Wie weit Neugierde und Darstellung gehen dürfen, ist keine Frage von Boulevard-Journalismus. sondern jeder Berichterstattung. Und die Antwort lautet: So weit wie nötig — nötig, um den Leser zu grundlegenden Entscheidungen zu befähigen, um ihm die Möglichkeit der Einschätzung (…) zu geben.
Das jedenfalls behauptet “Bild”-Chef Kai Diekmann in einem Beitrag für das unlängst erschienene, aktuelle “Jahrbuch” des Presserats. Und was “Bild” unter “so weit wie nötig” versteht, wird ebenfalls aus der Veröffentlichung des Presserats deutlich: häufig zu weit nämlich. Schließlich ist “Bild” wieder einmal das meistgerügte Medium.
Inwiefern eine unzulässige Vorverurteilung dem “Bild”-Leser “die Möglichkeit der Einschätzung” gibt oder warum für “Bild” ein einfacher Landarzt “eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung” ist, zeigt unsere Übersicht der “Bild”-Presseratsrügen 2006.
In einem Beitrag für das Jahrbuch 2007 des Deutschen Presserates schreibt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann unter dem Titel “Boulevard und Persönlichkeitsrechte — wie weit darf die Neugierde gehen?” unter anderem über einen Fall wie den von Horst Seehofer:
Wenn ein Minister der Partei für freie Liebe ein außereheliches Verhältnis hat, liegt das im Rahmen des Programm- wie Lebensentwurfs, ist stimmig und allein seine Angelegenheit; wenn der Minister allerdings einer Partei angehört, die sich ausdrücklich zum christlichen Familienbild bekennt, ist die Verletzung eines Sakraments von ganz anderer Qualität, wenn auch allein nicht notwendig ausreichend, um die Publizierung zu rechtfertigen.
Kommt jedoch hinzu, dass jener Politiker sein vordem mustergültiges Eheleben zu Wahlen plakatiert, das weniger dauerhafte Familienglück der politischen Gegner als Ausweis charakterlicher Defizite bespöttelt, darf schon aus Gründen der Waffengleichheit die öffentliche Neugier sehr weit gehen1) — zumal wenn sich der Minister um den Vorsitz eben jener christlichen Partei bewirbt.2)
Die entgegengesetzte Ansicht, wonach Privatangelegenheiten grundsätzlich nichts in den Medien zu suchen hätten, muss die Frage beantworten, ob nicht gerade dieser Weg zu einer Verfälschung des Wählerwillens führt, wenn dem Wähler die Integrität des Kandidaten wichtiger ist als irgendein Parteiprogramm. Dass Voten auf der Grundlage charakterlicher Profile darüber hinaus weitaus lebensklüger sind als nach programmatischen Vorgaben, ist zudem offensichtlich. (…) Auch dies ist ein Grund, nicht allzu hochmütig auf Homestories3) und Familienportraits herabzublicken, die Aufschluss über den wahren persönlichen Wertekanon geben. Für das Votum des Wählers, dessen souveräne Entscheidung auch hinsichtlich seiner Informationsquellen ohne Dünkel geachtet werden sollte, ist dieses Genre der Berichterstattung vermutlich wichtiger als politische Analysen.
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Anmerkungen von uns:
1) Erstaunlicherweise nannte die “Bild”-Zeitung die Enthüllungen über Seehofers Privatleben, die nach Ansicht des Chefredakteurs geradezu staatsbürgerliche Pflicht waren, zunächst “schmutzig”:
2) Notfalls finden sich aber offenbar auch andere Vorwände Gründe, um über das Privatleben von Politikern zu berichten. So berichtete die “Bild am Sonntag”, deren Herausgeber Diekmann ist, am 12. August in großer Aufmachung darüber, dass ein führender SPD-Politiker von seiner Frau getrennt lebe und die Scheidung laufe; mit einer anderen Frau habe er vor einigen Monaten ein Kind bekommen. Der “BamS”-Artikel rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass auf der offiziellen Homepage des Bundestages nicht die richtige Zahl der Kinder des Politikers angegeben gewesen sei.
3) Ob damit Diekmanns frühere Selbstverpflichtung hinfällig ist, vor dem Hintergrund des sogenannten Caroline-Urteils in Zukunft auf Homestorys über Politiker zu verzichten, um sich nicht den Vorwurf der “Hofberichterstattung” auszusetzen, wissen wir nicht.
Irrste Zeitung der Welt (…) wird nach 28 Jahren eingestellt
Nein, nicht was Sie jetzt denken…! (“Bild” ist ja auch schon 55.)
“Bild” berichtet heute bloß darüber, dass das US-Magazin “Weekly World News” (in dem “alles garantiert erfunden” sei) eingestellt werde. Und zum vermeintlichen “Aus und vorbei”* druckt “Bild” heute “noch einmal die besten Schlagzeilen der ‘WWN'”, also beispielsweise:
“Russen klonen 600 Hitlers!” — “Hitler war ein Vampir – darum war er tagsüber so unentspannt” — “Staubsauger saugt Deutschem das Gehirn raus!” — “Deutscher Erfinder kann aus Katzen Benzin machen – für eine Tankfüllung reichen 20 Miezen” — “UFO-Sekte will jetzt Hitler klonen!” — “Wird süßer Knut jetzt totgespritzt?” — HALT! STOPP! Die letztendreiBeispiele stammen ja gar nicht aus den “WWN” und sind uns hier leider irgendwie dazwischengerutscht…
Aber wo wir gerade schon bei irren Schlagzeilen sind, am 8.1.1996 beispielsweise berichtete “Bild”:
Nach Blitzschlag — Mann friert nie mehr Elektriker Harold Deal wurde vom Blitz getroffen. So heftig, daß das Kleingeld in seiner Hosentasche zu einem Klumpen verschmolz. Nebenwirkung: Seitdem friert der Amerikaner nicht mehr. Der Handwerker aus South Carolina kann selbst bei minus 20 Grad Celsius mit Shorts und T-Shirt ins Freie gehen.
Am 27.8.1999 hieß es:
Nach einem Blitzschlag: Frau steht unter Strom (…) Kein Witz! Flaminia Cima (29) aus Cremona (Norditalien) wurde von einem Blitz getroffen und überlebte. Seitdem sprechen Ärzte von ihr als “medizinisch höchstseltenen Fall”. Denn der Blitzschlag hat die Frau elektromagnetisch dermaßen aufgeladen, dass es ihr unerträglich ist, mit anderen Elektro-Abstrahlern in Berührung zu kommen. Sie darf kein Fernsehen mehr gucken, Computer, Telefone, Küchengeräte, sogar das Radio, von allem muss sie die Finger lassen. Inzwischen ist der Strom abgestellt, sie hat Kerzen aufgestellt.
Und am 14.7.2005:
Beim Knutschen von Blitz getroffen Stockholm – Magnus (20) und Elin (19) aus Göteborg (Schweden) lernten sich am Strand kennen, küßten sich. Als ein Unwetter aufzog, suchten sie unter dem Dach einer Hütte Zuflucht. Beim Knutschen wurden sie plötzlich von einem Blitz getroffen! Beide bekamen einen starken Stromschlag ab. Das Wunder der Liebe: Sie wurden kaum verletzt.
Womit wir immerhin wieder bei der heutigen “Bild” angelangt wären. Denn heute berichtet “Bild” mit zwei Wochen Verspätung auf der Titelseite unter der Überschrift “1. Papst-Wunder?”(siehe Ausriss), dass ein italienischer Polizist einen Blitzeinschlag offenbar unbeschadet überlebt hat.
Das Fragezeichen ist angebracht — nicht nur, weil im Pressekodex steht: “Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.” Und auch nicht, weil beispielsweise ilGiornale.it schrieb: “Es wird kein Wunder gewesen sein…”
Nein, um das erste Papst-Wunder kann es sich schon deshalb nicht handeln, weil “BILD-Vatikan-Sonder-Korrespondent” Andreas Englisch, der die heutige Meldung verfasste, schließlich schon am 28. August vergangenen Jahres Zeuge eines Papst-Wunders geworden war — des legendären “Wunders von Castel Gandolfo”!
*) Dass die “Weekly World News” offenbar nur ihre Print-Ausgabe einstellt, um ausschließlich im Internet weiterzuarbeiten, verschweigt “Bild” ebenso wie die Tatsache, dass “Bild” selbst in der Vergangenheit nicht davor zurückschreckte, unter Berufung auf “die US-Zeitschrift ‘Weekly World News'” deren Fake-Meldungen (“Castro trained killer sharks to attack U.S.”) mehr oder weniger distanzlos (“Schickt Castro Hai-Guevaras nach USA?”) weiterzuverbreiten…
Mit Dank an Max M. für die Anregung sowie Silke und Mandy fürs Italienisch.
Am Sonntagmorgen riss ein Falschfahrer auf der A 28 bei Oldenburg in Niedersachsen in offensichtlich selbstmörderischer Absicht vier weitere Personen mit in den Tod — daswarvielerortszulesen.
Der Pressekodex ruft bei Selbsttötung zu “Zurückhaltung” auf (Ziffer 8.5), insbesondere auch was die Identität der Opfer angeht, und tatsächlich hat sich die “Bild”-Zeitung für ihre Verhältnisse viel Mühe gegeben: Obwohl die Pressemitteilung der Polizei den Wohnort des Mannes nennt, spricht “Bild” von “einer Kreisstadt in Niedersachsen”. Der Nachname des Verstorbenen wurde abgekürzt, der Vorname seiner Ehefrau offenbar geändert, bei den Kindern werden gar keine Namen, nur die jeweiligen Alter genannt, und die Berufe des Mannes und seiner Frau sollten auch keine allzu deutlichen Identifikationsmerkmale sein.
Also alles einigermaßen ordentlich gelöst? Ja, beinahe…
Der Presserat hat die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über eine junge Frau missbilligt, die ihr neugeborenes Kind in einer Plastiktüte im Gebüsch vor einem Krankenhaus abgelegt haben soll, wo es kurz darauf verstarb. Nach der Mutter war gefahndet worden; “Bild” zeigte jedoch auch noch, nachdem sie sich gestellt hatte, mehrmals Fotos von ihr, auf denen sie trotz eines winzigen Augenbalkens leicht zu identifizieren war (wir berichteten).
Auf unsere Beschwerde beim Presserat erwiderte die Rechtsabteilung der Axel-Springer-AG, es handele sich bei der Frau um eine “relative Person der Zeitgeschichte”, daher sei eine identifizierende Berichterstattung möglich gewesen. Die Erkennbarkeit habe sich nicht aus der Berichterstattung der Zeitung, sondern “bereits aus dem Fahndungsaufruf der Polizei” ergeben, erklärte Springer laut Presserat. Außerdem sei der Sachverhalt im Ort Stadtgespräch gewesen.
Der Beschwerdeausschuss widersprach:
Der Ausschuss erkennt kein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte der Frau überlagert hätte. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass nach der Betroffenen mit Hilfe einer Kameraaufnahme gefahndet wurde. Mit dem Auffinden der jungen Frau erlosch jedenfalls das Fahndungsinteresse der Polizei (…). Danach hätte die Zeitung auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen.
Die Artikel in “Bild” (Rhein-Neckar) vom 2., 3. und 5. März verstießen gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 des Pressekodex, befand der Presserat und sprach eine Missbilligung* aus. Auch den Einwand der Axel-Springer-AG, unsere Beschwerde sei “gewerblich motiviert” und “rechtsmissbräuchlich”, wies er zurück.
*) Es besteht nach der Beschwerdeordnung des Presserates “zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.
Und das Fachblatt “kress report” berichtet nun von einem Brief, den “Bild”-Chef Kai Diekmann offenbar an den Presserat geschickt hat, weil “Bild” die Aldi-Rüge “nicht nachvollziehen” könne. Weiter heiße es in Diekmanns Brief:
Nach Vorstellung des Presserates darf nicht über Preise und Bezugsquellen eines neuen Produktes berichtet werden. Sie ziehen die Grenze des Zulässigen schon bei Angabe von Telefonnummer und Internetadresse. Jede deutsche Publikation wäre danach künftig gezwungen, den Service-Charakter ihrer Berichterstattung radikal zu beschneiden.
Beigefügt sei dem Brief an den Presserat (der angeblich kein Alleingang Diekmanns sei, sondern von vielen deutschen Chefredakteuren unterstützt werde) ein “Ordner mit 100 Seiten aus 100 aktuellen Zeitungen und Zeitschriften”. Ob “Fahrradzubehör in der ‘Süddeutschen’, Motorradanzüge in der ‘FAZ’, (…) die neue ICE-Strecke Frankfurt-Paris in der ‘FR’, Osterdeko in ‘BamS’ oder die neue H&M-Edelmarke Cos in ‘Bild’ selbst” — alle Artikel enthielten ebenfalls konkrete Angaben zu Anbietern, Preisen, Bestellrufnummern oder Online-URLs. Laut “kress” hat “Bild” zwar ausdrücklich darauf verzichtet, alle Artikel als Beschwerde einzureichen, bittet den Presserat aber um Prüfung der “eingereichten Einzelfälle” und darum, die eigenen Standards “den aktuellen Leserbedürfnissen sowie einer modernen Wirtschaftsberichterstattung anzupassen”.
Beim Presserat, heißt es, begrüße man die “transparente Diskussion” und verspreche, sich mit dem “interessanten Material, das unsere Spruchpraxis kritisch begleitet”, eingehend zu befassen.
Ab morgen gibt’s beim Lebensmittel-Discounter ALDI auch Urlaub! BILD hat die besten Angebote jetzt schon recherchiert.
Die “besten Angebote” waren dabei sämtliche Angebote, und die “Recherche” bestand mutmaßlich daraus, sie aus einer für den kommenden Tag gebuchten Aldi-Anzeige abzuschreiben. Über die Tatsache, dass Aldi Billigreisen anbieten wird, hatte “Bild” übrigens bereits Ende 2006 zweimal berichtet und zwei Tage nach der gerügten Meldung anhand falscher Zahlen gejubelt: “Deutschland fliegt auf ALDI-Urlaub”. (Dies ist nicht Bestandteil der Rüge.)
Gegen die Entscheidung des Presserates hatte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann heftig protestiert, und im Blatt heute ist die Erwiderung von “Bild” länger als die Rüge selbst (siehe Ausriss). “Bild” bleibt dabei:
Wir glauben, dass BILD-Leser sich für diese Informationen interessieren und dass es zur Aufgabe einer Zeitung gehört, darüber zu berichten.
Übrigens: In der vergangenen Woche wurde durch Recherchen der “Lebensmittelzeitung” bekannt, dass Aldi seine “Preisgarantie” aus dem vergangenen Herbst aufgegeben hat, die Preise von rund 200 Produkten einzufrieren (“Bild” berichtete). Darüber berichteten in den vergangenen Tagen u.a. “Spiegel Online”, “Welt”, manager-magazin.de, “Hamburger Abendblatt”, “Süddeutsche Zeitung”, “Frankfurter Allgemeine Zeitung” und “Berliner Zeitung” sowie die Nachrichtenagenturen AFP und ddp.
“Bild”-Leser dagegen scheinen sich für diese Art von Informationen nach Ansicht der “Bild”-Zeitung nicht zu interessieren. Wir konnten keinen noch so kleinen Hinweis auf die Aldi-Preiserhöhungen in der “Bild”-Zeitung entdecken.
Aus dem Newsletter Nr. 12 des Deutschen Presserates
Die Rechtsabteilung der [“Bild”-]Zeitung weist den Vorwurf zurück, dem großen Anzeigenkunden [Aldi] sei eine Gefälligkeit erwiesen worden. Für den Artikel habe es einen publizistischen Anlass gegeben. Erstmals sei ein Discounter ins Reisegeschäft eingestiegen; alle Medien hätten darüber berichtet.
Und noch etwas: Nach Angaben des Presserates (siehe rechts) begründete die Rechtsabteilung von “Bild” die Zulässigkeit des freundlichen Aldi-Werbe-Berichts ihm gegenüber damit, dass es für den Artikel einen publizistischen Anlass gegeben habe: Erstmals sei ein Discounter ins Reisegeschäft eingestiegen. Das ist falsch, und “Bild” weiß es. Am 14. Dezember 2006 schrieb das Blatt:
Nachdem die Supermarktkette “Lidl” am 6. Dezember mit einem Online-Reisebüro gestartet ist, zieht der Marktführer nach: Ab dem 5.1.2007 können Sie auch bei “Aldi” Urlaub buchen!
Störer im Stadt-Bild: Wie 50 junge Münchner mit der Macht der Medien spielen (jetzt.sueddeutsche.de, Roland Schulz)
Die Schlagzeile war gewohnt gewaltig und ungewohnt absurd: ?Leser wehrt euch! 23 Exkremisten dönern deutsche Buben zu Tode? war am 19. Februar in München auf den Plakaten zu lesen, mit denen ?Bild? seine Zeitungskästen bestückt. Ein Scherz? Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine gefälschte Schlagzeile handelte.
Armes Opfer “Bild”-Zeitung (taz.de)
Presserat weist den Vorwurf des Springer-Blatts zurück, die jüngste Schleichwerbung-Rüge sei politisch motiviert.
Wahlkampf im Internet (sf.tv, Video, 3:55 Minuten) Flugblätter verteilen und öffentliche Brandreden halten war gestern. Auch in der Schweizer Politik gilt zunehmend: Wer neue Wähler mobilisieren will, geht mit seiner politischen Botschaft online. 10vor10 zeigt gelungene Beispiele und erste Gehversuche von Netz-Kampagnen unterschiedlichster politischer Couleur.
Tausendundein Missverständnis
(spiegel.de, Yassin Musharbash)
Irgendwo zwischen BBC, CNN, al-Dschasira und al-Qaida, da muss doch die verflixte Wahrheit liegen! In Lugano diskutierten arabische und westliche Medienexperten darüber, warum sie einander einfach nicht verstehen. Die magischen Momente: Debatten voller Selbstkritik.
?Absurd?, sagte Fischer. Und kam nicht (tagesspiegel.de, Thomas Eckert und Joachim Huber)
Jörg Thadeusz will sie alle, aber nicht alle wollen zu ihm. Ein Gespräch über Gäste und ?Jörgs Allerlei?.
Kürzlich hatte sich ja (wie berichtet) die “Bild”-Zeitung öffentlich darüber beschwert, dass der Presserat sie für einen Fall von Schleichwerbung gerügt hat. In einer Pressemitteilung hieß es, der Presserat habe die Rüge ausgesprochen, “um in einwandfreie journalistische Arbeit politisch einzugreifen” und sich bei seiner Entscheidung “offensichtlich von politischen Beweggründen” leiten lassen.
Die Frage, um welche “politischen Beweggründe” es sich dabei handeln soll, wollte “Bild” uns bislang leider nicht beantworten — dafür aber der “taz”*. Und zwar so:
Im Presserat herrsche seit einiger Zeit der Trend, “Schleichwerbung zum Trend zu machen”. Doch diesen Trend gebe es statistisch überprüfbar gar nicht. Der Presserat sorge vielmehr nun für eine Art sich selbst erfüllende Prophezeiung.
Laut “taz” findet der Presserat den “Bild”-Vorwurf “so absurd, dass man sich ‘nicht genötigt sehe, darauf einzugehen'”.
*) Nachtrag, 20.3.2007: Wir sind zwar nicht das tazBLOG, aber…
… die “taz” beginnt ihren Artikel mit den Worten: “Natürlich könnte man es als peinlich einstufen, wenn die Berichterstattung über Urlaubsreisen in einer großen Tageszeitung (Bild) in erster Linie aus den dürren Fakten besteht, die das jene Urlaubsreisen anbietende Unternehmen (Aldi) auch in seinen Anzeigen aufführt.” Jedoch könnte man es (mit Dank an BILDblog-Stammleser Dirty Harry für den Hinweis) natürlich ebenfalls als peinlich einstufen, wenn auch die Berichterstattung über Urlaubsreisen in einer kleinen Tageszeitung (“taz”) in erster Linie aus den dürren Fakten bestand, die das jene Urlaubsreisen anbietende Unternehmen (Aldi) auch in seinen Anzeigen aufführt.
BILD hatte unter Angabe von Preisen über das erstmalige Angebot von Reisen durch einen Lebensmitteldiscounter berichtet und dabei auf eine telefonische Bestell-Hotline und eine Internetseite hingewiesen.
Und tatsächlich war (nachdem “Bild” vorab schon mal berichtet hatte) am 4. Januar folgender Artikel erschienen:
“Bild” schrieb (für alle, die das jetzt nur schwer entziffern können):
Ab morgen gibt’s beim Lebensmittel-Discounter ALDI auch Urlaub! BILD hat die besten Angebote jetzt schon recherchiert. (Hervorhebung incl. Ausrufezeichen von “Bild”)
Es folgten fünf Angebote, weitere Ausrufezeichen sowie der — bereits vom Presserat erwähnte — fettgedruckte Hinweis auf Bestell-Hotline und Internetseite. Dann war der Artikel zu Ende.
Am 5. Januar fand sich in “Bild” folgende halbseitige Aldi-Anzeige mit allen (!) tags zuvor von “Bild” recherchierten (!) Angeboten (die damals übrigens nicht nur die “besten”, sondern auch die einzigen Angebote waren) samt Bestell-Hotline und Internetseite:
Und am 6. Januar meldete “Bild” Vollzug fand sich schließlich noch folgende kleine Meldung auf der “Bild”-Titelseite:
Für “Bild”-Chef Kai Diekmann handelt es sich bei dem ursprünglichen Aldi-Artikel um “einwandfreie journalistische Arbeit”, die (wie es weiter in einer “Bild”-Pressemitteilung heißt) “allein das Informationsinteresse der Öffentlichkeit” befriedigt habe.
Die Rüge des Presserats hingegen sei “inakzeptabel” und stelle einen “massiven Angriff auf das journalistische Selbstverständnis” dar, bei dem sich der Presserat von “politischen Beweggründen” habe leiten lassen*.
*) Um welche “politischen Beweggründe” es sich bei der Entscheidung des Presserats handeln soll, lässt “Bild” offen. Wir haben deshalb bei “Bild” angefragt — und melden uns wieder, sobald wir eine Antwort erhalten haben.
P.S.: Öffentlich gerügt wurde “Bild” zudem für “einen Verstoß gegen die wahrhaftige Berichterstattung nach Ziffer 1 sowie eine unangemessen sensationelle Darstellung (Ziffer 11) und Diskriminierung (Ziffer 12)”. Der Presserat schreibt über den Artikel, “der sich mit der Nutzung eines Hauses als Heim für schwererziehbare Kinder und der Bürgerbewegung gegen dieses Heim befasste”:
Die Zeitung hatte unter der Überschrift “Ein Dorf hat Angst” und “Behörde will Heim für Kindergangster im friedlichen […] eröffnen” berichtet und zudem ein ungekennzeichnetes Symbolfoto beigestellt, das einen mit einem Messer bewaffneten Jungen zeigte. (…) Die Zeitung hatte dadurch insgesamt den Eindruck erweckt, als sollten in dem Heim gefährliche Kinder und Jugendliche untergebracht werden. Durch die übertriebene Beschreibung der Ängste eines Teiles der Bevölkerung wird die Situation unangemessen und nicht wahrheitsgemäß berichtet.