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Was von “Wetten dass … ?” übrig blieb

Nur für den Fall, dass Sie die letzten 43 Stunden abgeschnitten von der Außenwelt oder in der Redaktion einer österreichischen Boulevardzeitung zugebracht haben: Am Samstag wurde die ZDF-Sendung “Wetten dass … ?” erst unter- und dann abgebrochen, nachdem sich ein Wettkandidat beim Sprung über ein fahrendes Auto schwer verletzt hatte. So etwas hat es in der 29-jährigen Geschichte der Show noch nie gegeben, wie ebenfalls überall nachzulesen ist.

Während die Bildregie des ZDF geistesgegenwärtig reagierte und der am Boden liegende Kandidat nur für Sekundenbruchteile im Bild zu sehen war, sahen die zahlreichen in der Düsseldorfer Messehalle anwesenden Pressefotografen ihre große Stunde gekommen. So war es etwa “Spiegel Online” möglich, einen Artikel über den Quotendruck im Fernsehen mit einer 18-teiligen Bildergalerie zu versehen. Bilder von der Unfallstelle und von Sanitätern im Einsatz wurden völlig ironiefrei mit den Worten untertitelt: “Für den Bruchteil einer Sekunde sah man K. regungslos am Boden liegen, dann zeigte die Kamera nur noch das geschockte Publikum.”

Schon wenige Minuten nach dem Unfall war ein Video des Hergangs auf YouTube zu sehen, bis 21 Uhr war es mehrere Hundert Male angeklickt, was vielleicht mit Sensationslust zu tun hatte, vielleicht auch mit dem Interesse derer, die über Facebook und Videotext nachträglich mitbekommen hatten, dass etwas passiert war.

schreibt das “Hamburger Abendblatt” neben einer Fotoserie, die fast ein Drittel der Seite einnimmt und den Unfall in fünf Schritten zeigt — und auf der sehr viel mehr zu sehen ist, als in dem Videoausschnitt der Livesendung.

Verschiedene Medien, darunter “Spiegel Online” und taz.de hatten sich nach dem Unfall entschieden, den Nachnamen des jungen Mannes, den Thomas Gottschalk zunächst genannt hatte, zu anonymisieren, und haben ihn dann bei der Übernahme von Agenturmaterial doch wieder genannt.

Aber das sind alles sicher nur die üblichen Begleiterscheinungen jenes “Höher, Schneller, Weiter”, das nun in vielen Presseartikeln gegeißelt wird — und das sich interessanterweise fast immer nur auf Fernsehsendungen bezieht.

In einer eigenen Liga spielt – wie so oft – “Bild”:

Gottschalks Kandidat: Not-OP! Koma! Lähmungen!

Die Titelseite, die den verletzten Kandidaten mit einer Halsmanschette auf der Trage zeigt (und damit an einen berüchtigten Michael-Jackson-Titel erinnert) ist nur der Anfang: Auf einer Doppelseite schreibt “Bild” das “Protokoll von Gottschalks Horror-Sendung”, zeigt den Unfall in gleich acht Bildern und druckt Statements von Prominenten, Stuntleuten und Gottschalk selbst. In einem Kurzporträt wird der verunglückte Kandidat vorgestellt (irritierenderweise vollständig im Präteritum, als sei er nicht mehr unter den Lebenden), in einem weiteren Text minutiös dokumentiert, was auf den Gängen des Düsseldorfer Uniklinikums vor sich ging.

“Bild” schreibt, dass Mutter und Schwester barfuß durch die Klinik gelaufen seien, dass die Mutter vor der Notaufnahme gebetet und “Oh Gott, lass ihn nicht sterben!” gerufen habe. Dazu Fotos, auf denen zu sehen ist, wie der Verletzte im Krankenhaus eingeliefert wird und wie seine Eltern die Uniklinik verlassen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Küssen verboten

“Die 25 verrücktesten Sex-Gesetze” versprach Bild.de am Donnerstag – selbstverständlich immer mit Blick auf den Bildungsauftrag gegenüber dem Leser – und lieferte dazu eine 25-teilige Klickstrecke. Viel Zeit für Recherche dürfte dabei nicht draufgegangen sein, denn ausnahmslos alle Beispiele geistern zum Teil schon seit den späten Neunzigern in zahllosen Sammlungen und häufig sogar im gleichen Wortlaut durchs Internet oder erschienen schon einmal auf Bild.de.

Noch leichter macht man es sich da nur noch beim Online-Auftritt der Schweizer Boulevardzeitung “Blick”, wo die 25 verrückten “Sex-Gesetze” von Bild.de einfach zwei Tage später als “Verrückte Erotikgesetze” im selben Wortlaut erschienen. Einzige nennenswerte Eigenleistung: blick.ch sortiert nach Ländern.

Bei vielen dieser Gesetze ist es auch aufgrund des komplizierten angelsächsischen Fallrechts nahezu unmöglich zu überprüfen, ob sie immer noch gültig sind oder ob sie überhaupt jemals existiert haben. Zwar lässt sich ein Teil der Gesetze auf der Seite dumblaws.com wiederfinden, aber auch dort fehlt häufig eine Quellenangabe.

Ganz sicher falsch sind jedoch folgende:

Nr. 17 (Bild.de):

Auf Hawaii darf ein Mann nicht mit einer Unter-18-Jährigen zusammen sein. Verstößt er gegen das Gesetz, müssen die Eltern des Mädchens drei Jahre ins Arbeitslager, weil sie ihre Tochter “freizügig” erzogen haben.

Abgesehen davon, dass es im US-Bundesstaat Hawaii keine “Arbeitslager” gibt, findet sich dieses Gesetz weder auf dumblaws.com, noch erscheint es realistisch, wenn man bedenkt, dass auf Hawaii selbst “Unter-18-Jährige” für eine Abtreibung keine elterliche Zustimmung benötigen.

Nr. 20:

Im US-Bundesstaat Connecticut dürfen Kondome offiziell nicht verkauft werden.

Tatsächlich ist der Kondomverkauf in Connecticut seit einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Griswold v. Connecticut) im Jahre 1965 zulässig.

Nr. 21:

Und in Indiana ist es nur Frauen verboten, Kondome zu kaufen.

Kondome werden in Indiana sowohl geschlechts- als auch altersunabhängig verkauft — und zwar in Drogerien, Apotheken, Supermärkten und online.

Nr. 22:

Wenn Sie nach Irland fahren, nehmen Sie lieber einen großen Vorrat an Kondomen mit: Auch im streng katholischen Inselstaat sucht man vergeblich nach Lümmeltüten.

Ja, die Mehrheit der Iren ist katholisch. Deshalb sind Kondome auf der grünen Insel auch erst seit 1979 nicht mehr verschreibungspflichtig. Und erst seit 1993 können sie auch von Jugendlichen unter 17 Jahren legal erworben werden. Aber wenn Sie am Flughafen jemanden sehen, der wegen eines Koffers voller “Lümmeltüten” Übergepäck anmelden muss, handelt es sich sicher um Redakteure von Bild.de oder blick.ch.

Andere “verrückte” US-Gesetze wie etwa die gesetzliche Beschränkung auf maximal “zwei Dildos pro Haushalt” in Arizona (Nr. 24) versuchte der amerikanische Jurist Daniel Enevoldsen zu verifizieren — erfolglos. Ihm gebührt das Schlusswort, das wohl auf den Großteil der Gesetze aus der Liste zutreffen dürfte:

Ich glaube, dass es sich dabei irgendwann tatsächlich um Gesetze gehandelt hat, die aber inzwischen nicht mehr angewendet werden. Sie sind vermutlich so alt, dass sie nicht in Online-Datenbanken aufgezeichnet sind. Möglich ist auch, dass die Gesetze nie existiert haben und einfach von irgendwelchen Leuten erfunden wurden. Wie auch immer: Es scheint sie nicht mehr zu geben.
(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an Michael und einen anonymen Helfer!

Was du nicht willst, was man dir google …

Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der StreetViewVerdammung:

Screenshot: Bild.de

Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.

Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …

Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar

Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:

Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.

Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vor Gericht fotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.

Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.

Apropos:

Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.

Tatort Turnhalle

Seit Wochen lobpreist “Bild” die RTL2-Sendung “Tatort Internet”, in der gezeigt wird, wie Männer in Chats vermeintlich 13-jährige Mädchen ansprechen, sich mit ihnen verabreden und sie treffen (BILDblog berichtete mehrfach). Erst vergangenen Mittwoch erklärte die Zeitung die Politikergattin Stephanie zu Guttenberg, die in der Erstausgabe der Sendung herumgesessen hatte, mit einer beeindruckenden Begründung zum “Gewinner” des Tages:

Riesenerfolg für Stephanie zu Guttenberg (33)! Seit die Ministergattin mit der Sendung “Tatort Internet” gegen Kinderschänder kämpft, steigt die Zahl von Hinweisen auf Kinderpornografie bei der Beschwerdestelle der Internet-Wirtschaft rasant. Kindersex-Fotos und -Videos verschwinden schneller aus dem Netz.
BILD meint: Bravo!

Die Menschen, die in “Tatort Internet” leidlich anonymisiert der Öffentlichkeit preisgegeben werden, bezeichnet “Bild” gern als “Kinderschänder” oder “Sex-Ekel”, die sich “an 13-jährige Kinder ranmachen wollten, um sie zum Sex zu überreden”.

Umso erstaunlicher ist der Tonfall, in dem Bild.de und “Bild am Sonntag” über einen Fall aus Österreich berichten, in dem eine 42-jährige Handball-Trainerin zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, weil sie mit einem damals 13-jährigen Schutzbefohlenen eine Affäre eingegangen war:

Nach dem Abpfiff gab es Sex: Handball-Trainerin verführt 13-Jährigen - 22 Monate auf Bewährung

Schlimm, so Bild.de, scheint das alles nicht so richtig zu sein:

Er wollte Handball bei ihr spielen. Doch seine Trainerin unterwies ihn im verbotenen Liebesspiel: Jetzt wurde Renata C. (42) wegen Verführung eines Minderjährigen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Immer wieder droht die Berichterstattung in eine Art “Schuljungenreport” umzuschlagen:

Erwin U. – eine imposante Erscheinung, gut aussehend, groß und schlank, athletisch. Er ist inzwischen 14, wirkt aber deutlich älter.

Die Angeklagte wird dabei als “liebestolle Trainerin” (“Kurze Strubbelfrisur”, “selbst Mutter zweier halbwüchsiger Töchter”) bezeichnet, der Schüler erst als “Opfer”, dann als “Toy-Boy”. In weiteren Artikeln ist von “Spielchen außerhalb des Strafraums” die Rede, die die “Sex-Trainerin” mit dem “Burschen” getrieben habe.

So richtig mochte sich offenbar auch die “Bild am Sonntag” nicht für eine moralische Bewertung entscheiden, die ihr sonst so leicht von der Hand geht:

Ist diese Liebe o.k. oder pervers?

Während die Öffentlichkeit streitet, ob diese Beziehung romantisch, unmoralisch, oder gar pervers ist, bekommt Erwin zumindest von seinen Freunden Rückendeckung. “Meine Freunde und Schulkollegen haben volles Verständnis für meine Beziehung.” Und auch Renata sagt: “Mein Mann auch. Er war in den letzten Monaten eine große Stütze, er ist großartig.”

Insgesamt also wohl eher okay.

Mit Dank an Christoph M.

Grober Unflug

Womöglich steckt eine ganz eigene Logik hinter diesen beiden Absätzen:

Für den europäischen Flugzeugbauer Airbus häufen sich die Probleme: Nach der Notlandung eines A380-Riesen wegen eines Triebwerksausfalls gibt es nun auch beim Bestseller A320 technische Schwierigkeiten.

An einer A321 der British Midland International fielen im August plötzlich die Cockpit-Bildschirme zeitweise aus.

Womöglich ist der Umstand, dass im August an einem Flugzeug technische Schwierigkeiten aufgetreten waren, aber auch einfach ein ganz schlechter Beleg für eine “Problemhäufung”, die es “nun” geben soll. Aber vielleicht kommt die ja noch:

Nach Airbus-Angaben kann das Problem nicht sofort technisch gelöst werden. Piloten erhielten deshalb Verhaltsregeln, falls es erneute Bildschirmausfälle geben sollte.

Aber es gibt ja sicher noch mehr Pannen, oder?

Und die Pannenserie der Flieger reißt nicht ab: Wegen Triebwerksproblemen kehrte am Freitag ein Flugzeug der Qantas kurz nach dem Start zum Flughafen Perth zurück.

“Kurz nach dem Start bemerkten die Piloten ein Vibrieren im linken Motor der Boeing 767”, sagte Qantas-Sprecher Simon Rushold.

Eine Pannenserie bei Airbus, weil eine Boeing Probleme macht?

So gesehen ist es fast logisch, dass Bild.de den Artikel mit einem (mittelmäßig) anonymisierten Lufthansa-Flugzeug bebildert:

Lufthansa-Flugzeug, mittelmäßig anonymisiert.

Mit Dank an Volker D.

Winnetou, Dauerfernsehen, Hermann Scheer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Mathias Döpfner – Der weiße Gentleman mit der sehr verwegenen Zunge”
(nice-bastard.blogspot.com, Dorin Popa)
Dorin Popa prüft eine Aussage, die Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, in einer Rede über den Film Winnetou III macht.

2. “Tom Kummer”
(hossli.com, Peter Hossli)
Peter Hossli fragt sich, warum Tom Kummer als “als verhinderter Künstler, der sich in den Journalismus verirrt hatte”, dargestellt wird. “Als ‘Borderline’-Journalisten reden viele Kummer schön, wie wenn solches Grenzgängertum eine Krankheit oder gar ein eigener Stil wäre. Dabei ist es hohle Wortklauberei, mehr nicht. Irgendwie pervers, wie andere Krea­tionen unserer Branche: ‘Midrisk’, ‘zuspitzen’, ‘kalt schreiben’ – deswegen verlieren wir Leser, nicht wegen der Gratiszeitungen.”

3. “Falschmeldung: Panik wegen Facebook”
(kurier.at, Susanne Kohn)
Rund hundert Meldungen nehmen die Polizeistationen im Bezirk Neunkirchen entgegen. Grund ist eine sich in Facebook verbreitende Meldung, es seien zwei Kriminelle unterwegs, die “Kinder ins Auto locken unter dem Vorwand, dass die Eltern im Spital sind”.

4. “Nebenjob Dauerfernsehen”
(jetzt.sueddeutsche.de, Andreas Glas)
Sandra Baumann und Nils Rieger sichten für die ZDF-Satiresendung “heute-show” täglich fünf Stunden TV-Sendungen: “Der Bestfall ist, wenn sich ein Politiker zu einem aktuellen Thema verhaspelt oder eine völlig bescheuerte Aussage macht, über die er vorher nicht nachgedacht hat.”

5. Interview mit Hermann Scheer
(guenterbartsch.de)
Zum Tod von Hermann Scheer publiziert Günter Bartsch ein 2008 mit ihm geführtes Interview: “Es gibt ja heute ganze Artikel, wo nur noch anonyme Zitate vorkommen. Theoretisch kann man die erfinden – das ist überhaupt nicht mehr nachprüfbar. Über die Kämpfe in der SPD gibt es Artikel, in denen nur noch anonyme Zitate vorkommen. Man kann damit einen politischen Trend erfinden, den es gar nicht gibt. Hier wird die Kultur des Hinterhalts geradezu gepflegt.”

6. “Volksverhetzung wird alltagstauglich”
(lawblog.de, Udo Vetter)
Udo Vetter macht sich Gedanken über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 130 des Strafgesetzbuchs. “Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden.”

Focus Money, Tatort Internet, Whistleblowing

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Aktienbetrug – Journalisten unter Verdacht”
(ndr.de, Video, 10:41 Minuten)
Zwei Journalisten von “Börse online” und ein Journalist von “Focus Money” stehen im Verdacht, Teil eines kriminellen Netzwerks zu sein, das durch gezielte positive oder negative Berichterstattung Geld verdiente.

2. “Live-Video Manipulation-Software”
(nerdcore.de, René, Videos)
Zwei Videos zeigen auf, wie Videoinhalte manipuliert werden können. Mehr dazu bei der TU Ilmenau und beim Max-Planck-Institut.

3. “‘Tatort Internet’ wird zum Pranger”
(spiegel.de, Konrad Lischka, Hannah Pilarczyk, Christian Stöcker und Alexander Kühn)
Einer der Männer, die in der RTL2-Sendung “Tatort Internet” Kontakt zu Minderjährigen suchten, “wurde unzureichend anonymisiert – und konnte enttarnt werden”. “Bei ihm zu Hause sei ‘die Hölle’ los, schreibt er in einer Mail: ‘Telefonterror, Beschimpfungen’, Facebook-Kontakte würden mit Mails überschüttet. Auch seine Familie werde massiv bedroht.”

4. “Wie RTL für Lolita-Prostitution wirbt”
(faz-community.faz.net, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier zeigt ein “Reportage-Highlight” von RTL, einen Beitrag über “Deutschlands erstes Teeny-Bordell” in der Dokumentations-Reihe “30 Minuten Deutschland”. Siehe dazu auch “Die zweite Seite von RTL” (fernsehkritik.tv, Video).

5. “Der gute Verrat”
(freitag.de, Daniel Domscheit-Berg)
Daniel Domscheit-Berg verteidigt das Whistleblowing: “Whistleblowing ist für eine Gesellschaft ein wichtiger Fehlerkorrekturmechanismus, und oftmals auch die Ultima Ratio, das letzte Mittel, um die Zustände zu verbessern. Es geschieht dort, wo Insider und Praktiker erkennen, dass etwas wirklich schief läuft. Und es ist die effizienteste Methode für positive Veränderung – wo man sie zulässt. ”

6. “Truth Lies Here”
(theatlantic.com, Michael Hirschhorn, englisch)
Michael Hirschhorn macht sich Gedanken über Fakten in US-amerikanischen Debatten. “What is unique, and uniquely concerning, about digital media is the speed with which properly packaged (dis)information can spread and how hard it is for fact and reason to catch up.”

Bild  

Unehrlich, unbedarft und mysteriös

Es folgt: Eine ziemlich langweilige und konfuse Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und der Polizeidirektion Ulm. Lesen Sie sie bitte trotzdem genau, es könnte sich lohnen.

Ulm / Unehrlicher Finder meldete sich anonym

Der Finder eines hohen Geldbetrags konnte im April offenbar der unredlichen Versuchung nicht widerstehen. Er hat das Geld unterschlagen. Doch sein Gewissen trieb ihn offensichtlich dazu, sich beim Verlierer zu melden.

Verloren hat den Geldbetrag Anfang April ein 56-Jähriger. Mit 14.000 Euro in der Hosentasche radelte er durch das Stadtgebiet. Prompt fiel seine Geldbörse aus der Hose, ohne dass der Ulmer dies bemerkte. Erst bei der Ankunft in der Bank in der Ulmer Innenstadt bemerkte er den Verlust. Obwohl er sich sofort auf die Suche nach dem Geld machte, blieben die vielen 500-Euro-Scheine verschwunden.

Am nächsten Tag lag die Geldbörse samt Ausweisen und Bankkarten des Ulmers in seinem Briefkasten. Deshalb entschied er sich, an das Gewissen des Finders zu appellieren. Er gab eine Annonce in einer Ulmer Zeitung auf und bot einen ehrlichen Finderlohn an. Die Annonce blieb nicht unbemerkt: Der Finder wandte sich mit einem anonymen Brief an den 56-Jährigen, in dem er seine Tat zu rechtfertigen versuchte. Offenbar plagte den Findern doch das Gewissen. Daraufhin annoncierte der Ulmer erneut. Auch diese Anzeige blieb nicht unbemerkt. Zumindest erweckte sie beim unbedarften Leser einen dubiosen Eindruck. Sie wurde mittlerweile sogar mit einer Entführung im Kreis Heidenheim in Verbindung gebracht. Staatsanwaltschaft und Polizei stellen aber klar, dass diese Verbindung offensichtlich nicht besteht.

Der unehrliche Finder hat sich bislang nicht mehr gemeldet. Der 56-Jährige Ulmer hat noch im April Strafanzeige bei der Ulmer Polizei erstattet. Die ermittelt jetzt wegen der Fundunterschlagung.

“Unbedarfte Leser”, das ist doch mal eine schöne Umschreibung für die Mitarbeiter der “Bild”-Zeitung:

Mordfall Maria Bögerl: Rätsel um diese mysteriöse Anzeige

Mit Dank an Martin M.

BKA? Da könnte ja jeder bitten! (3)

Geschichte wiederholt sich bekanntlich nicht — es sei denn als Farce. Wie die nächste Wiederholungsstufe heißt, ist bisher noch nicht überliefert, aber mit der Bezeichnung “Bild” läge man vermutlich nicht allzu falsch.

Im August 2009 fahndete das Bundeskriminalamt mit Bildern nach einem Mann, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde und der sich bei seinen Taten selbst gefilmt hatte. Nachdem der Mann sich selbst gestellt hatte, bat das BKA die deutschen Medien, die Fahndungsfotos nicht weiter zu verwenden. Die Medien kamen dieser Bitte mit unterschiedlichem Eifer nach (BILDblog berichtete), “Bild” und Bild.de erhielten für den wiederholten Abdruck der Bilder in Tateinheit mit der Bezeichnung des mutmaßlichen Täters als “Dreckschwein” gar eine “Missbilligung” vom Deutschen Presserat (BILDblog berichtete ebenfalls).

Knapp einen Monat später fahndete das BKA erneut über die Medien nach einem Mann, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie zur Last gelegt wurde. Hier kam es zur erwarteten Farce, denn wie sich kurz nach der Verhaftung des Mannes herausstellte, war der Mann für seine Taten bereits 15 Jahre zuvor verurteilt worden und hatte seine Strafe abgesessen — was die Medien freilich nicht davon abhielt, die Fahndungsfotos, deren weitere Verwendung sich das BKA verbeten hatte, weiter zu verwenden (BILDblog berichtete auch hier).

Letzte Woche nun fahndete das BKA über die Fernsehsendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” mal wieder nach einem Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften “dringend verdächtig” war. Zwei Tage nach der Ausstrahlung der Sendung wurde der Mann aus Bad Oeynhausen am Freitag festgenommen und das BKA schrieb in seine Pressemitteilung die inzwischen traditionelle Bitte:

Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Fotoaufnahmen nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Was jetzt passierte, ist vielleicht am Besten mit dem Begriff “Irrsinn” zu beschreiben, denn Bild.de kam der Bitte des BKA zunächst tatsächlich nach: Der ursprüngliche Fahndungsaufruf wurde durch einen Artikel über die Festnahme des Tatverdächtigen ersetzt, in dem kein einziges Foto zu sehen war. Dann muss jemandem bei Bild.de aufgefallen sein, dass man ja Bild.de ist.

Also erschien am Samstag ein neuer Artikel, in den die zehnteilige Bildergalerie mit den Fahndungsfotos eingebunden ist, deren weitere Veröffentlichung das BKA unterbinden wollte:

Geschnappt! Der dicke Kinderschänder, der zwei Mädchen missbrauchte.

“Bild am Sonntag” wiederum verzichtete auf einen Abdruck der Fahndungsfotos — und veröffentlichte stattdessen ein anderes, besser identifizierbares Foto des Verhafteten:

Nach XY-Sendung: Kinderschänder festgenommen

Ganz andere Bilder brachte “Bild” am Montag in ihrer Regionalausgabe:

Mieser Kinderschänder aus NRW! Verhaftung nach Aktenzeichen XY

Mit Dank an Lukas S., Sven S., Kaweh und AJ.

St. Dominik von Solln

Erster Tag im Prozess des Jahres: Kachelmann trifft Ex-Geliebte vor Gericht! S-Bahn-Held Dominik Brummer: Harte Strafen für die Schläger

Es ist ein Glücksfall für die Boulevardmedien dieser Republik: Die Richter des “Brunner-Prozesses” (benannt nach dem Opfer Dominik Brunner) haben das Staffelholz an die Richter des “Kachelmann-Prozesses” (benannt nach dem Angeklagten Jörg Kachelmann) übergeben, die Gerichtsreporter müssen ihre Koffer gar nicht erst auspacken und beleben nach der Münchener jetzt die Mannheimer Hotelwirtschaft. Vorher gab es in München aber noch die Urteile: Neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung für den 19-jährigen Haupttäter, sieben Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für seinen 18-jährigen Mittäter.

Das mit der Körperverletzung mit Todesfolge hatte Bild.de Anfangs allerdings nicht ganz verstanden und zum “Totschlag” umdeklariert:

Totschlag! 7 Jahre Gefängnis

Überhaupt: Während andere Medien Dominik Brunner mit seiner Berufsbezeichnung (“Geschäftsmann” oder “Manager”) versehen, war er für “Bild” und Bild.de von Anfang an der “S-Bahn-Held”, der “vier Kinder vor zwei Schlägern beschützte”. Schon wenige Tage nach dem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Solln forderte die Zeitung das Bundesverdienstkreuz für Brunner und rief ihre Leser auf, den Appell an den Bundeskanzler Bundespräsidenten zu unterschreiben. Horst Köhler machte eine seltene Ausnahme und verlieh Brunner posthum das Verdienstkreuz 1. Klasse, worüber “Bild” wiederum groß berichtete.

Im Februar berichtete der “Spiegel” erstmalig, dass Brunner “den ersten Fausthieb setzte” — eine Meldung, die auch auch von anderen Medien interessiert aufgenommen wurde. “Bild” versteckte eine kleine Meldung auf Seite 3 und bemühte sich sofort um eine Einordnung in den Helden-Kontext:

Jetzt geht die Staatsanwaltschaft München davon aus, dass Brunner zwar zuerst zuschlug – aber nur aus Notwehr, um dem Angriff der Jungs zuvorzukommen (“SZ”).

“Bild” und Bild.de konzentrierten sich (außer einem Hinweis darauf, dass dem “Münchner S-Bahn-Held Dominik Brunner” ein Denkmal gesetzt werden soll) lieber auf den Prozess, der im Juli begann, und liefen gleich zu Beginn zu Höchtsleistungen auf: Die Schwestermedien eröffneten ihre Prozessberichterstattung, indem sie auf die “besondere Zurückhaltung”, die der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche fordert, verzichteten (BILDblog berichtete).

Dann ging es los: Rührselig zitierte Bild.de eine SMS, die auf Brunners Handy eingegangen sei, als dieser schon tot war (“Der tote S-Bahn-Held erhielt einen Herzensgruß für seinen letzten Weg”). Aus der “Ex-Freundin”, die ihm diese Nachricht geschickt hatte, wurde dann kurze Zeit später seine “Lebensgefährtin”.

Ein 18-Jähriger, der vorab in einem eigenständigen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war (“Bild”: “Gericht lässt 1. Täter laufen”), wurde bei Bild.de zum “Anstifter der Schläger”, der sich aus diesem Grund kein Urteil über die Situation erlauben dürfe:

Christoph T.: “Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner” – das sagt ausgerechnet der Anstifter der Schläger!

Dass der junge Mann beim tödlichen Angriff auf Brunner gar nicht dabei war und schon deshalb nur bedingt als Zeuge taugt, ist Bild.de immerhin aber auch noch aufgefallen:

Der Anstifter hat Dominik Brunner zwar nie gesehen – doch ohne ihn wäre der Mord am S-Bahnhof Solln am 12. September 2009 wohl nie geschehen!

Dann wiederholte der S-Bahn-Führer im Zeugenstand seine Aussage, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt habe und die Situation erst daraufhin eskaliert sei (ein Umstand, von dem “Spiegel Online”-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen irritierenderweise annahm, er sei “erst jetzt, zu Prozessbeginn, der Öffentlichkeit mitgeteilt” worden). Zusammen mit dem Obduktions-Ergebnis, nach dem Dominik Brunner einen vergrößerten Herzmuskel hatte und letztlich an Herzversagen gestorben sei, ergab sich plötzlich ein etwas anderes Bild und viele Medien fragten sich selbstkritisch, ob sie nicht voreilig über die Situation am S-Bahnhof Solln geurteilt hätten. Viele, aber natürlich nicht alle.

“Bild” fand diese neuen Töne “unglaublich!”, und reagierte erschüttert auf die Medienberichte:

ZUM HELDEN HOCHSTILISIERT? ANGEBLICH TOTGETRETEN? PRÜGELNDER KAMPFSPORTFREUND?

Die Wahrheit ist: Nichts ist anders seit dem Wochenende! Nur, dass dem Opfer nun sogar im Grab die Ehre genommen werden soll.

Wohl weil die Verklärung Brunners andernorts ins Stocken geraten war, packte Tanit Koch noch eine Schüppe Poesie drauf:

Er hat diesen Bürgersinn nicht etwa mit seinem Leben bezahlt – es wurde ihm geraubt. (…)

Dominik Brunner starb nicht, weil er ein vergrößertes Herz hatte.

Der S-Bahn-Held starb, so erkennt die “Süddeutsche Zeitung” zu Recht an, weil er ein “großes Herz” hatte.

Franz Josef Wagner schließlich wusste es sowieso wieder besser als alle anderen und schrieb dem “lieben Held Dominik Brunner” ins Jenseits, “gegen Ihr Herzflimmern mussten Sie Mittel nehmen”. Gegen einen Herzfehler, von dem Brunner selbst Zeit seines Lebens nichts geahnt hatte.

Die Linie blieb also klar und das, was in anderen Medien “Präventivschlag” hieß, wurde bei Bild.de zum “Abwehrschlag” umdeklariert und taucht in der “Chronologie der tödlichen S-Bahn-Attacke”, wie sie heute noch online steht, gar nicht auf:

Der Mann steigt mit den Jugendlichen aus, die beiden Angreifer folgen ihnen. Plötzlich greifen sie den Mann an, er fällt zu Boden, sie treten weiter auf ihn ein.

Die Aussage des S-Bahn-Führers über Brunners Erstschlag ließ “Bild” erst mal unter den Tisch fallen und schrieb erst darüber, als ein “Lügenforscher” die Aussage “relativiert” hatte — gegenüber der Münchener Boulevardzeitung “tz”, wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Gericht.

Der Beschreibung Brunners als “sozial besonders engagiert” setzte “Bild” die “kaputte Kindheit” und das “verpfuschte Leben des zweiten Brunner-Totschlägers” entgegen, dem die Zeitung nicht mal seine vor Gericht gezeigte Reue abnahm:

Sebastian L. behauptete: “Es tut mir auf jeden Fall wahnsinnig leid, es hätte nicht passieren müssen. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.”

Selbst Details der Gewalt, die eigentlich für sich sprechen, hat “Bild” noch zugespitzt: Wenn der Angeklagte Markus S. “einen Schlüsselbund aus der Tasche und als Waffe zwischen die Finger” nimmt, ist das nicht nur “schlimm” oder “brutal” oder wie immer man das nennen würde, für die Schlagzeilenmacher bei “Bild” ist es “Der Schlüssel-Trick des S-Bahn-Schlägers”.

Über die erste Aussage dieses Angeklagten wusste Bild.de zu berichten:

Kein Mitleid, keine Reue, keine Tränen. Nein! Seine ersten Worte in dieser Verhandlung sind der blanke Hohn: “Ich habe einen Hass auf die Polizei.” Ungläubiges Kopfschütteln im Gerichtssaal.

(In der Bildunterschrift und der URL übrigens: “Ich hasse die Bullen.”)

Harte Worte, die aber trotzdem niemanden außer den “Bild-Reporter erschüttert zu haben scheinen: Für das Zitat findet sich keine einzige andere Quelle.

Auch mit einem anderen Detail stand “Bild” etwas alleine da:

Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: “Ich bring’ dich um! Ich bring dich um!”, während er auf Brunner eingetreten und geschlagen habe, sagte die 16-jährige Schülerin, die das Ganze vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte, vor dem Landgericht München aus.

… oder auch nicht, wie sueddeutsche.de berichtete:

Bei der Polizei hatte Vera B. drei Tage nach der Tat ausgesagt, dass einer der Täter zu Dominik Brunner gerufen hätte: “Ich bringe dich um!” Nun kann sie dies aber nicht mehr ganz sicher bestätigen.

Es sind letztlich eher Kleinigkeiten, die “Bild” anders wiedergibt als die meisten anderen Medien. Die Brutalität, mit der die Schläger vorgingen, zeigt sich auch daran, dass das Gericht mit seinen Urteilen nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft blieb. Aber es sind viele Kleinigkeiten, mit denen “Bild” das Gesamtbild verzerrt — immer darauf bedacht, das früh gezeichnete Bild vom “S-Bahn-Helden” nicht zu beschädigen.

Über den “Kachelmann-Prozess” wird in “Bild” übrigens die Journalistin Alice Schwarzer berichten — weil sie eine “voreingenommene Berichterstattung” der “anderen Leitmedien” befürchtet.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber in den letzten Monaten.

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