Mit dieser Schlagzeile brachte die “Bild am Sonntag” am vergangenen Wochenende einen vier Monaten alten Entwurf der Europäischen Kommission in den Blickpunkt der Öffentlichkeit:
Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Asylbewerber in Europa prinzipiell die gleichen Leistungen erhalten wie einheimische Sozialhilfeempfänger. Darüber kann man politisch natürlich streiten. Die Art, wie diese Diskussion sich gerade entwickelt, ist aber wesentlich von den Verkürzungen und Verdrehungen geprägt, mit denen die “Bild am Sonntag” den Entwurf gemeinsam mit konservativen Politikern skandalisiert hat.
Die “Bild am Sonntag” schrieb über den Entwurf:
Der Kontrast, den die Zeitung zwischen “Bislang” (Sachleistungen) und “Künftig” (viel Geld) aufmacht, ist grob irreführend. Denn der Entwurf der EU-Kommission betont ausdrücklich, dass die Unterstützung weiterhin auch “in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder Gutscheinen” gewährt werden kann. Auch die Unterbringung zum Beispiel in Unterkünften für Asylbewerber gehört dazu.
Dank der Nachrichtenagentur dpa, die die “BamS”-Meldung am Sonntagvormittag ungeprüft übernahm und weiterverbreitete, fand der falsche Gegensatz mit den Sachleistungen seinen Weg in viele Medien.
Die “Bild am Sonntag” zitierte aus dem Entwurf:
Vielleicht interessiert Sie, was anstelle der “(…)” steht:
…, auf den sich die Asylbewerbern im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen belaufen, …
Mag natürlich sein, dass die drei “Bild am Sonntag”-Autoren diesen Nebensatz wegen des grauenhaften Beamtendeutsches weggelassen haben (Lesehilfe: das “die” bezieht sich auf “Leistungen”). Andererseits hätte die Formulierung von den “materiellen Leistungen” dem unbefangenen Leser vielleicht eine Ahnung davon gegeben, dass hier keineswegs nur die Rede von Barzahlungen ist.
Dass sich der Satz auch in vielen anderen Zeitungen nur gekürzt wiederfand, liegt ebenfalls an dpa. Die Agentur zitierte noch am Sonntagnachmittag den Text lieber aus der “BamS” (“Im Kommissions-Entwurf heißt es laut Zeitung”) anstatt einfach im Internetangebot der EU-Kommission das Orignal nachzuschlagen und sich — wie die Konkurrenz von AP — ein eigenes Bild zu machen.
Die “Bild am Sonntag” erwähnte übrigens auch nicht, wie hoch der heutige Anspruch von Asylbewerbern auf Leistungen ist, die den 351 Euro von Arbeitslosengeld-II-Empfängern (“Hartz IV”) entsprechen: 224,97 Euro. Der Betrag ist seit 1993 unverändert, wurde also seit 15 Jahren nicht der Inflation angepasst.
Stattdessen zitierte das Blatt den CSU-Politiker Weber mit dem Satz: “Es ist nicht akzeptabel, dass ein Asylbewerber die gleichen Leistungen erhält, wie jemand der jahrzehntelang Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat.” Ein Hinweis, dass diese Leistungen auch ein deutscher Staatsangehöriger erhält, der in seinem Leben keinen einzigen Cent Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat, erschien den “BamS”-Leuten wohl nicht opportun.