Medikament Carfilzomib hat phänomenal bei Herrn Gibbert angeschlagen”, bestätigt Prof. Naumann hocherfreut. “Schon nach dem ersten Therapiezyklus ist ein Großteil der Krebszellen im Knochenmark verschwunden. Die vorher katastrophalen Blutwerte lagen bereits wieder im Normalbereich.” Werner Gibbert lächelt: “Mir geht es wieder richtig gut. Insgesamt dauert die Studie 18 Monate. Nach sechs Behandlungszyklen haben sich alle Parameter im Normalbereich stabilisiert, die Erkrankung ist damit praktisch nicht mehr nachweisbar. Am liebsten würde ich die Behandlung nun beenden und in Urlaub fahren, aber natürlich ziehen wir das bis zum Ende durch.” Der Erfolg kam bald: “Das Medikament Carfilzomib hat phänomenal bei Herrn Gibbert angeschlagen”, bestätigt Ralph Naumann. “Schon nach dem ersten Therapiezyklus ist ein Großteil der Krebszellen im Knochenmark verschwunden. Die vorher katastrophalen Blutwerte lagen bereits wieder im Normalbereich.” Werner Gibbert lächelt: “Mir geht es wieder richtig gut. Am liebsten würde ich die Behandlung nun beenden und in Urlaub fahren, aber natürlich ziehen wir das bis zum Ende durch.”
Prof. Naumann erklärt: “Der Vorteil der klinischen Studien liegt darin, dass die Patienten sonst nicht an diese Wirkstoffe kommen.” (…) Rund 11.000 Euro kostet ein Therapiezyklus monatlich. Alle Kosten wie auch die aufwendigen Blutuntersuchungen sowie die Fahrtkosten werden komplett von dem Hersteller des Prüfmedikamentes übernommen. Naumann erklärt: “Der Vorteil der klinischen Studien liegt darin, dass die Patienten sonst nicht an diese Wirkstoffe kommen.” Rund 11 000 Euro kostet ein Therapiezyklus monatlich. Alle Kosten werden vom Hersteller des Prüfmedikamentes übernommen.
Die Anforderungen an Einrichtungen, solche Studien anbieten zu dürfen, sind sehr hoch. Gesetzgeber und Ethikkommissionen kontrollieren streng. Neben Prof. Dr. Naumann verfügen die Ärzte der Praxisklinik für Hämatologie und Onkologie Koblenz (Prof. Dr. Köppler und Partner) über eine langjährige Erfahrung als Prüfärzte sowie als Leiter klinischer Prüfungen in Studien zur internistischen Onkologie und Hämatologie. “Im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit von Stiftungsklinikum und Praxisklinik haben wir die Durchführung von klinischen Studien in beiden Einrichtungen aufeinander abgestimmt, um so mehr klinische Studien für unsere Patienten anbieten zu können”, erklärt Dr. Thomalla von der Praxisklinik. Demnächst startet die Folgestudie mit Carfilzomib, an der Patienten aus beiden Einrichtungen teilnehmen können. Die Anforderungen an die Einrichtungen, die solche Studien anbieten, sind hoch. Neben Naumann verfügen die Ärzte der Praxisklinik für Hämatologie und Onkologie Koblenz (Prof. Dr. Hubert Köppler und Partner) über eine langjährige Erfahrung als Prüfärzte sowie als Leiter klinischer Prüfungen in Studien zur internistischen Onkologie und Hämatologie. “Im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit von Stift und Praxisklinik haben wir die Durchführung von klinischen Studien in beiden Einrichtungen aufeinander abgestimmt, um so mehr klinische Studien für unsere Patienten anbieten zu können”, erklärt Dr. Jörg Thomalla von der Praxisklinik. Demnächst startet die Folgestudie mit Carfilzomib, an der Patienten aus beiden Einrichtungen teilnehmen können.
Weitere Informationen unter www.stiftungsklinikum.de oder www.onkologie-koblenz.de. Weitere Informationen unter www.stiftungsklinikum.de oder www.onkologie-koblenz.de

Die Klinik hatte ihrer Pressemitteilung übrigens den Satz hinzugefügt:

Werner Gibbert ist im Vorstand der Selbsthilfegruppe Multiples Myelom, Mayen Koblenz engagiert und steht unter der Telefonnummer … gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Vermutlich war das die Einladung an Journalisten, sich ein eigenes Bild zu machen. Aber warum sollte die “Rhein-Zeitung” mühevoll journalistisch arbeiten, wenn die PR frei Haus kommt?

Das Projekt “Medien-Doktor”, das sich kritisch mit Medizinjournalismus auseinandersetzt, hat diese Form der Schleichwerbung entdeckt und weiß auch, dass das bei der “Rhein-Zeitung” kein einmaliges Versehen ist: Bereits im April* veröffentlichte das Blatt im Lokalteil einen scheinbar redaktionellen Artikel, der fast wörtlich der Pressemitteilung eines Klinikums entsprach.

*) Nachtrag/Korrektur, 8. Juni. Der im letzten Absatz erwähnte frühere Fall stammt aus dem April 2011, nicht dieses Jahres.

Nachtrag, 14. Juni. Der Chefredakteur der “Rhein-Zeitung”, Christian Lindner, schreibt auf Twitter, es dürfe “nicht vorkommen”, dass “nicht transparent gemacht wurde, dass ein RZ-Text über eine Klinik eine Pressemitteilung der Klinik war”.

Nachtrag, 13. Oktober. Der Presserat hat — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — wegen dieser Berichterstattung eine “Missbilligung” ausgesprochen. Der Artikel verstoße gegen die Richtlinie 1.3 des Pressekodex, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Chefredaktion der “Rhein-Zeitung” hatte es in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gremium bedauert, dass die journalistische Distanz nicht gewahrt wurde. Sie habe die Kritik zum Anlass genommen, die Redakteure schriftlich auf das Einhalten der journalistischen Grundsätze hinzuweisen.

Schlecker aus dem Schneider

Wir wissen nicht, wie die wirklich arbeiten, bei der “Rheinischen Post”, aber als Arbeitshypothese halten wir seit heute zum Beispiel folgenden Ablauf für plausibel:

Antje? Sitzt du noch an dem Stück über die Schlecker-Pleite?

Ja, wieso?

Ich hätte noch ein exklusives Zitat für dich, das du einbauen könntest.

Okay, sag an.

Der Schneider lehnt staatliche Hilfen für Schlecker ab. “Es ist alles getan worden, die Abwicklung von Schlecker lässt sich jetzt nicht mehr verhindern”, sagt er. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen. So bitter das für die Mitarbeiter ist.”

Sagt der Schneider?

Ja, der Schneider.

Ich bau’s ein. Wär auch was für die Unterzeile, oder?

Ja, und gib eine Vorabmeldung an die Agenturen.

Und so — oder ganz anders — kam es, dass die “Rheinische Post” am heutigen Montag meldete, dass der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider staatliche Beihilfen für Schlecker ablehne, obwohl die entsprechende Aussage in Wahrheit von Bernd Jürgen Schneider stammte, dem Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.


Um kurz nach Mitternacht veröffentlichte die “Rheinische Post” die Falschmeldung stolz als Pressemitteilung. Von dort fand sie ihren Weg in den Dienst der Nachrichtenagentur dapd, die am frühen Morgen meldete:

SPD-Minister will keine Staatshilfe für Schlecker

Düsseldorf (dapd). Der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, lehnt finanzielle Unterstützung für den insolventen Schlecker-Konzern durch die öffentliche Hand ab. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen, so bitter das für die Mitarbeiter ist”, sagte Schneider der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Eine Zukunft der Drogeriemarkt-Kette sieht Schneider nicht. “Es ist alles getan worden. Die Abwicklung von Schlecker lässt sich nicht mehr verhindern”, sagte er.

Im Laufe des Vormittages fiel der Fehler auf, und dapd zog die Meldung zurück:

Die Rheinische Post hat ihren Vorabbericht zurückgezogen und dies mit einer Verwechslung begründet. Verwechselt wurden NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider und der NRW-Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider.

Nicht jedes Nachrichtenangebot kam der Aufforderung nach, die Meldung nicht (mehr) zu verwenden: Bei “Welt Online” etwa steht sie immer noch unverändert. Auch die eigene Pressemitteilung hat die “Rheinische Post” nicht gelöscht.

Im eigenen Online-Angebot hat die Zeitung die falsche Passage unauffällig aus Überschrift und Inhalt des Original-Artikels herausoperiert — ohne irgendeinen Hinweis, eine Erklärung oder eine Korrektur für diejenigen Leser, die auf den peinlichen Fehler, der vorher da stand, hereingefallen sind.

Vermutlich muss man, anderseits, anerkennen, dass die “Rheinische Post” wenigstens nicht Bernd, Wolf, Martin, Helge oder Romy mit in die Sache gezogen hat.

Nachtrag, 6. Juni. “Welt Online” hat die Meldung korrigiert; die “Rheinische Post” ihre Pressemitteilung gelöscht.

Hat gar nicht gebohrt

Der Online-Auftritt der “Süddeutschen Zeitung” hat eine wunderbar treffende Formulierung gebraucht:

Wie das britische Boulevardblatt Daily Mail als erste Zeitung berichtete, ...

Es ist das Halbsatz gewordene Klingeln von Alarmglocken. Die “Daily Mail” ist eine zuverlässig unzuverlässige Quelle. Man muss von allen guten Geistern verlassen sein, einer Geschichte zu glauben, die exklusiv von der “Daily Mail” verbreitet wird.

Deutsche Journalisten, vor allem bei Online-Medien, tun es trotzdem regelmäßig. Und auch der Mitarbeiter von sueddeutsche.de überhörte die Alarmglocken und verbreitete munter die Geschichte von der polnischen Zahnärztin, die ihren Ex-Freund, als er sich von ihr behandeln ließ, betäubte und ihm dann alle Zähne zog.

Enttäuschte Liebe: Zahnärztin zieht Ex-Freund alle Zähne

Die Geschichte ist, wie berichtet, bloß ein Märchen. Die “Daily Mail” hat sie längst von ihrer Website gelöscht. Auf sueddeutsche.de steht sie immer noch, und natürlich auch bei Bild.de. Und jede Wette: Es wird nicht die letzte Ente sein, auf die reinfallen, weil sie glaubten, was das britische Boulevardblatt “Daily Mail” als erste Zeitung berichtete.

(Bevor Sie fragen: Nein, wir können nicht sagen, ob wenigstens die Meldung stimmt, die Bild.de mit der Zahn-Geschichte kombiniert hat — dass eine Frau in China einem Mann nach einem Streit um einen Parkplatz so heftig die Hoden gequetscht habe, dass er starb. Anscheinend war sie aber jedenfalls nicht mit dem Auto unterwegs, wie Bild.de behauptet, sondern mit dem Motorroller.)

Nachtrag, 12. Mai. sueddeutsche.de hat sich korrigiert und bei seinen Lesern entschuldigt. In einer ausführlichen Erklärung heißt es u.a.:

Dank der Kollegen von MSNBC ist aus der scheinbaren Mahnung an untreue Partner von Zahnmedizinern nun eine Mahnung an uns Journalisten geworden, trotz des Drucks und der Verlockungen der entgrenzten Nachrichtenwelt, die journalistische Sorgfaltspflicht nie schleifen zu lassen.

Vom Feuilleton verurteilt (2)

Die Menschen, die angeklagt waren, den fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken vergewaltigt und ermordet zu haben, sind rechtskräftig freigesprochen worden. Für die renommierte “Süddeutsche Zeitung” waren sie dennoch schuldig. Am 19. März bezeichnete sie in der Rezension eines Theaterstücks die Angeklagten als “Täter”, die nur aufgrund ihrer mangelnden geistigen Fähigkeiten davon gekommen seien.

Am selben Tag fragten wir bei der “Süddeutschen Zeitung” nach, ob sie nicht der Ansicht sei, eine mindestens irreführende, wenn nicht gar falsche Beschreibung des tatsächlichen Sachverhalts abgegeben zu haben. Wir erhielten keine Antwort.

Am folgenden Tag veröffentlichten wir einen Eintrag zum Thema.

Zwei Tage später brachte die “Süddeutsche Zeitung” folgende Korrektur:

In “Pornographie des Grauens” vom 19. März auf Seite 11 wurde in der Rezension der Uraufführung des Theaterstücks “Du hast gewackelt” von Franz Xaver Kroetz am Residenztheater München behauptet, die Angeklagten im Prozess um die Vorgänge in der Tosa-Klause und das Verschwinden des Jungen Pascal seien “Täter” und es habe im Prozess “keinen Schuldspruch” gegeben. Das ist falsch. Richtig ist, dass die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, mithin auch nicht als “Täter” bezeichnet werden können.

Wir haben diese Korrektur damals nicht bemerkt.

Die renommierte “Süddeutsche Zeitung” versteckt ihre Korrekturen weit hinten im Blatt, auf einer Seite namens “Forum”, zwischen Leserbriefen und dem Wetter. Der Artikel mit der nachträglichen Schuldigsprechung der Freigesprochenen, den sie hier unauffällig korrigierte, war der Aufmacher des Feuilletons gewesen.

Eine Antwort auf unsere Anfrage haben wir nie bekommen.

Und in ihrem Online-Auftritt macht die renommierte “Süddeutsche Zeitung” die Freigesprochenen bis heute unverändert zu Tätern.

Nachtrag, 16:00 Uhr. Süddeutsche.de hat den Artikel jetzt transparent korrigiert.

Bild  

Innenminister verschwieg “Bild”-Verbindung

Anfang März schaffte es die “Bild”-Zeitung, die Ergebnisse einer differenzierten Untersuchung über Einstellungen von Muslimen in Deutschland so zu verfälschen, dass sich mit ihnen Panik, Schlagzeilen und Agenturmeldungen generieren ließen. “Bild” hatte die Studie offenbar vorab bekommen — die Frage war nur, von wem.

Marietta Slomka fragte im ZDF-“heute journal” bei einem naheliegenden Verdächtigen nach, Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU):

Slomka: … weil Sie oder Ihr Sprecher oder sonst jemand in Ihrem Ministerium diese Studie vorab, bevor sie veröffentlicht wurde, an die “Bild”-Zeitung weitergegeben hat. Daraus wurde dann prompt eine “Schock-Studie”.

Friedrich: Also, diese Studie ist nicht aus meinem Haus herausgegeben worden. Sie ist heute veröffentlicht worden. Sie ist heute auch ins Internet gestellt worden. Und kann von jedem eingesehen werden.

Slomka: Nachmittags. Die “Bild”-Zeitung hatte sie schon gestern.

Friedrich: Ja, das weiß ich nicht, müssen Sie die “Bild”-Zeitung fragen, woher sie sie hat. Von mir nicht. (…)

(Slomka wurde für ihre Fragen von der “Bild”-Zeitung zur “Verliererin” des Tages gemacht, siehe Ausrisse rechts.)

Auch im Bundestag dementierte das Innenministerium, die Studie an “Bild” lanciert zu haben. Innenstaatssekretär Christoph Bergner sagte dem Parlament: “Es hat keine öffentliche oder wie auch immer geartete Übergabe dieser Studie durch das Bundesinnenministerium an die Medien gegeben.”

Das stimmt nicht.

Auf eine Anfrage der Links-Partei musste das Ministerium jetzt einräumen, dass die “Bild”-Zeitung von der Pressestelle vorab ein Vorabexemplar der Studie erhielt, angeblich zur Vorbereitung eines Interviews mit dem Minister.

Roboterjournalismus, Syrien, Pepsch

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Texte in null Komma nichts”
(faz.net, Evgeny Morozov)
Roboterjournalismus: Forbes “stützt sich auf die junge Firma Narrative Science, mit deren Hilfe automatisch Artikel über die voraussichtliche Entwicklung von Unternehmenszahlen generiert werden. Man gibt ein paar statistische Daten ein, und im Handumdrehen liefert die Software gut lesbare Artikel.”

2. “3…2…1… meins!”
(fernsehkritik.tv, Fernsehkritiker)
“TV Psychologin verschenkt Behandlung für übergewichtigen Teeny!” Die Castingagentur manitwo sucht Opfer für Reality-Sendungen mithilfe von Kleinanzeigen auf eBay, Kategorie: “zu verschenken”.

3. “‘Um Syrien tobt eine Schlacht der Bilder'”
(theeuropean.de, Florian Guckelsberger)
Der Journalist und Fotograf Marcel Mettelsiefen warnt davor, sich als Berichterstatter im Syrien-Konflikt emotional auf eine Seite zu schlagen: “Wenn wir nach Syrien gehen, begeben wir uns in die Hände von Menschen, die uns eine bestimmte — ihre — Realität sehen lassen wollen. In einer solchen Situation ist es schwer, neutral zu bleiben — allein die Entscheidung einer illegalen Einreise zu den Rebellen ist an sich schon politischer Aktivismus.”

4. “q.e.d.”
(katrinschuster.de, Katrin Schuster)
Nachdem sich der Schriftsteller Ralf Bönt über eine Kritik an seinem Buch “Das entehrte Geschlecht” geärgert hat, druckt die “Berliner Zeitung” Raum eine Art Gegendarstellung in Form eines Interviews. Der Ressortleiter Harald Jähner unterstellt seiner Autorin Katrin Schuster gleich am Anfang, sie habe zwei Passagen aus Bönts “Manifest” “sinnentstellend zitiert”.

5. “It’s time for Azerbaijan to earn some points for Human Rights”
(youtube.com, Video, 1:45, englisch)
Aserbaidschan will sich mit der Ausrichtung des Eurovision Song Contest als modernes Land präsentieren — Amnesty International gibt ihm null Punkte für Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

6. “Nachrichten vom Niedergang der politischen Karikatur XXIII”
(taz.de, Jakob Hein)
Über eine Karikatur in der “Süddeutschen Zeitung” vom “verlässlich verheerenden ‘Pepsch'”: “Gezeigt werden Merkel und Rösler, die mit Vorschlaghämmern in der Hand eine große Photovoltaikanlage hinterlassen, in die sie das Wort ‘Subventionen’ gehämmert zu haben scheinen. Zwei Männer stehen fassungslos, auf dem Koffer des einen das Wort ‘Insolvenz’. (…) Was ist in dem Köfferchen mit der Aufschrift ‘Insolvenz’ drin? Wer sind die beiden Männer und warum steht nichts auf ihnen? Wird das pepsche Augenlicht im Alter zu schwach, um auf alle Figuren seiner ‘Karikaturen’ was draufzuschreiben?”

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