Von “Bild” bedroht?, Freundliche “Krone”, Mehr Urlaubsgeld

1. Stefan Mross wirft “Bild”-Unterhaltungschefin Drohungen vor
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Der Schlagersänger und Moderator Stefan Mross habe in einem Social-Media-Post die “Bild”-Unterhaltungschefin Tanja May scharf kritisiert und ihr vorgeworfen, ihm über seinen Manager gedroht zu haben. Mross beschwere sich über die negative Berichterstattung der “Bild”-Redaktion über ihn und behaupte, May habe gedroht, “ganz andere Geschichten aus der Schublade zu holen”, wenn er nicht rechtliche Schritte gegen einen ihrer Artikel einstellt. Der Axel-Springer-Verlag, zu dem “Bild” gehört, habe sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

2. Kaum Hilfe für Exiljournalisten
(verdi.de)
Journalistinnen und Journalisten in Afghanistan seien laut Erkenntnissen der Organisation Reporter ohne Grenzen durch die Bedrohung und Verfolgung durch die Taliban in ständiger Gefahr. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der Bundesregierung soll gefährdeten Medienschaffenden helfen, doch bisher habe keine der von der Organisation vorgeschlagenen Personen nach Deutschland einreisen können. In Summe seien nur 13 Menschen eingereist. Reporter ohne Grenzen kritisiere die mangelnde Unterstützung und fordere die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden sowie die Aufnahmeentscheidungen zu beschleunigen.

3. So freundlich berichteten “Krone” und “Heute” im Wahlkampf 2017 über Sebastian Kurz
(kobuk.at, Franziska Schwarz)
Franziska Schwarz beschäftigt sich bei “Kobuk” mit der Berichterstattung der österreichischen Medien “Krone” und “Heute” über Sebastian Kurz im Wahlkampf 2017. Eine Analyse von mehr als 1.100 Artikeln zeige, dass das Boulevardblatt “Kronen Zeitung” besonders positiv über Kurz berichtet habe, während die Gratiszeitung “Heute” eine weniger eindeutige Tendenz zeige. Gegen die “Heute”-Herausgeberin Eva Dichand werde dennoch ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass Kurz im Gegenzug für Inserate und ein günstigeres Stiftungsgesetz positive Berichterstattung erhalten habe. Auch gegen Eva Dichands Ehemann, “Krone”-Herausgeber Christoph Dichand, wird ermittelt.

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4. TV-Nachrichten in der Schweiz: “Das Wichtige des Tages” ohne den Globalen Süden?
(de.ejo-online.eu, Ladislaus Ludescher)
Die wichtigste Schweizer Nachrichtensendung, die “Tagesschau” des SRF, berichte in nur rund 10 Prozent ihrer Sendezeit über den Globalen Süden, obwohl dort rund 85 Prozent der Weltbevölkerung leben. Trotz bedeutender humanitärer Krisen und Konflikte im Globalen Süden, wie dem Bürgerkrieg in Tigray und der humanitären Krise im Jemen, werde diesen Themen wenig bis keine Aufmerksamkeit geschenkt. Ladislaus Ludescher erinnert am Schluss seiner Analyse daran, “dass der Wert von Nachrichtengeschehen nach ihren menschlichen Dimensionen und nicht nach ihrem geografischen Standort beurteilt wird.”

5. Das Warten auf den TikTok-Account
(deutschlandfunk.de, Magdalena Neubig, Audio: 5:01 Minuten)
Der Deutschlandfunk berichtet über eine Diskussion im Hamburger Körber-Forum zum digitalen Umgang von Kindern mit Smartphones und Sozialen Medien. Während einige Eltern ihren Kindern den Zugang zu Plattformen wie TikTok verwehren wollen, würden Experten betonen, dass nicht das Smartphone an sich, sondern bestimmte Anwendungen das Problem seien. Der Psychologe Christian Montag empfiehlt, Soziale Medien nicht vor dem 13. Lebensjahr zu nutzen, während andere die Verantwortung der Eltern betonen, den digitalen Konsum ihrer Kinder zu überwachen und zu begleiten.

6. Mehr Urlaubsgeld für Freie
(djv.de, Paul Eschenhagen)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass arbeitnehmerähnliche Freie beim Deutschlandradio Anspruch auf ein höheres Urlaubsgeld haben, da Wiederholungshonorare in die Berechnung einbezogen werden müssen. Bis 2017 wurden diese Honorare in die Berechnung einbezogen, ab 2018, als der WDR die Abrechnungen übernahm, nicht mehr, was zu einer Kürzung des Urlaubsgeldes führte. DJV und Verdi hatten erfolgreich gegen diese Praxis geklagt. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall weist darauf hin, dass die Entscheidung auch rückwirkend gelten könnte.