“Bild”-Chef Kai Diekmann: (…) Wir haben gestern lange über das Foto diskutiert. Finden Sie das nachrichtlich adäquat oder überschreitet es das Maß der Grausamkeit? Unsere Argumentation gestern ist gewesen: Das ist das Nachrichtenfoto – genauso wie wir die Fotos gezeigt haben von den springenden Menschen aus den Twin Towers oder wie wir auch die Fotos gezeigt haben von den angeschwemmten Opfern nach dem Tsunami (nicht nur wir, sondern alle Medien) – und das deshalb hier einfach einen nachrichtlichen Gehalt hat. Ernst Elitz: Die Welt ist nun einmal so, wie sie ist und man kann sie nicht schöner zeichnen. Und wenn es bei einem Flugzeugabsturz Leichen gibt, die ja hier nicht in den Vordergrund gerückt werden, die ha nicht in dem Sinne ins Auge fallen – man sieht ja erstmal die Betroffenheit der anderen Menschen –, so halte ich das für ‘ne akzeptable Lösung.
Man darf die Welt nicht schöner zeichnen als sie ist. Unglücke, Kriege und Katastrophen bei denen Menschen ums Leben kommen, lassen sich nicht verdrängen. BILD hat eine aus der Distanz aufgenommene Totale nach dem Flugzeugabsturz gezeigt. Menschliche Leichen wurden hier keineswegs in den Vordergrund gerückt. Aber das Gesamtbild hat Betroffenheit geweckt. Das Bild hat Wirklichkeit gezeigt, aber keinen Voyeurismus betrieben. An der Wirklichkeit kann man nicht vorbei gehen, auch wenn sie bedrückend ist und betroffen macht. Die Abbildung dieser realen Situation kann beim Fernsehzuschauer und beim Leser Mitgefühl wecken. Auch das ist eine Aufgabe der Medien.
Die “Bild”-Zeitung hatte am 9. Oktober dieses Jahres über einen Flugzeugabsturz in Nepal berichtet, bei dem 18 Passagiere starben. “Bild” zeigte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Zudem druckte “Bild” im Innenteil der Ausgabe mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer.
Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.
“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:
“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”
(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hier – abermals in Diekmanns Sinne.)
Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):
Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. (Hervorhebung von uns.)
1. “RSS: Beginnt das Umdenken?” (georgholzer.at)
Georg Holzer fordert von den Medienhäusern brauchbare RSS-Feeds. Statt “verkrüppelt, verkürzt, auf den Titel und höchstens noch einem kurzen Teaser reduziert”, sollen sie vollständig sein. Werbung nimmt er dabei gerne in Kauf, solange sie nicht blinkt: “Dann hilft nämlich das ganze RSS-Zeugs nicht, weil man den eigentlichen Text dann schwerer lesen kann.”
2. “Freie beim Fernsehen” (taz.de, Eckart Lottmann)
“Wer ist ärmer dran? Der unterbezahlte Fernsehautor oder der überarbeitete Fernsehredakteur? Eine Tagung in Stuttgart widmete sich dieser ‘schwierigen Liebe’.”
3. “Immer mehr Gift-Spritzen aus dem virtuellen Hinterhalt” (onlinereports.ch, Peter Knechtli)
Peter Knechtli sorgt sich in einem langen Artikel um das Internet, das, so meint er, immer brutaler zur Kampfzone wird. Mit ihren Waffen, den “Buchstaben ihrer Tastatur”, würden “Schützen aus dem Hinterhalt” “gezielt Personen ins Visier” nehmen, “mit dem Ziel, sich über sie systematisch lustig zu machen, sie zu denunzieren, über sie gezielt Unwahrheiten zu verbreiten oder gar Psychoterror auszuüben”. Angegriffen werden im Text auch seit Jahren bloggende Journalisten auf dem Antville-Blog infam.antville.org. Die sind der Meinung, so anonym doch gar nicht zu sein.
1. “Publikum straft ProSieben für gesendeten Schwachsinn ab” (dwdl.de, Thomas Lückerath)
“Die Macht der Vernunft hat gesiegt: Mit desaströsen Einschaltquoten bekam ProSieben vom Publikum die deutliche Quittung für ‘Uri Geller live – Ufos & Aliens’.”
2. “Affäre Schmid: Leuthard fordert Krisengipfel” (sonntagonline.ch, Othmar von Matt, Florence Vuichard und David Sieber)
Die schweizer Wirtschaftsministerin Doris Leuthard macht sich nach einer von den schweizer Medien fast einhellig ausgesprochenen Rücktrittforderung Sorgen um Qualitätseinbussen und bittet darum Verleger, Chefredaktoren und Presserat zur Lageanalyse: “Tempo ist beim Internet alles; viele Artikel werden (zu) schnell aufgeschaltet, und die Sorgfaltspflicht bleibt auf der Strecke.”
3. “Behördliche Schönfärberei zu Sozialhilfemissbrauch” (bernerzeitung.ch, hu/mus)
“Auf Druck von Regierungsstatthalterin Regula Mader hat die Schweizerische Depeschenagentur SDA ihre Berichterstattung über die Pressekonferenz zum Sozialhilfemissbrauch vollständig umgeschrieben. Interventionen gab es auch seitens des städtischen Medienbeauftragten.”
4. “Gefühl und Härte” (welt.de Matthias Wulff)
Rainald Goetz’ vanityfair.de-Blog “Klage” ist als Buch erschienen, doch berichtet wird darüber kaum. Matthias Wulff wundert sich: “Seit einem Monat ist Rainald Goetz’ neues Buch auf dem Markt, und es bleibt nahezu unbesprochen. Mag auch immer Platz für südossetische Lyrikerinnen, die es ‘jetzt zu entdecken gilt’, in den Feuilletons vorhanden sein, so wird Goetz in diesem Herbst kaum beachtet.”
5. Bill O’Reilly & Jon Stewart (thedailyshow.com, Video, 13:16 Minuten)
Der berühmt-berüchtigte Nachrichtenmann von Fox, Bill O’Reilly, ist zu Besuch bei Jon Stewart. Er macht sich lustig über New Yorker, die keine Ahnung hätten, wie es in den USA aussieht, im Gegensatz kriegt er von Stewart heisse Schokolade und ein Bärchen serviert, damit er sich nicht so fürchten muss vor der Zukunft.
6. Interview mit Peter Winterhoff-Spurk (swr.de, Audio, Wolfgang Heim, 28:20 Minuten)
Ein spannendes Interview mit dem Medienpsychologen Peter Winterhoff-Spurk über die Wirkung von Fernsehen. Vom schrecklichen Trailer zu Beginn sollte man sich nicht abschrecken lassen.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”
“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”
Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.
Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten”(siehe auch Kasten).
Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:
Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.
Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.
Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.
Was “Bild” sich da heute leistet, findet auch Lutz Tillmanns vom Presserat “sehr …
Aber nein, fangen wir lieber gleich mit der “Bild”-Überschrift selber an:
Die Überschrift steht über einem Artikel zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Umgang mit einem Sexualstraftäter.
Und um das einmal ausdrücklich hinzuschreiben: Das Bekenntnis zur Achtung vor der Wahrheit, zur Wahrung der Menschenwürde usw. (wie der Pressekodex als “oberste Gebote der Presse” umreißt) ist freiwillig. Auch wenn die “darf nicht”-Formulierung, die “Bild” über das Wort “Schwein” gedruckt hat, einen anderen Eindruck erweckt: Niemand hat “Bild” das Wort “Schwein” verboten; “Bild” hat es selbst gewählt – und tut anschließend so, als sei der “unfassbare Fall” geradezu doppelt unfassbar: als dürfe über den Justiz-“Skandal” nicht einmal so berichtet werden, wie “Bild” es für angemessen hält.
Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns nennt die Überschrift auf Nachfrage* jedenfalls “sehr ungewöhnlich” und erkennt darin “eine gewisse Form von differenzierter Unsicherheit” – als versuche “Bild”, sich “von der ethischen Verantwortung zu entlasten”, die öffentliches Publizieren nun mal mit sich bringt. Doch könne auch der Presserat der “Bild”-Zeitung die eigene Verantwortung nicht nehmen.
*) Für die Frage, ob die “Bild”-Überschrift zulässig ist oder gegen den Pressekodex verstößt, sei laut Tilmanns der Beschwerdeausschuss zuständig, wenn denn dazu beim Presserat eine berechtigte Beschwerde eingehe.
Sorge um verdeckte Recherchen, Angst vor heimlichen Ausspähungen und Millionen-Sparpläne beim Schweizer Ringier-Verlag – der Rückblick auf die 43. Kalenderwoche auf medienlese.com.
Das Bild der Woche: Telekom-Chef René Obermann. Für die Bespitzelung von Betriebsräten und Journalisten wurde die Deutsche Telekom mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet.
Kritisch betrachten die Medien ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts (unser Bericht auf medienlese.com). Jetzt wird befürchtet, dass das Urteil Journalisten an der verdeckten Recherche hindert. Die Frankfurter Allgemeine schrieb von entsetzten Medienexperten, der direkt am Fall beteiligte SF-Chefredaktor Ueli Haldimann von einem “medienfeindlichen Urteil“.
Für die “Bild”-Zeitung ist der Fall klar: Der Mann, den sie “Murat S.” nennt, hat am vergangenen Wochenende einen 77-Jährigen am Potsdamer Platz überfahren und tödlich verletzt. Daran ließ “Bild” schon gestern keinen Zweifel, als sie unter der Überschrift “Staatsanwalt sicher: ER FUHR DEN TODES-BMW” über den Fall berichtete:
Im Text fand sich allerdings nichts, das diese Überschrift getragen hätte (das dafür aber gefettet oder in Großbuchstaben):
JETZT ZIEHT SICH DIE SCHLINGE ZU! HABEN SIE DEN TOTRASER BALD? (…)
Die Staatsanwaltschaft bestätigt: “Ja, wir führen einen 25-jährigen Mann als Beschuldigten.” (…)
Nach BILD-Informationen hat Murat S. in einer Vernehmung die Fahrt bestritten. Die Beamten versuchen jetzt durch gesicherte Spuren und Zeugenaussagen den Totraser zu überführen.
Wie der Staatsanwalt sich angesichts dieses Ermittlungsstands sicher sein kann, dass “Murat S.” den 77-Jährigen überfahren hat, lässt “Bild” offen. Uns sagte die Staatsanwaltschaft, dass es einen “Anfangsverdacht” gebe, und dass sie nicht “sicher” sei, ob der Beschuldigte tatsächlich gefahren sei. Oder, wie es heute in der “Welt” heißt:
Eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft sagte gestern, dass die Verdachtsmomente gegen den mutmaßlichen Fahrer sehr spärlich seien. Weitere Zeugenbefragungen sollen Klarheit bringen. Ein Kriminalbeamter ist dagegen skeptisch: “Derzeit sieht es danach aus, dass der wahre Fahrer nicht ermittelt werden kann.”
Warum das womöglich so ist, kann man heute auch der “Bild”-Zeitung entnehmen. Die berichtet nämlich über “Fahndungs-Probleme der Polizei”:
“Murat S.” behaupte, er habe den Wagen zwar am Tag des Unfalls gehabt, ihn jedoch am Abend an einen Verwandten verliehen. Da sich nahe Verwandte nicht gegenseitig belasten müssen, und die Spuren im Fahrzeug wohl nur beweisen können, was “Murat S.” schon zugegeben hat (dass er am Tattag den Wagen gefahren habe), kommt “Bild” zu dem Schluss:
Das ist eine Möglichkeit. Eine andere, die in der “Bild”-Zeitung indes nicht mal ansatzweise vorkommt, wäre freilich, dass sich ein Zeuge meldet, der zu 100 % sagen kann: Nein, “Murat S.” ist nicht gefahren.
Mit Dank an Benjamin H., Ivo B. und Lutz A. für den Hinweis.
P.S.: BILDblog-Leser Lutz A. fragt sich übrigens angesichts der Bild.de-Überschrift “Murat (70 Seiten Polizei-Akte) tötet Rentner mit Luxus-Auto”, ob Bild.de sie wohl “genauso gewählt hätte, wenn der mutmaßliche Täter Herbert, Tim oder Peter mit Vornamen hieße”.
In der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen am Bodensee passiert — vorsichtig ausgedrückt — nicht ganz so viel. Im Moment allerdings stauen sich die Schaulustigen: Ein neues Kunstwerk zeigt unter anderem nackte Politiker. “Unglaublich” fand “Bild” das — und brachte am Montag in seinen süddeutschen Ausgaben einen großen Artikel:
“Unglaublich” fand “Bild” auch dies:
Vielleicht kommt es ein bisschen darauf an, wie man einen “Großteil” definiert. In diesem Fall wohl ungefähr so (der Großteil ist das Dunkle):
An den Anschaffungskosten von 35.000 Euro ist die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen nämlich mit 1.500 Euro (oder 4,47% 4,29%) beteiligt. Das ist der Zuschuss, den die “Kunstfreunde Bodman-Ludwigshafen e.V.” von der Gemeinde bekommen haben, wie Bürgermeister Matthias Weckbach im “Südkurier” klarstellte. Er hat sich deshalb beim deutschen Presserat über die Berichterstattung in “Bild” beschwert.
Möglicherweise hat “Bild” die Falschinformation schlicht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa (hier bei der “Schwäbischen Zeitung”) übernommen.
Andererseits ist es nicht so, dass “Bild” nicht nachrecherchiert hätte, und das sogar mit verschärftem Einsatz: Ein “Bild”-Reporter (oder jemand, der sich als als solcher ausgegeben hatte) soll nach Angaben von Weckbach vor Erscheinen des Artikels mindestens ein Gemeinderatsmitglied telefonisch bedrängt haben, ihm gefälligst Auskunft zu geben. Der Anrufer habe wissen wollen, wie alt der Bürgermeister war und welcher Partei er angehörte.
Mit Dank an Christoph S. für den Hinweis und den Scan.
Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.
Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:
Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.
Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:
Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.
Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.
Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.
Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.
Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde: “Bild”-Rügen 2007