Autoren-Archiv

Die digitalen Hühnerdiebe von Bild.de

Folgende Situation: In der Konferenz hat die Online-Redaktion festgelegt, dass noch heute etwas zum “Brodeln” “unter der Erde” “in China” erscheinen solle. Das Thema müsse man machen, schließlich habe das Ganze auch eine politische Komponente: Bereits zehn Minuten, nachdem Nordkoreas Diktator Kim Jong-un am 2. September eine Wasserstoffbombe gezündet haben soll, sollen Wissenschaftler neuerliche seismische Aktivitäten gemessen haben, auch im Grenzgebiet zwischen Nordkorea und China, in der Nähe des Vulkans Mount Paektu. Der könnte unter ungünstigen Umständen ausbrechen.

Seismologie? Mount Paektu? China? Nordkorea? Herrje!

Für die Autoren bei Bild.de ist eine solche Situation aber gar kein Problem:

Screenshot Bild.de - China sperrt Nationalpark - Hat Kims Bombe Super-Vulkan geweckt?

Im Artikel über den “Super-Vulkan” stecken sogar einige interessante Informationen zum Mount Paektu. Diese hier zum Beispiel:

Angsteinflößend ist er wegen seiner extrem starken Eruption im Jahr 946. Sie dauerte mehrere Jahre und brachte es auf Stufe sieben der Skala, mit der Vulkanausbrüche gemessen werden — die höchste Stufe.

Wir wissen auch, wo der anonyme Bild.de-Schreiber diese Informationen, nun ja, recherchiert hat. Am 24. Februar dieses Jahres veröffentlichte Horst Rademacher bei FAZ.net einen Artikel über Mount Paektu. Darin auch diese Passage:

Berüchtigt ist er wegen einer extrem starken Eruption im Jahr 946 nach Christus, die mehrere Jahre anhielt. Sie erreichte dabei die höchste Stufe auf der siebenteiligen Skala, mit der die Stärke von Vulkanausbrüchen bestimmt wird.

Zurück zu Bild.de. Etwas weiter hinten im Text steht:

In der koreanischen Mythologie spielt Mount Paektu eine besondere Rolle, denn er gilt als Geburtsstätte von Dangun, dem Gründer des ersten koreanischen Königreiches. Auch Kim Jong-il, Vater von Kim Jong-un, behauptet, am Fuße des Vulkans geboren zu sein, was laut sowjetischen Dokumenten nicht stimmt. Demnach soll er in der Nähe der sibirischen Stadt Chabarowsk das Licht der Welt erblickt haben.

Auch das kommt einem alles sehr bekannt vor, wenn man den sieben Monate alten FAZ.net-Text kennt. Horst Rademacher schrieb dort:

In der koreanischen Mythologie spielt der aktive Vulkan Paektu eine besondere Rolle, gilt er doch als die Geburtsstätte von Dangun, dem Gründer des ersten koreanischen Königreiches. Auch Kim Jong-il, der Vater des gegenwärtigen kommunistischen Diktators in Nordkorea, Kim Jong-un, soll an den Flanken des Vulkans geboren worden sein. Dem widersprechen allerdings sowjetische Dokumente, nach denen er in der Nähe der sibirischen Stadt Chabarowsk zur Welt gekommen sein soll.

Die Bild.de-Redaktion hat gleich zweimal geklaut, jeweils einen kompletten Absatz. Einen Hinweis auf Rademachers “FAZ”-Stück hat sie nirgendwo im Artikel untergebracht.

Wir erinnern an dieser Stelle gern noch einmal an einen Vorwurf von Bild.de-Chefredakteur Julian Reichelt, der vor etwa zwei Jahren in Richtung von “Focus Online”-Chefredakteur Daniel Steil twitterte:

Mit Dank an Frank für den Hinweis!

“Bild” liefert wieder Futter für rechte Hetzer

Acht Afghanen wurden am Dienstagabend von Düsseldorf aus nach Kabul abgeschoben. Es war die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit vier Monaten. Die acht Männer waren in Deutschland alle straffällig geworden, einige von ihnen mit abscheulichen Taten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch.

Die Düsseldorf-Ausgabe der “Bild”-Zeitung titelte gestern groß:

Ausriss Titelseite Bild-Düsseldorf - Gestern, 19:36 Uhr, startete die Boeing 737 von Düsseldorf nach Kabul - Abschiebe-Flieger voller Sex-Täter!

Und auch Bild.de schrieb von einem “FLIEGER VOLLER SEX-TÄTER”:

Screenshot Bild.de - Flieger voller Sex-Täter! Verbrecher nach Afghanistan abgeschoben

Das ist natürlich maßlos übertrieben und vermittelt ein ziemlich falsches Bild. Eine Boeing 737, mit der die Abschiebung durchgeführt wurde, bietet — je nach Ausführung — Plätze für bis zu 230 Menschen. Acht davon waren durch abgeschobene Personen besetzt. In Düsseldorf startete am Dienstagabend kein “FLIEGER VOLLER SEX-TÄTER!”

Angesprochen auf die Diskrepanz zwischen der reißerischen Überschrift und den Fakten, reagierte “Bild”-Oberchef Julian Reichelt bei Twitter:

Tatsächlich lautet die “Zeile” bei Bild.de nun anders:

Screenshot Bild.de - Kriminelle aus Deutschland abgeschoben - Hier kommen die Verbrecher in Afghanistan an

In der Düsseldorfer Print-Ausgabe ließ sich der Unsinn vom “ABSCHIEBE-FLIEGER VOLLER SEX-TÄTER” hingegen nicht mehr anpassen. Und auch nicht auf den rechten und ganz rechten Facebook-Seiten, die die “Bild”-Schlagzeile liebend gern verbreiteten:

Screenshot Facebook-Seite Deutsches Volk bewaffne dich mit Wissen mit Bild.de-Post
Screenshot Facebook-Seite Ich will mein Land zurück mit Bild.de-Post
Screenshot Facebook-Seite Büdingen wehrt sich Asylflut stoppen mit Bild.de-Post
Screenshot Facebook-Seite Deutschland zuerst Gruppe Nordrhein-Westfalen mit Bild.de-Post
Screenshot Facebook-Seite Deutsch sein ist kein Verbrechen mit Bild.de-Post
Screenshot Facebook-Seite Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland Gemeinschaft mit Bild.de-Post

In den Kommentaren unter diesen Postings wird die Sprache der “Bild”-Schlagzeile aufgegriffen und weitergehetzt. So richtig rund ging es aber vor allem auf der “Bild”-eigenen Facebookseite. Der dortige Post wurde inzwischen (Stand: 14. September, 22:48 Uhr) über 26.000 Mal geliked, mehr als 1800 Mal geteilt, über 2800 Mal wurde kommentiert:

Screenshot Facebook-Seite von Bild.de mit Abschiebe-Flieger-Posting

Im Vergleich zu anderen “Bild”-Beiträgen in dem Sozialen Netzwerk ist dieser irre erfolgreich.

Von Julian Reichelts Ankündigung bei Twitter, die “Zeile” des Artikels anzupassen, ist bei Facebook leider nichts zu sehen. Dafür hätte die Redaktion den Selbstläufer auch löschen müssen. Mit ihm wären immerhin Kommentare wie diese verschwunden:

Es gibt ein Land da wird das Körperteil abgehackt welches die Straftat begangen hat … das wäre doch mal was…aber dafür haben wir zu wenig Pfleger…

Alles Sex Täter?? Naja dann lasst die Maschine abstürzen

Viel zu wenig abgeschoben .Das ganze Dreckspack gehört ohne wenn und aber in die schlimmsten Regionen der Erde gebracht und abgeschlachtet. Das sind keine Menschen aber au h kein Vieh, das ist Abschaum

Dazu auch:

Bild  

Bei “Bild” gibt es Uralt-Nachrichten statt Transparenz

So sah die “Bild”-Titelseite am vergangenen Donnerstag aus:

Ausriss Bild-E-Paper-Titelseite vom 7. September - Oben rechts neben dem Bild-Logo prangt eine große weiße Fläche ohne Überschrift, ohne Artikel, ohne Foto

Also, natürlich nicht genau so. Dort, wo die weiß-graue Fläche zu sehen ist, befand sich eigentlich mal der Teaser zu einem Artikel über einen Rechtsstreit zwischen dem Model Alessandra Meyer-Wölden und ihrem früheren Ehemann Oliver Pocher. Doch irgendeiner der Beteiligten muss sich erfolgreich gegen den “Bild”-Aufmacher vom 7. September gewehrt haben. Jedenfalls ersetzte die Redaktion in der E-Paper-Variante die große Schlagzeile sowie die Fotos von Meyer-Wölden und Pocher durch den nichtssagenden Platzhalter. Außerdem ist die komplette Seite 4 der Ausgabe verschwunden, wo sich neben der Meyer-Wölden-Pocher-Geschichte noch ein Artikel über Sabia Boulahrouz’ “neue Bleibe” und ein wenig “Mini-Klatsch” befand.

Nun soll es ja selbst bei “Bild” mal vorkommen, dass in der Berichterstattung etwas unsauber abläuft oder schiefgeht. Als selbstbewusste Redaktion könnte man zu der freien Fläche stehen. Abhaken und weitermachen. Nicht so bei “Bild”. Ruft man nun das offizielle E-Paper vom vergangenen Donnerstag auf, erscheint diese Titelseite:

Ausriss Bild-E-Paper-Titelseite vom 7. September, die allerdings die Titelseite vom 31. August zeigt - Aufmachergeschichte Harvard-Experte verrät die sieben besten Abnehm-Regeln

Doch Oliver Bierhoff “macht Bayern” auf den folgenden Seiten gar nicht “Druck”, die “Wussow-Kinder” streiten dort nicht “ums Erbe”, und auch “die 7 besten Abnehm-Regeln” vom “Harvard-Experten” findet man beim Durchblättern nirgendwo. Denn das ist die Seite 1 vom vorletzten Donnerstag, 31. August, die die Redaktion einfach an die Stelle der Leerflächen-Titelseite vom 7. September geklatscht hat. “Bild” bietet lieber Uralt-Nachrichten statt ein bisschen Transparenz.

Die bigotten Hüter des Persönlichkeitsrechts

Vor einer Woche hat Bild.de einen für Bild.de bemerkenswerten Satz geschrieben:

BILD zeigt das Gesicht des blonden Mädchens nicht, das Original-Foto ist nach wie vor auf Sarahs Facebook-Seite zu sehen.

In dem Artikel, aus dem dieser Satz stammt, ging es um ein Foto, das Sängerin Sarah Lombardi auf ihrer Facebook-Seite gepostet hat. Es zeigt ihren zweijährigen Sohn, von hinten aufgenommen, der zu einem etwa ähnlich alten Mädchen schaut, das Mädchen guckt zurück. Sarah Lombardi hat dazu “Casanova” geschrieben.

Es folgte viel Empörung in den Kommentaren, wobei der Tenor meist der gleiche war: “Das eigene Kind schützen, aber ein anderes Kind zur Schau stellen — geht gar nicht!” Die Bild.de-Redaktion berichtete über all das, legte ein Emoji über das Gesicht des Mädchens und schützte dadurch deren Rechte. Nicht die schlechteste Entscheidung, die die “Bild”-Medien in letzter Zeit getroffen haben.

Aber ganz gewiss keine aus Überzeugung.

Heute berichtet “Bild” in der Bundesausgabe über einen tragischen Unfall an einem Vulkankrater in der Nähe von Neapel. Ein Elfjähriger ist dort in ein Loch gefallen, aus dem heiße Gase aufsteigen. Der Junge starb noch am Unfallort. Und auch seine beiden Eltern, die versuchten, ihren Sohn zu retten, kamen ums Leben.

Die “Bild”-Mitarbeiter, die vor sieben Tagen noch betonten, dass sie “das Gesicht des blonden Mädchens” nicht zeigen, drucken heute in Millionenauflage Fotos von der 42-jährigen Mutter, von dem 45-jährigen Vater und auch von dem elfjährigen Kind — alle ohne Verpixelungen:

Ausriss Bild-Zeitung - Überschrift des Artikels - Drei Tote in Italien - Familien von Vulkan-Loch verschluckt - dazu die Fotos der Verstorbenen
(Die Unkenntlichmachungen bei der Mutter, dem Vater und dem elfjährigen Jungen stammen von uns, die Unkenntlichmachung bei dem zweiten Kind im obersten Foto stammt von “Bild”.)

Die Art und Weise, wie “Bild” in diesem Fall berichtet, ist wahrlich kein Einzelfall. So gut wie jeden Tag findet man in dem Blatt — ob nun in der Bundesausgabe oder in einer der 24 Regionalausgaben — Fotos verstorbener Menschen, ohne Unkenntlichmachung, ohne Rücksichtnahme auf Persönlichkeitsrechte, ohne Interesse daran, was all das mit Angehörigen und Freunden macht.

Mit Dank an @DPRuettler für den Hinweis!

Bild.de sieht Farben und Lichter

In Frankfurt am Main kann man ein “SELTENES NATURSPEKTAKEL” ziemlich häufig beobachten: die Bild.de-Polarlichter. Zuletzt war es laut “Bild”-Online-Redaktion in der Nacht zum vergangenen Samstag mal wieder soweit. Zwar fragte sie in der Überschrift noch, ob es sich um Polarlichter handelte, was ihr Fotograf mit seiner Kamera kurz zuvor eingefangen hatte …

Screenshot Bild.de - Überschrift des Artikels - Seltenes Naturspektakel - Polarlichter über der Frankfurter Skyline?

… aber bereits im ersten Satz wurde aus der Frage ein Fakt:

Screenshot Bild.de - Artikeleinstieg - Frankfurt - Wow, was für ein Anblick Polarlichter über der Frankfurter Skyline!

Und auch in der Bildunterschrift des Fotos, das das Bild.de-Polarlicht zeigt, war alles ganz klar:

Screenshot Bild.de - Bildunterschrift - Wahnsinn: Polarlichter über der Frankfurter Skyline

Schaut man sich das dazugehörige Foto an, erkennt man schnell, dass ein Bild.de-Polarlicht nicht das Gleiche ist wie ein richtiges Polarlicht:

Screenshot Bild.de - Foto, das die Polarlichter über der Frankfurter Skyline zeigen soll, dazu die Bildunterschrift Wahnsinn: Polarlichter über der Frankfurter Skyline

Denn damit man normale Polarlichter sehen kann, darf der Himmel in der Regel nicht bedeckt sein. Fürs Bild.de-Polarlicht reichen hingegen schon Lichter einer größeren Stadt und Wolken, gegen die diese Lichter scheinen können. Oder anders gesagt: Beim Bild.de-Polarlicht über Frankfurt am Main dürfte es sich lediglich um Lichtverschmutzung handeln.

Die Redaktion hat das wohl auch mitbekommen und ihren Artikel angepasst. Aus der Überschrift wurde “GLÜHENDER HORIZONT — Flimmern hier Polarlichter über Frankfurts Himmel?”, der Einstieg lautet nun “Es glimmt und glüht am Horizont. Was ist das? Leuchten hier Polarlichter über Frankfurt?” und in der Bildunterschrift steht inzwischen “Wunderschön: Rötliche Lichtfelder über der Skyline”. Außerdem erklärt jetzt ein Experte, dass es aufgrund des bewölkten Himmels nicht klar sei, ob es sich um echte Polarlichter handele.

Dass sie mal etwas völlig anderes behauptet haben, schreiben die Bild.de-Mitarbeiter an keiner Stelle.

Mit Dank an Sebastian für den Hinweis!

Journalismus mit Format

Bei “Focus Online” passiert ja viel Schlimmes und Schlechtes. Die Redaktion ist zum Beispiel schon auf jeden Witz hereingefallen, den es gibt. Um an Klicks zu kommen, machen sie bei “Focus Online” alles, auch mal die AfD größer als sie eigentlich ist. Die Perfektion eines funktionierenden Clickbait-Systems ist die große Leidenschaftt bei dem “Burda”-Portal.

Aber eines kann man über “Focus Online” wahrlich nicht sagen: dass es an Format fehlt. Nein, Journalismus mit Format gibt es auf focus.de. Oder genauer: Journalismus über Format. Zum Beispiel über das Format DIN A3:

Screenshot Focus Online - DIN A3 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

Wenn einem gerade mal nicht einfallen will, dass ein DIN-A3-Blatt 29,7 mal 42 Zentimeter groß ist, dann gibt man normalerweise “din a3” bei Google ein. Und weil es Leuten wahrscheinlich ständig so geht und diese Leute ständig nach der Größe eines DIN-A3-Blatts googeln, haben die Klick-Maximierungsexperten bei “Focus Online” dafür gesorgt, dass diese Leute bei ihnen auf der Seite landen:

Screenshot Google mit Focus Online auf Platz eins der Suchtreffer, wenn man nach din a3 sucht

Im Artikel steht dann:

Das DIN A3-Format kennen viele noch aus dem Kunstunterricht. Denn der häufig genutzte Zeichenblock hat in der Regel genau diese Größe. Zudem ist das Format aber auch in Form von Zeitungen, Notenblättern oder kleineren Plakaten sehr geläufig und dadurch häufig im Alltag anzutreffen.

Doch wie groß ist ein Blatt Papier im DIN A3-Format eigentlich? Die Maße des DIN A3-Formats betragen genau 29,7 cm x 42,0 cm.

Ja, ja.

Nun kann eine Redaktion aber nicht nur mit der Info, wie groß ein DIN-A3-Blatt ist, Klicks abgreifen, sondern auch mit der Info, wie groß ein DIN-A4-Blatt ist:

Screenshot Focus Online - DIN A4 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

Oder ein DIN-A2-Blatt:

Screenshot Focus Online - DIN A2 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

Oder ein DIN-A1-Blatt:

Screenshot Focus Online - DIN A1 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

Oder …

Screenshot Focus Online - DIN A0 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

… oder …

Screenshot Focus Online - DIN A5 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

… oder …

Screenshot Focus Online - DIN A6 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

… oder …

Screenshot Focus Online - DIN A7 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

… oder …

Screenshot Focus Online - DIN A8 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

… oder …

Screenshot Focus Online - DIN A9 - Maße in Zentimeter - so groß ist das Format

Die Vorstellung, dass bei “Focus Online” erwachsene Leute zusammensitzen, die darüber grübeln, wie sie noch ein paar Tausend Klicks mehr raustricksen können, und von denen einer dann sagt: “Wir machen eine große DIN-Größen-Reihe”, woraufhin alle anderen klatschend aufstehen und sagen: “Ja, super Idee” — das ist schon sehr traurig. Und wird nur davon getoppt, dass diese Bankrotterklärung höchstwahrscheinlich auch noch funktioniert.

Gesehen bei @Copperschmidt.

Bild  

“Bild”-Leser-Reporter kritisieren und bei “Bild” Wein trinken

Thomas Gottschalk ist ziemlich stinkig. Bei Twitter schrieb der Moderator heute:

Wir glauben gern, dass es sehr nervig ist, wenn man nicht mal durch den Naturpark Barnim wandern kann, ohne dabei fotografiert zu werden. Was Gottschalk nicht schreibt: Es gibt dann auch noch die Leute, die es überhaupt erst ermöglichen, dass der “Trottel” “am Wegesrand” “die Fotos verscherbelt.” Diejenigen, die einen Markt für Aufnahmen von sogenannten Leser-Reportern schaffen, indem sie Honorare für genau solche Bilder versprechen und zahlen. In diesem Fall: die “Bild”-Redaktion. Denn dort erschienen heute auf der letzten Seite die Fotos von “Opa Tommy” und seiner Schwiegertochter.

Man kann nicht das eine (Foto-Ersteller) verachten, ohne auch das andere (Foto-Abnehmer) zu kritisieren. Das fällt aber natürlich etwas schwerer, wenn man immer mal wieder — und zuletzt erst am vergangenen Montag — bei den Honorar-Zahlern der Leser-Reporter vorbeischaut, und der Wein dort so gut schmeckt:

Übersicht Bild-Doppelseite - Wer hier isst, ist wichtig - Bild 100 - Fotogalerie vom Bild-Event mit den Top-100 aus Deutschland - Dabei: Thomas Gottschalk - Bildunterschrift: Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner mit Thomas Gottschalk

“Bild” lässt Angst wachsen

Die Menschen in Deutschland haben weniger Angst. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die die “R+V”-Versicherung jedes Jahr durchführen lässt und die den Namen “Die Ängste der Deutschen” trägt. Nach 20 Sorgen fragt die Studie regelmäßig — bei 18 von ihnen sind die aktuellen Werte niedriger als im vergangenen Jahr. Nur in den Kategorien “Schadstoffe in Nahrungsmitteln” und “Naturkatastrophen” gab es jeweils einen Zuwachs.

Ganz vorne liegen die Ängste vor Terrorismus (71 Prozent), politischem Extremismus (62), Spannungen durch Zuzug von Ausländern (61), finanziellen Folgen der EU-Schuldenkrise für die Steuerzahler (58) und den bereits erwähnten Schadstoffen in Nahrungsmitteln (58). Der Durchschnittswert aller Ängste beträgt 46 Prozent und damit sechs Prozentpunkte weniger als im vergangenen Jahr.

Die “Bild”-Zeitung, die seit jeher Angst verkauft, hat die Ergebnisse der Ängste-Umfrage genommen und heute eine Extra-Seite zum Thema veröffentlicht:

Übersicht über Bild-Seite mit sechs Artikel - BILD-Report - Innere (Un-)Sicherheit

Im Teaser steht:

Anschläge, Wohnungseinbrüche, rechtsfreie Räume — die innere Un-Sicherheit in Deutschland wächst! Erst gestern wurde bekannt: Vor nichts haben die Bürger mehr Angst als vor Terrorismus! BILD sagt, welche Missstände es gibt.

Egal, dass in der “R+V”-Studie vornehmlich sinkende Werte zu finden sind — “Bild” lässt “die innere Un-Sicherheit” und die Angst der Menschen wachsen.

Die Redaktion nennt in den einzelnen Artikeln auf der Seite Personen, die für die angebliche “Un-Sicherheit” verantwortlich seien: neben Ausländern, Linksautonomen und Drogendealern auch Richter:

Ausriss Bild-Zeitung - Gerichte denken zuerst an Täter

Unter dieser Populismus-Überschrift geht es ähnlich weiter:

Beide Fälle erschütterten Deutschland: Frank S. (46) stach Kölns heutiger Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit einem Messer in den Hals. Hussein K. (laut Gutachten älter als 22) ermordete die Studentin Maria L.

Trotz des breiten öffentlichen Interesses ordneten Strafgerichte an: Medien müssen auf Fotos der Angeklagten “die Gesichtszüge unkenntlich” machen. Aus Sorge um die Prangerwirkung, um die Persönlichkeitsrechte …

Die Informationsfreiheit der Bürger? Kommt erst an zweiter Stelle …

In “Die Ängste der Deutschen” wurde nicht nach der Angst vor in Boulevardzeitungen unkenntlich gemachten Angeklagten gefragt. Daher gibt es auch keine Zahlen, wie viele Menschen in Deutschland eine “innere Un-Sicherheit” verspüren, weil Redaktionen von Richtern dazu aufgefordert werden, einer bisher nicht verurteilte Person Persönlichkeitsrechte zuzugestehen. Die Verpixelung von Gesichtern dürfte jedenfalls nicht zu den Ur-Ängsten zählen.

Was die “Bild”-Redaktion in ihrem Ärger über richterliche Anordnungen zur Unkenntlichmachung der “Gesichtszüge” ständig vergisst: Das Zeigen eines Angeklagten, der ganze mediale Rummel rund um einen Prozess kann zu milderen Urteilen führen, weil Richter die Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und die Vorverurteilungen bei der Wahl des Strafmaßes manchmal einberechnen. Sie könnten die Anordnungen in den beiden genannten Fällen also auch im Interesse der Prozesse und angemessener Strafen erlassen haben.

Doch mit solchen Überlegungen beschäftigen sich die “Bild”-Mitarbeiter gar nicht erst, schließlich haben sie ein Zitat vom Bundesverfassungsgericht gefunden, das ihre Position vermeintlich stärkt:

Dabei entschied das Bundesverfassungsgericht: “Bei schweren Gewaltverbrechen ist ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters (…) anzuerkennen.”

Nun steht dort erstmal nichts über Fotos von Angeklagten. Und auch sonst passt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem die Aussage stammt, sensationell schlecht in die “Bild”-Argumentation. Denn in der Begründung, die die Redaktion zitiert, steht zwei Absätze später:

Handelt es sich im Übrigen um ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung auch die zugunsten des Betroffenen streitende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (…). Bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch wird insoweit oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen. Eine individualisierende Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens kann allerdings dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betreffende nicht beziehungsweise nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit auch im Wege der individualisierenden Berichterstattung gestellt hat (…).

… was weder der eine Angeklagte noch der andere Angeklagte, die “Bild” als Beispiele nennt, getan hat.

“Bild” wählt ein Zitat aus einem Urteil, um Richtern zu zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht etwas ganz anderes sagt als diese, dabei sagt das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil das, was die Richter sagen.

“Focus Online” und “Der Westen” beleben preußisches Recht wieder

Bei “Focus Online” herrscht seit gestern Abend wieder das preußische Strafrecht. Das Team von “Der Westen” zog heute Mittag nach. In beiden Fällen ist der Auslöser ein angeblicher Furz.

Die “taz” berichtete gestern über einen Prozess im Berliner Amtsgericht Tiergarten. Ein Mann soll bereits im Februar 2016 eine Polizisten beleidigt haben, weil er während einer Kontrolle zweimal in ihrer Nähe gepupst haben soll. Der Vorgesetzte der Polizisten meint, diese Situation mitbekommen zu haben. Er zeigte den Mann wegen Beleidigung an. Der Prozess am Amtsgericht Tiergarten war dann ziemlich schnell zu Ende — die Richterin hatte das Verfahren nach wenigen Minuten eingestellt.

“Focus Online” griff den “irren Prozess in Berlin” gestern Abend auf. Die Redaktion muss sich etwas gedacht haben wie: “Eine Polizistin, die beleidigt wurde? Das ist ja Beamtenbeleidigung!”

Irrer Prozess in Berlin - Flatulenz bei Personenkontrolle: Mann soll 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zahlen

Liebevoll hat ein Mitarbeiter die Überschrift auch noch einmal in eine Bildunterschrift kopiert:

Flatulenz bei Personenkontrolle: Mann soll 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zahlen

“Der Westen” bastelte aus dem Doppelpupsprozess heute ebenfalls einen Artikel:

Mann soll 900 Euro zahlen, weil er gepupst hat

Weil ein Berliner seine Flatulenzen vor der Polizei nicht in Griff kriegen konnte, soll er 900 Euro Strafe bezahlen. Wie die “taz” berichtet, habe der Mann bei einer Polizeikontrolle in der Nähe einer Polizistin sich gleich zwei Mal seiner Darmwinde entleert. Sie war davon wohl genauso wenig begeistert wie der Einsatzleiter, der die Situation beobachtet hatte.

Er habe dem unflätigen Täter gedroht, eine Anzeige wegen Beleidigung auszustellen, was dieser mit einer gehörigen Portion Humor zur Kenntnis genommen habe. Doch das Lachen sollte ihm spätestens dann vergehen, als ihm ein ganzes Jahr später ein Strafbefehl von 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zugestellt wurde.

Dass in dem Strafbefehl von einer “Beamtenbeleidigung” die Rede war, ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn einen derartigen Straftatbestand gab es zwar in Preußen, es gibt ihn aber nicht im heutigen deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch behandelt Paragraph 185 die Beleidigung, bei der allerdings nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.

“Focus Online” und “Der Westen” verbreiten heiße Luft.

Mit Dank an Der Don für den Hinweis!

Nachtrag, 8. September: Mehrere Leserinnen und Leser wiesen uns darauf hin, dass es bei einer Beleidigung durchaus einen Unterschied mache, ob es sich bei der Person, die beleidigt wurde, um einen Amtsträger handelt oder nicht. In der Tat sieht Paragraph 194 des Strafgesetzbuches vor, dass nicht nur dieser Amtsträger bei einer möglichen Beleidigung Strafantrag stellen kann, sondern auch dessen Vorgesetzten:

Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.

Das ändert unserer Meinung nach aber nichts daran, dass es die Beamtenbeleidigung heute nicht mehr gibt. Und es ändert unserer Meinung nach auch nichts daran, dass in Paragraph 185 StGB nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.

Kurz korrigiert (508)

Es klingt erstmal nach einer ziemlich fiesen Nummer und nach einer traurigen Geschichte, die gestern am frühen Abend bei mopo.de erschienen ist:

Screenshot Titelzeile mopo.de - Feiger Raub-Versuch - Kleiner Junge (9) von Mann überfallen

Aber bereits im Teaser gibt es eine ganz schöne Wendung:

Was für ein feiger Überfall-Versuch: Ein erwachsener Mann hat in Tornesch versucht, ein Kind (9) auszurauben. Der mutmaßliche Täter hatte offensichtlich nicht mit der Gegenwehr seines Opfers gerechnet.

Ha! Da hat’s der Neunjährige dem viel älteren Täter aber mal gezeigt:

Der Neunjährige war gerade auf dem Weg zum Bahnhof in der Straße Am Grevenberg, als er gepackt und bedrängt wurde. Der Angreifer, der etwa Mitte 20 sein soll, forderte die Wertsachen des Jungen.

Doch der Knirps, der aus Hamburg stammt, riss sich los und lief davon. Der Täter bekam daraufhin offenbar die Flatter und machte sich über die Wilhelm-Schildhauer-Straße in Richtung Friedrichstraße aus dem Staub. Er soll gelockte Haare und zur Tatzeit ein rosa T-Shirt sowie weiße Schuhe getragen haben.

In der Polizeimeldung, die gestern Mittag erschienen ist, klingt ganz viel ganz ähnlich: Tatort “Am Grevenberg” in Tornesch, das Opfer wohnt in Hamburg, der Täter verlangte Wertsachen, das Opfer riss sich los, der Täter flüchtete über die Wilhelm-Schildhauer-Straße in Richtung Friedrichstraße, er soll Mitte 20 sein, leicht lockige Haare und ein rosa T-Shirt sowie weiße Schuhe getragen haben.

Nur einen Unterschied gibt es zum Artikel bei mopo.de: Das Opfer war kein Neunjähriger, sondern ein 19-Jähriger.

Wir haben sicherheitshalber noch einmal bei der zuständigen Polizeidirektion nachgefragt — dort bestätigte man uns, dass es sich bei der Person, die ausgeraubt werden sollte, nicht um ein wehrhaften “Knirps” handelte, sondern um einen jungen Mann.

Mit Dank an Patrick D. für den Hinweis!

Blättern:  1 ... 70 71 72 ... 111