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Die 35-jährige Jennifer ist die 29-jährige Lilly

Immerhin: Nachdem “Bild” (wie berichtet) mehrere Tage lang fälschlicherweise behauptet hatte, die neue Freundin von Boris Becker sei eine 35-jährige Frau namens Jennifer, die mit einem Bau-Unternehmer names Eric Sheppard verheiratet sei, stellt “Bild” die Sache heute richtig:

“Viele Zeitschriften und Zeitungen, auch BILD, berichteten: Sie heißt Jennifer Sheppard (35), kommt aus Florida. Jetzt stellt Boris schmunzelnd gegenüber BILD klar: ‘Liebe Leute, da hat sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Die 35jährige Jennifer ist in Wirklichkeit die 29jährige Lilly.‘”
(Hervorhebung von uns.)

Wie gesagt: Immerhin. (Dass die freundliche Titelschlagzeile und die mit Wörtern wie “Glück”, “zufrieden”, “vertraut und liebevoll” gespickte “Happy-End”-Story womöglich Becker wieder mit “Bild” versöhnen soll, wollen wir nicht einmal andeuten…) Und dass Becker über die Verwechslung schmunzelt, ist denkbar. Ob allerdings auch Jennifer Sheppard darüber schmunzeln kann, dass ihr von Europas größter Tageszeitung tagelang ein außereheliches Verhältnis unterstellt wurde, und wie lustig es Sheppards Ehemann gefunden haben mag, dass “Bild” ihn als gehörnten Ehemann denunziert hat (siehe Ausriss), lassen wir mal dahingestellt. Fest steht, dass die “Bild”-Redaktion ihre Recherchekapazitäten darauf verwendet, aufzuschreiben, was es mal bei Sheppards zu essen gab (O-Ton: “Lamm als Lolli, kalte Pfirsichsuppe”), statt sich vielleicht vorab zu vergewissern, ob’s dafür überhaupt irgendeinen Anlass gibt.
 
PS: Außerdem sind wir gespannt, welche Ausrede wohl der “Bild am Sonntag” einfällt, wenn sie in der kommenden Woche korrigiert, dass sie Beckers Freundin noch gestern den Namen “Jennifer Klein” (?!) verpasst hatte — und natürlich, wann eigentlich Bild.de seinen Lesern die Richtigstellung der (online inzwischen komplett entfernten) “Bild”-Enten zumuten mag.

“Bild” geht gegen “Bild”-Kritik vor

“Nur Moralisten können gute Journalisten sein.”
(Kai Diekmann)

“Man muss ein Zeichen setzen gegen die Angst vor ‘Bild’.”
(Charlotte Roche)

Am 5. September 2004 berichtete der Berliner “Tagesspiegel” ausführlich über die “Methoden der mächtigsten deutschen Zeitung”. Geschildert wurde neben vielen anderen haarsträubenden Fällen unter anderem die Erfahrung, die die Moderatorin Charlotte Roche im Juni 2001 mit “Bild” gemacht haben soll. Einige Wochen, nachdem bei einem Autounfall auf dem Weg zu ihrer Hochzeit drei ihrer Brüder getötet und ihre Mutter schwer verletzt wurden, sei sie von einem Paparazzo lachend mit ihrem Freund fotografiert worden. Ein “Bild”-Redakteur habe ihr gedroht, dieses Foto mit dem ironischen Kommentar “So tief ist ihre Trauer” zu veröffentlichen, wenn sie der Zeitung kein Interview gebe.

Diese Schilderung stimmte offensichtlich nicht. Die Axel Springer AG setzte eine Gegendarstellung durch, in der sie bestritt, dass sich ein “Bild”-Journalist je so gegenüber Roche geäußert habe. Die Redaktion hätte das Foto weder besessen, noch von ihm gewusst, noch es als Druckmittel eingesetzt.

Unter dieser Gegendarstellung korrigierte sich der “Tagesspiegel”, widersprach aber der Darstellung von Springer:

Richtig ist, dass sich kein “Bild”-Journalist gegenüber Charlotte Roche geäußert hat. Dem Tagesspiegel liegt allerdings ein Schreiben eines Mitarbeiters der Presseabteilung von Viva vor, dem Sender, bei dem Charlotte Roche damals moderierte. Darin heißt es: “Kurze Zeit nach dem tödlichen Unfall von Charlottes Brüdern hat sich damals ein ‘Bild’-Redakteur bei mir telefonisch gemeldet. Soweit ich mich erinnere, sagte er, er habe zwar Bauchschmerzen bei diesem Anruf, aber er habe mit der Chefredaktion in Hamburg gesprochen und müsste mir Folgendes sagen: Wenn die ‘Bild’-Zeitung kein Interview mit Charlotte bekäme, würde die ‘Bild’ am nächsten Tag ein Bild von Charlotte bringen und dazu eine Geschichte, die uns nicht gefallen würde. Mir wurde nicht mitgeteilt, um welche Art von Foto oder Geschichte es sich handelt.”

“Bild” bestreitet bis heute, dass es dieses Gespräch mit diesem Inhalt gegeben hat.

Gegen diese Darstellung des “Tagesspiegel” ist die Axel Springer AG in keiner Weise mehr vorgegangen.

Jetzt ist über ein Jahr vergangen, und diesmal hat es nicht der “Tagesspiegel”, sondern der “Stern” gewagt, kritisch über “Bild” zu schreiben. Vor zwei Wochen stand in der Zeitschrift:

Der erste Anrufer nach dem Unglück auf ihrem [Charlotte Roches] Handy war ihr Vater, der zweite ein “Bild”-Reporter. Was folgte, sagt Charlotte Roche, “war Telefonterror — den Rest des Tages hatte ich damit zu tun, die Anrufe von ‘Bild’ wegzudrücken”.

Die Moderatorin sprach mit niemandem. Vier Wochen lang tauchte sie ab, verließ kaum das Haus. Dann gelang einem Fotografen der “Abschuss” — so nennt der Boulevard Paparazzo-Aufnahmen: Charlotte Roche hatte neben ihrem Freund gestanden und gelacht.

Die “Bild”-Leute riefen bei Viva an. Ein Mitarbeiter des Senders hat seine Erinnerungen an das Gespräch notiert: “Kurze Zeit nach dem tödlichen Unfall hat sich ein ‘Bild’-Redakteur bei mir gemeldet. … Er habe zwar Bauchschmerzen bei diesem Anruf, aber er habe mit der Chefredaktion in Hamburg gesprochen und müsste mir mitteilen: Wenn die ‘Bild’-Zeitung kein Interview mit Charlotte bekäme, würde die ‘Bild’ am kommenden Tag ein Foto von Charlotte bringen und dazu eine Geschichte, die uns nicht gefallen würde.” Ein ‘Bild’-Sprecher weist die Vorwürfe zurück: “Diese Äußerungen treffen nicht zu.”

All das darf der “Stern” zur Zeit nicht mehr behaupten. Die Axel Springer AG bestreitet Umstand und Inhalt der Gespräche und hat beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem “Stern” die Veröffentlichung vorläufig untersagt. Deshalb ist der gesamte “Stern”-Artikel auch aus dem Online-Angebot der Zeitschrift verschwunden. Beim “Stern” ist man über die Entscheidung des Gerichtes überrascht und will dagegen vorgehen.

Anders als der Branchendienst “New Business” meldet und auch Springer gegenüber dem Gericht behauptet haben soll, hat der “Stern” nicht die ursprünglichen (falschen) “Tagesspiegel”-Angaben wiederholt. Wiederholt hat der “Stern” die Erinnerungen des Viva-Mitarbeiters, die der “Tagesspiegel” in seinem Zusatz der Gegendarstellung Springers wiedergegeben hat. Und dagegen ist Springer, wie gesagt, nie vorgegangen. Beim “Stern” geht man deshalb davon aus, dass die einstweilige Verfügung keinen Bestand haben wird.

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann fordert darüber hinaus vom “Stern” den Abdruck einer Gegendarstellung und die Abgabe von Unterlassungserklärungen. Beim “Stern” hat man das Gefühl, “Bild” verfolge eine ähnliche Taktik wie die, mit der die Zeitung vor einem Jahr gegen den “Tagesspiegel” vorgegangen sei: viele nebensächliche Punkte anzugreifen, um die Kritik an den haarsträubenden Methoden von “Bild” unberechtigt erscheinen zu lassen.

K.

Dies ist die Geschichte von Christoph K. In “Bild” trägt sie die Überschrift: “Ich wurde krank gemobbt”, aber sie könnte genauso gut heißen: “Diese Deppen haben einfach meinen Namen genannt”.

Die Geschichte geht laut “Bild” so: Christoph K. war Beamter. Als ein Kollege im Dienst private Geschäfte erledigte, erstattete K. Anzeige beim Arbeitsamt und bat um Vertraulichkeit. Doch das Arbeitsamt schrieb an seine Dienststelle und nannte seinen Namen. Und Christoph K. wurde gemobbt, erkrankte, wurde aus dem Staatsdienst entlassen. “Heute lebt er allein und ohne Perspektive”, schreibt “Bild”.

Jetzt hat er sich offenbar gegenüber “Bild” geäußert. Die Zeitung zeigt ihn groß im Bild, nennt ihn aber immer nur Christoph K. Wir wissen nicht, warum sie das tut. Ob das rechtliche Hintergründe hat. Oder ob er ausdrücklich darum gebeten hat. Aber wenn es etwas gibt, in dem “Bild” ganz besonders schlecht ist, dann ist es bekanntlich, Namen nicht zu nennen.

“Bild” dokumentiert in Auszügen den Brief, in dem sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dafür entschuldigt, dass der Name von Herrn K. bekannt gemacht wurde. In dem großen Ausriss, den “Bild” zeigt, steht gleich zweimal der Nachname von Herrn K.: komplett, nicht abgekürzt und in keiner Weise unkenntlich gemacht.

Man könnte sagen, dass keine Fehler so schlimm sind wie mangelhafte Anonymisierungen von Opfern oder Beteiligten — weil sie nicht korrigiert werden können. Man könnte deshalb annehmen, dass Redaktionen sich besondere Mühe geben, diese Art von Fehlern zu vermeiden. Bei “Bild” gibt es keine Anzeichen für solche Sorgfalt, im Gegenteil.

Vorgestern berichtete die Zeitung über einen anderen Fall: Ein Mann mit tragischem Schicksal hat sich das Leben genommen. Auch bei Bild.de erschien der Artikel. Anscheinend zum Schutz der Angehörigen war der Nachname des Mannes abgekürzt, der Vorname seiner Freundin “von der Redaktion geändert”, ihr Gesicht auf einem gemeinsamen Foto unkenntlich gemacht. Und mitten in diesen Artikel setzte Bild.de einen Kasten, der dazu aufforderte, einen neun Monate alten Text aus dem Bild.de-Archiv zu lesen. Und darin steht auch jetzt noch alles: Der Nachname, der richtige Vorname der Freundin, dasselbe Foto von den beiden zusammen, nur ohne jede Verfremdung.

Danke an Torsten W. für Hinweis und Scan!

Leserbrief

Liebe Bild.de-Redaktion,

wir mögen uns nicht ausmalen, was bei Ihnen los ist. Ob vielleicht die ganze Mannschaft krank im Bett liegt, dahingerafft von einem Virus. Oder bei den aktuellen Umstrukturierungen irgendetwas schief gelaufen ist und gerade die Techniker für die Texte zuständig sind. Oder die Weihnachtsfeiern in einem Maße eskaliert sind, dass tagsüber wirklich niemand mehr seine Sinne halbwegs beisammen hat.

Aber so geht es nicht weiter. Um noch einmal kurz auf den Roxette-Artikel von gestern zurückzukommen, in dem die Namen sämtlicher vier Hauptpersonen falsch geschrieben waren. Heute früh hat jemand versucht, das zu korrigieren, aber offensichtlich nicht einmal eine schlichte “Suchen & Ersetzen”-Funktion zur Verfügung gehabt. Jedenfalls heißt der arme Per Gessle immer noch einmal “Gessele“. In demselben Artikel wird auch das Alter des Sohnes Oscar falsch angegeben (acht statt neun). Und das Lied, das Marie Fredriksson gesungen hat, heißt nicht “I’ve Never Loved A Man Like I Loved You”, sondern “I Never Loved a Man (The Way I Love You)”.

Oder die, ebenfalls gestern schon aufgegriffene, Rubrik “Internet-Klatsch” vom Donnerstag. Sie beginnt mit den Sätzen:

Anna Nicole Smith (28) läßt tief blicken… zu tief! Ihr offenherziger Auftritt beim “Life 8” kommt sie jetzt wahrscheinlich teuer zu stehen.

Anna Nicole Smith ist ganze zehn Jahre älter. Und das Konzert schreibt sich nicht “Life 8”, sondern “Live 8”.

Wie ist das möglich, all diese Fehler (und noch viele mehr) zu produzieren, die doch so einfach zu vermeiden wären? Werden diese Texte von einem erkälteten Mitarbeiter per Mobiltelefon über eine sehr schlechte Verbindung einem Legastheniker diktiert? Raten Sie das Alter und die Namen der Personen, über die Sie berichten? Guckt da niemand, wirklich niemand mehr drauf?

Liebe Bild.de-Redaktion, wir kommen nicht mehr nach. Tun Sie doch sich und Ihren Lesern einen Gefallen: Nehmen Sie sich ein paar Tage frei, legen Sie sich hin, und dann, nächste Woche oder vielleicht besser nächstes Jahr, gehen Sie die Arbeit mit frischem Schwung wieder an.

Besorgt,
Ihr BILDblog.de

Nachtrag, 10. Dezember. Anscheinend gibt es noch irgendjemanden, der bei Bild.de ein paar Fehler korrigiert, aber sehr groß ist sein Ehrgeiz nicht. Das Alter der Kinder der ehemaligen Roxette-Sängerin Marie Fredriksson ist nicht verbessert, sondern entfernt worden; auch der Name des von ihr gesungenen Titels fehlt nun ganz. Immerhin hat er die beiden Fehler über Anna Nicole Smith und “Live 8” korrigiert — zumindest im Text, in der dazugehörigen Bildbeschriftung hingegen steht leider noch immer “Life 8”.

Mit Harry Potter kennt “Bild” sich aus

Am 31. Dezember 1999 erschien in der amerikanischen Zeitschrift “People” ein Interview mit der Schriftstellerin J. K. Rowling. Darin sagte sie, dass sie das letzte Kapitel des letzten “Harry Potter”-Buches schon geschrieben habe. Sie überarbeite das zwar ständig, aber im Moment laute das letzte Wort “scar”.

Nicht einmal sechs Jahre später hatte Bild.de Wind von dieser Neuigkeit bekommen:

Obwohl top-secret, sickerte das letzte Wort des Buches bereits durch: "scar", "Wunde..."

Tja: Anscheinend haben nicht nur “top-secret” und “durchsickern” bei “Bild” eine andere Bedeutung, sondern auch “scar”, das man landläufig mit “Narbe” übersetzt. Es ist für Harry Potter ein relativ unspektakuläres Wort, denn eine Narbe trägt er seit dem ersten Band auf der Stirn.

Nach mehreren Stunden hat Bild.de heute abend die Übersetzung von “scar” schließlich korrigiert. Und vielleicht erbarmt sich dort auch noch jemand des Darstellers von Harry Potter und ändert die Schreibweise seines Namens von “Daniel Ratcliff” in “Daniel Radcliffe“. Dass jemand den ganzen anderen Quatsch korrigiert, damit ist ja nicht zu rechnen.

Danke an die vielen Hinweise!

Nachtrag, 23.15 Uhr: Der Name ist nun korrigiert worden.

Recherche optional

Wir kennen das von Paparazzi-Fotos: Wenn “Bild” nichts über ihre Entstehung weiß, betextet sie sie einfach im Stil einer freien Improvisation. Da liegt es nahe, den Blick auf einen begleitenden Bildtext oder die Recherche der Hintergründe grundsätzlich für Zeitverschwendung zu halten.

Und so erschienen gestern eine Reihe von Fotos in Bild.de und der gedruckten “Bild”-Zeitung, über die die Redaktion offenbar gesichert nur folgendes weiß: Da ist irgendwann irgendwo im Iran irgendwas Schlimmes mit einem kleinen Jungen passiert.

Es sind grausame Fotos, die zeigen, wie der Arm des Kindes, auf einer Decke liegend, von einem Auto überfahren wird. “Bild” schreibt:

Schreckliche Fotos aus Teheran zeigen die öffentliche Folter eines Jungen. Für ein Stück trockenes Brot muß er sich quälen lassen.

Die Berichte widersprechen sich, ob der Kleine es gestohlen hat, bestraft wird — oder gerade mit dieser bizarren Schau “verdienen” muß.

Nun ja, wenn Journalismus mehr sein soll als Voyeurismus und die Erregung über schreckliche Fotos, wäre es schon schön zu wissen, ob es nun das Eine oder das Andere ist. Und wenn den Leuten von “Bild” etwas an der Wahrheit gelegen hätte, hätten sie es sogar herausbekommen. Die “Berichte” wonach der Junge bestraft wird, stammen nämlich aus höchst zweifelhaften Quellen: Aus amerikanischen und deutschsprachigen Blogs, die sich darauf spezialisiert haben, alles zu sammeln, was den Islam als gefährliche, zu bekämpfende Religion erscheinen lässt. Aus einem Blog namens Bareknucklepolitics scheint die Geschichte von der Bestrafung zu stammen: “8 Year Old Iranian Boy Caught Stealing Bread?” heißt es dort im Forum. Andere Blogs übernahmen die Geschichte — und korrigierten sie später. Tatsächlich handelt es sich um eine Art grausames Zirkusstück auf der Straße: Ein Mann hat dem Jungen etwas Geld dafür gegeben und lässt sich für das Schauspiel von den Passanten bezahlen.

Das hätte “Bild” auch aus dem Begleittext erfahren können, der auf der Seite steht, von der die Fotos stammen. In ihm wird erklärt, dass der Mann mit betrügerischen Methoden und den Schmerzen des Jungen versucht, Geld zu machen. Aber vermutlich war es der “Bild”-Zeitung mit ihren rund 1000 Mitarbeitern zuviel Mühe, den persischen Text übersetzen zu lassen. Sicher, die hätte man sich machen müssen, wenn man ernsthaft anprangern wollte, wie Kinder im Iran missbraucht werden. Und eigentlich hätte die Zeit für die Recherche locker gereicht, denn die Aufnahmen sind, was “Bild” natürlich nicht erwähnt, über drei Wochen alt. Aber man muss es ja nicht übertreiben mit dem Journalismus, wenn man doch einfach nur ein paar krasse Fotos zeigen will.

Vielen Dank an Don A. und ganz besonders an Reza A., Mahin F. sowie Pascal und Farhad E. für das Übersetzen des Textes aus dem Persischen!

Symbolfoto XIX

Dieses lustige Foto zeigt Bild.de heute über einer Geschichte, die von sogenannten “Flitzern” erzählt, die dem Verein Hansa Rostock 20.000 Euro Schadenersatz zahlen müssen, weil sie bei einem Bundesligaspiel am 25. Oktober 2003 auf das Spielfeld gelaufen waren.

Im Text heißt es:

Drei Flitzer, die im Bundesligaspiel gegen Hertha BSC auf den Rasen des Ostseestadions tobten, müssen 20.000 Euro zahlen.

Da fragt man sich, warum auf dem Foto im Hintergrund ein Schalke-04-Transparent hängt. Und warum der Torwart, der am linken Bildrand zu sehen ist, ein Schalke-Trikot trägt und Schalke-Torwart Frank Rost so verdammt ähnlich sieht. Und man denkt sich möglicherweise, dass Bild.de sich im Spiel geirrt hat. Wäre ja möglich.

Stimmt aber gar nicht. Die drei verurteilten Flitzer liefen tatsächlich beim Spiel Hansa Rostock gegen Hertha BSC auf den Rasen. Nur waren das ganz andere Flitzer — und sie waren nicht mal nackt.

Aber vielleicht meint man bei Bild.de ja, mit dem Einleitungssatz schon deutlich gemacht zu haben, dass es sich bloß um ein Symbolfoto handelt:

Egal ob nackt oder bekleidet…

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Tobias J.

Nachtrag, 15.05 Uhr:
Das von Bild.de abgebildete Foto stammt übrigens aus dem Spiel Schalke 04 gegen den FC Fulham, das im Juli dieses Jahres im österreichischen Kapfenberg ausgetragen wurde. Und es zeigt “drei englische Flitzer”, wie Bild.de damals wusste.

Mit Dank für den Hinweis an Holger S. und Tom B.

Horst Seehofer (SPD)

Erst dachten wir, gut, das kann jedem passieren, in dem ganzen Spekulationswirrwarr um die große Koalition, dass man ein wenig den Überblick verliert. Aber jetzt steht dieser Fehler seit mindestens 12.50 Uhr unkorrigiert im Aufmachertext von Bild.de, und das passiert dann doch nicht jedem, sondern vor allem “Bild”.

Seit mindestens sechseinhalb Stunden also behauptet der Online-Ableger der vermeintlich gut informierten “Bild”-Zeitung in ein und demselben Text, dass die SPD das Umweltministerium bekommen soll und dass Horst Seehofer (CSU) das Umweltministerium bekommen soll.

(Richtig ist: Seehofer ist als Verbraucherminister im Gespräch.)

Danke an René G., Matthias K., Oliver F., Filippo R. und Jan I.!

Nachtrag, 11. Oktober. Inzwischen hat Bild.de den Satz mit Seehofer ersatzlos gestrichen.

Übrigens hätte Bild.de sogar auf zwei Arten merken können, dass mit dem eigenen Text etwas nicht stimmte. Nicht nur, weil er sich offensichtlich selbst widersprach. Sondern auch, weil die Nachrichtenagentur dpa, die fälschlicherweise von Seehofer als möglichem Gesundheitsminister geschrieben hatte, sich selbst in einer Eilmeldung gestern um 12.15 Uhr ausdrücklich korrigiert hatte.

Was kann denn “Bild” dafür?

In der gestrigen “Bild”-Zeitung fand sich ja (wie berichtet) eine Fotomontage, die den Boxer Lamon Brewster am Grab von Max Schmeling zeigte. In manchen Ausgaben (z.B. Berlin) war die Montage mit dem Hinweis “Foto: BILD-Fotomontage” gekennzeichnet, in der Hamburg-Ausgabe hingegen stand darunter “Foto: action press” (weil die Agentur action press den ans Grab montierten Brewster bei einem PR-Termin fotografiert hatte), und in kleinerer, man könnte sagen, ziemlich kleiner Schrift, hochkant am Rand des Fotos stand zudem: “Montage: Lars Wolter” (siehe Ausriss).

Nun berichtete die Website des NDR übereinstimmend mit der Online-Ausgabe der “Rheinischen Post”, Brewster habe sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” lassen. Genauer gesagt, veröffentlichten der NDR und die “Rheinische Post” eine entsprechende Meldung des Sport-Informations-Dienstes SID.

Fragt man schließlich beim SID den Autor der Meldung, woher er denn wisse, dass Brewster sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” ließ, sagt er zunächst: “Na, aus der gestrigen ‘Bild’-Zeitung…”

PS: Der NDR hat sich mittlerweile entschieden, die falsche Behauptung ersatzlos aus dem Text zu streichen. Bei der “Rheinischen Post” steht sie nach wie vor. Aber da hatten wir ja auch nicht nachgefragt.

Nachtrag, 28.9.2005:
Nachdem ein BILDblog-Leser die “Rheinische Post” auf ihren Irrtum hinwies, hat man sich dort entschieden, die Meldung mit einer “Anmerkung der Redaktion” zu versehen:

“Die ursprüngliche Textversion wurde geändert, weil sich nicht verifizieren lässt, dass Lamon Brewster sich vor dem Grab von Schmeling ablichten ließ. Wir haben darum die entsprechende Passage aus dem Text, der von einer Nachrichtenagentur geliefert wurde, gestrichen.”

In der “Frankfurter Neuen Presse” indes (und wer weiß, wo sonst noch) steht die falsche Passage weiterhin unkorrigiert…

Nachtrag, 28.9.2005, 12:20:
Nach unserer Veröffentlichung teilt uns nun auch die “Frankfurter Neue Presse” mit, sie habe “ebenfalls die Textkorrektur der Kollegen der ‘Rheinischen Post’ übernommen und an den Text angefügt“. Und jetzt ist auch mal gut.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2003

“Bild” zeigt Krebstoten gegen Willen der Angehörigen
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-258/02)

“Bild” schreibt über die Krebstherapie eines jungen Mannes, dessen Bruder zuvor an Hautkrebs gestorben war, und zeigt ein Bild des Verstorbenen. Darüber hinaus zitiert “Bild” die Mutter. Der Anwalt der Frau legt Beschwerde beim Presserat ein. Die Mutter habe sich “Bild” gegenüber nicht geäußert, ein Interview sogar explizit abgelehnt und darum gebeten, auf eine Publikation zu verzichten. “Bild” widerspricht: Eine Redakteurin habe sich lange mit der Mutter unterhalten. Das Foto habe man anderweitig besorgt, weil die Mutter keines herausgeben wollte. Da der Presserat nicht nachvollziehen kann, welche der beiden Parteien tatsächlich Recht hat, stellt er lediglich eine Verletzung des Persönlichkeistrechts des Verstorbenen fest. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” verhöhnt Mordopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-26+27/03)

Ein Rentner wird von einem 20-Jährigen erschlagen, der zuvor offenbar sexuellen Kontakt mit seinem Opfer hatte. “Bild” druckt ein Foto des Opfers, dessen Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, sein Alter und ein Foto des Hauses, in dem der Rentner wohnte, samt Straßenname. Außerdem berichtet das Blatt über seine angeblichen homosexuellen Neigungen und fragt, ob er “zu sexgierig” gewesen sei.

“Bild” beruft sich hinterher darauf, lediglich aus dem Polizeibericht zitiert zu haben. Mit der Berichterstattung habe man bei der Tätersuche behilflich sein wollen. Der Presserat sieht jedoch “keine ausreichende Begründung für die identifizierende Berichterstattung”. Zudem sei der Täter längst festgenommen und geständig gewesen. Der Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Rentners sei “besonders schwerwiegend” verletzt worden. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.5 (B1-60/03)

Ein 50-jähriger Mann schneidet sich in einem Wald wegen privater Probleme die Pulsadern auf und verblutet. “Bild” berichtet über den Fall, zeigt ein Foto des Mannes und nennt dessen Vornamen, das Initial des Familiennamens, sein Alter und seinen Wohnort. Daraufhin beschwert sich der Bruder des Verstorbenen beim Presserat.

“Bild” argumentiert, die Polizei habe zuvor nach dem vermißten Mann gesucht, deswegen habe man die Leser über den Ausgang der Fahndung informieren müssen. Der Autor des Beitrags entschuldigt sich dennoch bei dem Bruder des Toten für die Folgen der Berichterstattung. Der Presserat stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen fest. Die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde sei “grob missachtet” worden. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” verletzt Geheimsphäre von Sportlerin
Verstoß gegen Richtlinie 8.4 (B1-70/03)

Eine ehemalige Spitzensportlerin wird vorübergehend in die Psychatrie überwiesen. “Bild” berichtet ausführlich, wie es dazu kam, und druckt Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Betroffene vor der Klinik zusammenbricht. Nach Auffassung des Presserats verstößt das “auf grobe Weise” gegen das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Sportlerin, da das Blatt ausführlich über deren psychische Erkrankung berichtet. Das sei unzulässig, weil dadurch die Geheimsphäre der Betroffenen verletzt werde. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” vorverurteilt Rentner als “Rowdy”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B1-88/03)

In einem Supermarkt kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Rentner und einer Schlagersängerin, die offenbar beide handgreiflich werden. “Bild” berichtet über den Rentner: “Supermarkt-Prügler verhöhnt sie” sowie “Jetzt prügelt der Supermarkt-Rowdy mit Worten weiter”.

Gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, darin keine Vorverurteilung des Rentners erkennen zu können. Sollte der Rat anderer Meinung sein, verweise man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Soldaten sind Mörder”, in der es um die Auslegung von Meinungsäußerungen gehe. Der Presserat ist tatsächlich anderer Meinung und hält den Bericht für vorverurteilend und die freie Meinungsäußerung nicht für gefährdet. Die “Bild”-Überschriften unterstellten, dass die Vorwürfe gegen den Rentner wahr seien, obwohl dies zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststand. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Busfahrer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-95/03)

“Bild” schreibt über ein Busunglück in Ungarn, bei dem 33 deutsche Urlauber ums Leben kamen. Neben ein Foto des zertrümmerten Busses, aus dessen Fenster kopfüber eine Leiche hängt, stellt “Bild” die Schlagzeile “Er lenkte den Todes-Bus” und ein verschwommenes Foto des Busfahrers mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter.

“Bild” argumentiert hinterher, dass Bilder wie die des zerstörten Fahrzeugs ebenso wenig verboten werden dürften wie die schockierenden Werbemotive von Benetton. Die Wort- und Bildberichterstattung sei durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überwogen hätte. Zudem stelle die Schlagzeile den Fahrer als Täter dar, wofür es keinen Beleg gäbe. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” “dokumentiert” Sprung eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (B1-117/03)

Ein 29-Jähriger Selbstmörder springt vom Baugerüst einer Kirche. “Bild” druckt mehrere Fotos von dem Mann, die ihn vor und während des Sprungs zeigen und ihn identifizierbar machen. Dazu stellt das Blatt Vornamen, Anfangsbuchstaben des Familiennamens und das Alter des Betroffenen.

Die Beschwerde der Leiterin einer Krisen- und Lebensberatung beim Presserat weist “Bild” zurück und erklärt, man habe den Vorgang lediglich dokumentiert. Der Presserat sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen dennoch in “grober Weise missachtet”. Eine Berichterstattung sei auch ohne derart detaillierte Angaben in Bild und Wort möglich gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” unterstellt Zoo-Chef, seine Tiere gegessen zu haben
Verstoß gegen Ziffer 2 und 9 (B1-139/03)

Ein städtischer Zoo soll aufgelöst werden. Da in dem Tierpark zu diesem Zeitpunkt kaum noch Tiere sind, spekuliert “Bild”, der Zoo-Chef habe die Tiere aufgegessen und erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 1999, bei dem der Betroffene ein Hängebauchschwein ohne vorgeschriebene Untersuchung durch den Amtstierarzt geschlachtet habe und dafür ein Bußgeld zahlen musste.

Gegenüber dem Presserat erklärt der Zoo-Chef, es sei mit der Stadt vereinbart gewesen, die Tiere vor der Auflösung zu verkaufen oder zu verschenken. Das habe er getan. “Bild” gibt den Fehler zu und entschuldigt sich bei dem Mann. Der Presserat kann “keinen tatsächlichen Anhaltspunkt” feststellen, der die Spekulation der Redaktion gerechtfertigt hätte. “Bild” habe den Mann schwer in seiner persönlichen Ehre verletzt. Zudem fragt der Rat, warum “Bild” den Fehler nach der Entschuldigung nicht öffentlich korrigierte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt jugendliches Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-158/03)

Bei einem illegalen Wettrennen ist ein 15-jähriger Zuschauer von einem der Autos überfahren worden. “Bild” druckt unter der Überschrift “Schaut hin, ihr irren Raser!” ein Foto, auf dem die Leiche des Jungens zu sehen ist. Seine Gesichtszüge spiegeln sich in einer Blutlache. Im Bildtext werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt.
“Bild” behauptet hinterher, man habe das Foto gedruckt, um auf die Gefährlichkeit dieser Autorennen hinzuweisen. Der Presserat widerspricht: Eine abschreckende Wirkung hätte auch ohne Identifizierbarkeit des Opfers erreicht werden können. (Öffentliche Rüge)

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