Das ist gelegentlich unterhaltsam, aber natürlich: Quark.
Da ist zum Beispiel die berühmte Bolzenschneider-Geschichte aus dem Januar 2001. Kai Diekmann war erst vier Wochen zuvor Chefredakteur geworden, als “Bild” ein Foto des Grünen-Politikers Jürgen Trittin veröffentlichte, das auf einer Demonstration in Göttingen 1994 entstanden war und ihn laut “Bild”-Beschriftung inmitten von Bolzenschneider und Schlagstock zeigte.
In Wahrheit handelte es sich, wie die Zeitung zwei Tage später einräumen musste, bei den vermeintlichen Waffen bloß um ein Seil und einen Handschuh, Diekmann musste sich entschuldigen, und “Bild” wurde vom Presserat gerügt.
Obwohl die Geschichte so peinlich ist, erzählt Diekmann sie immer wieder gern, und zwar ungefähr so, wie auch jetzt in seinem ersten Blogeintrag:
An einem Sonntag Ende Januar 2001 waren wir im Vorabexemplar des “Focus” auf ein altes Foto von Jürgen Trittin gestoßen. (…) Die Originalbilder [von der Demonstration] stammten aus dem Fernsehen. Wir konnten sie nicht besorgen, deshalb scannten wir das Foto aus der Zeitschrift ab und druckten es aus. Die Redaktion arbeitete also mit Kopien von Kopien — in entsprechender Qualität. (…)
Jemand hatte die Gegenstände auf den schlechten Fotos als Schlagstock und Bolzenschneider “erkannt” und das mit Fragezeichen auf einem Ausdruck vermerkt. Auf dem Weg durch die Redaktionsinstanzen ging das Fragezeichen irgendwo verschütt — und plötzlich stand die Vermutung als angebliche Tatsache im Blatt. (…)
Mir blieb nur, mich sofort bei [Trittin] zu entschuldigen — was er mir allerdings nicht sehr leicht machte. Er ließ mich drei Tage warten, bevor er meinen Anruf entgegennahm…
PS: Enttäuscht hat mich bei dieser Geschichte vor allem eines: Dass einige Kollegen mir tatsächlich eine Kampagne unterstellten. Liebe Leute — glaubt ihr ernsthaft, ich würde solche Anfängerfehler machen?!
Da möchte man Diekmann natürlich sofort gratulieren, dass er so offen mit seinen Fehlern (oder jedenfalls einem davon) umgeht und die unangenehme Wahrheit scheinbar nicht verschweigt. Doch was Diekmann erzählt, ist höchstens die Hälfte der Geschichte.
Hinzuzufügen wäre zum Beispiel noch, wie die Menschen damals auf den für Diekman so “enttäuschenden” Gedanken gekommen waren, er führe eine Kampagne gegen die rot-grüne Regierung im Allgemeinen und den Umweltminister im Besonderen. Am 23. Januar 2001, nur sechs Tage vor der “Bolzenschneider”-Sache, hatte “Bild” Trittin zum Beispiel mit dem 1977 veröffentlichten “Mescalero-Nachruf” in Verbindung gebracht, in dem “klammheimliche Freude” über die Ermordung von Siegfried Buback geäußert wurde, und geschrieben:
“Trittin gehörte damals zur linken Szene der Universitätsstadt, saß in der Studentenvertretung AStA, deren Zeitschrift den ‘Nachruf’ veröffentlichte.”
Trittin aber war damals nicht Mitglied des Göttinger AStA und hatte mit der Publikation und dem Brief nichts zu tun. Auch für diese falsche Behauptung wurde “Bild” später vom Presserat gerügt.
Auch die bewegende Schilderung, wie der entschuldigungswillige “Bild”-Chef tagelang von Trittin hingehalten wurde, erscheint in einem anderen Licht, wenn man eine andere Version der Abläufe kennt, wie sie die “Berliner Zeitung” damals veröffentlichte:
Am Dienstagmorgen [dem Tag nach der “Bolzenschneider”-Veröffentlichung] rief Jürgen Trittin den “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann persönlich an. Um sich zu beschweren. Diekmann, so stellt es Trittins Sprecher dar, habe zunächst mit Gegenfragen geantwortet. “Warum waren Sie denn überhaupt auf der Demonstration?” Trittin sagte, das beantworte er gerne, aber zunächst wolle er über das Bild reden. Das Gespräch sei von Diekmann mit der Bemerkung beendet worden: “Wenn da etwas falsch ist, werden wir es richtig stellen.” Trittin habe gesagt, dass er darum dann auch sehr bitte.
Und es gibt noch ein Detail, das in Diekmanns Schilderung des damaligen “handwerklichen Fehlers” regelmäßig fehlt: Das Foto in “Bild” unterschied sich nicht nur durch die schlechtere Qualität von dem Foto im “Focus”. Dass das Seil wie ein Schlagstock wirken konnte, lag auch daran, dass das Foto an den Rändern beschnitten wurde. Das “Bild”-Foto war nicht nur eine schlechte Kopie, sondern auch ein kleinerer Ausschnitt aus dem “Focus”-Abdruck des Sat.1-Originals.
Und jetzt kommt das Erstaunliche: Kai Diekmann hat das geleugnet. Im Jahr 2005 forderte er von der “Zeit” eine Gegendarstellung, in der es heißen sollte, “Bild” habe “niemals ein Foto so beschnitten”, dass ein Seil als Schlagstock angesehen werden konnte: Der Fehler von “Bild” habe darauf beruht, “dass allein aufgrund der schlechten Bildqualität eine verfälschende Bildunterschrift zugeordnet wurde”.
Diekmann ging vorübergehend sogar so weit, gegenüber der Pressekammer des Landgerichts Hamburg im August 2005 in einer eidesstattlichen Versicherung über das beschnittene Foto zu behaupten:
“Das Foto (…) ist in keiner Weise ‘beschnitten’ worden.”
Komisch. Die wirklich lustigen Sachen stehen gar nicht in Diekmanns neuem Spaßblog.
PS: Anders als “Kai Diekmann” behauptet (und “Welt Online” unbesehen glaubt, siehe links) ist das hier gezeigte Motiv nicht auf BILDblog zu finden. Diese “Schmähung” stammt nicht von uns, sondern vom Pantoffelpunk.
Der Presserat hat also einen Leitfaden veröffentlicht, der anhand konkreter Beispiele anschaulich macht, was Schleichwerbung ist. Leider beschränkt er sich ausschließlich auf gedruckte Medien.
Doch die Leute von Bild.de waren so aufmerksam, in ihrem Angebot ein aktuelles Musterbeispiel für die unzulässige Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten in Online nachzuliefern: eine 20-teilige Bildergalerie, die zunächst mit Fotos von “Starkickern und ihren Autos” beginnt, um dann unvermittelt…
Halten Sie sich fest: “Bild” hat sich nach einer Presserats-Beschwerde von uns bei seinem Opfer entschuldigt und öffentlich zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Und wir hatten gedacht, dass “Bild” uns nach fünfeinhalb Jahren BILDblog nicht mehr schocken könnte.
Es geht um den Fall eines Mannes, den “Bild”-Leipzig im Dezember 2008 kurzerhand zum “Kinderschänder” erklärte. “Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing” stand über dem Artikel. “Die Thea” war groß abgebildet, der “Sexstrolch” nur notdürftig unkenntlich gemacht. “Bild”-Redakteurin Angela Wittig stellte die Vorwürfe des Mädchens als erwiesen und den Verdächtigten als überführt dar.
Als sich im Prozess herausstellte, dass es Grund gibt, an den Aussagen des vermeintlichen Opfers und weiterer Belastungzeugen zu zweifeln, stand nichts davon in “Bild”. Das Amtsgericht Leipzig schätzte “die Thea” in seinem Urteil schließlich als “völlig unglaubwürdig” ein und sprach den Angeklagten von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei. “Bild” berichtete — nicht.
Im Mai 2009 beschwerten wir uns beim Presserat und baten ihn, “Bild” wegen Verstoßes gegen die Ziffer 13 zu rügen. Richtlinie 13.1 verbietet eine “Vorverurteilung” von Angeklagten; Richtlinie 13.2 stellt fest: “Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten (…).”
Der Presserat nahm die Sache an und leitete sie, wie üblich, mit der Bitte um eine Stellungnahme an “Bild” weiter. Daraufhin passierte das Unvorstellbare: Die Rechtsabteilung von Springer machte die Redaktion auf das “Problem” des von uns monierten Beitrags aufmerksam. Die habe sich daraufhin umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung gesetzt und sich schriftlich für für die Berichterstattung und alle ihm daraus entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Diese Entschuldigung machte “Bild” auch öffentlich — in Rahmen eines großen Artikels, der am 15. August 2009 in “Bild”-Leipzig erschien und mit Einwilligung und Unterstützung des zu Unrecht Beschuldigten entstanden sein soll:
Der Albtraum meines Lebens
Eine Mädchen-Clique zeigte Frank M[…] (47) als Kinderschänder an. Zwei Jahre lang kämpfte er um seine Ehre. Dann sprach ihn das Gericht endlich frei
Von TH. LIEBENBERG
Leipzig – Am Donnerstag wurde in Eilenburg die vergewaltigte und getötete Corinna (9) zu Grabe getragen. Kommenden Montag beginnt am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den Mörder der kleinen Michelle (8); und erst vor einer Woche machte ein Kinderschänder bundesweit Schlagzeilen, der kleine Jungs in seine Wohnung lockte, missbrauchte und widerliche Kinderpornos ins Internet stellte.
Nachrichten, die wütend machen. Frank M[…] (47) kennt diese Wut besser als viele andere. Er hat sie selbst zu spüren bekommen, über zwei Jahre lang. Der 1-Euro-Jobber aus Gohlis wurde von einer Mädchen-Clique denunziert, von der Polizei abgeholt, schließlich vor Gericht gestellt.
“Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern”, stand in der Anklage, “Mädchen überführte Fummler”, schrieb BILD. Zu Unrecht.
AM ENDE WURDE ER FREIGESPROCHEN. UNSCHULDIG IN ALLEN ANKLAGEPUNKTEN.
“Bild” schilderte, wie sich das Leben des Mannes durch die falschen Anschuldigungen der Mädchen verändert hatte, und ließ ihn ausführlich zu Wort kommen. Der Artikel endete so:
Im Dezember 2008 begann endlich der Prozess. im Januar 2009 fiel das Urteil. “Am Morgen meines Geburtstags erfuhr ich, dass ich freigesprochen wurde”, sagt Frank M[…].
Er hat seinen Sieg ganz allein gefeiert. Mit einer Flasche Pfefferminzlikör.
Warum die “Bild”-Zeitung nach diesem Freispruch noch über acht Monate brauchte, um ihre falsche und vorverurteilende Darstellung zu korrigieren, erklärte sie ihren Lesern nicht. Und angesichts der großen Zahl von BILDblog-Lesern in der “Bild”-Redaktion und bei Springer ist die Frage unbeantwortet, warum “Bild” — wenn es sich bei der öffentlichen Vernichtung des Mannes nur um ein Versehen handelte — sich nicht spätestens nach unserem Eintrag im Februar daran machte, seinen Ruf wieder herzustellen.
Aber immerhin hat sie es nach der Intervention des Presserates getan, und insofern ist auch dessen Entscheidung nachvollziehbar, unsere Beschwerde zwar für “begründet” zu halten, aber aufgrund der Reaktion von einer Maßnahme gegen “Bild” abzusehen.
Vor etwa zwei Monaten hatte das Bundeskriminalamt in einer bis dato einzigartigen Aktion in verschiedenen Medien nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. Als sich der mutmaßliche Täter aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit nach einem Tag stellte, bat das BKA, die zur Fahndung veröffentlichten Fotos nicht weiter zu verwenden und aus dem Internet zu entfernen. Dieser Bitte kamen die deutschen Medien mit unterschiedlichem Eifer nach (BILDblog berichtete).
Heute nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben — eine Nachricht, die Bild.de natürlich gerne aufgreift.
Zum Beispiel so:
Die jeweils amtierenden “schlimmsten Kinderschänder Deutschlands” von “Bild” und “BamS”:
“Schlimmster Kinderschänder frei!” (Gestand Missbrauch von 150 Mädchen)
(16.11.1997)
“Der Ehrendoktor der Universität […] ist Deutschlands schlimmster Kinderschänder.” (Vergewaltigte mehrere Mädchen auf den Philippinen.)
(12.12.1999)
“Das Rekord-Schwein: Deutschlands schlimmster Kinderschänder.” (Missbrauchte seine Stieftochter in 3586 Fällen.)
(7.5.2004)
“Deutschlands schlimmster Kinderschänder sitzt im Knast und jammert!” (Hatte eine 13-Jährige 36 Tage lang eingesperrt und 100 Mal vergewaltigt und missbraucht.)
(7.8.2007)
“Grinst hier Deutschlands schlimmster Kinderschänder?” (Soll in 20 Jahren 28 Jungen und Mädchen missbraucht haben.)
(3.3.2008)
“Mittwochabend zeigte ‘Aktenzeichen XY”‘ (ZDF) die Bilder des schlimmsten Kinderschänder Deutschlands.” (Der aktuelle Fall.)
(7.8.2009)
(Wie genau Bild.de auf den Superlativ “Deutschlands schlimmster Kinderschänder” kommt, ist nicht ganz klar — von der Staatsanwaltschaft Trier stammt er jedenfalls nicht.)
Im Artikel selbst werden munter alte und neue Bildergalerien verlinkt, in denen der Mann, den Bild.de konsequent als “Kinderschänder” bezeichnet — ganz so, als sei er schon verurteilt worden –, immer gut zu erkennen ist. Ganz zu oberst: Ein Clip, in dem die Videosequenzen zu sehen sind, deren weitere Veröffentlichung das BKA sich ebenfalls verbeten hatte.
Aber selbst für den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass das BKA die Bild.de-Redakteure mit vorgehaltenen Waffen zur Löschung der ehemaligen Fahndungsfotos zwingt, hätte die Seite noch was in petto: zum Beispiel ein Foto, das die “Sex-Bestie” bei einem Turnfest “mit seinen jungen Schützlingen” zeigt. Die Kinder auf dem Bild sind anonymisiert, der Angeklagte natürlich nicht. Darunter steht der Hinweis “Foto: Alexander Blum”, was zumindest einige Mutmaßungen darüber zulässt, wie “Bild” diesmal an das Foto gekommen sein könnte.
Aber all das ist wie gesagt nichts Neues für Bild.de. Auch die Bildunterschrift “Mit diesem Bild fahndete das BKA nach dem Dreckschwein” (“Dreckschwein” ist in diesem Fall keine vom BKA verwendete Formulierung) gab es in ähnlicher Form schon in der gedruckten “Bild”. Es ist nur erstaunlich, mit welcher Vehemenz die Redaktion Bitten des Bundeskriminalamts und Missbilligungen des Deutschen Presserats ignorieren zu können meint.
Nachtrag, 14. Oktober: Und so behandelt die gedruckte “Bild” heute das Thema (alle gelben Flächen von uns):
Bei der Quellenangabe der Fotos war “Bild” übrigens besonders zynischdreist genau: “Fotos: BKA” steht dort.
2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:
Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Eine Auswahl:
Tote Kinder ohne Rechte?
“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:
Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.
Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.
Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.
Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.
Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.
Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild
Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.
Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.
Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”
Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund
Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:
Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.
Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?
Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.
Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie
Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:
Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.
Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.
Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:
Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.
Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.
Man darf den Presserat mit seinem drolligen Arsenal munitionsloser Waffen nicht unterschätzen. Bei einem sensiblen Medium wie der “Bild”-Zeitung kann eine Rüge von diesem Gremium nachhaltige Verletzungen hinterlassen.
Diese Sache mit Khaled al-Masri zum Beispiel, die nagt immer noch an “Bild”. Der Presserat erklärte vor zwei Jahren, “Bild” hätte “in ehrverletzender Art und Weise” über den Mann berichtet — dabei haben die feinen “Bild”-Redakteure Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald das CIA-Folteropfer doch nur verächtlich gemacht, seine Qualen heruntergespielt, seine juristischen und publizistischen Schritte als “Terror” bezeichnet, ihn “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” genannt und einen Artikel verfasst, den Hans Leyendecker von der “Süddeutschen Zeitung” mit den Worten “niederträchtig und verworfen” beschrieb.
Die Rüge hat “Bild” nachhaltig verstört. Schon dass der Pressekodex überhaupt auch für einen “ehrenwerten Staatsbürger” gilt, wie “Bild” al-Masri ironisch nannte! “Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters”, titelte das Blatt und vergaß vor lauter Fassungslosigkeit zu erwähnen, warum es eigentlich gerügt wurde, so dass es der Presserat in einer eigenen Presseerklärung extra noch einmal erklären musste: Die Zeitung habe “über einen Kranken, der möglicherweise durch die Entführung traumatisiert wurde, unter Missachtung dessen gesundheitlicher Situation in ehrverletzender Art und Weise berichtet”.
Bis heute will “Bild” nicht verstehen, dass ihr niemand grundsätzlich das Recht abgesprochen hat, über Khaled al-Masri und seine Ausfälle zu berichten. Die Zeitung erweckt den falschen Eindruck, man wolle sie daran hindern, die Wahrheit zu schreiben. Als der Mann nun den Neu-Ulmer Oberbürgermeister angriff und verletzte, tat sie deshalb so, als würde das ihre verbalen Ausfälle gegenüber al-Masri in irgendeiner Weise nachträglich rechtfertigen, und schrieb am Samstag:
PS: Wieder einmal nutzt “Bild” die Leserbriefspalte dazu, die eigene Meinung und die Vorurteile der Leser zu verstärken. Im Dienst der schlechten Sache diesmal wieder — Birgit S. aus Aschersleben:
Dazu wäre zweierlei zu sagen: Al-Masri ist seit 15 Jahren deutscher Staatsbürger. Und Frau S. eine alte Bekannte.
Allein im vergangenen Jahr hat “Bild” elf Leserbriefe von ihr veröffentlicht, Schwerpunkte: schlechtes Fernsehen, fiese Politiker und böse Ausländer.
Leser schreiben in “Bild”: Birgit S. (kleine Auswahl):
Zu: Islam-Terroristen verhöhnen deutsches Gericht
Ich weiß gar nicht, warum der Prozess zwei Jahre dauern soll. Leute, die viele Menschen in den Tod reißen wollen, gehören für immer weggesperrt.
(24.4.2009)
Zu: Gülsüm (†20) vom eigenen Bruder totgeknüppelt
Schon wieder wurde ein junges Mädchen so grausam ermordet, nur weil es die Lebensweise, die in Deutschland üblich ist, annehmen wollte. Wann begreifen diese Leute endlich, dass sie in Deutschland leben? Diese Verbrecher müssten in der Türkei ihre Strafe absitzen.
(4.4.2009)
Zu: Morsals Ehrenmörder hinter Panzerglas
Wann begreifen denn die Leute endlich, dass sie in Deutschland leben und sich hier an die Gepflogenheiten zu halten haben! Wieder muss über einen Ehrenmord verhandelt werden. Ein paar Tränen und es gibt Bewährung, obwohl ein Menschenleben geopfert wurde, nur weil die Schwester sich hier anpassen wollte.
(18.12.2008)
Zu: U-Bahn-Schläger mit Stinkefinger in den Knast
Endlich mal ein gerechtes Urteil. Ich hatte schon den Glauben an die Justiz verloren. Nur eines muss noch kommen: dass diese Herren ausgewiesen werden. (10.7.2008)
Zu: Deutsche Geisel wurde ermordet
Nun ist es raus. Aber wusste das nicht schon jeder, wollte daran aber nicht glauben? Hoffentlich werden die Angehörigen entschädigt für so ein grausames Verbrechen. Man geht in ein Land, um Geld zu verdienen oder zu helfen – und was ist der Dank? Man wird von solchen Leuten erschossen. Da gibt’s nur eines: Raus aus Afghanistan!
(4.8.2007)
Zu: Deutscher Junge (17) in Türken-Knast
Ich bete zu Gott, dass der Junge so schnell wie möglich wieder rauskommt.
(26.6.2007)
“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.
Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.
Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:
die Zeitschrift “Das neue Blatt”, weil sie eine detaillierte Schilderung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne jegliche Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte.
die “Schwäbische Zeitung”, weil sie in der Berichterstattung über einen Streit innerhalb der Familie des Ortsvorstehers eines kleinen Ortes über den Gesundheitszustand der Schwester des Ortsvorstehers spekuliert hatte, woran nach Ansicht des Presserats kein öffentliches Interesse bestand.
die Fernsehbeilage “Prisma”, die mal wieder Schleichwerbung für medizinische Präparate in einem Artikel versteckt hatte.
Die Online-Kollegen sehen das nicht so eng mit der Trennung von Werbung und Redaktion. Auch nach seinem gestrigen Relaunch verkauft “Spiegel Online” ungekennzeichnete Anzeigen in der Menuleiste. Im Wissenschafts-Ressort sieht das zum Beispiel so aus:
Hinter dem Menupunkt “Wissenschaftszug” verbirgt sich nicht, wie man vielleicht erwarten könnte, ein redaktionelles Themen-Special, sondern eine Anzeige der Firma Siemens.
Ähnlich sieht es in vielen anderen Ressorts aus:
Die “Volkswagen News” kommen sozusagen direkt von der Quelle, und auch hinter “Flug & Hotel” verbergen sich keine Inhalte von “Spiegel Online”, schon gar keine redaktionellen, sondern ein Buchungs- und Werbeportal der Fluggesellschaft Air Berlin. Unten auf der entsprechenden Seite distanziert sich “Spiegel Online” dann von den Inhalten, auf die man die Leser gelockt hat, als wären es die eigenen:
SPIEGEL ONLINE ist weder für den Inhalt der Anzeige noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.
Diese Praxis verstößt möglicherweise nicht nur gegen den Pressekodex, sondern auch gegen das Gesetz. Das Kammergericht Berlin urteilte vor drei Jahren relativ unmissverständlich:
Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Fehlt es daran, liegt ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.
Bei Bild.de und sueddeutsche.de verraten solche redaktionell wirkende Werbelinks seit einiger Zeit zumindest dann ihren wahren Charakter, wenn man mit der Maus darüber fährt:
Für “Spiegel Online” scheint selbst diese Minimal-Kennzeichnung schon zu viel der Transparenz zu sein.
Nachtrag, 21. August. Auch bei “Spiegel Online” erscheint jetzt das Wort “ANZEIGE”, wenn man mit der Maus über den entsprechenden Menupunkt fährt.
Es war vielleicht die “erste Multimedia-Verbrecherjagd” und “eine der spektakulärsten Fahndungen in der Kriminalgeschichte”, wie “Bild” heute schreibt: Am Mittwoch hatte das BKA in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” und im Internet nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.
Da sich der Mann bei seinen Taten selbst gefilmt hatte und alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen erfolglos waren, entschied man sich zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.
Nach dem großen Medien-Echo hat sich der mutmaßliche Täter gestern gestellt, wie das BKA sofort vermeldete. Die Pressemitteilung enthielt einen weiteren Hinweis:
Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.
Und so kamen die Medien dieser Bitte heute nach (alle gelben Flächen sind von uns):
(“Bild”)
(“Tagesspiegel”)
(“Süddeutsche Zeitung”)
Aber selbst Menschen, die der widerlichsten Verbrechen beschuldigt sind, haben Rechte. Der Rechtsanwalt Markus Kompa schreibt in seinem Blog:
Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.
(…) Was mich (…) stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.
Zahlreiche Onlinemedien haben die Fahndungsfotos nach wie vor in ihren Archiven. Dass es durchaus möglich wäre, der Bitte des BKA nachzukommen und die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, beweist u.a. “Spiegel Online”.
Für das “Dreckschwein” (aus dem online eine “Sex-Bestie” wurde) kann sich “Bild” wahrscheinlich schon mal auf Post vom Presserat einstellen, was die Zeitung sicher gelassen zur Kenntnis nehmen ignorieren wird.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 23:55 Uhr: Und so illustrierte “RTL Aktuell” den Fall heute um 18:45 Uhr, mehr als 24 Stunden nach der Mitteilung des BKA:
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. (…) Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
(…) Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Soweit die Theorie. Und jetzt zur “Welt am Sonntag”. Nach dem Amoklauf von Winnenden war dort nämlich ein Artikel des “WamS”-Chefs Thomas Schmidt erschienen, (zu dem sich vieles sagen lässt und) den die “WamS” wie folgt präsentierte:
Weil das große Foto neben der überschrift aber nicht, wie sich hätte vermuten lassen, den Amokläufer, sondern einen namenlosen, trauernden Jungen in Winnenden zeigt (und BILDblog sich deswegen beim Presserat beschwerte), wurde die “WamS”-Veröffentlichung nun als Verstoß gegen o.g. Ziffern des Pressekodex beanstandet — und vom Presserat ein sog. “Hinweis” erteilt.*
“WamS” laut Presserat:
“Die Redaktion habe Trauer und Hilflosigkeit bebildern wollen, die die Tat hinterlassen habe und die in dem Gesichtsausdruck des gezeigten jungen Mannes zum Ausdruck komme. Die Bebilderung sei unglücklich gewählt bzw. hätte mit einer separaten Bildunterschrift versehen werden müssen, um jeden noch so geringen Zweifel an der Identität der gezeigten Person auszuschließen. Dies sei bedauerlicherweise nicht geschehen.”
Die “WamS” selbst zeigt sich in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde übrigens zunächst einsichtig (siehe Kasten). Laut Presserat versuchte das Blatt jedoch auch zu begründen, warum die Redaktion sich selbst nicht wenigstens nachträglich korrigierte:
Ein Hinweis in der darauffolgenden Ausgabe sei allerdings verworfen worden, da die Redaktion davon überzeugt gewesen sei, dass Mediennutzer das Aussehen des Amokläufers Tim K. bereits vor Erscheinen der WELT AM SONNTAG gekannt hätten. Insofern gehe man (…) davon aus, dass mit der Seitenoptik kein falscher Eindruck entstanden sei und der deshalb auch nicht habe korrigiert werden müssen. Der Redaktion lägen auch bis heute keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, insbesondere seien keine rechtlichen oder sonstigen Beschwerden des jungen Mannes bekannt geworden (…).
Es klingt, als wolle die “WamS” damit sagen: Eigene Fehler müssen nur grob und offensichtlich genug sein, um sie nicht selbst korrigieren zu müssen — “insbesondere” dann nicht, wenn sich niemand beschwert oder rechtlich dagegen vorgeht, oder?
*) Ein “Hinweis” ist die schwächste Sanktionsform des Presserates — und für das betroffene Medium folgenlos.