Apple vs. FBI, Kolumnenrückzug, gerügte Blödwerbung

1. #FragDenBundestag erfolgreich: Bundestag öffnet seine Aktenschränke!
(netzpolitik.org, Arne Semsrott)
Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Wie “Netzpolitik.org” mitteilt, hat der Ältestenrat des Bundestags beschlossen, tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website zu veröffentlichen. Vorausgegangen war dem eine gemeinsame Kampagne der Webseiten “FragDenStaat” und “Abgeordnetenwatch”, die eben dies gefordert hatten. Außerdem ändere der Bundestag die Praxis seiner Ausarbeitungen. Künftig würden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen nach der Ausarbeitung durch den Bundestag online veröffentlicht. Dabei würde der Name des Auftraggebers nicht bekanntgegeben. Die Möglichkeit, ein Gutachten vertraulich einem Bundestagsabgeordneten exklusiv vorzubehalten, werde es künftig nicht mehr geben.

2. Blogger vs. Journalisten: Wie die Rhein-Zeitung versucht eine Diskussion aus 2009 wiederzubeleben
(netzfeuilleton.de, Jannis Kucharz)
“Das Jahr 2009 hat angerufen, es hätte gerne seine Diskussion zurück”, schießt es Jannis Kucharz durch den Kopf, als er einen Gastkommentar zum Thema “Blogger vs. Journalisten” in der “Rhein-Zeitung” liest. In seiner Entgegnung weist er daraufhin, dass auch Blogger eine öffentliche Aufgabe erfüllen würden. Entscheidend sei nicht die Bezeichnungen „Blogger“ oder „Journalisten“, sondern allein die journalistische Arbeitsweise.

3. ¡No pasaran!
(haltungsturnen.de, Wolfgang Lünenbürger-Reidenbach)
Wolfgang Lünenbürger-Reidenbach leitet das Deutschlandgeschäft einer mittelgroßen PR-Agentur und schreibt regelmäßig eine Kolumne für das “PR Magazin”. Doch nun hat er seinen Abschied erklärt. Lünenbürger-Reidenbach möchte nicht für ein Blatt schreiben, in dem auch Roland Tichy (Publizist und Betreiber von “Tichys Einblick”, einer “liberal-konservativen Meinungsseite”) vertreten sei. Dessen Beiträge hätten als “normale” konservative Wirtschafts- und Politikkommentare begonnen und seien inzwischen bei radikaler, mit Verschwörungstheorien gespickter Hetze angekommen, die sich im Gleichsetzen von “Pegida” mit der DDR-Bürgerbewegung von 1989 erginge. Da seine Begründung für den Kolumnenausstieg vom “PR Magazin” nicht veröffentlicht worden sei, mache Lünenbürger-Reidenbach diese nun öffentlich.

4. Werberat rügt sechs Firmen wegen sexistischer Werbung
(berliner-zeitung.de)
Der Deutsche Werberat hat sechs Unternehmen wegen sexistischer und Gewalt verharmlosender Werbung gegenüber Frauen gerügt. Trotz Aufforderung durch die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft hätten die verantwortlichen Unternehmen ihre Werbung nicht abgesetzt. Die gerügten Bilder offenbaren zu all dem eine fremdschämbehaftete Dumpfbackigkeit, so dass man am liebsten eine weitere Rüge hinterherschieben möchte: Die Blödheitsrüge.

5. Zu gut, um legal zu sein
(zeit.de, Patrick Beuth)
Derzeit tobt ein Streit zwischen Apple und dem FBI. Apple soll helfen, an die geschützten Daten im iPhone 5C des toten San-Bernardino-Attentäters Syed Rizwan Farook zu gelangen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob zu starke Verschlüsselung und andere Sicherheitstechnik mehr schadet als nützt. Interessant in diesem Zusammenhang auch der Kommentar der “Tagesschau”, die Apple Werbung vorwirft, und die Entgegnung von Christoph Kappes.

6. Medienmarken im Social Web: Claus Kleber ist Twitter-Star
(wuv.de, Petra Schwegler)
Ein Beobachtungsdienst für soziale Medien hat prominente Medienmacher und Journalisten auf Twitter beobachtet und analysiert. Der beliebteste Nachrichtensprecher sei ZDF-Anchor Claus Kleber. Mit 189.000 Fans (zum Zeitpunkt der Analyse, aktuell sind es 193.000) hätte er nicht nur die meisten Follower, sondern würde auch zu den meisten Konversationen anregen. Was bei gerade mal 414 Tweets mit teilweise kryptischem Wort- und Abkürzungs-Stakkato dann doch etwas verwundert. Aber vielleicht ist damit ja das Erfolgsgeheimnis offenbart.