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Krebs schon wieder geheilt

Neben Hitler gibt es bei Bild.de ja auch noch das Thema Krebs, das immer für eine Schlagzeile gut ist. Und während es in der heutigen Printausgabe noch relativ vorsichtig “Bald Impfung gegen Krebs möglich?” heißt, erklärt Bild.de die Krankheit Krebs quasi für besiegt:

Durchbruch in der Forschung Wissenschaftler entwickeln Impfstoff gegen Krebs

Im eigentlichen Artikel schwingt dann doch schon deutlich mehr Konjunktiv mit. Da heißt es, die Forscher “wollen (…) einen universellen Impfstoff gegen die tödliche Krankheit entwickelt haben”. Es ist von “ersten Tests” die Rede und am Ende heißt es:

Nun hoffen die Wissenschafter, mit größeren Studien beweisen zu können, dass ihr Wirkstoff jede Krebsart bekämpfen kann. Sie glauben, mit dem neu geschaffenen Impfstoff könnte nicht nur das Immunsystem gestärkt, sondern es könnten auch kleine, früh entdeckte Tumore bekämpft werden. Außerdem soll die Injektion Streuung und Rückfall vorbeugen. Als Impfstoff für gesunde Menschen zur Vorbeugung von Krebs sei “ImMucin” aber nicht entwickelt worden.

Allerdings wäre die Diagnose Krebs mit dem neuen Schutzstoff kein Todesurteil mehr. Die Mediziner hoffen, dass er in sechs Jahren auf den Markt kommen könnte. Bis dahin soll geforscht werden.

[Hervorhebungen von uns.]

Die Überschrift ist somit ein Paradebeispiel für das, was in Ziffer 14 des Pressekodex gemeint ist:

Ziffer 14  –  Medizin-Berichterstattung
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Doch genau das passiert in schöner Regelmäßigkeit auf Bild.de, wie diese Beispiele aus den letzten Jahren illustrieren (weitgehend chronologisch ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Bayer: Durchbruch bei Krebsforschung Tumore werden ausgehungert

Lungenkrebs Erste Pille stoppt Tumor

US-Konzern zahlt für sein Patent 380 Mio. Euro Hat dieser Deutsche das Mittel gegen Krebs gefunden?

Neue Hoffnung für kranke Kinder Wundermittel Honig im Kampf gegen Krebs

Forscher entwickeln Impfung gegen Krebs

Anti-Krebs-Pille Forscher finden Wirkstoff gegen Tumore

Dresdner Heilpraktiker Iwailo Schmidt (42) Paracelsus-Alchemie gegen Krebs gefunden? Heilmittel des Mittelalter-Arztes entschlüsselt

Anti-Krebs-Medikament Forscher entwickeln Pille gegen Tumore

"Tumor-Bombe" ohne Nebenwirkungen Können Krokusse bald Krebszellen zerstören?

Wissenschaftler prüfen heilende Wirkung Ist grüner Tee die künftige Waffe gegen Krebs?

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Von Manga-Mord und Profi-Piraten

Im vergangenen November fand man in Leipzig in einem Fluss die zerstückelte Leiche eines jungen Mannes. Anfang Dezember konnte er als Jonathan H. identifiziert werden. “Bild” bastelte sich aus den Spuren, die Jonathan H. im Internet hinterlassen hatte, das Psychogramm einer “bizarren Welt” (BILDblog berichtete) und die “Dresdner Morgenpost” spekulierte über einen “Manga-Mord”.

Beide Zeitungen beschrieben das Leben des Getöteten (bzw. den Teil seines Lebens, der im Internet dokumentiert war) detailliert und zitierten Spekulationen von Nachbarn über die Intimsphäre des Toten. Illustriert waren die Artikel mit mehreren privaten Fotos. Eine Bekannte von Jonathan H. veröffentlichte auf BILDblog einen offenen Brief über die diffamierende Berichterstattung von “Bild” und “Morgenpost”, der größere Aufmerksamkeit erregte.

Vergangene Woche beschäftigte diese Berichterstattung auch den Deutschen Presserat: Der Beschwerdeausschuss sprach nicht-öffentliche Rügen gegen Bild.de (wo der “Bild”-Artikel ebenfalls erschienen war) und die “Dresdner Morgenpost” aus, da er in den Artikeln eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 des Pressekodex sah. Der Presserat habe im konkreten Fall “kein öffentliches Interesse” erkennen können, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Dresdner Morgenpost” kassierte außerdem auch noch eine öffentliche Rüge, weil sie auf der Titelseite und im Innenteil unter der Überschrift “Junge (17) warf sich vor Zug – tot” über den Suizid eines Teenagers berichtet hatte. Die “Morgenpost” schilderte die Selbsttötung ausführlich, spekulierte über das Motiv und beschrieb die Verletzungen des Jungen detailliert. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.

Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die “B.Z.” für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall, bei der sie mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt hatte, das die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht hatte. Der Presserat betont, dass über Unfallopfer “im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden” müsse. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung sei auch hier nicht zu erkennen gewesen.

Hier saugen Profi-Piraten - So haben Polizei und Abmahner keine ChanceBemerkenswert ist die Titelgeschichte, für die das “PC Magazin” eine öffentliche Rüge erhielt: Unter der Überschrift “Quellen der Raubkopierer” und dem Hinweis “So haben Polizei und Abmahner keine Chance” beschäftigte sich der Artikel mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. Dabei nannte die Redaktion konkrete Websites und bewertete in einer Tabelle u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes. Der Presserat sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse: Es sei nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibe, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Im vergangenen Jahr hatte das NDR-Medienmagazin “Zapp” über die Tipps verschiedener Computerzeitschriften berichtet, die sich “ganz nah am Rande der Legalität” bewegten, das “PC Magazin” selbst war bereits 2006 in zwei ähnlichen Fällen gerügt worden.

Ebenfalls gerügt wurden die “Lünepost”, ein Anzeigenblatt der “Landeszeitung für die Lüneburger Heide” (wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das “Deutsche Waffenjournal” (Diskriminierung), sowie die “Bunte” und der “Weserkurier” (beide Schleichwerbung).

“Bild” zeigt’s dem Suffraser

Das muss man auch erst einmal können: Sich auf die Straße hocken, wo gerade ein Unfall passiert ist und ein junger Mann tot auf dem Asphalt liegt, und ein Foto davon machen, wie der Vater sein Gesicht in der Hand des Jungen vergräbt und weint und um seinen Sohn trauert.

Das muss man auch erst einmal können. Das muss man auch erst einmal wollen.

Der Fotograf Tim Foltin kann das und will das. Auf seiner Internetseite steht:

ICH KANN WEIL ICH WILL WAS ICH MUSS

In seinem Portfolio zeigt er auch eindrucksvolle Fotos, die er von den Toten auf der Loveparade in Duisburg gemacht hat, wie sie im Müll liegen, ihre nackten Arme und Füße ragen unter den notdürftigen Abdeckungen heraus.

In der Nacht zum Samstag überfuhr ein alkoholisierter Autofahrer vor einer Discothek in Dinslaken zwei Fußgänger, die die Straße überquerten. Einer kam mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus, der andere verstarb noch am Unfallort. Hier machte Foltin das eingangs beschriebene Foto.

Foltin arbeitet für die “Bild”-Zeitung. Am nächsten Tag erschien die “Bild am Sonntag”:

Der Artikel liest sich, als zeige “Bild am Sonntag” das Foto aus pädagogischen Gründen. Als diene die Veröffentlichung nicht, die Schaulust zu befriedigen, sondern als könne sie helfen, die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren. Der Text endet mit den Worten:

Vielleicht wird der Totraser irgendwann dieses Foto sehen. Und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt und damit das Leben anderer aufs Spiel setzt.

Vielleicht wollte “Bild” bloß ganz sicher gehen, dass der “Totraser und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt” das Foto sieht, und hat es deshalb am Montag noch einmal gebracht:

Diesmal soll das Foto — ergänzt u.a. um eine Aufnahme, wie die eingepackte Leiche weggetragen wird — offenbar nicht nur andere aufrütteln, sondern auch Teil der Strafe für den Verursacher des Unfalls sein:

Schau her, Suffraser, das hast DU angerichtet! Vielleicht sehen dieses Foto auch andere Fahrer, die gerne mal ein Gläschen trinken — und lassen das Auto jetzt lieber stehen!

Ist das eine realistische Annahme? Ist das ein legitimes Anliegen?

Das sind ernst gemeinte, keine rhetorische Fragen. Aber dazu kommt die folgende: Ist das eine glaubwürdige Rechtfertigung für die Veröffentlichung, wenn sie von einem Blatt kommt, das regelmäßig beweist, dass ihm die Befriedigung niederer menschlicher Instinkte im Zweifel wichtiger sind als die Möglichkeit, Positives zu bewirken?

Und noch eine Frage: Wäre nicht trotzdem die Einwilligung der Familie des getöteten Jungen notwendig, die Zustimmung des Vaters, bevor man ihn in diesem intimsten Moment zeigt?

Wir haben Tim Foltin, den Fotografen gefragt, ob er eine Genehmigung hatte und ob er sie für notwendig hält. Seine Antwort:

Eine Einwilligung des Vaters habe ich nicht.

Sowas macht im Prinzip aber niemand bei Unfällen.

Wie aber da die genaue Rechtslage aussieht, weiß ich leider nicht.

Gedruckt wurde das Foto ja und von daher wird das so auch OK sein.

Die “Bild”-Zeitung teilte uns mit, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu “Redaktionsinterna”.

Nachtrag, 23:45 Uhr. Foltins Homepage ist nicht mehr zugänglich. Und Bild.de hat seinen Namen unter dem Foto entfernt.

Nachtrag, 20. März. Jetzt ist Foltins Homepage wieder da — anscheinend auch in ihrer ursprünglichen Form.

Der Bachelor, Porträts, Freizeit Woche

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die Sendung ‘Der Bachelor’ hat meinen Ruf zerstört”
(madonna.oe24.at)
Katja Runiello, Kandidatin bei “Der Bachelor”, berichtet über die positiven beruflichen und negativen privaten Folgen der RTL-Sendung: “Ich gehe seit Wochen nicht mehr aus dem Haus. Ich gehe nicht einmal mehr ins Fitnessstudio, fahre auch nicht mehr mit der Bahn. Ich kann den Leuten leider nicht begreiflich machen, dass das alles nur eine Show war und ich in Wirklichkeit ganz anders bin.”

2. “Die 7 Irrtümer beim Porträtschreiben”
(journalist.de, Joachim Käppner)
Der Leitende Redakteur im innenpolitischen Ressort der “Süddeutschen Zeitung” gibt Tipps zum Schreiben von Porträts.

3. “Presserat: Weniger streng bei Politikern, aber keine Menschenhatz”
(derstandard.at)
Alexander Warzilek, Geschäftsführer des österreichischen Presserats, stellt sich den Fragen der derstandard.at-Lesern.

4. “Freizeit Woche – die nächste Yellow-Ente”
(meedia.de, swi)
“Königin Beatrix – Rücktritt!”, titelt die “Freizeit Woche”. “Seltsam nur, dass man von dem angekündigten Rücktritt des Staatsoberhauptes in der niederländischen Botschaft in Berlin rein gar nichts weiß. Von einem Rücktritt der Königin sei nichts bekannt, teilte man dort auf Anfrage von MEEDIA mit.”

5. “Vom Unsinn der 4-wöchentlichen TV-Zeitschriften”
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Uwe Mantel wertet die Anzahl der Fehler in Fernsehzeitschriften wie “nur TV”, “TV pur”, “tv!top” oder “TV 4×7” aus.

6. “Geheimdienste bitten Bürger, bestimmte Schlagwörter in E-Mails zu vermeiden”
(eine-zeitung.net, Satire)

“Bild” will keine Toten in anderen Medien sehen

Bild.de scheint ehrlich fassunglos:

Das Geschäft mit der toten Whitney Houston († 48) kennt keine Skrupel! Das US-Magazin “National Enquirer” hat jetzt ein Foto der Sängerin im offenen Sarg veröffentlicht.

In Frieden ruhen… Das kann Whitney Houston wohl vorerst nicht!

Bild.de zitiert eine Twitter-Userin, die den Verkäufer des Fotos als “niederträchtigen, verdorbenen, skrupellosen Untermensch” bezeichnet, und den Promi-Blogger Perez Hilton, der die Veröffentlichung “geschmacklos, unsensibel und morbide” nennt.

Bild.de ist der Online-Ableger des Blattes, das am 27. Juni 2009 auf der Titelseite mit einem riesigen Foto aufgemacht hatte, auf dem Michael Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war. Die Schlagzeile lautete: “Hier verliert er den Kampf um sein Leben”.

Bild.de selbst brachte wenig später ein computergeneriertes Bild eines entstellten Michael Jackson ohne Haare, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Beide Veröffentlichungen wurden als “unangemessen sensationell” vom Presserat gerügt.

Im Vergleich dazu ist das Foto von Whitney Houston im offenen Sarg harmlos — schon weil sie natürlich eigens dafür hergerichtet worden war, angesehen zu werden (wenn auch mutmaßlich nicht von der Weltöffentlichkeit). Wie Bild.de selbst schreibt, zeigt das Foto die Sängerin “mit sorgfältigem Make-up, hochgesteckten Haaren, in einem violetten Kleid und goldenen Schuhen”.

Skrupellos das Sterben eines Prominenten ausschlachten. Und anderen vorwerfen, skrupellos den Tod eines Prominenten auszuschlachten. Das ist die ganz spezielle doppelte Skrupellosigkeit von “Bild”.

Mit Dank an Simon.

Die Lümmel von der Bank

Es sieht nicht so aus, als ob sie sich bei “Welt Online” überhaupt Gedanken darüber hätten, ob sie die Angeklagten, die da im Ausland vor Gericht standen, anonymisieren sollten: Das Aufmacherfoto zeigt den Hauptangeklagten “beim Verlassen des Gerichts” bzw. beim nicht wirklich geglückten Versuch, sein Gesicht vor den Kameras zu verbergen. Unter dem Foto steht sein Name, der im Artikel noch weitere Male auftaucht, ebenso wie sein ehemaliger Arbeitgeber, sein Alter und die Namen, Altersangaben und Berufe der Mitangeklagten.

“Welt Online” schrieb im vergangenen August nicht über ein brutales Kapitalverbrechen, wo das Medium die identifizierende Berichterstattung noch mit dem immensen “öffentlichen Interesse” an dem Fall hätte rechtfertigen können, sondern über einen vergleichsweise unspektakulären Fall von “white collar crime” — Wirtschaftskriminalität, über die kaum ein anderes deutschsprachiges Medium berichtet hat.

Ein Leser des Artikels beschwerte sich beim Deutschen Presserat über die identifizierende Berichterstattung. Die Chefredaktion von “Welt Online” erklärte in ihrer Stellungnahme, “dass die Berichterstattung nicht die Intim-, Geheim- und Privatsphäre berühre, sondern allein die Sphären des Wirtschafts- und Berufslebens”. Die Berichterstattung betreffe “ausschließlich die Sozialsphäre”, in der das Persönlichkeitsrecht hinter dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit (außer in Ausnahmefällen) zurückstehen müsse.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Beschwerdeausschuss wollte sich dieser Meinung nicht anschließen: Zwar bestehe “ohne Zweifel” ein öffentliches Interesse daran, über die im Ausland erhobenen Vorwürfe gegen eine Frau und einen Mann aus Deutschland zu berichten. Im konkreten Fall finde die Berichterstattung jedoch ihre Grenzen in den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten. Zur vollständigen und verständlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die im Raum stehenden Vorwürfe seien die identifizierende Abbildung des Mannes und die Erwähnung beider Namen nicht notwendig gewesen. Mit Blick auf die Sozialsphäre und das persönliche Umfeld, welches die Angeklagten in Deutschland hätten, hätte “Welt Online” anonymisiert berichten müssen.

Insgesamt sah der Presserat den Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex durch “Welt Online” als so schwerwiegend an, dass er eine “Missbilligung” (s. Kasten) aussprach.

Mutter, der Kurier mit der Strafe ist da (2)

In Deutschland gelten sogenannte Gesetze. Die regeln z.B., dass ein Mann, der alkoholisiert einen Autounfall verursacht und dann vom Tatort flieht, eine bestimmte Strafe bekommt. Diese wird auf Grundlage der Gesetze von einem Gericht verhängt.

Zugegeben: Das haben wir schon mal geschrieben. Es war im August, als der “Berliner Kurier” sich zu dieser Kombination von Foto und Überschrift hinreißen ließ.

Alkohol-Crash: Zur Strafe zeigt der KURIER den Suffkopf mit heruntergelassener Hose

Wir haben uns über diese Berichterstattung beim Deutschen Presserat beschwert, weil wir darin eine Verletzung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte des Unfallfahrers sahen und der “Berliner Kurier” sich unserer Ansicht nach in der Überschrift als strafende Instanz inszenierte.

Die Rechtsabteilung des Kuriers erklärte in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Presserat, sie könne keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkennen, da das Gesicht des Mannes nicht zu erkennen und der Name vollständig geändert worden sei.

Auch werde durch das Foto nicht die Menschenwürde verletzt, da die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem ein Mann mit heruntergelassener Hose zu sehen sei, “nicht a priori als menschenverachtend zu bewerten” sei.

Besonders kreativ reagierten die Juristen des “Kurier” auf unseren Vorwurf, die Zeitung geriere sich als “strafende Instanz”, den sie als unbegründet zurückwiesen: Die Formulierung “Zur Strafe zeigt der Kurier den Suffkopf mit heruntergelassener Hose” lasse verschiedene Deutungen zu. Der “verständige Leser” würde sie so auffassen, dass darin keine Anmaßung der Ausübung von Befugnissen der Strafjustiz zu sehen sein, sondern eine “soziale Ächtung von Trunkenheit im Straßenverkehr” zum Ausdruck kommen solle. Der Ton des Artikels sei durch die Verwendung von Wörtern wie “Suffkopp” und “bedröppelt” “eher milde gehalten”. Der Artikel bringe demnach insgesamt zum Ausdruck, dass “Trunkenheit am Steuer gesellschaftlich nicht zu billigen” sei, und stelle insofern “einen Beitrag zur Stärkung des Bewusstseins für Normen und gesellschaftliche Werte” dar und trage “zur öffentlichen Meinungsbildung” bei.

(Falls demnächst irgendeine Bürgerinitiative die Wiedereinführung von Prangern auf deutschen Marktplätzen fordern wollen sollte, möchten wir ihr jetzt schon die Formulierungen der “Kurier”-Rechtsabteilung als Argumentationshilfe ans Herz legen.)

Bei den vermeintlichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen schloss sich der Beschwerdeausschuss des Presserats der Meinung des “Kuriers” an und erklärte, dass der Mann nicht identifizierbar sei. Wohl aber werde der unbekannte Mann durch die Abbildung in seiner Menschenwürde verletzt. Auch wenn er offensichtlich Fahrerflucht begangen habe, sei es nicht gerechtfertigt, ihn “in dieser herabwürdigenden Situation” abzubilden.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Deutlicher wurde der Beschwerdeausschuss noch im Bezug auf die Überschrift, die er in Kombination mit dem Foto für geeignet hält, “das Ansehen der Presse in Gefahr” zu bringen. Es sei zwar Aufgabe der Zeitungen, ihre Leser über solche Vorkommnisse zu informieren, allerdings müsse dies “in einer sachlichen Art und Weise” geschehen. Im vorliegenden Fall trete die Redaktion jedoch quasi “als strafende Institution” auf, die den Betroffenen an den Pranger stelle. Dies sei mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar.

Insgesamt wertete der Beschwerdeausschuss den “Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze” als so schwerwiegend, dass er eine “Missbilligung” aussprach (s. Kasten). Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung “empfiehlt” der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung.

Bazillus, Frank Schirrmacher, Spiegel Online

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Zeitungs-Zensur: Schüler verklagt den Freistaat”
(merkur-online.de, Patrick Wehner)
Der zwölfjährige Stephan Albrecht erwirkt beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung, damit die von ihm verantwortete Schülerzeitung “Bazillus” verteilt werden kann. “Die Oberstudiendirektorin untersagte den ‘Bazillus’-Redakteuren – zwölf Kindern aus der sechsten und siebten Klasse – ihre Zeitung auf dem Schulgelände zu verteilen.”

2. “Das eingeschnappte Lebensgefühl”
(ad-sinistram.blogspot.com, Roberto J. De Lapuente)
Roberto J. De Lapuente denkt nach über das Deutschland-Bild von “Bild”: “Das Deutschland, das uns die berühmte Tageszeitung abbildet, es ist wehleidig, weinerlich, strotzt vor Selbstmitleid. Aber es zieht sich nicht zurück, es bläst zum Gegenangriff, schreit die Ungerechtigkeit laut hinaus.”

3. “Rückt die FAZ nach links? Oder gibt das Feuilleton nur den Klassen-Clown?”
(wolfgangmichal.de)
Wolfgang Michal bemerkt einen Linkskurs von Frank Schirrmacher in der FAZ: “Bislang tolerieren die anderen Ressorts, von ein paar Sticheleien abgesehen, Schirrmachers Eskapaden generös – so lange er im Rahmen der Leser-Blatt-Bindung eine wichtige Zielgruppe im Netz erschließt, die in 20 Jahren treue und brave FAZ-Abonnenten auf dem iPad sein sollen.”

4. “Rahmstorf im Zerrspiegel”
(scilogs.de/wblogs, Markus Pössel)
Der Artikel “Eklat um Klimaberater der Bundesregierung” auf “Spiegel Online” in der eingehenden Analyse von Markus Pössel.

5. “Toter Gaddafi darf gezeigt werden – Platzierung und Größe der Darstellung jedoch ausschlaggebend”
(presserat.info)
Der deutsche Presserat spricht eine “Missbilligung” gegen zwei Boulevardzeitungen aus, die “ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht” hatten. “Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten.”

6. “Das ist der Tag…”
(ignant.de)
“Das ist der Tag, von dem ihr noch euern Enkelkindern erzählen werdet” – “eine Transkription der Pro7-Fernsehshow ‘Germany’s next Topmodel 2011 – Das Finale'”.

Bild  

Schlechte Gewinner

Wenn der Presserat eine Rüge gegen “Bild” ausspricht, dann berichtet die Zeitung in den meisten Fällen nicht darüber, obwohl sie es laut §15 der Beschwerdeordnung eigentlich müsste. Wenn der Presserat aber dann doch einmal eine Beschwerde zurückweist, sieht das ganz anders aus. Dann macht “Bild” denjenigen, der sich beschwert hat, einfach zum “Verlierer”:

Als Chef von "Studi-VZ" konnte Clemens Riedl (40) offensichtlich ganz schlecht mit Konkurrenz umgehen: Beim Deutschen Presserat beschwerte er sich über die BILD-Serie "So machen Sie bei Facebook mit". Vorwurf: Schleichwerbung. Jetzt wies der Presserat die Beschwerde zurück, Riedl ist inzwischen gefeuert. BILD meint: Recht so!

Übrigens: Dass Riedl inzwischen nicht mehr bei StudiVZ arbeitet, hat natürlich nichts mit der abgelehnten Beschwerde beim Presserat zu tun. Er hat das Unternehmen am 11. Oktober “auf eigenen Wunsch” verlassen und steht “in der nächsten Zeit noch für einen reibungslosen Übergang zur Verfügung”, weswegen er auch immer noch im Impressum der VZ-Netzwerke genannt wird.

Mit Dank an Christian M.

Guttenberg, Schuhbeck, Kämmerer

6 vor 9

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1. “Zehn Jahre indirekter freistoss – auch mein Jubiläum”
(indirekter-freistoss.de, Oliver Fritsch)
Die “Presseschau für den kritischen Fußballfreund” feiert das zehnjährige Jubiläum: “Gegründet habe ich den indirekten freistoss, um den seriösen Stimmen mehr Gewicht zu geben. Meinung gemacht wird ja nach wie vor woanders: bei Bild und im Fernsehen. Vielleicht ist deren Macht im Fußball im letzten Jahrzehnt ein wenig geringer geworden, ich kann mich aber auch täuschen.”

2. “Ein gefährlicher Mann”
(faz.net, Volker Zastrow)
Karl-Theodor zu Guttenberg ist nicht als reuiger Sünder zurückgekehrt, “sondern gepanzert mit Rechtfertigungen, bewaffnet mit Drohungen”. “Die unerzählte Geschichte geht so: Guttenberg hat es geschafft, fast in alle wichtigen Redaktionen dieses Landes belastbare Beziehungen aufzubauen, mit ungeheurem Charme. Das hat in einigen Häusern dazu geführt, dass Berichterstatter nicht so geschrieben haben, wie sie dachten. Die Redaktionen wurden auf Linie gebracht, soweit sie sich nicht ganz von selbst drauf brachten, längst vor der Affäre.”

3. “Mediale Steigbügelhalter”
(dradio.de, Bettina Schmieding)
Hat Guttenberg eine PR-Agentur beauftragt? “Wenn ja, dann hätte er das Geld echt besser ausgeben können. Schließlich gibt es genug Steigbügelhalter für den Baron in der deutschen Presse und die machen das total unentgeltlich.”

4. “Der scheinheilige Herr Schuhbeck”
(buggisch.wordpress.com)
Christian Buggisch schreibt über Fernsehkoch Alfons Schuhbeck, der “Gesundheit predigt und das Gegenteil verkauft”.

5. “So arbeiten Journalisten fair”
(ratgeber.presserat.ch)
Der neue Ratgeber “Was Medienschaffende wissen müssen” des Schweizer Presserats.

6. “Kurz vor Schluss”
(zeit.de, Roland Kirbach)
Die finanzielle Situation deutscher Kommunen: “Nachdem Cross Border Leasing unattraktiv geworden war, weil die Steuervorteile in den USA entfallen waren, wurden deutsche Kämmerer aus Verzweiflung zu Zockern. Gelockt von cleveren Bankern, schlossen sie mit Finanzinstituten Wetten auf die künftige Zinsentwicklung ab. Reihenweise haben die Städte verloren.”

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