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Ebay hält “Presseausweis” für Presseausweis

Neulich bei Ebay…

…hatte der Verkäufer “kaurismakler” einen “BILD-Presseausweis” mit einer offenbar nicht ganz ernst gemeinten Produktbeschreibung angeboten:

“(…) Leser-Reporter. Ein spannender und lukrativer Einstieg in den Nebenerwerbsjournalismus. Dabei hilft Ihnen der hier angebotene Presseausweis. Original. Neu. Unbenutzt. Und blanko. Das heisst, Sie können den Ausweis mit Ihren Daten ausfüllen, Ihr Bild einkleben und sich damit in bestimmten Situationen ausweisen. Erhöhte Glaubwürdigkeit inklusive. (…)”

Ebay entschied sich daraufhin, “kaurismaklers” Auktion vorzeitig zu beenden. Begründung:

“Ihr Angebot bzw. Ihre Suchanzeige verletzt jedoch den eBay-Grundsatz Behoerdliche Ausweispapiere und Lizenzen (…). Es ist verboten, behoerdliche Ausweispapiere, Lizenzen und andere Dokumente bei eBay anzubieten. Dazu gehoeren auch von Behoerden ausgestellte, offizielle Dokumente wie Ausweise, Reisepaesse, Urkunden, Lizenzen und Genehmigungen.”

“Behördliche Ausweispapiere”? Diese millionenfach an “Bild”-Verkaufstellen ausgelieferten Gratis-Gimmicks?!

Als wir Ebay auf den Irrtum hinwiesen, begründete man die Stornierung neu. Offenbar hält das Auktionshaus den “BILD-Presseausweis” an sich für unseriös: Weil er “frei personalisierbar” sei, könne ein Bieter darin “einen Wert sehen, der nicht vorhanden ist”. Der Ausweis könne, so Ebay weiter, “missbräuchlich verwendet” werden, “um sich z.B. Zutritt zu Veranstaltungen zu verschaffen”.

Mit anderen Worten: Ebay glaubt, die Verwechslung, die dem Unternehmen selbst unterlaufen ist, könne aufgrund der Gestaltung der “Bild”-Werbemittels auch anderen unterlaufen. Was natürlich nicht stimmt. Denn ob man “BILD-Presseausweise” mit richtigen Presseausweisen verwechseln kann, entscheidet immer noch “Bild” selbst:

“Es besteht keine Verwechselungsgefahr mit den ordentlichen Presseausweisen für hauptberufliche Journalisten.”
(“Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich über die “BILD-Presseausweise”)

 
PS: “BILD-Presseausweise” werden bei Ebay momentan weiterhin angeboten — vermutlich jedoch nicht, damit sie “missbräuchlich verwendet” werden, sondern…

Mit Dank an Weltenweiser.de für den Hinweis, “kaurismakler” für die Unterstützung — und dieweltistscheiße.de für die nicht-missbräuchlichen Verwendungsvorschläge.

Die Erde verliert einen Bruder

Am 17. August war “Bild” sich sicher:

"Die Erde kriegt drei neue Geschwister"

Und im Text erklärte “Bild”:

Familienzuwachs für unser Sonnensystem: Die Erde kriegt drei neue Geschwister. Sie heißen Ceres, Charon und Xena. (…) Durch die steigende Zahl von Entdeckungen kleinerer Himmelskörper im äußeren Sonnensystem musste die Definition Planet überarbeitet werden. Ein Planet ist demnach ein Himmelskörper, der (…)
(Hervorhebungen von uns.)

Das war etwas voreilig. Denn die Internationale Astronomische Union (IAU) hatte am 16. August lediglich bekannt gegeben, dass auf der IAU-Hauptversammlung über einen Vorschlag abgestimmt wird, der neu definieren würde, was ein Planet ist. “Bild” verschwieg das. (Wie man journalistisch korrekt mit einem solchen Vorschlag umgeht, kann man beispielsweise hier, hier oder hier nachlesen.)

Gestern wurde abgestimmt. Das Ergebnis: Die Erde bekommt keine “drei neuen Geschwister”, verliert dafür aber einen Bruder. Nämlich Pluto. Tja.

"Pluto kein Planet mehr"Immerhin schafft diese Nachricht (die sehr vielen anderen Medien übrigens eine größere Geschichte wert ist) es heute auf die “Bild”-Titelseite. Als 12-Zeilen-Meldung (siehe Ausriss). Für eine Erwähnung der ziemlich großen Falschmeldung von letzter Woche ist da natürlich kein Platz.

Mit Dank an Lexirien C., Alex P., Patrick S., Matthias B., Sven P. und Robert F. für die sachdienlichen Hinweise.

“Bild” fand “SS-Beweis” auch

“Bild”-Autor Paul C. Martin schreibt heute über den Schriftsteller Günter Grass, der kürzlich öffentlich gemacht hatte, dass er als Jugendlicher Mitglied der Waffen-SS gewesen sei. Offenbar belegen auch Dokumente seine Waffen-SS-Zugehörigkeit. Und “Bild”-Autor Martin schreibt:

"Ein vergilbtes Dokument aus dem US-Militärarchiv, das BILD vorliegt. Der SS-Beweis!"

“Bild” widmet dem “SS-Beweis” heute auch die Titelschlagzeile (siehe Ausriss) und schreibt:

“Jetzt fand BILD das Dokument, das zweifelsfrei beweist: Grass war bei der Waffen-SS!”

Wie “Bild” das Dokument fand, steht indes nirgends. Eine vergleichsweise naheliegende Möglichkeit wäre ein Klick auf Spiegel Online gewesen. Dort nämlich ist die ganze Story bereits seit gestern nachmittag, 15.05 Uhr, weltweit und kostenlos zugänglich. Und ebenfalls seit gestern nachmittag wimmelt es daher auch im Angebot der Nachrichtenagenturen von Meldungen über die auf Spiegel Online veröffentlichten Dokumentenfunde des “Spiegel”-Autors Klaus Wiegrefe.

Und natürlich ist der “SS-Beweis”, der, nebenbei bemerkt, laut “Berliner Zeitung” seit Jahrzehnten “öffentlich zugänglich” ist, seit seinem Bekanntwerden am gestrigen Nachmittag auch in diversen anderen Medien ein Thema — meist unter Verweis auf den “Spiegel” oder Spiegel Online. Nur Focus Online berichtet treudoof: “Das meldet die ‘Bild’-Zeitung (Mittwochausgabe).”

Übrigens:
Bei Bild.de, wo der Dokumentenfund erstmals gestern abend, 22.57 Uhr, in der “Bild”-Version (“Jetzt fand BILD…”) auftauchte, heißt es in einem Teaser fälschlicherweise noch immer: “Grass-Affäre: Bei der SS musste er Fingerabdrücke abgeben”, obwohl er das doch gar nicht “bei der SS” tat, sondern als Kriegsgefangener der Alliierten.

Nachtrag, 17.8.2006: Bei Focus Online wurde der Hinweis auf “Bild” mittlerweile ersatzlos aus dem Artikel entfernt — offenbar allerdings erst, nachdem BILDblog-Leser Christian G. (Danke übrigens!) die Focus-Online-Redaktion auf ihre Ungeschicklichkeit hingewiesen hatte.

Kurz korrigiert (241-242)

Die “Bild”-Frage, ob Tour-de-France-Sieger Floyd Landis tatsächlich “Hoden-Doping” betrieben hat, oder doch eher Schulter- oder Oberkörperdoping (pdf) lassen wir besser mal unbeantwortet. Wir wissen schließlich genauso wenig wie “Bild”, ob Landis überhaupt gedopt hat. Nicht korrekt ist deshalb diese “Bild”-Behauptung:

"Floyd Landis (30) gedopt! Erstmals in der Geschichte der Tour de France ist ein Sieger des Dopings überführt worden."

Landis ist nämlich noch nicht des “Dopings überführt worden”. Bislang war lediglich die A-Probe positiv. Als des Dopings überführt gilt man jedoch erst, wenn auch die B-Probe positiv ist.

Und Doping mal hin oder her, so schnell wie “Bild” schreibt, war Landis auf der 17. Etappe der diesjährigen Tour nun auch wieder nicht:

Am Tag zuvor war der Ami böse eingebrochen, hatte in der Gesamtwertung 8:08 Minuten Rückstand. Nach der 17. Etappe plötzlich 5:42 Minuten Vorsprung.

Landis gewann zwar die 17. Etappe mit 5:42 Minuten Vorsprung. In der Gesamtwertung lag er danach jedoch noch 30 Sekunden hinter dem Führenden auf Platz drei.

Mit Dank an Philip M. und Christoph S. für die Hinweise.

Nachtrag, 29.7.2006: “Bild” hat den “Vorsprung”-Fehler heute in ihrer Korrekturspalte berichtigt und sogar noch einen weiteren kleinen Fehler (“In der Rubrik „Ich weiß es“ (27. Juli) wurde das Alter von Thomas Gottschalk in einer Bildunterschrift mit 57 Jahren angegeben. Gottschalk ist erst 56 Jahre alt.”) entdeckt. Dass darüber hinaus Radost Bokel als “Momo” natürlich nicht, wie “Bild” behauptete, der “Kinderstar aus der ‘Unendlichen Geschichte’ war, ist “Bild” offenbar auch im Nachhinein nicht aufgefallen. Und der “Vorsprung”-Fehler selbst steht nach wie vor unkorrigiert bei Bild.de

Carrells letzter Wunsch war nicht sein letzter Wille

Manchmal reicht es einfach nicht, die halbe Wahrheit zu kennen.

Kurz nachdem Rudi Carrell gestorben war, wusste “Bild”, dass der Showmaster eingeäschert und neben seiner zweiten Frau Anke begraben werden wolle. “Bild” wusste außerdem, dass die Urne seiner zweiten Frau im Garten seines Grundstückes beigesetzt worden sei. Und aus beidem folgerte “Bild” nun offenbar, dass nun auch Carrell in seinem Garten beigesetzt werden wolle.

Das war eine weitreichende Schlussfolgerung. Deshalb fragte “Bild” schon am ersten Tag der Berichterstattung über Carrells Tod unheilvoll: “Bleibt Rudi Carrells letzter Wunsch etwa unerfüllt?” Und fragte beim Bürgermeister von Carrells Wohnort Syke nach, ob so eine Bestattung im Garten überhaupt erlaubt sei, und der Bürgermeister verneinte und sagte, es gebe noch nicht einmal einen entsprechenden Antrag.

Vielleicht hätte man sich an dieser Stelle schon fragen können, ob das Fehlen des Antrags nicht auch bedeuten könnte, dass Carrell womöglich gar nicht im eigenen Garten bestattet werden wollte. Vielleicht hätte auch jemand im langen Interview nachlesen können, das Carrell erst im März dem “SZ-Magazin” gegeben hat. Darin antwortete er auf die Frage, ob er nicht auf dem Grundstück neben seiner Frau Anke beerdigt werden wolle: “Ich überlege noch, ob wir vielleicht ein gemeinsames Grab mit beiden Urnen nehmen, auf einem normalen Friedhof.”

“Bild” zitierte stattdessen nun den Ordnungsamtsleiter von Syke, der sagte, es werde keine Ausnahmegenehmigung für Carrell geben. “Bild” fragte auch beim niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff nach, der der Zeitung sagte, er würde es “außerordentlich begrüßen”, wenn die zuständige Behörde die Genehmigung doch erteilen würde. Und weil in der Welt von “Bild” demokratische Abläufe und gesetzliche Vorschriften keine große Sache sind, machte die Zeitung daraus gleich die Überschrift: “Rudi darf in seinem Garten beigesetzt werden”.

Während nun andere Zeitungen das Thema aufgriffen, ohne die Grundannahme zu überprüfen, wurde es in “Bild” selbst ein bisschen ruhig um die Urne-im-Garten-Geschichte. Bis gestern, als “Bild” berichtete, Carrell sei auf dem Friedhof in Heiligenfelde beigesetzt worden — neben seiner Frau, deren Urne offensichtlich überführt worden sei. Heute schreibt “Bild” wieder über Carrells “letzten Willen”. Und zitiert seinen Schwiegersohn Dieter Klar mit den Worten: “Das Haus soll auf alle Fälle verkauft werden. Das wollte Rudi so. Er hat deshalb auch angeregt, nicht auf seinem Grundstück bestattet zu werden, sondern außerhalb.”

Danke an Stefan S.!

Symbolfoto XLII

Im Neckar ist offenbar eine Schlange entdeckt worden. Die Polizei sagt dazu: “Die Gefährlichkeit für Menschen ist doch als sehr gering einzuschätzen. Mäuse, Ratten und Frösche sind für das Reptil die Objekte der Begierde.” Und manche Medien haben das auch so aufgeschrieben oder, wie die “Stuttgarter Zeitung”, sogar noch einen Schlangenexperten befragt und zitiert: “Pythons sind ungefährlich”.

“Bild” nicht. In “Bild” heißt das Tier “gefährliche Würgeschlange” und die Überschrift: “Python-Alarm im Neckar” (siehe Ausriss).

Nun ja. Illustriert wird der “Bild”-Artikel derweil mit einem großen Symbolfoto, auf dem laut “Bild” “ein angriffslustiger Python“, eigentlich aber (unschwer zu erkennen an den rotbraunen, gelb geränderten, rautenförmigen Sattelflecken mit hellem Zentrum) eine Boa constrictor zu sehen ist.

Mit Dank an Manuel N. für den Hinweis und einen Schlangenfreund für den Scan.

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

Kurz korrigiert (136)

Okay, es ist im Original leicht zu erkennen, was den “Bild”-Mitarbeiter beim Betexten des Nacktfotos von Andrea Kempter auf der Seite 1 der heutigen Zeitung abgelenkt haben könnte. Trotzdem: Frau Kempter ist nicht “Sat.1-Wetterfee”, sondern N24-Wetterfee.

Danke an Nik N. für den Hinweis!

Nachtrag, 21.35 Uhr. Ja: Auch der “Playboy”, aus dem die Fotos stammen, schreibt, Frau Kempter arbeite u.a. für Sat.1. Nur bei dem Sender weiß man nichts davon: “Sie ist ausschliesslich für N24 als Wetter-Moderatorin tätig. Ausschliesslich.”

(Fortsetzung hier.)

“In dankenswerter Klarheit”

Im Mai erwirkte Günther Jauch eine einstweilige Verfügung, die es der “Bild”-Zeitung (und anderen Publikationen der Axel-Springer-AG) zum Schutz seiner Privatsphäre untersagte, jedwede Details über seine geplante Hochzeit zu veröffentlichen. Die Axel-Springer-AG ging dagegen in Berufung. Das Berliner Kammergericht gab ihr nun in einem Punkt recht: Der Verlag darf die bekannten Potsdamer Sehenswürdigkeiten nennen, in denen die Feier stattfinden soll. Nur die. An weiteren Details bestehe kein vergleichbares öffentliches Interesse, erläuterte eine Gerichtssprecherin gegenüber dpa. Der Schutz der Privatsphäre Jauchs habe Vorrang. Auch dieses Urteil ist vorläufig. In der Hauptsache wird das Gericht aber wohl erst nach der Hochzeit entscheiden.

Soweit die Fakten.

Und das ist die Überschrift, unter der das Ministerium für Wahrheit die Pressestelle der “Bild”-Zeitung dieses Urteil zusammenfasst:

Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit

Der Hinweis, dass das Gericht die Berichterstattung immer noch weitgehend untersagt, fehlt in der Pressemitteilung. Stattdessen kommt ausführlich Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, zu Wort:

“Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt.”

Fests rhetorische Akrobatik hat sich gelohnt. Die Fachzeitschrift “werben & verkaufen” etwa übernahm seine lustige Interpretation ohne jede Einschränkung.

Kurz korrigiert (123)


Links, das ist Luis Alfredo Palacio Gonzales, Präsident von Ecuador.

Und wer ist der Mann rechts?

Nun ja, die Meinungen gehen auseinander.

Die allermeisten Medien behaupten zwar übereinstimmend, es sei Horacio Sevilla-Borja, der ecuadorianische Botschafter.

Aber die “Bild”-Zeitung behauptete, es handele sich dabei um “Ecuardors Staatspräsident Alfredo Palacio”.

Ts, wem soll man da jetzt glauben?

Mit Dank an Thorsten R., Philipp M. und Günther Jauch für den Hinweis.

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