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Schleichwerbung: Bild.de verliert vor Gericht

“Bild” und Bild.de haben mit der Art, wie sie für das “Volks-Sparen”-Angebot der Deutschen Bank geworben haben, unzulässige Schleichwerbung betrieben. Das Kammergericht Berlin erließ in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung (pdf), die es Bild.T-Online untersagt, in gleicher Weise in redaktionell gestalteten Beiträgen für einzelne Unternehmen zu werben. Andernfalls muss Bild.T-Online Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Geklagt hatte ein Journalist, der Internet-Seiten mit Verbraucherinformationen betreibt und sich als Wettbewerber von Bild.de sieht.

Für das “Volks-Sparen” wurde im Februar 2005, wie bei diesen Aktionen üblich, in einer Beilage in der “Bild”-Zeitung und auf Bild.de geworben. Auf der Internetseite war neben der Überschrift “Dieser Zins bringt’s” ein Sparschwein mit dem “Volks-Sparen”-Logo zu sehen — sauber durch das Wort “Anzeige” als Anzeige gekennzeichnet. Unter diesem Werbelink stand — wie als Trenner — eine Leiste, die zu anderen Bild.de-Seiten führte. Danach folgten redaktionelle oder scheinbar redaktionelle Artikel (“Umfrage: Für welchen Traum sparen Sie?”, “Wissenswertes rund um den Zaster” …) sowie die Ankündigung: “Prominente Sparfüchse nehmen das Volks-Sparen unter die Lupe” (statt Prominenten waren Max Schautzer und Jochen Sattler abgebildet).

Dieser vermeintliche Test war (wie weitere “Artikel”) Teil der Anzeige — aber nach Ansicht des Gerichtes “nicht hinreichend eindeutig als Werbung erkennbar”. Die Deutsche Bank als werbendes Unternehmen werde nicht einmal genannt. Und der schwarze Balken mit dem Wort “Anzeige”, der über dem Sparschein-Teaser steht, könnte “von einem unbefangenen Durchschnittsleser ohne weiteres” nur auf diesen bezogen werden.

Auch die Bild.T-Online-Werbebeilage der “Bild”-Zeitung enthielt nach Meinung des Gerichts “unerlaubte Schleichwerbung”. Die Aufmacherseite gebe sich zum Beispiel “den Anschein einer redaktionellen Zeitungsseite”. Dass ganz oben auf der Seite sehr klein “Sonderveröffentlichung” stand, helfe auch nicht, im Gegenteil: Das verstärke eher den Eindruck einer objektiven Sonderberichterstattung.

Bereits im Juli 2005 hatte das Landgericht Berlin in einem Fall die Praxis der Trennung (oder genauer: Vermischung) von Werbung und Redaktion bei Bild.de für unzulässig erklärt. Das Kammergericht bestätigte jetzt, dass im Internet zwar bei einem werblichen Inhalt nicht zwingend das Wort “Anzeige” stehen muss. Der Nutzer muss aber in jedem Fall klar erkennen können, welche Inhalte werblicher Natur sind. Und er muss vor jedem einzelnen Klick wissen, ob er auf eine Anzeigenseite kommt oder auf redaktionelle Inhalte.

Diese Vorgabe erfüllt Bild.de von sich aus nach wie vor nicht. Die samstags erscheinende Bild.T-Online-Beilage in “Bild” ist allerdings inzwischen (klein) als “Anzeige” gekennzeichnet.

Die “Bild”-Zeitung hat sich bislang nicht entschieden, ob sie sich uns gegenüber zu dem Gerichtsbeschluss äußern will. Auch ob sie Rechtsmittel einlegen wird, konnte oder wollte uns der “Bild”-Sprecher noch nicht sagen.

Nachtrag, 30. Juli. Inzwischen hat sich “Bild” entschieden: Man werde sich nicht zu dem Urteil äußern.

Es muss nicht immer Apfelsaftschorle sein

Nichts als Ärger, und wir fassen zusammen:

  • “Bild” veröffentlicht von “BILD-Leser-Reportern” eingesandte Fotos von Prominenten, die durch die Veröffentlichung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen.
  • “Bild” veröffentlicht von “BILD-Leser-Reportern” eingesandt Fotos von Nicht-Prominenten, die gar nicht das zeigen, was “Bild” behauptet.
  • Und heute veröffentlicht “Bild” von “BILD-Leser-Reportern” eingesandte Fotos wie dieses:

    [Am 1. Mai 2010 entfernt.]

    In “Bild” heißt es dazu:

    [Der “Bild”-Leser] aus Düsseldorf entdeckte dieses Sonderangebot…

    Wo der “Bild”-Leser es “entdeckte”, lässt “Bild” offen. Entdecken können hätte er es beispielsweise im Februar bei Spiegel Online, im Oktober 2005 hier, im September 2005 hier oder bereits im Februar 2005 hier.

AUFGEMERKT! “Bild” zahlt für lustige Internetfotos 500 Euro.

    Ach ja, angekündigt werden den “Bild”-Lesern die heutigen “Bild”-Leserfotos übrigens mit den Worten:

    "Laß dich nicht verar..."

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 22.17 Uhr: Die “Süddeutsche Zeitung” berichtet heute, dass “Bild” wegen der Veröffentlichung eines Laienpaparazzifotos von David Odonkor eine Unterlassungserklärung abgegeben habe.

Nachtrag, 1.5.2010: Wir haben das Foto, das in diesem Eintrag zu sehen war, auf Wunsch des Urhebers entfernt. Auch von allen der oben verlinkten Seiten ist es verschwunden.

Jetzt XIII

Schon mit einfachen technischen Mitteln ließe sich die journalistische Qualität von Bild.de erhöhen. Jedesmal, wenn ein Mitarbeiter das Wort “jetzt” ins Redaktionssystem eingibt, müsste ein Warnton erklingen. Und jedesmal, wenn einer das Wort “enthüllt” eintippt, müsste eine Warnlampe angehen. Dann hätte es bei dieser Zeile heute schon mächtig geblinkt und gehupt:

Nach 37 Jahren jetzt enthüllt

Und das wäre ein guter Anlass gewesen, kurz nachzuprüfen, ob das wirklich “jetzt” “enthüllt” wurde, was Bild.de da schreibt:

Schreibstift rettete Apollo-Astronauten

Gut, das steht zwar anlässlich einer TV-Dokumentation ähnlich auch in der britischen Boulevardzeitung “Daily Mirror”. Aber schon ein Blick ins Archiv der “Bild”-Zeitung hätte die Behauptung widerlegt: Dort stand die erstaunliche Geschichte von dem Stift, mit dem die Mondlandefähre der Apollo-11-Mission repariert wurde, schon vor fünf Jahren — unter Verweis auf einen Artikel in der Zeitschrift “P.M.”, die um die Stift-Geschichte allerdings gar nicht viel Wind machte.

Warum auch. Schon 1999 hatte sich das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum die Sache von Apollo-11-Raumfahrer Buzz Aldrin direkt erklären lassen (pdf). Und 1998 hatte Aldrin in einem Interview von Studenten darüber berichtet. Und laut Nasa steht die Episode, wie ein Stift die Apollo-11-Mission rettete, schon in Aldrins Buch “Men From Earth”, das er vor ziemlich genau 17 Jahren veröffentlichte.

Ach ja, und anders als Bild.de schreibt, landete Michael Collins nie mit Aldrin und Armstrong auf dem Mond, sondern blieb brav an Bord der Raumkapsel.

Danke an Steffen F. und Daniel S. für den Hinweis!

Nachtrag, 17.30 Uhr. Die Nachrichtenagentur AFP ist offenbar der Urheber der Geschichte — sie verbreitet sie unter der nicht ganz falschen, aber schwer irreführenden Überschrift “Astronaut berichtet nach 37 Jahren über Missgeschick”. Und außer Bild.de hat auch Spiegel Online die Agenturmeldung offenbar ohne jede Recherche zugespitzt: “Makaber und 37 Jahre lang geheim gehalten ist die Geschichte der ersten Rückkehrer vom Mond”, heißt es dort.

Nachtrag, 25.7.2006: Spiegel Online hat die Meldung inzwischen korrigiert und ergänzt.

Bild.de hingegen bleibt bislang bei seiner Darstellung.

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

Kerkeling widerspricht “Bild”

Dass Hape Kerkeling, anders als die “Bild”-Zeitung behauptet hat, nicht an seine Wiedergeburt glaubt, ist längst bekannt. Inzwischen hat er der Darstellung des Blattes auch ausdrücklich widersprochen:

Ja, die “Bild”-Zeitung hat sich dann irgendwann des Buches angenommen, da war es sogar schon auf der Bestseller-Liste, und ich glaube,das war auch der Grund, warum die gesagt haben, da müssen wir uns irgendwie einklinken. (…) Ich hab mich irgendwann von Freundinnen überreden lassen, so ein Reinkarnationsseminar mitzumachen, und am Ende dieses Seminars sah ich mich dann als Mönch in Polen, der am Ende des 2. Weltkrieges erschossen wird. (…) Aber: Ich glaube weder daran, dass das so passiert ist noch halte ich es am Ende wirklich für möglich, dass mir das so widerfahren ist. Nichtsdestotz hat es mich sehr bewegt und dementsprechend hab ich es im Buch aufgeschrieben. Und die “Bild”-Zeitung hat es dann am Ende leider so dargestellt, als wäre ich nun überzeugter Anhänger des Reinkarnations-Glaubens. Das ist nicht richtig.

Kurz korrigiert (123)


Links, das ist Luis Alfredo Palacio Gonzales, Präsident von Ecuador.

Und wer ist der Mann rechts?

Nun ja, die Meinungen gehen auseinander.

Die allermeisten Medien behaupten zwar übereinstimmend, es sei Horacio Sevilla-Borja, der ecuadorianische Botschafter.

Aber die “Bild”-Zeitung behauptete, es handele sich dabei um “Ecuardors Staatspräsident Alfredo Palacio”.

Ts, wem soll man da jetzt glauben?

Mit Dank an Thorsten R., Philipp M. und Günther Jauch für den Hinweis.

Allgemein  

“Bild” erfindet Tathergang

Manchmal weiß es die “Bild”-Zeitung ganz genau. Am 14.1.2006 etwa schrieb sie:

Das ist der Rotkohl-Killer

Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert

(…) Er preßte dem kleinen Justin (17 Monate) Rotkohl in den Mund. Löffel für Löffel. Immer mehr. So lange, bis das Kind keine Luft mehr bekam. Es starb später im Krankenhaus. Jetzt sehen wir zum ersten Mal das Gesicht des schrecklichen Rotkohl-Killers!

(…) Am ersten Weihnachtsfeiertag stopfte er den Kleinen so lange mit Rotkohl voll, bis der mit Atemnot ins Krankenhaus kam. (…)”
(Link von uns.)

Es ist, als wäre “Bild” dabeigewesen, nicht wahr?

War “Bild” aber nicht. Zum Glück, wie man hinzufügen möchte. Denn sonst müsste sich die Zeitung jetzt vermutlich ebenso vor Gericht verantworten wie der angebliche “Rotkohl-Killer”. Dem nämlich wird von der Staatsanwaltschaft vieles, nicht aber das vorgeworfen, was “Bild” so detailliert zu berichten wusste. Er ist angeklagt wegen “Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“, weil er nicht eingeschritten sei, als seine Lebensgefährtin das Kind mit dem Rotkohl misshandelt habe (wie z.B. heute.de — und ähnlich sogar Bild.de* — berichtet).

*) So richtig gelingt es aber auch Bild.de nicht, angemessen zu berichten: Während u.a. die Überschrift “Erstickten sie ihr Kind mit Rotkohl?” lautet und Bild.de sogar vor dem Begriff “mutmaßlich” nicht zurückschreckt, wird im dazugehörigen Teaser auf der Startseite aus der vor Gericht zu klärenden Frage wieder eine vorverurteilende Tatsachenbehauptung.

Mit Dank an Rico R. für die Anregung.

“Bild” verleumdet Sozialarbeiterin (2)

“Im Fall der Kreuzberger Sozialarbeiterin Fatma Celik, die laut Bild-Zeitung eine von einem Schüler geschlagene Lehrerin in der taz ‘verhöhnt’ haben soll, hat das Berliner Landgericht dem Axel Springer Verlag untersagt, diese Behauptung weiter zu verbreiten. Zudem muss die Zeitung eine Gegendarstellung veröffentlichen, wie Celiks Anwalt Johannes Eisenberg gestern mitteilte.”

(Zitiert aus der “taz” vom 16.6.2006, Link von uns.)

“Bild” und die unoversale Sprache der Musik

“Bild” veröffentlicht heute auf Seite 2 eine Art Special Edition, womöglich auch nur eine Extended Version der “Post von Wagner”. Franz Josef Wagner schreibt dort nämlich einen “Liebesbrief an Deutschland” (siehe Ausriss) und ist ganz aus dem Häuschen vor Liebesglück (“Ich glaube, man muss sein Land lieben wie eine Frau” usw.). Allerdings ist “Bild” und Wagner in ihrem Liebestaumel ein Fehler unterlaufen. Heißt es dort doch:

“Die Uno hat Beethoven zu ihrer Hymne erkoren, Schiller hat den Text geschrieben.”

Das ist (selbst wenn’s offenbar auch Alexander Kluge behauptet) Unsinn. Die UNO hat keine Hymne.

“Obwohl viele Lieder über die Vereinten Nationen oder verwandte Themen geschrieben wurden, gibt es keine offizielle Hymne der Organisation”, heißt es auf der UNO-Website [PDF]. Und es werde auch zu offiziellen Anlässen kein Beethoven als UNO-Hymne gespielt, wie ein UNO-Sprecher auf unsere Nachfrage betont.

Tatsächlich gab es Anfang der 70er Jahre mal den Versuch, eine quasi-offizielle UNO-Hymne zu etablieren. Ihr Text stammt allerdings von einem Briten, die Musik von einem Spanier.

PS: Sollte Wagner in seinem Liebesbrief womöglich gar nicht die UNO, sondern die EU gemeint haben, müssen wir ihn allerdings abermals enttäuschen. Zwar sind die Takte 164 bis 179 des letzten Satzes (“Ode an die Freude”) aus Ludwig van Beethovens 9. Symphonie seit 1972 offizielle Hymne des Europarates und seit gut 20 Jahren auch der Europäischen Union. (Seit 2004 gibt es sogar eine offizielle CD mit Techno-, Trance-, Jazz- und Kirchenorgelversionen und eine “Hip-Hop-Interpretation” für Events und Zeremonien sowie als Hintergrundmusik für Radio- und Fernsehbeiträge mit europäischen Themen.) Doch ist Schillers “Freude schöner Götterfunken”-Text ausdrücklich “nicht offizieller Teil der Hymne!” Die nämlich wurde von Herbert von Karajan arrangiert — “ohne Worte, in der universalen Sprache der Musik”.

Mit Dank auch an Frank S., Hanno S. und insbesondere Dominik B. für Hinweis und Links.

Kurz korrigiert (117)

“Bild” hat ein dpa-Foto von Angelina Jolie gefunden und vergrößert, auf dem — ziemlich unscharf — ihr neustes Tattoo (“zwei rätselhafte Zahlenreihen”) zu erkennen ist. Es gibt davon bessere Fotos. Aber, so “Bild”:

“Millionen Fans fragen sich, was es wohl bedeuten könnte.”

Und diesen Fan-Millionen (bzw. denjenigen, die das nirgends sonst nachgelesen haben), erklärt nun auch “Bild” die “geheime Tattoo-Botschaft” der Angelina Jolie:

“Die Ziffern ‘N11 33′ 0” E104 51′ 00’ bedeuten: Längengrad Nord 11, 33 Minuten, Breitengrad Ost 104, 51 Minuten).”
(Links von uns.)

Und sähe unsere Weltkugel ein wenig anders aus (siehe Illustration), hätte “Bild” damit womöglich sogar Recht.

Mit Dank an Karsten T. für den Hinweis.

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