Eine Frau hat mehreren Rentnern Lügengeschichten erzählt und ihre Opfer dabei um viel Geld gebracht: Mal behauptete sie, dass sie ein Vermögen auf einem Schweizer Konto liegen hätte, an das sie aber nur rankäme, wenn man ihr Geld für Notar und Anwalt leiht; mal sagte sie, dass sie Probleme bei der Rückzahlung eines Darlehens hätte. Die Männer gaben ihr teilweise sechsstellige Summen, die sie nie wiederbekamen — insgesamt 1,5 Millionen Euro soll sich die Frau auf diese Weise ergaunert haben. Vergangene Woche wurde sie zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Bild.de und die Frankfurt-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichteten über den Prozess:
(Zur Unkenntlichmachung: Verpixelung links und Augenbalken rechts durch “Bild”, der Rest durch uns.)
Der Autor schildert in seinem Text auch das Vorgehen der Frau und schreibt als Einleitung in “Bild”:
DIE MASCHE DER ROMA:
Bei Bild.de wurde daraus eine Zwischenüberschrift:
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Taten der Frau mit ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu tun haben. Und es gibt genauso wenig Anhaltspunkte dafür, dass man diese “Masche” als eine “der Roma”, wohlgemerkt im Plural, bezeichnen kann.
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Genau das befürchtet die Initiative Sinti-Roma-Pride. Sie hat einen Offenen Brief an die “Bild”-Redaktion geschrieben. Zu dem “zutiefst rassistischen, reißerischen und unzutreffenden” sowie “antiziganistischen Zusatz” im “Bild”-Artikel heißt es dort:
Als Angehörige der Ethnie selbst würden wir gerne mehr darüber erfahren, wieso das unsere Masche ist und wieso wir alle trotz dieser uns fest zugeschriebenen Masche selbst noch keine 1,5 Mio. € erwirtschaftet haben, weil wir dahinter noch nicht gekommen sind, da der Großteil der deutschen Sinti und Roma eben nicht kriminell ist, sondern ganz normal einer geregelten Arbeit nachgeht.
Die Nennung der ethnischen Herkunft der verurteilten Betrügerin findet Sinti-Roma-Pride auch deswegen so auffällig, weil eine solche Nennung an andere Stelle ausbleibe: Wenn Roma und Romnja Opfer sind, wie beim rassistischen Anschlag in Hanau, bei dem auch zwei Roma und eine Romni getötet wurden. Der “Bild”-Redaktion schreibt die Initiative:
Wir als Interessenvertretung für Sinti und Roma, fragen uns angesichts dieser ungleichwertigen Benennung von Tätern und Opfern, welches Motiv Sie bei diesem sich immer wieder wiederholenden Vorgehen verfolgen.
1. Zum Begriff Fremdenfeindlichkeit (blog.tagesschau.de, Marcus Bornheim)
Nach der Tat von Hanau wurde viel über die Verwendung der Begriffe “fremdenfeindlich” und “rassistisch” diskutiert. ARD-aktuell-Chefredakteur Marcus Bornheim stellt dazu fest: “Zum Teil war es und ist es so, dass fremdenfeindlich auch als vermeintliches Synonym für rassistisch verwendet wurde und wird. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn der Begriff rassistisch als zu stark empfunden wird. Rassistische Taten sollten aber auch so benannt werden. Die unglaubliche Tat von Hanau war rassistisch. Punkt.”
Weiterer Lesehinweis: Auf Twitter äußert sich dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger zur Sprachregelung, die man bei der Agentur gefunden habe.
2. Links: @Bild-Chef @jreichelt beschwert sich über Journalisten, die verfrüht die Niederlage der AfD verkündet haben. Rechts: … (twitter.com, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier stellt auf Twitter zwei in ihrer Aussage höchst konträre Screenshots von “Bild” und “Bild”-Chef nebeneinander. Dabei geht es um das Abschneiden der AfD bei der gestrigen Bürgerschaftswahl in Hamburg. Niggemeier resümiert: “Es ist der ganz normale, alltägliche Realitätsverlust, die Selbstblindheit und der Fanatismus des Bild-Chefredakteurs.”
3. SPIEGEL schafft Ombudsstelle (spiegel.de)
Mehr als ein Jahr nach dem Fall Relotius hat der “Spiegel” eine sogenannte Ombudsstelle eingerichtet. Es handelt sich um ein aus drei Personen bestehendes Gremium, das “Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Berichterstattung entgegennimmt und diesen nachgeht”. Auch der anonyme Meldeweg über die Adresse eines externen Rechtsanwalts sei möglich.
4. Twitter will Tweets mit Lügen farblich kennzeichnen (golem.de, Tobias Költzsch)
Nach Angaben von NBC News testet Twitter ein System zur farblichen Kennzeichnung von Falschbehauptungen und Lügen. Dies könnte in Hinblick auf die kommenden US-Präsidentschaftswahlen im November interessant werden, bei denen mit einem erhöhtem Aufkommen von Unwahrheiten zu rechnen ist.
5. Subventionen für Print (taz.de, Daniel Bouhs)
Daniel Bouhs berichtet von den widersprüchlichen Positionen der Zeitungsbranche zu staatlichen Subventionen. 40 Millionen Euro wolle die Bundesregierung im nächsten Haushalt zur Verfügung zu stellen — für die einen die Bedrohung verlegerischer Unabhängigkeit, für die anderen die längst fällige, jedoch aus ihrer Sicht viel zu niedrige Unterstützung.
6. So hemmungslos verbreiten Neonazis rechtsextreme Musik auf Telegram (vice.com, Muriel Kalisch & Sebastian Meineck)
“Wenn Neonazis keinen Bock auf Stress haben, gehen sie zu Telegram.” Muriel Kalisch und Sebastian Meineck haben sich die WhatsApp-Alternative angeschaut, die sich zu einer der wichtigsten Plattformen für Rechtsextreme entwickelt habe: “Mindestens 57 Gruppen und Channels von rechtsextremen Bands lassen sich in der Chat-App finden. Hier machen sie, was sie auf vielen Plattformen sonst nicht mehr dürfen: Sie teilen verbotene Musik, informieren über Konzerte, verkaufen CDs und T-Shirts.”
Weiterer Lesehinweis: Gesucht: Influencer*in, jung rechts (correctiv.org, Alice Echtermann): “Mit großem Aufwand bauen Neue Rechte ein Netzwerk von Medien und Influencern auf, in dem oft Desinformation verbreitet wird. Junge Youtuber wie Niklas Lotz mit seinem Kanal ‘Neverforgetniki’ oder Naomi Seibt profitieren davon.”
1. Morde im “Milieu”: Was “Bild” über Hanau spekulierte (uebermedien.de, Stefan Niggemeier, Video: 3:37 Minuten)
Als ob es die NSU-Morde sowie die damaligen Fehlspekulationen und falschen Täterzuschreibungen nie gegeben hätte, fuhr die “Bild”-Redaktion in einer Live-Sendung die wildesten Theorien auf und spekulierte immer wieder, dass es sich bei den Morden in Hanau vermutlich um Taten in einem “kriminellen Milieu” handle. Medienbeobachter Stefan Niggemeier hat die einschlägigen Zitate in einem dreiminütigen Video zusammengeschnitten. Ein Video, das auf Youtube übrigens auf Veranlassung des Axel-Springer-Konzerns umgehend gesperrt wurde.
Weiterer Lesehinweis: Siehe auch unsere aktuelle Berichterstattung: Spekulationen zum Täter von Hanau: Warum “Bild live” der letzte Mist ist.
2. Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy (augsburger-allgemeine.de, Michael Stifter)
Im Interview mit der “Augsburger Allgemeinen” hatte sich die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth wie folgt geäußert: “Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht — von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.” Daraufhin war sie von Tichy und Broder verklagt worden. Tichys Verfahren sei vom Landgericht Stuttgart gestern abgewiesen worden. Roths Kommentar: “Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen”.
3. Blaulicht-Fotograf klagt gegen Feuerwehr (ndr.de, Melanie Boeff, Video: 5:19 Minuten)
Für die sogenannten “Blaulicht-Fotografen” wird die Arbeit immer schwieriger. Zunehmend würden Feuerwehren ihre Einsätze selbst fotografieren und die Bilder den lokalen Medien zum Kauf anbieten. Meist sind es die spektakuläreren Bilder, denn freie Fotografen treffen naturgemäß erst später ein. Nun will ein Blaulicht-Fotograf diese Praxis gerichtlich überprüfen lassen und hat Klage eingereicht.
5. Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden (reporter-ohne-grenzen.de)
In Zusammenhang mit der beginnenden Anhörung über die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange aus Großbritannien melden sich die Reporter ohne Grenzen (ROG) zu Wort. Die Organisation mahnt die britischen Behörden in einem eindringlichen Appell, dem Auslieferungsgesuch der USA nicht stattzugeben und Assange stattdessen aus humanitären Gründen freizulassen. Eine ROG-Delegation werde während der gesamten Anhörungswoche als Prozessbeobachter im Woolwich Crown Court in London zugegen sein.
6. Immer mehr Angriffe auf Medienschaffende (mmm.verdi.de)
Die Linksfraktion hat sich mit einer Kleinen Anfrage an das Bundesinnenministerium gewandt und sich nach der Anzahl der “Angriffe auf Medienschaffende durch Neonazis” erkundigt. Laut Ministerium sei die Zahl von Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende von 93 Fällen im Jahr 2018 auf 104 Fälle im Jahr 2019 gestiegen. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung den Straftaten nicht ausreichend nachgehe beziehungsweise zu wenig im Vorfeld unternehme. Gewerkschaftsvertreterin Tina Groll dazu: “Es wird endlich Zeit, dass die Bundesinnenministerkonferenz aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und geeignete Maßnahmen auf den Weg bringt, um Medienschaffende besser zu schützen.”
Nun wird Christine Lieberknecht also doch nicht Übergangsministerpräsidentin in Thüringen. Die CDU-Politikerin und frühere Ministerpräsidentin des Landes habe “ihre Bereitschaft zurück gezogen, eine Übergangsregierung bis zur Durchführung von schnellen Neuwahlen anzuführen”, berichtet die “Thüringer Allgemeine”:
“Ich bin aus der Debatte raus”, sagte sie am Mittwochmorgen unserer Zeitung. Sie habe sich von Anfang an nur für die Lösung von Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bereit erklärt. Doch der Widerspruch zu ihrer CDU, die keine schnellen Neuwahlen wolle, lasse sich “nicht auflösen”.
Einzige Alternative für Lieberknecht ist nun eine Koalition von Linke und CDU. “Wer jetzt keine Neuwahlen will, muss Bodo Ramelow mit verlässlicher Mehrheit zurück ins Ministerpräsidentenamt verhelfen und dann am besten mit ihm in eine Regierung gehen, ob das nun Projekteregierung oder anders heißt”, sagte sie.
Christine Lieberknecht sagt also, sie sei nur für die Lösung von Bodo Ramelow zu haben gewesen, sie begründet ihre Absage mit der Haltung der CDU und plädiert nun für eine Rückkehr Ramelows ins Ministerpräsidentenamt.
In einer ersten Meldung bei Bild.de klang das etwas anders. Die Redaktion verdrehte Lieberknechts Rückzug zu dieser Schlagzeile:
Und auch bei Twitter verkündete “Bild” die “BREAKING NEWS”:
Die Behauptung, dass Bodo Ramelow “einen Korb” bekommen hat, passt auch viel besser in die Kampagne, die die “Bild”-Medien seit einigen Tagen fahren:
Bild.de hat die Überschrift des Artikels zur Entscheidung von Christine Lieberknecht inzwischen geändert. Sie lautet nun:
Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:
… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:
Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)
Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.
Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:
Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!
“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:
Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)
Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.
Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.
Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:
Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.
Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.
Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:
Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.
(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)
Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.
Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.
Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:
Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren
unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar
Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!
Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos
Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.
Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt
Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:
Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren
AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.
Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:
Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.
*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Heute ist Freitag, und damit läuft heute vermeintlich das Ultimatum des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ab, das dieser Syriens Machthaber Baschar al-Assad gestellt haben soll. Jedenfalls behaupten Bild.de und “Bild”-Redakteur Julian Röpcke so was:
Erneute Zuspitzung im Kampf um die syrische Provinz Idlib — letzte Rebellenhochburg gegen Assad und Heimat von mehr als drei Millionen Zivilisten.
Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von 48 Stunden: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.
Die Türkei stellt der syrischen Regierungsarmee ein Ultimatum zum Rückzug in der Provinz Idlib hinter die türkischen Beobachtungsposten. Sollten sich die syrischen Soldaten nicht bis Ende des Monats hinter diese Linie zurückgezogen haben, werde die Türkei sie zurücktreiben, drohte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan am Mittwoch.
Noch bevor er seinen falschen Artikel bei Bild.de veröffentlichte, verbreitete Röpcke auch bei Twitter das falsche Ultimatum. MehrereLeutewiesen ihn auf den Fehler hin. Dennoch landete der heutige Freitag als vermeintliches Ultimatum in Röpckes Beitrag. Als dann die “Bild”-Politikredaktion diesen Beitrag bei Twitter verlinkte, wiesen erneut mehrereLeute auf den Fehler hin. Auch das brachte nichts.
Erst heute reagierte Julian Röpcke: Er löschte nach eigener Aussage “zwei Tweets”. Seinen Artikel bei Bild.de korrigierte er hingegen nicht — er steht nach wie vor falsch online.
Mit Dank an Luca für den Hinweis!
Nachtrag, 8. Februar: Bei Bild.de haben sie den Fehler korrigiert. In der Dachzeile steht nun: “ULTIMATUM GESTELLT”. Und im Artikel:
Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von drei Wochen: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.
Am Ende des Beitrags gibt es einen Hinweis auf die Korrektur:
Nachtrag: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, ein Teil des Ultimatums beziehe sich auf Freitag, den 7. Februar. Dies ist nicht der Fall. Das Ultimatum Erdogans an Assad gilt vollumfänglich bis Ende Februar 2020.
Aber Julian Reichelt hat laut Julian Reichelt natürlich etwas ganz, ganz Neues kreiert.
Schon im Oktober, bei der Ankündigung seiner TV-Pläne, erzählte der “Bild”-Chef diesen Unfug, dass er und seine Redaktion Dinge zeigen werden, über die andere Fernsehsender, vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, gar nicht berichten würden:
Ich frage mich: Wo findet die Realität, die wir auf der Seite 2 von “Bild” abbilden, im Fernsehen statt? Etwa, dass Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben, jetzt Flaschen sammeln müssen.
Und:
Reichelt: Exklusive News zeigen und emotionale Geschichten erzählen. Man kann natürlich sagen, das bieten andere auch schon. Die Wahrheit ist: Die meisten Fernsehsender machen das, was wir uns vorstellen, eben nicht. Aus dem brennenden Amazonasgebiet, so wie wir zuletzt, sendet nicht jeder.
SPIEGEL: Vielleicht nicht mit acht Reportern wie “Bild”, aber etliche Sender haben durchaus direkt vor Ort berichtet.
Reichelt: Ja, aus dem Hotelzimmer. Aber nicht mit mehreren Teams, die im brennenden Regenwald stehen und mit Menschen reden, um die herum alles gerodet wird. Ich habe nicht das Gefühl, dass es diese menschliche Geschichte im Nachrichtenangebot gab.
Selbstverständlich standen Reporterinnen und Reporter verschiedener Fernsehsender “im brennenden Regenwald” und redeten “mit Menschen, um die herum alles gerodet wird.” Und selbstverständlich haben schon etliche Fernsehsender, auch und vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, über Menschen berichtet, die “Flaschen sammeln müssen.” Aber was interessieren Julian Reichelt schon Fakten, wenn er da so ein “Gefühl” hat?
Mittlerweile gibt es zu “Hier spricht das Volk” erste Kritiken:
Verfangen also womöglich Rainer Wendts Es-ist-so-schlimm-wie-damals-bei-der-RAF-Warnungen vor linker Gewalt doch nicht? Ist die Sorge vor dem bösen Messerstecher vielleicht doch nicht so riesig? Gibt es vielleicht doch auch inhaltliche Gründe, warum die “Bild” innerhalb eines Jahres 10 Prozent ihrer Auflage verloren hat (und liegt es nicht nur daran, dass die Leute einfach immer weniger gedruckte Zeitungen lesen)? Tragen die “Bild”-Leser*innen vielleicht gar nicht so viel Angst und Hass und Wut in sich wie die “Bild”-Macher*innen?
Wenn die Diskutierenden in “Hier spricht das Volk” die normalen Menschen sind, wie Reichelt sagt, “ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, ein Querschnitt durch Deutschland”, dann bildet seine Zeitung diese Gesellschaft nicht mehr ab. Dann hat “Bild” den Großteil unserer Gesellschaft verloren. Dann bleibt ihr nur noch der Rand.
Reichelt fragt, ob die Bundestagsabgeordneten zu gut bezahlt werden, und die 15 [Talk-Gäste] antworten, es käme drauf an. Reichelt fragt, wer ein Messer mit sich führe — und es hat niemand eines dabei. Er fragt den anwesenden Polizisten mit dem sympathischen Vornamen Niels, wie es denn so sei mit der Messergewalt im Lande und bekommt zur Antwort, die sei nicht gestiegen. Das Volk der 15 fühlt sich auch nicht “unsicherer als früher”, und eine junge Frau sagt auf die Frage, ob sie sich denn noch nachts in die öffentlichen Verkehrsmittel traue: “Ja, sicher!” (…)
Die Antworten sind also vernünftiger als die Fragen. Darin liegt der konzeptionelle Fehler der Sendung: Das Volk kommt zu Wort, nachdem Julian Reichelt es ihm erteilt hat, um auf eine Frage zu antworten, die ihn interessiert und solange sie ihn interessiert — und das ist arg kurz.
Schnell lässt sich durchschauen, dass ein großer Teil der Fragen, die Julian Reichelt an das vermeintliche “Volk” richtet, in Wahrheit Suggestivfragen sind, die die Antwort bereits vorwegnehmen sollen — das erklärt vielleicht auch, weshalb den eigentlichen Antworten so wenig Platz eingeräumt wird, denn so recht drauf anspringen wollten die Diskutanten darauf nicht. Am Ende bleibt der Eindruck, als gehe es Julian Reichelt in erster Linie um Bestätigung der eigenen Ansichten. Bleibt die Bestätigung aus, folgt einfach das nächste Thema.
Dazu kommt, dass eine gute Diskussion schon alleine durch die Sitzordnung verhindert wird. Weil Reichelts Gesprächspartner in zwei Reihen hintereinander sitzen, bedarf es mitunter einer gewissen Gelenkigkeit, um mit dem Hintermann ins Gespräch zu kommen. Einzig Julian Reichelt hat alles gut im Blick. Er, der Chefredakteur, auf der einen Seite, die “ganz normalen Menschen” auf der anderen. Manchmal sagen Bilder mehr als tausend Worte.
In ihrem Artikel über die Ausgaben der verschiedenen Bundesministerien für externe Berater bezieht sich die Bild.de-Redaktion auf “eine Antwort des Finanzministeriums auf Anfragen des Linken-Abgeordneten Matthias Höhn”. Zu der “halben Milliarde” schreibt sie:
Die eigentlichen Ausgaben könnten noch viel höher liegen, da bisher vier der insgesamt 15 Ressorts nur Zahlen für das erste Halbjahr 2019 meldeten.
Auch das Bundesverteidigungsministerium hat bisher nur die Beraterausgaben der ersten sechs Monate präsentiert. Trotzdem liegt das Ressort von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer mit 154,9 Millionen Euro an der Spitze.
Das mag stimmen. Aber in den “ersten sechs Monaten” des Jahres 2019 war nicht Annegret Kramp-Karrenbauer Verteidigungsministerin, sondern Ursula von der Leyen. Kramp-Karrenbauer, die das Amt erst am 17. Juli übernahm, konnte im ersten Halbjahr 2019 also gar nichts im Namen des Verteidigungsministeriums “rausballern”. Natürlich ist es möglich, dass “AKK” die Praxis ihrer Vorgängerin beibehalten und ebenfalls viel Geld an Beraterfirmen zahlen lassen hat. Die Antwort des Finanzministeriums, die Bild.de heranzieht, sagt darüber aber rein gar nichts aus.
Es ist ja nicht so, als könnten Redaktionen so etwas nicht vor Veröffentlichung rausfinden. Süddeutsche.de beispielsweise zeigt als Aufmacherfoto eines, auf dem Ursula von der Leyen zu sehen ist.
Nachtrag, 12:26 Uhr: Inzwischen hat auch Bild.de mitbekommen, wer wann Verteidigungsministerin war und was in Auftrag gegeben hat. Die Dachzeile lautet nun: “VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM BALLERT AM MEISTEN RAUS”. Am Ende des Artikels steht:
In einer vorherigen Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, AKK habe das meiste Geld rausgeballert. Tatsächlich war es nur ihr jetziges Ministerium. Bis Juli 2019 war noch Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin, erst dann übernahm AKK.
1. Die nervige Lust am Missverstehen (t-online.de, Nicole Diekmann)
Nicole Diekmann rät, sich nicht in den Online-Empörungsstrudel ziehen zu lassen, und führt dazu zwei Beispiele aus der jüngeren Zeit an: “Es ist ein anstrengender Trend, den auch die mitmachen, die sich so gern auf der richtigen Seite sehen und auch den so wichtigen Kampf gegen Hassrede führen. Ihre Verantwortung, oder sagen wir es weniger pädagogisch, ihre Chance, die Spaltung der Gesellschaft wenigstens nicht weiter mit voranzutreiben, übersehen sie dabei. Die Anlässe werden immer nichtiger, die Hämmer immer härter.”
Dazu passend ein weiterer Lesehinweis: Die Empörung der Anderen. So startest du deine private Entpörungs-Welle (dirkvongehlen.de).
2. Hey, Auslandsberichterstattung – Wir müssen reden! (journalist.de, David Schraven & Bassel Alhamdo & Frederik Richter & Marcus Bensmann)
Laut Recherchen von “Correctiv” und “journalist” würden in der ZDF-Auslandsberichterstattung arabische, russische sowie chinesische O-Töne und ihre Übersetzungen nicht immer übereinstimmen. Es gehe um eine grundsätzliche Praxis bei Fernsehinterviews in fremden Sprachen: “Müssen der gesendete Ausschnitt und die deutsche Übersetzung einander entsprechen? Oder darf der Korrespondent sich frei aus verschiedenen Stellen des Gesprächs bedienen — und die Übersetzung einfach mit einem sprechenden Gesicht bebildern?”
3. Es gibt nicht DIE Objektivität im Journalimus. (planet-interview.de, Jakob Buhre)
Jakob Buhre war beim nur noch einmal im Jahr stattfindenden ZDF-Pressegespräch in Berlin und hat wie immer aufmerksam zugehört. Zum Beispiel bei den Lobpreisungen von ZDFneo, die Buhre in dieser Form nicht nachvollziehen kann: “Meiner Beobachtung nach hat ZDFneo (Jahresbudget 41,2 Mio.) den Anteil an selbst-produzierten, also originären ZDFneo-Formaten zurückgefahren. Sowohl Pressesprecher Alexander Stock als auch Intendant Thomas Bellut bestreiten das, doch wie mir die ZDF-Pressestelle später auf Anfrage mitteilte, gab es in der vierten Kalenderwoche 2020, in der das Pressegespräch stattfand, genau 45 Erstsendeminuten von neuem, selbst-produziertem Neo-Programm. Auf die 168-Stunden-Woche gerechnet sind das 0,45 Prozent (…). Die restlichen 99,55% bestehen aus Wiederholungen und Lizenzeinkäufen.”
Siehe auch Buhres mit einem Blick erfassbare Analyse des ZDFneo-Programms in Kalenderwoche vier (PDF).
4. Verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit (reporter-ohne-grenzen.de)
Als eine “verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit” bezeichnen die Reporter ohne Grenzen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia”. “Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen. Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen”, so ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.
Weiterer Lesehinweis: Was ist eigentlich Linksunten.indymedia? (spiegel.de)
5. Ärger um Talkshow mit Thilo Sarrazin: Es hagelt Absagen anderer Gäste (rnd.de)
Gestern Abend wurde in der Talkshow “Talk im Hangar-7” des österreichischen Senders Servus TV die Debattenkultur diskutiert. Als ein Beispiel für einen Vertreter einer “unbequemen Meinung” hatte man Thilo Sarrazin eingeladen. Und sich damit die Absagen diverser anderer Gäste eingehandelt. Hasnain Kazim veröffentlichte seine Absage auf Twitter: “Es freut mich, dass Sie grundsätzlich Interesse an meiner Arbeit und auch an meinen Standpunkten zum Thema Debattenkultur haben. Einer davon ist, dass nicht jede ‘Meinung’ eine Meinung ist. Und auch, dass man nicht jedem Bullshit, jedem Rassismus, jeder Menschenverachtung, die im Deckmantel einer ‘Meinung’ daherkommt, eine Bühne bieten sollte. Man bietet ‘Identitären’ für ihre neonazistischen Ansichten keine Plattform. Man gibt Rechtsextremisten keine Redezeit. Und man lädt auch nicht Thilo Sarrazin in eine Talkshow ein.”
6. Programmierter Zombie-Exzess: Radikalisierungsmaschine Youtube (medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Adrian Lobe berichtet über eine Studie der Nichtregierungsorganisation Avaaz mit dem Titel “Why is YouTube Broadcasting Climate Misinformation to Millions?” (PDF). Das Geschäftsmodell von Youtube und die verwendete algorithmische Mechanik spiele Extremisten in die Hand: “Für jedes Klima-Desinformationsvideo, das jemand anschaut oder likt, werden ähnliche Inhalte in den Empfehlungen angezeigt, sodass der Nutzer in die Online-Blase der Desinformation tappt”, so das Autorenteam der Studie.
Nachdem es am Samstag eine Demonstration gegen das Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia” gab, berichtete auch Bild.de und nannte dabei eine etwas überraschende Demoroute:
Am späten Nachmittag hatten sich mehr als 1300 Demonstranten vor dem Bundesverfassungsgericht eingefunden, um in Richtung des Leipziger linken Szeneviertels Connewitz zu ziehen.
Vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind es bis nach Leipzig-Connewitz rund 435 Kilometer. Vermutlich meinte die Bild.de-Redaktion nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht — vier fünf von sieben Silben waren immerhin richtig. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig. Und dort geht es seit heute auch um das Verbot von “linksunten.indymedia”.
Korrektur, 12:52 Uhr: Wir müssen uns auch noch mal kurz korrigieren: Beim Zählen der richtigen Silben haben wir das “ver” vergessen — fünf und nicht vier vor sieben Silben waren bei Bild.de richtig.
Mit Dank an Stefan S. für den Hinweis!
Nachtrag, 15:45 Uhr: Inzwischen ist auch bei Bild.de vom “Bundesverwaltungsgericht” die Rede. Einen Hinweis auf die nachträgliche Korrektur gibt es nicht.