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Michael Jackson beim Sterben zusehen

Michael Jackson: Hier verliert er den Kamp um sein Leben“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.

Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.

Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift “Das neue Blatt”, weil sie eine detaillierte Schilderung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne jegliche Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte.
  • die “Schwäbische Zeitung”, weil sie in der Berichterstattung über einen Streit innerhalb der Familie des Ortsvorstehers eines kleinen Ortes über den Gesundheitszustand der Schwester des Ortsvorstehers spekuliert hatte, woran nach Ansicht des Presserats kein öffentliches Interesse bestand.
  • die Fernsehbeilage “Prisma”, die mal wieder Schleichwerbung für medizinische Präparate in einem Artikel versteckt hatte.

Zur Pressemitteilung des Presserats.

Schöner Werben ohne Kennzeichnung

Vor zweieinhalb Monaten hat der “Spiegel” erklärt, in Zukunft keine Anzeigen mehr zu akzeptieren, die redaktionelle Inhalte des Magazins imitieren — obwohl die Werbeindustrie ein großes Interesse daran habe und viel Geld dafür biete.

Die Online-Kollegen sehen das nicht so eng mit der Trennung von Werbung und Redaktion. Auch nach seinem gestrigen Relaunch verkauft “Spiegel Online” ungekennzeichnete Anzeigen in der Menuleiste. Im Wissenschafts-Ressort sieht das zum Beispiel so aus:

Hinter dem Menupunkt “Wissenschaftszug” verbirgt sich nicht, wie man vielleicht erwarten könnte, ein redaktionelles Themen-Special, sondern eine Anzeige der Firma Siemens.

Ähnlich sieht es in vielen anderen Ressorts aus:

Die “Volkswagen News” kommen sozusagen direkt von der Quelle, und auch hinter “Flug & Hotel” verbergen sich keine Inhalte von “Spiegel Online”, schon gar keine redaktionellen, sondern ein Buchungs- und Werbeportal der Fluggesellschaft Air Berlin. Unten auf der entsprechenden Seite distanziert sich “Spiegel Online” dann von den Inhalten, auf die man die Leser gelockt hat, als wären es die eigenen:

SPIEGEL ONLINE ist weder für den Inhalt der Anzeige noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.

Diese Praxis verstößt möglicherweise nicht nur gegen den Pressekodex, sondern auch gegen das Gesetz. Das Kammergericht Berlin urteilte vor drei Jahren relativ unmissverständlich:

Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Fehlt es daran, liegt ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.

Bei Bild.de und sueddeutsche.de verraten solche redaktionell wirkende Werbelinks seit einiger Zeit zumindest dann ihren wahren Charakter, wenn man mit der Maus darüber fährt:


Für “Spiegel Online” scheint selbst diese Minimal-Kennzeichnung schon zu viel der Transparenz zu sein.

Nachtrag, 21. August. Auch bei “Spiegel Online” erscheint jetzt das Wort “ANZEIGE”, wenn man mit der Maus über den entsprechenden Menupunkt fährt.

BKA? Da könnte ja jeder bitten!

Es war vielleicht die “erste Multimedia-Verbrecherjagd” und “eine der spektakulärsten Fahndungen in der Kriminalgeschichte”, wie “Bild” heute schreibt: Am Mittwoch hatte das BKA in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” und im Internet nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.

Da sich der Mann bei seinen Taten selbst gefilmt hatte und alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen erfolglos waren, entschied man sich zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.

Nach dem großen Medien-Echo hat sich der mutmaßliche Täter gestern gestellt, wie das BKA sofort vermeldete. Die Pressemitteilung enthielt einen weiteren Hinweis:

Wichtig:

Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Und so kamen die Medien dieser Bitte heute nach (alle gelben Flächen sind von uns):

Schlimmster Kinderschänder stellt sich: So zeigte sich das Dreckschwein im Internet
(“Bild”)

Dieses Bild stammt aus einem Film, den der Täter gedreht hat
(“Tagesspiegel”)

Der Täter filmt sich selbst
(“Süddeutsche Zeitung”)

Aber selbst Menschen, die der widerlichsten Verbrechen beschuldigt sind, haben Rechte. Der Rechtsanwalt Markus Kompa schreibt in seinem Blog:

Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.

(…) Was mich (…) stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.

Zahlreiche Onlinemedien haben die Fahndungsfotos nach wie vor in ihren Archiven. Dass es durchaus möglich wäre, der Bitte des BKA nachzukommen und die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, beweist u.a. “Spiegel Online”.

Für das “Dreckschwein” (aus dem online eine “Sex-Bestie” wurde) kann sich “Bild” wahrscheinlich schon mal auf Post vom Presserat einstellen, was die Zeitung sicher gelassen zur Kenntnis nehmen ignorieren wird.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 23:55 Uhr: Und so illustrierte “RTL Aktuell” den Fall heute um 18:45 Uhr, mehr als 24 Stunden nach der Mitteilung des BKA:

Alle haben ihm vertraut

“Kein falscher Eindruck entstanden”

Aus dem Pressekodex (Ziffer 2 und 3):

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. (…) Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

(…) Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Soweit die Theorie. Und jetzt zur “Welt am Sonntag”. Nach dem Amoklauf von Winnenden war dort nämlich ein Artikel des “WamS”-Chefs Thomas Schmidt erschienen, (zu dem sich vieles sagen lässt und) den die “WamS” wie folgt präsentierte:

Weil das große Foto neben der überschrift aber nicht, wie sich hätte vermuten lassen, den Amokläufer, sondern einen namenlosen, trauernden Jungen in Winnenden zeigt (und BILDblog sich deswegen beim Presserat beschwerte), wurde die “WamS”-Veröffentlichung nun als Verstoß gegen o.g. Ziffern des Pressekodex beanstandet — und vom Presserat ein sog. “Hinweis” erteilt.*

“WamS” laut Presserat:

“Die Redaktion habe Trauer und Hilflosigkeit bebildern wollen, die die Tat hinterlassen habe und die in dem Gesichtsausdruck des gezeigten jungen Mannes zum Ausdruck komme. Die Bebilderung sei unglücklich gewählt bzw. hätte mit einer separaten Bildunterschrift versehen werden müssen, um jeden noch so geringen Zweifel an der Identität der gezeigten Person auszuschließen. Dies sei bedauerlicherweise nicht geschehen.”

Die “WamS” selbst zeigt sich in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde übrigens zunächst einsichtig (siehe Kasten). Laut Presserat versuchte das Blatt jedoch auch zu begründen, warum die Redaktion sich selbst nicht wenigstens nachträglich korrigierte:

Ein Hinweis in der darauffolgenden Ausgabe sei allerdings verworfen worden, da die Redaktion davon überzeugt gewesen sei, dass Mediennutzer das Aussehen des Amokläufers Tim K. bereits vor Erscheinen der WELT AM SONNTAG gekannt hätten. Insofern gehe man (…) davon aus, dass mit der Seitenoptik kein falscher Eindruck entstanden sei und der deshalb auch nicht habe korrigiert werden müssen. Der Redaktion lägen auch bis heute keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, insbesondere seien keine rechtlichen oder sonstigen Beschwerden des jungen Mannes bekannt geworden (…).

Es klingt, als wolle die “WamS” damit sagen: Eigene Fehler müssen nur grob und offensichtlich genug sein, um sie nicht selbst korrigieren zu müssen — “insbesondere” dann nicht, wenn sich niemand beschwert oder rechtlich dagegen vorgeht, oder?

*) Ein “Hinweis” ist die schwächste Sanktionsform des Presserates — und für das betroffene Medium folgenlos.

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Die Gewalt-Fest-Spiele von Winnenden

Nicolaus Fest weiß, dass die “Bild”-Zeitung nach dem Amoklauf von Winnenden nichts Unzulässiges gemacht hat, und er kann es auch beweisen: “Kein einziges presserechtliches Verfahren” habe es gegen die Berichterstattung des Blattes gegeben. So.

Nicolaus Fest ist Mitglied der Chefredaktion von “Bild”. Gisela Mayer ist die Mutter einer jungen Frau, die bei dem Amoklauf getötet wurde. Sie sagt, dass ein Foto ihrer Tochter, das in den Medien gezeigt wurde, von deren jüngerer Schwester in einem ganz privaten Rahmen gemacht worden sei. Die Familie habe nicht eingewilligt, dass es veröffentlicht wurde. “Es war uns bewusst, dass wir einen Anwalt beauftragen könnten, um dagegen vorzugehen”, sagt sie. “Aber wir waren zu schwach, trauerten, waren menschlich am Ende.”

von links nach rechts: Nicolaus Fest ("Bild"), Manfred Protze (Deutscher Presserat), Frank Nipkau ("Winnender Zeitung"), Kuno Haberbusch ("Zapp"), Gisela Mayer (Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden), Hans Müller-Jahns ("Brisant"), Georg Mascolo ("Spiegel")
Nonverbale Kommunikation: N. Fest (links). Foto: © Sozialgeschnatter.de

Beide sitzen nur wenige Meter auseinander auf dem Podium der Tagung des “Netzwerks Recherche”, das am vergangenen Samstag über die Grenzüberschreitungen bei der Berichterstattung über den Amoklauf diskutiert. “Geklaute Fotos, verletzte Intimsphäre — Medien ohne Moral?” ist der Titel, und Nicolaus Fest hängt in einer Weise in seinen Stuhl, dass sein ganzer Körper demonstriert, wie sehr ihn die Diskussion langweilt und nervt.

Eigentlich hätte er stattdessen zum Thema “Leser-Reporter” diskutieren sollen, aber in der Runde ist auch der ehemalige BILDblogger Christoph Schultheis, und Fest weigert sich, mit ihm auf einem Podium zu sitzen.

Frank Nipkau, der Chefredakteur der “Winnender Zeitung”, gibt sich große Mühe, Fest nicht anzusehen, wenn er erzählt von der “Jagd auf die Opfer” und davon, dass sogar Polizeistreifen nötig waren, um Angehörige vor Journalisten zu schützen. Seine Zeitung habe sich von einfachen Regeln leiten lassen: keine Opferfotos, keine Berichte von Beerdigungen, Vorsicht mit Stellungnahmen traumatisierter Kinder. “Es war eine einfache Haltung”, sagt Nipkau, “aber schon die erregte bundesweite Aufmerksamkeit.”

Nicolaus Fest hält das alles für “standeswidrige Verlogenheit”: “Es ist unsere Aufgabe, Informationen zu sammeln und zu berichten. Dass dabei manchmal Fehler passieren, ist sicher richtig. Aber bei einem so wichtigen Zeitereignis wie diesem überwiegt das Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.” Die “Bild”-Zeitung habe sich von mehreren, auch externen, juristischen Experten beraten lassen, ob die Veröffentlichung der Fotos der (teils minderjährigen) Opfer erlaubt sei. Keiner habe Bedenken gehabt, sagt Fest. Andere Medienvertreter auf dem Podium sind erstaunt.

Manche Argumente versteht Fest einfach nicht. Von Gisela Mayer will er wissen, ob sie denn nun für oder gegen die Veröffentlichung von Fotos der Opfer sei, die Fronten seien ihm da nicht ganz klar. Sie erklärt ihm dann geduldig, aber vermutlich vergeblich, dass es auf den Kontext ankomme: Die Fotos der Opfer, wie sie der “Focus” auf seinem Titel gezeigt habe, seien für sie eine Art Traueranzeige und ein respektvoller Umgang gewesen. Unzulässig sei es dagegen, die Bilder zu benutzen, um sensationsheischend und falsch zu berichten.

Fest kann auch nicht nachvollziehen, warum man die riesige Fotomontage von “Bild”, die den Amokläufer in Kampfmontur zeigte, für eine unzulässige “Heroisierung” hält: Mitglieder von Truppen wie der GSG9 oder der KSK zeige man doch auch regelmäßig in solchen Posen. Dieses Missverständnis lässt sich auf dem Podium nicht ausräumen, aber immerhin gelingt es mehreren Teilnehmern mit vereinten Kräften, Fest darauf aufmerksam zu machen, dass der Amokläufer eine solche Kampfuniform nicht einmal getragen habe (vgl. BILDblog vom 13. März 2009). Fest sagt, das höre er gerade zum ersten Mal, aber wenn das stimme, müsse er dem Sprecher des Presserats, der neben ihm sitzt und die entsprechende Rüge für “Bild” erläutert hat, recht geben — “so schwer mir das fällt”.

Dennoch: “Hier wird eine Selbstskandalisierung betrieben, die wirklich Quatsch ist”, meint Fest. Natürlich gebe es Anlässe, bei denen Medien versagt hätten, der Fall Sebnitz zum Beispiel. Aber Winnenden gehöre wirklich nicht dazu. Er habe Verständnis dafür, dass die Berichterstattung für Frau Mayer schmerzhaft gewesen sei — “ja, das wühlt noch mal auf”, wenn man die Bilder und Berichte über die getötete Tochter sehen müsse — “aber wenn man eine Presse haben will, die diesen Namen verdient, muss man das leider in Kauf nehmen.” Und wenn man die Veröffentlichung von Fotos jugendlicher Täter oder Opfer von der Zustimmung der Eltern abhängig machen wolle, “dann kann man den Journalismus gleich vergessen.”

Journalismus? Frank Nipkau bestreitet, dass es darum bei vielen Berichten über Winnenden überhaupt ging: “Das war teilweise Gewaltpornographie. Das hat mit unserem Informationsauftrag nichts zu tun.”

Die Mutter Gisela Mayer kritisiert auch die Aufmerksamkeit, die viele Medien dem Amokläufer hätten zukommen lassen. Dieser Nachruhm sei Teil dessen, was Amokläufer antreibt. Den Täter groß in Szene zu setzen, wie dies geschah, könne nachweislich Nachahmungstäter animieren. “Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn”, zischt Nicolaus Fest an dieser Stelle vor sich hin.

Bild.de, RTL, stern.de  etc.

Die Opfer des Todesfluges

Der Online-Ableger der Illustrierten “Stern” präsentiert die Opfer der im Atlantik abgestürzten Air-France-Maschine in einer großen Bildergalerie. Unter dem ersten Foto heißt es:

Doch das ist nicht das ganze Zitat von der DLRG-Seite. Das ganze Zitat geht so:

Aus irgendwelchen Gründen fand stern.de das mit der Bitte an die Medien um Zurückhaltung nicht so zitierwürdig. Womöglich hätte der Satz am Anfang dieser Bildergalerie auch nur ungewollt ironisch gewirkt.

Um einige der Opfer zeigen zu können, hat sich stern.de — wie andere Medien auch — offenkundig einfach auf den Internetseiten von Arbeitgebern oder Vereinen bedient. Man hört das ja auch immer wieder in den Medien, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem auch das Urheberrecht dauernd verletzt werde.

Das RTL-Elendsmagazin “Explosiv” hat sich beim Ausschlachten der Tragödie gestern auch auf die Expertise einer Frau gestützt, die auf die nötigen Grenzüberschreitungen quasi spezialisiert ist: Inken Ramelow, deren Arbeit das NDR-Medienmagazin “Zapp” vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet hat.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten wir uns bei “RTL aktuell” erkundigt, wie der Sender unter Chefredakteur Peter Kloeppel grundsätzlich mit den Fotos von Betroffenen in Unglücks- oder Verbrechensfällen umgeht. Wir fragten zum Beispiel:

“Ist nach Ansicht des Senders eine Einwilligung des Urhebers nicht notwendig, wenn man sich die Fotos einfach im Internet besorgen kann? Muss jeder, der sein Bild bei StudiVZ oder anderen Angeboten einstellt, damit rechnen, es in einer RTL-Nachrichtensendung wiederzufinden? Oder bemüht sich RTL auch in solchen Fällen in der Regel um eine Einwilligung?”

Die Antwort des Senders lautete:

“Die Redaktion möchte keine Stellungnahme zu redaktionellen Abläufen abgeben.”

Das ist ziemlich genau dieselbe Antwort, die der “Stern” auf ganz ähnliche Fragen des Magazins “Panorama” gab:

“Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft.”

Von der “Bild”-Zeitung (die in einem Verlag erscheint, dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ironischerweise gerade für eine Verschärfung des Urheberrechtes im Internet kämpft) würden wir natürlich im Zweifel nicht einmal diese Antwort bekommen. Sie scheint sich gestern bei der Aufmachung des Themas in ihrem Online-Angebot vorgenommen zu haben, ein lehrbuchhaftes Beispiel dafür zu produzieren, was der Pressekodex meint, wenn er er von einer “unangemessen sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid” spricht:


(Unkenntlichmachung, natürlich, von uns.)

Mit Dank an Heiko J. und viele andere sowie Peer S. und DWDL.

Bild  etc.

Der Amokläufer als Held – und andere Rügen

“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung über den Amoklauf von Winnenden berichtet und mehrfach die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Betroffenen verletzt. Zu diesem Urteil ist jetzt auch der Deutsche Presserat gekommen. Er sprach deshalb drei Rügen gegen “Bild” und Bild.de aus.

Der Beschwerdeausschuss beanstandete u.a. die “Bild”-Fotomontage, die den Amokläufer in Postergröße in einer Heldenpose zeigt. Eine weitere drastische Grafik, in der der “Bild”-Zeichner sich und den Lesern ausmalte, wie das ausgesehen haben könnte im Klassenzimmer, als Tim K. in seiner schwarzen Rächeruniform gerade eine Lehrerin erschoss, verstieß ebenfalls gegen den Pressekodex:

Diese Darstellung der Tötung, gezeigt durch das Nach-Hinten-Überkippen der Lehrerin, hält der Ausschuss mit Blick auf die Hinterbliebenen der Getöteten für eine unangemessen sensationelle Darstellung.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 8.1:
Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Der Presserat verurteilte u.a. auch, dass “Bild” das Porträtbild eines einzelnen Opfers hervorhob und eine Jugendliche erkennbar zeigte, die gerade von einer Betreuerin getröstet wurde. Bild.de nannte unter der Überschrift “Diese jungen Leben hat er ausgelöscht” zudem die vollen Namen mehrerer Opfer und verletzte damit nach Ansicht des Presserates die Persönlichkeitsrechte der Getöteten und Hinterbliebenen. Die Berichterstattung habe gegen die Ziffern 8 und 11 verstoßen.

Das Blatt kassierte eine weitere Rüge für seine Berichterstattung im Sommer 2008 über den Prozess gegen einen Mann, der seine schwangere Frau getötet hatte. “In […] ist […] (36) als Faschingsprinz beliebt — doch er ist ein eiskalter Killer”, begann die “Bild”-Zeitung ihren Artikel. Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, seine Freundin getötet zu haben. Der Vorsatz, den “Bild” unterstellte, war aber nicht erwiesen. Die Formulierung stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar, urteilte der Presserat. Dadurch, dass “Bild” (wie üblich) Fotos von Opfer und Täter zeigte, habe das Blatt zudem ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Gerügt wurde schließlich auch der “Bild”-Bericht über einen Mann, der sich unter falschem Vorwand in eine Schule in Marktredwitz eingeschlichten hatte. Der Artikel entsprach nach Ansicht des Polizeisprechers “nicht mal ansatzweise der Wahrheit”. “Bild” zitierte ohne Quellenangabe auch eine (veraltete) Äußerung der Schulleiterin, obwohl die (aus gutem Grund) nicht mit “Bild” reden wollte. Der Presserat stellte einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest.

 
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift “In”, weil sie Schleichwerbung für eine neue Kosmetikserie von Verona Pooth betrieben habe.
  • die Zeitschrift “Myself”, weil sie ohne “redaktionellen Anlass” im Zusammenhang mit Frisuren-Stylings zwei Pflegemittel mit Abbildung und Preisangaben vorstellte.
  • die Programmbeilage “Prisma”, weil sie ein Interview mit einem scheinbar unabhängigen “Experten für Pflanzenheilkunde” veröffentlichte, der darin für ein bestimmtes Präparat und eine Homepage wirbt, auf der er das Mittel selbst vertreibt.
  • die “Sächsische Zeitung”, weil sie den vollen Namen und das Foto eines Mannes veröffentlichte, der gestanden hatte, ein achtjähriges Mädchen getötet zu haben.
  • die “taz”, weil sie einseitig über einen Sorgerechtsstreit berichtete, ohne den Vater zu den Vorwürfen der Mutter befragt zu haben und ihn und die Familie identifizierbar machte.

Zur Pressemitteilung des Presserates.

Ein “Anzeigenartikel” macht PR für PR

Man kennt das ja: Spätestens dann, wenn in Ressorts von Zeitungen Begriffe wie “Sonderbeilage”, “Sonderveröffentlichungen” oder “Verlagsbeilage” drüberstehen, begibt man sich fast zwangsweise in eine journalistische Grauzone. Für viele Verlage sind diese “Sonderveröffentlichungen” gut laufende Umsatzbringer, die man insbesondere in Zeiten der Krise gut gebrauchen kann. Ziemlich heimlich hat sich dabei etwas eingeschlichen, was weder nach den Maßgaben des Deutschen Presserates noch seines Gegenstücks, des Deutschen PR-Rates, statthaft ist: die Kopplung von Anzeigenschaltungen mit der Veröffentlichung von PR-Texten. Konkret: Selbstverständlich fragen Unternehmen bzw. deren Agenturen gerne mal, was es denn im Falle einer Anzeigenschaltung noch als kleine redaktionellen Dreingabe gäbe. Manchmal läuft das Spiel auch so, dass die Kunden bei Auftragsvergabe freudig mitteilen, man habe da auch noch einen kleinen Text vorbereitet und die Redaktion freue sich doch bestimmt darüber, etwas weniger Arbeit zu haben. Natürlich stehen solche Geschäfte in keiner Anzeigenpreisliste und natürlich  gibt es auf dem Papier keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Anzeigenschaltungen und redaktionellen Berichterstattung.

Wie so etwas dann in der Praxis funktioniert, sieht man ziemlich anschaulich an diesem Beispiel, bei dem einer der Akteure jemand ist, von dem man es eigentlich nicht erwartet: die “Frankfurter Allgemeine Zeitung”. Dort gibt es seit inzwischen über 300 Folgen eine Artikelserie zum schönen Thema “Qualifikation und Erfolg”, die unter der Rubrik “Unterricht/Weiterbildung/Seminare” läuft. Am 9. Mai informierte ein Artikel dort über die Vorzüge einer Ausbildung im PR-Bereich:

Man erfuhr in dem Artikel, dass “Öffentlichkeitsarbeit immer gefragter” werde und dass die “Arbeitschancen mit staatlichen Abschlüssen steigen” würden. Zu Wort kommt auch Ingo Reichardt, Chef eines gewissen “Communication College”, das auf der gegenüberliegenden Seite inseriert hat.

Er darf in den darauf folgenden Zeilen ausführlich dalegen, warum der Bedarf an PR-Fachleuten immer weiter steigt und man diesem Trend mit dem Erwerb eines so schönen Titels wie “Certified PR-Officer” (CPRO) begegnen könne.

Kurzum: Auf der linken Seite inseriert das “Communication College”, auf der rechten Seite erklärt der Geschäftsführer ebendieses Colleges, was an einem PR-Job so toll ist. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, merkwürdig ist es aber allemal.

Als Autor des Artikels firmiert Dr. Hans-Henning Kappel. Doch der räumt auf Anfrage des PR-Beraters Sascha Stoltenow ein, die Geschichte nicht selbst geschrieben zu haben — er verstehe von dem Thema so gut wie nichts. Die FAZ-Anzeigenabteilung allerdings konnte da helfen, mit einem vorgefertigten Text, den sie vom “Communication College” bekommen hatte und an den Autor weiterreichte.

So beginnt der Originaltext, der auch auf der Website des “Comunication College” zu finden ist, mit folgendem Absatz:

Sektglashalter, Hummerscherenknacker, Frühstücksdirektoren, Pressefritzen, PR-Trullas und PR-Fuzzies — PR-Profis müssen mit solchen Bezeichnungen leben — auch mit missgünstigen Bloggern.

In der FAZ heißt es:

Sektglashalter, Hummerscherenknacker, Frühstücksdirektoren, Pressefritzen, PR-Trullas und PR-Fuzzies — PR-Profis müssen mit solchen Bezeichnungen leben — auch mit missgünstigen Bloggern.

Auch der Rest der in der FAZ gedruckten Geschichte ist nahezu wortgetreu die Fassung, die das “Communication College” freundlicherweise zur Verfügung stellte.

Kappel übernahm die Texte, pappte sein Namensschildchen drauf — und fertig war der beinahe redaktionelle Beitrag der FAZ. Das räumt Kappel auch gegenüber dem “PR-Journal” ein.

Etwas Ehrenrühriges mag die FAZ hinter diesem Vorgehen nicht vermuten. Josef Krieg, Leiter der Unternehmenskommunikation, erläutert in einer offiziellen Stellungnahme:

Der Autor dieser Artikelserie Dr. Hans-Henning Kappel von der Johann-Wolfgang-Goethe Universität ist innerhalb des optisch abgegrenzten Anzeigenartikels klar und deutlich als Autor der Artikelserie erkennbar. Neben einer postalischen Anschrift sind auch Telefon, Telefax und Email-Adresse von ihm aufgeführt. Damit wird dem Leser unmissverständlich klar, dass es sich hier nicht um einen FAZ-Redakteur handelt. Auch die Optik dieser Veröffentlichungsreihe “Qualifikation & Erfolg” unterscheidet sich deutlich von Redaktionsteil hinsichtlich des Umbruches und der Typographie.

Man muss also davon ausgehen, dass ein Text, der nicht von einem FAZ-Redakteur stammt, automatisch möglicherweise ein PR-Text sein könnte? Und ein unterschiedlicher Umbruch und eine vom normalen Redaktionsstandard abweichende Typographie sind automatisch schon sichere Indikatoren dafür, dass es sich um einen PR-Beitrag handelt? Offen bleibt auch die Frage, warum ein Autor — selbst wenn er nicht FAZ-Redakteur ist — mit seinem Namen für eine Geschichte geradesteht, die eine nicht einmal schwach kaschierte 1:1-Übernahme eines Fremdtextes ist.

Und was ist eigentlich ein “Anzeigenartikel”?

Die naheliegendste Möglichkeit, den Leser nicht lange auf Rätseltour zu schicken, hat man inzwischen allerdings auch bei der FAZ erkannt:

Was bei dieser Artikelreihe “Qualifikation & Erfolg” sicherlich letztlich für die Klarheit gesorgt hätte, ist das fehlende Wort einer “Anzeigen-Sonderveröffentlichung” über der Seite. Diesen Hinweis wird es im Sinne der bei der FAZ praktizierten strikten Trennung zwischen Redaktions- und Anzeigenteil ab sofort geben.

  

Sachdienliche Hinweise

Ist Dir in “Bild”, bei “Spiegel Online”, bei RTL oder in anderen Medien etwas aufgefallen, das Dir fragwürdig erscheint? Weil Du weißt, dass es nicht stimmt? Weil Du es für doch sehr, sehr unwahrscheinlich hältst? Weil in anderen Medien etwas anderes steht? Oder weil journalistische Standards verletzt werden, Menschen Unrecht getan oder möglicherweise gegen den Pressekodex verstoßen wird?

Dann schick uns doch einen sachdienlichen Hinweis — entweder über das unten stehende Formular (auch anonym) oder an [email protected] (dort kannst Du auch Screenshots oder andere Anhänge mitschicken)!

Über Links zu den betreffenden Artikeln oder anderen online verfügbaren Quellen, aber auch Scans beziehungsweise (lesbare) Digitalfotos der jeweiligen Berichte freuen wir uns.

Verschlüsselte Kontaktaufnahme: hier entlang.

Wichtig: Wir freuen uns über jeden Hinweis, lesen sie alle und gehen ihnen auch nach. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir leider nicht jedem Hinweisgeber/jeder Hinweisgeberin antworten können, wenn sein/ihr Fall auf BILDblog nicht veröffentlicht wird. Und wenn Dein Hinweis nicht zu einem Blogpost führt, heißt das nicht automatisch, dass er Murks war — manchmal fehlt uns einfach die Zeit, alles aufzuschreiben.

Linktipps für “6 vor 9” schickst Du am besten an [email protected].


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    Schweine-Ärger mit Ansage

    "Schon wieder so ein brandgefährlicher Kinderschänder frei -- JUSTIZ LÄSST ******* LAUFEN (Schwein darf BILD nicht schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Presserat)"

    Vielleicht kamen sie sich besonders clever vor bei “Bild”, als sie im vergangenen Oktober diese Schlagzeile formulierten (wir berichteten); vielleicht auch nur besonders witzig.

    Jedenfalls schaffte es die Überschrift geschickt, sich doppelt zu empören über den deutschen (Un-)Rechtsstaat, der angeblich nicht nur “Kinderschänder” laufen lässt, sondern es anständigen Zeitungen wie “Bild” auch noch verbietet, diese Menschen wenigstens “Schweine” zu nennen.

    Ziffer 1 Pressekodex

    Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

    Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

    Dabei hatte niemand “Bild” verboten, den Mann ein “Schwein” zu nennen — es verstößt nur gegen seine Menschenwürde und damit das, was der Pressekodex eines der “obersten Gebote der Presse” nennt (siehe Kasten rechts).

    Das bekam die Zeitung nun auch schriftlich. Aufgrund einer Beschwerde von BILDblog sprach der Presserat eine “Missbilligung”* gegen “Bild” aus und erklärte:

    (…) dass die Bezeichnung “Schwein” wie wirklich geschrieben zu bewerten ist, da sie trotz der Tatsache, dass das Wort durchgestrichen wurde, klar zu erkennen ist. Diese Gleichsetzung des betroffenen Mannes mit einem Tier verletzt seine Menschenwürde.

    Der Beschwerdeausschuss stellt zudem fest, dass die Redaktion durch diese Veröffentlichung der Verantwortung, die die Presse hat, nicht gerecht wird. Es verletzt das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 Pressekodex, wenn eine Zeitung — wenn sie selbst offensichtlichen Zweifel daran hat, ob ein Begriff aus ethischer Sicht verwendet werden kann — diese Bezeichnung dann doch in vorliegender Form verwendet.

    Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG teilte dem Presserat mit, dass sie auch diese Beschwerde von uns für einen Missbrauch dieses Gremiums hält (mehr zur Vorgeschichte dieses Streites). Zur Sache werde man sich daher nicht einlassen.

    *) Missbilligungen sind für die betroffenen Zeitungen folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” ihnen zwar, sie zu veröffentlichen — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet aber naturgemäß in der Regel darauf.
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