Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung überdenGermanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”
Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.
Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblogberichtete):
Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.
nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:
So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.
Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:
Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.
Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.
„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.
Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)
Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.
Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.
So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.
Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.
Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.
Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.
Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.
Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.
Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.
Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:
Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.
Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:
Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.
So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.
Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.
Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.
Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.
Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:
Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.
Das las sich gestern fast schon wie ein Happy-End. Zweieinhalb Wochen nachdem das Prominentenpaar Sylvie und Rafael van der Vaart seine Trennung bekannt gegeben hatte, titelte “Bild”:
Im Inneren erfuhr der Leser dann auf einer halben Seite “alles über das Liebes-Comeback”:
Nun, was war passiert? Die “Bild”-Leute Christiane Hoffmann und Babak Milani erklären es gleich zu Beginn ihres Artikels:
“Der Duft nach dem Regen …
Das Gefühl nach dem Weinen …
Der Klang einer zweiten Chance …”
Sylvie van der Vaart (34) öffnete gestern Mittag öffentlich ein wenig ihr Herz. Drei Zeilen postete sie bei “Facebook”, dazu ein Foto des Sonnenaufgangs am Hamburger Hafen. Ihre Worte lassen erahnen, was für ein Gefühlschaos sie in den letzten zwei Wochen durchlebt hat. Sie signalisieren die Hoffnung auf Romantik, auf die Rückkehr der Liebe, auf die Ruhe nach dem Sturm.
Einmal in Fahrt, schwingen sich die Autoren in fast schon Wagner’sche Höhen auf:
Sylvie ohne Rafael ist wie Currywurst ohne Curry. Ein Großteil IHRER Karriere hat das starke Fundament der “Familie van der Vaart”.
Wenn du wirklich liebst, musst du irgendwann zu der Erkenntnis kommen, dass es die Liebe nicht ohne das Leiden gibt. Die Liebe ist nicht so perfekt wie Sylvies blonde Föhnfrisur. Streit, Konflikt und böse Worte gehören dazu. Du darfst nur den Respekt nicht verlieren und deine Liebe. Und dich selbst.
Denn der Duft nach dem Regen ist wundervoll …
Hach ja.
Bild.de widmete sich derweil ebenfalls dem Dreizeiler:
Und lieferte gleich einen Screenshot mit:
Gepostet wurden “diese drei Zeilen” also auf einer Seite namens “Sylvie van der Vaart NEWS” — doch die ist, wie sich nach knapp viersekündiger Recherche zeigt, nicht das offizielle Profil der Moderatorin, sondern eine Fan-Seite. Frau van der Vaart selbst hat mit den Worten, die ihr “Bild” und Bild.de in den Mund legen und genüsslich ausschlachten, in Wirklichkeit also nichts zu tun.
Das stellten auch die wahren Verfasser des “hoffnungsvollen Facebook-Eintrags” gestern auf ihrer Seite klar:
Schon seit Jahren pflegen Sylvie van der Vaart und “Bild” ein sehr inniges Verhältnis zueinander. Frau van der Vaart, ihres Zeichens “Model, Moderatorin usw.” (Bild.de), war bereits mehrfach als Kolumnistin für das Blatt tätig, sie spielte beim “Bild-Super-Manager” mit, stylte einen “Bild”-Reporter um und war einen Tag lang Chefredakteurin bei Bild.de. “Bild am Sonntag” warf einen Blick in Sylvies Kleiderschrank, “Bild” bummelte mit ihr durch ihre Heimat Eppendorf, und Bild.de zeigte sie in Dessous, in Dessous und in Dessous.
Als die Eheleute van der Vaart zu Beginn des Jahres — exklusiv in “Bild” — ihre Trennung bekannt gaben, war also schon abzusehen, dass sich das Blatt mit der Post-Trennungs-Berichterstattung nicht gerade zurückhalten würde. Dass sich die Redakteure aber dermaßen ins Zeug legten, hat dann doch ein wenig überrascht.
“Ich bin so glücklich. Wir wollen es wieder miteinander versuchen”, verrät Sylvie van der Vaart (34) dem “Gala”-Chefredakteur Christian Krug bei einem Treffen vor wenigen Tagen. UND: “Ich liebe Rafael immer noch so sehr!”
Am Mittwochmorgen überraschte uns die Nachricht vom Liebes-Comeback der van der Vaarts: “Ich bin so glücklich. Wir wollen es wieder miteinander versuchen”, soll Sylvie van der Vaart (34) dem “Gala”-Chefredakteur Christian Krug am Rande eines Termins verraten haben und der druckte es prompt in seinem Magazin. (…)
Nun ließ die Moderatorin den Bericht jedoch zurückweisen. Sie habe zu diesem Thema gar kein Interview gegeben, von einer Versöhnung könne keine Rede sein, teilte ihr Management mit. Das Paar stehe in gutem Kontakt, alles andere müsse die Zukunft zeigen.”
Diese Zukunft erschnupperte “Bild” dann, wie eingangs beschrieben, gestern aus dem “Duft nach dem Regen”. Eine Korrektur der Ente findet sich heute nicht im Blatt. Nur der dürre Hinweis, dass Sylvie van der Vaart ab 22. Februar eine neue RTL-Show moderieren wird. Ganz ohne Lyrik.
Mit Dank an Rene W., Frederik S., Tinnef, Nora R. und Sarah.
In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.
Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).
Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.
Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:
Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.
Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.
Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.
Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.
Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.
Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.
Wagner hatte geschrieben:
Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.
Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.
Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.
Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.
Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:
Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:
“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.
brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.
2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:
Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst
Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.
Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.
Die “Bild”-Zeitung darf Eva Herman nicht mehr als “dumme Kuh” bezeichnen. Die frühere Fernsehmoderatorin hatte gegen die Axel Springer AG und die Online-Tochter von “Bild” geklagt. Das Kölner Landgericht verurteilte den Verlag dazu, Herman für die Beleidigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte gegenüber BILDblog eine entsprechende Meldung der evangelikalen Nachrichtenagentur idea.
“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner hatte nach der legendären “Johannes B. Kerner”-Sendung mit Eva Herman geschrieben:
Die von “Bild” in der Überschrift über einem anderen Artikel geäußerte Frage “Ist Eva Herman braun oder nur doof?” ist nach Ansicht des Gerichtes hingegen als Meinungsäußerung zulässig.
Auch in einem zweiten Prozess gab das Kölner Gericht Eva Herman Recht. Es geht dabei um die Formulierung, die den Skandal um Herman auslöste. Das “Hamburger Abendblatt” hatte am 7. September 2007 über eine Buchvorstellung Hermans berichtet:
In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.
Was Eva Herman sagte
“Und wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles, das alles [abgeschafft], was wir an Werten hatten. Es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.”
Die Formulierung “Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter” gab nach Ansicht der Richter die tatsächlichen Äußerungen Hermans (siehe Kasten) nicht korrekt wieder. Das Gericht untersagte die Formulierungen und verurteilte den Verlag und die Autorin des Artikels, Barbara Möller, in dieser Sache ebenfalls zu insgesamt 10.000 Euro Schadensersatz.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Springer kann Berufung einlegen.
*) Erschienen unter dem Titel “Die Justiz und die Medien — Die Berichterstattung im Prozess gegen den TV-Moderator Andreas Türck” in “Rufmord und Medienopfer” von Christian Schertz und Thomas Schuler (Hg.), Christoph Links Verlag, Berlin, 2007, 272 Seiten, Euro 19,90.
Leicht gekürzter Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Am Ende gab es nur Verlierer: eine junge Frau, deren Privatleben über Wochen hinweg bis ins letzte Detail ausgeleuchtet und durch die Gazetten geschleift worden war und die nun als neurotisches, essgestörtes, psychisch labiles Mädchen mit einem Hang zu schnellem Sex und Drogen dastand; einen jungen Mann, der eine verheißungsvolle Zukunft als Moderator vor sich hatte, der beliebt und umschwärmt war und dem nun das Etikett “möglicher Vergewaltiger, arroganter Aufreißer und zynischer Frauenverachter” anhaftete und dessen Karriere ruiniert war; eine Presse, die mehr urteilte als berichtete, kübelweise Schmutz über die beiden ausgoss und ihnen den letzten Rest von Würde nahm; sowie eine Justiz, deren Motivation, diesen Fall zur Anklage zu bringen, bis heute im Dunkeln liegt.
“Ich muss ja jetzt mitmachen”
Es geht um den Prozess gegen Andreas Türck, der im Jahr 2005 angeklagt worden war, eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Türck, geboren 1968, hat von 1998 bis 2002 auf ProSieben den täglichen Nachmittagstalk Andreas Türck moderiert und danach auf demselben Sender die Chart-Show. Im Jahr 2000 hatten ihn die Leserinnen des Frauenmagazins Amica zum “Erotischsten TV-Entertainer Deutschlands” gewählt. In der Nacht vom 24. auf den 25. August 2002 soll er Katharina B., eine junge Bankangestellte, die er kurz zuvor in einer Bar kennengelernt hatte, auf der Frankfurter Honsell-Brücke unter Gewaltanwendung zum Oralverkehr gezwungen haben. Der Vorfall passierte in Gegenwart eines damaligen Freundes von Türck und einer Freundin von B., die in Sichtweite standen und zwar den Akt beobachten konnten, aber nichts von einer Gewaltanwendung bemerkten. Auch kurz nach dem Tête-à-Tête deutete nichts im Verhalten von B. auf eine Vergewaltigung hin. B. wirkte laut späteren Aussagen der Beteiligten aufgekratzt, Türck eher peinlich berührt. Danach trennte man sich.
Noch in derselben Nacht erzählte B. telefonisch einem Freund, sie sei von Türck vergewaltigt worden, was der allerdings nicht glaubte, weil Katharina B. — das sagte er später vor Gericht aus — erst zwei Wochen vorher behauptet hatte, von zwei Jugoslawen vergewaltigt worden zu sein, was sich später als Lüge erwies. Was die beiden nicht wussten, war, dass B.s Bekannter wegen des Verdachts des Drogenhandels von der Polizei abgehört wurde, die auf diesem Wege Kenntnis von der Vergewaltigung erhielt. Um den Einsatz gegen den Dealer nicht zu gefährden, unternahmen die Beamten jedoch erst einmal nichts. Erst ein halbes Jahr später, nachdem der Mann dingfest gemacht worden war, tauchten Polizisten am Arbeitsplatz von Katharina B., einer Bank, auf und setzten sie unter Druck, Anzeige gegen Türck zu erstatten. Sie weigerte sich erst, brach dann aber ein und tat, wie ihr geheißen. Der Psychologin, die vor Gericht als Sachverständige auftrat, soll sie gesagt haben: “Ich muss ja jetzt mitmachen, sonst habe ich selbst noch ein Strafverfahren am Hals.”1
Am 3. April 2003 morgens um halb acht stand die Polizei vor Türcks Wohnung. Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Türck beteuerte, dass er keinerlei Gewalt angewendet habe und die Initiative von Katharina B. ausgegangen sei.
Eine mediale Lawine
Über ein Jahr lang zogen sich die Ermittlungen hin, ohne dass irgendjemand Wind von der Sache bekam. Anfang 2004 zeichnete sich dann ab, dass der Prozess für die Staatsanwaltschaft nicht zu gewinnen war. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Sachverständigen-Gutachten hatte auf schwere Auffälligkeiten des angeblichen Vergewaltigungsopfers Katharina B. hingewiesen, die von massiver Einschränkung der Aussagezuverlässigkeit, einer “Neigung, sich sozial erwünscht zu präsentieren”, von Drogenkonsum, Essstörungen und psychischer Labilität bis hin zu schweren Wahrnehmungsstörungen reichten. Trotzdem hielt die Staatsanwaltschaft an der Eröffnung des Prozesses fest. Und dann geschah etwas Seltsames: Plötzlich, geradezu aus heiterem Himmel, erfuhren die Medien von den Ermittlungen. Aber es waren weder Bild noch der Spiegel oder die Süddeutsche Zeitung, die die Sache aufdeckten, sondern Maintower, ein Regionalmagazin im Dritten Programm des Hessischen Rundfunks, dessen Rubriken wie “Ich und mein Garten” oder “Neues von der IAA” nicht gerade auf ausgeklügelte investigative Recherchetätigkeiten schließen lassen.
“Bild”-Schlagzeilen über die Ermittlungen
“Staatsanwalt ermittelt gegen TV-Star Andreas Türck”
“Unfassbarer Verdacht gegen den TV-Star: Hat Andreas Türck eine junge Frau (27) gewürgt und vergewaltigt?” (23.3.2004)
“TV-Verbot für Andreas Türck: Pro7 feuerte ihn! Er bestreitet die Tat! Anwalt räumt sexuellen Kontakt ein!”
“Vergewaltigungs-Drama: Bringt diese Frau Andreas Türck hinter Gitter?” (24.3.2004)
“‘Ich gehe durch die Hölle’. Der Fall Andreas Türck. Der unfassbare Vergewaltigungs-Verdacht: in BILD spricht heute das Mädchen, das den TV-Star belastet”
“Vergewaltigungs-Drama Andreas Türck. Jetzt spricht das Mädchen” (25.3.2004)
“Andreas Türck sucht Zuflucht bei seinen Eltern … wie erklärt er ihnen alles?”
“Juristen erwarten Anklage wegen Vergewaltigung schon im nächsten Monat” (26.3.2004)
“Wer sind die geheimnisvollen Zeugen? Affäre Andreas Türck” (27.3.2004)
“Fall Andreas Türck: Staatsanwälte bei ProSieben” (29.4.2004)
“Was trieb Andreas Türck am Arbeitsplatz? Personalakten bei PRO 7 beschlagnahmt!” (30.4.2004)
(27.5.2004)
Die Sendung am 22. März 2004, in der die Vorwürfe gegen Türck publik gemacht wurden, trat eine mediale Lawine los. Am nächsten Tag berichteten Zeitungen, Onlineplattformen, Radio- und Fernsehsender flächendeckend vom mutmaßlichen Vergewaltiger Türck, der eine junge Frau, die er gerade kennengelernt hatte, “brutal vor einer Gaststätte vergewaltigt” haben sollte. Bild phantasierte unter “Berufung auf die Polizei”, es bestehe der Verdacht, dass Türck die Frau “in einer Seitenstraße” zu Boden geworfen und vergewaltigt habe, und startete einen regelrechten Diffamierungsfeldzug gegen Türck, in dem auch gleich die unfreiwillige Nebenklägerin Katharina B. schwer beschädigt wurde. ProSieben ließ zwar verkünden, dass man an die Unschuld des Moderators glaube, beurlaubte ihn aber noch am selben Tag.
Wer die Redaktion informiert hat, ist bis heute ungeklärt. Die beiden damals mit dem Fall beauftragten HR-Reporter geben unter Hinweis auf Informantenschutz ihre Quelle erwartungsgemäß nicht preis. Auch die Staatsanwaltschaft bestritt auf telefonische Anfrage vehement, irgendwelche Hinweise an die Medien gegeben zu haben. Erstens, so die Begründung, wäre das ein schwerer Fall von Amtspflichtverletzung, und zweitens: Was hätte sie davon gehabt?
Nach Faktenlage eine ganze Menge. Denn ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung war ein möglicher Schaden für den Angeklagten Türck nicht durch den Prozess verursacht, sondern durch die Berichterstattung in den Medien. Ein schöner Nebeneffekt, der durchaus geeignet ist, das Land Hessen vor einem Schadensersatzanspruch des Angeklagten zu bewahren.
Auf ewig stigmatisiert
Bereits vor Beginn des Prozesses und auch während dessen konnte man immer wieder lesen, dass, egal wie das Urteil ausgeht, die Fernsehkarriere von Andreas Türck vorbei sei. So orakelte die Bunte: “Unabhängig davon, wie das Urteil (voraussichtlich am 8. September) ausfallen wird — seinen TV-Job hat er bereits 2003 verloren. Und selbst bei einem Freispruch wird ein Makel vermutlich ewig haften bleiben.” “Das Kopfkino der meisten Menschen ist darauf programmiert, sich negative Dinge zu merken, auch wenn sie unwahr sind”, weiß Psychologin Christine Baumanns. Und: “Andreas Türck ist selbst nach einem Freispruch auf ewig stigmatisiert. Man wird in Zukunft ganz genau beobachten, wie er sich zu Frauen verhält.”2 Und die Zeit schrieb: “Andreas Türck hat von jetzt an ein düsteres Kapitel in seiner öffentlichen Biografie. Was einmal in den Medien und den Archiven ist, das lässt sich nicht ungeschehen machen in einer Gesellschaft, in der das Private auf so viel Interesse unter Zuschauern und Lesern stößt.”3 Das ist wohl war. Googelt man Andreas Türck, findet man auf den ersten Seiten der 47 600 Einträge fast ausschließlich Meldungen und Berichte über die Anklage und den Prozess.
Obwohl Andreas Türck nur einer von vielen Daily-Talk-Moderatoren war, in deren Sendungen die Leute aufeinander losgingen und peinliche Dinge aus ihrem Privatleben enthüllten, und obwohl er diese Sendung schon längst nicht mehr moderierte, wurde er nicht nur der Vergewaltigung angeklagt, sondern stand auch gleich als Vertreter des gesamten sogenannten Unterschichtenfernsehens vor Gericht.
“Es ist nicht die Prominenz des Angeklagten allein, die den Fall zum Medienereignis gemacht hat, zum öffentlichen Porno, den die Boulevardpresse genüsslich vorführt”, schrieb Jörg Burger am 1. September 2005 in der Zeit. “Allen voran Bild weidet sich an kleinsten Details, mit Tatortskizzen und einer Sex-Akte Türck”. Darin schmähen ihn ehemalige Kollegen als gewaltbereiten Schnösel. Es ist seine Vergangenheit als einer, der in den Niederungen des “Affektfernsehens” wühlte, der dafür sorgte, dass Menschen sich anbrüllten, aufeinander losgingen. Der Saubermann als Sexverbrecher, der Richter über andere Menschen nun selbst als Angeklagter — aus diesem Rollentausch bezieht das Drama Attraktion.
Für Bild war er schuldig
Über mehr als vier Wochen hinweg konnten Türck und mit ihm elf Millionen Bild-Konsumenten täglich lesen, was für ein mieser, verachtenswerter Charakter er doch sei. Beobachteten Bild-Reporter, wie Türck beim Betreten des Gerichtssaals einen Blick auf den Block der Gerichtszeichnerin warf, wurde er sogleich der Eitelkeit bezichtigt, als einer, den selbst angesichts dieser ernsten Situation nichts brennender interessierte als die Frage, ob er gut getroffen sei. Egal, was Türck auch tat, wie er sich anzog, wie er schaute, ob er lächelte oder nicht: Für Bild war er schuldig, und wenn er auch kein Vergewaltiger war, so war er doch zumindest “ein Verachter”: ein Verachter von Frauen, einer, der es zugelassen hat, dass ihn nachts auf einer Frankfurter Brücke eine Zufallsbekanntschaft oral befriedigt. Wenn dafür schon keine jahrelange Gefängnisstrafe möglich ist, dann doch wenigstens gesellschaftliche Ächtung. Um das zu erreichen, haben Bild und Bild am Sonntag (BamS) ordentlich am Rad gedreht.
“Bild sollte nie irgendein Boulevard-Blatt, sondern eine Volkszeitung sein”, erklärte Bild-Chefredakteur Kai Diekmann am 15. September 2005 in der FAZ “Also Anwalt der Leser, Zuhörer, Ratgeber, Verteidiger, Helfer. Übersetzt heißt das: Bild sagt nicht nur, was passiert. Bild sagt auch, was die Republik fühlt. Die Schlagzeile ›Wir sind Papst‹ ist dafür ein Beispiel: Hier wurde die nationale Euphorie unbefangen auf den Punkt gebracht. Das ist unser Anliegen: zu dokumentieren, was die Menschen beschäftigt, was sie emotional umtreibt. Bild ist, um es mit einer Metapher aus der eher linken Ecke zu formulieren, die gedruckte Barrikade der Straße. Das ist ihre Macht.” Auf die Frage zur Berichterstattung über den Prozess gegen Andreas Türck antwortete Diekmann: “Dass wir nach der Eröffnung den Prozessverlauf mit allen be- und entlastenden Entwicklungen dokumentierten, ist bei einem Fernsehstar wie Türck so selbstverständlich wie bei O. J. Simpson oder Michael Jackson. Dafür sind Medien schließlich da.”
Die Berichterstattung von Bild und BamS ging über die reine Dokumentation jedoch weit hinaus. Es wurde Stimmung gemacht, besonders gegen Türck. Bild berichtete über den Prozess (Aktenzeichen AZ 6350JS207691/ 2003), vorwiegend groß bebildert auf der ersten Seite, unter anderem so: “Protokoll der Sex-Nacht” (4. 8.), “Sex im Drogenrausch? Sensationeller erster Tag im Prozess” (10.8.), “Die Sex-Akte Türck. Er braucht 6 Minuten, um eine Frau aufzureißen” (11. 8.), “Heute wird sie gefragt, ob sie Unterwäsche trug” (16. 8.), “Katharina (29) weinte gestern vor Gericht. So hat Türck mich vergewaltigt” (17. 8.), “Sie hat mir die Hose aufgeknöpft” (19. 8.), “Neuer Zeuge belastet das angebliche Opfer. Wollte SIE Türck aufreißen?” (24. 8.), “Neue Sex-Enthüllung. Wenige Tage nach Türck hatte sie schon wieder Sex” (26. 8.), “Hat sie sich alles nur eingebildet?” (31. 8.), “Gutachter glauben angeblichem Opfer nicht” (2. 9.), “Sieger Türck. Aber wird er jemals wieder glücklich?” (7. 9.).
“Mit offener Hose”
Damit bei Türck ein Gefühl von Glück gar nicht erst aufkommen konnte, veröffentlichte die BamS am 14. August 2005, als bereits erhebliche Zweifel an seiner Schuld bestanden und ein Freispruch mehr als möglich war, ein abstoßendes Pamphlet mit der Überschrift: “Hier steht Andreas Türck ein letztes Mal im Licht”. In dem arbeitet sich der Autor mit besorgniserregender Wut an dem TV-Moderator ab, “der vor Gericht plötzlich von seinem erbärmlichen Leben eingeholt wird”. In dem Text wird über Türcks “Krawallsendungen” hergezogen, in der Themen behandelt wurden wie “Andreas, meine Brüste machen dich verrückt!”, aber dasselbe Blatt lebt u. a. davon, dass nackte Mädchen lasziv ihre “Hupen” und “Möpse” darbieten und Semiprominente sich über ihr Sexleben und ihre Beziehungsprobleme auslassen.
Türck wird vorgehalten, dass er ein Mensch sei, der nur wenige Begabungen vorzuweisen habe, dessen Aktivitäten niemanden interessieren und dessen “Rückweg in die vorhersehbare Bedeutungslosigkeit” nur dadurch kurz gestoppt worden sei, dass er “etwas Unvorhersehbares tat”. Nur deshalb sitze er nicht im “Dschungelcamp”, “sondern als Angeklagter auf einem blauen Polsterstuhl im Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts”, und niemand müsse also Mitleid mit ihm empfinden. Obwohl dem Berichterstatter zu diesem Zeitpunkt eigentlich hätte klar sein müssen, dass “am Ende dieses schäbigen kleinen Prozesses, der in einem schäbigen kleinen Saal stattfindet” (in Wirklichkeit war es der größte Gerichtssaal, den der Frankfurter Justizkomplex zu bieten hat), Türck mit höchster Wahrscheinlichkeit aufgrund widersprüchlicher Aussagen und mangelnder Beweise freigesprochen wird, ist der Mann für die BamS schuldig und verdient es nicht, jemals wieder auf die Beine oder eben “ins Licht” zu kommen. Und obwohl das alles “so schäbig, so klein” war, berichteten Bild und BamS an jedem Verhandlungstag und darüber hinaus in groß aufgemachten Artikeln über den Prozess und seine Beteiligten. Andreas Türck stand “gleichsam mit offener Hose vor der ganzen Nation”4, wie Gisela Friedrichsen im Spiegel treffend schrieb.
Die tragische Hauptperson
“Wir haben mit einer durchaus starken Berichterstattung gerechnet”, sagt Friederike Vilmar, Fachanwältin für Strafrecht und Nebenklagevertreterin,5 “aber das hat das, was wir erwartet haben, noch übertroffen. Auch in der Dauerhaftigkeit.” Frau B. sei durchaus auf den Medienansturm vorbereitet gewesen, sie sei “eine intelligente, arbeitende Mandantin. Natürlich kann man niemanden bewusst auf jede einzelne Situation vorbereiten, aber Frau B. war sich durchaus bewusst, was dort passieren kann.”
War sie das wirklich? Obwohl Andreas Türck im Mittelpunkt des Verfahrens stand und Anlass für das große Interesse war, war es im Endeffekt Katharina B., die zur tragischen Hauptperson mutierte. Jeden Tag war sie im Gerichtssaal und setzte sich den Blicken, den Fragen und den Kameras aus, was selbst die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock verwunderte. Während Türck auf Anraten seiner Verteidiger Dr. Susanne Wagner und Rüdiger Weidhaas konsequent schwieg, wurde vor allem ihr Leben ausgebreitet, von der Presse penibel dokumentiert und unters Volk gebracht: ihre sexuellen Ausschweifungen, ihr Hang zu Alkohol und Drogen, ihre Essstörungen, ihre Stimmungsschwankungen, ihre aufreizende Art Männern gegenüber, ihr Hang, Geschichten zu erfinden. Katharina B. wohnte nicht nur jeden Tag dem Prozess bei, sie lehnte sogar den Ausschluss der Öffentlichkeit ab, als es ihr die Vorsitzende Richterin anbot.
Detailliert bis zum Samenerguss
Bild gab die Vernehmung der Nebenklägerin im Wortlaut wieder, ihr Schluchzen und Weinen, den angeblichen Tathergang bis hin zu Fragen, ob sein Glied erigiert war und es zum Samenerguss kam. Für die Nebenklagevertreterin Friederike Vilmar war das “der Moment der Richtigstellung. Sie hatte überhaupt keine Chance mehr, weil die Presse vorher so viel Mist und Dreck geschrieben hat, dass sie dachte, dadurch vielleicht einiges korrigieren zu können. Schreiben tun sie sowieso. Dann sollen sie es auch hören”. Bild, die die Aussage als Wortlautprotokoll wiedergab, habe das dann auch “einigermaßen vernünftig dargestellt”. Ein Wortlautprotokoll sei ihr “allemal lieber, als wenn irgendeiner hingeht und etwas schreibt, was nicht so gesagt worden ist”. Sie glaubt aber auch, “dass die Medien ihren Teil dazu beigetragen haben, dass von Anfang an eine ganz klare Parteinahme in der Berichterstattung war, die uns sehr, sehr geschadet hat”.
Vor allem von der Berichterstattung der Spiegel-Reporterin Gisela Friedrichsen war sie enttäuscht. “Da haben wir gedacht, das kann ja wohl nicht wahr sein.” Nach dem Prozess hat sie Chefredakteur Stefan Aust einen langen Brief geschrieben, in dem sie sich über die Art der Darstellung ihrer Mandantin, u. a. als “armes Hascherl”, verwahrte. Es habe sie verwundert, schrieb sie, dass bereits Frau Friedrichsens Artikel zum Prozessauftakt “eine klare Stellung gegen meine Mandantin und für Herrn Türck erkennen ließen. Diese Art der Verletzung des Neutralitätsgebots der Presse hatte ich von einer Spiegel-Mitarbeiterin, die sich selbst als Deutschlands bekannteste Gerichtsreporterin bezeichnet, nicht erwartet”.
In diesem Prozess nicht Partei zu ergreifen und sachlich zu bleiben, fiel jedoch auch anderen Medienvertretern schwer. Und so teilte sich die Berichterstattung frühzeitig in zwei Lager, in denen die Emotionen zeitweise so hochkochten, als gelte es, einen aus ihren Reihen zu verteidigen und den anderen möglichst bloßzustellen. Auffallend dabei ist, dass oft die weiblichen Reporter für Türck waren und Frau B. niedermachten, während sich einige männliche Kollegen -– wie Andreas Hauck in der BamS -– schützend vor Frau B. stellten und auf Türck eindroschen, als hätten sie noch eine persönliche Rechnung mit ihm offen.
Schämen für das eigene Geschlecht
Dieses interessante Verhalten erinnert an den Fall von Lisa Gier King, die 1999 angab, in einem Studentenwohnheim in Florida während einer Party, für die sie als Stripperin angeheuert worden war, vergewaltigt worden zu sein. Obwohl der gesamte, vier Stunden dauernde Abend mit zwei Kameras aufgezeichnet worden war (das Material wurde schließlich von dem US-Filmemacher Billy Corben zu dem Dokumentarfilm “Raw Deal – A Question of Consent” verarbeitet) und man alles sehen konnte, schieden sich am Ende die Geister darüber, ob das Gesehene eine Vergewaltigung war oder ob die Frau den Sex provoziert und freiwillig mitgemacht hatte. “Bei Vorführungen von ›Raw Deal‹ auf dem Sundance-Festival oder in Edinburgh war das Publikum jeweils tief gespalten: Die meisten Männer sagten hinterher, was sie gesehen hatten, sei eine Vergewaltigung gewesen. Die weiblichen Zuschauer fanden, Lisa Gier King habe sich alles selbst zuzuschreiben. Es ist, als würde jeder sich für die Rolle schämen, die sein Geschlecht in dem Stück spielt.”6
Nach zehn Verhandlungstagen sah sich die Staatsanwaltschaft — wie von Türcks Anwälten prophezeit — gezwungen, mangels Beweisen den Antrag auf Freispruch des Angeklagten Türck zu stellen. “Wir mussten ermitteln”, rechtfertigte sich Oberstaatsanwalt Hubert Harth daraufhin in Bild, “sonst hätten wir uns strafbar gemacht.” Und er wehrte sich mit einer entblößenden Erklärung gegen den Vorwurf, Türcks Prominenz könne ein Grund für die Anklage gewesen sein: “Ich kannte ihn überhaupt nicht. Und die anderen Kollegen sehen auch kein Unterschichts-TV.”
Von Anfang an keinerlei Beweise
Doch auch nach dem am 7. September angekündigten und am 9. September erfolgten Freispruch hatte Andreas Türck keinen Grund zum Jubeln. Während sich der Großteil der Medien zu diesem Zeitpunkt mit der Fragwürdigkeit des Prozesses beschäftigte und Kritik an Staatsanwaltschaft und Richterin übte, verging sich Bild unter einem durchsichtigen Deckmäntelchen der Empörung weiter an ihm. Das Blatt wies darauf hin, dass dieser Freispruch ja eigentlich nur ein Freispruch zweiter Klasse sei, weil man Türck die Vergewaltigung nicht beweisen könne — was beim Leser die Schlussfolgerung ermöglichte, er könne die Tat doch begangen haben. Marion Horn, damals Stellvertretende Chefredakteurin von Bild, schrieb einen seltsamen Kommentar, in dem sie Andreas Türck und Katharina B. als Opfer einer Justiz beklagte, “die diesen Prozess zuließ und vier Wochen lang ein schmutziges Gerichtsspektakel inszenierte”. Dann kommt ein interessantes Eingeständnis: “Von Anfang an war klar, dass die Staatsanwältin keinerlei Beweise hat. Von Anfang an war durch Gutachten bekannt, dass die Aussagen von Katharina B. nicht belastend sind. War die Staatsanwältin so naiv zu glauben, dass Türck im Prozess unter Tränen gestehen würde? Oder wollte sie berühmt werden? Der Türck-Prozess wirft ein miserables Licht auf unsere Justiz.”
Das Licht, das dieser Prozess auf Bild und BamS wirft, ist allerdings nicht besser, denn aus dem Kommentar wird deutlich, dass auch Bild offenbar frühzeitig klar war, dass gegen Türck wenig Glaubhaftes vorlag. Trotzdem brachte sie eine Titelgeschichte nach der anderen, in der er als möglicher Vergewaltiger angeprangert wurde. Marion Horn, die Türck als “abgehalfterten Ex-Moderator” bezeichnet, versteigt sich dann noch zu dem Satz: “Was aber das schlimmste ist: Frauen, denen sexuell Gewalt angetan wird (und das sind täglich 400!) werden sich in Zukunft fünfmal überlegen, ob sie dies zur Anzeige bringen.” Im Umkehrschluss könnte das heißen, dass ein Mann auch dann verurteilt werden sollte, wenn alles für seine Unschuld spricht, damit sich Frauen auch in Zukunft trauen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Eine gefährliche Argumentation.
Auch in dem Bericht über das Prozessende im Innenteil des Blatts wird Türck weiter runtergemacht. Er habe “– soviel Schmutz bleibt hängen — eine Frau, die er gerade kennengelernt hat, irgendwie auf die Knie sinken und sich von ihr oral befriedigen lassen. Danach hat er sie an einer Tankstelle einfach abgesetzt. Kein Anstand, keine Achtung, die Frau als billiger Wegwerfartikel”.
Bild-Kolumnist Franz-Josef Wagner beschreibt die beiden abschließend als “Romeo und Julia durchgedreht”, “die sich wie Hunde nachts auf einer Brücke oral befriedigen”. Er findet, “dass die Liebe in dieser Nacht vergewaltigt wurde und die Liebe nicht zwischen den Beinen sitzt. Wie wollt ihr jemals lieben?”7 Eine Seite zuvor räkelt “Top-Modell Maria” ihren nackten Luxuskörper und bringt “Männer zum Weinen”. Ist das die Liebe, von der Wagner spricht? Lernt man hier den Anstand, den die Bild-Redaktion so vehement von Türck fordert?
Opfer von Medien und Justiz
Heribert Prantl, innenpolitischer Redakteur der Süddeutschen Zeitung und ehemaliger Richter und Staatsanwalt, sagte in einem Interview mit SWF 3,8 dass Türck nicht hätte angeklagt werden dürfen und wenn doch, dass dieser Prozess in dem Fall nie hätte öffentlich verhandelt werden dürfen: “Diese Art des Voyeurismus, die Türcks Sendungen eigen war, jetzt in einem Strafprozess, einem öffentlichen Verfahren zu inszenieren, das geht zu weit. (…) Wenn das Strafverfahren diese Absicht ins Gegenteil verdreht, dass die Menschenwürde des echten oder angeblichen Opfers mit Füßen getreten wird und dann noch die Menschenwürde des Beschuldigten, in dem Fall des Moderators Andreas Türck, dann hat der Strafprozess nicht nur seinen Sinn nicht erreicht, sondern dann war er höchst schädlich.”
Andreas Türck und Katharina B. sind — und das macht den Fall so besonders — keine reinen Medienopfer. Sie sind ebenso Opfer einer Justiz, die mit allen Mitteln einen Prozess eröffnen wollte, der für sie von Anfang an nicht zu gewinnen war und den selbst die Nebenklägerin nicht wollte. Ohne die tendenziöse und vernichtende Berichterstattung der Boulevardpresse, allen voran Bild und Bild am Sonntag, wäre der Schaden für die beiden möglicherweise nicht ganz so groß geworden. So ist beides, die Art der Berichterstattung und die Pflichtwidrigkeit der Staatsanwaltschaft, kausal für die Katastrophe verantwortlich, die mit dem Prozess eingetreten ist.
“Mit den Folgen des Prozesses werden Katharina B. und Andreas Türck noch lange zu kämpfen haben”, vermutete auch Detlef Esslinger in der Südeutschen Zeitung.9 “Der Kammer wird auch klar gewesen sein, dass sie mit der Zulassung der Anklage die Karriere des Fernsehmoderators Türck zerstören würde. ProSieben nahm ihn sofort aus dem Programm, und vom Freispruch wird der Mann wenig haben, im Urteil der Öffentlichkeit wird er der Typ bleiben, der wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Warum ist nur dieses Verfahren jemals eröffnet worden?” Diese Frage wurde nie geklärt.
Katharina B. soll nach Aussagen ihrer Anwältin heute wieder ein normales Leben führen und auch noch immer bei der Bank beschäftigt sein. Andreas Türck zog sich nach dem Prozess aus der Öffentlichkeit zurück und lehnte Interviews zu seinem Fall und seiner beruflichen Zukunft konsequent ab. Im September 2007, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Urteil, tauchte er wieder auf und verkündete, gemeinsam mit der Mediaagentur “Pilot” den Ableger “Pilot Entertainment” gegründet zu haben, mit dem er in Zukunft “zielgruppengenaue Web-TV-Formate einschließlich der dazugehörigen Plattform” entwickeln und vermarkten wolle. Das Unternehmen erprobe seit einem Jahr Entertainment und Serviceformate, die den Anforderungen des Webs und Nutzerdialogs gerecht werden. “Meine Moderatorentätigkeit”, so Türck bei medienhandbuch.de am 29. September 2007, “steht dabei nicht an erster Stelle. Dennoch: Sag niemals nie.”
1)Bunte vom 1.9.2005 2)Bunte vom 25.8.2005 3)Zeit vom 8.9.2005 4)Spiegel vom 22.8.2005 5) Telefoninterview, geführt am 18.6.2007 6) Ansbert Kneip in: Der Spiegel, 13.9.2005 7) Alle Zitate aus Bild vom 8.9.2005 8)Südwestfunk, 3. Programm, 15.9.2005 9)Süddeutsche Zeitung vom 6.9.2005
Nachdem “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner gestern bereits (wie berichtet) die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt fälschlicherweise als “begnadigt” bezeichnet hatte, macht er heute wieder einen Fehler.* Wagner schreibt:
Der Bundesgerichtshof hat nun für die Vielleicht-Väter entschieden und gegen die Lügenmütter.
Es war natürlich das Bundesverfassungsgericht. Die Kollegen aus der “Bild”-Redaktion wussten das und haben Wagner trotzdem wieder nicht korrigiert. Aber deswegen zu behaupten, dass bei “Bild” niemand mehr liest, was Wagner da so zusammen schreibt, wäre natürlich eine gemeine Unterstellung.
Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis.
*) Gestern hatten wir an dieser Stelle noch der Fairness halber die Möglichkeit formuliert, dass Wagner sich extrem gut mit Rechtsthemen auskenne — ein Hinweis, auf den wir rückblickend auch getrost hätten verzichten können.
Das Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) hat gestern entschieden, dass die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im März nach 24 Jahren Haft entlassen werden soll. Und “Bild” erklärt in einem Seite-2-Text, warum die Freilassung nach “Recht und Gesetz” erfolge:
Denn: Nach dem Strafgesetzbuch (§ 57 a) bedeutet “lebenslange Freiheitsstrafe” nicht unbedingt Haft bis zum Tode. Nach frühestens 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die “besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet”. In diesem Fall setzt das Gericht eine Mindesthaftdauer fest — bei Mohnhaupt waren es 24, bei Klar 26 Jahre!
“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner allerdings hat das entweder nicht gelesen, oder er hat es nicht verstanden. Und offenbar hat er auchsonstnichtvielgelesen.* Denn Wagner schreibt heute an die “Begnadigte Brigitte Mohnhaupt”. Im Text heißt es:
Die deutsche Justiz hat Sie, vielfache Mörderin, Brigitte Mohnhaupt, begnadigt.
Das ist falsch. “Die deutsche Justiz” kann niemanden begnadigen. Eine solche Entscheidung trifft (im Falle von sogenannten “Staatsschutzdelikten”) der Bundespräsident nach freiem Ermessen. Die Entscheidung über die von “Bild” beschriebene Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB hingegen ist an bestimmte, im Gesetz beschriebene, Voraussetzungen gebunden. Darauf wies das OLG Stuttgart gestern in einer Pressemitteilung (die Wagner offenbar auch nicht kennt) sogar ausdrücklich hin:
Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.
Offenbar hat niemand bei “Bild” Wagner auf seinen Fehler aufmerksam gemacht. Aber er passt ja auch ganz gut zur Haltung von “Bild”. So erkennt Hans-Jörg Vehlewald die Mohnhaupt-Entscheidung in seinem Kommentar (“Recht ohne Gerechtigkeit”) zwar als “rechtens” an, findet sie aber ungerecht, weil Mohnhaupt “kein Zeichen von Reue” habe erkennen lassen. Reue allerdings ist keine Voraussetzung für die Freilassung nach Paragraph 57 a StGB. Bei einer Begnadigung hingegen, kann man das so oder so sehen.
Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.
*) Es besteht übrigens auch die entfernte Möglichkeit, dass Wagner an die “begnadigte” Mohnhaupt schreibt, weil er sich extrem gut mit dem Thema auskennt. Tatsächlich wird nämlich die Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB in Juristenkreisen offenbar zuweilenals “kleine Gnade” bezeichnet. Aber das sei hier nur der Fairness halber erwähnt.
Jeder kennt Franz-Josef Wagner. Viele wundern sich über die Texte von Norbert Körzdörfer. Zu unrecht vernachlässigt wird allzu oft der “Bild”-Kolumnist und frühere “Teuro-Sheriff” Hauke Brost. Mit ihm beginnen wir eine lose Reihe über die Autoren der “Bild”-Zeitung.
Hauke Brost (56) ist ein wichtiger Mann bei “Bild”. Früher war er Chef von “Bild Hamburg”, wo er heute noch täglich eine Kolummne schreibt. 2001 machte ihn Kai Diekmann zum Textchef, um — wie der “Tagesspiegel” damals schrieb — “sprachliche Mängel” zu beseitigen, die der Chefredakteur in “Bild” beklage.
An sich eine schöne Idee. Machen wir also aus aktuellem Anlass eine Reise in die Welt von Hauke Brost.
Männer haben zwei Wahrheiten. Die eine sagen sie am Frühstückstisch. Die andere spüren sie, wenn sie die Hand in die Hosentasche stecken.
Wenn Hauke Brost sein Geschlechtsteil fühlt, spürt er eine von zwei Wahrheiten. Das mag zunächst verblüffend klingen, erklärt aber viel. Zum Beispiel einen Bild.de-Artikel vom Mai 2004, in dem es eigentlich nur um die Vorteile des Grillens mit Holzkohle gehen soll. Brost beginnt ihn mit folgenden Worten:
Grillen ist wie guter Sex. Es muss knistern, es muss riechen, es muss spritzen.
Es erklärt auch, warum Brost kein Verständnis hat für Frauen, die darüber klagen, dass ihre Männer fremdgehen. Hauke Brost, Autor des Standardwerkes “Kopf hoch, Männer. Ein Scheidungsbrevier nur für ihn” (darin u.a.: “Wie drückt man sich vor Unterhalt?”), dessen Ehen nach eigenem Bekunden “bisher ein begrenztes Haltbarkeitsdatum hatten”, fährt dann zu großer Form auf, wenn eine prominente Ehe scheitert. Uschi Glas zum Beispiel regte Brost im Februar 2002 zu dem Hosentaschen-Zitat oben an. Und als Roberto Blanco im Oktober 2004 als Ehebrecher dastand, schrieb Brost in “Bild” eine flammende Verteidigungsschrift:
Roberto Blanco ist ein ganz normal empfindender Mann so wie du und ich. Er liebt Wein, Weib, Gesang. Er sagt nicht nein, wenn man ihm Gratis-Schampus einschenkt oder wenn so eine blutjunge Hupfdrossel vor ihm die Brüste blanklegt. (…) Können Sie ihm wirklich verdenken, dass er zugreift? Ich kann es nicht.
Dann wandte er sich direkt an Frau Blanco:
Wann hatten Sie eigentlich das letzte Mal Sex mit Roberto? Wann haben Sie ihm das letzte Mal gesagt, dass er ein toller Typ ist? (…) Und wie sehen Sie eigentlich morgens aus, wenn er tatsächlich mal wieder neben Ihnen aufwachen würde?
(Wie Hauke Brost aussieht, nicht nur morgens, können Sie übrigens auf seiner Homepage sehen.)
Im November 2003 zitiert ihn der Südwestrundfunk mit dem Satz: “Bei der BILD gibt es keine Frauen in Führungspositionen”, was scheinbar gegen “Bild” spricht, tatsächlich aber nur gegen Brost. Denn es gibt bei “Bild” eine Frau in einer Führungsposition: Marion Horn, seit 1. Januar 2001 stellvertretende Chefredakteurin.
Aber zurück zu Roberto Blanco, den Brost in seinem Artikel gleich dreimal “schwarzer Mann” nennt. Immerhin empfindet der trotz seiner Hautfarbe nach Ansicht von Brost “ganz normal”. Aber nicht jeder Fremde ist so nett und berechenbar. Anlässlich des deutschen Fiaskos beim Eurovision Song Contest macht Brost heute seinem Unmut mal Luft:
Gestern noch Papst. Heute letzter Platz. Das Leben ist eine Achterbahn, nur ungerechter: Die Achterbahn fährt schließlich alle, die zahlen. Wir zahlen für alle und die geben uns 0 Points als Dank.
Was will uns diese Metapher sagen? Dass die anderen nicht selber für ihre Achterbahn zahlen? Dass wir in der Achterbahn mitfahren müssen, obwohl wir schon für die anderen gezahlt haben? Dass uns die anderen, wo wir schon für die Achterbahn gezahlt haben, hinterher nicht wenigstens eine Zuckerwatte kaufen?
Gestern noch Papst, heute letzter Platz, Brost glaubt:
Wir haben keine Freunde.
Das Gefühl kennt Brost. Auf seiner Homepage schreibt er:
Auch verringert sich die Zahl meiner Freunde langsam, aber stetig auf einen sehr, sehr kleinen Kreis.
Woran liegt das? Brost weiß: An ihm Deutschland liegt es nicht.
Nehmen wir mal die Polen.
Wer sich da drüben einen gebrauchten Skoda leisten kann, wo hat der denn die Kohle her? Auf deutschen Baustellen Fliesen verlegt oder in deutschen Schlachthöfen Rinder zerlegt. Dankbarkeit? Stinkefinger (0 Points von Polen).
Sind wir Deutschen nicht die Lieben? Aber ja, obwohl wir merkwürdige EU-Ressentiments haben:
Wir Deutschen sind die Lieben. Wir zahlen für alle, bald auch für Rumänien (die gaben uns übrigens auch 0 Points, na super, willkommen in Europa).
Und sein Abendessen, weiß Brost, holt der Deutsche aus reiner Großzügigkeit nicht beim Deutschen, sondern beim Türken. Und zahlt auch noch dafür!
Wir kaufen dem Türken sein Döner ab, und aus lauter Freundschaft haben wir gleich 10 Points in die Türkei geschickt, und was schallt zurück? 0 Points von der Türkei. Ey, Alda, kraß, voll der Hammer, ey.
(Wie sich “der Türke” in Hamburg, dem Brost “sein Döner” abkauft, dafür beim Grand Prix hätte revanchieren können, lässt der Autor leider offen.)
Wir Deutschen sind die Guten.
So schreibt Brost und was er danach schreibt, ist vielleicht nur eins von mehreren “gewissen satirischen Elementen”, die sein Text enthalten soll, wie Brost uns auf Anfrage mitteilte. Vielleicht enthält es aber auch nur in außergewöhnlich konzentrierter Form all das, was Brost über Ausländer, schwarze Männer und Frauen denkt:
Wir Deutschen sind die Guten. Wir lassen Heidi Klum ihren Seal heiraten (…).
Nachtrag, 25. Mai: Brost hat seine Homepage inzwischen überarbeitet. Deshalb finden sich dort zur Zeit nicht die oben zitierten Hinweise auf seinen kleinen Freundeskreis und auf sein Buch, das er dort zuvor als “fieser kleiner Macho-Scheidungsratgeber nur für ‘ihn'” bezeichnete und aus dessen Inhalt er unter anderem die Frage “Wie drückt man sich vor Unterhalt?” hervorhob.
Die “Bild”-Zeitung hat viel mit der katholischen Kirche gemein. Beide haben einige Leichen im Keller. Bei beiden schrumpft hierzulande die Zahl der Anhänger. Beide teilen die Welt in Gut und Böse. Beide lieben das Okkulte und stehen der Aufklärung skeptisch gegenüber. Und beide pflegen eine Kultur des Gehorsams, nicht der Diskussion.
Am Montag hatte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann in einem Kommentar auf Seite 1 über Johannes Paul II. geschrieben:
Ein Papst dieser Art darf, ja muß umstritten sein.
Er meinte damit natürlich nicht, dass über den Papst und seine Entscheidungen gestritten werden darf. Entscheidungen des Papstes sind nicht dazu da, Diskussionen anzuregen, sondern befolgt zu werden. Das weiß auch die “Bild”-Zeitung.
Anfang dieses Jahres hatte der Vatikan noch einmal unmissverständlich deutlich gemacht, dass die katholische Kirche Kondome als Mittel ablehnt, die Aids-Epidemie einzudämmen, an der im vergangenen Jahr weltweit über 3 Millionen Menschen starben:
“Wir akzeptieren den Gebrauch von Präservativen nicht, nicht einmal zur Lösung des Aidsproblems.”
Wer eine andere Meinung hat, ist ein Ketzer und wird von “Bild” mit unnachgiebiger Härte verfolgt. Am 22. Februar 2005 wagte es der Entertainer Jürgen von der Lippe, in einem Interview mit der Münchner “Abendzeitung” Folgendes zu sagen:
(…) was der Papst von sich gibt, streift meiner Ansicht nach den Rand der Schwerkriminalität. Ich finde es einfach schlimm, wenn man zum Beispiel Kondome sogar zur Aids-Prävention oder gar HIV-Kranken verbietet.
Am Tag darauf machte “Bild” ihn deshalb zum “Verlierer des Tages”.
Was ist denn in den gefahren? Jürgen von der Lippe (56), heute als katholischer Priester im TV („Der Heiland auf dem Eiland“), beleidigt den Heiligen Vater, der sich gegen Verhütung ausspricht. (…)
BILD meint: Wohl von Sinnen, von der Lippe!
Von der Lippes Begründung für seine Aussage nannte “Bild” nicht.
Am vergangenen Sonntag wagten es mehrere Menschen in der Talkshow “Sabine Christiansen”, Kritik an der konservativen Linie des verstorbenen Papstes zu üben. “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner nennt diese Sendung heute deshalb eine “Schande-Talkshow” und die Papst-Kritiker “böse, rechthaberische Männer”.
Da hackten die Leichenfledderer Heiner Geißler und Hans Küng, linker Theologe, dem der Papst die Lehrerlaubnis entzogen hat, auf den Toten ein.
Zölibat, Kondome, Aids. Frau Christiansen, die Karriere-Frau ohne Kinder, stellte die Frage nach der Rolle der Frau. (…)
Ihre Talkshow, Frau Christiansen, war das Dümmste, was ich jemals sah. Sie verkürzen die Frage des Glaubens nach Karriere und Spaß im Bett. Gott verzeiht, ich nicht.
Eine andere Frage ist es, warum die ARD Ihnen erlaubt hat, auf den Papst zu spucken. Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche, Frau Christiansen?
Natürlich ist der Papst nicht die einzige Autorität, an der sich Kritik grundsätzlich verbietet. Da ist auch noch “Bild”-Kolumnist Franz Beckenbauer, den das Blatt im Jahr 2000, nachdem er die WM nach Deutschlang holte, fast ganzseitig als Denkmal zeigte, mit der Inschrift:
“Dem deutschen Fußballkaiser Franz Beckenbauer zu Dank und ewiger Erinnerung.”
Am vergangenen Wochenende wagte es der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit, sich gegen Franz Beckenbauer als Uefa-Präsidenten äußern. Entsprechend diskussionslos ist Cohn-Bendit heute “Verlierer des Tages” in “Bild”.
(Alle Hervorhebungen von uns.)
Nachtrag, 20.45 Uhr. … und der evangelische Bischof Wolfgang Huber ist für “Bild” “Gewinner des Tages”, weil er bei “Christiansen” die “plumpe Papst-Kritik” der anderen Talkshow-Teilnehmer angriff.
Wer ist schuld am Tsunami und den hunderttausendfachen Tod und Elend, das er brachte? Die Grünen. Weil sie so tun, als könnte man durch Mülltrennung und Gutsein die Welt retten. Kann man aber gar nicht.
Was? Sie meinen, nur ein Idiot könne so argumentieren? “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner kann es. Seine “Post von Wagner” adressiert er heute an die “lieben Ökos” und “Herrn Trittin und Frau Roth persönlich” und stellt Ihnen unter anderem diese Fragen:
Sind Sie sicher, daß Ihre Initiativen im Kosmos wohlwollend aufgenommen werden? Mit wem verhandeln Sie da drüben, daß – klatsch – plötzlich 150 000 Menschen sterben? Es zeigt sich also, daß Sie als Grüne nichts zu sagen haben.
Wagners Logik geht so: Wenn wir schon keine Naturkatastrophen verhindern können, sollten wir wenigstens auch nicht versuchen, von Menschen verursachte Katastrophen zu verhindern. Oder anders gesagt: Lasst uns wenigstens nicht das bisschen Zeit, bis die nächste Welle über uns selbst hinwegschwappt, mit Mülltrennen vergeuden.
Oder noch anders gesagt: Für den Kolumnisten der “Bild”-Zeitung ist auch so eine Katastrophe ein guter Anlass, sich mit dem politischen Gegner, den Grünen, anzulegen.