Freitag nachmittag: Die Zusammensetzung des neuen Bundeskabinetts rauscht durch alle Medien. Es eilt. Damit die Kabinettsliste am Samstag auf den Titelseiten aller wichtigen Zeitungen stehen kann, müssen die Infos jetzt fließen. Schnell.
Und so meldet der Basisdienst der dpa in Hamburg um 16:51 Uhr:
Berlin (dpa) — Der niedersächsische Vize-Ministerpräsident Philipp Rösler (FDP) wird wahrscheinlich neuer Gesundheitsminister. Dies verlautete am Freitag aus Kreisen der Verhandlungsführer. Der 36-jährige Landeswirtschaftsminister aus Hannover wollte eigentlich nicht nach Berlin wechseln. Der studierte Augenarzt hat zusammen mit Ursula von der Leyen (CDU) den Gesundheitskompromiss der neuen schwarz-gelben Koalition ausgehandelt.
Um 17:50 Uhr folgt das Portrait des bundespolitischen Newcomers:
Der bisherige Landtagsfraktionschef in Hannover hatte erst im Februar das Amt des Wirtschaftsministers in einer CDU/FDP-Koalition im Land übernommen. In dem Ressort ist er der jüngste in Deutschland. Dabei machte sich der Augenarzt und Vater von Zwillingen als Krisenmanager einen Namen. Vorher war Wirtschaft nicht unbedingt sein Steckenpferd.
In dieses bunte Potpourri an Funktionen hat sich leider ein faules Ei eingeschlichten: Rösler ist kein Augenarzt. Der Irrtum ist so verbreitet, dass der Jung-Politiker auf seiner Webseite sogar einen eigenen Abschnitt zu seinem Lebenslauf hinzugefügt hat:
Bald entdeckt man bei dpa den Fehler und schickt um 18:27 Uhr eine Berichtigung hinterher:
(Berichtigung: Arzt statt Augenarzt im dritten Absatz)
Doch zu spät. Die Information hat sich bereits im Medienkreislauf festgefressen:
… und in vielen weiteren Medien findet man den falschen Beruf. “Spiegel Online” hat sich eine besondere Variante einfallen lassen — man bezieht Teile des Lebenslaufs über Twitter:
Hm?
Landwirtschaftsminister ist Rösler übrigens auch nicht, obwohl zahlreiche Online-Medien das dank dpa in einem Bildtext verbreiten. Gemeint ist: Landeswirtschaftsminister. Komisches Wort aber auch.
Um 21:35 Uhr kehrt die Information überraschend auch wieder zu dpa zurück, wo man Röslers Heimatzeitung, die “Hannoversche Allgemeine Zeitung”, zitiert, die es erstaunlicherweise auch nicht besser weiß:
Man tritt ihm nicht zu nahe, wenn man festhält, dass die Herkunft aus Niedersachsen ihm geholfen hat. Zuvor hatte die FDP für Justiz eine Frau aus Bayern und für Wirtschaft einen Mann aus Rheinland-Pfalz nominiert. Immerhin: Rösler ist gelernter Augenarzt. Als er noch im Facharztzentrum der Bundeswehr in Hannover arbeitete, ließ er sich freilich nicht träumen, mal Bundesgesundheitsminister zu werden.
Ein einmaliger Ausrutscher? Mitnichten. Schon vor vier Tagen hatte die dpa ein kurzes Portrait der niedersächsischen Wirtschaftsministers gebracht:
In dem Ressort ist er der jüngste in Deutschland. Dabei machte sich der Augenarzt und Vater von Zwillingen als Krisenmanager einen Namen. Vorher war Wirtschaftskompetenz nicht unbedingt sein Steckenpferd. Rösler, Lakritz-Liebhaber und Hobby-Bauchredner, gilt als scharfzüngiger Schnellredner, der charmant aber auch verbindlich im Ton auftritt.
Und drei Wochen zuvor stellte die “Welt” Rösler als künftigen Wirtschaftsminister vor:
Geht das Wirtschaftsressort an die FDP, könnten die Liberalen eines ihrer größten Talente zum Zuge kommen lassen: Philipp Rösler (36), der seit Anfang 2009 dieses Ressort in Niedersachsen führt. Das von deutschen Eltern adoptierte Waisenkind aus Vietnam ist gelernter Augenarzt.
Die Reihe ließe sich noch lange weiter fortsetzen — mehr als sechs Jahre lang. Am 15. Februar 2003 meldete der Berliner “Tagesspiegel” anscheinend als erster den falschen Beruf des damaligen Fraktionsvorsitzenden:
McAllister kommt aus Bad Bederkesa im Landkreis Cuxhaven, ist in seiner Heimatstadt verwurzelt, war dort Bürgermeister und Schützenkönig. (…) Hinzu kommt der neue Fraktionschef der FDP, der erst 29 Jahre alte Augenarzt Philipp Rösler.
Am 23. Februar desselben Jahres legte die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” noch eins drauf:
Philipp Rösler tritt leise auf. Er führt die Fraktion der FDP in Niedersachsen, die es nach neun Jahren wieder in den Landtag schaffte. 29 Jahre ist er alt, verheiratet mit einer jungliberalen Ärztin. Rösler ist promovierter Augenarzt und nach zehn Jahren als Zeitsoldat im Rang eines Stabsarztes. Nie der beste, aber immer der fröhlichste Mediziner sei er gewesen, sagt Rösler.
Gesundheitsminister bleibt man vier — mit viel Glück sogar acht Jahre lang. Eines jedoch wird Philipp Rösler wohl immer bleiben: Augenarzt.
Mit Dank an Patti!
Nachtrag 26. Oktober, 11:20 Uhr: Während Redaktionen wie “Spiegel Online” und “Zeit.de” ihre Artikel von dem Fehler bereinigen, beharrt “Bild.de” am Sonntag abend immer noch auf der Bezeichnung “promovierter Augenarzt”.
Tatsächlich hat Rösler über ein Thema aus der Herzchirurgie promoviert und bis 2003 als Sanitätsoffizier der Bundeswehr gearbeitet. Parallel verlief die Politikerkarriere und dabei verlief sich die begonnene Weiterbildung zum Augenarzt. Soviel zum Biografischen. Jeder wird in den nächsten Tagen allüberall nahezu alles über Rösler lesen können, seine ungewöhnliche Biografie reizt schließlich jeden Journalisten zu einer Story.
Vor etwa zwei Monaten hatte das Bundeskriminalamt in einer bis dato einzigartigen Aktion in verschiedenen Medien nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. Als sich der mutmaßliche Täter aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit nach einem Tag stellte, bat das BKA, die zur Fahndung veröffentlichten Fotos nicht weiter zu verwenden und aus dem Internet zu entfernen. Dieser Bitte kamen die deutschen Medien mit unterschiedlichem Eifer nach (BILDblog berichtete).
Heute nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben — eine Nachricht, die Bild.de natürlich gerne aufgreift.
Zum Beispiel so:
Die jeweils amtierenden “schlimmsten Kinderschänder Deutschlands” von “Bild” und “BamS”:
“Schlimmster Kinderschänder frei!” (Gestand Missbrauch von 150 Mädchen)
(16.11.1997)
“Der Ehrendoktor der Universität […] ist Deutschlands schlimmster Kinderschänder.” (Vergewaltigte mehrere Mädchen auf den Philippinen.)
(12.12.1999)
“Das Rekord-Schwein: Deutschlands schlimmster Kinderschänder.” (Missbrauchte seine Stieftochter in 3586 Fällen.)
(7.5.2004)
“Deutschlands schlimmster Kinderschänder sitzt im Knast und jammert!” (Hatte eine 13-Jährige 36 Tage lang eingesperrt und 100 Mal vergewaltigt und missbraucht.)
(7.8.2007)
“Grinst hier Deutschlands schlimmster Kinderschänder?” (Soll in 20 Jahren 28 Jungen und Mädchen missbraucht haben.)
(3.3.2008)
“Mittwochabend zeigte ‘Aktenzeichen XY”‘ (ZDF) die Bilder des schlimmsten Kinderschänder Deutschlands.” (Der aktuelle Fall.)
(7.8.2009)
(Wie genau Bild.de auf den Superlativ “Deutschlands schlimmster Kinderschänder” kommt, ist nicht ganz klar — von der Staatsanwaltschaft Trier stammt er jedenfalls nicht.)
Im Artikel selbst werden munter alte und neue Bildergalerien verlinkt, in denen der Mann, den Bild.de konsequent als “Kinderschänder” bezeichnet — ganz so, als sei er schon verurteilt worden –, immer gut zu erkennen ist. Ganz zu oberst: Ein Clip, in dem die Videosequenzen zu sehen sind, deren weitere Veröffentlichung das BKA sich ebenfalls verbeten hatte.
Aber selbst für den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass das BKA die Bild.de-Redakteure mit vorgehaltenen Waffen zur Löschung der ehemaligen Fahndungsfotos zwingt, hätte die Seite noch was in petto: zum Beispiel ein Foto, das die “Sex-Bestie” bei einem Turnfest “mit seinen jungen Schützlingen” zeigt. Die Kinder auf dem Bild sind anonymisiert, der Angeklagte natürlich nicht.
Aber all das ist wie gesagt nichts Neues für Bild.de. Auch die Bildunterschrift “Mit diesem Bild fahndete das BKA nach dem Dreckschwein” (“Dreckschwein” ist in diesem Fall keine vom BKA verwendete Formulierung) gab es in ähnlicher Form schon in der gedruckten “Bild”. Es ist nur erstaunlich, mit welcher Vehemenz die Redaktion Bitten des Bundeskriminalamts und Missbilligungen des Deutschen Presserats ignorieren zu können meint.
Nachtrag, 14. Oktober: Und so behandelt die gedruckte “Bild” heute das Thema (alle gelben Flächen von uns):
Bei der Quellenangabe der Fotos war “Bild” übrigens besonders zynischdreist genau: “Fotos: BKA” steht dort.
2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:
Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Eine Auswahl:
Tote Kinder ohne Rechte?
“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:
Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.
Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.
Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.
Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.
Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.
Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild
Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.
Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.
Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”
Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund
Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:
Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.
Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?
Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.
Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie
Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:
Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.
Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.
Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:
Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.
Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.
Es war vielleicht die “erste Multimedia-Verbrecherjagd” und “eine der spektakulärsten Fahndungen in der Kriminalgeschichte”, wie “Bild” heute schreibt: Am Mittwoch hatte das BKA in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” und im Internet nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.
Da sich der Mann bei seinen Taten selbst gefilmt hatte und alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen erfolglos waren, entschied man sich zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.
Nach dem großen Medien-Echo hat sich der mutmaßliche Täter gestern gestellt, wie das BKA sofort vermeldete. Die Pressemitteilung enthielt einen weiteren Hinweis:
Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.
Und so kamen die Medien dieser Bitte heute nach (alle gelben Flächen sind von uns):
(“Bild”)
(“Tagesspiegel”)
(“Süddeutsche Zeitung”)
Aber selbst Menschen, die der widerlichsten Verbrechen beschuldigt sind, haben Rechte. Der Rechtsanwalt Markus Kompa schreibt in seinem Blog:
Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.
(…) Was mich (…) stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.
Zahlreiche Onlinemedien haben die Fahndungsfotos nach wie vor in ihren Archiven. Dass es durchaus möglich wäre, der Bitte des BKA nachzukommen und die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, beweist u.a. “Spiegel Online”.
Für das “Dreckschwein” (aus dem online eine “Sex-Bestie” wurde) kann sich “Bild” wahrscheinlich schon mal auf Post vom Presserat einstellen, was die Zeitung sicher gelassen zur Kenntnis nehmen ignorieren wird.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 23:55 Uhr: Und so illustrierte “RTL Aktuell” den Fall heute um 18:45 Uhr, mehr als 24 Stunden nach der Mitteilung des BKA:
Lars Reppesgaard nennt die Versuche der Verleger, andere dazu zu verpflichten, ihre wegbrechenden Einnahmen zu übernehmen, schäbig: “Es ist ein schäbiges Stück, das die Unternehmen hier inszenieren. Anders als die Musikindustrie, die mit ansehen musste, wie sie durch Tauschbörsen und Kopierschutzhacker wirklich enteignet wurde, haben sich die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage freiwillig der Internetlogik unterworfen.”
Die freie Journalistin Gabriele Bärtels nennt die Journalistenbranche “von innen verfault” und erzählt von ihren Erlebnissen mit Redaktionen: “Ich habe ja weitgehend aufgehört, für Frauenmagazine zu schreiben. Ich konnte es nicht länger ertragen, für die Psycho-Ressorts lebende Fallbeispiele zu suchen, die genau das aussagten, was die Redaktion hören wollte, wohin man die Fallbeispiele notfalls mit Suggestivfragen bringen musste.”
Die Werbung wandert ins Internet, Gewinner sind Social Networks und Suchmaschinen: “Ganz trüb sind die Erwartungen für die klassischen Medien: Gerade einmal 2 Prozent der Befragten erwarten bessere Resultate von der Werbung in Gelben Seiten und nur 4 Prozent trauen dies den Zeitungen zu.”
Die Süddeutsche Zeitung hat sich mal wieder eine publizistische Website im Internet angesehen, nämlich nachtkritik.de: “Im Schutz der Anonymität wird in den Kommentarforen ein regelrechter Kulturkampf ausgetragen. Persönliche Diffamierungen werden von den Redakteuren konsequent herausgefiltert, dafür gedeihen hier die wildesten Verschwörungstheorien und finden Schlammschlachten statt, in denen sich die Schreihälse gerne auch gegenseitig an die Gurgel gehen. Daneben entspinnen sich aber immer wieder anspruchsvolle Debatten.”
Deutsche Lokalpolitiker haben Teile der Infrastruktur an US-Investoren verkauft (zeit.de, 12. März 2009). In einem zweiten Artikel zum Phänomen Cross-Border-Leasing stellt Roland Kirbach fest, dass in der Sache kein Staatsanwalt ermittelt. Und dass die Städte “mit den Banken um Zinsen gewettet” haben.
Schon einige Zeit online, aber weitgehend unbeachtet. Dabei könnte aus elektronischer Musik und der Stimme von Zeit-Feuilletonchef Jens Jessen ein neuer Club-Hit entstehen. Der dem Remix zugrunde liegende Videoblogeintrag erschien am 29. Mai 2009 auf zeit.de.
“Die ‘New York Times’ ist die beste Zeitung der Welt – aber ihrem Verlag droht die Insolvenz: Das Internet macht Konkurrenz, Anzeigen bleiben aus. Muss die Zeitung bald ihren eigenen Tod vermelden?”
Der Spiegel und die Firma QS Quality Service haben die gleiche Adresse, nämlich Brandstwiete 19, Hamburg. Die Spiegel Gruppe macht was mit Journalismus, die Tochterfirma QS, zuständig für die Aboverwaltung der Muttergesellschaft, verkauft Fischölkapseln.
“Warum tun sich junge Leute das an, vor einem Millionenpublikum gedemütigt zu werden? Kein Masochismus zwingt sie dazu, sondern die Sehnsucht nach deutlichen Worten, die ihnen die Gesellschaft verweigert.”
Armin Wolf, twitternder Moderator der ORF-Nachrichtensendung “Zeit im Bild”, hält eine Rede vor FH-Absolventen und gibt Tipps: “Ein guter Journalist sollte jeden Tag fünf neue Menschen kennenlernen. Pressesprecher und andere Journalisten zählen nicht. Schaffen sie sich ein ordentliches Adressbuch an, egal ob digital oder noch ganz analog auf Papier – und dieses Adressbuch sollte jeden Tag um fünf Namen voller werden.”
(ad-sinistram.blogspot.com, Roberto J. De Lapuente)
“Diese Ich-muß-zu-jedem-Thema-meinen-Senf-dazugeben-Mentalität dominiert das Medienspektakel. Nachrichten sind ein Sammelsurium aneinandergereihter Ein-Satz-Statements und hohler Schnellphrasen.”
Man hört ja immer wieder mal, man könne über die “Bild” denken, was man wolle, aber der Sportteil, der sei ja schon so richtig gut. Vermutlich ist diese Meinung auch deswegen entstanden, weil “Bild” gerne mal komplizierte Regularien auf den Punkt bringt. Oder es, wie im nachfolgenden Fall, zumindest versucht, mit Erfolg, den man bescheiden nennen darf.
… fragt die Sportredaktion des Blattes heute — und nähme man es genau, müsste man antworten: niemand. Weil es den Uefa-Cup ab der kommenden Saison nämlich gar nicht mehr gibt und der Wettbewerb stattdessen umbenannt wird in die “Uefa Europa League”. Das alleine wäre nicht tragisch, allerdings stimmen nicht nur der Name des Wettbewerbs nicht, sondern auch ein paar andere Kleinigkeiten:
Die fairste deutsche Mannschaft komme in einen Topf mit Teams anderer Länder; aus diesem Topf werde dann ein zusätzlicher Startplatz ausgelost. Das war bis zu dieser Saison so. Inzwischen gibt es aber keine Verlosung mehr, sondern die drei Plätze gehen automatisch an die drei fairsten Nationen.
Bislang sei der fairste deutsche Verein der KSC, schreibt “Bild”. Das ist ein ziemlich exklusives “Wissen”. Tatsächlich wird die endgültige Wertung erst nach Saisonende bekanntgegeben. Und selbst dann, wenn man die bisherige Zahl der gelben und roten Karten als Maßstab verwenden würde, wäre die Einschätzung von “Bild” falsch. Denn es spielen noch ganz andere Komponenten eine Rolle in der Wertung der Uefa, beispielsweise das “Verhalten der Fans” oder der “Respekt vor dem Gegner”. Wer also momentan fairste deutsche Mannschaft ist, weiß nicht einmal die DFL selber.
Ob tatsächlich vier deutsche Mannschaften an der “Europa League” teilnehmen, hängt schließlich auch noch davon ab, ob der Bundesliga-Dritte sich für die Champions League qualifiziert — oder doch auch an der Europa League teilnimmt.
Martina Kausch macht ein paar Screenshots aus Newsportalen, die über den aktuellen G20-Gipfel in London berichten. “Ich habe mir erlaubt, einmal die Fotografen optisch hervorzuheben. Und wenn Ihr Euch die weiteren Bilder anseht, werdet Ihr schnell feststellen, dass mehr Fotografen am Schauplatz des Geschehens waren als Demonstranten oder Polizisten.”
Der zurückgetretene Bahn-Chef Hartmut Mehdorn zeigte den Medien lieber Zugreisende massierende Betreuer der Bahn als masslos überfüllte Züge. Mit angebrachter Kritik konnte er kaum umgehen und reagierte darauf mit Schimpftiraden per Fax und Telefon sowie mit Anzeigenboykotten.
Das Zeit Magazin Leben, eben bei den Lead Awards 2009 zum Leadmagazin des Jahres gewählt, schreibt erst im redaktionellen Teil über achteinhalb Seiten werbewirksam über Luxusuhren – und druckt dann auf der Rückseite ihres Magazins eine ganzseitige Anzeige der Luxusuhrenmarke Breitling ab.
Die Frankfurter Allgemeine schreibt einen Brief an den Perlentaucher und fordert Nutzungsrechte in der Höhe von 590 Euro. Darauf meldet sich der Autor des Artikels, Thomas Hürlimann: “Ich meine, dass das Copyright immer noch bei mir ist. Deshalb können Sie das Zitat gern wieder aufnehmen.”
Roger Schawinski äussert sich zur neuen Tages-Anzeiger-Chefredaktion: “Man greift auf zwei hauseigene Leute zurück, die man viel zu lange in der Warteschlaufe schmoren liess. Alles wirkt so, als ob man eine bessere Lösung gesucht hat und dabei gescheitert ist.”
Über die Sendung “Wer wird Millionär”: “Doch welchen Joker wann einsetzen? In Russland gilt: Nie das Publikum fragen! Denn hier hat sich die Tradition eingebürgert, dass das Publikum absichtlich falsche Antworten gibt, um dem Kandidaten zu schaden.”
Kurz vor dem DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Werder Bremen am vergangenen Mittwoch verunglückte im Dortmunder Stadion ein 21-Jähriger Dortmund-Fan tödlich, nachdem er offenbar “beim Überklettern eines Geländers/ Brüstung über dem Aufgang zur Stehtribüne im Bereich des Blocks 13 abgestürzt und ca. sieben Meter in die Tiefe gefallen” war.
Und natürlich berichtete nach Bekanntwerden des tragischen Unfalls auch “Bild” – und hatte dazu versucht, sowohl im privaten und beruflichen Umfeld des Toten als auch in Internet-Communities wie StudiVZ Details über ihn in Erfahrung zu bringen. Anders alsandereMedien veröffentlichte “Bild” anschließend Einzelheiten aus seinem Privatleben und zu seinen tödlichen Verletzungen – und druckte sogar ein Porträtfoto, das von der Homepage seines Arbeitgebers stammt.
Für “Bild” ist das alles nicht ungewöhnlich (siehe Kasten).
Ungewöhnlich ist vielleicht nur die Reaktion der Dortmund-Fans, die am vergangenen Samstag beim Spiel Dortmund : Leverkusen öffentlich an den tragischen Unfall erinnerten – mit Schweigeminuten, Kerzen am Unfallort, “In Gedanken an”-Spruchbändern und… folgendermaßen:
P.S.: Die “Bild am Sonntag” berichtete gestern quasi ganzseitig über die Gedenkaktionen von Verein und Fans – und zeigte ohne Quellenangabe ein weiteres Foto des Verstorbenen (diesmal aus seinem Profil in einer Online-Community). Obiges Transparent indes blieb unerwähnt.
Mit Dank an die Hinweisgeber und Tommy von schwatzgelb.de fürs Foto.
1. Interview mit Jay Rosen (nzz.ch)
Jay Rosen macht darauf aufmerksam, dass es in Zukunft keinen “Big Daddy” mehr im Hintergrund geben wird, der “für Werbeanzeigen sorgt, Büros bereitstellt, die Druckereien zur Verfügung stellt und sich um alles kümmert”: “Journalisten müssen lernen, unternehmerischer zu denken, eigene Unternehmen zu gründen und allein oder in kleinen Gruppen zusammenzuarbeiten.”
2. “Das Gefasel von der Ökonomisierung” (carta.info, Stephan Ruß-Mohl)
Stephan Ruß-Mohl ist der Meinung, es habe, aus dem Blickwinkel der Konsumenten gesehen, eher eine “Ent-Ökonomisierung des Mediensektors” stattgefunden: “Bis auf die Zwangsgebühr für den Rundfunk sind wir den Utopien der 68-er vom Nulltarif für lebensessentielle Güter und Dienstleistungen so nahe gekommen wie nie zuvor.”
3. “Mainzelmänner mit gelbem Engel” (blogmedien.de)
“Im ZDF-Spezial ‘Eisschrank Deutschland’ gab’s am Mittwochabend zur besten Sendezeit drei Minuten Werbung für den ADAC.”