1. “Schleichwerbung im Netz”
(zdf.de, Video, 10:08 Minuten)
Marius Brüning, Andreas Halbach und Heiko Rahms setzen sich kritisch mit Schleichwerbung im Netz, insbesondere auf Instagram, auseinander.
2. “Die Parasiten vom Dienst”
(newsroom.de, Markus Wiegand)
Für Markus Wiegand ist es an der Zeit, “härter zu werden und PR und Produktwerbung konsequenter aus den redaktionellen Inhalten rauszuhalten. Die Leser werden es danken – und das Anzeigengeschäft könnte es außerdem ankurbeln.”
3. “‘Die große Meinungsvielfalt in der deutschen Presse ist Geschichte'”
(heise.de/tp, Marcus Klöckner)
Ein Interview mit Politikwissenschaftler Thomas Meyer: “Wenn Medienkritik so angebracht wird, wie es beispielsweise Leute von Pegida tun, dann ist es sehr einfach für die kritisierten Medien und Journalisten, die Kritik als substanzlos, da zu schrill, zu laut und zu unsachlich abzutun. Die fundierte Medienkritik, die zwischen all den lauten Tönen auch zu finden ist und die, so meine ich, durchaus auch ihre Schärfe hat, wird dann einfach übergangen.”
4. “Fernsehgelder: Wie wir alle das System Blatter finanzieren”
(spiegel.de, Stefan Kaiser und Anna van Hove)
“Mit 43 Prozent machen die Erträge aus den Fernsehrechten beinahe die Hälfte der Gesamteinnahmen des Weltverbandes aus”, schreibt Stefan Kaiser zu den Einnahmen des Weltfußballverbands FIFA: “Die gewaltig gestiegenen Preise werden auch für ARD und ZDF zunehmend zu Belastungen. Für die WM 1998 zahlten sie gerade mal gut 20 Millionen Mark, mittlerweile müssen sie etwa das 20-fache davon auf den Tisch legen. Allein die fünf WM-Turniere von 2006 bis 2022 kosten die beiden Staatssender rund eine Milliarde Euro. Die Sender selbst wollen die Zahlen weder bestätigen noch dementieren. Sie dürfen keine Details veröffentlichen. Die Fifa verlangt von ihren Vertragspartnern Stillschweigen über die gezahlten Summen.”
5. “Alle Aufregung ist groß, aber welche ist am größten?”
(svenjagraefen.de)
Svenja Gräfen über die Kontroverse zur Ingeborg-Bachmann-Preis-Nominierung von Ronja von Rönne: “Wenn Rönne solche Texte schreibt und dies nicht ganz blauäugig tut, dann muss sie (und müssen ihre Unterstützer_innen ebenso) mit den Konsequenzen, die zu Recht auch Kritik beinhalten können, umgehen können. Dieses ‘Sie ist doch so jung und probiert sich noch aus’-Ding nervt nicht nur, es ist überflüssig. Sie ist jung, ja. Aber sie probiert sich eben nicht aus, sie schreibt für ein riesengroßes Medium, Punkt.”
6. “Klickstrecke: Die besten TITANIC-Witze in der Heute-Show”
(titanic-magazin.de)

Auch im “Kölner Stadt-Anzeiger”, ebenfalls ein Schwesterblatt von “fitmio”, erschienen Anfang des Jahres mehrere scheinbar redaktionelle Beiträge zum Thema Fitness und Abnehmen, die für “fitmio” warben. Die Rechtsabteilung des Verlages argumentierte hier aber anders: In der Beschreibung des Programms sei ausdrücklich erwähnt, dass es “in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule und dem Anti-Diät-Club angeboten” werde. Und den “Anti-Diät-Club” des “Kölner Stadt-Anzeigers” gebe es schon seit 2005; er sei den Lesern bestens bekannt und mit dem “Kölner Stadt-Anzeiger” untrennbar verbunden. Durch die Erwähnung des “Anti-Diät-Clubs” wüssten “Stadt-Anzeiger”-Leser, dass es sich bei “fitmio” um ein Angebot der Zeitung handele.
Der Presserat fand das nicht überzeugend und sah auch hier einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex. “Um dem Leser klar zu verdeutlichen, dass ein Eigeninteresse des Verlages an den Veröffentlichungen vorliegt und somit die Beiträge einen kommerziellen Charakter haben, hätte es eines eindeutigen Hinweises bedurft.” Dieser sei lediglich in einem Artikel vorhanden gewesen (Ausriss rechts), der deshalb auch nicht kritisiert wurde.
In Wahrheit bezieht der “Gong” einen Großteil seiner Rezepte einfach von der Firma Unilever. Die bietet Redaktionen dafür eine 


Und heute — also ungefähr eine Woche später — findet sich auf “Seite 1” von Bild.de wieder ein Teaser zum Thema (siehe Ausriss), der zu den 


“Bild” und Bild.de haben mit der Art, wie sie für das “Volks-Sparen”-Angebot der Deutschen Bank geworben haben, unzulässige Schleichwerbung betrieben. Das Kammergericht Berlin erließ in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung
Auch die Bild.T-Online-Werbebeilage der “Bild”-Zeitung enthielt nach Meinung des Gerichts “unerlaubte Schleichwerbung”. Die Aufmacherseite gebe sich zum Beispiel “den Anschein einer redaktionellen Zeitungsseite”. Dass ganz oben auf der Seite sehr klein “Sonderveröffentlichung” stand, helfe auch nicht, im Gegenteil:
Das verstärke eher den Eindruck einer objektiven Sonderberichterstattung.