Verwirrender Wahlabend, Spagat, Verspätetes Hinweisgebersystem

1. Wie verwirrend kann so ein Wahlabend sein?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 22:05 Minuten)
Aus aktuellem Anlass hat Holger Klein die neueste Ausgabe des “Übermedien”-Podcasts vorgezogen und unterhält sich mit dem Politikwissenschaftler und Wahlforscher Thorsten Faas über die Berichterstattung rund um die Europawahl. Faas ist einigermaßen frustriert: “Es sei fast gar nicht um Europa gegangen, sondern vor allem um Bundespolitik und die Frage, was das Ergebnis für die Ampel bedeutete.”

2. Wer für rechts­ex­t­reme Medien arbeitet, ist nicht ver­fas­sung­s­treu
(lto.de, Luisa Berger)
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass eine Lehramtsreferendarin, die für das rechtsextreme Magazin “Compact” gearbeitet hat, wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden darf. Die Referendarin hatte unter falschem Namen und mit Perücke für den Nachrichtenkanal von “Compact” moderiert und dabei verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet. Ihre Argumente, sie habe aus Geldnot gehandelt und die extremistischen Inhalte nicht gekannt, ließ das Gericht nicht gelten und wertete ihr Handeln als arglistige Täuschung.

3. Russland weist österreichische Journalistin aus
(faz.net)
Als Reaktion auf den Entzug der Akkreditierung eines russischen Korrespondenten in Österreich hat Russland einer österreichischen Journalistin die Akkreditierung entzogen und sie zur Ausreise aufgefordert. Von russischer Seite habe es dazu geheißen: “Im Einklang mit den Grundsätzen der Medienfreiheit und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit werden wir bereit sein, die Möglichkeit der Akkreditierung neuer ORF-Mitarbeiter in Russland zu prüfen, sobald die österreichische Regierung die Voraussetzungen für die Arbeit russischer Medienvertreter geschaffen hat und das Tass-Korrespondentenbüro in Wien wieder voll einsatzfähig ist.”

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4. Journalisten dürfen mithören
(taz.de, Christian Rath)
Wie Christian Rath in der “taz” berichtet, hat der Bundestag beschlossen, internationalen Medien den Zugang zu Prozessen gegen Folterer, Kriegsverbrecher und Völkermörder zu erleichtern. Journalistinnen und Journalisten haben nun ein Recht auf Übersetzungen und dürfen die Prozesse aufzeichnen. Außerdem können Medien auf eigene Kosten Dolmetscher engagieren und wichtige Urteile sollen künftig auch auf Englisch veröffentlicht werden.

5. Hinweisgebersystem geht verspätet online
(reporter-ohne-grenzen.de)
Das Hinweisgebersystem für die Fußball-Europameisterschaft ist online gegangen. Viel zu spät, findet Sophie von Waitz von Reporter ohne Grenzen (ROG): “Wir begrüßen sehr, dass der Meldekanal für die Fußball-EM nun endlich online ist. Allerdings kommt die Eröffnung des Kanals viel zu spät. Es war schon bei der Vergabe der Spiele vor sechs Jahren klar, dass die Veranstalter einen Meldekanal einrichten müssen.” Ein anonymes Hinweisgebersystem sei “nicht nur wichtig, um Berichte von Whistleblowern zu ermöglichen”, schreibt ROG, “auch Journalistinnen und Journalisten nehmen oft hohe Risiken auf sich, um Korruption und Machtmissbrauch im Spitzensport an die Öffentlichkeit zu bringen.” Mit dem Meldekanal der EM “können sich Medienschaffende nun zumindest gegen Repressionen absichern. Denn das Hinweisgeberschutzgesetz greift häufig nur, wenn Whistleblower einen Hinweis an einen nicht-öffentlichen Meldekanal abgeben, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen.”

6. Das Erste: Wie viel Streaming verträgt das Hauptprogramm?
(dwdl.de, Alexander Krei)
Bei “DWDL” kommentiert Alexander Krei den schwierigen “Spagat” zwischen dem linearen ARD-Hauptprogramm Das Erste und der immer wichtiger werdenden ARD-Mediathek: “Es ist ein Spagat, der dem ZDF bislang augenscheinlich besser gelingt. Denn während die Mainzer ihre linearen Marktanteile zuletzt sogar noch leicht ausbauen konnten, fiel Das Erste nach einem zwischenzeitlichen Januar-Hoch jüngst wieder auf weniger als zwölf Prozent zurück.”