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Auch bei den Moslems hat die Wurst zwei II

Es ist doch merkwürdig. Gestern noch berichtete “Bild” groß in ihrer Hannover-Ausgabe, dass diverse Experten “empört” seien ob der Tatsache, dass eine Schulleiterin einen Neunjährigen Schüler zu einer Stunde Müllsammeln verdonnert hatte (wir berichteten).

Und heute heißt es in “Bild”-Hannover plötzlich:

"Strafe für Würstchen-Geschenk an Moslem-Mitschüler: Warum hilft keiner dem kleinen Philipp?"
Von Politikern und Experten kommt keine Hilfe für Philipp.

Die Zitate in “Bild”

Honey Dehimi: “Man sollte abwarten, bis der Fall geklärt ist, um sich eine abschließende Meinung zu bilden.”
Landesschulbehörde: “Wir gehen der Sache nach. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kultusministerium überlegen wir, wie wir reagieren werden.”
Maria Böhmer: “Der Fall zeigt, wir stehen vor einer neuen Situation, auf die die Schulen besser vorbereitet werden müssen.”
Heister-Neumanns Sprecherin: “Unsere Recherchen sind noch nicht abgeschlossen, deshalb äußern wir uns nicht dazu.”

“Bild” hat versucht, noch mal von der Landesschulbehörde eine Stellungnahme zu bekommen, von der Landesbeauftragten für Integration Honey Deihimi, von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Maria Böhmer und sogar vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff. Wulff “äußert sich zu dem Vorfall nicht”, stellt die “Bild”-Zeitung enttäuscht fest. Ähnlich konsterniert reagiert sie auf die Äußerungen der anderen Befragten:

Nichts sagen will zum jetzigen Zeitpunkt eben so Honey Dehimi: (…). Auch bei der Landesschulbehörde gibt man sich wortkarg. (…) Wenig hilfreich ist auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Dr. Maria Böhmer (57): (…)

"Ministerin schaltet sich ein!"Und heute ist “Bild” sogar von Schulministerin Elisabeth Heister-Neumann enttäuscht. Dabei gehörte die doch gestern noch quasi zu den empörten Experten und “Bild” hatte groß vermeldet “Ministerin schaltet sich ein!” (siehe Ausriss) Heute dagegen:

Elisabeth Heister-Neumann (52, CDU) schweigt.

Man könnte also sagen, die “Politiker und Experten” tun heute genau das, was alle von Anfang an hätten tun sollen: Sie bilden sich kein Urteil über etwas, dessen Hintergründe sie nicht, oder nur aus oder von der “Bild”-Zeitung kennen.

Dennoch steht der “kleine Philipp” nicht ganz alleine da. Unterstützung findet er vor allem auf islamfeindlichen Internetseiten wie beispielsweise “politically incorrect”. Außerdem meldet sich die rechtspopulistische Bürgerbewegung Pro Hannover zu Wort. Unter Bezugnahme auf die “Bild”-Zeitung fordert sie in einer Pressemitteilung “Gerechtigkeit für den kleinen Philipp”.

Übrigens: Das Foto des “kleinen Philipp”, das “Bild” heute wieder abdruckt und das ihn beim vermeintlichen Müllsammeln mit Eimer und Grillzange (!) auf dem Schulgelände zeigt, wurde nach unseren Informationen ohne Genehmigung der Schulleitung gemacht – ebenso das von “Bild” abfotografierte Foto der Schulleiterin, das immerhin verpixelt ist.

Mit bestem Dank für die kollegiale Unterstützung an die “Leine-Zeitung”.

Allgemein  

Heute anonym XV

Oder mal anders gefragt: Wie blöd muss man eigentlich sein, einen Artikel über die fünffache Kindstötung von Darry mit einem Foto zu bebildern, bei dem man sich die Mühe gemacht hat, die Eltern und eine weitere Frau unkenntlich zu machen, auf derselben Seite weiter unten aber dasselbe Foto ohne jede Verpixelung zu zeigen, verlinkt mit einem früheren Artikel, auf dem alle Beteiligten natürlich ebenfalls in schöner Klarheit zu erkennen sind?

(Rote Balken von uns.)

Mit Dank an Heitolseth und Daniel E.
 
 
 
 
 
 
 Nachtrag, 27.2.2008: Bild.de hat den “Archiv”-Verweis mit dem unverpixelten Foto am Ende des Artikels entfernt.

Allgemein  

“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

Anatomie einer Sommerlochliebe

Jeden verdammten Tag muss eine Zeitungsredaktion Zeitungsseiten füllen. Sommers wie winters. Und umgekehrt. Und keine Redaktion hat so viel Übung darin wie “Bild”, beliebig wenig Material in beliebig viel Berichterstattung zu verwandeln. Nachdem sich eine Mutter “verzweifelt bei BILD” gemeldet hatte, machten sich die “Bild”-Redakteure an die Arbeit. Ein Foto-Fortsetzungsroman* in (bislang) sechs Teilen:

— Folge 1 —
Dienstag, 7. August 2007


Angeblich wichtigste Info: Eine Tochter (18) ist mit ihrem Lehrer (51) in den Urlaub gefahren und: “Ihre Mutter meldete sich verzweifelt bei BILD.”
Wichtigste Info: Die Tochter ist seit April volljährig.
Unwichtigste Erkenntnis: Das Berliner Gymnasium, das die Schülerin besucht, ist “renommiert”.
Experten: Kenneth Frisse (Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
Unbeantwortetste Frage: “Wann war der Moment, als aus einer kindlichen Schwärmerei Liebe wurde?”
Unerklärlichste Ungereimtheit: Was soll eigentlich dieses kleine, stimmungsvolle Arc-de-Triomphe-Foto neben dem Handy?
Anzahl der Fotos: 4 (incl. Handydisplay & Arc de Triomphe)
Unkenntlichmachungen: 1 schwarzer Balken (Schülerin)
Anzahl der Hinterköpfe:
Anzahl der “Bild”-Autoren: 1
Attribuierungen der Beziehung: “diese Liebe”

— Folge 2 —
Donnerstag, 9. August 2007


Angeblich wichtigste Info: “Sie hat ihre Hände um seine Schultern gelegt, er tätschelt zärtlich ihre Hüfte. Die Lippen der Liebenden im See berühren sich zu einem innigen Kuss.”
Wichtigste Info: Ein Paparazzo hat Schülerin und Lehrer beim Baden im See fotografiert.
Unwichtigste Erkenntnis: “Auch die Schulbehörde ist über die bizarre Sommerliebe informiert.” (siehe wichtigste Nachricht vom Freitag)
Experten: Reimer Hinrichs (Psychoanalytiker), Andre Schindler (Sprecher des Berliner Landeselternauschusses), Rose-Marie Seggelke (Berlin-Chefin der Lehrergewerkschaft GEW), Norbert Beital (Rechtsanwalt) sowie die Schülerinnen Katharina (16), Glynis (18), Julia (19) und Sandra (18)
Unbeantwortetste Frage: “Ist dieser Kuss Sünde?”
Unerklärlichste Ungereimtheit:
Anzahl der Fotos: 13
Unkenntlichmachungen: 7 Verpixelungen (Schülerin und Lehrer)
Anzahl der Hinterköpfe: 4
Anzahl der “Bild”-Autoren: 5
Attribuierungen der Beziehung: “bizarre Sommerliebe”, “Liebes-Glück”

— Folge 3 —
Freitag, 10. August 2007


Angeblich wichtigste Info: “Jetzt spricht die Schülerin”
Wichtigste Info: “Schon Mitte Juni soll der Pädagoge seine Versetzung an eine andere Schule beantragt haben.”
Unwichtigste Erkenntnis: “Er steht auf, holt Zucker für ihren Kaffee.”
Experten:
Unbeantwortetste Fragen: Sind die Fotos, die Schülerin und Lehrer beim Eisessen zeigen, (noch) Paparazziaufnahmen oder (schon) gestellt?
Unerklärlichste Ungereimtheit: Wieso kommt, als “Bild” Schülerin und Lehrer zum Interview “in einem kleinen Ort in Brandenburg” trifft, plötzlich ein “ehemaliger Kollege des Lehrers” vorbei?
Anzahl der Fotos: 11
Unkenntlichmachungen: ca. 16,5 Verpixelungen (Schülerin und Lehrer)
Anzahl der Hinterköpfe: ca. 1,5
Anzahl der “Bild”-Autoren: unbekannt
Attribuierungen der Beziehung: “bizarrste Liebe des Sommers”, “verbotenes Glück”, “Sommerglück”, “das Glück”

— Folge 4 —
Samstag, 11. August 2007


Angeblich wichtigste Info: “Sie will ein Kind vom ihm”
Wichtigste Info: Der Lehrer lässt sich nach den Sommerferien an ein anderes Gymnasium versetzen.
Unwichtigste Erkenntnis: “Aber heute hat ihre Mutter auch Geburtstag.”
Experten: Peter Sinram (Deutschlehrer), Udo Wasse (pensionierter Englischlehrer), Harald Junge (Deutschlehrer), Dieter Schütze-Sladek (Mathelehrer)
Unbeantwortste Frage: “Aber hat ihre ungewöhnliche Liebe wirklich eine Chance?”
Unerklärlichste Ungereimtheit: —
Anzahl der Fotos:
13
Unkenntlichmachungen: 6 Verpixelungen (Lehrer)
Anzahl der Hinterköpfe: 2
Anzahl der Autoren: 5
Attribuierungen der Beziehung: “verbotenes Glück”, “ungewöhnliche Liebe”

— Folge 5 —
Montag, 13. August 2007


Angeblich wichtigste Info: “Eltern schmeißen ihre verliebte Tochter raus!”
Wichtigste Info: “In einer Woche muss er [der Lehrer] wieder unterrichten, an einer neuen Schule. (…) Der Gymnasiallehrer lebt seit Jahren von seiner Ehefrau getrennt. Demnächst ist Scheidungstermin.”
Unwichtigste Erkenntnis: Der Lehrer hilft derzeit Freunden beim Hausbau.
Experten: —
Unbeantwortetste Frage:
“Was soll ich zu ihm sagen — Schwiegeropa?”
Unerklärlichste Ungereimtheit:
Wieso behauptet die Schülerin, ihre Mutter habe zur ihr gesagt, “dass ich abhauen soll”, wo doch die Mutter zuvor via “Bild”-Zeitung “Kind, komm doch bitte heim!” flehte?
Anzahl der Fotos: 4
Unkenntlichmachungen: 1,5 Verpixelungen (Lehrer)
Anzahl der Hinterköpfe: 3,5
Anzahl der Autoren: 1
Attribuierungen der Beziehung: “Sommer-Glück”, “bizarre Liebe”

— Folge 6 —
Dienstag, 14.8.2007


Angeblich wichtigste Info: “Verliebte Schülerin ganz allein in Pariser Doppelbett”
Wichtigste Info:
Unwichtigste Erkenntnis: In Paris recherchiert die Schülerin “in der Nationalbibliothek für ihre Abiturarbeit zur Bartholomäusnacht”.
Experten:
Unbeantwortetste Frage: Ob sich die Mutter der Schülerin das wohl so gedacht hat, als sie sich “verzweifelt bei BILD” meldete?
Unerklärlichste Ungereimtheit: Wenn “Bild” seit Tagen große Fotos der Schülerin zeigt und diese seit Samstag nicht einmal mehr verpixelt, wieso nennt “Bild” sie dann immer noch bei ihrem (von “Bild” geänderten) Vornamen “Jasmin”?
Zahl der Fotos: 6
Unkenntlichmachungen: 1 Verpixelung (Lehrer)
Hinterköpfe: 0
Zahl der Autoren: 1 (“7.13 Uhr hebt ihr Flieger ab. BILD begleitet sie.”)
Attribuierungen der Beziehung: “Sommerglück”

Fortsetzung folgt?
 

— Folge 7 (Nachtrag) —
Mittwoch, 15. August 2007

Angeblich wichtigste Info:
Wichtigste Infos: “Gestern war sie in der Bibliothek, schmökerte sich durch acht Bücher. Abends genoss sie die Aussicht vom Montmatre bei einem Glas Merlot.” (Hervorhebungen von uns.)
Unwichtigste Erkenntnis: “Jetzt will der Direktor wissen, was da läuft”
Experten:
Unbeantwortetste Frage: Wie ist das eigentlich, mit einem “Bild”-Reporter und einem “Bild”-Fotografen Urlaub in Paris zu machen?
Unerklärlichste Ungereimtheit:
Anzahl der Fotos: 5
Unkenntlichmachungen: 1 Verpixelung (Lehrer)
Hinterköpfe:
Anzahl der “Bild”-Autoren: 1
Attribuierungen der Beziehung: “ihre große Liebe”

— Folge 8 (Nachtrag) —
Freitag, 17. August 2007

Angeblich wichtigste Info: “Jasmin A. (…) kommt heute zurück nach Berlin.”
Wichtigste Info:
Unwichtigste Erkenntnis:
Experten:
Unbeantwortetste Frage:
Unerklärlichste Ungereimtheit:
Anzahl der Fotos: 2
Unkenntlichmachungen: 0
Hinterköpfe: 0
Anzahl der Autoren: unbekannt
Attribuierungen der Beziehung:

Nachtrag, 20.8.2007: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild”, dass die Schülerin “wieder in Berlin” sei (“landete um 8.32 Uhr in Tegel”). Und heute berichtet “Bild”, was eine andere junge Frau über ein Jahre zurückliegendes, angebliches Liebesverhältnis mit dem “Liebes-Lehrer” zu berichten hat. Fürs Protokoll: Auch die “Ex-Geliebte”, deren Gesicht “Bild” vollständig unkenntlich gemacht und deren Namen “Bild” geändert hat, war laut “Bild” zum Zeitpunkt des angeblichen Liebesverhältnisses volljährig.

Mit anderen Worten: Wir melden uns wieder, falls es in dieser Sache Neues zu berichten gibt.

*) Alle zusätzlichen Verpixelungen in den Ausrissen von uns.

neu  

“Eine furchtbare Instanz”

“Exhibitionist wird zu einer Geldbuße verurteilt”, steht heute zusammenfassend über einem Artikel in der “Frankfurter Rundschau”, in dem es weiter heißt:

Der Fall an sich ist eher lapidar, wenn auch bizarr. (…)

Das Frankfurter Landgericht verurteilt den Mann zu einer Geldbuße von 800 Euro, die er an das Frankfurter Männerzentrum zahlen muss.

Eine Geldstrafe von 2000 Euro wird zur Bewährung ausgesetzt — er muss sie nur zahlen, wenn er keine Therapie macht. Doch dazu ist er — und seine Lebenspartnerin — durchaus bereit. (…) Er bereut seine Taten und entschuldigt sich ausdrücklich bei seinen Opfern.

Dass er mit einer verhältnismäßig geringen Strafe davonkommt, hat einen Grund. Die Höchststrafe hat bereits eine andere, eine furchtbare Instanz verhängt: die Bild.
(Hervorhebung von uns.)

Denn die “Bild”-Zeitung hatte vorgestern über den Mann berichtet, hatte ein großes Foto von ihm gezeigt, seinen vollständigen Namen danebengeschrieben und ihn “TV-Moderator” genannt, weil er gelegentlich als “Schaltgast” im Programm eines Spartensenders aufgetaucht war. Die “Frankfurter Rundschau” vermutet, dass “Bild” den Mann “für eine Person des öffentlichen Interesses” halte, und fragt, “was an dem Mann, dessen Namen kaum jemand kennt, von öffentlichem Interesse sein soll”.

Leider ist die Geschichte damit noch nicht zu Ende.

Heute nämlich berichtet “Bild” wieder über den Mann (siehe Ausriss), nennt ihn “Börsenstar” — und illustriert den Artikel u.a. mit einem "Der Onanierer aus dem TV"großen Foto, auf dem die Augenpartie des Mannes halbherzig verpixelt wurde. Keine 20 Zentimeter neben diesem Foto jedoch zeigt “Bild” (und Bild.de auch) noch eines, auf dem der Mann ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen ist und eine entwürdigende Zeichnung (“So sieht der BILD-Zeichner die ‘privaten’ Auftritte von TV-Experte [Name des ‘Börsenstars’] — mit heruntergelassener Hose”), auf dem das Gesicht des Mannes ebenfalls wiedererkennbar ist.

Die “Frankfurter Rundschau” schließt mit der “Erkenntnis”, dass sich bei “Bild” offenbar “am sorglosen Vernichten von Existenzen seit Wallraff-Zeiten nichts, aber auch gar nichts geändert hat”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Mehr dazu hier und hier.

Ex-Terroristen gehen gegen “Bild” und “BamS” vor

Laut “Spiegel Online” hat die Ex-Terroristin Eva Haule den Springer-Zeitungen “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, Fotos zu veröffentlichen, “die – heimlich geschossen – sie als Freigängerin zeigen”. Außerdem sei es den Zeitungen untersagt, Einzelheiten über Haules Ausbildung zu verbreiten.*

Und auch der “Bild am Sonntag”, die (wir berichteten) Fotos der Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus dem “Trostberger Tagblatt” “geklaut” und u.a. auf der Titelseite veröffentlicht hatte, wurde nun per einstweiliger Verfügung verboten, diese Fotos zu zeigen.

*) “Bild” hatte Haules Gesicht verpixelt. Laut “Spiegel Online” prüft man bei Springer, ob man gegen die einstweilige Verfügung vorgehen will.

Heute anonym X

Am Donnerstag veröffentlichte die Zentralstelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes Fotos von einem jungen Mädchen, das vermutlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde. Die Polizei hoffte, dass jemand das Kind erkennt. Die Sendung “Aktenzeichen XY” zeigte das Foto. “Bild” auch.

Tatsächlich hatte die Fahnung Erfolg, das Mädchen konnte aufgrund von Hinweisen identifiziert werden. “Bild” berichtet heute darüber, zeigt ein verpixeltes Foto des Mädchens und erklärt dies so:

BILD hat das Gesicht des Kindes auf Wunsch der Polizei unkenntlich gemacht.

Feine Sache. Wörtlich las sich der “Wunsch der Polizei” allerdings so:

Da mit der Identifizierung des Opfers der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien ersucht, bislang veröffentlichte Bilder nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Und einmal dürfen Sie raten, ob die “Bild”-Zeitung auch das unverpixelte Foto des Mädchens aus ihrem Internetportal entfernt hat.

Danke an Nils K., Gerald H., Mareike, Mike D. und Ulrich B.

Nachtrag, 14. Januar. Jetzt lautet die Antwort Ja.

  

Ein Geschenk für “Bild”

Es ist guter Brauch, in der Weihnachtszeit auch die Bedürftigen nicht zu vergessen. Menschen zu unterstützen, denen oft das Nötigste fehlt. Deshalb wollen wir “Bild” heute etwas schenken.

Es gibt dafür auch einen aktuellen Anlass: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild” zum wiederholten Mal über einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft offenbar “einen besonders schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz” vorwirft, durch den möglicherweise sechs Menschen zu Tode kamen.

“Bild” illustrierte den Bericht mit zwei Fotos des Angeklagten:

  • Eines zeigt ihn im Gerichtssaal — und “Bild” hat sein Gesicht durch Verpixelung anonymisiert.
  • Ein zweites, direkt daneben, zeigt ihn mit zwei “schönen Frauen”, deren Gesichter “Bild” verpixelt hat. Das Gesicht des Beschuldigten hingegen ist auf diesem Foto von “Bild” in keiner Weise anonymisiert worden.

Schlimm.

Eigentlich kann es dafür nur eine Erklärung geben: Trotz einer ohnehin strengen Spar- und Rationierungspolitik

…gehen “Bild” zum Jahresende die Verpixelungen aus!!

Und weil wir beim Aufräumen des BILDblog-Büros entdeckten, dass wir noch ein paar Unkenntlichmachungen übrig haben, woll’n wir mal nicht so sein — und verschenken sie an “Bild”!

Einfach ausschneiden und aufkleben!
(Passend für jede Gelegenheit.)

neu  

“Bild” gerügt, gerügt, gerügt und gerügt

Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik

So sah die “Bild”-Zeitung am 30. Mai dieses Jahres aus. Verpixelt war im Original nur das Gesicht der Lehrerin — nicht das des zwölfjährigen Schülers. Auf Seite 3 der Ausgabe Berlin-Brandenburg berichtete “Bild” auf fast einer ganzen Seite und zeigte den 12-jährigen Jungen erneut ohne irgendeine Unkenntlichmachung auf einem rund 20 Zentimeter hohen Foto. Auch am folgenden Tag zeigte “Bild” ein weiteres großes Foto des Jungen.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt. Es habe “kein öffentliches Interesse” gegeben, “das die Identifizierbarkeit der Personen gerechtfertigt hätte”. “Bild” verstieß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex, wonach die Presse “das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen” achten soll. In Richtlinie 8.1 heißt es:

Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über (…) Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) sind in der Regel nicht gerechtfertigt.

Der Presserat verurteilte auch diesen “Bild”-Artikel vom 17. Mai 2006 über eine Familientragödie in Erftstadt:

Landarzt erschießt seine Familie

“Bild” zeigte große Fotos von dem Vater sowie seiner Frau und ihrem gemeinsamen zehnjährigen Sohn, die er erschossen haben soll — nach dem Urteil des Presserates zu unrecht. “Bild” hatte nur das Gesicht des überlebenden jüngeren Sohnes verpixelt.

Gerügt wurde die “Bild”-Zeitung außerdem dafür, dass sie das Foto einer Frau veröffentlichte, die verdächtigt wurde, ihr neugeborenes Kind erstickt zu haben.

Schließlich berichtete “Bild” im Sommer detailliert über den Selbstmord einer Mutter, die zuvor offenbar ihr Kind getötet hatte. Die Richtlinie 8.5 des Pressekodex lautet:

Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände.

Diese Regel hat einen sehr konkreten Hintergrund: Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass ausführliche Berichte in den Medien über Selbstmorde dazu führen, dass mehr Menschen Selbstmord begehen.

“Bild” berichtet dennoch immer wieder detailliert, identifizierbar und unter Schilderung der konkreten Begleitumstände über Selbstmorde, wird dafür immer wieder gerügt und ist von diesen Rügen offenbar nachhaltig unbeeindruckt.

Im konkreten Fall zeigte “Bild” nicht nur ein großes, unverpixeltes Foto der Mutter, die sich das Leben nahm, und des Hauses, von dem sie in den Tod sprang, inklusive eines kleinen roten Pfeils, der ihren Sturz symbolisierte. “Bild”-Autor Moritz Stranghöner spekulierte auch ausführlich für das Motiv ihres Suizids, schilderte die Lebensumstände der Frau und erzählte minutiös den Ablauf des Dramas nach.

Der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus.

Bei Bild.de ist der gerügte Artikel unverändert online. Bereits in einem früheren Fall hat die “Bild”-Zeitung uns gegenüber deutlich gemacht, dass eine Rüge für sie kein zwingender Grund ist, einen Artikel aus dem Angebot von Bild.de zu entfernen oder zu ändern.

PS: In den ersten drei Fällen muss “Bild” die Rügen nicht veröffentlichen. Dies sei “im Sinne der Betroffenen”, erklärte der Presserat. “Nicht-öffentliche Rügen” werden angeblich ausgesprochen, um die Opfer zu schützen. Inwieweit es ihr Leben erschütterte, wenn die “Bild”-Zeitung in, sagen wir: ein oder zwei Jahren einen einzigen kryptischen Satz über die Rüge auf einer hinteren Seite versteckt, weiß wohl nur der Presserat.

neu  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

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