Suchergebnisse für ‘sport’

Kurz korrigiert (19)

“Bild” berichtet, dass heute im Länderspiel gegen China “ein neuer Frings” auftreten wird. Unwahrscheinlich ist dennoch, dass Torsten Frings deshalb gleich von Bremen nach Gladbach wechselt, neun Jahre jünger wird und ihm 43 Länderspiele aus der Statistik gestrichen werden. Dann hätte man ja gleich Marcell Jansen aufstellen können.

Danke an Philipp W. und Leo E.

15

Vielleicht erinnern wir noch einmal kurz an den Fall der 15-jährigen Anne. “Bild” berichtete mehrmals über einen angeblichen “Behörden-Skandal”, weil das Jugendamt nicht verhinderte, dass das Mädchen mit einem viel älteren Mann zusammenlebte — offenbar freiwillig. “Bild” veröffentlichte Bilder der 15-jährigen, bezeichnete den Mann als “tätowiertes Liebesmonster”, behauptete wahrheitswidrig “Ihre Liebe ist verboten!” und stöhnte: “Keiner tut etwas dagegen”.

Und damit zu einem ganz anderen Thema. Die Golferin Michelle Wie ist 15 Jahre alt. Die “Bild”-Zeitung berichtet über ihr erstaunliches Talent. Bei Bild.de haben sie ihr eine Bildergalerie gebaut. In den Texten ist die Rede vom “süßen Schulmädchen”. “Bild” schreibt: “Sie ist bildhüsch! Sie ist erst 15! Und beim Golf lehrt sie die Männer das Fürchten!” Und: “Beim Putten muß man schon genau hinschauern, damit der Ball auch ins Loch paßt.” Und: “Oh Michelle, was für ein Blick! Kein Wunder, daß die 15jährige den Männern den Kopf verdreht.”

“Bild” findet Südkorea nicht

Na, das kann ja lustig werden. Morgen erscheint nämlich der vierte Teil von Franz Beckenbauers “WM-Tagebuch” in “Bild”. Thema: “Franz in Seoul/Südkorea”.

Und wenn Beckenbauer sich auf seinem Weg dorthin anhand der Karte orientiert hat, die “Bild” heute abdruckt, und auf der sie sich bemüht, seine Reiseroute nachzuzeichnen (siehe Ausriss), dann wird der arme Präsident des Koreanischen Fußballverbands (KFA), Chung Mong-Joon, wohl etwas bedröppelt am Flughafen gestanden haben, während der Franz, im Flugzeug über Vietnam, Thailand, Laos und Kambodscha kreisend, vergeblich Ausschau nach Seoul gehalten hat. Asien ist aber auch unübersichtlich.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Andre E.

Allgemein  

Rückwärts in die Zukunft

Kennen Sie das auch? Sie laufen mühsam einen steilen Berg rauf und denken sich, Mensch, wenn es doch nur einen Trick gäbe, sich diese Strapazen zu ersparen. Wir haben da — inspiriert durch Bild.de — eine Empfehlung: Drehen Sie sich einfach um. Und gehen Sie rückwärts. Dann laufen Sie nicht bergauf, sondern bergab. Quasi.

Und damit zu einem neuen Elektroauto namens “Pivo” von Nissan. Dessen Fahrgastzelle lässt sich komplett auf dem Fahrgestell drehen. Das ist praktisch beim Einparken, weil man in alle Richtungen gucken kann. Unter anderem berichten “Auto Motor und Sport”, “Kronen-Zeitung” und “Blick” über dieses Gefährt. Aber nur “Bild” kommt auf die Idee, dass durch diese Konstruktion der Rückwärtsgang überflüssig würde…

Danke an largoplecs für den Hinweis.

Nachtrag, 3. Oktober: Womöglich hat “Bild” den Unsinn mit dem Rückwärtsgang doch nicht selbst erfunden, sondern einfach gedankenlos von AFP übernommen.

“Bild” verwechselt Frankfurt mit San Diego

Was haben San Diego und Frankfurt/Main gemeinsam?

In beiden Städten gibt es beispielsweise Hochhäuser.

Die Skylines von Frankfurt/Main und San Diego sehen sich aber trotzdem nicht ähnlicher als die von, sagen wir, Lübeck und Bremen.

Doch bei “Bild” und insbesondere auch bei Bild.de verwechselt man ja gerne mal was. So auch die Stadt am Main mit der Stadt am Pazifik. Jedenfalls behauptete man bei Bild.de spontan, dass ein dort abgebildetes Foto den Triathleten Normann Stadler beim Training “vor der Kulisse von San Diego” zeige (siehe Ausriss), obwohl es ihn doch vor der Kulisse von Frankfurt zeigt. Irgendjemandem muss der Fehler dann aber aufgefallen sein. Inzwischen wurde der falsche Satz geändert, und jetzt steht dort nur noch: “Normann Stadler beim Training”. Hm. Gut möglich, dass das immer noch falsch ist. Dafür, dass das Foto Stadler ganz und gar nicht beim Training zeigt, sondern beim “Opel Ironman Germany Triathlon”, spricht nämlich einiges. Zum Beispiel die Startnummer auf der rechten Hüfte.

PS: Anlass für die Geschichte über Stadler war übrigens eine kleine Meldung in der gestern erschienenen “Sport Bild”. Das Blatt berichtet, dass Stadler beim Training in San Diego von einem unter Drogen stehenden Autofahrer angegriffen wurde. Und “Bild” beruft sich auch explizit auf die Schwesterzeitschrift. Allerdings unnötiger Weise. Denn Stadler selbst hatte schon vor zwei Wochen, also am 15.9., auf seiner Internetseite darüber berichtet.

Mit Dank für den Hinweis an Helmut R. und Markus Z.

Nachtrag, 30.9.2005, 13:35 Uhr:
Wir müssen uns ein klein wenig korrigieren. Die spontaneBehauptung, das abgebildete Foto zeige Normann Stadler “vor der Kulisse von San Diego”, stammt gar nicht ursprünglich von Bild.de. Vielmehr taucht die falsche Bildunterschrift schon in Teilen der Print-Ausgabe von “Bild” auf (siehe Ausriss). Bild.de hat sie wohl bloß ungeprüft übernommen. Richtig ist es dagegen übrigens u.a. in der Regionalausgabe für Berlin und Brandenburg, oder zumindest nicht falsch. Dort wurde nämlich komplett auf eine Fotounterzeile verzichtet.

Mit herzlichem Dank für den Scan an Markus Z.

“Bild” ätzt gegen Oliver Kahn

Also: Am letzten Samstag verlor der Fußball-Verein Bayern-München gegen den HSV mit 0:2, am Sonntag überschrieb die “BamS” deshalb ihre Berichterstattung mit den Worten “Danke, HSV! – Dieser Sieg über Bayern freut (fast) ganz Deutschland”. Und auf der Titelseite hieß es: “HSV wie ein Meister”. Vor allem letzteres lag nahe, denn unmittelbar nach der Niederlage hatte Bayerns Mannschaftskapitän Oliver Kahn am Spielfeldrand zu einem Reporter der ARD-“Sportschau” etwas ganz ähnliches gesagt — genauer:

“Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist irgendwo mal gut, weil man wieder auf den Boden der Tatsachen kommt, weil man wieder konzentriert trainiert, weil man auch wieder konzentrierter in Spiel geht, weil man, menschlich normal, einen Tick nachlässiger bei allem wird – und deswegen ist es, hat es, hat die Niederlage auch etwas sehr, sehr Positives. (…) Ich hab’ grad gesagt: Die feiern hier, als wären’s deutscher Meister geworden. Und schau’mer mal, wer zum Schluss feiert.”

Herausgepickt aus diesem Interview hat sich “Bild” am darauffolgenden Montag dann allerdings den vorletzten Satz, um ihn Oliver Kahn mittels Sprechblase ins raubtierhaft aufgerissene Maul zu montieren, was beispielsweise auf Bild.de so aussah:

Was “Bild”- und Bild.de-Leser allerdings nicht wissen können: Als Kahn in der “Sportschau” seine “ätzenden” (?) Sätze sagte, die “Bild” ihm anschließend ins raubtierhaft aufgerissene Maul montierte, sah er eigentlich so aus:

Mit Dank an Winfried V. für den Hinweis.

Was kann denn “Bild” dafür?

In der gestrigen “Bild”-Zeitung fand sich ja (wie berichtet) eine Fotomontage, die den Boxer Lamon Brewster am Grab von Max Schmeling zeigte. In manchen Ausgaben (z.B. Berlin) war die Montage mit dem Hinweis “Foto: BILD-Fotomontage” gekennzeichnet, in der Hamburg-Ausgabe hingegen stand darunter “Foto: action press” (weil die Agentur action press den ans Grab montierten Brewster bei einem PR-Termin fotografiert hatte), und in kleinerer, man könnte sagen, ziemlich kleiner Schrift, hochkant am Rand des Fotos stand zudem: “Montage: Lars Wolter” (siehe Ausriss).

Nun berichtete die Website des NDR übereinstimmend mit der Online-Ausgabe der “Rheinischen Post”, Brewster habe sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” lassen. Genauer gesagt, veröffentlichten der NDR und die “Rheinische Post” eine entsprechende Meldung des Sport-Informations-Dienstes SID.

Fragt man schließlich beim SID den Autor der Meldung, woher er denn wisse, dass Brewster sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” ließ, sagt er zunächst: “Na, aus der gestrigen ‘Bild’-Zeitung…”

PS: Der NDR hat sich mittlerweile entschieden, die falsche Behauptung ersatzlos aus dem Text zu streichen. Bei der “Rheinischen Post” steht sie nach wie vor. Aber da hatten wir ja auch nicht nachgefragt.

Nachtrag, 28.9.2005:
Nachdem ein BILDblog-Leser die “Rheinische Post” auf ihren Irrtum hinwies, hat man sich dort entschieden, die Meldung mit einer “Anmerkung der Redaktion” zu versehen:

“Die ursprüngliche Textversion wurde geändert, weil sich nicht verifizieren lässt, dass Lamon Brewster sich vor dem Grab von Schmeling ablichten ließ. Wir haben darum die entsprechende Passage aus dem Text, der von einer Nachrichtenagentur geliefert wurde, gestrichen.”

In der “Frankfurter Neuen Presse” indes (und wer weiß, wo sonst noch) steht die falsche Passage weiterhin unkorrigiert…

Nachtrag, 28.9.2005, 12:20:
Nach unserer Veröffentlichung teilt uns nun auch die “Frankfurter Neue Presse” mit, sie habe “ebenfalls die Textkorrektur der Kollegen der ‘Rheinischen Post’ übernommen und an den Text angefügt“. Und jetzt ist auch mal gut.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2003

“Bild” zeigt Krebstoten gegen Willen der Angehörigen
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-258/02)

“Bild” schreibt über die Krebstherapie eines jungen Mannes, dessen Bruder zuvor an Hautkrebs gestorben war, und zeigt ein Bild des Verstorbenen. Darüber hinaus zitiert “Bild” die Mutter. Der Anwalt der Frau legt Beschwerde beim Presserat ein. Die Mutter habe sich “Bild” gegenüber nicht geäußert, ein Interview sogar explizit abgelehnt und darum gebeten, auf eine Publikation zu verzichten. “Bild” widerspricht: Eine Redakteurin habe sich lange mit der Mutter unterhalten. Das Foto habe man anderweitig besorgt, weil die Mutter keines herausgeben wollte. Da der Presserat nicht nachvollziehen kann, welche der beiden Parteien tatsächlich Recht hat, stellt er lediglich eine Verletzung des Persönlichkeistrechts des Verstorbenen fest. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” verhöhnt Mordopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-26+27/03)

Ein Rentner wird von einem 20-Jährigen erschlagen, der zuvor offenbar sexuellen Kontakt mit seinem Opfer hatte. “Bild” druckt ein Foto des Opfers, dessen Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, sein Alter und ein Foto des Hauses, in dem der Rentner wohnte, samt Straßenname. Außerdem berichtet das Blatt über seine angeblichen homosexuellen Neigungen und fragt, ob er “zu sexgierig” gewesen sei.

“Bild” beruft sich hinterher darauf, lediglich aus dem Polizeibericht zitiert zu haben. Mit der Berichterstattung habe man bei der Tätersuche behilflich sein wollen. Der Presserat sieht jedoch “keine ausreichende Begründung für die identifizierende Berichterstattung”. Zudem sei der Täter längst festgenommen und geständig gewesen. Der Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Rentners sei “besonders schwerwiegend” verletzt worden. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.5 (B1-60/03)

Ein 50-jähriger Mann schneidet sich in einem Wald wegen privater Probleme die Pulsadern auf und verblutet. “Bild” berichtet über den Fall, zeigt ein Foto des Mannes und nennt dessen Vornamen, das Initial des Familiennamens, sein Alter und seinen Wohnort. Daraufhin beschwert sich der Bruder des Verstorbenen beim Presserat.

“Bild” argumentiert, die Polizei habe zuvor nach dem vermißten Mann gesucht, deswegen habe man die Leser über den Ausgang der Fahndung informieren müssen. Der Autor des Beitrags entschuldigt sich dennoch bei dem Bruder des Toten für die Folgen der Berichterstattung. Der Presserat stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen fest. Die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde sei “grob missachtet” worden. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” verletzt Geheimsphäre von Sportlerin
Verstoß gegen Richtlinie 8.4 (B1-70/03)

Eine ehemalige Spitzensportlerin wird vorübergehend in die Psychatrie überwiesen. “Bild” berichtet ausführlich, wie es dazu kam, und druckt Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Betroffene vor der Klinik zusammenbricht. Nach Auffassung des Presserats verstößt das “auf grobe Weise” gegen das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Sportlerin, da das Blatt ausführlich über deren psychische Erkrankung berichtet. Das sei unzulässig, weil dadurch die Geheimsphäre der Betroffenen verletzt werde. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Rentner als “Rowdy”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B1-88/03)

In einem Supermarkt kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Rentner und einer Schlagersängerin, die offenbar beide handgreiflich werden. “Bild” berichtet über den Rentner: “Supermarkt-Prügler verhöhnt sie” sowie “Jetzt prügelt der Supermarkt-Rowdy mit Worten weiter”.

Gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, darin keine Vorverurteilung des Rentners erkennen zu können. Sollte der Rat anderer Meinung sein, verweise man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Soldaten sind Mörder”, in der es um die Auslegung von Meinungsäußerungen gehe. Der Presserat ist tatsächlich anderer Meinung und hält den Bericht für vorverurteilend und die freie Meinungsäußerung nicht für gefährdet. Die “Bild”-Überschriften unterstellten, dass die Vorwürfe gegen den Rentner wahr seien, obwohl dies zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststand. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Busfahrer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-95/03)

“Bild” schreibt über ein Busunglück in Ungarn, bei dem 33 deutsche Urlauber ums Leben kamen. Neben ein Foto des zertrümmerten Busses, aus dessen Fenster kopfüber eine Leiche hängt, stellt “Bild” die Schlagzeile “Er lenkte den Todes-Bus” und ein verschwommenes Foto des Busfahrers mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter.

“Bild” argumentiert hinterher, dass Bilder wie die des zerstörten Fahrzeugs ebenso wenig verboten werden dürften wie die schockierenden Werbemotive von Benetton. Die Wort- und Bildberichterstattung sei durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überwogen hätte. Zudem stelle die Schlagzeile den Fahrer als Täter dar, wofür es keinen Beleg gäbe. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” “dokumentiert” Sprung eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (B1-117/03)

Ein 29-Jähriger Selbstmörder springt vom Baugerüst einer Kirche. “Bild” druckt mehrere Fotos von dem Mann, die ihn vor und während des Sprungs zeigen und ihn identifizierbar machen. Dazu stellt das Blatt Vornamen, Anfangsbuchstaben des Familiennamens und das Alter des Betroffenen.

Die Beschwerde der Leiterin einer Krisen- und Lebensberatung beim Presserat weist “Bild” zurück und erklärt, man habe den Vorgang lediglich dokumentiert. Der Presserat sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen dennoch in “grober Weise missachtet”. Eine Berichterstattung sei auch ohne derart detaillierte Angaben in Bild und Wort möglich gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” unterstellt Zoo-Chef, seine Tiere gegessen zu haben
Verstoß gegen Ziffer 2 und 9 (B1-139/03)

Ein städtischer Zoo soll aufgelöst werden. Da in dem Tierpark zu diesem Zeitpunkt kaum noch Tiere sind, spekuliert “Bild”, der Zoo-Chef habe die Tiere aufgegessen und erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 1999, bei dem der Betroffene ein Hängebauchschwein ohne vorgeschriebene Untersuchung durch den Amtstierarzt geschlachtet habe und dafür ein Bußgeld zahlen musste.

Gegenüber dem Presserat erklärt der Zoo-Chef, es sei mit der Stadt vereinbart gewesen, die Tiere vor der Auflösung zu verkaufen oder zu verschenken. Das habe er getan. “Bild” gibt den Fehler zu und entschuldigt sich bei dem Mann. Der Presserat kann “keinen tatsächlichen Anhaltspunkt” feststellen, der die Spekulation der Redaktion gerechtfertigt hätte. “Bild” habe den Mann schwer in seiner persönlichen Ehre verletzt. Zudem fragt der Rat, warum “Bild” den Fehler nach der Entschuldigung nicht öffentlich korrigierte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt jugendliches Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-158/03)

Bei einem illegalen Wettrennen ist ein 15-jähriger Zuschauer von einem der Autos überfahren worden. “Bild” druckt unter der Überschrift “Schaut hin, ihr irren Raser!” ein Foto, auf dem die Leiche des Jungens zu sehen ist. Seine Gesichtszüge spiegeln sich in einer Blutlache. Im Bildtext werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt.
“Bild” behauptet hinterher, man habe das Foto gedruckt, um auf die Gefährlichkeit dieser Autorennen hinzuweisen. Der Presserat widerspricht: Eine abschreckende Wirkung hätte auch ohne Identifizierbarkeit des Opfers erreicht werden können. (Öffentliche Rüge)

“davor” = “danach”

Diese Geschichte ist uninteressant. Es ist eine von diesen dummen Wowereit-fast-wieder-umgedreht-Geschichten, die “Bild” so liebt, der Anlass ist ein schlichter Begrüßungsbussi mit Franziska van Almsick bei einer Gala.

Aber da gibt es ein bemerkenswertes Detail. Bei Bild.de heißt das Stück “Hier verzaubert Franzi Berlins Regierenden Bürgermeister”. Und fast der gesamte Artikel beschäftigt sich mit diesem Moment, in dem es — so suggeriert Bild.de — zwischen dem schwulen Bürgermeister und dem ehemaligen Sportstar funkte:

Ich schau dir in die Augen, Süße — und geb dir gleich einen Kuß…

Ein Blick, so verträumt wie bei einem Liebespaar, die Lippen erwartungsvoll gespitzt: Hinreißend – hier verzaubert Franzi Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (51). Der schien ganz begeistert: der Klaus ganz WOWereit! (…)

Kein Wunder, daß selbst der Bürgermeister seinen Blick nicht abwenden konnte.

Doch zu einem Kuß auf Franzis süße Schnute wollte er sich dann doch nicht durchringen: Kurz davor “bog” er ab, drückte ihr einen herzhaften Schmatzer auf die Wange…

All das ist im Grunde nur die Betextung dieses Fotos (Ausriss links), das auch erster Teil einer dreiteiligen Fotogalerie bei Bild.de ist. Bildtext dort: “Klaus Wowereit spitzt schon die Lippen, hat sein Ziel im Visier — und Franzi schmachtet ihn an…” (Auf den nächsten beiden Fotos folgen dann die Bussis.)

Die gleichen Fotos finden sich am 23. September auch in der gedruckten “Bild”, sogar durchnummeriert, aber in anderer Reihenfolge:

Hier soll der Blick von Wowereit und van Almsick nach den Bussis stattgefunden haben, Bildtext: “Danach himmeln sich beide an.”

Wie gesagt: Uns interessiert sehr wenig, in welcher Reihenfolge sich dieses Ereignis wirklich abgespielt hat. Aber wir merken uns: Im Zweifelsfall würde die “Bild”-Zeitung Fotos in jede beliebige Reihenfolge bringen, um zu beweisen, was immer sie beweisen will.

Fallhöhe

Beruhigend, dass der “Bild”-Zeitung heute gelingt, was ihr vor gut einem Jahr schon einmal gelungen war: nämlich auf korrekte Weise zu schildern, was im August 2004 bei einem tragischen Unfall auf der 60 Meter hohen Wiehltalbrücke passiert war:

“Der Lkw stürzte zwölf Meter in die Tiefe”
(Hervorhebung von uns.)

Aufmerksame “Bild”-Leser wissen schließlich, wie schwer “Bild” sich damit tut (siehe Ausrisse).

Dumm nur, wenn Bild.de nun unweit der korrekten Angabe zur Fallhöhe einen älteren Text aus dem Archiv gekramt hat und behauptet:

“Gefahrengut-Transporter stürzt 100 Meter tief in ein Dorf”
(Hervorhebung von uns.)

Besonders dumm ist das deshalb, weil in dem verlinkten Text selbst davon gar keine Rede ist…

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