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“Bild” klaut Bild

Wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, versucht “Bild” für gewöhnlich irgendwie an Fotos von Beteiligten zu gelangen. Dabei ist “Bild” offenbar jedes Mittel recht.

Am 2. Januar passierte etwas Schlimmes im Landkreis Böblingen. Ein Mann erschlug seine Mutter. Darüber berichtete “Bild” am 3. Januar. “Bild” war auch an ein Foto des Mannes, der als Künstler arbeitet, gelangt und druckte es in der Stuttgarter Ausgabe sehr groß und in der bundesweiten Ausgabe etwas kleiner ab. Am 4. Januar fand sich das gleiche Foto noch einmal groß zumindest in der Stuttgarter Ausgabe.

“Bild” hat das Foto wahrscheinlich aus dem Internet und hätte es nicht abdrucken dürfen. Es wurde nämlich von einem freien Fotografen für die Baden-Württembergische Lokalzeitung “Gäubote” anlässlich einer Ausstellungseröffnung aufgenommen. Und beim “Gäuboten” teilt man uns mit:

Weder die “Gäubote”-Redaktion, noch der Fotograf haben dafür das Einverständnis gegeben — davon abgesehen, dass es nicht einmal den Versuch der “Bild” gab, das Einverständnis überhaupt einzuholen.

Warum “Bild” nicht versucht hat, das Einverständnis einzuholen, wissen wir nicht. Daran, dass sie nicht wusste, woher das Foto stammt, kann es jedenfalls nicht gelegen haben. In der Stuttgarter “Bild”-Ausgabe vom 3. Januar gibt es nämlich einen korrekten Fotonachweis (siehe Ausriss), der allerdings in der Bundesausgabe fehlt.

Wer weiß, vielleicht ahnte man bei “Bild”, wie man beim “Gäuboten” reagieren würde. Vergangenen Montag erschien jedenfalls unter der Überschrift “Ungefragt und gegen unseren Willen” im “Gäuboten” ein Kommentar zum Thema. Darin heißt es:

Ohne unser Wissen und erst recht ohne unsere Billigung hat “Bild” in der vergangenen Woche ein “Gäubote”-Foto von dem Täter, das ihn vor einem Nackt-Gemälde zeigt und im Dezember von unserem Fotografen Gabriel Holom aufgenommen wurde, großformatig abgedruckt und auch im Internet verwendet. Der Foto-Vermerk “Gäubote/Holom” unter diesem Bild legt den Schluss nahe, Fotograf und “Gäubote” hätten dieses Bild aus freien Stücken und womöglich noch gegen Geld der “Bildzeitung” zur Verfügung gestellt. Genau das aber ist nicht Fall. Weder Fotograf noch “Gäubote”-Redaktion sind um Erlaubnis gefragt worden. Wären wir gefragt worden, so hätten wir aus Gründen unseres Selbstverständnisses nicht zugestimmt. Vielmehr hat die “Bildzeitung” — trotz des urheberrechtlichen Schutzes – dieses Bild eigenmächtig aus dem “Gäubote”-Internetarchiv beschafft. Ein klassischer Raubdruck. Komplize einer solch’ billigen Darstellung wollen wir nicht sein. Gegen Verantwortliche der “Bildzeitung” sind deshalb rechtliche Schritte eingeleitet worden.

Außerdem will der Fotograf seine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen, wie man uns beim “Gäuboten” sagt. Und der “Gäubote” hat beim Presserat eine Beschwerde gegen “Bild” eingereicht, in der es u.a. heißt:

“Mit dem Foto-Vermerk in der Bildzeitung ‘Gäubote/Holom’ wird außerdem indirekt eine Unterstützung und Billigung der vorliegenden Bild-Veröffentlichung durch uns suggeriert, die den ‘Gäubote’ als seriöse lokale Tageszeitung in ihrem Ruf schädigt. Wir selbst haben aus ethischen Gründen auf die Veröffentlichung des Fotos (Aktbild mit [dem Künstler]) verzichtet, da uns diese Darstellung im Kontext der Bluttat als unangemessen und billige Effekthascherei erschienen ist.”