Suchergebnisse für ‘Presserat Bild’

Sarkzoy, Stäheli, DLD, Bush

1. “Sarkozy: 600 Millionen für die Presse”
(deuxzero.de)
Der französische Staat greift massiv in den Markt ein und schnürt ein 600-Millionen-Paket für die sterbende Printbranche: “Alles in allem ein typisch französischer Maßnahmenkatalog. Es wird sich zeigen, ob der französische Staat hier sein Geld gut anlegt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Wettbewerbsbehörde der EU irgendwann einmal anfragt.”

2. Interview mit Albert Stäheli
(persoenlich.com, Matthias Ackeret)
Die NZZ wird immer dünner und sie verliert laufend Abonnenten. Der seit einigen Monaten aktive CEO formuliert Qualität als Ziel: “Unser Ziel ist Klasse. Wir müssen uns durch unsere publizistische Leistung abgrenzen, wir müssen den Mut haben, auch zu definieren, wen wir nicht erreichen wollen.”

3. “Welt ohne Verleger”
(ftd.de, Matthias Lambrecht)
Bericht von der DLD aus München: “Für Michael Arrington ist die Sache klar: ‘Ich würde niemals zu einer Zeitung gehen, das macht einfach keinen Sinn’, sagt der Macher des Technologie-Blogs TechCrunch. Ihn grusele es bei der Vorstellung, mit den hohen Kosten eines Printmediums operieren zu müssen. ‘Tägliche Nachrichten auf Papier zu bringen, ist schlicht absurd.'”

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Leichenfledderei im Zigeunergrab

– Von Eckhard Henscheid –

Déjà Vu?


Im August 1970 erschien das Satiremagazin “Pardon” mit einem 12-seitigen “Extra” zur “Bild”-Zeitung. Den “Pardon”-Machern (darunter Eckhard Henscheid, Wilhelm Genazino, Peter Knorr – und der spätere “Stern”-Redakteur Gerhard Kromschröder, der wie Günter Wallraff u.a. mit Undercover-Reportagen für Aufsehen und Skandale sorgte und dem wir es verdanken, überhaupt von diesem “Pardon Extra” erfahren zu haben) ging es in ihrem “Sonderdruck” vorrangig darum, humorvoll und doch ernsthaft “Bild” auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und “BILD-Lügen” zu entlarven; ungefähr das also, was – knapp 40 Jahre später – auch wir versuchen…

Wir dokumentieren (mit herzlichem Dank an Kromschröder!) jeden Tag eine der “BILD-Lügen” aus dem “Pardon” von damals.

Es scheint, als hätte sich über die Jahre bei “Bild” nicht wirklich viel geändert…

In der Nacht vom 17. zum 18. Juli 1970 wurde in Magstadt bei Sindelfingen (Württemberg) das Grab des zwei Tage vorher beerdigten Rentners Anton Lauster, Mitglied einer ortsansässigen Zigeunergruppe von Unbekannten geöffnet. Aus dem Sarg wurde eine goldene Uhr gestohlen. Ursache der Leichenfledderei war ein Artikel, der am 17. Juni in der BILD-Zeitung erschienen war. Überschrift:

Im Zigeunergrab liegen 45 000 Mark

BILD hatte berichtet, im Grab des “Zigeunerbarons” Lauster befänden sich nach dessen testamentarischem Willen außer den 45 000 Mark Bargeld auch noch Schmuck im Wert von 15 000 Mark, das Bett, in dem Lauster gestorben sei, und sein Lieblingsmantel aus Schafsfell.

Dazu Magstadts Bürgermeister Bohlinger, der alle rechtlichen Angelegenheiten der Familie Lauster betreute und also auch das Testament kannte: Im Grab waren lediglich der Mantel des Toten, ein Ring, zwei Kissen und eine Uhr.

Bohlinger weiter: Rentner Lauster, Vater von 11 Kindern zwischen 3 und 22 Jahren, habe keineswegs über die Geldsummen verfügt, die man ihm angedichtet habe. Es sei völlig absurd, daß er so viel Geld mit ins Grab genommen habe.

Die Witwe des Verstorbenen hatte schon am 17. Juli – noch vor der Grabschändung – gegen die BILD-Zeitung eine Zivilklage wegen Verleumdung und wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingereicht.

Ein Sohn des Verstorbenen nach der Grabschändung: “Hier in der Gegend weiß jeder, daß wir so viel Geld nicht haben.”

Urheber des Berichts, der zu der Leichenfledderei geführt hat, ist das mit BILD zusammenarbeitende Pressebüro Teichmann aus Stuttgart.

Teichmann auf Anfrage von PARDON, woher er seine Informationen bezogen habe: “Das Gerücht geht durch die Straßen von Magstadt.”

Nach der Grabschändung, am 20. Juli, veröffentlichte BILD eine Richtigstellung (siehe Faksimile), die für den Uneingeweihten als solche nicht erkennbar ist.

Der BILD-Chef von Baden-Württemberg, Reinhold Stimpert, auf den BILD-Türken angesprochen:

“Was soll’s? Das gibt allenfalls ‘ne Rüge vom Presserat”.

 
Lesen Sie morgen: “Bild” über eine Autopanne mit Folgen – und was der ADAC dazu sagte. Die BILDblogger sind derweil – wie üblich – noch im Winterschlaf.

Unverbesserlich VI

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”

Aus dem Pressekodex:

“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.

Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten” (siehe auch Kasten).

Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:

Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.

Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.

Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.

Wochenrückblick Nr. 43

Sorge um verdeckte Recherchen, Angst vor heimlichen Ausspähungen und Millionen-Sparpläne beim Schweizer Ringier-Verlag – der Rückblick auf die 43. Kalenderwoche auf medienlese.com.

René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom (Keystone)
Das Bild der Woche: Telekom-Chef René Obermann. Für die Bespitzelung von Betriebsräten und Journalisten wurde die Deutsche Telekom mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet.

Kritisch betrachten die Medien ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts (unser Bericht auf medienlese.com). Jetzt wird befürchtet, dass das Urteil Journalisten an der verdeckten Recherche hindert. Die Frankfurter Allgemeine schrieb von entsetzten Medienexperten, der direkt am Fall beteiligte SF-Chefredaktor Ueli Haldimann von einem “medienfeindlichen Urteil“.

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Rügen haben kurze Beine

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.

Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:

Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.

Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:

Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.

Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.

Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.

  • Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde:
    “Bild”-Rügen 2007

Kein Karrierehindernis

Weil das Geiseldrama von Gladbeck in ein paar Wochen 20-jähriges Jubiläum feiert, gibt es seit gestern eine “neue große BILD-Serie” dazu. In Teil 1 der “neuen, großen Exklusiv-Serie” ging es u.a. auch um das damalige “Medien-Versagen” und “die skrupellosen Gangster, die die Medien benutzten” – also laut “Bild”-Zeitung “ARD, ZDF und die noch jungen Privatsender” sowie “der damalige ‘Express’-Redakteur Udo Röbel” (der zu den Geiselnehmern ins Fluchtauto gestiegen war und sie aus der Kölner Innenstadt gelotst hatte).

“Bild” schreibt dazu:
Die Deutsche Journalisten Unioun kritisierte die Berichte als "abenteuerlich, makaber und wenig mit den ethischen Grundsätzen des Journalismus vereinbar". Der "Deutsche Presserat" stellte fest: "Es hat Journalisten gegeben, die die Grenzen ihres gesellschaftlichen Auftrags überschritten haben."
Und es hat, wie wir hinzufügen möchten, Medien gegeben, die solche Journalisten wenige Monate nach ihrer Grenzüberschreitung abwarben: Udo Röbel wechselte 1989 vom “Express” als stellvertretender Chefredakteur zur “Bild am Sonntag” – und wurde ein paar Jahre später “Bild”-Chefredakteur.

Unverbesserlich V

Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer:

Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(Richtlinie 8.1 des Pressekodex)

Zwar könnte man sich bei “Bild” fragen, ob beispielsweise in Fällen, wo eine Mutter ihr Neugeborenes tötet, eine Ausnahme von dieser “Regel” greife (obgleich das Verhältnis von Ausnahme zu Regel bei “Bild” ohnehin eigentümlich ist). Aber der Presserat hat “Bild” die Antwort bereits gegeben: Nein und nochmals nein. Trotzdem zeigt “Bild” regelmäßig Fotos von Frauen, die ihre Kinder getötet haben oder dessen verdächtigt werden (wir berichteten hier und hier).

Auch heute wieder.

Eine 23-Jährige hat offenbar ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkt und versuchte später sich das Leben zu nehmen. Jetzt steht sie vor Gericht. Der “Tagesspiegel” schreibt:

Die junge Frau (…) will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. (…) Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.

"Diese Mutter-Hände haben ein Baby ertränkt"“Bild” zeigt ein Foto von ihr, auf dem sie gerade besagte Kapuzenjacke anhebt (siehe Ausriss). Nicht einmal einer der bei “Bild” so beliebten kleinen schwarzen Alibi-Balken verdeckt die Augen der jungen Frau.

Bild.de indes zeigte dasselbe Foto verpixelt – allerdings nur im Text. Auf der Bild.de-Startseite war das unverfremdete Foto der Frau geraume Zeit in einem großen Teaser zu sehen.

Ein Versehen? Offenbar schon.

Inzwischen nämlich ist das Foto der 23-Jährigen auch im Text bei Bild.de nicht mehr verpixelt. Und den Teaser von der Startseite können Bild.de-Leser in einer etwas kleineren Version auf der “News”-Seite begaffen:

Das ist immerhin genau so konsequent wie rücksichtslos.

Mit Dank an die überaus zahlreichen Hinweisgeber.

“WM-Knaller” jetzt “Lidl-EM-Paket” mit Wurst

Da soll doch noch mal einer behaupten, die Sanktionen des Presserats wirkten nicht. Im Sommer 2007 hatte der Beschwerdeausschuss nach einigem hin und her dann doch einen “Hinweis” gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen, weil sie ein Jahr zuvor mit ihrem “WM-Knaller von Lidl und BILD” (siehe Ausriss) gegen die Ziffern sechs und sieben des Pressekodex verstoßen hatte (wir berichteten).

In der Begründung führte der Presserat aus:

Nach Meinung des Gremiums gerät im vorliegenden Fall das Ansehen der Presse (Ziffer 6 des Pressekodex) in Gefahr, wenn eine werbliche Veröffentlichung, die redaktionell gestaltet ist, den redaktionellen Aufmacher auf der Titelseite ersetzt. Der Leser erwartet dort weder einen Eigenmarketingbeitrag noch Werbung.

Dadurch, dass an einer Stelle, an der sonst redaktionell berichtet wird, ein Eigenmarketingbeitrag veröffentlicht wurde, wird zudem die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion aufgehoben.

"Lidl-EM-Paket exklusiv in BILD"Das hat man sich bei “Bild” offenbar zu Herzen genommen. Statt eines “WM-Knallers” präsentiert “Bild” heute exklusiv das “Lidl-EM-Paket” (siehe Ausriss). Wer sich am kommenden Montag die “Bild”-Zeitung kaufe, den darin abgedruckten Coupon ausschneide und damit “zu einer der 2600 Lidl-Filialen” gehe, bekomme für “nur einen Euro” sechs Flaschen “Grafenwalder Premium Pils” und ein Paket Grillwürstchen (“Dulano, 350 Gramm”). Das sei “der Party-Hammer”.

Beim “WM-Knaller” gab’s noch für 99 Cent sechs Flaschen “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips”, eine Deutschland-Fahne und keine Wurst. Und der heutige “Eigenmarketingbeitrag” ist, anders als der “WM-Knaller”, auch nicht der “Aufmacher auf der Titelseite” – sondern eine Titelgeschichte.

Eine Kennzeichung als “Anzeige”, deren Fehlen der Presserat beim “WM-Knaller” moniert hatte, sucht man indes auch hier vergeblich.

Aber vermutlich wird dort auf der “Bild”-Titelseite sonst ohnehin nicht redaktionell berichtet. Und der Leser wäre total überrascht wenn doch oder so.

Mit Dank an Steffen H. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 16.6.2008: “Bild” hat es geschafft, in ihrer heutigen, ähm, Berichterstattung über “Bier und Grillen für 1 Euro”, also das “Super-EM-Paket von Lidl und BILD”, bzw. “Die größte EM-Aktion aller Zeiten”, das Wort “Anzeige” unterzubringen. Sogar zwei Mal.

Springers internationaler Doppelpass

Es ist noch nicht allzu lange her, da hatte die große Axel Springer AG (laut Presserat) einem kleinen, unabhängigen Internetangebot, das sich kritisch mit der Springer-Zeitung “Bild” auseinandersetzt, vorgeworfen, es versuche, “sich auf einfachem Wege Material für ihre gewerbliche Tätigkeit zu verschaffen”, und “inszeniere die Wirklichkeit, die sie selbst zum Gegenstand ihrer journalistischen Berichterstattung mache, und verstoße somit selbst gegen journalistische Grundsätze wie Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit”.

Heute nun macht “Bild” auf der Titelseite sowie groß im Sportteil publizistische Angriffe der Polen auf “unsere” Fußball-Nationalmannschaft zum Gegenstand ihrer journalistischen Berichterstattung (siehe Ausrisse) — und schreibt:

Gestern erschien die polnische Zeitung “Fakt” mit einer Fotomontage auf der Titelseite: Michael Ballack mit Pickelhaube aus dem 1. Weltkrieg und Ritter-Umhang des Deutschen Ordens aus dem Mittelalter. (…)

Heute legt “Fakt” nach — eine Zeichnung auf dem Titelblatt zeigt Ballack in einem Trabi, Beenhakker [den polnischen Nationaltrainer] obendrauf. Überschrift: “Leo, besiege die Trabis.” (…)

Nicht zum Gegenstand ihrer journalistischen Berichterstattung macht “Bild” heute, in welchem Verlag “die polnische Zeitung” erscheint, die die deutsche Mannschaft so angreift: “Fakt” ist eine Schwesterzeitung von “Bild”.

Mit Dank auch an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 5.6.2008: “Spiegel Online” findet den Springerschen Doppelpass “pikant” und zitiert den Stellvertretenden Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, Alfred Draxler, der von Pikanterie nichts wissen zu wollen scheint: “Die ‘Fakt’ ist eine journalistisch völlig unabhängige Zeitung, wie die ‘Bild’ auch.” Der Axel-Springer-Verlag habe deshalb auch kein Problem damit, kritisch über das polnische Blatt zu berichten – im Rahmen eines “gesunden Binnenpluralismus”. Marietta Slomka hingegen kommentiert die “Aufregung um antideutsche Berichte” im aktuellen “heute journal” mit Süffisanz: “Die deutsche ‘Bild’ macht also Schlagzeilen mit den Schlagzeilen der polnischen ‘Bild’. Na, das trifft sich ja gut…” Und bei n-tv spricht man sogar von einer möglicherweise “geschickt inszenierten Medienkampagne” und bilanziert: “Ein Skandal, produziert vom Springer-Verlag.” Nun ja.

Unverbesserlich IV

Der Presserat hat “Bild” für dergleichen schon gerügt und Vergleichbares missbilligt. “Bild” ist das offenbar schnurz. Und so steht auch heute eigentlich außer Frage, dass die Art und Weise, wie “Bild” über “die Baby-Werferin” berichtet (siehe Ausriss), der journalistischen Berufsethik widerspricht und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt* – um so mehr, als “Bild” selbst berichtet, dass die Frau, die “Bild” beim Vornamen nennt und abbildet, psychisch krank und “nicht in U-Haft, sondern in eine psychiatrische Klinik” gebracht worden sei (siehe Kasten).

Aus dem Pressekodex

“Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”
(Ziffer 13, Richtlinie 13.1)

Und es ist mehr als fraglich, ob es die Sache irgendwie besser macht, wenn “Bild” über die großen Lettern “Das ist die Baby-Werferin” deutlich kleiner schreibt: “Junge Mutter aus Schöneberg auf dem Weg zum Haftrichter. Er glaubt:”

*) Was den kleinen schwarzen Balken über der Augenpartie der Frau anbelangt, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion bereits 2004 ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.

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