Bei einem Festakt im Gewandhaus hat Bundespräsident Horst Köhler vorgestern den Mut der Leipziger Demonstranten im Herbst 1989 gewürdigt. Am 20. Jahrestag der entscheidenden Montagsdemonstration hielt er eine eindringliche Rede. Der Bericht der dpa-Korrespondenten darüber beginnt so:
“Vor der Stadt standen Panzer. Die Bezirkspolizei hatte Anweisung, auf Befehl ohne Rücksicht zu schießen. Und in der Leipziger Stadthalle wurden Blutplasma und Leichensäcke bereitgelegt.” Eindringlicher als Bundespräsident Horst Köhler kann man die Dramatik der Ereignisse von 1989 nicht schildern.
Eindringlicher vielleicht nicht; richtiger vermutlich schon. Noch am gleichen Nachmittag widersprach der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) der Darstellung Köhlers und löste damit erheblichen Wirbel aus. Wiederum in der Zusammenfassung von dpa:
Nach Recherchen des MDR gab es weder Panzer vor der Stadt noch seien Blutplasma oder Leichensäcke bereitgestellt worden. Der Bundespräsident habe seine Angaben wahrscheinlich aus einem bekannten Buch, das teils falsche Fakten nenne, sagte der Leiter der Feature-Redaktion beim MDR-Hörfunk, Ulf Köhler.
Entweder aus einem bekannten Buch also — oder vielleicht einfach aus den Publikationen des MDR. Auf dessen eigener Homepage heißt es nämlich in der Ankündigung eines Festkonzertes zum 20. Jahrestag der “Friedlichen Revolution”:
Mit Dank an Dániel K.!
Nachtrag/Korrektur, 12. Oktober: Da waren wir voreilig und ungenau. Schützenpanzerwagen sind keine Panzer und Blutkonserven in den Krankenhäusern etwas anderes als Blutplasma in der Stadthalle. Unser Vorwurf gegen den MDR geht also fehl. WIr bitten um Entschuldigung!
2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:
Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Eine Auswahl:
Tote Kinder ohne Rechte?
“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:
Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.
Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.
Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.
Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.
Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.
Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild
Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.
Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.
Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”
Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund
Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:
Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.
Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?
Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.
Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie
Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:
Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.
Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.
Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:
Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.
Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.
Die Nachrichtenagentur dpa hat Konsequenzen aus dem “Bluewater”-Debakel der vergangenen Woche gezogen. Sie war in der vergangenen Woche erstaunlich treuherzig und hartnäckig auf die Falschmeldung von einem echten oder vorgetäuschten Selbstmordanschlag in einer amerikanischen Kleinstadt hereingefallen (BILDblog berichtete: Teil 1, Teil 2).
Vor allem wurde der einfache journalistische Grundsatz missachtet: Eine Story, die zu gut ist, um wahr zu sein, ist vermutlich genau dies: nicht wahr.
Wolfgang Büchner
Der stellvertretende Chefredakteur Wolfgang Büchner, der erst vor wenigen Monaten von “Spiegel Online” zu der Agentur gewechselt ist, formulierte “sechs Lehren aus Bluewater”, die im Intranet von dpa veröffentlicht wurden und BILDblog vorliegen. Zum Teil handelt es sich um bloße Erinnerungen an klassische journalistische Grundsätze wie den, dass Richtigkeit vor Schnelligkeit geht. Büchner stellt aber auch dezidierte Regeln auf, wie mit exklusiven Informationen und zweifelhaften Quellen zu verfahren sei. Außerdem sollen die dpa-Redakteure in Zukunft ein Werkzeug an die Hand bekommen, das ihnen helfen soll, die Authentizität einer Internetseite richtig einzuschätzen.
Sechs Lehren aus Bluewater
Bei der Berichterstattung über den erfundenen Terroranschlag von Bluewater sind uns schwere Fehler unterlaufen.
Vor allem wurde der einfache journalistische Grundsatz missachtet: Eine Story, die zu gut ist, um wahr zu sein, ist vermutlich genau dies: nicht wahr. Es ist absolut unplausibel, dass die dpa als einziges Medium exklusiv von einem Terroranschlag in den USA erfährt und dort nur ein lokaler TV-Sender darüber berichtet. Je größer und unwahrscheinlicher eine Story ist, desto gründlicher müssen wir sie überprüfen.
Wir haben darüber hinaus organisatorisch nicht angemessen auf die Lage reagiert. Eine Nachricht dieser Potenz darf niemals nebenbei von einem Slot bearbeitet werden.
Daher gelten ab sofort schärfere Regeln für den Umgang mit exklusiven Informationen:
Im Wettbewerb mit der Konkurrenz geht Richtigkeit immer vor Geschwindigkeit.
Organisation: bei exklusiven Informationen, die das Potenzial haben, zur Nachricht des Tages zu werden, werden künftig sofort vom CvD/Ressortleiter mindestens zwei Mitarbeiter zur Verifizierung von Informationen und Recherche freigestellt. Diese Taskforce widmet sich dann ausschließlich der Berichterstattung über dieses Thema. Das gilt auch in dem Fall, dass der dpa ein schwerer Fehler unterlaufen ist und dieser aufbereitet und gegenüber den Kunden dokumentiert werden muss.
Ortskompetenz: Der ortsansässige Korrespondent wird immer hinzugezogen – unabhängig von der Uhrzeit.
Recherche: Bei zweifelhafter Quellenlage ist die Berichterstattung über einen zusätzlichen “Ring der Überprüfung” abzusichern. Nicht nur die lokale Behörde, sondern mindestens eine übergeordnete Stelle muss die Information bestätigen können (z.B. in den USA die Heimatschutzbehörde oder der jeweilige Bundesstaat). Bei Auslandsthemen sind unbedingt die großen nationalen Medien zu beobachten. Bestehen Zweifel an der Identität eines Anrufers oder an der Richtigkeit einer Telefonnummer, lohnt parallel der Weg über die Auskunft.
Internetquellen: Jeder Mitarbeiter soll in die Lage versetzt werden, die Echtheit von Domains kompetent zu überprüfen. Die dpa-infocom entwickelt ein neues, einfach zu bedienendes Überprüfungs-Tool, mit dem jeder Mitarbeiter einen ersten Plausibilitätscheck vornehmen kann.
Transparenz: Tauchen Zweifel an der Korrektheit gesendeter Meldungen auf, sind unsere Kunden von Anfang an per Achtungshinweis zu informieren. Auch wenn vielleicht noch viele Fragen ungeklärt sind – die Bezieher des dpa-Dienstes werden so früh wie möglich in einem Achtungshinweis informiert. Dieser kann nach folgendem Strickmuster formuliert sein: “Es gibt berechtigte Hinweise, dass … Bitte verwenden Sie die Meldung 0000 deshalb vorerst nicht. Die dpa prüft … und wird Sie informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.” (…)
Man darf den Presserat mit seinem drolligen Arsenal munitionsloser Waffen nicht unterschätzen. Bei einem sensiblen Medium wie der “Bild”-Zeitung kann eine Rüge von diesem Gremium nachhaltige Verletzungen hinterlassen.
Diese Sache mit Khaled al-Masri zum Beispiel, die nagt immer noch an “Bild”. Der Presserat erklärte vor zwei Jahren, “Bild” hätte “in ehrverletzender Art und Weise” über den Mann berichtet — dabei haben die feinen “Bild”-Redakteure Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald das CIA-Folteropfer doch nur verächtlich gemacht, seine Qualen heruntergespielt, seine juristischen und publizistischen Schritte als “Terror” bezeichnet, ihn “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” genannt und einen Artikel verfasst, den Hans Leyendecker von der “Süddeutschen Zeitung” mit den Worten “niederträchtig und verworfen” beschrieb.
Die Rüge hat “Bild” nachhaltig verstört. Schon dass der Pressekodex überhaupt auch für einen “ehrenwerten Staatsbürger” gilt, wie “Bild” al-Masri ironisch nannte! “Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters”, titelte das Blatt und vergaß vor lauter Fassungslosigkeit zu erwähnen, warum es eigentlich gerügt wurde, so dass es der Presserat in einer eigenen Presseerklärung extra noch einmal erklären musste: Die Zeitung habe “über einen Kranken, der möglicherweise durch die Entführung traumatisiert wurde, unter Missachtung dessen gesundheitlicher Situation in ehrverletzender Art und Weise berichtet”.
Bis heute will “Bild” nicht verstehen, dass ihr niemand grundsätzlich das Recht abgesprochen hat, über Khaled al-Masri und seine Ausfälle zu berichten. Die Zeitung erweckt den falschen Eindruck, man wolle sie daran hindern, die Wahrheit zu schreiben. Als der Mann nun den Neu-Ulmer Oberbürgermeister angriff und verletzte, tat sie deshalb so, als würde das ihre verbalen Ausfälle gegenüber al-Masri in irgendeiner Weise nachträglich rechtfertigen, und schrieb am Samstag:
PS: Wieder einmal nutzt “Bild” die Leserbriefspalte dazu, die eigene Meinung und die Vorurteile der Leser zu verstärken. Im Dienst der schlechten Sache diesmal wieder — Birgit S. aus Aschersleben:
Dazu wäre zweierlei zu sagen: Al-Masri ist seit 15 Jahren deutscher Staatsbürger. Und Frau S. eine alte Bekannte.
Allein im vergangenen Jahr hat “Bild” elf Leserbriefe von ihr veröffentlicht, Schwerpunkte: schlechtes Fernsehen, fiese Politiker und böse Ausländer.
Leser schreiben in “Bild”: Birgit S. (kleine Auswahl):
Zu: Islam-Terroristen verhöhnen deutsches Gericht
Ich weiß gar nicht, warum der Prozess zwei Jahre dauern soll. Leute, die viele Menschen in den Tod reißen wollen, gehören für immer weggesperrt.
(24.4.2009)
Zu: Gülsüm (†20) vom eigenen Bruder totgeknüppelt
Schon wieder wurde ein junges Mädchen so grausam ermordet, nur weil es die Lebensweise, die in Deutschland üblich ist, annehmen wollte. Wann begreifen diese Leute endlich, dass sie in Deutschland leben? Diese Verbrecher müssten in der Türkei ihre Strafe absitzen.
(4.4.2009)
Zu: Morsals Ehrenmörder hinter Panzerglas
Wann begreifen denn die Leute endlich, dass sie in Deutschland leben und sich hier an die Gepflogenheiten zu halten haben! Wieder muss über einen Ehrenmord verhandelt werden. Ein paar Tränen und es gibt Bewährung, obwohl ein Menschenleben geopfert wurde, nur weil die Schwester sich hier anpassen wollte.
(18.12.2008)
Zu: U-Bahn-Schläger mit Stinkefinger in den Knast
Endlich mal ein gerechtes Urteil. Ich hatte schon den Glauben an die Justiz verloren. Nur eines muss noch kommen: dass diese Herren ausgewiesen werden. (10.7.2008)
Zu: Deutsche Geisel wurde ermordet
Nun ist es raus. Aber wusste das nicht schon jeder, wollte daran aber nicht glauben? Hoffentlich werden die Angehörigen entschädigt für so ein grausames Verbrechen. Man geht in ein Land, um Geld zu verdienen oder zu helfen – und was ist der Dank? Man wird von solchen Leuten erschossen. Da gibt’s nur eines: Raus aus Afghanistan!
(4.8.2007)
Zu: Deutscher Junge (17) in Türken-Knast
Ich bete zu Gott, dass der Junge so schnell wie möglich wieder rauskommt.
(26.6.2007)
Die Nachrichtenagentur dpa bedauert, auf die Fälschung hereingefallen zu sein. Die dpa überprüft nach dem Vorfall ihre Regeln für den Umgang mit Informationen aus dem Internet und wird sie wo nötig verschärfen.
Mit diesen Sätzen endet im Original eine Meldung, in der die Nachrichtenagentur dpa ausführlich das Fiasko beschreibt, das sie heute erlebte (BILDblog berichtete). Sie ist zunächst auf ein vorgetäuschtes Selbstmordattentat in den USA hereingefallen und dann auf die vorgetäuschte Enthüllung, dass eine Gruppe von Berliner Rappern namens “Berlin Boys” ein Selbstmordattentat in den USA vorgetäuscht hätten. In Wahrheit war alles Fake — und eine PR-Aktion für den neuen Film “Shortcut to Hollywood” von Jan Stahlberg, in dem es um eine Band geht, die tatsächlich alles tut, um in die Medien zu kommen.
Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und beruhte auf mehreren, sich gegenseitig bestätigenden falschen Internetseiten mit Telefonnummern, die nur scheinbar in die USA führten, in Wahrheit aber zum Team der Filmemacher. Die mutwillige Irreführung von dpa und anderer Medien war aufwändig vorbereitet — wäre aber tatsächlich aufgrund vieler Indizien leicht zu entlarven gewesen. Dass die größte deutsche Nachrichtenagentur viele Stunden lang einem Fernsehsender traut, der nicht existiert, und einen Anschlag in einer Kleinstadt meldet, die nicht existiert, lässt tatsächlich an ihren “Regeln für den Umgang mit Informationen” zweifeln, und zwar nicht nur solchen “aus dem Internet”.
Erst um 13:44 Uhr, mehr als vier Stunden nach dem ersten Bericht, brachte dpa folgende Eilmeldung:
Bitte verwenden Sie die Berichterstattung über den angeblichen Anschlag in der kalifornischen Kleinstadt Bluewater nicht (dpa 0294, dpa 0241, dpa 0237, dpa 0229). Die Deutsche Presse-Agentur dpa geht Hinweisen nach, dass die als Quelle genannte Website des Fernsehsenders gefälscht ist und auch andere Websites über Bluewater nicht echt sind.
Bis dahin hatte es die Ente sogar schon über die belgische Grenze, auf die Homepage der Zeitung “De Morgen” geschafft.
Besonders hart erwischte es allerdings auch heute.de, das Online-Nachrichtenangebot des ZDF, das aus den Informationen des (falschen) deutschen VPK7-Hospitanten Rainer Petersen, der auch bei dpa und anderen Medien angerufen hatte, gleich ein längeres Feature machte (inzwischen gelöscht):
Rainer Petersen ist Deutscher und arbeitet seit drei Monaten bei vpk-tv. Im Gespräch mit heute.de beschreibt er – am Telefon immer noch hörbar geschockt — die Situation. (…)
Die Stadt steht noch Stunden nach der Entwarnung unter Schock. “Mindestens fünf Menschen sind mit einem Kreislaufkollaps ins Krankenhaus gekommen”, sagt Petersen. Die Stimmung in der Stadt schwanke zwischen großer Wut und sehr großer Erleichterung. “Es gibt viele Leute, die Tränen in den Augen haben.” Der Gedanke an einen terroristischen Anschlag sei bei vielen Einwohner der Stadt sofort da gewesen. Die Behörden hätten ein hartes Vorgehen gegen die Deutschen angekündigt. “In deren Haut möchte ich jetzt nicht stecken”, sagt Petersen. Und schiebt noch hinterher, dass er jetzt wohl erstmal ein Bier trinken werde, um selber wieder etwas runterzukommen.
Dass selbst die scheinbare Auflösung noch ein Fake war und in Bluewater tatsächlich: nichts passiert ist, es also auch keine Aufregung und Panik gab, verwirrte viele Medien nachhaltig, darunter “Welt Online” (inzwischen geändert) in Kombination mit der gefälschten Stadt-Homepage …
Und die “B.Z.” mochte sogar nach der vollständigen Auflösung der Geschichte durch die Filmemacher noch nicht glauben, dass die “Berlin Boys” nur eine Erfindung sind und kontrastierte Stahlbergs Enthüllung des Fakes treuherzig mit den Äußerungen des fiktiven Managements (inzwischen verschlimmbessert):
Natürlich muss niemand fürchten, dass nun ausgerechnet die trashige Boulevardzeitung “B.Z.” anfangen wird, ihre “Regeln für den Umgang mit Informationen” zu überprüfen. Der zitierte Absatz zeigt, wie hartnäckig sie guten Geschichten glauben möchte, selbst wenn sie falsch sind.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat der “Bild”-Zeitung untersagt, einen der beiden Täter zu zeigen, die Ende 2007 als “U-Bahn-Schläger” von München bekannt wurden. Das Blatt hatte in seiner Berichterstattung über den Fall und den Prozess immer wieder, teilweise groß auf der Titelseite, die Täter gezeigt. Einer der beiden, der zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war, hat dagegen erfolgreich auf Unterlassung geklagt.
Er müsse zwar die Berichterstattung hinnehmen, nicht aber die Veröffentlichung seines Bildes, weil eine spätere Resozialisierung dadurch fast unmöglich gemacht werde. Die Freiheit der Berichterstattung müsse hier hinter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers in den Hintergrund treten — das habe “Bild” durch die Veröffentlichung verletzt.
Der besondere gesetzliche Schutz jugendlicher Straftäter entfalle auch nicht, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits volljährig ist. Daher sei eine Bildberichterstattung über die Straftat eines Jugendlichen unzulässig, urteilten die Richter (7 U 36/09, 7 U 37/09).
Das Boulevardblatt “Bild” verkauft trotz kontinuierlich sinkender Auflage täglich immer noch ungefähr dreimal so viele Exemplare wie das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” wöchentlich. Im vergangenen Monat schaffte es in der offiziellen Statistik der IVW erstmals auch der Online-Ableger von “Bild”, den Online-Ableger des “Spiegel” nach Besuchen (“Visits”) zu überholen.
Bild.de feiert sich mit einem Artikel und einer Grafik, die gleich beweist, wie wenig diese Zahlen über die Qualität des Angebotes aussagen:
Denn was auch immer die beiden Säulen repräsentieren sollen — die jeweiligen Visits sind es nicht. Wenn die linke Fläche 103 Millionen Besuche darstellt, entspricht die rechte im Verhältnis gerade einmal 87,5 Millionen Besuchen. Bild.de hat die knapp überholte vermeintliche Konkurrenz gleich einmal um rund ein Sechstel kleiner gemacht, als sie ist.
Korrekt hätte die Grafik so ausgesehen:
Andererseits ist das Original-Diagramm von Bild.de schon treffend. Denn genau das ist ja ein wesentliches Erfolgsrezept dieses Internet-Angebotes: übertreiben und verfälschen.
Vielleicht sollte Madonna mal was Herzhaftes essen. Schweinshaxe statt Algen etwa. Oder mit ihren 50 Jahren einfach kürzer treten.
Ja, vielleicht.
Unzählige Stunden hat Madonna schon in Fitness-Centern verbracht, um ihre Muskeln zu stählen und das Altern zu stoppen. Eine Fitness-Fanatikerin. Mit Diät-Wahn. Makrobiotisch, ihr Zauberwort. Kein Fleisch, keine Milch, kein Zucker. Kurz: Was schmeckt, ist verboten.
“Bild”, “B.Z”, “Basler Zeitung”, “Express”, “Bunte”, “Blick” und, ach, alle berichten, dass Madonna bei ihrem Konzert in Sofia zusammengebrochen (oder genauer: fast zusammengebrochen) sei. Sie haben das aus der britischen Boulevardzeitung “Sun”, und die hat nicht nur diverse anonyme “Insider”, sondern auch ein Beweis-Video, auf dem man sieht, wie sie nach hinten an einen ihrer Tänzer sinkt und erst, nachdem er sie besorgt geschüttelt hat, weitertanzt:
“Man könnte meinen, es gehört zur Choreographie”, heißt es am Anfang im Bild.de-Videobericht, aber anscheinend wollte niemand ernsthaft dieser abwegigen Möglichkeit nachgehen. Da das also ebenso auszuschließen ist wie die Möglichkeit, dass all diese professionellen Journalisten weltweit einfach irgendeinen Unsinn nachplappern, muss es wohl so sein, dass Madonna auf ihrer Tour jedesmal an derselben Stelle im Programm, wenn ein Michael-Jackson-Doppelgänger auftrat, ohnmächtig zusammengebrochen ist, fast so, dass man meinen könnte, es gehöre zur Choreographie:
Gegen den Wahnsinn der Medien dürfte allerdings auch eine Nahrungsumstellung von Algen auf Haxen nicht viel ausrichten.
Erstaunlich, was Experten der Tiermedizin heute alles herausfinden können. Die “Bild am Sonntag” berichtet über Penny, den vielleicht ältesten Hund der Welt, und schreibt: