Journalistische Grundregeln

Es gibt eine einfache journalistische Regel, um die Leser zu warnen, wenn ein Artikel nicht so unabhängig sein kann, wie man sich das als Leser wünschen würde. Man schreibt einfach dazu, wenn eigene Interessen berührt sind. Deshalb steht zum Beispiel in Artikeln der “Financial Times” über Gruner+Jahr (G+J) immer der Satz: “G+J hält auch 50 Prozent der Anteile an der Financial Times Deutschland.” Da weiß man, woran man ist, und kann sich überlegen, ob man sich über G+J nicht vielleicht lieber aus anderen Zeitungen informiert, die nicht G+J gehören.

Solche einfachen journalistischen Regeln sind besonders wichtig bei Großverlagen, denen bald voraussichtlich eine Hälfte des Privatfernsehens in Deutschland gehört.

Und so wäre es, angesichts der Sorge um die Meinungsvielfalt, eine kleine vertrauensbildende Maßnahme gewesen, wenn Bild.de in seinem Artikel über die geplante Verschmelzung von Axel Springer und ProSiebenSat.1 irgendwo in einem Nebensatz den Hinweis untergebracht hätte, dass Bild.de und “Bild” selbst Objekte von Axel Springer und somit direkt betroffen sind.

Kein Wort.

Nachtrag, 6.8.2005:
Im Text der gedruckten “Bild” immerhin heißt es heute: “Die Axel Springer AG (BILD, ‘Welt’) will die ProSiebenSat.1 Media AG übernehmen!”