“Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche (…) soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.” (Pressekodex, Richtlinie 13.2)
Es gibt ein Foto, das den 16-jährigen, der am vergangenen Freitag bei einem Amoklauf in Berlin mehrere Dutzend Menschen verletzt hat, mit einem süßen Hund im Arm zeigt. Die “Bild”-Zeitung mag dieses Foto sehr. “Bild” und “Bild am Sonntag” haben es nun an vier Tagen in Folge groß im Blatt gezeigt.
Gestern und heute war dies die Augenpartie:
Am Sonntag und Montag sah dieselbe Stelle auf dem demselben Foto noch so aus:
Wir wissen nicht, was “Bild” dazu bewogen hat, seit gestern keine unverpixelten Fotos des Jugendlichen mehr zu zeigen. Wir wissen nur: Wenn die “Bild”-Zeitung den 16-jährigen heute nicht erkennbar zeigen darf, hätte sie es vorgestern auch nicht tun dürfen.
Aber für den Zeitungsverkauf ist das womöglich am besten: Erst mal einfach alle Gesichter unverfremdet zeigen, und dann im Nachhinein in Ruhe überlegen, welche eigentlich doch verpixelt werden müssen. Als könne man jemanden nachträglich anonymisieren.
PS: Dass es noch andere gute Gründe gibt als das Persönlichkeitsrecht, Kinder und Jugendliche, die einer Straftat verdächtigt werden, nicht groß und erkennbar abzubilden, zeigt der Fall des zwölfjährigen Jungen aus Berlin, der seine Lehrerin angegriffen haben soll. Ein Beitrag in den Nachrichten von RTL, die ein Interview mit dem Jungen gezeigt hatten, hatte erhebliche Proteste zur Folge — unter anderem von der Familie des Opfers. Die RTL-Chefredaktion versprach daraufhin, den Jugendlichen nur noch verpixelt zu zeigen, “um ihm kein unnötiges Forum zur Selbstdarstellung zu geben”.
Bei “Bild” guckte der Zwölfjährige am Dienstag cool aus der Schlagzeile auf Seite 1 — und war auch heute wieder unverfremdet im Blatt.
In der vergangenen Woche suchte die Berliner Polizei nach zwei jungen Männern, möglicherweise “südländischer Herkunft”, die im Stadtteil Reinickendorf einen Mann erstochen haben sollen. Am Montag wurden zwei Tatverdächtige verhaftet. Am Dienstag berichtete “Bild” und nannte die beiden “Murat G.” und “Nasir L.”.
Das sind nicht ihre richtigen Namen. “Bild” hat die Namen der Verdächtigen geändert und vergessen, das irgendwo anzugeben. Was soll’s. Wahrscheinlich heißen die beiden in Wahrheit “Özgür” und “Muhammed”. Oder “Rahim” und “Ibrahim”? Irgendwie so halt.
Nein, ganz anders. “Bild” hat nämlich nicht nur die Namen der Verdächtigen geändert, sondern auch ihre scheinbare Herkunft. Wie der “Tagesspiegel” berichtet, sind die Tatverdächtigen “Deutsche, gänzlich ohne den so genannten Migrationshintergrund und ‘mit treudeutschen Namen’, wie die Staatsanwaltschaft am Montag beteuert hatte und dies gestern auf Nachfrage wiederholte”.
Danke an Ulrike S. und Henryk J.!
Nachtrag, 15.9.2006: “Bild” wurde für die diskriminierende Namenswahl vom Deutschen Presserat öffentlich gerügt.
Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.
Dennoch übernahmen verschiedenedeutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:
“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”
Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).
Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:
Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.
Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.
Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.
*) Nur zur Info:Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”
Am 24. Juli 2003 machte die Illustrierte “Stern” mit dem Titel “Der Kannibale” auf. Im Inneren schilderte sie auf vielen Seiten außerordentlich detailliert, wie Armin Meiwes im März 2001 einen Mann auf dessen Wunsch hin verstümmelte, tötete und später Teile der Leiche aß. Der Deutsche Presserat missbilligte zwei Monate später diesen Bericht und erklärte:
Die detaillierte Schilderung der Zubereitung und des Essens von Körperteilen geht nach Meinung des Gremiums über ein begründbares Informationsinteresse der Öffentlichkeit deutlich hinaus.
Armin Meiwes steht zur Zeit wieder wegen seiner Tat vor Gericht. “Bild”-Reporter Marco Schwarz ist vor Ort und beginnt seinen Bericht* vom vierten Prozesstag mit den Sätzen:
Er beschreibt jedes gruselige Detail. Geht’s nicht noch ein bißchen genauer? Noch ein bißchen ekliger?
Vierter Verhandlungstag gegen den Kannibalen von Rotenburg und die Frage: Wie halten das Zuschauer, Richter und Anwälte bloß aus?
Ja, und wie die Leser einer großen Boulevardzeitung? Das lässt sich doch herausfinden. Im Rest des Artikels gibt der “Bild”-Reporter die kaum auszuhaltenden Schilderungen über den genauen Ablauf der Tat ausführlich und wörtlich wieder. Er beschreibt jedes gruselige Detail. Und falls sich herausstellen sollte, dass es doch noch ein bisschen genauer, noch ein bisschen ekliger ging — “Bild” wird es ausführlich dokumentieren.
*) Der Artikel ist auch online. Verlinken wollen wir ihn nicht.
Nachtrag, 7.2.2006:
Bereits seit einigen Tagen ist der Artikel aus dem Angebot von Bild.de gelöscht. Ebenfalls seit einigen Tagen steht eine Antwort von Bild.de-Chef Oliver Eckert (auf unsere Frage nach dem Grund dafür) aus.
Man könnte natürlich einfach sagen, dass es weder uns, noch die “Bild”-Zeitung irgendetwas angeht, ob Rudi Carrell krank ist und wie krank er ist. Interessanterweise sagt das Gesetz genau das Gleiche:
Die Intimsphäre bildet den engsten Persönlichkeitsbereich und genießt den stärksten Schutz vor öffentlichen Einblicken. Grundsätzlich vor Öffentlichkeit geschützt ist der Sexualbereich des Menschen, und sein körperliches Befinden, wozu auch medizinische Untersuchungen gehören.
(Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten.)
(…) selbst bei Personen der Zeitgeschichte bleibt die Art einer Erkrankung regelmäßig in der Geheimsphäre, es sei denn, die Betroffenen gehen mit dieser Information selbst in die Öffentlichkeit.
(Deutscher Presserat: Umgang mit Krankheiten.)
Bis zum 24. November 2005 hatte Rudi Carrell öffentlich nicht über seine Krankheit gesprochen. Das hatte “Bild” nicht vom Spekulieren abgehalten: “Wie schlimm steht es um Rudi Carrell”, fragte die Zeitung am 15. November in großen Buchstaben und berichtete:
Der Showmaster ist abgemagert, leidet an Haarausfall. (…)
Fragen zu seiner Krankheit möchte Carrell nicht beantworten. Sein Assistent Sören Haensell: “Es gibt von uns keine Auskunft zu diesem Thema.”
Erst, wie gesagt, neun Tage später äußerte sich Carrell öffentlich, in der “Bunten”. Man kann argumentieren, dass “Bild” seitdem das Recht habe, über Carrells Krebserkrankung zu berichten. Aber stimmen muss es natürlich.
Es spricht wenig dafür, dass das stimmt, was “Bild”-Reporter Daniel Cremer in seinem Artikel über den Auftritt Carrells bei der Aufzeichnung der letzten Ausgabe von “Sieben Tage, sieben Köpfe” suggeriert: dass Carrell nicht mehr sprechen kann. “Ist der Holländer mit dem unverwechselbaren Akzent für immer verstummt?”, fragt “Bild” und zitiert zur Antwort einen anonymen “langjährigen Kollegen”: “Rudi kann nicht mehr sprechen.” Cremer behandelt diese Aussage, als sei sie eine Tatsache, zitiert einen Arzt, der das Phänomen einer “Stimmbandlähmung” erklärte, und behauptet vielsagend: Carrell “kommuniziert über E-Mail”.
Wenige Tage später liest sich das in der “Bild am Sonntag” ganz anders. Cremers Kollegin Angelika Hellemann hat von Bernd Stelter erfahren, dass Carrell das Team “zusammengestaucht” habe, und zitiert Stelter mit dem Satz:
Er darf seine Stimme zwar nicht überanstrengen, kann aber ganz normal mit uns reden.
Und wir merken uns: Wenn “Bild” sorglos über die Krankheit von Menschen berichtet, kann immer auch das Gegenteil stimmen.
Im Juni dieses Jahres hatte “Bild” in der Überschrift zu einem Artikel geschrieben, “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen”. Gut drei Monate später ging der Presserat bis zum Äußersten: Er rügte “Bild” öffentlich deswegen, und griff damit zur schärfsten Sanktion, die ihm zur Verfügung steht.
P.S.: Damit Sie etwas leichter fündig werden: Die Rüge ist der kleine Text unter der handelsüblichen Streichholzschachtel, die wir zur Verdeutlichung dazu gelegt haben. Dort steht:
Presserat rügt
Wegen der Berichterstattung in der BILD vom 10.06.2005 unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” hat der Deutsche Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 und Ziffer 13 des Pressekodex festgestellt und gerügt.
Nachtrag, 24.11.05:
Die gerügte Meldung findet sich nach wie vor unverändert bei Bild.de.
Es war ein Versehen. Also, genau genommen, waren es drei Versehen. Dreimal innerhalb einer Woche hat “Bild” Fotos von der kleinen Tochter der “Todes-Mutter”, die neun ihrer Kinder getötet haben soll, gezeigt, ohne das Gesicht des kleinen Kindes zu verfremden. Jedesmal versehentlich.
So lautet jedenfalls die Erklärung von “Bild” für ihre Berichterstattung, aufgrund derer wir am 16. August eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten. Genau sechs Wochen, nachdem der Presserat entschieden hat, “Bild” dafür nicht zu rügen, aber zu missbilligen*, erhielten wir gestern die Begründung dieser Entscheidung.
Darin heißt es:
Die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages weist den Vorwurf, BILD zeige mit “großer Konsequenz” immer wieder Fotos von der einjährigen Elisabeth, zurück. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde ca. 15 Mal berichtet. Während die Fotos in den Veröffentlichungen zwischen dem 03.08. und 26.08.2005 entsprechend verfremdet wurden, war der Abdruck am 09.08.2005 so nicht beabsichtigt. Es handele sich um einen “Ausreißer”, den der Verlag nicht rechtfertigen will.
In den Ausgaben vom 10. und 11.08.2005 [gemeint ist offenbar 15.08.2005, Anm. von uns] erschien ein Bild, das die Mutter mit Elisabeth kurz nach der Geburt des Babys zeigt. Das Kind trägt eine Mütze und ist unscharf im Profil zu erkennen. Obwohl dieses Foto bereits mehrfach zuvor verfremdet gedruckt worden sei, sei diese Verfremdung in den genannten zwei Ausgaben unterblieben. “Das Gesicht der kleinen Elisabeth ist auf dem Bild so unscharf, dass der Layouter offenbar nicht erkannte, dass er die unverfremdete Version des Fotos auf die Seite geladen hat.”
Der Verlag weist darauf hin, dass die verfremdete Version des Fotos auch im Redaktionssystem stehe, da diese Version zuvor bereits mehrfach gedruckt worden sei. Der Verlag hat den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkerhrungen vor dem Einladen von unverfremdeten Bildern zu verstärken.
Was den “Ausreißer” vom 09.08. angeht, sieht der Presserat in dem Abdruck des Fotos tatsächlich einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex in Verbindung mit den Richtlinien 8.1 und 8.3. Dadurch, dass “Bild” gleich zweimal das andere Foto unverfremdet druckte, habe die Zeitung aber nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Warum nicht? Weil es “irrtümlich” geschah. Bei den übrigen Beiträgen habe “Bild” eine “entsprechende Anonymisierung” vorgenommen, so der Presserat. Er entschied sich deshalb, “Bild” nicht zu rügen, sondern nur zu missbilligen.
*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”.
Eine Rüge durch den Presserat ist für die gerügte Zeitung ebenfalls folgenlos. Die gerügte Zeitung ist zwar laut Pressekodex “verpflichtet”, die Rüge abzudrucken. Tut sie das nicht, verstößt sie damit aber nur gegen den Pressekodex, wofür sie gerügt werden könnte, was sie abdrucken müsste und so weiter und so fort.
Dies ist die erstaunliche Geschichte von Jan Mendelin, einem glücklichen Mann, der es geschafft hat, gleichzeitig eine Art Manager des Fußballers Stefan Effenberg zu sein und regelmäßig in der “Bild”-Zeitung als scheinbar unabhängiger Journalist über Stefan Effenberg zu schreiben. Erzählt hat sie gestern das NDR-Medienmagazin “Zapp” in einem Schleichwerbe-Special.
Mendelin war früher Redakteur bei RTL. Der “Spiegel” berichtet, 1999 habe der damals 26-jährige als Reporter den Sportler kennengelernt und schnell Freundschaft geschlossen. Schon im ersten Interview habe Mendelin nach fünf Minuten bewundernd festgestellt: “Stefan, Sie sind ja total unkompliziert.”
Ab Herbst 2002 taucht Mendelin in den Medien in einer veränderten Rolle auf. In einem Interview mit “Bild am Sonntag” am 10. November 2002 spricht Effenberg unter anderem über die Trennung von seiner Frau:
“BamS”: Ihre Frau Martina war auch Ihre Managerin. Wer macht das heute?
Effenberg: Ich habe jetzt einen Koordinator — Jan Mendelin. Der kümmert sich auch um meine Memoiren, die im nächsten Jahr rauskommen.
Die “Berliner Zeitung” schreibt wenige Tage später, Mendelins Aufgabe bestehe “vor allem darin, Medienanfragen abzublocken”.
Mendelin schreibt mit und für Effenberg dessen Biographie, die im Frühling 2003 exklusiv von “Bild” vorabgedruckt wird: “Jetzt knallt’s täglich In BILD! Skandal- Fußballstar Stefan Effenberg (34) rechnet ab. (…) Effe so intim wie nie.” Seine Geschäftsbeziehung zu Effenberg wird von vielen Medien diskutiert; sie ist auch kein Geheimnis: Mendelins Name steht mit auf dem Buchcover.
Nun könnte man glauben, dass ihn das disqualifizert, gleichzeitig in der Rolle als scheinbar unabhängiger Journalist über Effenberg zu berichten. Nicht für “Bild”. Am 7. Februar 2004 führt Mendelin mit einem anderen Autor zusammen für “Bild” ein “Interview” mit seinem eigenen Schützling: “EFFE – Abrechnung mit dem FC Arrogant”. Am 8. September 2004 ist Mendelin der Autor eines großen “Bild”-Interviews: “Effenberg & Frau Strunz exklusiv in BILD: Warum wir uns trennen”. Am 20. April 2005 “interviewt” Mendelin Effenberg für “Bild” und setzt davor den einleitenden Satz: “Die Fans in Gladbach lieben ihn”. Am 29. Juni 2005 schreibt Mendelin in “Bild”: “Effes Frau will mehr Geld für die Kinder: Unterhalts-Klage gegen Strunz”. Am 22. Juli 2005 “interviewt” Mendelin für “Bild” Effenbergs Eltern, am 25. Juli 2005 “berichtet” er für “Bild” über Effenbergs Abschiedsspiel.
Zur Höchstform läuft Mendelin in seiner Doppelrolle auf, als Effenberg wegen Polizistenbeleidigung angeklagt wird. “Zapp” zeigt, wie Mendelin als Berater Effenbergs vor und im Gerichtssaal nicht von dessen Seite wich. Gleichzeitig schrieb er für “Bild” die Artikel über den Prozess, z.B.: “Effes Arschloch-Prozess”, “Effe — Das Urteil ist eine Unverschämtheit”, “Effe spuckt Gift und Galle”.
All das widerspricht der Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.
Und was sagt der Verlag zu den Vorwürfen? Offiziell nichts. “Zapp” berichtet, der “Bild”-Sprecher habe ausrichten lassen, man wisse nichts von einer Geschäftsverbindung zwischen Mendelin und Effenberg.
Danke auch an Thomas C.
Nachtrag, 5. November. Wir haben am Donnerstagmittag den “Bild”-Pressesprecher gebeten, uns zu sagen, ob Mendelin auch in Zukunft für “Bild” über Effenberg berichten wird. Wir haben keine Antwort erhalten.
Nachtrag, 30. November. Inzwischen haben wir vom “Bild”-Pressesprecher die Zusage bekommen, noch in diesem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.
Nachtrag, 5. Januar. Tatsächlich hat uns der “Bild”-Pressesprecher noch 2005 geantwortet. Am 24. Dezember teilte er uns mit:
1. Wir haben Ihre Vorwürfe gegen Hr. Mendelin geprüft. Daraus hat sich für uns nach wie vor kein Nachweis für eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Effenberg ergeben. Als was ihn verschiedene Medien, egal aus welchem Verlag, bezeichnen, sagt ja noch nichts über einen wirklichen Tatbestand aus. Da werden Sie mir sicherlich zustimmen.
Zudem liegt uns eine Eidesstattliche Erklärung von Hr. Mendelin vor. Für uns gibt es keinen Anlaß daran zu zweifeln.
2. Wie bereits erwähnt ist Hr. Mendelin freier Autor, insofern kann ich Ihnen nicht sagen ob, wann oder über was er das nächste Mal für BILD schreibt.
Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.
Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:
Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.
In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.
Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:
Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).
So stand es am 10. Juni in “Bild” (und steht noch so bei Bild.de).
Der Deutsche Presserat hat die “Bild”-Zeitung deshalb jetzt öffentlich gerügt*. Die “Tatsachenbehauptung” in der Überschrift ist laut Presserat eine “Vorverurteilung” und als Verstoß gegen Ziffer 13 des Pressekodex“nicht akzeptabel”. Weiter heißt es (mit Hinweis auf die Pressekodex-Ziffer 8):
“Zudem wurde ein Foto des vermeintlichen Täters veröffentlicht, auf dem er klar erkennbar ist. Dadurch wurden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt.”
Und es ist, um es mal so zu sagen, nicht die erste Rüge, die gegen “Bild” ausgesprochen wurde. Im Gegenteil: Die “Bild”-Zeitung wird überdurchschnittlich häufig gerügt (allein in den letzten zehn Jahren fast 70-mal) und begeht viele Verstöße immer wieder.
Den aktuellen Anlass nutzend, dokumentieren wir alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung (zunächst von 2002 bis 2004).
PS: Nicht gerügt wurde die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie im August 2005 mit großer Konsequenz immer wieder gänzlich unverfremdete Fotos von der minderjährigen Tochter einer Frau zeigte, die neun ihrer Kinder getötet haben soll. Auf Nachfrage erfahren wir vom Beschwerdereferenten, dass eine von uns eingereichte Beschwerde den Presserat jedoch dazu veranlasste, eine Missbilligung der “Bild”-Berichterstattung auszusprechen.
*) “Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” (Pressekodex Ziffer 16 mit einem Link von uns.)