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Brandanschlag auf Kai Diekmanns Auto verübt

Tatzeit: 22.05.2007, 02:43 Uhr

Tatort: Hamburg-Harvestehude

Unbekannte Täter haben am frühen Morgen in Hmb.-Harvestehude einen Pkw Daimler Benz in Brand gesetzt und sind anschließend geflüchtet. Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Staatsschutzabteilung (LKA 7) die Ermittlungen übernommen. (…)

Soweit eine Pressemitteilung der Hamburger Polizei. Bei dem in Brand gesetzten Pkw Daimler Benz handelt es sich um das Auto des “Bild”-Chefredakteurs Kai Diekmann, einen R-Klasse-Mercedes. Der Nachrichtenagentur dpa sagte Diekmann zu dem Vorfall:

Das war kein Luxusauto, sondern ein Familienkombi.
(Link von uns.)

Zum Anschlag und den möglichen Motiven der Täter wollte sich der “Bild”-Chef nicht äußern.

Nachtrag, 27.5.2007: Am vergangenen Mittwoch ist bei der Nachrichtenagentur dpa ein Bekennerschreiben einer linksextremen Gruppierung namens “Militante Kampagne” eingegangen, das von der Hamburger Polizei für authentisch gehalten wird. Wie dpa und andere melden, begründeten die anonymen Absender ihre Tat mit den bundesweit durchgeführten Polizeirazzien, aber auch mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber “Bild”, die mit ihrer “Meinungsmacht” eine “bedeutende Säule für den Erhalt des kapitalistischen Systems in der BRD” spiele. Weiter heißt es in dem Schreiben: “‘Bild’ lügt, hetzt, erniedrigt, mordet, vergewaltigt jeden Tag.” “Nach MOPO-Informationen” lässt Diekmann sein Haus rund um die Uhr von Objektschützern bewachen.

Ariana Television dementiert “Bild”-Bericht

Laut der heutigen “Bild”-Zeitung haben “TV-Reporter” des afghanischen Senders Ariana Television vor dem Bomben-Anschlag in Kundus vom Samstag vorab einen Tipp bekommen. Bei dem Anschlag wurden drei Bundeswehrsoldaten getötet. “Bild” schreibt: “Terroristen bestellten Kameras zum Attentats-Ort” und zitiert den Nachrichtenchef von Ariana Television, Abdul Qadeer Merzai:

“Unser Korrespondent hat vorab einen anonymen Tipp bekommen, dass dort auf dem Basar etwas passiert.”

“Spiegel Online” ist der “Bild”-Geschichte nachgegangen und berichtet unter der Überschrift “TV-Sender dementiert Terror-Tipp der Taliban”:

Nachrichtenchef Merzai kann sich überhaupt nicht erklären, wie dieses Zitat von ihm in die Zeitung gelangte: “Das ist alles nicht richtig”, sagte er heute SPIEGEL ONLINE. Es habe keinen Tipp gegeben. (…) Er habe zwar am Sonntag mit einem deutschen Medium gesprochen, das um Informationen über den Anschlag gebeten habe, aber mit Sicherheit habe er dabei nichts von einem Tipp gesagt. (…) Auch der lokale Korrespondent des Senders in Kunduz sagte SPIEGEL ONLINE, er habe keinen Hinweis erhalten. Er sei lediglich, als er die Explosion gehört habe, zum Tatort geeilt. (…) Ein Sprecher der Bundeswehr in Kunduz sagte, man wisse ebenfalls nichts über einen angeblichen Tipp, das über Gerüchte aus der Presse hinausgehe.

Außerdem heißt es bei “Spiegel Online”:

Ein Mitverfasser der “Bild”-Geschichte, mit dem SPIEGEL ONLINE heute sprach, wollte sich nicht zu Merzais Widerspruch äußern.

P.S.: “Bild” illustriert ihre Geschichte übrigens mit dem großen Foto eines Soldaten, der “blutüberströmt” offenbar zwischen “umgestürzten Blechfässern, Eimern, Lampen und Töpfen” liegt und von “Bild” nicht unkenntlich gemacht wurde. Und es stellt sich die Frage, wie groß das öffentliche Informationsinteresse am Gesichtsausdruck des Opfers kurz nach dem Anschlag ist.

Allgemein  

W. wie Wiederholungstäter

Daniela W. starb 2001 an Krebs. Doch weil Daniela W. letztlich doch nur als exemplarisches Schicksal im Zusammenhang mit einem ganz anderen Fall herhalten muss, erscheint es uns überaus einleuchtend, dass “Bild” sich gestern offenbar entschieden hatte, den Nachnamen von Daniela W. durch Abkürzung zu anonymisieren.

Weniger einleuchtend erscheint uns hingegen wieder einmal, dass es “Bild” nicht gelungen ist, den Nachnamen von Daniela W. auch auf dem großen Foto ihres Grabsteins unkenntlich zu machen.

Mit Dank an Simon H. für den Hinweis und Daniel F. für den Scan.

Allgemein  

Unverbesserlich

Im September 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” hatte “Bild” zwei Monate zuvor über eine 15-Jährige berichtet, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Illustriert hatte “Bild” den Artikel mit einem Foto des Mädchens, das zwar gepixelt war, nach Ansicht des Presserats “jedoch trotzdem eine Identifizierung zuließ”.

Heute nun berichtet “Bild” im Raum Rhein-Neckar unter der Überschrift “Das Horror-Geständnis der Todes-Mutter” über eine 24-Jährige, der vorgeworfen wird, ihr neugeborenes Kind in einer Plastiktüte im Gebüsch vor einem Krankenhaus abgelegt zu haben, wo es kurz darauf verstarb. (Die Polizei fahndete deshalb in den vergangenen Tagen intensiv nach der mutmaßlichen Kindsmutter und veröffentlichte sogar ein von einer Überwachungskamera gemachtes — und vorgestern natürlich auch von “Bild” gezeigtes — Fahndungsfoto der Frau, die sich gestern schließlich selbst stellte.) “Bild” nennt heute jedoch nicht nur ihre Haarfarbe, Statur und Nationalität sowie Wohnort und Lebenssituation, sondern illustriert den Artikel zudem mit einem großen Paparazzifoto (“die Mutter verlässt gerade das Amtsgericht Lampertheim”), das zwar mit einem schwarzen Balken über den Augen versehen ist…

… doch bereits damals, im September 2004, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 8.3.2007: Die identifizierende Darstellung der “Todes-Mutter” hat für “Bild” offenbar Methode. Am 3. und 5. März sahen die entsprechenden “Bild”-Berichte, die weitere Details zum Lebensumfeld der Frau enthielten, so aus:

Mehr dazu hier.

Bild.de fällt über englische Zeitungen her!

Es gibt journalistische Herausforderungen, die sich wirklich meistern ließen. Die Berichterstattung britischer Zeitungen über Pokalfinale Chelsea gegen Arsenal korrekt zusammenfassen: Das müsste doch machbar sein.

Nach Durchsicht der entsprechenden Artikel befand Bild.de gestern:

Britische Presse vernichtet Ballack

bzw.:

Englische Zeitungen fallen über Ballack her!

…und zwar “wie noch nie”! Na, dann gehen wir die Beispiele schnell mal durch.

Die “Daily Mail” schrieb: “Ballack hat weder die Kraft noch die Begeisterung, um es mit den Arsenal-Youngstern aufzunehmen.” Er habe einen “anonymen Auftritt” hingelegt.

Naja: Das zweite Zitat ist gar nicht aus der “Daily Mail”, sondern aus dem “Daily Telegraph”. Und das erste Zitat stimmt zwar, aber so furchtbar vernichtend kann es nicht gemeint gewesen sein: Die “Daily Mail” gab Ballack für seinen Auftritt 7 von 10 möglichen Punkten — und erklärte ihn damit zu einem der besten Spieler.

Die “Sun” nannte den Deutschen “faul”. Der “Daily Mirror” ätzte, Ballack sei “wieder einmal eine Riesen-Enttäuschung” gewesen.

Rumms! Was für eine vernichtende Kritik!

Och jo: Korrekt übersetzt lautet das “Daily Mirror”-Zitat: “Lieferte den Pass für Drogbas Ausgleichstreffer, aber für einen WM-Kapitän gegen kleine Jungs war das Spiel wieder eine Riesen-Enttäuschung…”

Überhaupt erwähnt die britische Presse Ballack dafür, dass sie ihn angeblich gerade “vernichtet”, erstaunlich beiläufig. Er steht alles andere als im Mittelpunkt der Berichterstattung, die meisten Bild.de-Zitate stammen nicht zufällig aus den tabellarischen Einzel-Kritiken der Spieler.

Weiter im Text:

Viele Zeitungen kürten Ballack zum schlechtesten Spieler des Matches.

Ja? Wir haben keine gefunden. Der “Daily Mirror” fand drei andere Spieler genauso schlecht wie Ballack und zwei eingewechselte Spieler schlechter, der “Daily Telegraph” fand insgesamt fünf Spieler genauso schlecht wie Ballack und zwei schlechter. Die “Sun” fand zwölf Spieler schlechter als Ballack, der “Independent” neun, der “Guardian” acht, “The Times” fünf.

Wie gesagt: Es gibt journalistische Herausforderungen, die sich wirklich meistern ließen. Man muss es natürlich wollen.

Nachtrag, 19.20 Uhr: Der Bild.de-Artikel beruht auf einer dpa-Meldung, die selbst schon zweifelhaft war und von Bild.de mit zusätzlichen Fehlern und dramatischen Übertreibungen angereichert wurde.

Danke an Mario G. und Harald G.!

Täuschend echt

Die “Süddeutsche Zeitung” berichtet heute über eine “rätselhafte Plakataktion” in München: So waren gestern an vielen “Bild”-Zeitungskästen in der Münchner Innenstadt die ursprünglichen Schlagzeilen mit der Nonsense-Überschrift “‘Leser’ wehrt euch! 23 Exkremisten dönern deutsche Buben zu Tode” überklebt worden (siehe Ausriss).

Wer hinter der Aktion steckt, ist nicht bekannt. Eine Internetseite, auf der die anonymen Initiatoren weitere Schlagzeilen-Vorlagen zum Bearbeiten und Ausdrucken zur Verfügung stellen wollten, ist nicht mehr online.

Bei “Bild” zeigt man für diese angewandte Medienkritik wenig Verständnis und wertet sie laut “Süddeutsche” als “Aufruf zur Sachbeschädigung”.

Mit Dank auch an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 16 Uhr: Beim Homepage-Anbieter Freenet sagte man uns auf Anfrage, die Internetseite zur Aktion sei auf Veranlassung der Axel Springer AG aus dem Angebot entfernt worden. Springer wolle eine Markenrechtsverletzung erkannt gehabt haben.

Der Beweis

Zugegeben, wir hatten so unsere Zweifel, ob man bei Bild.de Leser-Reporter-Fotos vor der Veröffentlichung auch wirklich überprüft (oder anschaut). Jetzt aber haben wir den Beweis, dass irgendjemand bei Bild.de sich zumindest die Mühe macht, herauszufinden, ob ein eingesandtes Leser-Foto auch wirklich vom Einsender aufgenommen wurde:

Die Entscheidung, ob es veröffentlicht wird oder nicht, scheint davon aber nur zum Teil abhängig zu sein.

Mit Dank an Marcus S.!

Nachtrag, 14.40: Die Frage, ob das auf Bild.de veröffentlichte Leser-Foto auf Bild.de veröffentlicht werden soll, obwohl es “aus dem Netz” stammt, wurde inzwischen entfernt und beantwortet.

Allgemein  

Schlechtes Beispiel

"Mit Alkohol am Steuer erwischt - Polizeidirektor wollte sterben"Nachdem sich vor drei Wochen ein Polizeidirektor gemeinsam mit seiner Frau das Leben nehmen wollte, berichtete gestern “Bild” darüber in ihrer Bremer Ausgabe (siehe Ausriss). Die “Bild”-Zeitung meint, sie kenne den Grund für diesen Selbstmordversuch:

Polizeidirektor Franz A. ging immer mit gutem Beispiel voran, bis er betrunken einen Unfall baute. Da wollte er sich umbringen …

Der Bericht war offenbar im Kern und im Detail so falsch, dass sich die Polizeidirektion Oldenburg nach dessen Erscheinen genötigt sah, eine Pressekonferenz zu veranstalten und eine Meldung herauszugeben, in der es u.a. heißt:

Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau zeigte sich tief betroffen, dass die Bild-Zeitung mit ihrem Artikel in der heutigen Ausgabe die Persönlichkeitsrechte von A. und seiner Ehefrau auf so massive Weise verletzt hat. Der in der Bild-Zeitung dargestellte Sachverhalt ist in wesentlichen Passagen sachlich falsch. (…) Zunächst sah alles danach aus, dass er bei der Verfolgung eines Verkehrsrowdys verunglückt ist. Von sich aus klärte A. den Sachverhalt dahingehend auf, dass er sich mit dem Unfall das Leben nehmen wollte. (…) Der in der Bild-Zeitung erhobene Vorwurf, A. sei “betrunken” gewesen, entbehrt jeglicher Grundlage. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dahingehend vor, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke gestanden hat. (…) Die Motivlage [für den Selbstmordversuch] liegt im privaten Bereich und hat keinen dienstlichen Bezug.
Link und Anonymisierung von uns.

Wie “Bild” auf ihre Version der Geschichte gekommen ist, wissen wir nicht. Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass sie sich aus ihren paar dürren (Falsch-)Informationen irgendwas zusammengereimt hat.

Mit Dank an Philipp W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 16.51 Uhr: Die “Wilhelmshavener Zeitung” schreibt heute zu dem Fall:

Die WZ und andere regionale Medien hatten bisher trotz vorliegender Informationen aus Rücksicht auf die Betroffenen und im Sinne des Presse-Ehrenkodexes nicht über die Selbsttötungsversuche berichtet.

Mit Dank für den Hinweis an Hauke R.

  

Ein Geschenk für “Bild”

Es ist guter Brauch, in der Weihnachtszeit auch die Bedürftigen nicht zu vergessen. Menschen zu unterstützen, denen oft das Nötigste fehlt. Deshalb wollen wir “Bild” heute etwas schenken.

Es gibt dafür auch einen aktuellen Anlass: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild” zum wiederholten Mal über einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft offenbar “einen besonders schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz” vorwirft, durch den möglicherweise sechs Menschen zu Tode kamen.

“Bild” illustrierte den Bericht mit zwei Fotos des Angeklagten:

  • Eines zeigt ihn im Gerichtssaal — und “Bild” hat sein Gesicht durch Verpixelung anonymisiert.
  • Ein zweites, direkt daneben, zeigt ihn mit zwei “schönen Frauen”, deren Gesichter “Bild” verpixelt hat. Das Gesicht des Beschuldigten hingegen ist auf diesem Foto von “Bild” in keiner Weise anonymisiert worden.

Schlimm.

Eigentlich kann es dafür nur eine Erklärung geben: Trotz einer ohnehin strengen Spar- und Rationierungspolitik

…gehen “Bild” zum Jahresende die Verpixelungen aus!!

Und weil wir beim Aufräumen des BILDblog-Büros entdeckten, dass wir noch ein paar Unkenntlichmachungen übrig haben, woll’n wir mal nicht so sein — und verschenken sie an “Bild”!

Einfach ausschneiden und aufkleben!
(Passend für jede Gelegenheit.)

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

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