Traditionell im Februar wird in den deutschen Medien darüber verhandelt, was ein Plagiat sei, was geistiger Diebstahl und was ein Remix. Nach der bunten Debatte um “Axolotl Roadkill” im vergangenen Jahr wird nun über die Doktorarbeit von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg verhandelt. Und nach zwei Tagen des Eingroovens sind die Journalisten jetzt offenbar bereit für die Meta-Ebene.
Der Online-Auftritt der “Rheinischen Post” berichtete gestern Morgen über ein “nicht gekennzeichnetes Zitat, das unserer Redaktion zugespielt wurde”: zu Guttenberg zitiert großzügig aus dem Arbeitspapier “Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch-kultureller Vielfalt” von Prof. Stefan Schieren, nennt aber weder Autor noch Quelle an irgendeiner Stelle seiner Dissertation.
“RP Online” schreibt dazu:
Zu Guttenberg hat den Text an einer entscheidenden Stelle geändert. Bei einem in Klammern gesetzten Hinweis wurden die Initialen des Originalautors entfernt. Aus “(i. e. Art. 100a EGV, St.S.)” ist in der Guttenberg-Version “[i. e. Art. 100a EGV]” geworden. Das weist auf Vorsatz hin.
Auch blick.ch berichtete am Nachmittag über den “brisanten Fund”:
Zu Guttenberg hat den Text an einer entscheidenden Stelle geändert. Bei einem in eckigen Klammern gesetzten Hinweis wurden die Initialen des Originalautors entfernt. Aus «(i. e. Art. 100a EGV, St.S.)» ist in der Guttenberg-Version «[i. e. Art. 100a EGV]» geworden. Was bedeutet das? Es weist auf Vorsatz hin.
Nachtrag, 21. Februar: Blick.ch hat sich bei “RP Online” entschuldigt und weist im Text jetzt inkl. Fußnote Link auf den Artikel von “RP Online” hin.