Der Rechtsanwalt der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, Hellmuth Jipp, hat die “Bild”-Zeitung in einer Abmahnung aufgefordert, Mohnhaupt nicht mehr “schlimmste Terroristin” oder “Mörderin” zu nennen. “Bild” nimmt das heute zum Anlass, Mohnhaupt in einem großen Seite-2-Text mehrfach “Mörderin” und “Terroristin” zu nennen:
Und nachdem “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner bereits am Montag “unfassbar” fand, dass “in unserem Land eine Mörderin die Chance hat, glücklich zu werden” (was er in seiner heutigen Kolumne bekräftigt), empört “Bild” sich heute darüber, dass sich “nicht nur Mohnhaupt”, sondern auch andere ehemalige RAF-Mitglieder auf “ihr Recht auf ‘Resozialisierung'” berufen, das (wir erinnern uns) vor rund 34 Jahren vom Bundesverfassungsgericht zum grundrechtlichen Anspruch erklärt wurde.
Und “Bild” findet noch etwas anderes “unfassbar”.
Es ist unfassbar! Sie bombte und mordete, um den deutschen Rechtsstaat, das “Schweinesystem BRD”, zu vernichten! Dafür bekam sie lebenslänglich. Der Rechtsstaat ließ sie nach 24 Jahren auf Bewährung frei — um ihr eine zweite Chance zu geben. Und nun will RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (gerade vier Tage auf freiem Fuß) denselben Rechtsstaat benutzen, um nicht mehr “Terroristin” genannt zu werden! Auch nicht “Mörderin”!
Darüber, ob der “Rechtsstaat” (also zunächst das Hamburger Landgericht) ihr da Recht geben sollte, darf und kann man streiten.
Nicht streiten darf und kann man hingegen darüber, dass jeder Mensch — und das schließt Mörder und Terroristen ein — “in unserem Land” selbstverständlich das verfassungsmäßige Recht hat, den Rechtsweg zu beschreiten. Das weiß doch jedes Kind. “Bild” aber ist offenbar der Meinung, dass das für ehemalige RAF-Terroristen nicht gelten soll. Indem sie nämlich Mohnhaupt vorwirft, “denselben Rechtsstaat benutzen” zu wollen, der sie entlassen habe, “um ihr eine neue Chance zu geben”, spricht “Bild” ihr dieses Recht ab.