“Bild” hat Rentenbeschwerden

"Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt!"

Falsche Berechnungen, zu hohe Abzüge — viele Rentenbescheide stecken voller Fehler. Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung enthüllt jetzt: Ein Viertel aller Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt worden ist, musste zugunsten der Senioren geändert werden.

Die Zahlen, die der “Bild”-Behauptung “Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt!” zugrunde liegen, sind korrekt. Tatsächlich wurde in den Jahren 2003 bis 2006 gegen 870.547 Rentenbescheide Widerspruch eingelegt, und in 216.964 Fällen wurde diesen Widersprüchen stattgegeben, wie uns ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung bestätigt. Allerdings sei die Interpretation der “Bild”-Zeitung, dass die Bescheide “voller Fehler” steckten, falsch.

Deshalb sah sich die Deutsche Rentenversicherung veranlasst, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der es heißt:

Die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, sind in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen. Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater [in “Bild”] erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen: (…)
(Link von uns)

Ohne allzu sehr ins Detail gehen zu wollen: Zu zwei der insgesamt drei “Bild”-Vorwürfe schreibt die Deutsche Rentenversicherung, sie entbehrten “jeder Grundlage” bzw. seien “unberechtigt”.

Was den dritten “Bild”-Vorwurf angeht, Beitragszeiten würden “wegen Lücken in den Rentenbiografien vorschnell gar nicht oder zu niedrig bewertet”, sagt die Deutsche Rentenversicherung, das liege daran, dass Versicherte oft nicht rechtzeitig Nachweise über Beitragszeiten einreichten (oder, wie die “Süddeutsche” in ihrer morgigen Ausgabe schreibt, “selbst Schuld” seien). Die Rente müsse jedoch trotzdem festgesetzt werden, damit die Versicherten sobald sie in Rente gehen auch Geld bekommen. Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens würden dann “die notwendigen Nachweise beigebracht und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides.”

Aus welchen Gründen Widersprüche gegen Rentenbescheide nun wirklich berechtigt waren, ist Spekulation. Weder die Deutsche Rentenversicherung, noch offenbar “Bild” haben konkrete Zahlen hierzu. Aber vielleicht sollte man der Vollständigkeit halber, und weil “Bild” es unerwähnt lässt, noch Folgendes anmerken: Von 2003 bis 2006 wurden laut Deutscher Rentenversicherung rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. Bei rund 217.000 erfolgreichen Widersprüchen ergäbe das rein rechnerisch eine “Fehlerquote” von etwa 3,4 Prozent.

Wie hoch die Fehlerquote von “Bild” ist, wissen wir nicht. Und wir wollen auch nicht über ihre Ursachen spekulieren. Das wäre unseriös.

Mit Dank an Christian für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 14.11.2007 (mit Dank an Marcus B.): Beim Saarländischen Rundfunk hat man in der Online-Redaktion offenbar gar nicht gut aufgepasst. Auf der Nachrichtenseite von sr-online.de heißt es nämlich unter Berufung auf einen “Bericht der Bildzeitung”: “Jeder vierte Rentenbescheid fehlerhaft”. Hoffen wir mal, dass das so nicht über den Sender gegangen ist.

Nachtrag, 15.11.2007: Wie uns mehrere Leser schreiben, sei die Nachricht tatsächlich genau so über den Sender gegangen, wie sie im Internetangebot des SR stand, wo sie inzwischen entfernt wurde. Und anders, als wir zunächst vermuteten, liegt der Fehler offenbar nicht bei der Online-Redaktion des SR, sondern bei der Hörfunkredaktion. Die Hörfunknachrichten, so ein Leser, würden nämlich automatisch auf sr-online eingespeist.