Überarbeitung des Höcke-Gesprächs, Nuhr verlangt Löschung, Hitze im TV

1. »Ungeskriptet«-Podcaster wehrt sich offenbar gegen Überarbeitung des Höcke-Gesprächs
(spiegel.de)
Der Podcaster Ben Berndt wehre sich laut einem “Welt”-Bericht gegen Versuche der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt, sein Gespräch mit AfD-Politiker Björn Höcke im Format “Ungeskriptet” nachträglich zu überarbeiten. Die Behörde dränge auf eine Änderung jener Passage, in der Höcke behaupte, die SA habe kein Motto gehabt, was die Anstalt als überprüfbare Tatsachenbehauptung werte. Sie berufe sich darauf, dass auch einzelne Blogger und Podcaster journalistisch arbeiten würden und an die Sorgfaltspflicht gebunden seien.
Weiterer Gucktipp: Bei YouTube ordnet der Jurist Christian Solmecke den Fall ein. Obwohl er Ben Berndt rechtlich in der Pflicht sehe, halte er das Vorgehen der Landesmedienanstalt für “maximal ungeschickt”: Medienanstalt greift Ben “ungeskriptet” wegen Höcke Interview an! (youtube.com, Video: 40:08 Minuten)

2. Dieter Nuhr verlangt Löschung eines Kommentars und droht dem STANDARD mit Klage
(derstandard.at, Oliver Mark)
Die Nuhr TV GmbH, an der der Kabarettist Dieter Nuhr beteiligt sei, drohe dem österreichischen “Standard” mit rechtlichen Schritten wegen des Kommentars “Bei Dieter Nuhr müssen selbst Femizide für eine Pointe herhalten”. Die Produktionsfirma halte den Kommentar in Titel und Tendenz für unwahr sowie persönlichkeitsverletzend und fordere Unterlassung und Beseitigung, andernfalls werde sie eine einstweilige Verfügung auch gegen die Autorin persönlich beantragen. Der “Standard” weist die Kritik zurück und verweist darauf, dass die Meinungsfreiheit auch für Kommentare gelte, die nicht Dieter Nuhrs Meinung entsprächen.

3. Tagesspiegel täuscht Leserschaft: KI schreibt Texte unter Namen von Journalist:innen
(fr.de, Tanjev Schultz)
In seiner Kolumne nimmt der Publizistikprofessor Tanjev Schultz die jüngsten Vorfälle um KI-Texte im Journalismus zum Anlass, über den Wert von Autorenschaft nachzudenken. Beim “Tagesspiegel” habe hinter einigen Texten kein Mensch, sondern eine Maschine gesteckt, ohne Hinweis und trotz einer Autorenzeile mit dem Namen eines realen Journalisten. Autorenschaft aber sei an Identität und Verantwortung gekoppelt. Schultz argumentiert, das Publikum werde auch künftig wissen wollen, mit wem es zu tun hat.

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4. Wissenschaftliches Gutachten: Geplanter COSMO-Umbau verstößt gegen das WDR-Gesetz
(neuemedienmacher.de)
Die “Neuen deutschen Medienmacher*innen” haben ein “(Kurz-)Rechtsgutachten” (PDF) in Auftrag gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms “Cosmo” in den Hip-Hop-Sender “1Live Street” prüft. Der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf komme zu dem Schluss, dass der Plan des WDR gegen das WDR-Gesetz verstoße: “Cosmo” sei gesetzlich beauftragt, sich an alle Altersgruppen zu richten und Themen des interkulturellen Zusammenlebens aufzugreifen. Daher dürfe der Sender nicht zu einer “jungen Welle” umgebaut werden.

5. Hitzedarstellung im TV: Video zu Wetterkarten ist nicht echt
(correctiv.org, Max Bernhard)
Der “Correctiv”-Faktencheck nimmt ein Video auseinander, das auf Instagram, TikTok und YouTube die Runde mache und mit je einem angeblichen alten und neuen Wetterbericht belegen solle, dass Medien die Hitze dramatisieren würden. Tatsächlich seien beide Berichte mit Künstlicher Intelligenz erzeugt und hätten nie existiert. Behauptungen über manipulative Wetterkarten würden seit Jahren kursieren, neu sei nur, dass nun KI eingesetzt werde, um sie zu untermauern.

6. Die Medienhölle: Schon wieder KI
(youtube.com, Jörg Wagner & Philipp Nitzsche, Video: 1:36:25 Stunden)
In der aktuellen Ausgabe des Medienpodcasts “Die Medienhölle” geht es vor allem um das Thema Künstliche Intelligenz im Journalismus: Die Medienwissenschaftler Leif Kramp und Stephan Weichert stellen ihr neues Buch “KI-Resilienz im Journalismus” vor und plädieren dafür, KI als unterstützenden “Sparringspartner” statt als Bedrohung zu begreifen. Daniela Hansjosten von RTL Deutschland erklärt, wie der Sender KI-Modelle bereits erfolgreich für den automatisierten Jugendschutz einsetze.