FakeGPT, Nachrichtendienst setzt auf Journalisten, Brandbrief

1. ChatGPT schreibt überzeugende Falschinformation
(zeit.de)
Der Chatbot ChatGPT kann beeindruckende Texte erzeugen, denen man ihre maschinelle Herkunft kaum oder gar nicht anmerkt. Diese Fähigkeit lasse sich jedoch auch für Falschinformationen und Propaganda ausnutzen, warnt das Unternehmen NewsGuard. Zuvor hatte es ChatGPT mit einigen Übungsaufgaben dazu gebracht, Erzählungen mit falschen Informationen abzuliefern.
Weiterer Lesetipp zu ChatGPT: “Arbeiter:innen in Kenia sollten teils traumatisierende Texte lesen, um ChatGPT zu optimieren. Ihr Stundenlohn: bis zu zwei US-Dollar. Eine Recherche des Time Magazines zeigt: Hinter dem Hype um die Künstliche Intelligenz steckt auch eine Geschichte von Ausbeutung im globalen Süden.” – Prekäre Klickarbeit hinter den Kulissen von ChatGPT (netzpolitik.org, Daniel Leisegang).

2. BND setzt auf Jour­na­listen als Spitzel
(lto.de, Hasso Suliak)
Womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts setze der Auslandsnachrichtendienst BND auch auf Journalisten als Informanten. Dies gehe aus einem Schriftsatz des Bundesnachrichtendienstes vom 26. April 2022 an das Bundesverwaltungsgericht hervor, der “Legal Tribune Online” vorliegt. Hasso Suliak ordnet den Fall ein und gibt die Kritikpunkte des Deutschen Journalisten-Verbandes und der Linkspartei wieder.

3. Redaktionen wehren sich gegen Zerschlagung
(spiegel.de, Alexander Kühn)
Jahrzehntelang genoss das Medienunternehmen Gruner + Jahr einen Ruf als sicherer Arbeitgeber, doch seit der Übernahme durch RTL müssen die dort arbeitenden Menschen um ihre Arbeitsplätze fürchten. Die Redaktionsbeiräte von “Art”, “Brigitte”, “Eltern”, “Geo”/”P.M.”, “Geolino” und “Stern” hätten sich deshalb mit einem dem “Spiegel” vorliegenden Brandbrief an die Eigentümerfamilie Mohn gewandt, der das Gütersloher Medienhaus Bertelsmann und somit RTL gehört.

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4. Richtigstellung zu Berichterstattung in der B.Z.
(bundesgerichtshof.de)
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht sich gezwungen, einen Bericht der Berliner Tageszeitung “B.Z.” zu korrigieren, wonach das Gericht seinen Sitz von Leipzig nach Berlin verlegen wolle: “Diese Information ist unzutreffend. Es gibt keinerlei Umzugspläne für den 6. Strafsenat oder einen anderen Senat des Bundesgerichtshofs nach Berlin”, so der BGH zum Artikel des Springer-Blatts.

5. Newsletter Netzwerk Recherche 217 vom 24.01.2023
(netzwerkrecherche.org, Annelie Naumann & Albrecht Ude)
Wie immer eine Empfehlung wert, nicht nur für Journalistinnen und Journalisten aus dem Investigativbereich: der Newsletter des Netzwerk Recherche. Die neueste Ausgabe liefert einen aktuellen Überblick über Nachrichten, Veranstaltungen, Seminare, Stipendien und Preise. Außerdem geht es um das Thema Einschüchterungsklagen gegen Medienschaffende, das man auch auf der Jahreskonferenz aufgreifen werde. Im Pressespiegel gibt es zudem wertvolle Lesetipps zu ausgesuchten Themen.

6. Gregor Gysi unterstützt Journalistin bei Klage gegen Berliner Senat
(tagesspiegel.de, Madlen Haarbach)
Am Rande der Berliner Maidemo im Jahr 2020 sei einer Videojournalistin ein Polizist entgegengetreten und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Frau habe dabei ganz erhebliche Verletzungen an Nase und Zähnen erlitten. Mit Verweis auf den fehlenden Tatverdächtigen habe die zuständige Senatsverwaltung die Forderung nach Schmerzensgeld abgelehnt. Anschließend wies das Berliner Landgericht die Klage ab und habe der Journalistin sogar eine Mitschuld an ihren Verletzungen gegeben. Nun gehe sie in Berufung – mit juristischer Unterstützung durch Linken-Politiker Gregor Gysi.