“Bild” hat sich in dieser Woche ein leichtes Opfer gesucht: mal wieder die Hartz-IV-Empfänger. Wer “Bild” liest, muss den Eindruck gewinnen, dass es Arbeitslosen prima geht. Dass viele den ganzen Tag faulenzen und schlicht keine Lust haben, zu arbeiten. Und, wie das bei “Bild” so ist, wenn sie eine Kampagne fährt, fallen dabei meist notwendige Differenzierungen oder beispielsweise Hinweise auf Sanktionen für arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger unter den Tisch.
Der gestrige Seite-1-Aufmacher der “Bild”-Zeitung “Wer arbeitet, ist der Dumme!” (siehe Ausriss), ist da keine Ausnahme. Dabei geht’s uns nicht mal darum, dass der Aufmacher sich eine Studie zum Anlass nimmt (“eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft enthüllt”), die schon seit zwei Monaten bekannt ist. Es geht auch nicht darum, dass die zweite Studie, die “Bild” im Artikel zur Schlagzeile erwähnt, aus dem Jahr 2005 stammt. Und dass die schönen Balken-Diagramme, die “Bild” dem Artikel beigestellt hat und die auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler zurück gehen, gar nicht mehr aktuell sind, weil sie aus dem Jahr 2007 stammen und sich aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung 2008 einiges geändert hat — nun ja… (Siehe Focus.de, wo man das alles “fragwürdig” findet.)
“Bild” berichtet hier immerhin über ein Problem, das wirklich existiert: Manche Menschen haben trotz Vollzeitbeschäftigung einen Nettoverdienst, der nur wenig über oder sogar unter dem liegt, was sie als Hartz-IV-Leistungen beanspruchen könnten. Deshalb, so konstatiert “Bild”, fehle der “Anreiz für Arbeit”.
Aber schauen wir uns die Balken-Diagramme etwas genauer an. Die beruhen, wie gesagt, auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) und sind ein wenig veraltet. Und wie man uns beim BdSt sagt, habe “Bild” sie eigentlich aus der “FAZ” übernommen, die sie am 5. Dezember vergangenen Jahres, als sie noch stimmten, abdruckte. Unter der Überschrift: “Lohnt es sich noch zu arbeiten?”
Was die “FAZ” immerhin noch kurz erwähnt (“Wenn es trotz Arbeit nicht reicht”), fehlt in “Bild” indes gänzlich: Wer netto (abzüglich Freibetrag) weniger verdient, als er mit Hartz IV bekäme, der kann zum sogenannten “Aufstocker” werden und zusätzlich ALG II bekommen. Das gibt’s allerdings nicht automatisch, man muss es beantragen.
Nach dem “Bild”-Bericht sah sich der BdSt veranlasst, selbst noch einmal mit aktuellen Zahlen nachzurechnen und dabei vor allem auch die Aufstockungsmöglichkeiten zu berücksichtigen [pdf].
Das wirkt dann zwar etwas kleinteilig, aber um zu verstehen, wie “Bild” sich ihre Schlagzeilen zurechtschustert, muss man ins Detail gehen: Beim dritten “Bild”-Beispiel (verheiratet, zwei Kinder, Bruttogehalt: 1.621 Euro)* heißt das nämlich: Inklusive Aufstockung käme die Familie auf rund 1.900 Euro – also nicht auf einen Euro mehr als (ohne Job) mit Hartz IV, sondern auf über 300 Euro mehr. Ähnlich dürfte die Rechnung beim verheirateten Gebäudetechniker mit einem Kind aussehen, den “Bild” zum Aufhänger gemacht hat (siehe Ausriss): “Ohne Arbeit hätten wir 1 Euro mehr!” Die Familie hat nämlich bloß “1500 Euro netto in der Haushaltskasse” und dürfte, so ein Sprecher des BdSt zu uns, Anspruch auf eine Aufstockung haben, die grob geschätzt zwischen 200 und 300 Euro liege. Wobei ohnehin fraglich ist, wie “Bild” auf “Hartz-IV-Leistungen in Höhe von insgesamt 1501,30 Euro” kommt. Angeblich enthalte diese Summe “673,30 Euro Grundanspruch für die Eltern”. Normalerweise liegt der Grundanspruch jedoch nur bei 624 Euro. Und das ist womöglich nicht der einzige Fehler in der “Bild”-Rechnung. [siehe Nachtrag]
*) In allen anderen Beispielen liegt das Nettoeinkommen zum Teil beträchtlich über den Hartz-IV-Leistungen, wobei im zweiten Beispiel das Kindergeld zwar grafisch ausgewiesen, aber in der Rechnung nicht berücksichtigt wurde. Die tatsächliche Differenz zwischen Nettoeinkommen und Hartz IV beträgt also nicht 183 Euro, wie von “Bild” angegeben, sondern 343 Euro. Der Fehler findet sich auch in der “FAZ”.
Statt “Wer arbeitet, ist der Dumme” wäre eine treffende Überschrift also: “Wer arbeitet und keine Aufstockung beantragt, ist der Dumme (und wird durch ‘Bild’ leider auch nicht schlauer)”.
P.S.: Nachdem Hugo Müller-Vogg in seinem gestrigen Kommentar noch zu der Erkenntnis kam, dass es sich durchaus lohnen könne zu arbeiten (auf Bild.de seltsamerweise ohne die Gründe: “die Chance, eines Tages mehr zu verdienen” und “das Gefühl, gebraucht zu werden” veröffentlicht), ist sich Nikolaus Fest in seinem heutigen Kommentar erstaunlich sicher: “Wer arbeitet, ist ein Idiot”.
Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.
Nachtrag, 13.2.2008: Was den in “Bild” genannten Grundanspruch von 673,30 Euro angeht, haben wir übersehen, dass die Schwangerschaft der Frau die Berechnung beeinflusst. Schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen haben ab der 12. Woche Anspruch auf einen Mehrbedarf von rund 50 Euro. Die Gesamtsumme von 1.501,30 Euro macht das zwar nicht weniger fraglich, die 673,30 Euro dürften aber ungefähr hinkommen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.