Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde die “Bild”-Zeitung mal wieder vom Presserat gerügt. Die Rüge bezog sich auf die “Bild”-Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal, bei dem 18 Passagiere ums Leben kamen. “Bild” hatte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto abgedruckt, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Im Innenteil hatte “Bild” zudem mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer gezeigt (siehe Ausriss).
“Bild” hatte die Rüge nicht verstanden, und “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnete sie in einer Pressemitteilung als “rätselhaft”. Die “Bild”-Berichterstattung hätte “nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien (…), die BILD vorab sorgfältig bedacht hat”, so Diekmann, “ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen” (wir berichteten).
Das war Unsinn. Die Kriterien, die der Presserat bei der Rüge gegen die “Bild”-Zeitung kommuniziert hatte, entsprachen ziemlich exakt denen, die der Presserat zu den vergleichbaren Fällen kommuniziert hatte, auf die Diekmann sich in der Pressemitteilung bezog (wir berichteten).
Gestern druckte “Bild” die “rätselhafte” Rüge ab, wie es ihre Pflicht ist. Sie ist, wie üblich, nicht besonders prominent platziert (siehe Ausriss), aber der Text ist vergleichsweiselang – was daran liegt, dass “Bild” eine “Anmerkung d. Red.” hinzugefügt hat. Wie schon in der Pressemitteilung vom Dezember wird darin der DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zitiert. Der fand die “Bild”-Berichterstattung am Erscheinungstag in der öffentlichen Blattkritik nämlich völlig in Ordnung, denn “die Welt ist nun mal so wie sie ist”.
“Bild” hat indes immer noch nicht begriffen, dass sie für die Gesamtberichterstattung über den Flugzeug-Absturz gerügt wurde, weil dadurch laut Presserat “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” wurden. “Bild” habe einen “assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite” hergestellt.
“Bild” behauptet heute beim Abdruck der Rüge unbeirrt etwas anderes:
Nö.
Mit Dank an den Hinweisgeber (wir hätten es sonst übersehen).
Bei der “Bild”-Zeitung ist die Meinung weit verbreitet, dass Angeklagte eigentlich irgendwie auch immer schuldig sind. Entsprechend hat “Bild” kein Problem damit, Angeklagte vor einer Verurteilung vorzuverurteilen. Wie schlecht diese Idee ist, zeigt der Fall “Frank M.”:
Anfang Dezember 2008 stand in der “Bild”-Zeitung eine Geschichte, die wie gemacht war für den Boulevard. Es ging darum, “wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing”. “Bild” berichtete groß und ziemlich eindeutig:
Thea ist erst 14 aber unterschätzen sollte man sie nicht. (…) Mit einem Trick und einer großen Portion Mut überführte sie einen Kinder-Schänder! (…) Der Vorwurf laut Staatsanwalt Michael Höhle: zwischen 2001 und 2007 soll er vier Mädchen (11-12) an ihren intimsten Stellen befummelt haben, darunter seine eigene Tochter.
“Bild” ließ kaum Zweifel daran, dass der vermeintliche “Kinder-Schänder” Frank M. schuldig sei. Zwar ließ sie ihn und dessen Anwalt die Vorwürfe kurz abstreiten (“Alle Vorwürfe sind falsch”, “Was meinem Mandanten vorgeworfen wird, stimmt nicht”), schrieb aber direkt im Anschluss:
Doch die Beweislage lastet schwer. Denn es gibt eine Tonaufzeichnung von einer der Taten des Kinderschänders. Die mutige Thea hat Frank M. damit zur Strecke gebracht!
Detailliert schildert “Bild”, wie “Thea” und ihr Bruder mit einem “Handy-Trick” Frank M. “zur Strecke” brachten:
“Am 13. Januar 2007 lockte er mich zu sich (…)”, erzählt das Mädchen. (…) [Ihr Bruder] sollte sie anrufen, nachdem sie bei Frank M. eingetroffen war. Damit er alles mithören und aufzeichnen konnte. In der Wohnung zog sich Frank M. aus, befummelte die Schülerin. (…) Am anderen Ende der Leitung hörte Theas Bruder alles mit, zeichnete das Gespräch auf. (…) “Dann sind wir mit den Handyaufzeichungen zur Polizei, haben ihn angezeigt”, sagt das tapfere Mädchen.
Anfang Januar sprach das Amtsgericht Leipzig Frank M. von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei.
Das überrascht angesichts der geradezu erdrückenden “Beweislage”, die “Bild” nach dem ersten Verhandlungstag schilderte. Allerdings hatte die mit dem Verlauf der Verhandlung ohnehin nur sehr wenig zu tun.
Was womöglich kein Wunder ist. “Bild”-Autorin Angela Wittig war offenbar einen erheblichen Teil der Verhandlung gar nicht im Saal. So schildert es uns jedenfalls der von “Bild” als “Fummler”, “Sexstrolch” und “Kinder-Schänder” verunglimpfte Frank M.: Der erste Verhandlungstermin habe ein paar Stunden gedauert, die “Bild”-Mitarbeiter seien jedoch nach etwa einer Dreiviertelstunde aus dem Saal gegangen und hätten “Thea” draußen “bearbeitet” und offenbar auch fotografiert (siehe Ausriss oben). Am zweiten Verhandlungstermin im Januar, an dem auch der Freispruch verkündet wurde, sei indes niemand mehr von “Bild” da gewesen.
Und anders als das Gericht, das bereits nach dem ersten Verhandlungstermin den seit 2007 bestehenden Haftbefehl gegen Frank M. aufhob, glaubte “Bild” der “mutigen Thea” offenbar jedes Wort und schrieb das am nächsten Tag ohne jede Distanz auf.
Wäre die “Bild”-Zeitung etwas länger geblieben und hätte der Verhandlung mehr Aufmerksamkeit geschenkt, hätte sie eigentlich mitbekommen müssen, was uns der Anwalt von Frank M., Stephan Bonell, erzählt:
dass auf dem vermeintlichen Handy-Mitschnitt des sexuellen Missbrauchs außer Rauschen nichts zu hören gewesen sei;
dass die Polizei das bereits am Tag, als “Thea” Frank M. angezeigt hatte, festgestellt hatte;
dass die Widersprüche in den Aussagen der Mädchen, die Frank M. sexuell missbraucht haben sollte, so groß gewesen seien, dass das Gericht sie als “unglaubwürdig” eingeschätzt habe.
Laut Frank M. handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine pubertäre Racheaktion an ihm und seiner Tochter.
Unabhängig davon zeigt die Urteilsbegründung vom Januar, was das Gericht von den Aussagen der “Opfer” hielt. Zu den Anklagepunkten 4., 5. und 6. (insgesamt waren es sechs), die auf der Aussage von “Thea” beruhten und in denen es jeweils darum ging, wie Frank M. sie und andere Mädchen sexuell missbraucht haben sollte, heißt es unter anderem:
Diese Zeugin ist als völlig unglaubwürdig einzuschätzen, nachdem sie (…) dargelegt hat, dass sie das Tatgeschehen zu 4. frei erfunden habe und sich an das Tatgeschehen zu 5. überhaupt nicht mehr erinnern konnte. Ihre Aussagen (…) besonders auf Punkt 6. bezogen, sind darüberhinaus derart widersprüchlich, dass ihnen nicht gefolgt werden kann. Insbesondere durch die Aussagen ihres Bruders (…), der ohne Umschweife in der Hauptverhandlung kundtat, den Angeklagten in den Knast bringen zu wollen, wurde deutlich, dass dem Angeklagten auch das Tatgeschehen vom 13.01.2007 nicht angelastet werden kann.
Pressekodex:
Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.
Zu den zwei weiteren Zeuginnen (die Tochter von Frank M. hatte die Aussage verweigert), merkt das Gericht an, ihre Aussagen seien “bemerkenswert widersprüchlich” zu vorherigen gewesen.
All das hätte die “Bild”-Zeitung spätestens am 6. Januar bei der Verkündung des Freispruchs zumindest in groben Zügen erfahren können – hätte sie sich die Mühe gemacht, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (siehe Kasten). Hat sie aber nicht.
Für die “Bild”-Zeitung und ihre Leser ist Frank M. immer noch der “Fummler”, der “Sexstrolch” und der “Kinder-Schänder”.
1. “Sarkozy: 600 Millionen für die Presse” (deuxzero.de)
Der französische Staat greift massiv in den Markt ein und schnürt ein 600-Millionen-Paket für die sterbende Printbranche: “Alles in allem ein typisch französischer Maßnahmenkatalog. Es wird sich zeigen, ob der französische Staat hier sein Geld gut anlegt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Wettbewerbsbehörde der EU irgendwann einmal anfragt.”
2. Interview mit Albert Stäheli (persoenlich.com, Matthias Ackeret)
Die NZZ wird immer dünner und sie verliert laufend Abonnenten. Der seit einigen Monaten aktive CEO formuliert Qualität als Ziel: “Unser Ziel ist Klasse. Wir müssen uns durch unsere publizistische Leistung abgrenzen, wir müssen den Mut haben, auch zu definieren, wen wir nicht erreichen wollen.”
3. “Welt ohne Verleger” (ftd.de, Matthias Lambrecht)
Bericht von der DLD aus München: “Für Michael Arrington ist die Sache klar: ‘Ich würde niemals zu einer Zeitung gehen, das macht einfach keinen Sinn’, sagt der Macher des Technologie-Blogs TechCrunch. Ihn grusele es bei der Vorstellung, mit den hohen Kosten eines Printmediums operieren zu müssen. ‘Tägliche Nachrichten auf Papier zu bringen, ist schlicht absurd.'”
Im August 1970 erschien das Satiremagazin “Pardon” mit einem 12-seitigen “Extra” zur “Bild”-Zeitung. Den “Pardon”-Machern (darunter Eckhard Henscheid, Wilhelm Genazino, Peter Knorr – und der spätere “Stern”-Redakteur Gerhard Kromschröder, der wie Günter Wallraff u.a. mit Undercover-Reportagen für Aufsehen und Skandale sorgte und dem wir es verdanken, überhaupt von diesem “Pardon Extra” erfahren zu haben) ging es in ihrem “Sonderdruck” vorrangig darum, humorvoll und doch ernsthaft “Bild” auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und “BILD-Lügen” zu entlarven; ungefähr das also, was – knapp 40 Jahre später – auch wir versuchen…
Wir dokumentieren (mit herzlichem Dank an Kromschröder!) jeden Tag eine der “BILD-Lügen” aus dem “Pardon” von damals.
Es scheint, als hätte sich über die Jahre bei “Bild” nicht wirklich viel geändert…
In der Nacht vom 17. zum 18. Juli 1970 wurde in Magstadt bei Sindelfingen (Württemberg) das Grab des zwei Tage vorher beerdigten Rentners Anton Lauster, Mitglied einer ortsansässigen Zigeunergruppe von Unbekannten geöffnet. Aus dem Sarg wurde eine goldene Uhr gestohlen. Ursache der Leichenfledderei war ein Artikel, der am 17. Juni in der BILD-Zeitung erschienen war. Überschrift:
Im Zigeunergrab liegen 45 000 Mark
BILD hatte berichtet, im Grab des “Zigeunerbarons” Lauster befänden sich nach dessen testamentarischem Willen außer den 45 000 Mark Bargeld auch noch Schmuck im Wert von 15 000 Mark, das Bett, in dem Lauster gestorben sei, und sein Lieblingsmantel aus Schafsfell.
Dazu Magstadts Bürgermeister Bohlinger, der alle rechtlichen Angelegenheiten der Familie Lauster betreute und also auch das Testament kannte: Im Grab waren lediglich der Mantel des Toten, ein Ring, zwei Kissen und eine Uhr.
Bohlinger weiter: Rentner Lauster, Vater von 11 Kindern zwischen 3 und 22 Jahren, habe keineswegs über die Geldsummen verfügt, die man ihm angedichtet habe. Es sei völlig absurd, daß er so viel Geld mit ins Grab genommen habe.
Die Witwe des Verstorbenen hatte schon am 17. Juli – noch vor der Grabschändung – gegen die BILD-Zeitung eine Zivilklage wegen Verleumdung und wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingereicht.
Ein Sohn des Verstorbenen nach der Grabschändung: “Hier in der Gegend weiß jeder, daß wir so viel Geld nicht haben.”
Urheber des Berichts, der zu der Leichenfledderei geführt hat, ist das mit BILD zusammenarbeitende Pressebüro Teichmann aus Stuttgart.
Teichmann auf Anfrage von PARDON, woher er seine Informationen bezogen habe: “Das Gerücht geht durch die Straßen von Magstadt.”
Nach der Grabschändung, am 20. Juli, veröffentlichte BILD eine Richtigstellung (siehe Faksimile), die für den Uneingeweihten als solche nicht erkennbar ist.
Der BILD-Chef von Baden-Württemberg, Reinhold Stimpert, auf den BILD-Türken angesprochen:
“Was soll’s? Das gibt allenfalls ‘ne Rüge vom Presserat”.
Lesen Sie morgen: “Bild” über eine Autopanne mit Folgen – und was der ADAC dazu sagte. Die BILDblogger sind derweil – wieüblich – noch im Winterschlaf.
1. “Die ‘Wanze’ im Nationalratssaal” (medienspiegel.ch, Peter Studer)
Für eine Hintergrundreportage wird bei den Bundesratswahlen ein Parteipräsident mit einem Ansteckmikrophon ausgestattet. Weil er damit den Parlamentssaal betritt und andere Parlamentarier und Medienleute, die darüber nur zum Teil informiert sind, aufnimmt, sieht sich das Schweizer Fernsehen und sein “Hilfsreporter” Klagen gegenüber. Peter Studer, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens und ehemaliger Präsident des Schweizer Presserats, klärt über die rechtliche Lage auf.
2. “ZDF wirbt in ‘Vanity Fair’ für vergangene Sendungen” (dwdl.de, Thomas Lückerath)
“In der neuesten Ausgabe der ‘Vanity Fair’ wirbt das ZDF mit ganzseitiger Anzeige für zwei Fernsehsendungen, die vor dem Erscheinungstag der Zeitschrift ausgestrahlt wurden. Was ist da denn schief gelaufen? “
3. Interview mit Dieter Wedel (tagesspiegel.de, Thomas Eckert und Joachim Huber)
Regisseur Dieter Wedel fordert mehr Bissigkeit: “Ich finde, die Definition von Erfolg muss bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eine andere sein als bei den Privaten. Für die kann nur die Quote der einzige Maßstab sein, Öffentlich-Rechtliche sollten auch dafür sorgen, dass den Zuschauern nicht die Zähne ausfallen. Immer nur Breichen macht das Gebiss kaputt. Es muss auch mal kräftig gekaut werden. Wenn er zu faul dazu ist, muss man den Zuschauer dazu zwingen, sonst haben wir irgendwann ein zahnloses Publikum. Wenn es denn nicht schon so weit ist.”
Seit einiger Zeit versteckt die “Bild”-Zeitung die Rügen, die der Presserat gegen sie ausspricht, nicht mehr möglichstunauffälligimBlatt, sondern widersprichtlieberlautstark – beweist darin aber deutlich weniger Geschick.
Aktuell sieht sich die “Bild”-Zeitung ja zu Unrecht für ihre drastische Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal gerügt. Deshalb gab die Axel Springer AG gestern eine Pressemitteilung heraus. “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnet die Rüge darin als “rätselhaft”, berief sich auf frühere Entscheidungen des Presserats, schien aber gar nicht begriffen zu haben, warum “Bild” eigentlich genau gerügt wurde (wir berichteten).
Der Presserat sah sich daraufhin genötigt, heute seinerseits eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er Diekmanns Kritik “entschieden zurück” weist:
Die Rüge für die Abbildung von verkohlten Leichen auf der Titelseite der Zeitung – insbesondere in Verbindung mit Porträtfotos von Absturzopfern im Innenteil – liegt auf einer Linie mit der bisherigen Spruchpraxis des Presserats. Dies zeigen die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums zu Beschwerden über die Veröffentlichung von Fotos vom Concorde-Absturz und der Tsunami-Katastrophe, in denen ebenfalls gerügt bzw. missbilligt wurde.
Damit geht der Presserat explizit auf eine Passage aus der gestrigen Springer-Pressemitteilung ein, in der Diekmann sich so zitieren ließ:
“Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen.”
Wie sorgfältig “Bild” insbesondere die Begründung des Presserats etwa zur Rüge für die Concorde-Berichterstattung des “Stern” bedacht hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Kriterien der Presserat im Jahr 2000 in seiner Entscheidung kommuniziert hat:
Unter der Überschrift “Die Tragödie – Das Leben geht weiter” zeigt [der “Stern”] die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. (…)
Der Presserat (…) erteilt der Zeitschrift eine öffentliche Rüge. (…)
Die eingeblockten Fotos der Absturzopfer stellen einen optischen und assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten und den anonymen Leichen her. Das verletzt zumindest die Würde der trauernden Angehörigen.
Zur Erinnerung hier nochmal die Begründung der aktuellen Rüge gegen die “Bild”-Zeitung:
Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
Was auch immer Kai Diekmann daran nicht verstanden hat – es scheint ein grundsätzliches Problem zu sein.
“Bild”-Chef Kai Diekmann: (…) Wir haben gestern lange über das Foto diskutiert. Finden Sie das nachrichtlich adäquat oder überschreitet es das Maß der Grausamkeit? Unsere Argumentation gestern ist gewesen: Das ist das Nachrichtenfoto – genauso wie wir die Fotos gezeigt haben von den springenden Menschen aus den Twin Towers oder wie wir auch die Fotos gezeigt haben von den angeschwemmten Opfern nach dem Tsunami (nicht nur wir, sondern alle Medien) – und das deshalb hier einfach einen nachrichtlichen Gehalt hat. Ernst Elitz: Die Welt ist nun einmal so, wie sie ist und man kann sie nicht schöner zeichnen. Und wenn es bei einem Flugzeugabsturz Leichen gibt, die ja hier nicht in den Vordergrund gerückt werden, die ha nicht in dem Sinne ins Auge fallen – man sieht ja erstmal die Betroffenheit der anderen Menschen –, so halte ich das für ‘ne akzeptable Lösung.
Man darf die Welt nicht schöner zeichnen als sie ist. Unglücke, Kriege und Katastrophen bei denen Menschen ums Leben kommen, lassen sich nicht verdrängen. BILD hat eine aus der Distanz aufgenommene Totale nach dem Flugzeugabsturz gezeigt. Menschliche Leichen wurden hier keineswegs in den Vordergrund gerückt. Aber das Gesamtbild hat Betroffenheit geweckt. Das Bild hat Wirklichkeit gezeigt, aber keinen Voyeurismus betrieben. An der Wirklichkeit kann man nicht vorbei gehen, auch wenn sie bedrückend ist und betroffen macht. Die Abbildung dieser realen Situation kann beim Fernsehzuschauer und beim Leser Mitgefühl wecken. Auch das ist eine Aufgabe der Medien.
Die “Bild”-Zeitung hatte am 9. Oktober dieses Jahres über einen Flugzeugabsturz in Nepal berichtet, bei dem 18 Passagiere starben. “Bild” zeigte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Zudem druckte “Bild” im Innenteil der Ausgabe mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer.
Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.
“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:
“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”
(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hier – abermals in Diekmanns Sinne.)
Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):
Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. (Hervorhebung von uns.)
1. “RSS: Beginnt das Umdenken?” (georgholzer.at)
Georg Holzer fordert von den Medienhäusern brauchbare RSS-Feeds. Statt “verkrüppelt, verkürzt, auf den Titel und höchstens noch einem kurzen Teaser reduziert”, sollen sie vollständig sein. Werbung nimmt er dabei gerne in Kauf, solange sie nicht blinkt: “Dann hilft nämlich das ganze RSS-Zeugs nicht, weil man den eigentlichen Text dann schwerer lesen kann.”
2. “Freie beim Fernsehen” (taz.de, Eckart Lottmann)
“Wer ist ärmer dran? Der unterbezahlte Fernsehautor oder der überarbeitete Fernsehredakteur? Eine Tagung in Stuttgart widmete sich dieser ‘schwierigen Liebe’.”
3. “Immer mehr Gift-Spritzen aus dem virtuellen Hinterhalt” (onlinereports.ch, Peter Knechtli)
Peter Knechtli sorgt sich in einem langen Artikel um das Internet, das, so meint er, immer brutaler zur Kampfzone wird. Mit ihren Waffen, den “Buchstaben ihrer Tastatur”, würden “Schützen aus dem Hinterhalt” “gezielt Personen ins Visier” nehmen, “mit dem Ziel, sich über sie systematisch lustig zu machen, sie zu denunzieren, über sie gezielt Unwahrheiten zu verbreiten oder gar Psychoterror auszuüben”. Angegriffen werden im Text auch seit Jahren bloggende Journalisten auf dem Antville-Blog infam.antville.org. Die sind der Meinung, so anonym doch gar nicht zu sein.
1. “Publikum straft ProSieben für gesendeten Schwachsinn ab” (dwdl.de, Thomas Lückerath)
“Die Macht der Vernunft hat gesiegt: Mit desaströsen Einschaltquoten bekam ProSieben vom Publikum die deutliche Quittung für ‘Uri Geller live – Ufos & Aliens’.”
2. “Affäre Schmid: Leuthard fordert Krisengipfel” (sonntagonline.ch, Othmar von Matt, Florence Vuichard und David Sieber)
Die schweizer Wirtschaftsministerin Doris Leuthard macht sich nach einer von den schweizer Medien fast einhellig ausgesprochenen Rücktrittforderung Sorgen um Qualitätseinbussen und bittet darum Verleger, Chefredaktoren und Presserat zur Lageanalyse: “Tempo ist beim Internet alles; viele Artikel werden (zu) schnell aufgeschaltet, und die Sorgfaltspflicht bleibt auf der Strecke.”
3. “Behördliche Schönfärberei zu Sozialhilfemissbrauch” (bernerzeitung.ch, hu/mus)
“Auf Druck von Regierungsstatthalterin Regula Mader hat die Schweizerische Depeschenagentur SDA ihre Berichterstattung über die Pressekonferenz zum Sozialhilfemissbrauch vollständig umgeschrieben. Interventionen gab es auch seitens des städtischen Medienbeauftragten.”
4. “Gefühl und Härte” (welt.de Matthias Wulff)
Rainald Goetz’ vanityfair.de-Blog “Klage” ist als Buch erschienen, doch berichtet wird darüber kaum. Matthias Wulff wundert sich: “Seit einem Monat ist Rainald Goetz’ neues Buch auf dem Markt, und es bleibt nahezu unbesprochen. Mag auch immer Platz für südossetische Lyrikerinnen, die es ‘jetzt zu entdecken gilt’, in den Feuilletons vorhanden sein, so wird Goetz in diesem Herbst kaum beachtet.”
5. Bill O’Reilly & Jon Stewart (thedailyshow.com, Video, 13:16 Minuten)
Der berühmt-berüchtigte Nachrichtenmann von Fox, Bill O’Reilly, ist zu Besuch bei Jon Stewart. Er macht sich lustig über New Yorker, die keine Ahnung hätten, wie es in den USA aussieht, im Gegensatz kriegt er von Stewart heisse Schokolade und ein Bärchen serviert, damit er sich nicht so fürchten muss vor der Zukunft.
6. Interview mit Peter Winterhoff-Spurk (swr.de, Audio, Wolfgang Heim, 28:20 Minuten)
Ein spannendes Interview mit dem Medienpsychologen Peter Winterhoff-Spurk über die Wirkung von Fernsehen. Vom schrecklichen Trailer zu Beginn sollte man sich nicht abschrecken lassen.