Wir hatten das Thema jetzt schon zweimal, aber bis zur “Bundeszentrale für politische Bildung” bzw. zur “Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen” scheint der Unterschied zwischen Solidaritätszuschlag und Solidarpakt noch nicht durchgedrungen zu sein. Naja, sie beschäftigen sich ja auch nur mit politischer Bildung:
These 30 des Wahl-O-Maten zur anstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, der beispielsweise auf “Spiegel Online” prominent verlinkt wird, lautet:
Der Solidaritätszuschlag soll auch für strukturschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
Die sinnvollste Antwort ist hier wohl “These überspringen”, denn der Solidaritätszuschlag (=Soli) ist eine Bundessteuer, die direkt in den Bundeshaushalt fließt. Da der Solidaritätszuschlag schon lange nicht mehr ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet wird, stellt sich auch nicht die Frage, ob er “auch für strukturschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen verwendet werden” soll. Die These im Wahl-O-Mat bezieht sich wohl auf den Solidarpakt II, über den sich vor einigen Monaten mehrere Bürgermeister aus dem Ruhrgebiet beklagt hatten.
Scheint so, als sei der Soli das neue EU-Gericht.
Mit Dank an Thorsten H. und Ralf P.