Suchergebnisse für ‘verpixelt’

Glanztat ohne Glanz?, “Sylt-Video” nicht unverpixelt, Der Fall Jérôme B.

1. SZ-Recherche über Aiwanger als “journalistische Glanztat des Jahres” ausgezeichnet. Warum auch immer.
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Kaum eine Recherche stieß unter Medienfachleuten in jüngster Vergangenheit auf so viel Kritik wie die “SZ”-Enthüllung über Hubert Aiwanger und das “Auschwitz-Pamphlet” (das Aiwanger nicht geschrieben haben will). Auch Medienkritiker Stefan Niggemeier hatte ausführlich dargelegt, was ihn an dem Text stört. Nun wurde ausgerechnet dieser “SZ”-Text als “journalistische Glanztat des Jahres” bezeichnet und mit dem “Stern”-Preis ausgezeichnet. Das sorgt nun für weiteres Kopfschütteln.

2. Sylt-Video darf nicht unver­pi­xelt ver­b­reitet werden
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Wie “Legal Tribune Online” berichtet, hat das Landgericht München der “Bild”-Redaktion untersagt, ein unverpixeltes Video und unverpixelte Bilder einer Frau zu verbreiten, die in einem Video rassistische Parolen skandiert. Das Gericht habe zugunsten der Persönlichkeitsrechte der Frau gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung entscheiden. Die Prangerwirkung der Berichterstattung verletze die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

3. Streit, Sudelstorys und ein Suizid: Der tiefe Fall des Jérôme B.
(rnd.de, Imre Grimm)
Imre Grimm hat sich noch einmal mit dem Fall Jérôme Boateng befasst: “Hat der frühere Nationalspieler Jérôme Boateng Partnerinnen geschlagen? Trägt er eine moralische Mitschuld am Suizid seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt? Gleich drei Gerichtsverfahren laufen aktuell gegen den einstigen Fußballsuperstar. Es geht um Gewalt, die Grenzen des Boulevardjournalismus – und das Persönlichkeitsrecht einer Toten.”

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4. X versteckt die Likes
(spiegel.de)
Auf der von Elon Musk betriebenen Plattform X (ehemals Twitter) sollen die Likes nicht mehr öffentlich sichtbar sein. Nur noch die jeweiligen Verfasser von Beiträgen könnten künftig sehen, wer ihre Inhalte mit einem Like markiert hat. Kritiker befürchten, dass dadurch Manipulationen durch automatisierte Bots verschleiert werden könnten.

5. tagesschau startet Sendung in Einfacher Sprache
(tagesschau.de)
Die “Tagesschau” bietet neuerdings eine Sendung in Einfacher Sprache an, um den etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland, die Schwierigkeiten mit dem Erfassen von komplexen Texten haben, den Zugang zu Nachrichten zu erleichtern. Die Sendung wird täglich um 19 Uhr auf tagesschau24 ausgestrahlt und ist auch online abrufbar.

6. Fußball-EM: Zu Gast bei Feinden
(verdi.de, Günter Herkel)
Günter Herkel befasst sich mit der Berichterstattung zur heute startenden Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und den aktuellen Herausforderungen für den Sportjournalismus. Dabei geht er auch auf die veränderten Machtverhältnisse zwischen Medien und Fußballakteuren sowie auf fragwürdige Werbekampagnen und Umfragen im Vorfeld des Turniers ein.

Bei Bild.de kann man Gewaltopfer unverpixelt sehen

Im brandenburgischen Ort Werder (Havel) soll gestern ein Mann seine Ehefrau in einem Gartenteich ertränkt haben. Rettungskräfte versuchten noch vergeblich, die Frau wiederzubeleben.

Die “Bild”-Redaktion berichtete heute unter anderem in einer “Bild live”-Sendung über die Tat. Wer heute Mittag, als die Sendung lief, Bild.de aufgerufen hat, bekam automatisch dieses Vorschaubild zu sehen:

Screenshot Bild.de - Bild live am Mittag - Die Themen - Ehe-Drama in Brandenburg - dazu ist ein Standbild einer Szene zu sehen, in der mehrere Rettungskräfte über einer Person, die am Boden liegt, knien.

Die Unkenntlichmachung haben wir nachträglich hinzugefügt — bei Bild.de war der Reanimationsversuch der Rettungskräfte ohne jegliche Verpixelung zu sehen. Und damit auch die am Boden liegende Frau.

Vielleicht würde es sich für die “Bild”-Redaktion lohnen, mal ins Strafgesetzbuch zu schauen und dort den Paragraphen 201a nachzuschlagen, in dem es um die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” geht. Und der in Absatz 2 “eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”, thematisiert.

Im Sendungsstream zeigte Bild.de die Aufnahme erneut, mal unverpixelt, mal verpixelt:

Screenshot Bild.de - Bild live am Mittag - Nach Streit - Mann ertränkt Ehefrau im Gartenteich - es ist erneut die oben bereits beschriebene Aufnahme zu sehen, dieses Mal allerdings mit einer Verpixelung
(Diese Unkenntlichmachung stammt von “Bild”.)

Außerdem sei erwähnt, dass die Wahl des Begriffs “Ehe-Drama” durch die “Bild”-Redaktion keine gute ist, wenn, wie in diesem Fall, eine Frau von ihrem Ehemann getötet wird. Genauso wie etwa die “Familietragödie” verharmlost und beschönigt die Bezeichnung den Mord beziehungsweise Totschlag. Genaueres kann man hier und hier nachlesen.

Mit Dank an dp., @kurzmitteilung und @AFA161_ für die Hinweise!

Unverpixelte Propaganda

Nach der mutmaßlichen Enthauptung des US-Journalisten James Foley durch die Terrorgruppe “Islamischer Staat” haben sich die meisten deutschen Medien dazu entschlossen, das Video der Hinrichtung nicht zu zeigen, auch keine Ausschnitte davon.

Damit handeln sie so, wie es auch der Presserat empfiehlt, dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns im Gespräch mit der dpa zu einem respektvollen Umgang mit den Bildern aufgerufen hat:

Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.

Und wenn sie die Bilder doch unbedingt zeigen wollen, etwa die Szenen kurz vor der Ermordung, dann sollte das Opfer dabei “auf jeden Fall unkenntlich gemacht werden”, sagt Tillmanns. “Wer Bilder veröffentlicht, auf denen der Journalist erkennbar wird, macht sich ethisch angreifbar”. Die Würde Foleys stehe im Mittelpunkt. Letztlich müsse sich aber jede Redaktion selber die Frage stellen, wie sie mit solchen Fotos konkret umgehen wolle.

“Spiegel Online” beantwortete sie so: “Die Bilder zu zeigen, wäre reine Propaganda für den IS” — darum zeige das Portal sie nicht. Weder Videoausschnitte noch Fotos. Ähnlich argumentieren auch die ARD, das ZDF, die “Süddeutsche Zeitung”, die “FAZ”, die “taz”, “Zeit Online”, RTL und die dpa. Selbst die Online-Portale von “Bild” und “Berliner Kurier” haben das Gesicht des Mannes verpixelt.

“Focus Online” nicht.

“Focus Online” haut mal wieder alles raus und zeigt in mehreren Artikeln sowohl Standbilder als auch Sequenzen des Videos vor der Enthauptung. Das Gesicht des Opfers ist in keinem Fall unkenntlich gemacht worden.

Dabei schreibt das Portal selbst:

Unterstützer riefen dazu auf, das Video nicht anzuschauen oder zu teilen

Der Satz steht, fettgedruckt, genau unter dem eingebetteten Video.

Mit Dank an Karsten B.

Nachtrag, 22. August: Wir haben gestern Abend bei “Focus Online” nachgefragt, warum das Portal die Bilder unverpixelt zeigt — eine Antwort haben wir bislang nicht bekommen. Inzwischen sind sie aber gelöscht worden.

Das “heute journal” hat vorgestern ebenfalls ein Standbild aus dem Video gezeigt, Claus Kleber moderierte es aber mit klarer Einordnung an. Er sagte:

Es gehört zu den perversen Praktiken dieser Milizen, Videos von solchen Gräueltaten als Propaganda zu nutzen. Deshalb zeigen wir davon allenfalls unbewegte Bilder, bei denen die Opfer verdeckt bleiben, um ihre Menschenwürde zu schützen.

Dieses eine Mal haben wir anders entschieden, weil wir die gefasste Haltung von James Foley angesichts seines Todes eine Würde ausstrahlt, die dem fanatischen Killer neben ihm unbegreiflich geblieben sein muss.

Auch “Spiegel Online”, FAZ.net und “Zeit Online” zeigen — entgegen ihren Ankündigungen — Standbilder aus dem Video. Zumindest indirekt. Sie haben ein Reuters-Video übernommen, in dem britische Zeitungen abgefilmt werden, die die Fotos gedruckt hatten. Das Gesicht Foleys ist nicht unkenntlich gemacht worden — weder von den englischen Zeitungen noch von Reuters noch von den deutschen Medien.

Danke an Christian S., Sascha, Christoph S. und Andreas!

Hauptsache, das Nummernschild ist verpixelt

Erfahrene Fotografen machen am Tatort häufig auch solche Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und – ohne allzu große Bedenken und sogar ohne Unkenntlichmachung – von Medien veröffentlicht werden können.

Bünde, Rohrbombe, Amtsgericht, Scharfschützen, SEKLaienfotografen hingegen…

…knipsen drauflos und schicken ihre Fotos anschließend als “BILD-Leser-Reporter” an “Bild”. Und bei Bild.de werden die dann veröffentlicht – offenbar ebenfalls ohne allzu große Bedenken, vor allem aber (vom Nummerschild abgesehen!) ohne Unkenntlichmachung (siehe Ausrisse).

Laut Pressekodex* allerdings (der sich als “Leitfaden für die journalistische Arbeit” versteht) soll, wenn Anhaltspunkte für die mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters vorliegen, eine “Abbildung unterbleiben”.

Und da der hier abgebildete Mann schon vor seiner Tat in psychiatrischer Behandlung gewesen ist und, wie sogar Bild.de selbst schreibt, nach seiner Tat “in die Psychiatrie” gebracht wurde, spricht wohl alles dafür, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Täters vorliegen.

Gut möglich, dass der Laienfotograf das nicht wusste – und diesen komischen Pressekodex gar nicht kennt. Aber er hat die Fotos ja auch nicht veröffentlicht.

*) Für Verstöße gegen den Pressekodex in Online-Angeboten sieht sich der Presserat nur dann zuständig, wenn sie “von Zeitungs-, Zeitschriftenverlagen und Pressediensten in digitaler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind”. Das ist beim Bild.de-Bericht über den abgebildeten Mann nicht der Fall, denn die gedruckte “Bild” berichtete anders. Der Presserat hat zwar kürzlich angekündigt, dass der Pressekodex in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten soll. Ob das irgendwas ändert, ist fraglich. Schließlich sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die oben geschilderte nicht deshalb verantwortungslos, weil man damit riskiert, sich eine Rüge des Presserats einzufangen, sondern weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Verpixelte Panik

Was haben diese drei gemeinsam? Wer sie kennt, erkennt sie sofort.

Soviel dazu. Und Schluss mit lustig.

Denn “Bild” berichtet heute in großer Aufmachung und mit vielen Fotos von einem “Amoklauf im Berliner Hauptbahnhof”:

Ein 26-jähriger Mann hat gestern dem Kellner eines Cafés zwei Stunden lang ein Messer an die Kehle gedrückt. (…) Der panische Blick der Geisel auf die scharfe Klinge lässt viele Augenzeugen erschaudern.

TODESANGST!

So steht’s im Pressekodex
 
(…) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden.

(…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

(…) Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

(Aus den Richtlinien 8.1 und 11.3)

Ein Großteil der Fotos, die den ganzseitigen Artikel illustrieren, dokumentiert das Beschriebene. Wir sehen: einen Mann mit einem Messer, der einen anderen Mann im Würgegriff hat. Und auf allen Fotos zeigt “Bild” den Mann mit dem Messer, ohne ihn irgendwie unkenntlich zu machen, was nicht schön, aber laut Pressekodex gerechtfertigt sein könnte (siehe Kasten) oder auch nicht (siehe Kasten). Schließlich hatte der Mann laut “Bild” “offenbar Kokain geschnupft” und wurde “in eine Psychoklinik eingewiesen”.

Aber die Anonymisierungspraxis in “Bild” ist ohnehin undurchschaubar. Und einfallsreich zugleich: mal Verpixelungen, mal kleine, mal größere schwarze Balken über der Augen- oder schwarze Kreise über der Gesichtspartie, mal vollständiges Weißen kompletter Silhouetten… Doch wer heute anonymisiert wird, muss schon morgen damit rechnen, dass “Bild” darauf verzichtet, und umgekehrt. Und es vergeht kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht Menschen zur Schau stellt (Opfer, Täter, Betroffene), obwohl berechtigte Zweifel bestehen, ob “Bild” das darf. Erfahrungsgemäß zeigt “Bild” lieber zu viel als zu wenig. Zudem gab es in der Vergangenheit wiederholt Fälle, in denen “Bild”-Anonymisierungen vom Presserat als unzureichend beanstandet wurden.

Und den Mann im Würgegriff des Geiselnehmers am Berliner Hauptbahnhof (“Bild” nennt nicht nur seinen Beruf, sondern auch Vornamen, Alter und Arbeitsplatz) hat “Bild” auf den vielen Fotos, die ihn in “Todesangst” zeigen, unkenntlich gemacht — und zwar ziemlich genau so, wie wir das auf obigen Fotos demonstrieren.

Nachtrag, 23.11.2007: Auch heute zeigt “Bild” wieder Fotos der Geiselnahme — diesesmal jedoch ohne jegliche Unkenntlichmachung, die ja für gewöhnlich dem Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten dienen soll. Was das Opfer anbelangt, ist “Bild” deswegen heute (anders als gestern bei der weniger als halbherzigen Verpixelung seiner Augenpartie) wohl nichts vorzuwerfen, denn: “In BILD spricht er jetzt exklusiv über den Horror, über die wirren Gedanken des Täters, über die Liebe, die ihn stark machte.” Über den Täter wird inzwischen berichtet, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen, die eventuell durch Betäubungsmittel verstärkt worden waren, schuldunfähig gewesen und vom Ermittlungsrichter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden sei. Grund genug also, noch einmal aus dem Pressekodex zu zitieren: “Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

KW 47/25: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Was ist beim Grazer Amoklauf schiefgegangen?
(youtube.com, Zeitgeist, Video: 27:50 Minuten)
Das Video übt scharfe Kritik an der sensationslüsternen Berichterstattung vieler österreichischer und deutscher Medien (unter anderem “Krone”, “oe24”, “Bild”, “Auf1”, aber auch “Profil”) nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule am 10. Juni dieses Jahres. Es wird detailliert aufgezeigt, wie Journalistinnen und Journalisten ethische Grenzen überschritten haben, indem sie traumatisierte Kinder interviewt, Falschinformationen über Motive verbreitet und den Täter durch unverpixelte Fotos und Namensnennung heroisiert haben. Dies habe auch die Gefahr von Nachahmungstaten (“Columbine-Effekt”) massiv erhöht.

2. Viel Lärm und wenig Echo? Die Weltklimakonferenz und die Medien
(ardaudiothek.de, Thomas Bimesdörfer & Stefan Eising, Audio: 19:41 Minuten)
Die Weltklimakonferenz COP30 im brasilianischen Belém ist vorüber. Thomas Bimesdörfer und Stefan Eising haben bei “Medien – Cross und Quer” Janina Schreiber aus der ARD-Klimaredaktion eingeladen und mit ihr über die medial vermittelte Wahrnehmung der Konferenz gesprochen: “Bekommt dieses Treffen auch die öffentliche Aufmerksamkeit, die sich die Veranstalter für ihr Thema erhoffen? Oder sind Großveranstaltungen dieser Art inzwischen zu Ritualen erstarrt? Ist das Ringen um einzelne Formulierungen in Abschlusserklärungen vielleicht einfach nicht spannend genug, um den Weg in die Schlagzeilen zu finden?”

3. Macht Behörden-PR dem Lokaljournalismus das Geschäft kaputt?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 28:55 Minuten)
Machen Kommunen mit ihren Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen der Lokalpresse Konkurrenz oder verdrängen sie sogar, wie manche Verleger behaupten? Darüber spricht Holger Klein mit dem Journalisten und Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow: “Lässt sich das Verbot für Kommunen, eigene Radiosender oder Zeitungen zu betreiben, so einfach auf Social-Media-Auftritte übertragen? Wie passt das mit der Pflicht zur Öffentlichkeitsarbeit zusammen, die Behörden eben auch haben? Und liegen die Probleme des Lokaljournalismus in Wahrheit nicht ganz woanders – und vor allem: viel tiefer?”

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4. Unterschätzen Medien die Gefahr von rechts?
(deutschlandfunk.de, Stephan Beuting, Audio: 34:14 Minuten)
Im Deutschlandfunk (DLF) kommen regelmäßig Hörerinnen und Hörer zu Wort. Manchmal liefern sie sogar die Idee für eine ganze Sendung und tauschen sich darin mit Expertinnen und Experten aus. In dieser Folge des Podcasts “Nach Redaktionsschluss” geht es um die Frage, ob Medien, auch die öffentlich-rechtlichen, die Gefahr von rechts unterschätzen. Der DLF-Hörer und Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Julian Staiger diskutiert darüber mit dem Kommunikationswissenschaftler Marcus Maurer.

5. Pinar Atalay, was ist Ihre Rolle in gesellschaftlichen Debatten?
(laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 26:03 Minuten)
Bei “Läuft”, dem Medienpodcast von “epd medien” und Grimme-Institut, unterhält sich Alexander Matzkeit mit Pinar Atalay, die einige Zeit die “Tagesthemen” moderiert hat und seit September alle zwei Wochen bei n-tv eine Talkshow präsentiert: “Was zeichnet sie aus? Was bringt sie mit? Und wie sieht sie die Rolle der Medien und damit auch ihre eigene Rolle in einer polarisierten Gesellschaft?”

6. Podcast-Markt im Umbruch
(thisismedianow.podigee.io, Lukas Schöne, Audio: 46:19 Minuten)
Lukas Schöne spricht bei “This is Media Now” mit Sarah Berg-Türkis, Audiolead beim “Zeit”-Verlag, über die strategische Bedeutung von Podcasts. Im Fokus stehen dabei der erfolgreiche Wandel vom reinen Reichweitenmodell hin zu kostenpflichtigen Abonnements auf externen Plattformen. Zudem diskutieren die beiden darüber, wie Live-Events und nahbare Hosts dabei helfen können, in einer schnelllebigen Medienwelt eine treue Hörerschaft aufzubauen.

Wie “Bild” über einen “mutmaßlichen IS-Unterstützer” berichtet

Die bislang schlüssigste Erklärung geht in etwa so: Der aus Libyen stammende und in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau lebende Omar A. war auf der Suche nach einer Braut. Dafür chattete er mit einer Person, die sich zumindest als Frau ausgab, aber eigentlich bei der Terrororganisation “Islamischer Staat” für Rekrutierungen zuständig war. Ein sogenannter Nachrichtenhändler verschaffte sich Zugang zu diesem inhaltlich harmlosen Chat, reicherte ihn mit erfundenen belastenden Aussagen von Omar A. an und verkaufte ihn an einen Geheimdienst. Dieser Geheimdienst leitete den Chat an die deutschen Behörden weiter, die Omar A. festnahmen und in Untersuchungshaft steckten. Der Vorwurf: Er soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben. Inzwischen ist Omar A., der sich von Anfang an kooperativ verhielt und beispielsweise den Ermittlern zu deren Überraschung direkt den Zugriff auf sein Handy ermöglichte, wieder auf freiem Fuß. Der Generalbundesanwalt sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Es deutet also alles darauf hin, dass Omar A. kein Terrorist ist. Den Anschlagsplan auf die israelische Botschaft scheint es nicht gegeben zu haben.

Über diese Wendung in dem Fall berichtet auch Bild.de:

Screenshot Bild.de - Wieder auf freiem Fuß - Vermeintlicher Terrorist suchte nur eine Frau

Die Redaktion schreibt:

Der aus Libyen stammende Asylbewerber wurde im Oktober als mutmaßlicher IS-Unterstützer festgenommen. Auch BILD hatte groß über den Fall berichtet.

Das, was für “Bild”-Verhältnisse wie ein ausgesprochen transparenter Umgang mit dem eigenen Tun wirkt, ist tatsächlich eine sehr wohlwollende Zusammenfassung in eigener Sache, eine geradezu verklärende Darstellung. Denn während die allermeisten Redaktionen es nach der Verhaftung von Omar A. im Oktober 2024 tatsächlich schafften, von einem “mutmaßlichen IS-Unterstützer” zu schreiben, von einem “Terrorverdächtigen” zu sprechen und mit “soll” und “offenbar” zu arbeiten, gab es in den “Bild”-Medien keinen Platz für Grautöne:

Ausriss Bild am Sonntag - SEK-Einsatz - Libyer (28) plante Terror-Anschlag auf israelische Botschaft in Berlin
Ausriss Bild-Titelseite - Er plante Anschlag auf Israel-Botschaft
Screenshot Bild.de - In Bernau bei Berlin gefasst - In diesem Heim plante der IS-Terrorist den Anschlag
Ausriss Bild-Zeitung - Anschlag auf Botschaft geplant - IS-Terrorist wird Haftrichter vorgeführt
Ausriss Bild-Zeitung - Warum war der noch hier? Dieser Grinser ist der IS-Terrorist, der in Berlin einen Anschlag plante
Ausriss Bild-Zeitung - Scheiterte die Abschiebung des IS-Terroristen am Flugplan?
Screenshot Bild.de - Er plante den Anschlag auf Israel-Botschaft - Der lächelnde IS-Terrorist von nebenan
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.)

Omar A. sei ein “Terror-Libyer” und ein “IS-Fanatiker”, war sich die “Bild”-Redaktion sicher:

Er grinst und lächelt so freundlich. Doch er ist hochgefährlich!

Selbstverständlich will “Bild” diese vermeintliche Gefahr auch zeigen. Und so besorgte sich die Redaktion bei Instagram mehrere Fotos von Omar A. und veröffentlichte sie unverpixelt, teils riesengroß:

Ausriss Bild-Zeitung - Noch einmal die Schlagzeile Warum war der noch hier? Dieser Grinser ist der IS-Terrorist, der in Berlin einen Anschlag plante und dazu ein großes Foto von Omar A., das die Bild-Redaktion unverpixelt veröffentlich hat und wir nachträglich verpixelt haben

Nicht nur über Omar A. schrieb die “Bild”-Redaktion; auch über dessen Onkel verbreitete sie Mutmaßungen, die sich inzwischen als falsch herausgestellt haben dürften. Den Mann aus Nordrhein-Westfalen brachte “Bild” für eine Radikalisierung ins Spiel, die es offensichtlich nie gegeben hat:

Ob der Onkel seinen Neffen radikalisiert haben könnte, ist bislang nicht geklärt. Fakt ist: Im Raum Bonn besuchte Omar A. auch Moscheen.

Während die Redaktion bei ihrer Suche nach weiteren Schuldigen beim Onkel also noch ein Fragezeichen setzt, legte sie sich an anderer Stelle fest. Da der Asylantrag von Omar A. schon vor längerer Zeit abgelehnt, der Mann aber bis zu seiner Verhaftung nicht abgeschoben wurde, sah “Bild” zumindest eine indirekte Mitschuld bei den zuständigen Behörden:

Eine Abschiebung nach Libyen sei zu “diesem Zeitpunkt als aussichtslos” bewertet worden. Deshalb wurde der Fall A. zunächst auch gar nicht an die für Abschiebungen zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

So konnte A. in Ruhe seinen Anschlag planen …

Was er, kleines Detail am Rande, offenbar nie tat.

Obwohl die große Wendung in dem Fall nun schon mehrere Tage zurückliegt, sind bei Bild.de die Überschriften, die Omar A. fälschlich zum Terroristen erklären, weiter unverändert abrufbar.

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“Bild am Sonntag” ändert Unfallhergang

Am 20. September kam es auf einer Landstraße in Niedersachsen zu einem Unfall zwischen einer Autofahrerin und einem Motorradfahrer. Der Mann verletzte sich dabei so schwer, dass er später an den Unfallfolgen starb.

Vorgestern berichteten die “Bild”-Medien über den Fall und über die Familie, die der Motorradfahrer hinterlässt. Bei Bild.de auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Sechs Kinder weinen um ihren Papa - Fahrlehrer Juri (34) stirbt bei Motorrad-Unfall

Und groß in “Bild am Sonntag”:

Ausriss Bild am Sonntag - Helena (39) steht jetzt mit sechs Kindern alleine da
(Die “Bild”-Redaktion hat das Foto der Familie unverpixelt veröffentlicht und scheint auch eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Wir haben für die Veröffentlichung hier bei uns eine Unkenntlichmachung hinzugefügt.)

Zum Unfallhergang schrieben die beiden Autorinnen:

So vielen Menschen hatte Juri, der Fahrlehrer, beigebracht, am Steuer alles richtig zu machen. Die 29-jährige Frau auf der Landstraße bei Kirchlinteln (Niedersachsen) macht an diesem 20. September alles falsch, als sie das Steuer nach links reißt, um abzubiegen. Sie achtet nicht auf Juri, der ihr entgegenkommt.

Das ist ein heftiger Vorwurf an die 29-jährige Autofahrerin, erst recht im Zusammenhang mit dem sehr emotionalen Bericht der “Bild”-Medien. Dieser Vorwurf deckt sich allerdings kaum mit den Informationen, die die zuständige Polizeiinspektion zu dem Unfall veröffentlicht hat. Die schrieb am 21. September:

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr eine 29-jährige Fahrerin aus Kirchlinteln mit ihrem VW auf der Verdener Straße in Richtung Südkampen und stand in Höhe der Einmündung zur Neddener Straße hinter weiteren Fahrzeugen, um anschließend nach links abzubiegen. Von hinten näherte sich der 34-Jährige aus Verden auf seinem Motorrad und setzte zum Überholen an, als die 29-Jährige mit ihrem Fahrzeug nach links abbog.

Laut Polizei kam der Motorradfahrer der Frau also gar nicht entgegen, als sie links abbog, sondern überholte sie von hinten.

Die “Bild”-Redaktion hat ihren Artikel bei Bild.de inzwischen geändert. Dort steht nun:

So vielen Menschen hatte Juri, der Fahrlehrer, beigebracht, am Steuer alles richtigzumachen. Doch an diesem 21. September läuft etwas schrecklich falsch, als er auf einer Landstraße bei Kirchlinteln (Niedersachsen) in den Wagen einer abbiegenden 29-Jährigen kracht.

Einen Hinweis darauf, dass die Beschreibung des Unfallhergangs von der Redaktion verändert wurde, gibt es nicht.

Mit Dank an Eva für den Hinweis!

16 Jahre alt, mit Foto, Vor- und Nachnamen

Achtung, nicht erschrecken: Bei “Bild” hat sich was verbessert. Zumindest ein bisschen und auch nur teilweise.

Die Redaktion scheint ein kleines Stück sensibler geworden zu sein im Umgang mit Fotos, die Opfer von Verbrechen und Unglücksfällen zeigen. Allein in der heutigen Print-Ausgabe findet man zwei Bildunterschriften, die auf diese Entwicklung hindeuten. Zu einer Geschichte mit der Überschrift “Handwerker Yusuf wurde auf der Autobahn erstochen” schreibt “Bild” zu einem Foto, auf dem das Opfer unverpixelt zu sehen ist:

Yusuf C. bei seiner standesamtlichen Trauung. BILD zeigt das Foto mit dem Einverständnis seiner Familie

In einem anderen Artikel, in dem es um einen aktuell laufenden Prozess in Frankreich geht, zeigt die “Bild”-Redaktion ein unverpixeltes Foto des Opfers und schreibt dazu:

Gisèle P. (72) besteht darauf, dass der Prozess gegen ihren Mann öffentlich geführt wird. Vor Gericht ließ sie sich fotografieren

Nun ist es noch mal eine andere Frage, ob man, wie im Fall des “Handwerkers Yusuf”, eine trauernde Familie in dieser Situation unbedingt mit der Frage behelligen muss, ob man denn ein Foto des Verstorbenen bekommen und veröffentlichen kann. Diese im Artikel geschilderte Szene klingt jedenfalls stark nach Witwenschütteln:

BILD trifft die Familie des gelernten Dachdeckers an seinem Wohnort in der Nähe des Tatorts. Frauen liegen sich schluchzend in den Armen, Männer können ihre Tränen nicht zurückhalten.

Gemessen an dem niedrigen Niveau, von dem “Bild” kommt und für das der Deutsche Presserat der Redaktion zahlreiche Rügen erteilt hat, ist das Einräumen eines Mitspracherechts bei der Fotoveröffentlichung, selbst unter Ausnutzung eines emotionalen Ausnahmezustands, aber schon eine Verbesserung.

Doch es gibt auch noch das alte Muster: Vergangenen Donnerstag berichtete die “Bild”-Redaktion über eine “Horror-Attacke vor Jamaika”. Und zeigte auf der Bild.de-Startseite und im Artikel das 16-jährige Opfer unverpixelt:

Screenshot Bild.de - Horror-Attacke vor Jamaika - Hai beißt Schüler (16) Kopf ab
(Die Unkenntlichmachung stammt von uns.)

Einen Hinweis wie “BILD zeigt das Foto mit dem Einverständnis seiner Familie” findet sich nicht im Artikel. Dafür aber der vollständige Vor- und Nachname des Jugendlichen.

Zum “Opferschutz” schreibt der Presserat in Richtlinie 8.2 seines Pressekodex:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich.

Und konkretisiert in Richtlinie 8.3:

Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.

Auch RTL.de veröffentlichte gestern einen Artikel zum “blutigen Drama vor der Küste von Jamaika”, zeigt darin ein unverpixeltes Foto des 16-Jährigen und nennt dessen kompletten Namen.

Betr.: “Anwältin des Solingen-Terroristen”

Zum Anschlag in Solingen am vergangenen Freitag, bei dem drei Menschen getötet worden sind, und ein Mann aus Syrien als Tatverdächtiger gilt, fragen die “Bild”-Medien heute:

Wie schaffte es der Solingen-Terrorist, das deutsche Asylsystem auszutricksen?

Laut “Bild” so:

[Issa al H.] umging seine Abschiebung, indem er beim ersten Termin nicht auftauchte und die sechsmonatige Frist verstreichen ließ. Danach meldete er sich wieder, bekam den Schutzstatus und durfte bleiben.

(Das ist eine recht kurze Zusammenfassung des Geschehens. Ausführlicher kann man das beispielsweise hier oder hier nachlesen.)

Die nächste Frage der “Bild”-Medien:

Woher wusste er, dass das funktioniert?

Da hat die Redaktion eine mögliche “Beraterin” ausfindig gemacht, “eine Rechtsanwältin, die auf Abschiebe-Verhinderung spezialisiert” sei:

Nach BILD-Informationen vermuten Behörden, dass sie [al H.] erklärte, wie er die Abschiebung abwenden und wann er wieder risikofrei mit staatlichen Stellen in Kontakt treten konnte.

“Bild” schreibt recht ausführlich über die Rezensionen, die die Anwältin von früheren Mandanten bekommen haben soll, über den von der Kanzlei betriebenen Instagram-Account und lässt einen anonymen “Branchenkollegen” den “Internet-Auftritt der Anwältin” “analysieren”; irgendetwas Illegales, was die Frau gemacht haben soll, speziell im Zusammenhang mit der möglicherweise stattgefundenen Beratung für Issa al H., kann die “Bild”-Redaktion hingegen nicht nennen. Im Gegenteil. Sie schreibt:

Was fragwürdig klingt, ist Alltag in Deutschland. So wie Steuerberater versuchen, mithilfe von Schlupflöchern Steuern zu sparen, suchen Asylanwälte nach Lücken im Asylsystem. Die Anwältin von [al H.] ist eine von Tausenden.

Die Frau scheint einfach ihren Job als Anwältin gemacht zu haben. Und der besteht nun mal unter anderem darin, für die eigenen Mandantinnen und Mandanten das beste Ergebnis herauszuholen, das die Gesetzeslage bietet. Nichts Verbotenes. Dennoch präsentiert “Bild” sie heute wie sonst Schwerverbrecher:

Ausriss Bild-Zeitung - Die Anwältin des Solingen-Terroristen

Die großflächige Unkenntlichmachung stammt von uns. In “Bild” ist ein riesiges Foto der Frau zu sehen, die “Bild”-Redaktion hat ihr Gesicht verpixelt. Genauso auf der Bild.de-Startseite:

Screenshot Bild.de - Half sie dem Solingen-Terroristen, seiner Abschiebung zu entgehen? Migranten feiern Asyl-Anwältin: Empfehle sie jedem

Dass “Bild” die Frau als “Asyl-Anwältin des Solingen-Terroristen” präsentiert, ist bestenfalls fahrlässig formuliert und schlimmstenfalls eine böswillige Verzerrung der Tatsachen: Den Schutzstatus hat Issa al H. Ende 2023 bekommen, also mehrere Monate vor dem Anschlag in Solingen. Er soll zuvor nie als Straftäter aufgefallen sein. Die Frau ist also nicht “die Anwältin des Solingen-Terroristen”, sondern die Anwältin des Mannes, der später wohl als “Solingen-Terrorist” drei Menschen getötet hat. Trotzdem macht die “Bild”-Redaktion sie sprachlich schon fast zu einer Art Komplizin, wenn sie schreibt, “dass diese Anwältin dem Solingen-Terroristen erklärte, wie er die Abschiebung abwenden” konnte.

In derart aufgeladenen Zeiten, in denen schon für Kleinigkeiten Hass und Hetze und Drohungen über Menschen ausgegossen, sie teils tätlich angegriffen werden, ist das unverantwortlich.

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