Wir haben dann doch einfach mal beim Unternehmenssprecher von Bild.T-Online, Tobias Fröhlich, nachgefragt, warum das “Spiele”-Ressort erst monatelang nicht, dann (nachdem wir darüber berichtet haben) doch, dann wieder nicht als Werbung gekennzeichnet war. Im zweiten Versuch bekamen wir von ihm auch so etwas wie eine Stellungnahme. Sie lautet (ungekürzt):
Wenn ich richtig gesehen habe, ist der besagte Bereich als Anzeige gekennzeichnet.
Nachdem wir ihn daraufhin noch einmal baten, uns das vorausgehende Hin und Her zu erklären, haben wir nichts mehr von Herrn Fröhlich gehört.
Interessantere Antworten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er wies uns darauf hin, dass ein von ihm erstrittenes Urteil des Landgerichts Berlin aus dem vergangenen Jahr inzwischen rechtskräftig sei. Bild.T-Online habe auf Rechtsmittel verzichtet.
Das Gericht untersagte damals Bild.de, für den “Volks-Seat” mit Teasern zu werben, die wie redaktionelle Hinweise aussahen, und erst auf der folgenden Seiten das Wort “Anzeige” quasi nachzureichen. Es urteilte:
Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird.
Bild.T-Online habe gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, urteilte das Gericht.
Die Verbraucherschützer sagen: Sollte Bild.T-Online erneut in gleicher Weise vorgehen, könnte das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzen.
Im vergangenen Herbst wurde die Arbeitsstruktur bei Bild.T-Online geändert. Damit sollte, wie der Vorstandsvorsitzende scherzte, die “konsequente Trennung von Redaktion und werblichen Inhalten noch stärker” im Unternehmen verankert werden. Seitdem weiß jeder Mitarbeiter exakt, ob er für Werbung oder Redaktion zuständig ist.
Schön wäre es, wenn man das auch als Leser wüsste. Zum Beispiel bei Marion Helmes. Sie hat u.a. diesen Artikel im Ressort “Spiele” von Bild.de verfasst:
Der Artikel ist erstaunlich euphorisch verfasst, was vielleicht kein Wunder ist — er ist über weite Strecken fast identisch mit der Pressemitteilung, die das Unternehmen herausgegeben hat, von der das Spiel stammt. Nichts deutet darauf hin, dass Frau Helmes das Spiel, das sie so begeistert bewertet (“auf keinen Fall entgehen lassen”), selbst gespielt hat.
Die Redaktion von Bild.de war offenbar so beeindruckt von dem “Flitzkacke”-Spiel, dass sie es sogar direkt von ihrer Seite zum Download anbietet — nicht ohne vorher 14,95 Euro vom Bild.de-Leser zu kassieren, von denen mutmaßlich ein Teil an den Lizenzgeber “Bluefish Media” geht und ein anderer in die Kassen von Bild.T-Online.de fließt.
An keiner Stelle wird der Bild.de-Leser auf dem Weg von der Homepage zum Kauf des Produktes durch ein Wort wie “Anzeige” gebremst. Bis zuletzt erfährt er nicht, ob er ein Spiel von Bild.de oder von jemand anderem kauft, geschweige denn, ob die Euphorie bei der redaktionellen Ankündigung tatsächlicher journalistischer Begeisterung geschuldet ist oder schnöden Geschäftsmodellen.
Im gesamten “Spiele”-Ressort von Bild.de gibt es keinerlei Trennung zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten. Möglicherweise ist jeder einzelne “Artikel” in diesem Ressort (ähnlich wie beim “Erotik”-Ressort) in irgendeiner Form gekauft — doch zu erkennen ist das entweder gar nicht oder sehr unvermittelt, wenn der Besucher nach einem Klick auf einen scheinbar redaktionellen Link plötzlich mitten in einer Anzeige steht.
Ein Beispiel von Dutzenden: Über das Spieleportal “Deutschland spielt” berichtet Bild.de einerseits scheinbar redaktionell und verzichtet bei Teasern auf der “Spiele”-Startseite auf das sonst übliche Wörtchen “Anzeige”. Wer aber in der (redaktionellen) Menuleiste auf “Deutschland spielt” klickt, kommt auf eine Seite, in der die gleichen Teaser und Artikel plötzlich vollständig als “Anzeige” markiert sind.
Diese Praxis ist rechtswidrig. Und sie verstößt gegen die angeblich sowohl bei Springer als auch bei Bild.T-Online geltenden “Leitlinien”.
Und obwohl niemand von Bild.T-Online auf unsere Mails oder unsere Briefe antwortet und obwohl BILDblog nach Angaben des Unternehmenssprechers “unterhalb der Wahrnehmungsschwelle” von Bild.T-Online liegt, werden innerhalb weniger Tage nach Veröffentlichung dieses Eintrags bestimmt wiedereinmal viele kleine “Anzeigen”-Schildchen bei Bild.de auftauchen.
Danke an Jörg für den Hinweis!
Nachtrag, 16.30 Uhr. Marion Helmes, von der die meisten scheinbar redaktionellen Spielebesprechungen auf Bild.de stammen, arbeitete übrigens zuvor bei der Firma Intenium, die das Portal “Deutschland spielt” betreibt, für das Bild.de so eifrig (und oft ungekennzeichnet) wirbt. Auf ihrer Seite im Business-Netzwerk openbc.com hat sie unter “Ich suche” unter anderem angegeben: “hochmotivierte Praktikanten für eine Online-Redaktion (Standort Berlin)”.
Im Oktober 2004 wurde eine Bank in Siegelsbach überfallen. Der Täter tötete dabei eine Person und verletzte zwei lebensgefährlich. Angeklagt wurde ein Bäcker aus dem Ort. Vergangenen Freitag wurde er freigesprochen.
Bei Bild.de wird daraus “Deutschlands merkwürdigster Freispruch”. Eine Einschätzung, die durchaus nachvollziehbar ist — zumindest, wenn man nur das liest, was Bild.de dazu schreibt. Denn Bild.de ignoriert fast alles, was den Bäcker entlastet.
Etwas anders sieht es aus, wenn man in die “Heilbronner Stimme”* schaut. Sie berichtet ausführlich über den Fall und zitiert aus der Urteilsbegründung des Gerichts. Dabei erwähnt sie, anders als Bild.de, belastende und entlastende Momente.
Wer will, kann also nach Lektüre der “Heilbronner Stimme” den Freispruch “merkwürdig” finden oder nicht. Vor allem aber kann er das Urteil deswegen merkwürdig finden, weil es so klar ausfiel. Das Gericht hat den Angeklagten nämlich, wie uns das Landgericht Heilbronn bestätigt, wegen “erwiesener Unschuld” freigesprochen — und nicht, wie Bild.de fälschlich schreibt, “nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten”.
Die “Bild”-Zeitung ist stolz darauf, die meistzitierte deutsche Tageszeitung zu sein. Am vergangenen Wochenende konnte sie die entsprechende Statistik wieder in die Höhe treiben.
Unter Berufung auf die “Bild”-Zeitung meldeten die Nachrichtenagentur dpa, AP, AFP und Reuters, die Zahl der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund sei 2005 zurückgegangen, die Zahl der Gewaltverbrechen sogar deutlich. Beides hatte der “Bild”-Chefkorrespondent Einar Koch am Samstag in einem großen Artikel unter der Überschrift “Wie gefährlich sind die Rechten in Deutschland?” behauptet.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschuss, Sebastian Edathy (SPD), widersprach der “Bild”-Zeitung: Die Zahl rechter Delikte habe im vergangenen Jahr “nach vorliegenden, zuverlässigen Informationen” nicht abgenommen, sondern sogar deutlich zugenommen: um 27,5 Prozent die Straftaten insgesamt, um 23,6 Prozent die darin enthaltenen Gewalttaten.
Und wer hat Recht? Die offiziellen Zahlen will das Innenministerium erst mit dem Verfassungsschutzbericht Ende Mai bekanntgeben. Und doch ist schon heute klar, dass “Bild” eine Falschmeldung verbreitet hat. Es ist nämlich offenkundig, woher “Bild”-Redakteur Koch seine Zahlen von 10.271 rechten Straftaten insgesamt und 588 Gewaltverbrechen hat: Aus den Anfragen, die Petra Pau, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, monatlich an die Bundesregierung stellt. Die “Bild”-Zahlen entsprechen exakt Paus Übersicht “Rechtsextreme Straftaten 2005” [pdf].
Nur steht in dieser Übersicht auch folgender Satz: “Die Zahlen (…) gelten als vorläufig und liegen unter den endgültigen.” In ihren eigenen monatlichen Erklärungen schreibt Pau zum Beispiel, die “realen Zahlen sind — erfahrungsgemäß — doppelt so hoch”. Und auch in den Antworten der Bundesregierung [pdf] stehen Warnungen wie: “Die im Folgenden aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern.”
Wir wissen nicht, ob der Chefkorrespondent von “Bild” das nicht verstanden oder in der Eile überlesen hat, ob er selbst schlecht recherchierte oder schlecht informiert wurde. Die “Bild”-Zeitung hat am heutigen Montag ihren Fehler weder korrigiert, noch über das Dementi ihrer Zahlen durch den Chef des Innenausschusses berichtet.
Vor zwei Monaten hat Bild.T-Online sein Internetangebot komplett überarbeitet. Seitdem befindet sich auf jeder Seite oben eine Reihe kleiner grauer Laschen:
Fährt man mit der Maus über diese Flächen, bewegt sich die jeweilige Lasche nach oben und gibt ein buntes Feld darunter frei — etwa wie Reiter auf Karteikarten. Aktuell sehen die so aus:
Hinter diesen Reitern verbergen sich Links. Und jetzt kommt die Preisfrage: Führen diese Reiter zu redaktionellen Angeboten von Bild.de? Oder zu Werbung?
Die erstaunliche Auflösung: Sowohl als auch.
Die Reiter “WM 2006” und “Wir sind Fußball” führen zu nicht-werblichen Inhalten von Bild.de. Wer aber nun glaubt, dass das für alles gilt, auf dem das “Wir sind Fußball”-Logo steht, irrt. Wenn man auf “LCD-Fernseher” klickt, kommt man keineswegs (wie vielleicht zu vermuten) zu einem redaktionellen Test von Großbildschirmen anlässlich der WM. Sondern zu einer Anzeige, die für ein Angebot von Fujitsu-Siemens wirbt. Und der “Fan-Caddy” ist ein Produkt, das Volkswagen auf Bild.T-Online verkauft. Und natürlich ist auch der “Volks-Kredit” kein redaktionelles, sondern ein werbliches Angebot: dahinter verbirgt sich easyCredit.
Vor dem Klicken ist nicht zu unterscheiden, welches dieser Bild.de-Standardelemente zu einer reinen Werbeseite führt und welches nicht. Und damit verstößt Bild.de gegen ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom 26. Juli 2005. Damals untersagte das Gericht Bild.de, auf eine Werbeseite für den “Volks-Seat” mit einem Teaser zu verweisen, der sich von Teasern für redaktionelle Inhalte nicht unterscheiden lässt (wir berichteten). Das Gericht urteilte:
Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. (…)
Hier ist der Hyperlink, der auf die Werbeseite führt, genau so gestaltet, wie die Hinweise, die zu redaktionell gestalteten Seiten führen. Das Erscheinungsbild und die Platzierung sind identisch. Es kann daher selbst bei einer großzügigen Betrachtung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dem Nutzer ein klar erkennbarer Hinweis auf den werbenden Inhalt der Seite erteilt wird, auf die er weitergeleitet wird.
Genau dasselbe System, das Bild.T-Online damals untersagt wurde, hat das Unternehmen in der Gestaltung der neuen Seiten-Köpfe zum Prinzip gemacht: Eine Unterscheidung, welche Reiter zu Anzeigen führen und welche nicht, ist vor dem Klicken unmöglich.
In der Verhandlung 2005 hatte Bild.T-Online noch geltend gemacht, man könne davon ausgehen, dass die “Volks-Produkte” durch die breite Werbung so bekannt seien, dass niemand hinter einem Teaser mit dem entsprechenden Begriff etwas anderes als Werbung erwarte. Dieses Argument hatte das Gericht zurückgewiesen. Heute wäre die Position von Bild.T-Online noch schwächer, weil in den Reitern nicht nur die bekannten “Volks-Produkte” beworben werden, sondern auch Produkte, die ohne diesen Markennamen auskommen (“Fan-Caddy”) oder sogar mit einem redaktionellen Bild.de-Label versehen sind (“Wir sind Fußball! LCD-Fernseher”).
Und wir ersparen es uns, an dieser Stelle noch einmal all die Selbstverpflichtungen und Ankündigungen aufzuzählen, gegen die diese Bild.de-Praxis außerdem verstößt.
Und da die “Bild”-Zeitung auch heute wieder erhebliche redaktionelle Energie auf ihre zunehmend groteske Renten-Lügen-Kampagne verwendet, stellt sich wieder einmal und immer drängender die Frage: Warum machen die das? Um sich als Kämpfer für den kleinen Mann darzustellen und die Auflage zu steigern?
Nicht nur.
Alles spricht dafür, dass die “Bild”-Kampagne den Verkauf privater Rentenversicherungen ankurbeln soll. Besonders deutlich wird die Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte heute im Online-Angebot von “Bild”. Dort stehen im Artikel “Rente ist nicht sicher: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”, der von der gedruckten “Bild”-Zeitung übernommen wurde, vier Kästen, die “Mehr zum Thema” versprechen (siehe Ausriss):
Der erste “Mehr zum Thema”-Kasten (“Fragen an Experten: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”) führt tatsächlich zu weiteren redaktionellen Inhalten aus der “Bild” von heute: vier Zitate von Experten zum Thema.
Der zweite “Mehr zum Thema”-Kasten (“Egal ob Single oder Familie — das gibt’s vom Staat dazu”) führt tatsächlich zu einer entsprechenden Service-Tabelle — allerdings von der Allianz, die auch private Rentenversicherungen verkauft und ein “Partner” von Bild.T-Online ist. Es handelt sich dabei um eine Anzeige.
Der dritte “Mehr zum Thema”-Kasten (“Hier können Sie Ihre Riester-Rente berechnen”) führt unerwarteterweise direkt zum Internetangebot der Allianz. Dort heißt es: “Berechnen Sie mit dem RiesterRente Rechner Ihre ganz persönliche Allianz RiesterRente.” Das Unternehmen vermischt den landläufigen Namen für eine staatlich geförderte Form der freiwilligen Rentenversicherung (“Riester-Rente”) mit dem Namen für ein eigenes Angebot (“Allianz RiesterRente”). Diese “Allianz RiesterRente” hatte vor wenigen Monaten noch einen anderen Markennamen: Sie hieß “VolksRente” und war ein gemeinsames Angebot von Allianz und Bild.T-Online.
Der vierte “Mehr zum Thema”-Kasten schließlich trägt den Titel “Was Sie über Ihre Riester-Rente wissen müssen!” und ist der beste von allen. Wer auf ihn klickt, kommt zu einem Pop-Up mit 7 Fragen zum Thema. Alles deutet darauf hin, dass es sich hier um ein redaktionelles Angebot handelt: Das Pop-Up sieht aus wie die redaktionellen Pop-Ups bei Bild.de, es trägt das Logo von Bild.de, in der Titelzeile steht “Bild.T-Online.de”, es gibt kein Logo eines Versicherungsunternehmen und keinen Link zu irgendeiner Verkaufsseite. Was es allerdings gibt, sind Fragen und Antworten wie diese:
Erhalten auch Hausfrauen bzw. -männer die vollen Zulagen?
Ja, wenn der berufstätige Ehepartner eine Allianz Riester Rente hat, kann auch der — nicht berufstätige — Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen.
Das ist für Sie ganz einfach: Es genügt eine Bevollmächtigung, alles weitere erledigt Ihr Fachmann von der Allianz oder der Dresdner Bank für Sie.
Und der Artikel, in den all das eingepasst ist, trägt — wie gesagt — die Überschrift: “Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”
Nachtrag, 14 Uhr: Bild.de hat die “Mehr zum Thema”-Kästen, die nicht auf redaktionelle Seiten, sondern auf diverse Werbeseiten verlinkten, aus dem “Bild”-Artikel entfernt. Stattdessen wurde ein neuer Kasten eingefügt, der auf eine (dem Bild.de-Layout allerdings recht ähnliche) Allianz-Anzeige verlinkt, und der Kasten selbst mit dem Wort “Anzeige” überschrieben (siehe Ausriss).
In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:
Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.
Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:
Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.
Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:
“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”
Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.
Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)
Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fastanjedemTag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitischeGrundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.
Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.
Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.
Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.
Bevor wir jedoch darauf zu sprechen kommen, was, hier aus gegebenemAnlass zunächst ein kleiner Link zu Renate Wanner in die “Sindelfinger Zeitung”. Aber nun zurück zu Bild.de:
Dort sieht die Tortengrafik zu aktuellen “WM-Frage der Woche” (“Wurde Kahn von Klinsi fair behandelt?”) nämlich so aus:
Doch halt, nein, stopp! Das stimmt natürlich nicht. Die Bild.de-Grafik sieht gar nicht so aus, sie könnte nur, wiewirwissen, ebensogut so aussehen wie die von uns angefertigte und abgebildete Montage. Selbstverständlich sieht die echte Tortengrafik von Bild.de ganz anders aus.
Nur mit der Idee, Prozentanteile in einem Tortendiagramm so darzustellen, dass die Größe der Tortenstücke den Prozentanteilen entspricht, hat auch die echte Bild.de-Grafiknichts zu tun. Sie sieht eher so aus wie eine umdekorierte Wiederverwertung einer anderen Torte. Dabei wäre es gar nicht so schwierig für Bild.de, ein korrektes Tortendiagramm zur aktuellen WM-Frage aufzutreiben. Das findet sich nämlich heute, weltexklusiv, in der gedruckten “Bild”.
Mit Dank Alexander W. für den Hinweis.
Nachtrag, 19.40 Uhr:Bild.de hat die Grafik inzwischen geändert — und dieses Mal etwa sogar auf Anhieb korrigiert?
“Den bösen Wolf gibt es wirklich!” (Link von uns.)
Aha. Und dann schreibt “Bild” noch:
“Oskar, das süße Osterlamm, ist tot. Das Tier mit dem weichen Fell wurde völlig zerfetzt — von einem Wolf!”
Sogar einen Kronzeugen hat die “Bild”-Zeitung für ihre Meldung — “Roland Schöbel (48, Landwirt)”, den Besitzer des Lamms. In “Bild” heißt es:
“(…) Roland Schöbel (…) entdeckte eindeutige Wolfsspuren.”
Seltsam nur, dass uns Jana Schellenberg, Leiterin des Kontaktbüros “Wolfsregion Lausitz”, sagt, die Höhe des Zaunes, hinter dem sich das Lamm aufhielt, die Größe eines Lochs im Zaun, die entdeckten Spuren, insbesondere aber die Bissverletzungen des Lammes, ließen ohne Zweifel darauf schließen, dass hier kein Wolf das kleine Lamm getötet habe, sondern “eindeutig ein Fuchs”. Es gebe ein Gutachten aus dem hervorgehe: “Ein Wolf war es definitiv nicht.”
Und siehe da, so steht es auch anderswo — in der “Lausitzer Rundschau” zum Beispiel unter der Überschrift:
“Lamm in Bärwalde vom Fuchs gerissen
Gerüchteküche sprach von einem Wolf”
Und in der “Sächsischen Zeitung” unter der Schlagzeile:
“Kein Wolf, ein Fuchs riss bei Boxberg ein Lamm”
Und selbst beim kleinen Lokalrundfunk Elsterwelle heißt es:
“Fuchs tötet Lamm in Bärwalde”
Nur “Europas größte Tageszeitung” hat sich die Recherchen gespart und stattdessen lieber — ohne wenn und aber — eine Falschmeldung verbreitet.
Nette Idee eigentlich von Bild.de, die heutige Titelschlagzeile der “Bild”-Zeitung (“Loriot – Rührender Abschied vom TV!”) mit einer Bilderschau (“Loriot: Seine schönsten Sketche in Bildern”) anzureichern. So gehört sich das für die “multimediale Erweiterung von BILD”, auch wenn “Bild” sich bei Bedarf gern mal von Bild.de distanziert.
Problematisch wird das Ganze allerdings, wenn Bild.de unter einen der “schönsten Sketche” schreibt:
Denn offenbar hat der zuständige Fotobetexter bei Bild.de den Film “Pappa ante Portas” nie gesehen. Die abgebildete Szene zeigt nämlich etwas derart anderes, dass sich nicht einmal aufzuschreiben lohnt, was eigentlich. Deshalb nur soviel: Loriot (rechts im Bild in seiner Rolle als “Heinrich Lohse”) “schenkt” darin keiner “älteren Dame” wärmende Bettwäsche. Ebensowenig handelt es sich bei den übrigen drei Personen um “die übrige Verwandschaft”, sondern um Lohses Haushälterin (links im Bild) und zwei Hausierhändler für handgefertigte Wurzelbürsten und Badezusatz (Bildmitte).
Mit anderen Worten: Bild.de hat sich bei der Betextung des Fotos einfach was ausgedacht, zurechtfantasiert, ja, man könnte auch sagen: die Bild.de-Leser belogen. Das ist in diesem Fall natürlich nicht sonderlich schlimm, abernatürlichmalwiedergut zu wissen.
Mit Dank an Le-Grex und Joachim W. für den Hinweis.
Nachtrag, 15.07 Uhr: Wie kommt’s? Plötzlich heißt es bei Bild.de zu dem Foto nur noch:
Nachtrag, 15.20 Uhr: Ach ja, und dann sei an dieser Stelle (mit Dank an Henning B. für den Hinweis) vielleicht doch noch nachgetragen, dass auch die Betextung eines weiteren Fotos (Bild.de schreibt: “Poetische Panne! Im Film ‘Pappa ante Portas’ spielt Loriot u.a. einen Schriftsteller mit Sprachfehler — wir hatten Lach-Tränen in den Augen”) so nicht richtig ist. Loriot, hier in der Rolle des Schriftstellers Lothar Frohwein, hat mitnichten einen Sprach- oder besser Sprechfehler, sondern einen lästigen Schluckauf. Als Alternativtext empfehlen wir deshalb auch hier: “Loriot in einer Szene aus “Pappa ante Portas”.
Nachtrag, 16.30 Uhr(und abermals mit Dank an gleich mehrere Hinweisgeber): In einem “Damenhut-Geschäft” spielt diese in der Kulisse einer Damenunterwäsche-Abteilung gedrehte Szene aus “Pappa ante Portas” auch nicht.