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“KiKa” soll von den “Bild”-Medien bereits versaute Kinder versauen

ACHTUNG, ACHTUNG! DIESER BEITRAG ENTHÄLT SCHLECHTE WITZE UND BEGRIFFE, DIE KINDER LAUT “BILD” UND BILD.DE “VERSAUEN” KÖNNEN!

Jörg Schulz und Stephan Kürthy machen sich ernsthaft Sorgen um “unsere Kinder”. Und die zwei “Bild”-Autoren haben auch schon einen Schuldigen ausgemacht, der “unsere Kinder” in Gefahr bringt — der “Kinderkanal” von ARD und ZDF:

Screenshot Bild.de - Intim-Lexikon - So versaut der Kika unsere Kinder

Der “KiKa” soll nämlich daran Schuld sein, dass Jugendliche jetzt rausfinden können, dass der Penis auch mal “Latte” und die Vagina “Muschi” genannt wird. Oder dass Engländer zu Hoden “balls” sagen, während Brüste in Spanien “limones” genannt werden.

Schulz und Kürthy schreiben:

Nächster Aufreger um den Kinderkanal von ARD und ZDF. So finden sich auf der KiKA-Homepage zwei “Fremdsprachen-Spickzettel”.

► Thema: “Brüste und Vagina international” und “Penis und Hoden international”.

Mit kleinen Zeichnungen versehen, will der KiKA spielerisch “Lust auf Angeberwissen” wecken und schreibt dazu: “Wie wär’s mit einem Fremdsprachen-Spickzettel für geläufige Bezeichnungen von Brust und Vagina bzw. Penis und Hoden? Weil wir sehr gelacht haben und auch noch etwas dazulernten, wollten wir dir das nicht vorenthalten. Denn ganz ehrlich: ein bisschen Spaß muss sein.”

Der Spaß liest sich dann u.a. so: Euter für Brüste, Loch für Vagina, Peitsche für Penis und Liebeskartoffeln für Hoden.

Nein! Donnerwetter!

Die Empörung auf Seiten der “Bild”-Medien ist deswegen so scheinheilig und unglaubwürdig, weil sie — Überraschung! — selbst gerne mal über “Latten” und “Muschis” und “Eier” und “Glocken” berichten. Und das auch nicht einfach nur so im normalen Programm bei “Bild” und Bild.de, sondern speziell für eine ganz ähnliche Zielgruppe wie die des “KiKa” (beim öffentlich-rechtlichen Sender definiert man diese für die “FremdsprachenSpickzettel” als “Zuschauer auf ihrem Sprung zwischen Kindsein und Erwachsenwerden”).

Beim inzwischen eingestellten “Bild”-Jugendangebot “BYou” findet man beispielsweise einen Artikel mit “25 richtig schlüpfrigen Witzen”. Und die gehen dann so:

Eine Oma geht zum Metzger und bestellt eine Salami. Der Metzger: “Am Stück oder in Scheiben?” Da reißt die Oma ihren Rock hoch und fragt: “Ist das ‘ne Pussy oder ein CD-Player?”

Gehen zwei Nutten durch Mainz. Meint die eine: “Mainz ist ein Drecksloch.” — Meint die andere: “Meins auch.”

Was ist der kleinste Dom der Welt? — Der Kondom. Kann nur einer drin stehen. Und sogar die Glocken hängen draußen!

In einem anderen “BYou”-Artikel geht es um “Morgenlatten”. Wiederum in einem anderen um “Lümmel”, “Dödel”, “Schwengel”, “Pimmel” und “Nudeln”. In einem weiteren “BYou”-Beitrag geht es um “Eiersalat”. Und auch Ausdrücke wie “Muschi”, “Mumu”, “Vorbau” und “Holz vor der Hütte” kommen in “BYou”-Texten vor.

“Pussy”, “Loch”, “Glocken”, “Latte”, “Eier”, “Muschi”, “Vorbau”, “Holz vor der Hütte” — all das finden Jörg Schulz und Stephan Kürthy beim “KiKa” ganz schlimm und gefährlich. Als ihre “BYou”-Kollegen “unsere Kinder” mit denselben Begriffen “versaut” haben, hatten sie offenbar nichts einzuwenden.

Vermutlich ist es Schulz und Kürthy letztlich auch völlig egal, dass diese Begriffe beim “KiKa” auftauchen. Es dürfte einfach eine günstige Gelegenheit gewesen sein, die laufende Kampagne gegen den Kindersender fortzuführen.

Mit Dank an Gregor G., @f_herbers und @janfranzisko für die Hinweise!

“Bild am Sonntag” treibt Keil zwischen Arm und ganz Arm

Es ist schon beeindruckend, wie die “Bild”-Medien es immer wieder hinbekommen, grausig ungenau und fehlerhaft über Flüchtlinge und Asylbewerber zu berichten. Gerade erst wieder, am Samstagabend bei Bild.de …

Screenshot Bild.de - Während sie auf Bamf-Bescheid wartete - Flüchtlingsfamilie bekam monatlich 7300 Euro
Screenshot Bild.de - Flüchtlingsfamilie kassierte 7300 Euro im Monat

… und gestern in “Bild am Sonntag”:

Ausriss Bild am Sonntag - Weil Behörde Asylantrag zu spät bearbeitete - 7300 Euro im Monat für Flüchtlingsfamilie

“BamS”-Autor Lars Petersen hat den Text geschrieben und er scheint sich wirklich große Mühe gegeben zu haben, möglichst viel Irreführendes und Falsches darin unterzubringen.

Was in den Überschriften erstmal nicht klar wird: Es handelt sich bei der “Flüchtlingsfamilie” nicht etwa um eine Frau, einen Mann und ein Kind oder eine vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Die 7300 Euro verteilen sich also auf zehn Personen.

Diese zehnköpfige Familie hat am 21. März 2017 einen Bescheid vom Landratsamt Leipzig bekommen, in dem ihr staatliche Leistungen gewährt werden: in der Summe eben für etwas mehr als 7300 Euro pro Monat. Der Bescheid tauchte, über welche Wege auch immer, vor einigen Tagen im Internet auf, drehte die große Runde durch den flüchtlingsfeindlichen Kosmos und landete anscheinend auch bei “BamS”-Autor Petersen.

Die 7300 Euro, die Bild.de und “Bild am Sonntag” plakativ in ihre Titelzeilen gepackt haben, dürften — sofern der Bescheid nicht gefälscht ist — stimmen. Doch schon die Worte “bekam” und “kassierte” in den Bild.de-Überschriften sind bedenklich. Man kann sie schließlich so verstehen, dass die Flüchtlingsfamilie die ganze Summe bar ausgezahlt bekommen oder dass der Staat sie ihr in dieser Höhe überwiesen hat. Doch weder das eine noch das andere stimmt. Tatsächlich hat die Familie deutlich weniger (Bar-)Geld pro Monat bekommen. Der Landkreis Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem im Internet aufgetauchten Bescheid herausgegeben. Darin steht unter anderem:

Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass eine Gesamtsumme zwar berechnet wird, aber die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim nicht an die Bewohner geht. Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.

Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Es kommt hier auch kein Kindergeld hinzu!

(Hervorhebungen im Original.)

Also gerade mal Sozialhilfe-Niveau (wie viel das genau ist — dazu später mehr) und die Unterbringung in einer “Gemeinschaftseinrichtung”.

Die Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zitiert Lars Petersen in seinem Text sogar. Er und seine Redaktion wissen also, dass die Flüchtlingsfamilie nie 7300 Euro pro Monat ausbezahlt bekommen hat, sondern ein Großteil schon vorher abgezogen wurde. Dass die Überschrift diesen Umstand in ihrer verkürzten Form nicht wiedergibt, ist ziemlich problematisch, denn es handelt sich bei dem Bild.de-Artikel um einen “Bild plus”-Inhalt. Dadurch erfahren nur Abonnenten, dass die Frau und ihre Kinder nicht monatlich 7300 Euro bar auf die Hand bekommen haben. Und auch die meisten Leute, die unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion (bis jetzt über 7700 Mal geliket, über 2700 Mal geteilt, über 2400 Mal kommentiert) wütende Kommentare hinterlassen haben, dürften diesen Fakt nicht kennen. Dort wird schon “ein neuer Führer” gefordert, es werden Ausländer als Feindbilder gepflegt (“Und wieder werden Ausländer bevorzugt”) und die Armen gegen die ganze Armen ausgespielt (“Tja und hier Sammeln unsere Leute Pfandflaschen . Du darfst eben alles sein , nur nicht Deutscher.”).

Man kann nun streiten, wie fahrlässig die Formulierungen “bekam” und “kassierte” in den Schlagzeilen sind. Im Text wird es dann jedenfalls richtig abenteuerlich. Direkt am Anfang schreibt Petersen:

Weil ihr Asylverfahren länger als 15 Monate dauerte, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich 7300 Euro vom Staat.

Und ein paar Sätze später:

Grund für den hohen Betrag: Nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch die langsame Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das ist irreführend. Die Dauer der “Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” ist nicht das entscheidende Kriterium für die Höhe der staatlichen Leistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt in Deutschland, wann Asylbewerbern welche Gelder und welche Leistung zustehen. Für den Fall der zehnköpfigen Familie, über die Lars Petersen schreibt, ist Paragraph 2 wichtig:

Abweichend (…) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Durch diesen Paragraphen erhalten Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten in Deutschland befinden, eine sogenannte “Analogleistung”, deren Höhe sich am “Zwölften Buch Sozialgesetzbuch”, der Sozialhilfe, orientiert. Wer zu den “Leistungsberechtigten” zählt, steht in Paragraph 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und dort sind nicht nur diejenigen aufgezählt, deren Asylverfahren länger als 15 Monate dauern, sondern zum Beispiel auch Asylbewerber, deren Anträge bereits abgelehnt wurden und die sich nur mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Mal rein theoretisch: Wäre das “BaMF” beim Asylantrag der zehnköpfigen Familie, über die Petersen berichtet, schneller gewesen und hätte den Antrag beispielsweise schon nach acht Monaten abgelehnt und eine Duldung ausgesprochen, würden der Familie nach insgesamt 15 Monaten in Deutschland ebenfalls Leistungen in Höhe von 7300 Euro zustehen. Das Tempo des Bundesamtes ist dabei irrelevant.

Nicht nur irreführend, sondern völlig falsch ist folgende Behauptung von Lars Petersen:

Laut Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz steht Flüchtlingen, die länger als 15 Monate auf ihren Bescheid warten und sich in der Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, Sozialhilfe zu. Dann erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte

15 Monate auf den Bescheid warten und, zack!, “die staatlichen Leistungen” verdoppeln sich? Nein, sie steigen in einem viel geringeren Maße. An dieser Stelle muss man sich das Asylbewerberleistungsgesetz noch etwas genauer anschauen. Und man sollte der Übersicht halber drei Fälle unterscheiden:

Fall 1: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland in einer Aufnahmeeinrichtung lebt.
Fall 2: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.
Fall 3: eine Person, die länger als 15 Monate in Deutschland und außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.

Für Fall 1 beschreibt Paragraph 3, Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes die “Grundleistungen”. Diese setzen sich aus dem “notwendigen Bedarf” (Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und so weiter) und dem “notwendigen persönlichen Bedarf” (Handykosten, S-Bahn-Tickets, mal ins Kino gehen und so weiter) zusammen. Der “notwendige Bedarf” soll in der Regel durch Sachleistungen gedeckt werden — zum Beispiel ein Bett und Essen in der Aufnahmeeinrichtung oder Kleidung aus einer Ausgabestelle. Der “notwendige persönliche Bedarf” wird häufig in Form eines Taschengeldes in bar ausgezahlt. Für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa sind das aktuell 135 Euro im Monat, für einen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren 76 Euro.

In Paragraph 3, Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes geht es um Fall 2:

Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (…) sind (…) vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren.

Das heißt: Der Erwachsene, der innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung lebt, bekommt nicht nur die 135 Euro für den “notwendigen persönlichen Bedarf” ausbezahlt, sondern auch Bargeld für den “notwendigen Bedarf”. Das sind 219 Euro pro Monat extra. Insgesamt bekommt ein alleinstehender Flüchtling innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland also monatlich 354 Euro vom Staat, wenn er außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt. Dazu werden unter anderem auch noch Kosten für die Unterkunft übernommen.

Die zehnköpfige Flüchtlingsfamilie, über die die “Bild”-Medien berichten, dürfte im März 2017 von Fall 2 zu Fall 3 gewechselt sein: Sie waren schon vorher in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, allerdings waren sie nun berechtigt, die “Analogleistung” zu beziehen, weil sie sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhielten. Bei dieser Änderung sollen sich laut Lars Petersen “die staatlichen Leistungen auf das Doppelte” erhöhen. Das ist Nonsens. Stattdessen steigt die Summe bei einem alleinstehenden Erwachsenen von bisher 354 Euro auf 416 Euro. Auch hier kommt noch die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hinzu, die — wie in der Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zu lesen ist — mitunter recht hoch sein können.

So viel zu dem Unfug, den Lars Petersen (der vor einem Monat übrigens schon Unfug über Flüchtlinge in Deutschkursen verbreitet hat) in seinem Text unterbringen konnte. Ganz am Ende zitiert der “BamS”-Autor noch Kai Wegner, der für die CDU im Bundestag sitzt:

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (45, CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung: “Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten — egal, wie lang es dauert.”

Noch einmal extra für Wegner:

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bereits “für das gesamte Verfahren”. Es handelt sich nur um unterschiedliche Paragraphen. Die 7300 Euro sind nicht die monatlichen “Einkünfte” der zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich um die Summe, die der Staat für sie im Monat ausgibt, zum größten Teil für eine Unterkunft. Jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter würde als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich hier schließlich um die Sicherung des Existenzminimums, die jeder Person zusteht, ob sie nun aus Afghanistan oder aus Arnsberg stammt. Und die Familie, über die Lars Petersen schreibt, lebte sicher nicht in Saus und Braus. Sie lebte zu dem Zeitpunkt, als der Bescheid ausgestellt wurde, in einer Gemeinschaftsunterkunft und auf Sozialhilfe-Niveau. Das ist wahrlich das komplette Gegenteil von allem, auf das man neidisch sein könnte.

  • Die Kollegen von “Mimikama” haben die Sache mit dem Bescheid vom Landkreis Leipzig schon sehr früh aufgeklärt, lange bevor sie in den “Bild”-Medien aufgetaucht ist.

Mit Dank an Florian K., Theo H., Heiko und @gegenRechts84 für die Hinweise!

Gilt Robert Wagner wirklich als Verdächtiger? Nicht von Interesse!

Schaut man sich die Überschriften verschiedener deutscher und österreichischer Medien zu den neuesten Entwicklungen zum Tod von Schauspielerin Natalie Wood an, könnte man ja fast meinen, dass ihr früherer Ehemann Robert Wagner offiziell als Verdächtiger gilt:

Screenshot Bild.de - Todesfall von Ehefrau Natalie Wood - Ehemann Robert Wagner gilt jetzt als verdächtig
(Bild.de)
Screenshot morgenpost.de - Ermittlungen - Todesfall Natalie Wood – Ehemann gilt als verdächtig
(Morgenpost.de)
Screenshot Bunte.de - Hollywood-Star Natalie Wood - 36 Jahre nach ihrem mysteriösen Tod: Jetzt wird ihr Witwer verdächtigt
(Bunte.de)
Screenshot Derwesten.de - Todesfall Natalie Wood nach 36 Jahren vor schockierender Wende - Ehemann gilt als verdächtig
(DerWesten.de)
Screenshot heute.at - TV-Star Robert Wagner
(Heute.at)

Nur: Wagner gilt nicht offiziell als verdächtig — egal, wie viele Redaktionen das behaupten.

Seit 2011 gibt es neue Ermittlungen zum Tod von Schauspielerin Natalie Wood, die 1981 unter bislang nicht endgültig geklärten Umständen ums Leben kam. Lange ging die Polizei von einem Unfall aus, inzwischen ist der Fall als “verdächtiger Tod” eingestuft. Der US-Sender CBS hat gestern ein Interview mit einem Sheriff veröffentlicht, in dem dieser über Robert Wagner sagt:

As we’ve investigated the case over the last six years, I think he’s more of a person of interest now.

Wagner gelte als die letzte Person, die Wood vor deren Verschwinden gesehen hat. Aber: “Person of interest” bedeutet nicht automatisch, dass Wagner als Verdächtiger gilt. Den Begriff benutzen die Ermittlungsbehörden in den USA für Personen, bei denen sie vermuten, dass diese Informationen besitzen, die für einen Fall hilfreich sein könnten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus einer “person of interest” ein Verdächtiger wird. Nur ist man als “person of interest” nicht automatisch Verdächtiger.

Und dass Robert Wagner überhaupt als “person of interest” gilt, sei nun auch nicht so neu, berichtet jedenfalls “NBC News”:

A sheriff’s department spokesperson told NBC News that Wagner has remained a person of interest, and there has been no change in the status of the case. An investigation into Wood’s death was reopened in 2011 after police sought to interview witnesses about claims of foul play, but it was never classified as a criminal case and no one has ever been charged.

Mit Dank an James B. und @Dabo_612 für die Hinweise!

Hier treffen Sie Julian Reichelt: Wo er isst! Wo er feiert! Wo er wohnt!

Die Überschrift ist natürlich völliger Quatsch.

Aber man stelle sich das mal vor: Irgendein Holzkopf kommt auf die Idee, die Namen und Adressen all der Restaurants zu veröffentlichen, in die Julian Reichelt gern zum Mittagessen geht. Oder eine Liste rauszubringen mit den Clubs, in denen der “Bild”-Oberchef regelmäßig feiert. Oder, noch schlimmer, ein Foto samt Ortsbeschreibung von dem Haus zu posten, in dem Reichelt im Penthouse wohnt.

Julian Reichelt würde sich vermutlich heftig beschweren, immerhin passte ihm schon die Veröffentlichung einer groben Schätzung seines Gehalts nicht, weil das seine Familie in Gefahr bringe. Julian Reichelt würde sich völlig zu Recht beschweren, und wir würden ihm zustimmen, auch wenn es Julian Reichelt ist.

Zum Glück passiert sowas ja nicht so häufig, weil genügend Leute Anstand haben und die Privatsphäre anderer Menschen respektieren, auch von den Personen, die prominent in der Öffentlichkeit stehen. Außer die Leute von “Bild” und ihr Chef Julian Reichelt — die haben diesen Anstand offenbar nicht.

Seit drei Tagen gibt es eine neue Serie bei “Bild”, Bild.de und “Fußball Bild”. “Kosmos der Klubs” ist ihr Titel, und sie soll der Leserschaft verraten, “wo Sie die Spieler Ihres Vereins treffen können”. In Folge 1 ging es um den FC Bayern München …

Screenshot Bild.de - Hier treffen Sie die Spieler in München - Warum die Bayern-Stars diesen Wellblechbunker lieben - Wo die Spieler essen gehen, wo sie feiern, in welchen Stadtteilen sie wohnen

… in Folge 2 um Eintracht Frankfurt …

Screenshot Bild.de - Wo Sie die Frankfurt-Profis treffen können - Hier feiern die Eintracht-Stars ihre Siege - Wo sie feiern, wo sie essen, wo sie shoppen

… heute dann in Folge 3 um den HSV:

Screenshot Bild.de - Pizza für 7,50 Euro - Diesen Italiener liebt HSV-Trainer Hollerbach - Wo die Stars feiern, wo sie essen, wo sie shoppen

Und weil es insgesamt 18 Bundesligavereine gibt, ist zu befürchten, dass uns noch mindestens 15 weitere Folgen erwarten.

Neben längst Bekanntem (die Fußballer aus München gehen häufig in die Praxis von Dr. Müller-Wohlfahrt, wenn sie verletzt sind — oho!) veröffentlichen die “Bild”-Medien im “Kosmos der Klubs” auch Dinge, die bisher sicher nicht jeder wusste und die vielleicht auch nicht jeder wissen sollte: Wo der neue HSV-Trainer Bernd Hollerbach öfters Pizza isst. Wo Jérôme Boateng “super-zarte Steaks” verdrückt. Die Lieblings-Discos der Spieler des FC Bayern. Zu welchem Inder Alex Meier häufig geht. In der Folge über Eintracht Frankfurt zeigt die Redaktion ein Foto eines Hochhauses und schreibt dazu: “Auch hier wohnen Spieler.”

Bei Bild.de kommt man an diese Informationen nur, wenn man ein “Bild plus”-Abo hat. Oder anders gesagt: Julian Reichelt und seine Mitarbeiter versuchen, mit dem Privatleben anderer Menschen Kasse zu machen.

Mit Dank an @koeppenjan für den Hinweis!

“Bild” macht aus mutmaßlichen Opfern “vermeintliche Opfer”

Fangen wir ganz einfach und der Sache völlig unangemessen an: Wenn ein Junge ein vorbeifahrendes Auto sieht und denkt, es handelt sich um einen Opel, und zu seiner Mutter sagt: “Mama, da ist ein Opel”, und die Mutter dann hinschaut und sieht, dass es gar kein Opel ist, sondern ein BMW, dann könnte man sagen: Der vermeintliche Opel war in Wirklichkeit ein BMW.

Es geht um das Wort “vermeintlich”. In aller Regel deutet es auf eine Situation hin, in der irrtümlich etwas angenommen wird: Das vermeintliche Schnäppchen war tatsächlich gar kein Schnäppchen. Das vermeintliche Churchill-Zitat stammt gar nicht von Churchill. Und so weiter.

Schreibt eine Redaktion von “vermeintlichen Opfern” eines bekannten deutschen Regisseurs, dann legt sie sich damit fest, dass die erhobenen Vorwürfe nicht stimmen. Sie legt sich fest, dass die Frauen lügen, die Dieter Wedel derzeit beschuldigen, sie gedemütigt, misshandelt, vergewaltigt zu haben.

Heute in “Bild”:

Ausriss Bild-Zeitung - Drei Wochen, nachdem im Zeit-Magazin vier Frauen schwere Vorwürfe gegen Star-Regisseur Dieter Wedel (75) wegen Machtmissbrauchs, sexueller Belästigung und Vergewaltigung erhoben haben, gibt es nun neue Anschuldigungen. In einem dreiseitigen Zeit-Dossier kommen vier weitere vermeintliche Opfer und Schauspieler Michael Mendl (73) zu Wort.

Bereits gestern Abend bei Bild.de:

In einem dreiseitigen “Zeit”-Dossier kommen vier weitere vermeintliche Opfer und Schauspieler Michael Mendl (73) zu Wort.

Ist das nun Wortklauberei? Finden wir nicht. Wenn Frauen sich in vielen Fällen nicht trauen, über sexuelle Gewalt zu sprechen oder Vergewaltigungen anzuzeigen, weil sie Angst haben, dass man ihnen nicht glauben könnte; weil sie Angst haben, dass man sie nur als “vermeintliche Opfer” sehen könnte, ist eine Formulierung wie die der “Bild”-Medien Gift.

Ist das nun einfach nur fehlende Genauigkeit bei der Wortwahl des anonymen Autors? Könnte sein. Jedenfalls hat Bild.de die Stelle inzwischen in “vier weitere mutmaßliche Opfer” geändert. Aber warum darf bei den “Bild”-Medien jemand über ein solch heikles Thema schreiben, der den Unterschied zwischen “vermeintlich” und “mutmaßlich” nicht kennt?

Das Ende des “Bild”-Artikels über die neuen Anschuldigungen gegen Dieter Wedel ist ebenfalls bemerkenswert. Sowohl online als auch in der Print-Version gibt es diesen “Hinweis”:

Screenshot Bild.de - Hinweis der Redaktion - Bild hält die schweren Vorwürfe gegen Dieter Wedel für ausreichend plausibel, um umfangreich darüber zu berichten. Dennoch ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil dieser Vorwürfe juristisch verjährt ist und Dieter Wedel deswegen nicht die Möglichkeit erhalten wird, sich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren dagegen zu verteidigen. Nach journalistischen Standards halten wir es für gerechtfertigt, über die Vorwürfe zu berichten, die in der Zeit von zahlreichen Zeugen erhoben werden. Bisher hat Dieter Wedel alle Anschuldigungen bestritten. Es steht Aussage gegen Aussage.

Ein paar Gedanken zu dieser bis dato einmaligen Aktion:

  • Ein solcher Kasten wäre in vielen, vielen Fällen, in denen “Bild” und Bild.de Menschen schon lange vor “ordentlichen Gerichtsverfahren” vorverurteilt haben, angebracht gewesen. Stattdessen haben “Bild”-Mitarbeiter üble Kampagnen gestartet und auf “journalistische Standards” keinerlei Wert gelegt.
  • Es ist schon interessant, wie die “Bild”-Redaktion den Umstand der Verjährung nicht als Problem der Frauen beschreibt, die nun nicht mehr rechtlich gegen Dieter Wedel vorgehen können, sondern als Problem Wedels, der sich nun nicht mehr verteidigen könne.
  • Und natürlich kann Dieter Wedel sich gegen die Vorwürfe juristisch verteidigen. Die angeblichen Taten, die ihm vorgeworfen werden, mögen zum größten Teil verjährt sein, wenn auch nicht alle. Die Anschuldigungen aber stammen von heute. Wenn Wedel sich gegen sie wehren möchte, beispielsweise wegen Verleumdung, kann er das tun.

“Bild” tritt auf die Ärmsten der Armen ein

Wir wissen noch immer nicht, was bei “Bild”-Mitarbeitern an der Stelle sitzt, an der bei Nicht-“Bild”-Mitarbeitern ein Herz schlägt. Aber was immer sich dort befinden mag — es muss in der Lage sein, Empathie zu vermeiden und Wut zu erzeugen:

Dieses Bild macht wütend!

Diese Worte stammen von “Bild”-Reporter Julien Wilkens. Das Foto, das ihn so wütend macht, landete heute bei Bild.de ganz oben auf der Startseite …

Screenshot Bild.de - Diese Masche von Job-Verweigerern macht wütend - Hier wird aus Wasser Bier und der Staat zahlt
(Alle Unkenntlichmachungen durch uns.)

… und mit zwei weiteren Fotos in der “Bild”-Bundesausgabe auf Seite 3:

Ausriss Bild-Zeitung - Hier wird aus Wasser Bier und der Staat bezahlt es

Wilkens, immer noch wütend, schreibt dazu:

Wir sehen zwei Männer, die vor einem Supermarkt in Berlin stehen. Sie öffnen nacheinander zwölf Wasserflaschen, kippen sie in die Grünanlage. Siehe da: Wenig später wird aus Wasser Bier … Und der Staat zahlt!

Dieses Bild macht wütend! Denn einer der Männer, der offensichtlich der Trinker-Szene angehört, geht danach in den Supermarkt, gibt die Flaschen zurück — und kauft sich vom Pfand fünf Dosen Bier (je 29 Cent plus Pfand).

BILD erklärt die seltsame Tauschaktion: Das Wasser haben die Männer mit Lebensmittel-Gutscheinen [für Hartz-IV-Empfänger] gezahlt. Auf denen steht ausdrücklich: nicht für Tabak, nicht für Alkohol.

Ein Mann, offenbar Hartz-IV-Empfänger, offenbar alkoholkrank, offenbar einer der Ärmsten der Armen, kippt Wasser im Wert von 2,28 Euro (zwölf Flaschen à 19 Cent) weg, um seine Sucht stillen zu können. Dieser Pipibetrag reicht “Bild”-Mitarbeitern für eine Der-Staat-wird-ausgenommen-!-Skandalstory. 2,28 Euro reichen bei “Bild” und Bild.de, um arme Gestalten vorzuführen, sie an den Pranger zu stellen, auf sie einzutreten.

Laut Credit hat Julien Wilkens die drei angeblich wütend-machenden Fotos selbst aufgenommen. Was für eine traurige Vorstellung: Ein “Bild”-Reporter, das Smartphone im Anschlag, verfolgt einen Alkoholabhängigen durch einen Supermarkt, um an einen Aufreger zu kommen. Allein der Gedanke macht wütend.

Mit Dank an Stefan P. und Simon für die Hinweise!

Ist “Bild” doch egal, was Richter entscheiden

Es ist beunruhigend, wie wenig die Leute bei “Bild” für die Rechtssprechung deutscher Gerichte übrig haben. Und es ist beunruhigend, wie stolz sie darauf auch noch sind.

Ausriss Bild-Titelseite mit Artikel Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin
(Unkenntlichmachung durch uns.)

So sieht die heutige “Bild”-Titelseite aus. Im Text mit der Überschrift “Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin” schreibt das Blatt:

DIESE Fotos von den G20-Ausschreitungen in Hamburg darf BILD so nicht mehr zeigen — wenn es nach dem Landgericht Frankfurt/Main geht. Sie zeigen Szenen der schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel am 7. Juli 2017 in Hamburg. Vor einem zerstörten und geplünderten Drogeriemarkt hebt eine Frau im pinkfarbenen T-Shirt Waren auf, geht mit ihrer Beute davon. BILD zeigte Nachrichtenfotos der Plünderer, auf denen Täter klar zu sehen waren. Die Frau klagte dagegen, und die Richter gaben ihr recht: Die Bilder würden das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzen, wenn sie erkennbar ist — weil allenfalls, so die Begründung, ein “Diebstahl geringwertiger Sachen” darauf erkennbar sei.

BILD zeigt die Fotos dennoch, ohne die Personen zu verfremden — weil die Abbildung von Straftaten, gerade im Zusammenhang mit schweren Krawallen, Plünderungen und Landfriedensbruch bei einem so wichtigen Ereignis wie dem G20-Gipfel, zum Auftrag der Presse gehört.

Nach dem G20-Gipfel in Hamburg und all den Protesten, Ausschreitungen, Krawallen und Plünderungen ernannten sich die “Bild”-Medien selbst zu Staatsanwälten und gleichzeitig zu Richtern: “GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?” titelten sie am 10. Juli 2017.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied bereits Mitte Dezember, dass Fotos dieser Berichterstattung, die eine Frau bei einem Diebstahl während der Krawalle zeigen, nicht wieder veröffentlicht werden dürfen. Heute stellen sich die “Bild”-Medien über dieses — noch nicht rechtskräftige — Urteil und sagen: Ist uns doch egal, was irgendwelche Richter entscheiden!

Nur nebenbei: Ganz so gesetzlos, wie die Mitarbeiter von “Bild”-Zeitung und Bild.de hier sein wollen, sind sie dann doch nicht. In den beiden Entscheidungen des Frankfurter Landgerichts (eine zu “Bild”, eine zu Bild.de) geht es um zwei Fotos, die die “Bild”-Medien nicht mehr zeigen dürfen. Sie stammen zwar aus derselben Serie wie die vier heute veröffentlichten Fotos; sie sind aber nicht dabei. Ob das Zeigen dieser sehr ähnlichen Fotos der einstweiligen Verfügung widerspricht, müsste wiederum ein Gericht entscheiden.

Aber zurück zum Urteil aus Frankfurt und dem schaurigen Rechtsstaatsverständnis der “Bild”-Redaktion.

Das Landgericht stellt in seinem 13-seitigen Urteil fest, dass die Frau im pinkfarbenen T-Shirt offensichtlich keinen Landfriedensbruch begangen hat, erst recht keinen schweren. Auch das Material, das “Bild” bei der Verhandlung vorgelegt hat, lässt nur den Schluss zu, dass sie Gegenstände gestohlen hat, die bereits vor der zerstörten Drogerie lagen. Zudem würde es sich laut Landgericht um einen “Diebstahl geringwertiger Sachen” handeln. “Bild” schrieb selbst im Juli: “Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im Drogeriemarkt”, wobei “im Drogeriemarkt” falsch ist. Weiter stellt das Landgericht fest, dass “aus Sicht der Allgemeinheit mit einer Serientäterschaft” der Frau nicht zu rechnen sei, schließlich habe es sich bei den Krawallen um eine Ausnahmesituation gehandelt. Man mag den Diebstahl der Frau für ganz fürchterlich halten — aber dafür ein Fahndungsaufruf in Millionenauflage?

Zu diesem Fahndungsaufruf durch die “Bild”-Medien hat das Frankfurter Landgericht in seinem Urteil ebenfalls etwas gesagt. “Bild” und Bild.de seien …

zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Abwarten oder Überprüfen behördlicher Maßnahmen mit einem “eigenen Fahndungsaufruf” an die Öffentlichkeit gegangen.

Dass dabei die abgebildeten Personen pauschal als “Verbrecher” bezeichnet und “in einen Zusammenhang gestellt [wurden] mit schweren Straftaten, wie dem Beschuss von Polizisten oder anderen Personen mit lebensgefährlichen Kugeln, Pyrotechnik, Steinen oder Flaschen” spreche laut Gericht gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung. “Bild” habe schließlich auch die Frau im pinkfarbenen T-Shirt, der die Redaktion “lediglich den Diebstahl geringwertiger Sachen vorwirft”, “sichtlich an den (Fahndungs)Pranger” gestellt, so das Landgericht.

Aber all das interessiert die “Bild”-Redaktion offenbar nicht. Es ist schon putzig: Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz rufen Oberchef Julian Reichelt und seine Kollegen aktuell danach, dass Gerichte und nicht private Unternehmen entscheiden müssen, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Tut ein Gericht das, setzen sich Reichelt und “Bild” darüber hinweg.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Aber was verstehen Sie als “Bild”-Redakteur von Respekt vor Frauen?

Eva-Maria Federhenn lächelt. Was soll man auch anderes machen als lächeln, wenn einem ein “Bild”-Redakteur gegenübersitzt und Fragen stellt, die zeigen, dass dieser mit seinem Frauenbild in den 80er-Jahren steckengeblieben ist? Aufstehen, das Interview abbrechen, diesem Chauvi klarmachen, dass er ein Chauvi ist?

Klar, könnte man auch machen. Eva-Maria Federhenn hat sich aber fürs Lächeln und fürs Durchhalten entschieden. Die Juristin will Vorsitzende des 1. FSV Mainz 05 werden. Die Fußballer des Vereins spielen in der Bundesliga, und Federhenn wäre bei einem Wahlerfolg die erste Frau an der Spitze eines Bundesligaklubs.

Vor der Abstimmung in neun Tagen hat “Bild”-Redakteur Peter Dörr mit ihr gesprochen:

Ausriss Bild-Titelseite - Bundesliga-Revolution - Ich will erste Mainz-Chefin werden

Die zweite Frage, die Dörr Federhenn unbedingt stellen wollte, lautet:

Ausriss Bild-Zeitung - Aber was verstehen Sie als Frau von Fußball?

Es will eben nicht in die “Bild”-Köpfe: Ja, doch, Frauen können auch andere Dinge verstehen als Kochrezepte oder Waschanleitungen. Zum Beispiel Fußball.

Eva-Maria Federhenn lächelt nach dieser Frage von Peter Dörr eben und antwortet tapfer:

Federhenn (lächelt): “Ich war im Handball schnell, durfte deshalb in der Schule beim Fußball als einziges Mädchen mitspielen … Dennoch kann ich nicht Fußball spielen. Aber, ich weiß was der Unterschied zwischen einer 5er- und einer 3er-Kette ist.

Ich bin keine Expertin, kenne mich aber ganz gut aus. Ich bin schon als Kind mit meinem Vater zum Fußball, habe viel mit vorm Fernseher gesessen — und inzwischen seit vielen Jahren eine Dauerkarte bei 05.“

“Bild”-Mitarbeiter Dörr scheint es immer noch nicht so recht glauben zu können — eine Frau beim Fußball, und dann auch noch in einer Führungsposition? Also fragt er direkt im Anschluss:

Ausriss Bild-Zeitung - Trotzdem -- trauen Sie sich wirklich zu, einen Bundesligisten zu führen?

Weiter hinten im Interview will Peter Dörr dann noch wissen:

Ausriss Bild-Zeitung - Das Erkennungs-Merkmal des zurückgetretenen Vorsitzenden Kaluza war die rote Hose. Tragen Sie dann rote Pumps?

Eva-Maria Federhenn antwortet auch auf diese Frage. Laut “Bild”-Zeitung “lächelt” sie dabei.

Julian Reichelt und die Fakten? “Und gute Nacht.”

Begeht man den großen Fehler, einfach das zu glauben, was “Bild”-Oberchef Julian Reichelt so behauptet, könnte man meinen, die Redaktion der “Tagesthemen” hat kollektiv den Verstand verloren:

Screenshot vom Tweet von Julian Reichelt - Um den Mord von Kandel aufzuarbeiten, führen die Tagesthemen jetzt Interviews mit der NPD. Die NPD-Vorsitzende darf den Rücktritt des Bürgermeisters fordern. Und gute Nacht.

Aber es handelt sich eben um Julian Reichelt, bei dem hinlänglich bekannt sein sollte, dass er sich für ordentliches Informieren nicht allzu sehr interessiert, und bei dem Skepsis immer angebracht ist. Konnte in den “Tagesthemen” also eine “NPD-Vorsitzende” mir nichts, dir nichts den Rücktritt des Bürgermeisters von Kandel fordern? Nein.

Die “Tagesthemen” machten gestern Abend mit einem großen Block zum Mord an einer 15-Jährigen in dem rheinland-pfälzischen Ort auf. Die Anmoderation von Caren Miosga, der Beitrag aus Kandel, ein Interview mit einem “Konflikt- und Gewaltforscher”, ein Kommentar zum Thema — all das nahm 10:32 Minuten der insgesamt 30-minütigen Sendung ein.

Julian Reichelt pickte sich für seinen Tweet aus diesen 10:32 Minuten neun Sekunden heraus, in denen die stellvertretende Vorsitzende der NPD Rheinland-Pfalz in eine ARD-Kamera sagt:

“Also, dass der Bürgermeister dieser Kritik ausgesetzt ist, da habe ich kein Mitleid mit ihm. Normalerweise müsste dem sein Kopf rollen. Der hätte, der müsste sofort sein Amt enthoben werden.”

Nun ist es ein riesiger Unterschied, ob dieses Zitat von den “Tagesthemen” als eine von vielen ganz normalen Aussagen aus Kandel dargestellt wird oder ob es für die Redaktion als Beispiel dafür dient, auf welch eklige Weise Rechtsextreme die schreckliche Tat für ihre Zwecke instrumentalisieren.

Caren Miosga moderierte den Beitrag, in dem das Zitat der NPD-Vizevorsitzenden vorkommt, mit folgenden Worten an:

Der Mord an einer 15-Jährigen gehört zu jenen Verbrechen, die so sehr erschüttern, dass Orte, an dem sie geschehen, fortan zum Synonym für die Tat werden. Die rheinland-pfälzische Kleinstadt Kandel ist so ein Synonym. Seitdem am 27. Dezember ein afghanischer Flüchtling ein Mädchen erstochen hatte, steht dieser Ort auch jenseits seiner Grenzen für die schaurige Tat.

Er steht aber auch für den Umgang mit derselben. Und der ist gleichsam schaurig. Denn noch bevor die Behörden das Verbrechen haben aufklären und die Einwohner um den Verlust des Mädchens haben trauern können, kaperten vor allem Rechtsextreme Trauer und Gedenken und schürten offenbar so viel Angst, dass kaum noch jemand über die Ereignisse zu sprechen wagt; geschweige denn über die anderen etwa 200 Flüchtlinge, die auch in diesem Ort leben. So hat es Peter Sonnenberg erfahren, der mehrere Tage in Kandel verbrachte.

Und Peter Sonnenberg sagt in seinem Beitrag:

Kandel ist geschockt. Viele Menschen möchten trauern, doch kurz nach der Tat erwacht bei anderen der Hass. Die Tragödie wird zur Bühne für Parolen. (…)

Auch die NPD hofft, dass ihre Parolen in diesen Tagen in Kandel auf fruchtbaren Boden fallen. “Also, dass der Bürgermeister dieser Kritik ausgesetzt ist, da habe ich kein Mitleid mit ihm. Normalerweise müsste dem sein Kopf rollen. Der hätte, der müsste sofort sein Amt enthoben werden.” Und bei manchen Zuhörern fällt es auf fruchtbaren Boden.

Viel klarer kann die Redaktion der “Tagesthemen” das Zitat der NPD-Vertreterin nicht einordnen. Viel bewusster kann Julian Reichelt es nicht aus dem Zusammenhang reißen.

Natürlich handelt es sich nur um einen Tweet. Er zeigt aber einmal mehr, mit was für Methoden der Mann arbeitet, der am Ende entscheiden kann, worüber und wie Deutschlands größte Tageszeitung berichtet.

“Wer stoppt die verdammten Gaffer?” Bild.de auf jeden Fall nicht!

So sieht Heuchelei aus:

Screenshot Bild.de - Dreiste Schaulustige - Wer stoppt die verdammten Gaffer?

Gaffer seien “einfach die Pest”, heißt es in dem Artikel, den die Bild.de-Redaktion in ihrem überzeugten aufklärerischen Kampf gegen fotografierende und filmende Schaulustige blöderweise hinter der Paywall versteckt hat:

Sie glotzen, sie machen Selfies, sie behindern Rettungskräfte: Gaffer sind einfach die Pest! Doch was tun? BILD sucht Antworten (…)

Sie fotografieren und filmen Unfälle, statt Platz für die Helfer zu machen. Sie demütigen Opfer und Angehörige. Was hilft gegen sie?

Auf die Fragen, was gegen die schrecklichen Gaffer hilft und wer sie stoppen kann, haben auch wir keine endgültigen Antworten. Wir wissen aber, wer sie ganz sicher nicht stoppen wird: Redaktionen, die genau diese Gaffer durch das Versprechen von “bis zu 250 Euro” dazu verleiten, bei Unfällen stehenzubleiben, das Smartphone draufzuhalten und ein bisschen abzukassieren. Allen voran: Bild.de.

Screenshot Bild.de - Werden auch Sie zum Leser-Reporter! Haben Sie etwas fotografiert, das Bild drucken oder Bild.de veröffentlichen soll? Egal ob lustig, spektakulär, spannend oder kurios, die 1414-Redaktion will Ihr exklusives Foto und zahlt bis zu 250 Euro. Zum Upload-Formular - Verdienen Sie mit Ihrem Foto bis zu 250 Euro

Hier nur eine kleine Auswahl von dem, was da so reinkommt und bei Bild.de veröffentlicht wird:

Collage mit Screenshots von Bild.de-Artikeln, die auf Leserreporter-Aufnahmen von Unfällen beruhen

Wirklich ernsthaft haben die Freiwillige Feuerwehr Osnabrück, der “Bürgerverein Wüste” sowie die Filmemacher der “Blickfänger GbR” etwas gegen Gaffer unternommen. Sie haben ein Video zum Thema produziert, das in den vergangenen Tagen häufig angeschaut wurde:

Auch Bild.de hat über “dieses Schock-Video” aus Osnabrück berichtet, das “Gaffer abschrecken” solle. Es tauchte sogar auf der Startseite des Portals auf. Direkt darüber und deutlich größer ein anderes Video: “Augenzeuge filmt Mega-Karambolage mit 40 Autos”:

Screenshot von der Bild.de-Startseite, der die zwei Video übereinander zeigt

Dazu auch:

Mit Dank an Martin G., Patrick B. und @igwigg für die Hinweise!

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