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Das Gegenteil von Anonymisieren

Schon oft haben wir hier darüber berichtet, dass die “Bild”-Zeitung wieder und wieder die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt, indem sie ihrem Millionenpublikum Fotos präsentiert, die – irgendwo aufgetrieben – kaum oder gar nicht anonymisiert (mutmaßliche) Täter und Opfer von Straftaten zeigen.

Dabei es ist ja nicht so, dass “Bild” nicht wüsste, dass und wie man anonymisieren muss. Im Gegenteil. Wir zeigen hier mal beispielhaft die gängigsten Versionen:

Neuerdings jedoch benutzt “Bild” beim Herzeigen von Menschen, für deren Herzeigen es keinerlei Notwendigkeit gibt, auch eine neue Art der Nachbearbeitung.

Aktueller Fall: Eine Frau soll vor knapp 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in der Tiefkühltruhe eingefroren haben. Ihr 18-jähriger Sohn habe die Babyleichen nun durch Zufall entdeckt. Da sei die Frau zur Polizei gegangen und festgenommen worden. Sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung. Aus Ermittlerkreisen heißt, die Tat sei “im Grunde aufgeklärt” – evtl. sogar verjährt.

Und “Bild” hat ein Foto der Frau. Seit gestern vormittag zeigt sie es online. Als Quelle wird der “Bild”-Fotograf Stefano Laura genannt. Nachdem er das Exklusiv-Foto offenbar bei Nachbarn/Freunden/Verwandten beschafft hatte (auch das gehört zu den Aufgaben von “Bild”-Fotografen), war die “Bild”-Redaktion am Zug, musste entscheiden, ob sie die Abgebildete bei der Veröffentlichung unkenntlich macht oder nicht. Und entschied mal wieder: nicht.

Irgendwann im Laufe des Tages jedoch kam jemand bei “Bild” auf die Idee, das Foto auf Bild.de doch noch einmal grafisch nachbearbeiten zu lassen. Das Ergebnis wollen wir nicht zeigen, nur die Methode:

Die Nachbearbeitung fand also offensichtlich nicht aus Menschlichkeit statt, sondern aus unternehmerischem Kalkül: Wer das Foto aus dem Online-Angebot von “Bild” klaut benutzt, zeigt auch gleich die Quelle.

Immerhin: Wir haben verstanden und empfehlen daher allen, die unbedingt private Fotos von sich online stellen wollen, dies:

Mit Dank an die Hinweisgeber – und Philipp Neuhaus fürs Symbolfoto.

P.S.: Die gedruckte “Bild” zeigt das Foto der Frau auf der Titelseite und noch einmal groß im Artikel.

Unverbesserlich IV

Der Presserat hat “Bild” für dergleichen schon gerügt und Vergleichbares missbilligt. “Bild” ist das offenbar schnurz. Und so steht auch heute eigentlich außer Frage, dass die Art und Weise, wie “Bild” über “die Baby-Werferin” berichtet (siehe Ausriss), der journalistischen Berufsethik widerspricht und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt* – um so mehr, als “Bild” selbst berichtet, dass die Frau, die “Bild” beim Vornamen nennt und abbildet, psychisch krank und “nicht in U-Haft, sondern in eine psychiatrische Klinik” gebracht worden sei (siehe Kasten).

Aus dem Pressekodex

“Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”
(Ziffer 13, Richtlinie 13.1)

Und es ist mehr als fraglich, ob es die Sache irgendwie besser macht, wenn “Bild” über die großen Lettern “Das ist die Baby-Werferin” deutlich kleiner schreibt: “Junge Mutter aus Schöneberg auf dem Weg zum Haftrichter. Er glaubt:”

*) Was den kleinen schwarzen Balken über der Augenpartie der Frau anbelangt, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion bereits 2004 ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.

Allgemein  

Heute anonym XVI

Vor einem Monat erst hatten wir an dieser Stelle gefragt, wie blöd man eigentlich sein müsse, einen Artikel mit einem Foto zu bebildern, bei dem man sich die Mühe gemacht hat, die darauf abgebildeten Personen unkenntlich zu machen, auf derselben Seite weiter unten aber dasselbe Foto ohne jede Verpixelung zu zeigen, verlinkt mit einem früheren Artikel, auf dem alle Beteiligten natürlich ebenfalls in schöner Klarheit zu erkennen sind.

Nun, einen Monat später, gibt Bild.de eine eigenwillige Antwort: Blöd genug nämlich, um es wieder zu tun (siehe Ausriss, roter Balken von uns).

Mit Dank an Katrin E., Philipp S., Konstantin M., Michael M., Gerhard M., Ekkehard V., Oliver D., Marcus H., Marc A., Chrstoph H., Christian H., Michael S., Stefan W., Heiko und Martin.

Nachtrag, 12.32 Uhr: Bild.de hat prompt reagiert – und, ähm, kurzerhand auch die Verpixelung im Artikel entfernt.

Allgemein  

Heute anonym XV

Oder mal anders gefragt: Wie blöd muss man eigentlich sein, einen Artikel über die fünffache Kindstötung von Darry mit einem Foto zu bebildern, bei dem man sich die Mühe gemacht hat, die Eltern und eine weitere Frau unkenntlich zu machen, auf derselben Seite weiter unten aber dasselbe Foto ohne jede Verpixelung zu zeigen, verlinkt mit einem früheren Artikel, auf dem alle Beteiligten natürlich ebenfalls in schöner Klarheit zu erkennen sind?

(Rote Balken von uns.)

Mit Dank an Heitolseth und Daniel E.
 
 
 
 
 
 
 Nachtrag, 27.2.2008: Bild.de hat den “Archiv”-Verweis mit dem unverpixelten Foto am Ende des Artikels entfernt.

neu  

Alle an den Pranger!

Wir haben den Eindruck, es ist schlimmer geworden. Als wolle die “Bild”-Zeitung immer seltener darauf verzichten, all das, was ihre eifrigen Reporter so anschleppen, auch herzuzeigen. Überall dort, wo wir die folgenden Abbildungen von “Bild”-Zeitungsseiten aus der vergangenen Woche mit roter Farbe übermalt haben, sind Menschen zu sehen, die (unter z.T. tragischen Umständen) Straftaten begangen haben oder begangen haben könnten.

Die Fotos, auf denen die Abgebildeten allesamt gut zu erkennen sind, wurden zum Teil von Paparazzi angefertigt oder aus privaten Fotoalben besorgt. Und wir wollen nicht ausschließen, dass es ein (womöglich weit verbreitetes) Bedürfnis gibt, solche Bilder zu sehen.

Aber: Es gibt nicht nur keine Notwendigkeit, all diese Menschen Millionen anderen Menschen in der Zeitung zu zeigen. Es käme Journalisten, die sich journalistischen Mindestanforderungen (wie sie beispielsweise der Pressekodex festschreibt) und dem Persönlichkeitsrecht verpflichtet fühlen, auch gar nicht in den Sinn, diese Fotos zeigen zu wollen.

Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

(Und wenn sich niemand die Mühe macht, sich darüber beim Presserat zu beschweren, besteht nicht einmal die Möglichkeit, dass “Bild” dafür eine Presseratsrüge kassiert, die für “Bild” ohnehin quasi folgenlos bliebe.)

P.S.: Das Foto neben der Schlagzeile “Eltern jagen Killer ihres Sohnes” (oben rechts) zeigt einen Mann, der z.Zt. in Untersuchungshaft sitzt. Er soll vor über zwei Jahren im Streit einen Kollegen getötet haben. Doch was damals wirklich passierte, ist bis heute nicht geklärt. Außer für die “Bild”-Zeitung. Sie zeigt den Mann heute und nennt ihn schlicht:
"Der Täter"

Unverbesserlich III

Nein, es vergeht in der Tat kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt. (Der Verlag, in dem “Bild” erscheint, hat sich zwar u.a. verpflichtet, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten und in der Regel keine Informationen in Wort und Bild zu veröffentlichen, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Darum, ob diese Selbstverpflichtung auch umgesetzt wird, kümmert sich verlagsintern aber offenbar niemand.) Nahezu täglich zeigt “Bild” beispielsweise Fotos, die unzulässigerweise eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen. Und immer wieder mag sich (insbesondere für Boulevardjournalisten) natürlich die Frage stellen, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht doch überwiegt.

Aber es gibt Fälle, da ist diese Frage schon beantwortet.

So hatte der Presserat die “Bild”-Zeitung beispielsweise 2004 öffentlich gerügt, weil sie das Foto einer jungen Frau zeigte, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Im vergangenen Jahr veröffentlichte “Bild” abermals das Foto einer Frau, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Der Presserat missbilligte das: “Bild” hätte “auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen” (wir berichteten).

Und heute?

Heute zeigt “Bild” wieder das Foto einer Frau, die verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kindes getötet zu haben. Die Veröffentlichung unterscheidet sich nur insofern von den anderen beiden, vom Presserat beanstandeten, als “Bild” dort die Betroffenen ebenso halbherzig wie unzureichend anonymisiert hatte — wohingegen “Bild” sich heute sogar diese Mühe spart (siehe Ausriss, Unkenntlichmachung von uns).

Der zugehörige “Bild”-Artikel beginnt mit dem Wort:

"Warum?"

Im vergangenen Jahr hatte “Bild” die identifizierende Berichterstattung im Nachhinein u.a. damit zu rechtfertigen versucht, dass der Sachverhalt im Ort Stadtgespräch gewesen sei…

Verpixelte Panik

Was haben diese drei gemeinsam? Wer sie kennt, erkennt sie sofort.

Soviel dazu. Und Schluss mit lustig.

Denn “Bild” berichtet heute in großer Aufmachung und mit vielen Fotos von einem “Amoklauf im Berliner Hauptbahnhof”:

Ein 26-jähriger Mann hat gestern dem Kellner eines Cafés zwei Stunden lang ein Messer an die Kehle gedrückt. (…) Der panische Blick der Geisel auf die scharfe Klinge lässt viele Augenzeugen erschaudern.

TODESANGST!

So steht’s im Pressekodex
 
(…) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden.

(…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

(…) Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

(Aus den Richtlinien 8.1 und 11.3)

Ein Großteil der Fotos, die den ganzseitigen Artikel illustrieren, dokumentiert das Beschriebene. Wir sehen: einen Mann mit einem Messer, der einen anderen Mann im Würgegriff hat. Und auf allen Fotos zeigt “Bild” den Mann mit dem Messer, ohne ihn irgendwie unkenntlich zu machen, was nicht schön, aber laut Pressekodex gerechtfertigt sein könnte (siehe Kasten) oder auch nicht (siehe Kasten). Schließlich hatte der Mann laut “Bild” “offenbar Kokain geschnupft” und wurde “in eine Psychoklinik eingewiesen”.

Aber die Anonymisierungspraxis in “Bild” ist ohnehin undurchschaubar. Und einfallsreich zugleich: mal Verpixelungen, mal kleine, mal größere schwarze Balken über der Augen- oder schwarze Kreise über der Gesichtspartie, mal vollständiges Weißen kompletter Silhouetten… Doch wer heute anonymisiert wird, muss schon morgen damit rechnen, dass “Bild” darauf verzichtet, und umgekehrt. Und es vergeht kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht Menschen zur Schau stellt (Opfer, Täter, Betroffene), obwohl berechtigte Zweifel bestehen, ob “Bild” das darf. Erfahrungsgemäß zeigt “Bild” lieber zu viel als zu wenig. Zudem gab es in der Vergangenheit wiederholt Fälle, in denen “Bild”-Anonymisierungen vom Presserat als unzureichend beanstandet wurden.

Und den Mann im Würgegriff des Geiselnehmers am Berliner Hauptbahnhof (“Bild” nennt nicht nur seinen Beruf, sondern auch Vornamen, Alter und Arbeitsplatz) hat “Bild” auf den vielen Fotos, die ihn in “Todesangst” zeigen, unkenntlich gemacht — und zwar ziemlich genau so, wie wir das auf obigen Fotos demonstrieren.

Nachtrag, 23.11.2007: Auch heute zeigt “Bild” wieder Fotos der Geiselnahme — diesesmal jedoch ohne jegliche Unkenntlichmachung, die ja für gewöhnlich dem Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten dienen soll. Was das Opfer anbelangt, ist “Bild” deswegen heute (anders als gestern bei der weniger als halbherzigen Verpixelung seiner Augenpartie) wohl nichts vorzuwerfen, denn: “In BILD spricht er jetzt exklusiv über den Horror, über die wirren Gedanken des Täters, über die Liebe, die ihn stark machte.” Über den Täter wird inzwischen berichtet, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen, die eventuell durch Betäubungsmittel verstärkt worden waren, schuldunfähig gewesen und vom Ermittlungsrichter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden sei. Grund genug also, noch einmal aus dem Pressekodex zu zitieren: “Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Allgemein  

Heute anonym XIV

Déjà vu? Nun ja, Bild.de berichtet seit gestern über ein “Urteil im Prozess um den schlimmen Gammelfleisch-Skandal” — und nennt den verurteilten Fleisch-Händler anonymisierend “Alfons B.” Im selben Artikel aber veröffentlichte Bild.de ein Foto von B.s Ladens, auf dem nicht nur sein Nachname vollständig zu lesen war, sondern auch die komplette Adresse, Fax- und Telefonnummer (siehe Ausriss mit roten Balken von uns).

Etwa eine Stunde, nachdem wir Bild.de heute auf die Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir zwar (wie üblich) keine Antwort. Aber (wie üblich) wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt: Bild.de hat das Foto vollständig aus dem Artikel entfernt.

Mit Dank an Christoph K. und andere.

Nachtrag, 9.6.2007 (mit Dank an Pegasus): Und was die mehrfache “Bild”-Bezeichnung “Gammelfleisch-Händler” für Alfons B. anbelangt, sei hier vielleicht noch darauf hingewiesen, was (anders als Bild.de) etwa der NDR über den Prozess zu berichten weiß:

Bei dem Urteil habe das Gammelfleisch nur eine geringe Rolle gespielt, teilte das Gericht mit. Kern seien die Betrugsvorwürfe gewesen. (…) Der Vorwurf der Anklage, der Händler habe auch rund fünf Tonnen verdorbenes Putenfleisch vermarktet, habe sich nicht nachweisen lassen. Der Mann werde deshalb in diesem Punkt frei gesprochen. (…) Es sei aber nicht nachzuweisen, dass das Fleisch zum Verzehr ungeeignet war.

Allgemein  

Heute anonym XII

In Heilbronn ist am Mittwochnachmittag eine 22 Jahre alte Bereitschaftspolizistin erschossen und ihr 24 Jahre alter Kollege lebensgefährlich verletzt worden.

Und wenn wir nichts übersehen haben, hat sich die hiesige Presse unisono* entschieden, in ihren Berichten über den Fall zumindest die Nachnamen der Opfer zu anonymisieren. Selbst “Bild” nennt sie nur “Michelle K.” und “Martin A.” “Bild” hat sich sogar die Mühe gemacht, auf den abgebildeten Fotografien von “Martin A.” wenigstens die Augenpartie mit einem kleinen schwarzen Balken unkenntlich zu machen — aber in ihrem Eifer offenbar glatt übersehen, dass auf einem der Fotos (ein “Spaßbild”, wie “Bild” schreibt) der Nachname von “Martin A.” deutlich zu erkennen ist.

Mit Dank an Harald W. und Marc W. sowie Sebastian T. auch für den Scan.

*) Nachtrag, 17.19 Uhr (mit Dank an Boris B. und Alexander M.): Die “Heilbronner Stimme” und die “Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung” nennen den vollständigen Namen der getöteten Polizistin. Warum der Name von “Martin A.” in “Bild” einerseits konsequent abgekürzt und andererseits vollständig ausgeschrieben steht, erklärt das nicht.

Deutschlands dümmste Anonymisierer

Den Mann, der im vergangenen Jahr in einer Drogerie mit Lotto-Annahmestelle die Herausgabe des Jackpots forderte, nennt “Bild” “Deutschlands dümmsten Lotto-Räuber”.

Die Besitzerin des überfallenen Ladens nennt “Bild” “Roswitha R.”.

Tja. Wie mag sie wohl mit Nachnamen heißen?

Danke an Manfred H. für den sachdienlichen Hinweis!

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