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Unehrlich, unbedarft und mysteriös

Es folgt: Eine ziemlich langweilige und konfuse Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und der Polizeidirektion Ulm. Lesen Sie sie bitte trotzdem genau, es könnte sich lohnen.

Ulm / Unehrlicher Finder meldete sich anonym

Der Finder eines hohen Geldbetrags konnte im April offenbar der unredlichen Versuchung nicht widerstehen. Er hat das Geld unterschlagen. Doch sein Gewissen trieb ihn offensichtlich dazu, sich beim Verlierer zu melden.

Verloren hat den Geldbetrag Anfang April ein 56-Jähriger. Mit 14.000 Euro in der Hosentasche radelte er durch das Stadtgebiet. Prompt fiel seine Geldbörse aus der Hose, ohne dass der Ulmer dies bemerkte. Erst bei der Ankunft in der Bank in der Ulmer Innenstadt bemerkte er den Verlust. Obwohl er sich sofort auf die Suche nach dem Geld machte, blieben die vielen 500-Euro-Scheine verschwunden.

Am nächsten Tag lag die Geldbörse samt Ausweisen und Bankkarten des Ulmers in seinem Briefkasten. Deshalb entschied er sich, an das Gewissen des Finders zu appellieren. Er gab eine Annonce in einer Ulmer Zeitung auf und bot einen ehrlichen Finderlohn an. Die Annonce blieb nicht unbemerkt: Der Finder wandte sich mit einem anonymen Brief an den 56-Jährigen, in dem er seine Tat zu rechtfertigen versuchte. Offenbar plagte den Findern doch das Gewissen. Daraufhin annoncierte der Ulmer erneut. Auch diese Anzeige blieb nicht unbemerkt. Zumindest erweckte sie beim unbedarften Leser einen dubiosen Eindruck. Sie wurde mittlerweile sogar mit einer Entführung im Kreis Heidenheim in Verbindung gebracht. Staatsanwaltschaft und Polizei stellen aber klar, dass diese Verbindung offensichtlich nicht besteht.

Der unehrliche Finder hat sich bislang nicht mehr gemeldet. Der 56-Jährige Ulmer hat noch im April Strafanzeige bei der Ulmer Polizei erstattet. Die ermittelt jetzt wegen der Fundunterschlagung.

“Unbedarfte Leser”, das ist doch mal eine schöne Umschreibung für die Mitarbeiter der “Bild”-Zeitung:

Mordfall Maria Bögerl: Rätsel um diese mysteriöse Anzeige

Mit Dank an Martin M.

BKA? Da könnte ja jeder bitten! (3)

Geschichte wiederholt sich bekanntlich nicht — es sei denn als Farce. Wie die nächste Wiederholungsstufe heißt, ist bisher noch nicht überliefert, aber mit der Bezeichnung “Bild” läge man vermutlich nicht allzu falsch.

Im August 2009 fahndete das Bundeskriminalamt mit Bildern nach einem Mann, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde und der sich bei seinen Taten selbst gefilmt hatte. Nachdem der Mann sich selbst gestellt hatte, bat das BKA die deutschen Medien, die Fahndungsfotos nicht weiter zu verwenden. Die Medien kamen dieser Bitte mit unterschiedlichem Eifer nach (BILDblog berichtete), “Bild” und Bild.de erhielten für den wiederholten Abdruck der Bilder in Tateinheit mit der Bezeichnung des mutmaßlichen Täters als “Dreckschwein” gar eine “Missbilligung” vom Deutschen Presserat (BILDblog berichtete ebenfalls).

Knapp einen Monat später fahndete das BKA erneut über die Medien nach einem Mann, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie zur Last gelegt wurde. Hier kam es zur erwarteten Farce, denn wie sich kurz nach der Verhaftung des Mannes herausstellte, war der Mann für seine Taten bereits 15 Jahre zuvor verurteilt worden und hatte seine Strafe abgesessen — was die Medien freilich nicht davon abhielt, die Fahndungsfotos, deren weitere Verwendung sich das BKA verbeten hatte, weiter zu verwenden (BILDblog berichtete auch hier).

Letzte Woche nun fahndete das BKA über die Fernsehsendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” mal wieder nach einem Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften “dringend verdächtig” war. Zwei Tage nach der Ausstrahlung der Sendung wurde der Mann aus Bad Oeynhausen am Freitag festgenommen und das BKA schrieb in seine Pressemitteilung die inzwischen traditionelle Bitte:

Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Fotoaufnahmen nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Was jetzt passierte, ist vielleicht am Besten mit dem Begriff “Irrsinn” zu beschreiben, denn Bild.de kam der Bitte des BKA zunächst tatsächlich nach: Der ursprüngliche Fahndungsaufruf wurde durch einen Artikel über die Festnahme des Tatverdächtigen ersetzt, in dem kein einziges Foto zu sehen war. Dann muss jemandem bei Bild.de aufgefallen sein, dass man ja Bild.de ist.

Also erschien am Samstag ein neuer Artikel, in den die zehnteilige Bildergalerie mit den Fahndungsfotos eingebunden ist, deren weitere Veröffentlichung das BKA unterbinden wollte:

Geschnappt! Der dicke Kinderschänder, der zwei Mädchen missbrauchte.

“Bild am Sonntag” wiederum verzichtete auf einen Abdruck der Fahndungsfotos — und veröffentlichte stattdessen ein anderes, besser identifizierbares Foto des Verhafteten:

Nach XY-Sendung: Kinderschänder festgenommen

Ganz andere Bilder brachte “Bild” am Montag in ihrer Regionalausgabe:

Mieser Kinderschänder aus NRW! Verhaftung nach Aktenzeichen XY

Mit Dank an Lukas S., Sven S., Kaweh und AJ.

St. Dominik von Solln

Erster Tag im Prozess des Jahres: Kachelmann trifft Ex-Geliebte vor Gericht! S-Bahn-Held Dominik Brummer: Harte Strafen für die Schläger

Es ist ein Glücksfall für die Boulevardmedien dieser Republik: Die Richter des “Brunner-Prozesses” (benannt nach dem Opfer Dominik Brunner) haben das Staffelholz an die Richter des “Kachelmann-Prozesses” (benannt nach dem Angeklagten Jörg Kachelmann) übergeben, die Gerichtsreporter müssen ihre Koffer gar nicht erst auspacken und beleben nach der Münchener jetzt die Mannheimer Hotelwirtschaft. Vorher gab es in München aber noch die Urteile: Neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung für den 19-jährigen Haupttäter, sieben Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für seinen 18-jährigen Mittäter.

Das mit der Körperverletzung mit Todesfolge hatte Bild.de Anfangs allerdings nicht ganz verstanden und zum “Totschlag” umdeklariert:

Totschlag! 7 Jahre Gefängnis

Überhaupt: Während andere Medien Dominik Brunner mit seiner Berufsbezeichnung (“Geschäftsmann” oder “Manager”) versehen, war er für “Bild” und Bild.de von Anfang an der “S-Bahn-Held”, der “vier Kinder vor zwei Schlägern beschützte”. Schon wenige Tage nach dem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Solln forderte die Zeitung das Bundesverdienstkreuz für Brunner und rief ihre Leser auf, den Appell an den Bundeskanzler Bundespräsidenten zu unterschreiben. Horst Köhler machte eine seltene Ausnahme und verlieh Brunner posthum das Verdienstkreuz 1. Klasse, worüber “Bild” wiederum groß berichtete.

Im Februar berichtete der “Spiegel” erstmalig, dass Brunner “den ersten Fausthieb setzte” — eine Meldung, die auch auch von anderen Medien interessiert aufgenommen wurde. “Bild” versteckte eine kleine Meldung auf Seite 3 und bemühte sich sofort um eine Einordnung in den Helden-Kontext:

Jetzt geht die Staatsanwaltschaft München davon aus, dass Brunner zwar zuerst zuschlug – aber nur aus Notwehr, um dem Angriff der Jungs zuvorzukommen (“SZ”).

“Bild” und Bild.de konzentrierten sich (außer einem Hinweis darauf, dass dem “Münchner S-Bahn-Held Dominik Brunner” ein Denkmal gesetzt werden soll) lieber auf den Prozess, der im Juli begann, und liefen gleich zu Beginn zu Höchtsleistungen auf: Die Schwestermedien eröffneten ihre Prozessberichterstattung, indem sie auf die “besondere Zurückhaltung”, die der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche fordert, verzichteten (BILDblog berichtete).

Dann ging es los: Rührselig zitierte Bild.de eine SMS, die auf Brunners Handy eingegangen sei, als dieser schon tot war (“Der tote S-Bahn-Held erhielt einen Herzensgruß für seinen letzten Weg”). Aus der “Ex-Freundin”, die ihm diese Nachricht geschickt hatte, wurde dann kurze Zeit später seine “Lebensgefährtin”.

Ein 18-Jähriger, der vorab in einem eigenständigen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war (“Bild”: “Gericht lässt 1. Täter laufen”), wurde bei Bild.de zum “Anstifter der Schläger”, der sich aus diesem Grund kein Urteil über die Situation erlauben dürfe:

Christoph T.: “Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner” – das sagt ausgerechnet der Anstifter der Schläger!

Dass der junge Mann beim tödlichen Angriff auf Brunner gar nicht dabei war und schon deshalb nur bedingt als Zeuge taugt, ist Bild.de immerhin aber auch noch aufgefallen:

Der Anstifter hat Dominik Brunner zwar nie gesehen – doch ohne ihn wäre der Mord am S-Bahnhof Solln am 12. September 2009 wohl nie geschehen!

Dann wiederholte der S-Bahn-Führer im Zeugenstand seine Aussage, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt habe und die Situation erst daraufhin eskaliert sei (ein Umstand, von dem “Spiegel Online”-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen irritierenderweise annahm, er sei “erst jetzt, zu Prozessbeginn, der Öffentlichkeit mitgeteilt” worden). Zusammen mit dem Obduktions-Ergebnis, nach dem Dominik Brunner einen vergrößerten Herzmuskel hatte und letztlich an Herzversagen gestorben sei, ergab sich plötzlich ein etwas anderes Bild und viele Medien fragten sich selbstkritisch, ob sie nicht voreilig über die Situation am S-Bahnhof Solln geurteilt hätten. Viele, aber natürlich nicht alle.

“Bild” fand diese neuen Töne “unglaublich!”, und reagierte erschüttert auf die Medienberichte:

ZUM HELDEN HOCHSTILISIERT? ANGEBLICH TOTGETRETEN? PRÜGELNDER KAMPFSPORTFREUND?

Die Wahrheit ist: Nichts ist anders seit dem Wochenende! Nur, dass dem Opfer nun sogar im Grab die Ehre genommen werden soll.

Wohl weil die Verklärung Brunners andernorts ins Stocken geraten war, packte Tanit Koch noch eine Schüppe Poesie drauf:

Er hat diesen Bürgersinn nicht etwa mit seinem Leben bezahlt – es wurde ihm geraubt. (…)

Dominik Brunner starb nicht, weil er ein vergrößertes Herz hatte.

Der S-Bahn-Held starb, so erkennt die “Süddeutsche Zeitung” zu Recht an, weil er ein “großes Herz” hatte.

Franz Josef Wagner schließlich wusste es sowieso wieder besser als alle anderen und schrieb dem “lieben Held Dominik Brunner” ins Jenseits, “gegen Ihr Herzflimmern mussten Sie Mittel nehmen”. Gegen einen Herzfehler, von dem Brunner selbst Zeit seines Lebens nichts geahnt hatte.

Die Linie blieb also klar und das, was in anderen Medien “Präventivschlag” hieß, wurde bei Bild.de zum “Abwehrschlag” umdeklariert und taucht in der “Chronologie der tödlichen S-Bahn-Attacke”, wie sie heute noch online steht, gar nicht auf:

Der Mann steigt mit den Jugendlichen aus, die beiden Angreifer folgen ihnen. Plötzlich greifen sie den Mann an, er fällt zu Boden, sie treten weiter auf ihn ein.

Die Aussage des S-Bahn-Führers über Brunners Erstschlag ließ “Bild” erst mal unter den Tisch fallen und schrieb erst darüber, als ein “Lügenforscher” die Aussage “relativiert” hatte — gegenüber der Münchener Boulevardzeitung “tz”, wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Gericht.

Der Beschreibung Brunners als “sozial besonders engagiert” setzte “Bild” die “kaputte Kindheit” und das “verpfuschte Leben des zweiten Brunner-Totschlägers” entgegen, dem die Zeitung nicht mal seine vor Gericht gezeigte Reue abnahm:

Sebastian L. behauptete: “Es tut mir auf jeden Fall wahnsinnig leid, es hätte nicht passieren müssen. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.”

Selbst Details der Gewalt, die eigentlich für sich sprechen, hat “Bild” noch zugespitzt: Wenn der Angeklagte Markus S. “einen Schlüsselbund aus der Tasche und als Waffe zwischen die Finger” nimmt, ist das nicht nur “schlimm” oder “brutal” oder wie immer man das nennen würde, für die Schlagzeilenmacher bei “Bild” ist es “Der Schlüssel-Trick des S-Bahn-Schlägers”.

Über die erste Aussage dieses Angeklagten wusste Bild.de zu berichten:

Kein Mitleid, keine Reue, keine Tränen. Nein! Seine ersten Worte in dieser Verhandlung sind der blanke Hohn: “Ich habe einen Hass auf die Polizei.” Ungläubiges Kopfschütteln im Gerichtssaal.

(In der Bildunterschrift und der URL übrigens: “Ich hasse die Bullen.”)

Harte Worte, die aber trotzdem niemanden außer den “Bild-Reporter erschüttert zu haben scheinen: Für das Zitat findet sich keine einzige andere Quelle.

Auch mit einem anderen Detail stand “Bild” etwas alleine da:

Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: “Ich bring’ dich um! Ich bring dich um!”, während er auf Brunner eingetreten und geschlagen habe, sagte die 16-jährige Schülerin, die das Ganze vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte, vor dem Landgericht München aus.

… oder auch nicht, wie sueddeutsche.de berichtete:

Bei der Polizei hatte Vera B. drei Tage nach der Tat ausgesagt, dass einer der Täter zu Dominik Brunner gerufen hätte: “Ich bringe dich um!” Nun kann sie dies aber nicht mehr ganz sicher bestätigen.

Es sind letztlich eher Kleinigkeiten, die “Bild” anders wiedergibt als die meisten anderen Medien. Die Brutalität, mit der die Schläger vorgingen, zeigt sich auch daran, dass das Gericht mit seinen Urteilen nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft blieb. Aber es sind viele Kleinigkeiten, mit denen “Bild” das Gesamtbild verzerrt — immer darauf bedacht, das früh gezeichnete Bild vom “S-Bahn-Helden” nicht zu beschädigen.

Über den “Kachelmann-Prozess” wird in “Bild” übrigens die Journalistin Alice Schwarzer berichten — weil sie eine “voreingenommene Berichterstattung” der “anderen Leitmedien” befürchtet.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber in den letzten Monaten.

Murmeltier-Urlaub

Gerade Familien mit Kindern fahren in den Sommerferien oft über viele Jahre hinweg an den gleichen Ort. Die Kleinen kennen sich schon aus und können morgens allein zum Bäcker gehen, die Eltern kennen die Gegend und die Restaurants — man weiß, was man hat.

Auch auffallend viele “Bild”-Leser scheinen dieses Jahr den gleichen Urlaub gebucht zu haben wie 2009 — was sich auf positiv auf ihren Alterungsprozess auszuwirken scheint. Oder Bild.de hat einfach weite Teile des letztjährigen “Urlaubs-Albums” genommen und in diesem Jahr recycelt:

2009:

2010:

2009:

2010:

2009:

2010:

2009:

2010:

2009:

2010:

Und so weiter und so fort. Wie bei einem “Memory”-Spiel kann man die beiden Bildergalerien durchklicken und immer wieder bereits Gesehenes entdecken.

Warum ausgerechnet bei dieser Hundehalterin das Alter angepasst wurde, ist allerdings noch rätselhafter als die ganze Geschichte:

2009:

2010:

Mit Dank an Sven R.

Nachtrag/Korrektur, 16.50 Uhr: Wir hatten ursprünglich an einer Stelle vergessen, einen Nachnamen zu anonymisieren. Entschuldigung!

Fähnlein Videoschweif

Regelmäßig ist Bild.de in den vergangenen Wochen und Monaten dadurch aufgefallen, Videoclips von Internetplattformen wie YouTube herunterzuladen und auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Das hat den Vorteil, dass man kurze Clips mit Wiederholungen, Zeitlupen und teilnahmslosen Off-Kommentaren verlängern und mit der davor geschalteten Werbung (sog. Pre-Roll-Werbung) auch noch Geld verdienen kann.

Weil aber selbst die eifrigsten Redakteure nicht das ganze Internet im Blick haben können, sind “Bild” und Bild.de vor kurzem auf eine neue Idee gekommen: Den “BILD-Leser-Scout”.

Schicken Sie alles, was Ihnen spannend, neu oder originell erscheint, an uns. Wird aus Ihrer Anregung eine Geschichte in BILD, gibt’s dafür 20 Euro Honorar!

Schon am ersten Tag bekam Bild.de “zwei Hinweise auf tolle Videos im Netz”:

BILD-Leser-Scout Markus T. fand das 1. Interview dem “DJ der guten Laune”.

(Anonymisierung von uns.)

Erstaunlich, dass Bild.de das Video nicht selbst entdeckt hat — stammt es doch vom gleichen YouTube-Nutzer wie der inzwischen legendäre Auftritt des DJs, den Bild.de kurz zuvor “gefunden” hatte (BILDblog berichtete).

Auch Leser-Scout Horst W. wurde belohnt: Er hatte “sehr witzige” Fußball-Videos “aufgespürt”.

Eigentor beim Elfmeter.

“So einen Elfmeter haben Sie noch nie gesehen”, verkündet der Offsprecher stolz und hat damit natürlich Recht — es sei denn, man war seit April 2008 zufällig mal auf Bild.de und kennt das Video vom Eigentor nach einem Elfmeter deshalb schon.

Eigentor beim Elfmeter.

Auch viele andere Einsendungen sind nicht unbedingt “neu”.

Da die Axel Springer AG, zu der “Bild” und Bild.de gehören, sich ja bekanntlich seit längerem dafür einsetzt, die Urheberrechte im Internet besser zu schützen, haben wir ihrem Sprecher einige Fragen geschickt:

  • Werden die Urheber der Videos vorher von Bild.de um Erlaubnis gebeten und anschließend am Gewinn durch die Pre-Roll-Werbung beteiligt?
  • Falls nicht: Wie passt dieses Vorgehen zur Forderung der Axel Springer AG nach mehr Respekt vor dem Urheberrecht?
  • Wie würde Bild.de reagieren, wenn Videoclips von Bild.de heruntergeladen und auf anderen kommerziellen Seiten wiederveröffentlicht würden?
  • Im Zusammenhang mit Urheberrechten ist häufig vom “Diebstahl geistigen Eigentums” die Rede. Wäre die “BILD-Leser-Scout”-Aktion dann nicht analog dazu Hehlerei?

Unsere Anfrage stammt vom 21. Juli. Irgendwie haben wir nicht das Gefühl, noch eine Antwort zu bekommen.

Mit Dank auch an United und Ellen L.

Nachtrag/Korrektur: Auf unserem Screenshot war zunächst der Name des “Leser-Scouts” zu lesen, den wir im Text abgekürzt hatten. Das war natürlich dämlich. Entschuldigung!

Was von der Loveparade übrig blieb

Irgendwann sind die Journalisten auf die Idee gekommen, dass die Stimmung, die man als “Sprachlosigkeit” bezeichnen könnte, am Besten abgebildet werden kann, indem man sie beschreibt, kommentiert und abfotografiert. Dass man dem stillen Entsetzen und der Trauer eine laute Mischung aus Information, Mutmaßung und Klickstrecken entgegensetzen sollte, weil man den nahezu unmöglichen Prozess des Verstehens so vielleicht erzwingen kann.

“Bild” kann deshalb heute, rund einen Tag, nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen begonnen haben, bereits das “Todes-Protokoll” der Ereignisse von Duisburg vorlegen. Die Zeitung kann sichtlich verstörte Jugendliche befragen, die einen Freund verloren haben, und eine traumatisierte Überlebende berichten lassen:

"Auf meinen Beinen lagen zwei Leichen!"

Daneben die Fotos von fünf Verstorbenen (auf Bild.de sind es inzwischen mehr), die die Redaktion zumindest teilweise offensichtlich aus dem Internet übernommen hat. Auf einem anderen Foto ist exakt das zu sehen, was die Bildunterschrift verspricht:

Ein Mädchen und ein junger Mann beim gemeinsamen Versuch, eine leblose Person zu reanimieren.

Schon seit dem frühen Samstagabend hatte Bild.de in Bildergalerien notdürftig abgedeckte Tote gezeigt (“Die Hand im Tode verkrampft. Auch dieser Mann wurde bei der Panik vermutlich zerquetscht.”, “Ein Foto, das Gänsehaut vermittelt – zwei Tode am Haupteingang.”, “Die Leiche eines jungen Ravers liegt abgedeckt im Müll.”, usw. usf.).

Doch Bild.de zeigte auch diese auf den ersten Blick harmlose Luftaufnahme:

Fotomontage vom Festival-Gelände.

Das Foto, das inzwischen entfernt wurde, zeigt fahrende Autos auf der gesperrten Autobahn 59, kahle Bäume im Hochsommer, Menschengruppen, die mehrfach im Bild sind und vieles mehr — mit anderen Worten: Es ist eine ziemlich schlecht gemachte Fotomontage. Und das, wo die Menschenmassen auf den Originalfotos vom Festivalgelände beeindruckend genug gewesen wären.

Auch wenn die mehr als einhundert Beschwerden, die allein bis zum heutigen Mittag beim Deutschen Presserat eingegangen sind, sich “bisher alle” gegen die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de richteten, waren dies längst nicht die einzigen Medien, die Fotos von Opfern veröffentlichten. Bilder von Schwerverletzten, unter Schock stehenden Personen, Rettungsmaßnahmen und Leichentüchern, unter denen Gliedmaßen hervorschauen, gab (und gibt) es auch auf express.de, stern.de, derwesten.de zu sehen. “RP Online” anonymisierte immerhin die meisten erkennbaren Gesichter, ebenso wie Bild.de bei den Fotos seiner “Leserreporter”.

Bemerkenswert auch das Titelbild der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” heute, auf dem die Arme eines toten Menschen zu sehen sind — und die Idee, die Ereignisse vom Wochenende ausgerechnet mit einer Karikatur zusammenfassen zu wollen.

Mit Dank an die vielen, vielen verschiedenen Hinweisgeber!

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Sie haben das Recht zu Schweigen

“Bild” hat’s bekanntlich nicht so mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Am Donnerstag erklärte die Zeitung in ihrer Ruhrgebietsausgabe:

Wurden hier Spuren eines Verbrechens vernichtet? Ehemann Dirk L. (43) kann oder will das den Fahndern offenbar nicht erklären, verweigert die Aussage. Und macht sich so verdächtig.

“Bild” mag es “verdächtig” finden, dass der Mann die Aussage verweigert, aber es ist sein gutes Recht, das von dem Augenblick an gilt, in dem er als Beschuldigter gilt. Der Beschuldigte muss zu keinem Zeitpunkt etwas sagen und muss sein Schweigen auch nicht rechtfertigen

Gestern dann fragte das Blatt in einem anderen Fall:

Warum lässt der Richter einen Killer so im Gericht sitzen?

Mal davon ab, dass das, was der Mann da über den Kopf gezogen hat, keine “Decke” ist, wie “Bild” schreibt, sondern eher ein Oberhemd, geht es hier natürlich um die Persönlichkeitsrechte des Mannes, die er auch als Angeklagter, Verurteilter oder “Killer” nach wie vor hat.

Das Gericht gestattete dem Angeklagten, sich zu vermummen, solange die TV-Kameras liefen. Mit Prozessbeginn wurde die Maskerade beendet.

“TV-Kameras”, hihi, der war gut. Denn man kann sich nur zu gut vorstellen, wie eine große deutsche Boulevardzeitung den Mann heute abgebildet hätte, wenn er sein Gesicht nicht verborgen hätte.

Der Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter erklärt dazu:

Es gehört zu den Aufgaben des Gerichts, im Rahmen der Hauptverhandlung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu respektieren. Teil davon ist es auch, dass das Gericht die Befugnis des Angeklagten respektiert, sich nicht an identifizierender Berichterstattung indirekt zu beteiligen, indem er sein Gesicht hinhalten muss. Identifizierende Berichterstattung ist ja in solchen Fällen regelmäßig sowieso nicht zulässig. Der Angeklagte hat also das gute Recht, sein Gesicht überhaupt nicht fotografieren zu lassen.

Der konkrete Fall ist sogar noch etwas schwerwiegender, wie “Bild” selbst schreibt:

Er wurde gestern verurteilt, wird den Rest seines Lebens in die Psychiatrie gesteckt. (…)

Der zum Islam Konvertierte (“Allah hat geschossen”) leidet unter paranoider Schizophrenie.

Mit seiner “Maskerade” hat der Angeklagte “Bild” vor einem Verstoß gegen den Pressekodex bewahrt:

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. (…)

Mit Dank an David R., Marcel S., Stefan H., Esther K., René, Martin und Maik H.

Watchblogs, Weltregie, Gala

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wächter über dem Mainstream”
(zeit.de, Stefan Mesch)
“Zeit Online” verlinkt mehrere Watchblogs. “Watchblogs sind wichtige Gegenstimmen. Doch sie sind auch, immer stärker: attraktive Investitionen.”

2. “Das Glaubwürdigkeitsproblem anonymer Kritik”
(netzwertig.com, Martin Weigert)
Martin Weigert zieht es vor, “auf gleicher Augenhöhe” zu diskutieren. “Natürlich bedeutet dies nicht, dass ich anonyme Kritik ignoriere. Nur lassen sich dabei Zweifel am Motiv niemals ganz aus dem Weg räumen, im Gegensatz zu einem Kommentar, der mit einer realen Identität verknüpft ist. Nur derartiges Feedback besitzt die Authentizität und den Nachdruck, um bei mir als Autor einen maximalen Effekt zu erreichen.”

3. “Ein Bild vom Spiel”
(fr-online.de, Daniel Haufler)
Woher die Fernsehbilder der Fußball-WM kommen: “Die Weltregie – so nennt sich das wirklich – muss Bilder für über 200 Länder liefern und nimmt daher Rücksicht. Nicht zu viele jubelnde Anhänger der einen oder anderen Seite, keine Prominenten aus diesem oder jenem Land, die man anderswo nicht kennt, nicht zu viel nackte Haut, damit keine strenggläubigen Zuschauer verärgert werden.”

4. “Selbsthilfe oder Propaganda? Über Schleichwege des Pharma-Marketings”
(ondamaris.de, Ulrich Würdemann)
Ulrich Würdemann bemerkt, dass hinter einem Blogger, der über HIV schreibt, eine “Agentur für Unternehmenskommunikation” steht. “Wird hier das Image eines ‘Blogs eines HIV-Positiven’ benutzt, instrumentalisiert, um über immer neue Wege direkten Zugang zu Patienten zu bekommen?”

5. “Die Schleichwerbungsoffensive”
(klatschkritik.blog.de, Antje Tiefenthal)
Ein Kosmetikhersteller wird in der Zeitschrift “Gala” vielfach genannt. “Nach meinem Verständnis ist die Sachlage klar: Über dem Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Gala (Nummer 28/2010) hätte Anzeige oder Anzeigensonderveröffentlichung stehen müssen.”

6. “NW: It’s Not Right But It’s OK”
(photoshopdisasters.blogspot.com, Cosmo7, englisch)
Das “NW magazine” zeigt Whitney Houston beim Essen. Während zwei Hände einen Becher halten, hält eine dritte Hand eine Waffel.

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Schwein gehabt

“Bild” darf Menschen – auch Verbrecher – nicht als “Schwein” oder “Dreckschwein” bezeichnen, das hat der Presserat mehrfach betont.

Trotzdem ist es wenig überraschend, dass “Bild” heute mit dieser Überschrift aufwartete:

Hat dieses Schwein den Mann an der A5 ermordet?

Wahrscheinlich haben sie in der Redaktion feixend unter den Tischen gelegen und diese Überschrift für noch unangreifbarer gehalten als die mit dem durchgestrichenen “Schwein”.

Aber sehen Sie selbst:

Motivationstrainer Detlef S. (50) im Schweinchenkostüm beim Marathonlauf

Der Tatverdächtige war so unvorsichtig gewesen und hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt bei einem ganz anderen Anlass in einem Schweinekostüm fotografieren lassen.

Interessanterweise endet der längere Artikel auf Bild.de übrigens so:

Die Beweislage gegen Detlef S. und seinen Freund ist laut Fahndern erdrückend – doch ob und, wenn ja, warum sie dann die Tat begingen, wird wohl erst ein Prozess klären können…

… aber bis dahin hat man den Mann wenigstens schon mal medial verurteilt.

Mit Dank an Dennis und Spot.

Post für den Presserat

Es ist ja leider nicht so, dass der Pressekodex des Deutschen Presserates vollkommen eindeutig wäre. Zum Persönlichkeitsrecht heißt es etwa unter Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Dass die “Bild”-Zeitung und Bild.de diese Regeln im besten Falle sehr lax auslegen und im schlechteren Falle schlichtweg missachten, ist keine Neuigkeit. Und auch die entsprechenden Reaktionen des Presserats sind keineswegs neu (s. Kasten).

Als “Bild” “nun” – ohne die zutreffende Formulierung “zum wiederholten Male” – vom Presserat (“dem obersten Sittenwächter der Presse”) “getadelt” wurde, nahm die Zeitung dies zum Anlass für einen großen Artikel in eigener Sache:

Deutscher Presserat entscheidet: BILD soll Kinderschänder nur noch so zeigen

Wörtlich heißt es da:

Trotz der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit urteilte der Presserat: “Zwar handelt es sich bei Kindesmissbrauch um eine sehr verwerfliche Straftat. Dies rechtfertigt aber nicht die identifizierende Darstellung des Täters.”

Und weiter:

Seit Wochen diskutiert ganz Deutschland über den sexuellen Missbrauch von Kindern durch ihre Lehrer an Schulen und kirchlichen Einrichtungen – aber der Presserat hält den Wunsch der Täter nach Anonymität für wichtiger als den Anspruch der Bürger auf klare und vollständige Information.

Neu ist allerdings, dass “Bild” und Bild.de die Regeln des Presserates nicht einfach nur ignorieren, sondern Stimmung gegen diese machen und versuchen, den Presserat selbst unter Druck zu setzen. Und zwar mit Hilfe ihrer Leser.

Daran schloss sich der Aufruf an die Leser an, sich per E-Mail, Post oder Fax an den Presserat zu wenden:

Was sagen Sie dazu? Schreiben Sie dem Presserat!

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Nun kam die “hohe öffentliche Aufmerksamkeit” nicht von ungefähr, sondern wurde ganz maßgeblich durch die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung hervorgerufen. Würde man der Argumentation des Springer-Blattes folgen, könnte “Bild” letztlich selbst bestimmen, wer durch Ziffer 8 des Pressekodex geschützt wird und wer nicht — was die Regelung nun wirklich vollkommen ad absurdum führen würde.

Und natürlich handelt es sich nicht einfach um den “Wunsch der Täter nach Anonymität”, sondern um ein fundamentales Bürgerrecht, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch all diese durchaus wichtigen Aspekte unterschlägt “Bild” — mit entsprechenden Konsequenzen für die Post an den Presserat.

Bis 13 Uhr waren dort etwa 250 E-Mails von “Bild”-Lesern eingegangen, bis 16 Uhr waren es über 350. Die Mehrheit der “Bild”-Leser folgte wenig überraschend der Argumentation der Boulevardzeitung. Einige der Mails waren nach Angaben des Presserats beleidigend. Manche Schreiber unterstellten gar, der Presserat selbst sei von Pädophilen beherrscht und würde sich nur daher auf die Seite der Täter schlagen. Nur wenige Kommentatoren lobten den Presserat für sein Eintreten für die Persönlichkeitsrechte.

An der Entscheidung aber, beteuerte man beim Presserat auf Anfrage, werden weder die Kampagne von “Bild”, noch all die E-Mails etwas ändern. Falls jemand den Presserat für diese Aufrichtigkeit loben mag, hier ist die E-Mail-Adresse: [email protected]

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

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