Suchergebnisse für ‘ehrverletzend’

Nazi-Schufa, Relevanzkriterien, Rechte “Alternativmedien” wachsen

1. Das Zentrum für politische Schönheit spielt Nazi-Schufa
(t3n.de, Enno Park)
Die Website “SOKO Chemnitz” des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) löste eine heftige Kontroverse aus. Nun wird behauptet, bei dem Online-Pranger habe es sich um einen “Honeypot” gehandelt, um an die Daten von Neonazis zu gelangen. Enno Park hat begründete Zweifel: “Wahrscheinlicher ist beim derzeitigen Stand aber, dass die ganze Aktion ein Fake war, nicht nur der ursprüngliche “Online-Pranger”, sondern auch das darauffolgende Statement, das Ganze sei nur ein Honeypot gewesen. Das würde bedeuten, dass das ZPS nicht nur Rechtsradikale verarscht hat, sondern alle. Man könnte das dann noch als subversive Guerilla-Aktion feiern, wenn es nicht so große Schäden hinterließe — etwa weil Antifaschisten dabei zusehen müssen, wie ihre Arbeit durch solcherlei “Aktionskunst” diskreditiert wird, ohne dass sie viel dagegen tun könnten. Oder weil Rechtsradikale einmal mehr Gelegenheit bekommen, sich als Opfer aufzuspielen.”

2. Eine Frage der Relevanz
(taz.de, Aron Boks)
Als in Sankt Augustin eine 17-Jährige ermordet wurde, berichtete vielen Medien ausführlich darüber. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die Nationalität des mutmaßlichen Täters. Aron Boks fragt: “Welche Relevanzkriterien sind erfüllt, die die umfangreiche Berichterstattung rechtfertigen? Bei Straftaten wie in Sankt Augustin in der Regel keine. Deswegen hört und liest man so selten von ihnen in der überregio­nalen Presse, obwohl Gewalt, Mord und Totschlag täglich in Deutschland passieren.”

3. So wollen Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner die Zeit digitaler machen
(horizont.net, Roland Pimpl)
Die “Zeit” strukturiert um. “Horizont” hat mit den beiden Chefredakteuren Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner über deren neue Zuständigkeiten, neue Ressorts und das Zusammenspiel von Print und Online gesprochen. Eine Enttäuschung für Bahnfahrer, die im Zug mit dem großen Format der Zeitung kämpfen müssen: Die von vielen unterstützte Umstellung auf das kleinere Tabloid-Format wird es nicht geben. Zu groß war die Sorge vor höheren Produktionskosten und möglichen negativen Auswirkungen auf das Anzeigengeschäft.

4. “Journalisten sind schützenswert”
(deutschlandfunk.de, Henning Hübert)
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) klagt in einer Resolution die zunehmende Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten an und fordert besseren Polizeischutz. Es gebe eine “massive Zunahme von persönlichen Anfeindungen, ehrverletzenden Beschimpfungen und auch körperlichen Angriffen auf Bildberichterstatter und Reporter der Agentur insbesondere in Ostdeutschland, aber auch in Regionen Westdeutschlands”.

5. Crowdfunding nach europäischem Vorbild soll auch in den USA den Journalismus retten
(medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Noch vor den crowdgefundeten Journalismus-Projekten wie “Kautreporter” oder “Republik” gab es in den Niederlanden “De Correspondent”. Dort plant man nun die Expansion: Aus der niederländischen Website soll in den USA im nächsten Jahr “The Correspondent” werden. Adrian Lobe wirft einen Blick auf den amerikanischen Medien-Markt und schätzt die Aussichten des ehrgeizigen Projekts ein.

6. Facebook-Medien-Report, Teil 4: “Alternativ-” und Verschwörungsmedien leiden nicht unter Facebooks Algorithmus-Änderungen
(meedia.de, Jens Schröder)
Der “Facebook-Medien-Report” von “Meedia” zeigt, dass die meisten deutschsprachigen Medienseiten seit Facebooks Algorithmus-Änderung massiv an Likes und Shares verloren haben. Dies gilt jedoch nicht für die rechten bis rechtsextremen “Alternativmedien”, die stabil blieben oder ein rasantes Wachstum aufweisen.

Die Wahrheit, Ai Weiwei, Karla Kolumna

1. Die Lügenpresse
(zeit.de, Thomas Fischer)
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Autor des bekannten Kommentars zum Strafgesetzbuch, dem über 2.700-seitigen Referenzwerk für alle Beteiligten eines Strafprozesses. Darüber hinaus verfasst Fischer für die “Zeit” vielbeachtete und lesenswerte Kolumnen, die jedoch wegen der zuweilen machtvollen Sprache, vielen Metaphern und miteinander verzahnten Gedanken und Schlüssen gelegentlich Schwindelgefühle verursachen können. In seinem neuesten Beitrag geht es nicht nur um “die Lügenpresse”, sondern auch um die Frage nach der privaten und der öffentlichen Wahrheit.

2. Wir sehen nicht das Bild eines toten Kindes, wir sehen ein Bild von Ai Weiwei
(zebrabutter.net, Mareike Döring)
Wenn es Bilder gibt, die sich in das sogenannte “kollektive Gedächtnis” der Menschen eingebrannt haben, dann gehört es mit Sicherheit dazu: Das Bild des dreijährigen‎ Jungen, der auf der Flucht aus Syrien ertrank und an den Strand gespült wurde. Nun hat der chinesische Künstler Ai Weiwei für ein Foto als ertrunkenes Flüchtlingskind posiert. Die Kulturwissenschaftlerin Mareike Döring betrachtet die Aktion von verschiedenen Seiten, beschreibt ihre Störgefühle und kommt letztendlich zum Schluss: “Wir sehen etwas, das aussieht wie Inhalt, aber verlassen die Debatte umgehend, bloß mit einem Erinnerungsfoto in der Hand.”

3. RTL verdient immer mehr am Dschungelcamp
(wuv.de, Petra Schwegler)
War früher “Wetten, dass ..?” unser kuscheliges TV-Lagerfeuer, ist es jetzt das “Dschungelcamp” (“Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!”). Fast jeder schaut es, fast jeder redet davon, fast alle berichten darüber. Für RTL ist es eine Gelddruckmaschine, die nach Schätzungen der Marketing-Analytiker von Ebiquity diese Staffel Rekordeinnahmen eingefahren hat. Der Artikel verrät, wie viel Euros sich Werbekunden wie Trivago, Vodafone und McDonald’s den Spaß in der Urwaldkulisse haben kosten lassen. Und auch zur Twitterresonanz gibt’s Zahlen: Wenn´s nach der Anzahl der Erwähnungen ginge, säße jetzt die “Kämpferin aus Leidenschaft” und “Anwältin der Armen” (so die Titel ihrer RTL-Wegschalt-Impulsauslöser) Helena Fürst auf dem Dschungelthron.

4. Rückrufpflicht für Veröffentlichungen und Äußerungen im Internet?
(internet-law.de, Thomas Stadler)
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob und inwieweit eine Haftung für Folgeveröffentlichungen Dritter besteht und welche Maßnahmen derjenige ergreifen muss, der für die Erstveröffentlichung verantwortlich ist. RA Thomas Stadler fasst das Urteil wie folgt zusammen: “Was der BGH also hier postuliert, ist im Ergebnis eine Art Rückrufpflicht für rechtswidrige Äußerungen im Internet. Wer im Internet falsche Tatsachen behauptet oder sich ehrverletzend äußert, muss zumindest den ernsthaften Versuch unternehmen, auch Folgeveröffentlichungen wieder aus dem Netz zu bekommen, indem er auf diejenigen einwirkt, die seine Erstveröffentlichung weiterverbreitet haben.”

5. Im Netz der Salafisten – ein Selbstversuch
(tagesschau.de, A. Schneider)
“Wieso werden junge Menschen radikal? Wieso wenden sie sich dem Salafismus zu? Wieso ziehen sie in den Krieg des IS nach Syrien?” Im Auftrag von “Panorama 3” (NDR) hat ein Reporter im Netz nach Antworten gesucht und ist für zwei Wochen in die Social-Media-Welt der Salafisten eingetaucht. Im Bericht werden unter anderem die Missionierungsstrategien der Anwerber beschrieben und mit Chatauszügen dokumentiert.

6. Karla Kolumna, die rasend machende Reporterin
(journalistenfilme.de, Patrick Torma)
“Wie viele Journalistinnen verweisen wohl auf Karla Kolumna, wenn sie auf ihre fiktiven Vorbilder aus Kindheitstagen zu sprechen kommen?”, fragt uns der Autor gleich zu Beginn. Schließlich gelte die rasende Reporterin aus “Benjamin Blümchen” und “Bibi Blocksberg” hierzulande als Sinnbild aufopferungsvoller und ehrlicher Berichterstattung. Doch taugt die anstrengende Zeichentrick- und Hörspielfigur als Beispiel für engagierten Lokaljournalismus? Nur mit Einschränkungen, wie der Autor findet.

taz.de  

Die “taz” bestellt ein ACAB-Eis, das der Polizei nicht schmeckt

Es gibt vermutlich keine Redaktion in Deutschland, die bei Bildunterschriften so viel pubertäre Kreatvität an den Tag legt wie die der “taz”.

Hier zum Beispiel:

Oder bei diesem legendären Exemplar:

(2011, inzwischen offline.)

Wegen einer Bildunterschrift aus jüngster Zeit hat die “taz” jetzt allerdings Ärger mit der Polizei.

Dazu muss man wissen: Wer auf taz.de einen Artikel lesen will, kommt zuerst auf eine Hinweisseite, auf der man gefragt wird, ob man taz.de finanziell unterstützen möchte, dazu ein Foto samt flotter Bildunterschrift. Zum Beispiel so:

Das Portal hat eine Reihe solcher Hinweisseiten mit verschiedenen Fotos und Bildunterschriften im Repertoire, die in zufälliger Reihenfolge erscheinen.

Vor knapp vier Wochen waren auf einem dieser Fotos ein paar Polizisten vor einer Eisdiele zu sehen. Darunter stand:

Welche Kugeln hier bestellt werden? Acht Cookie, Acht Banane.

Acht Cookie, Acht Banane. Kurz: ACAB. Das ist, wie Sie als aufmerksame BILDblog-Leser natürlich wissen, ein türkischer Vorname die Abkürzung für „All cops are bastards“.

Das fand die Polizei Bremen überhaupt nicht lustig und reichte Beschwerde beim Presserat ein. In einem internen Schreiben der Polizei heißt es, dies sei „keine verantwortungsvolle Berichterstattung und kein angemessenes journalistisches Verhalten“. Polizeipräsident Lutz Müller sagte demnach:

Hier werden indirekt und offensichtlich gewollt Polizisten beleidigt und in ihrer Ehre verletzt. Diese Darstellung widerspricht journalistischer Ethik. Das ist für mich nicht akzeptabel und daher wenden wir uns an den Presserat.

Jan Feddersen von der „taz“ hat uns die Geschichte bestätigt. Foto und Bildunterschrift seien Anfang Juli für drei Tage online gewesen. Verantwortlich für den Inhalt sei aber nicht die Redaktion, sondern das „site management“ von taz.de, das mit den „humoristisch gehaltenen“ Bildunterschriften auf den Hinweisseiten „bewusst kleine Irritationen setzen“ wolle, um die Aufmerksamkeit der Leser zu erregen.

Zur Presserats-Beschwerde sagt Feddersen, die „taz“ warte die weitere Entwicklung „in interessierter Gelassenheit“ ab. Die Bremer Polizei wollte die Sache auf Anfrage „weder bestätigen noch dementieren“.

Mit Dank an den Hinweisgeber!

Nachtrag, 11.15 Uhr: Heute hat die “taz” auf ihrer Titelseite eine Nachricht an die Bremer Polizei untergebracht:

Warum es da nur jeweils sechs sind, wissen wir allerdings nicht.

Nachtrag, 15.25 Uhr: … haben aber die Vermutung, dass es ein Versehen war. Wie uns mehrere Leser geschrieben haben, sind es in einigen Ausgaben nämlich tatsächlich acht. Wahrscheinlich wurde der Fehler zu spät bemerkt und erst in den Zeitungen, die später gedruckt wurden, korrigiert.

Nachtrag, 31. Juli: “taz”-Titelseite heute:

Mit Dank an Dennis und Dominik G.

Nachtrag, 13. Oktober: Nachdem die Polizei Beschwerde beim Presserat eingelegt hatte, durfte die “taz” Stellung zu der Sache nehmen. Sie schrieb:

Für die Nöte der Bremer Polizei, vor allem im heißen Sommer haben wir Verständnis, ebenso wie für die Tatsache, dass sich unsere Ordnungshüter bei Gelegenheit mit einem Eis erfrischen. Über ihre Präferenzen bei der Eisbestellung können wir allerdings nur Mutmaßungen anstellen, was in der inkriminierten Bildunterschrift deutlich durch ein Fragezeichen ausgedrückt wird.

Dass nun die Beschwerdeführer der Bremer Polizei in die Bestellung „Acht Cookie, Acht Banane“ das ehrverletzende Akronym „All Cops Are Bastards“ hineinlesen, war nicht vorauszusehen. Im Vorfeld hatten wir auf einer Konferenz hier im Hause schon einige Bestellkombinationen verworfen. Zum Beispiel „Limone, Mandarine, Amareno, Aprikose“ (Leck Mich Am Arsch). Auch „Walnuss, Tiramisu, Feige, Himbeer“ (What The Fucking Hell) wollten wir nicht durchgehen lassen, und „Sieben Sahne, Acht Heidelbeer“ (SSAH) kam nicht in Frage, da es sich dabei um ein möglicherweise sittenwidriges Kfz-Kennzeichen handelt.

Wir haben uns deshalb für die Lieblingssorten der diensthabenden Redakteurin, Cookie und Banane entschieden. Da es sich auf dem Bild um vier Personen handelt und eine durchschnittliche Eisbestellung im Hochsommer laut Statistischem Bundesamt etwa vier Kugeln beträgt kam es zu den je acht Cookies und Banane. Dass wir nach den den oben genannten Kombinationen und ihrer Akronyme hier nicht auch noch eine sittenwidrige oder ehrverletzende Abkürzung herauslesen konnten, hatte einen nachvollziehbaren Grund: es war einfach zu heiß.

Der Presserat hat sich nun mit dem Fall befasst und entschied: Da es sich nicht um ein journalistisches, sondern ein Werbeelement handele, sei er nicht zuständig.

In ihrem “hausblog” schreibt die “taz”, sie werde nun entspannt abwarten,

ob die von einer Eisbestellung so schwer beleidigte Bremer Polizei die Sache weiter und auch noch vor dem deutschen Werberat verfolgen wird, oder ob sich seit dem Abklingen der Hitzewelle auch die Gemüter mittlerweile abgekühlt haben.

Kobane, Dmitri Kisseljow, §201a StGB

1. “Die ‘Entscheidungsschlacht’ um Kobane”
(blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
Die Berichterstattung über die syrische Stadt Kobane als “Paradebeispiel für die Mechanismen im Nachrichtenjournalismus”: “Die Stadt liegt an der Grenze und eignet sich deshalb besonders für die Berichterstattung. Denn während Journalisten auf syrischer Seite nur in größter Lebensgefahr arbeiten können, hat man von der türkischen Seite aus sicherer Entfernung einen Blick auf das umkämpfte Städtchen. Und so hatten internationale Medienanbieter dort ihre Übertragungstechnik aufgebaut. Doch als nach mehreren Wochen die Schlacht um Kobane keine Entscheidung brachte, zogen die Übertragungswagen wieder ab. Und damit endete die Berichterstattung.”

2. “Der Böse ist immer der Westen”
(cicero.de, Moritz Gathmann)
Seit Februar 2014 laufe die russische Propagandamaschine auf Volldampf, schreibt Moritz Gathmann: “Die Erzählung, die der russische Fernsehzuschauer seitdem in jeder Nachrichtensendung in Variationen serviert bekommt, geht so: In Kiew haben Faschisten, unterstützt und instruiert von den Amerikanern, den demokratisch gewählten Präsidenten gestürzt und die Macht errungen. Nun geht von ihnen eine physische Bedrohung gegen alle Russen, ja alles Russische an sich aus.”

3. “Politische Berichterstattung im Russland-Ukraine-Konflikt”
(deutschlandfunk.de, Thomas Franke)
Wer eine Interviewanfrage schickt an den “Anführer der medialen Truppen in Russland”, so nennt Thomas Franke Dmitri Konstantinowitsch Kisseljow, erhält einen Fragebogen zurück: “Ihre Antworten werden mir helfen zu verstehen, wie sehr Sie die Meinungsfreiheit schätzen: – Sind sie der Ansicht, die EU-Sanktionen gegen den Journalisten sind legitim? – Sind Sie bereit, Ihre Position öffentlich zu vertreten, indem Sie sie in ihrem Artikel aufnehmen? – Sind Sie bereit, Herrn Kiseljow zu zitieren? – Haben Sie Dmitri Kiseljows Artikel ‘Russland und der Westen tauschen bei der Meinungsfreiheit die Plätze’ gelesen, der im ‘Guardian’ erschienen ist.”

4. “60 Prominente gegen den Krieg sind keine Nachricht für ARD und ZDF”
(stefan-niggemeier.de)
Stefan Niggemeier fragt nach, warum in den TV-Nachrichten von ARD und ZDF nicht über den Aufruf “Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!” berichtet wird.

5. “Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos: Änderung §201a StGB”
(rechtambild.de, Dennis Tölle)
Dennis Tölle berichtet über die Änderungen am Paragraph 201a des deutschen Strafgesetzbuchs, in der es um die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” geht.

6. “10 tolle Weihnachtsgeschenke für Journalisten”
(journalisten-tools.de)

Beschimpfungen, Geschenke, Krimis

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Darf man Bushido ein Arschloch nennen?”
(vocer.org, Ralf Höcker)
In Fällen wechselseitiger Beschimpfungen winken Staatsanwälte ab, “wenn einer der beiden Pöbler Anzeige erstattet. Die Staatsanwälte erheben keine Anklage, sondern betrachten das Verhalten der Betroffenen als milieutypische Entgleisungen, also als Unhöflichkeiten ohne ehrverletzenden Inhalt oder jedenfalls ohne ernsthafte strafrechtliche Relevanz.”

2. “‘Anzeigen werden im Laufe der nächsten zehn Jahre verschwinden'”
(persoenlich.com, Edith Hollenstein)
Detlef Gürtler denkt nach über Zukunft und Finanzierung des Journalismus: “War bis anhin ein Verlag für die Weiterverbreitung von Inhalten zwingend nötig, ist die heute nicht mehr so. Die Verlage verschwinden. Die Medienbranche lässt sich heute also nicht mehr mit der Ölbranche vergleichen, sondern eher mit der Wasser-Industrie. Jeder kann daran teilnehmen. Einerseits kann jeder Einzelne eine Regentonne im Garten aufstellen und damit das eigene Wasser gewinnen. Andererseits gibt es riesige Konzerne, wie z.B. Néstle, die das Geschäft mit dem Wasser professionalisiert haben.”

3. “Fall Snowden und die US-Medien: Gleichschritt der Mitläufer”
(spiegel.de, Marc Pitzke)
Vermehrt kritisieren US-Medien nicht die Enthüllungen zum NSA , sondern die Enthüller. “Snowden in Moskau, Greenwald in Rio: Nicht die immer neuen Details dieses scheinbar endlosen Skandals beherrschen die US-Schlagzeilen – sondern ihre Überbringer.”

4. “Beim Krimi-Gucken Spannungen abbauen”
(dradio.de, Thomas Hauschild)
Ethnologe Thomas Hauschild beschäftigt sich mit dem Abbau von aggressiven Spannungen durch den Konsum von TV-Krimis: “Viele Leute mögen das ja, wenn zum Beispiel reiche Leute dann als besonders verwerflich erscheinen, letztendlich sehr hinterhältig, oder manche werfen auch gerne einen Blick in das Rotlichtmilieu und wenden sich dann belehrt, aber auch doch wieder angewidert ab – also, da gibt es ganz viele Spielzüge, die man machen kann in diesen Fällen.”

5. “Journalisten und Geschenke: Jeder ist käuflich!”
(deutsche-startups.de, Thomas Keup)
Thomas Keup, “langjähriger PR- und Social-Media-Specialist”, glaubt, dass jeder Blogger und Journalist käuflich ist: “Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Und dafür gibt es einen ganzen Katalog von Aufmerksamkeiten in der Pressearbeit – von legal bis … egal.”

6. “Welche dieser zehn Beate-Zschäpe-Beschreibungen gibt es wirklich?”
(herrfischer.net)

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

Sachsensumpf, Panorama, Mars

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der Sumpf, der eine Ente war”
(fr-online.de, Bernhard Honnigfort)
Bernhard Honnigfort berichtet vom “Sachsensumpf”-Prozess, der durch den im Januar 2008 im “Spiegel” publizierten Artikel “Dreckige Wäsche” ausgelöst wurde. “Die Angeklagten, die auch für Zeit Online über den angeblichen Sachsensumpf berichteten, haben in einer von ihren Anwälten verlesenen Erklärung bestritten, dass die beanstandeten Passagen von ihnen stammten. Der Spiegel-Artikel sei auch nicht von ihnen ‘legitimiert’. Ihre Namen stehen zwar darunter, aber die ehrverletzenden Passagen sollen von jemand anderem stammen.”

2. “Die ‘Ente’ über den Fake-Report”
(blog.tagesschau.de, Silvia Stöber)
Silvia Stöber beschreibt die komplizierte Faktenlage zu Meldungen, die auf einem inszenierten Bericht zum Flugzeugabsturz bei Smolensk basieren und behaupten, “der Sender Imedi habe den Tod Kaczynskis in diesem Szenario vorweggenommen”. “Keine der Redaktionen machte sich aber offenbar die Mühe, den ursprünglichen Bericht von Imedi genau anzuschauen.”

3. Interview mit Olaf Scholz
(ndr.de/panorama, Video, 9:05 Minuten)
Olaf Scholz hält nicht viel von politischen Fernsehmagazinen wie “Panorama”. Durch Schnitte würde die Realität zurechtgebogen, echtes Interesse an der Sachlage sei oft keines vorhanden. Diese Aussagen hindern “Panorama” aber nicht, daraus einen Beitrag (Video, 7:30 Minuten) zu schneiden, in dem die eigene Leistung mehrheitlich gefeiert wird. Ein zweites Interview (Video, 19:24 Minuten) wurde mit Günther Beckstein geführt.

4. “Wie die DPA vor Obama auf dem Mars landete”
(scienceblogs.de/alles-was-fliegt, Alexander Stirn)
Eine Ankündigung von Barack Obama und wie sie in deutschen Medien vermeldet wird.

5. “Das Mädchen ‘Jessica'”
(sueddeutsche.de, Stefan Ulrich)
Fragen zu Recherchen von Journalisten im Pädophilen-Milieu: “Dürfen Journalisten ihre Identität verheimlichen, um in schwer zugängliche Milieus vorzudringen? Und dürfen sie Informanten der Justiz preisgeben?”

6. “Re-publica 10: der Neidfaktor”
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer über die Berichterstattung von Zeitungen wie FAZ und SZ zum Blogger-Kongress re:publica: “Ich erwarte keine unkritische Berichterstattung – sondern eine unvoreingenommene.”

Bild  

Entwarnung: al-Masri doch durchgeknallt

Man darf den Presserat mit seinem drolligen Arsenal munitionsloser Waffen nicht unterschätzen. Bei einem sensiblen Medium wie der “Bild”-Zeitung kann eine Rüge von diesem Gremium nachhaltige Verletzungen hinterlassen.

Diese Sache mit Khaled al-Masri zum Beispiel, die nagt immer noch an “Bild”. Der Presserat erklärte vor zwei Jahren, “Bild” hätte “in ehrverletzender Art und Weise” über den Mann berichtet — dabei haben die feinen “Bild”-Redakteure Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald das CIA-Folteropfer doch nur verächtlich gemacht, seine Qualen heruntergespielt, seine juristischen und publizistischen Schritte als “Terror” bezeichnet, ihn “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” genannt und einen Artikel verfasst, den Hans Leyendecker von der “Süddeutschen Zeitung” mit den Worten “niederträchtig und verworfen” beschrieb.

Die Rüge hat “Bild” nachhaltig verstört. Schon dass der Pressekodex überhaupt auch für einen “ehrenwerten Staatsbürger” gilt, wie “Bild” al-Masri ironisch nannte! “Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters”, titelte das Blatt und vergaß vor lauter Fassungslosigkeit zu erwähnen, warum es eigentlich gerügt wurde, so dass es der Presserat in einer eigenen Presseerklärung extra noch einmal erklären musste: Die Zeitung habe “über einen Kranken, der möglicherweise durch die Entführung traumatisiert wurde, unter Missachtung dessen gesundheitlicher Situation in ehrverletzender Art und Weise berichtet”.

Bis heute will “Bild” nicht verstehen, dass ihr niemand grundsätzlich das Recht abgesprochen hat, über Khaled al-Masri und seine Ausfälle zu berichten. Die Zeitung erweckt den falschen Eindruck, man wolle sie daran hindern, die Wahrheit zu schreiben. Als der Mann nun den Neu-Ulmer Oberbürgermeister angriff und verletzte, tat sie deshalb so, als würde das ihre verbalen Ausfälle gegenüber al-Masri in irgendeiner Weise nachträglich rechtfertigen, und schrieb am Samstag:

PS: Wieder einmal nutzt “Bild” die Leserbriefspalte dazu, die eigene Meinung und die Vorurteile der Leser zu verstärken. Im Dienst der schlechten Sache diesmal wieder — Birgit S. aus Aschersleben:

Zu: El Masri verprügelt Bürgermeister / Ich kann nicht begreifen, warum dieser Mensch überhaupt noch auf freiem Fuß ist. 2007 wurde er auf Bewährung verurteilt wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Brandstiftung, zuvor hatte er einen Dekra-Prüfer krankenhausreif geschlagen. Nun ist er wieder ausgerastet. Aber das ist ja normal in diesem Staat. Unsere Justiz ist zu feige, ausländische Kriminelle zu verurteilen. / Birgit S. , Aschersleben (Sachsen-Anhalt)

Dazu wäre zweierlei zu sagen: Al-Masri ist seit 15 Jahren deutscher Staatsbürger. Und Frau S. eine alte Bekannte.

Allein im vergangenen Jahr hat “Bild” elf Leserbriefe von ihr veröffentlicht, Schwerpunkte: schlechtes Fernsehen, fiese Politiker und böse Ausländer.

Leser schreiben in “Bild”: Birgit S. (kleine Auswahl):

Zu: Islam-Terroristen verhöhnen deutsches Gericht
Ich weiß gar nicht, warum der Prozess zwei Jahre dauern soll. Leute, die viele Menschen in den Tod reißen wollen, gehören für immer weggesperrt.
(24.4.2009)

Zu: Gülsüm (†20) vom eigenen Bruder totgeknüppelt
Schon wieder wurde ein junges Mädchen so grausam ermordet, nur weil es die Lebensweise, die in Deutschland üblich ist, annehmen wollte. Wann begreifen diese Leute endlich, dass sie in Deutschland leben? Diese Verbrecher müssten in der Türkei ihre Strafe absitzen.
(4.4.2009)

Zu: Morsals Ehrenmörder hinter Panzerglas
Wann begreifen denn die Leute endlich, dass sie in Deutschland leben und sich hier an die Gepflogenheiten zu halten haben! Wieder muss über einen Ehrenmord verhandelt werden. Ein paar Tränen und es gibt Bewährung, obwohl ein Menschenleben geopfert wurde, nur weil die Schwester sich hier anpassen wollte.
(18.12.2008)

Zu: U-Bahn-Schläger mit Stinkefinger in den Knast
Endlich mal ein gerechtes Urteil. Ich hatte schon den Glauben an die Justiz verloren. Nur eines muss noch kommen: dass diese Herren ausgewiesen werden. (10.7.2008)

Zu: Deutsche Geisel wurde ermordet
Nun ist es raus. Aber wusste das nicht schon jeder, wollte daran aber nicht glauben? Hoffentlich werden die Angehörigen entschädigt für so ein grausames Verbrechen. Man geht in ein Land, um Geld zu verdienen oder zu helfen – und was ist der Dank? Man wird von solchen Leuten erschossen. Da gibt’s nur eines: Raus aus Afghanistan!
(4.8.2007)

Zu: Deutscher Junge (17) in Türken-Knast
Ich bete zu Gott, dass der Junge so schnell wie möglich wieder rauskommt.
(26.6.2007)

Rügen haben kurze Beine

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.

Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:

Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.

Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:

Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.

Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.

Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.

  • Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde:
    “Bild”-Rügen 2007
Allgemein  

“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

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