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Selfies gegen Griechenland: Presserat missbilligt “Bild”

In seiner Sitzung vor ein paar Tagen hat der Presserat neben zwei Rügen auch mehrere Missbilligungen gegen “Bild” und Bild.de ausgesprochen.

Unter anderem für ihre Selfie-Kampagne gegen die “gierigen Griechen” (BILDblog berichtete):

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Insgesamt waren beim Presserat fast 20 Beschwerden zu der Kampagne eingegangen. Viele Beschwerdeführer kritisierten die Formulierung „die gierigen Griechen“, mit der ein ganzes Volk pauschal diffamiert werde. Außerdem sei der Aufruf, sich den Artikel auszudrucken und ein Selfie damit zu posten, ein Aufruf an die Leser, gegen die Griechen zu hetzen.

Der „Bild“-Justiziar konterte in seiner Stellungnahme:

Sinn der Veröffentlichung und insbesondere der Selfie-Aktion sei gewesen, zur Beschäftigung mit dem Thema der Griechenland-Rettung und einer Meinungsäußerung anzuregen. Die primäre Aufgabe der Medien sei es, den Einzelnen so mit Informationen zu versorgen, dass er sich seine Meinung bilden könne.

Eben. Dass die „Bild“-Zeitung (gerade zum Thema Griechenland) immer nur die Informationen liefert, die man braucht, um sich ihre Meinung zu bilden, ist natürlich bloß Zufall.

Darüber hinaus sei es gewollt und für das Bestehen eines demokratischen Staates unerlässlich, dass sich der Bürger selbst politisch betätige und durch Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit am demokratischen Willensbildungsprozess partizipiere. Nur so sei der Aufruf der Redaktion an den Leser zu verstehen, seinen Standpunkt kundzutun.

Aber klar.

Die Redaktion habe dem Leser eine Plattform geboten, auf der er mit seiner Meinung von Dritten wahrgenommen werden könne. Durch die Aktion schaffe es die Redaktion auch eher, den Glauben an eine funktionierende Demokratie zu bestärken, als durch bloße eindimensionale Berichterstattung.

„Bild“, die große Stütze der Demokratie.

In keiner Weise sei versucht worden, das griechische Volk oder jeden Griechen in seinem Ansehen herabzusetzen – also in seiner Ehre zu verletzen – oder dazu aufzurufen eine feindliche Gesinnung gegenüber Angehörigen des griechischen Volkes einzunehmen. Der Gebrauch des Adjektivs „gierig“ sei klar differenzierend und nicht pauschalisierend. Entscheidend sei, dass das „Nein“ an die abstimmungsberechtigten Bundestagsabgeordneten gerichtet gewesen sei. Dies umfasse die Besorgnis der Öffentlichkeit, dass die Mittel gar nicht erst beim griechischen Bürger ankommen, sondern in das Finanzierungssystem eines Staates fließen und damit am Ende lediglich internationale Kreditgeber befriedigt würden. Mit Beginn des Beitrags werde durch die Zitate und weiteren Informationen mehr als deutlich, dass die Formulierung „gierig“ keineswegs auf jeden Griechen oder das griechische Volk als solches bezogen sei. Vielmehr gehe es um wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung, die Versprechungen hinsichtlich einer Rückzahlung gemacht hätten, ohne dass es bisher dazu gekommen sei. (…) Diese Differenzierung werde noch durch den zeitgleich veröffentlichten Kommentar (…) des BILD.de-Chefredakteurs sowie den Kommentar (…) des BILD-Chefredakteurs vom 28.02.2015 vertieft.

Das sah der Presserat anders.

Der Argumentation, man solle für das Verständnis eines Beitrages auch die Kommentierung zum Thema bzw. die weitere Berichterstattung berücksichtigen, folgt das Gremium nicht.

Entscheidend sei der Eindruck, den ein Beitrag „auf einen durchschnittlich verständigen Leser“ mache. Und der sei ein anderer:

Das Gremium sieht in der Überschrift „NEIN! Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen!“ eine pauschale Diskriminierung einer nationalen Gruppe. Für einen durchschnittlich verständigen Leser wird der Eindruck erweckt, die Zuschreibung „gierig“ beziehe sich auf das griechische Volk als Ganzes.

Auch in der Gesamtbetrachtung des Artikels werde „nicht hinreichend deutlich, dass damit ausschließlich wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung gemeint sein sollen“.

So erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen das in Ziffer 12 des Pressekodex festgeschriebene Diskriminierungsverbot und sprach eine Missbilligung aus.

Übrigens: Der Aufruf an die Leser, sich per Selfie “zu einer aktuellen politischen Entscheidung zu äußern”, verstoße “nicht schon prinzipiell gegen den Pressekodex”, erklärt der Presserat und schiebt in seiner so typischen, fast-kritischen Art hinterher:

Ob ein solcher Aufruf in der konkreten Situation die geeignete Art der Berichterstattung darstellt, ist eine journalistische Abwägung, die weitgehend der jeweiligen Redaktion überlassen bleibt.

Mit Dank an Tobias F.

Mit “Bild” beim Teenie-Sex im Spaßbad

Fassen wir die Geschichte zur Sicherheit einmal trocken zusammen: Ein junges Pärchen (volljährig) war im vergangenen Winter im Schwimmbad, hatte dort (so eine Art) Sex, wurde erwischt, angezeigt und schließlich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt.

Und jetzt in den Worten von “Bild”-Mann Jörg Völkerling:

Das war wirklich ungezogen, was diese liebestollen Teenager ausgezogen in der Erlebnisgrotte abzogen …

(kurze Pause, bis sich das Johlen im Publikum gelegt hat … so, weiter geht’s)

Feucht-fröhliche Liebesspiele im Spaßbad […] brachten Paul R.* (18) und seine Freundin Lisa M.* (19, *Namen geändert) jetzt vor das Augsburger Amtsgericht. Wegen (heftiger) Erregung öffentlichen Ärgernisses!

Besonders einsichtig zeigten sich die beiden nicht. Zum Prozess kam das Paar 15 Minuten zu spät, fläzte sich frech auf die Anklagebank. Als Richter Bernhard Kugler nachfragte, antwortete Paul R. lässig: „Ich bin wegen dem Verkehr zu spät.“

Mit dem Verkehr hat der junge Mann offenbar so seine Probleme.

(…)

Paul R. zeigt sich weiter uneinsichtig. Deshalb entschließt sich der Richter, die Videos der Unterwasserkameras zu zeigen.

Dafür schickt er die Öffentlichkeit aus dem Saal (was Völkerling erst in einem späteren Artikel erwähnt) und lässt sie erst danach wieder rein.

Er verurteilt Paul R. zu einem Dauerarrest von zwei Wochen, die Angeklagte zu einem Freizeitarrest und zu 32 Stunden Hilfsdienst – so viel Strafe hatte nicht einmal die Staatsanwaltschaft gefordert. Doch in diesem Fall wollte das Gericht wohl ein (S)Exempel statuieren.

So weit Völkerlings Pointenfeuerwerk — erschienen am Dienstagabend in vergleichsweise dezenter Aufmachung:

Im Normalfall hätten die Leute von “Bild” es vermutlich dabei belassen oder höchstens noch die ein oder andere Sammlung heißer Sex-Urteile oder ein paar Promi-Zitate zu pikanten Jugend-Sünden hinterhergeschoben, doch keine vier Stunden später veröffentlichte Bild.de schon den nächsten Artikel zu dem Fall, wieder von Völkerling, aber viel größer aufgemacht. Im Grunde genau der gleiche Text, doch diesmal mit einem ganz speziellen Extra: Fotos!

Von den Teenis!

Beim Sex!


(Verpixelung von uns. Gilt auch für alle folgenden Screenshots.)

Allerdings gab’s die „scharfen Unterwasser-Fotos“ (Bild.de) nur für zahlende Kunden:

Sehen Sie mit BILDplus, wie wild es Paul R. (18) und seine Freundin Lisa M. (19) wirklich trieben!

Am nächsten Morgen dann auch „Porno pur“ für alle Print-Leser, nahezu halbseitig auf dem Titelblatt:

Im Innenteil dann noch mal in aller Ausführlichkeit:

Und am Mittag, endlich:

Über eine Minute lang sind die (unkenntlich gemachten) Sex-Versuche aus mehreren Perspektiven zu sehen — aber wieder nur gegen Bezahlung:

Sehen Sie mit BILDplus die delikaten Videoaufnahmen. Was wirklich geschah, und warum das als Beweismittel so wichtig ist – schauen Sie selbst!

Hereinspaziert, hereinspaziert. Sehen Sie junge Amateure beim Unterwasser-Fummeln, exklusiv bei Deutschlands weltgrößtem News- Informations- Dings-Portal!

Zwischendurch gab’s tatsächlich noch den halbherzigen Versuch einer sinnvollen Annäherung an das Thema, diesmal auch ohne Paywall:

Bebildert — natürlich — so:

Im Text kommt ein Herr “von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.” zu Wort und erzählt allerlei vom “Recht am eigenen Bild” und Datenschutz, aber unter Wasser muss man das ja alles nicht so eng sehen:

Unproblematisch hingegen seien die Unterwasser-Aufnahmen. Michael Weilandt: „Die Unterwasserkameras zur Aufsicht sind nicht so ein großes Problem, weil die Qualität nicht so gut ist und die Personen ja nicht wirklich erkennbar sind.“

(Man beachte auch, wie Bild.de aus einem nicht so großen Problem gar keins mehr macht.)

Wie es um die anschließende Veröffentlichung solcher Aufnahmen bestellt ist, erklärt der Mann nicht. Aber danach haben ihn die “Bild”-Leute bestimmt auch nicht gefragt.

Die machen auf jeden Fall munter weiter, so lange das Eisen noch feucht, äh, ja. Völkerling, Ihr Stichwort.

Online gibt’s das alles selbstverständlich wieder nur bei “Bild-Plus”:

Wie es zu dem wilden Unterwasser-Sex kam, was die Teenager über ihr Liebesleben sagen und warum sie sich von den Bademeistern schlecht behandelt fühlen – das lesen Sie hier!

Fehlt eigentlich nur noch die Sammlung heißer … ach, schau an:

Selbst einen Brief von Franz-Josef Wagner hat der “liebe Sex im Schwimmbad” inzwischen bekommen (“Sex ist die Nähe zum Glück. Lassen wir doch die beiden Liebenden schwimmen. Herzlichst”).

Woher „Bild“ die Bilder der Überwachungskameras hat, ist indes unklar.

Das Gericht schrieb uns auf Anfrage, es habe „das fragliche Bild- und Videomaterial nicht an die ‘Bild’-Zeitung oder an Bild.de ausgehändigt“. Auch der Geschäftsführer des Schwimmbads erklärte gegenüber BILDblog, das Video nicht weitergegeben zu haben. Zurzeit werde noch überprüft, wie das Blatt an die Bilder kommen konnte. Ein Anwalt sei bereits eingeschaltet.

Warum „Bild“ die Bilder der Überwachungskameras, die das Gericht bewusst nicht der Öffentlichkeit zeigte, seit Tagen bewusst der Öffentlichkeit zeigt, ist allerdings nicht schwer zu erraten:

Mit Dank an Lukas H., Tobias H., Daniel K. und Thomas D.

“Bild” zimmert aus alten Stühlen historisches Mobiliar

„Bild“-Reporter Kolja Gärtner treibt sich für seine irren und bizarren Geschichten normalerweise in den Gerichtssälen Hessens herum, für seine neuesten Knaller hat er sich aber mal nicht mit kranken Killern oder metzelnden Messer-Mördern beschäftigt, sondern mit vergleichsweise edlen Dingen.

Auf einer Auktionsseite für ausgemustertes Behörden-Eigentum stieß er nämlich auf das hier:

Voller Ehrfurcht berichtet der Reporter:

An diesen Tischen und auf diesen Stühlen wurde hessische Geschichte geschrieben: Der Landtag versteigert 50 Möbelstücke aus der Frühzeit unseres Bundeslandes.

Am 1. Dezember 1946 trat die hessische Landesverfassung in Kraft – Geburtsstunde des Landes. Vermutlich im Folgejahr schaffte der Landtag die jetzt zum Verkauf stehenden Stücke an. (…)

Historische Stücke, die wohl von Politik-Legenden wie Georg-August Zinn (SPD, 1901-1976, Ministerpräsident 1959 – 69), Holger Börner (SPD, 1931-2006, Ministerpräsident 1976-87), Walter Wallmann (CDU, 1932-2013, Ministerpräsident 1987-91) und Joschka Fischer (67, 1985-87, erster grüner Minister) genutzt wurden.

(Wo hier gerade so schön mit Zahlen geworfen wird: Zinn war nicht von 1959 bis 1969 Ministerpräsident, sondern von 1950 bis 1969, aber das nur am Rande.)

Anders gesagt: Wer diese Exemplare erwirbt, kann …

Sitzen wie Georg-August Zinn, tafeln wie Joschka Fischer

So jedenfalls die Version der „Bild“-Zeitung.

Der hessische Landtag, von dem die Möbel kommen, erzählt die Geschichte allerdings ein wenig anders:

Wiesbaden – Entgegen der Berichterstattung der Bild Zeitung handelt es sich bei den (…) angebotenen Möbelstücken nicht um historisches Mobiliar.

Die 39 Stühle und 11 Tische wurden 1947 angeschafft und zunächst in der damaligen Kantine verwendet. Nach der Auflösung der Kantine (ca. Mitte der siebziger Jahre) wurden die Möbel für verschiedene Zwecke im Landtag verwendet, unter anderem als Mobiliar für Sitzungsräume und als Büroausstattung. Eine besondere Nutzung durch bekannte Landespolitiker wie in dem Artikel dargestellt ist nicht bekannt oder belegbar.

Auch sonst klingt die offizielle Version irgendwie nicht mehr ganz so romantisch:

Die Möbel sind aufgrund ihrer langjährigen Verwendung abgenutzt und insbesondere die Stühle im Holzwerk nicht mehr stabil. Zudem entsprechen die Stühle nicht den heutigen Anforderungen an Sitzmöbel für Besprechungsräume oder als Büroausstattung.

Aus diesem Grund wurden die Möbel zur Aussonderung freigegeben. Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Zuge des Aussonderungsverfahrens mitgeteilt, dass die Ausstattung in der Nutzungs- und Baugeschichte des Stadtschlosses keine nachhaltige Phase darstellt und somit keinen historischen Wert hat.

Tja.

Doch von so doofen Fakten lässt sich „Bild“ freilich keine Story kaputtmachen: Der Text ist heute, zwei Tage nach der Richtigstellung des Landtags, immer noch unverändert online.

Von diesem ganzen Recherchegedöns scheint “Bild”-Mann Gärtner aber ohnehin nicht viel zu halten. Der Landtag schreibt noch:

Vor der Berichterstattung hat es keine offizielle Anfrage bezüglich des historischen Wertes des Mobiliars bei der Pressestelle des Hessischen Landtags gegeben.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Aus dem lustigen Leben eines “Bild”-Sportreporters

Jürgen Klopp, der ehemalige Trainer von Borussia Dortmund, hat sich in seiner Zeit beim BVB bekanntermaßen gerne mal aufgeregt, mitunter auch über Journalisten. Die Mitarbeiter der “Bild”-Zeitung hatten es ihm dabei immer ganz besonders angetan.

Nach einem Spiel etwa, in dem BVB-Stürmer Marco Reus den Linienrichter umgehauen hatte, kam es, wie “Bild” später nicht ohne Stolz berichtete, zu folgender Szene:

Ich [der “Bild”-Reporter] frage Klopp: „Haben Sie sich kurz Gedanken um den Linienrichter gemacht, als Marco Reus ihn abgeräumt hat?“

Klopp schäumt.

Er weiß, für wen ich arbeite, fragt aber süffisant: „Von was für einer Zeitung sind Sie?“

Ich: „BILD.“

Klopp: „Neeee… So viel Fußball heute, und dann müsst ihr so eine Kack-Geschichte machen. Boah ist das ein Drecksleben, das tut mir wirklich leid!“

Das wollte der “Bild”-Reporter nicht auf sich sitzen lassen.

Drecksleben als BILD-Reporter?

Das ist beleidigend und falsch

Und wie! Denn in Wahrheit ist das Leben als “Bild”-Reporter vor allem eins: megafunny! Besonders dann, wenn man mit Jürgen Klopp zu tun hat.

Fragen Sie mal Jörg Weiler. Der ist auch “Bild”-Reporter — ebenfalls zuständig für den BVB — und hat anlässlich des Abschieds des Dortmunder Trainers neulich „von seinen lustigsten Momenten in sieben Jahren mit Jürgen Klopp“ erzählt.

Zum Beispiel das hier:

Bei einem Testspiel in Emmendingen war es, wo er [Klopp] mir vorher gesagt hat: „Du musst mir einen Gefallen tun: Geh nicht zu meiner Mutter! Die kommt heute mal ins Stadion, um mal zuzugucken, und du wirst nicht zu meiner Mutter gehen!“

Das war ein langweiliges Testspiel, es hat geregnet in Strömen, und dann hatte ich natürlich irgendwann doch die Idee, zumindest aus Neugier mal zu gucken, wie die Mutter aussieht.

Natürlich.

Bin zu der Mutter hingegangen, hab mich nur kurz vorgestellt, ‘n Smalltalk mit ihr gehalten, und bin wieder abgehauen. Und ich schätze mal, das waren 80 bis 90 Meter Entfernung, die der Klopp da irgendwie gucken musste, um das überhaupt mitzubekommen.

Auf der anschließenden Pressekonferenz dann:

Und plötzlich merke ich, wie mir einer vor’s Scheinbein tritt. (…) Dann kommt der zweite Tritt, mitten vor’s Schienbein, und ein dritter Tritt, und ich hatte gute Schmerzen. Irgendwann sehe ich: Es war der Klopp. Ich sag’ zu ihm: „Hömma, was soll der Kack denn? Was machst du denn da?“ Und darauf entgegnete er mir nur: „Hömma, ich hab’ genau gesehen, dass du bei meiner Mutter warst, das hatte ich dir doch extra gesagt, dass Du da nicht hingehen sollst.“

(grinst)

Hihi, ja, ganz schön ulkig, dieses Dasein als “Bild”-Mensch. Mütter behelligen, die man nicht behelligen soll — oder Gespräche belauschen, die man nicht belauschen soll:

Ich kann mich noch erinnern, es war sehr, sehr warm, knalleheiß (…), und das Fenster war eben offen. Und wir standen da, weil der Ordner vergessen hatte, uns wegzuschicken, und ich konnte mal live eine Mannschaftssitzung von Borussia Dortmund miterleben und habe gehört, wie’s da eben zuging. Kloppo wurde schon sehr, sehr deutlich (…). Dann hab ich nach dieser Sitzung allerdings einen Kardinalfehler gemacht: Habe ihn auf die Sitzung angesprochen, worauf der Mann dann fast einen Blutstau bekommen hat vor Wut, dass wir eben da vor dem Fenster gestanden haben und alles mithören konnten. Muss ich heute noch im Nachhinein Sorry an Willi sagen, den Ordner, weil der hat da richtig einen zwischen die Hörner bekommen. Tut mir leid, Willi, das war mein Fehler, aber es war trotzdem ein unvergessenes Erlebnis.

Der Off-Sprecher fasst zusammen:

Kein Zuckerschlecken, sich als Journalist mit Jürgen Klopp anzulegen.

Und erst recht keins, so jemanden wie Jörg Weiler am Bein zu haben.

Mit Dank an Hannes.

“Bild” schützt Guttenberg vor Lesermeinung

Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg darf heute in der “Bild”-Zeitung (und seit gestern auf Bild.de) mal wieder zur Nation sprechen:

Guttenberg findet, dass das “trotzige Kind” Wladimir Putin mit seinen “lauten Rülpsern” nichts auf Schloss Elmau verloren habe: Es sei richtig …

unser freiheitlich demokratisches Wertesystem nicht zu verschachern. Genau das würde im Falle einer Nachladung Putins geschehen.

Dieser würde kaum demütig auftreten, sondern sich in seinem zynischem Handeln noch bestätigt sehen. Es wäre ein fatales Signal an all jene, die in unseren Werten ihr Feindbild sehen.

Die Aufmerksamkeit nutzt Guttenberg, um gleich auch noch gegen “meist nicht so gute Gutmenschen” auszuteilen, die gegen das G7-Treffen protestieren. Seine Worte wirken aber vor allem wie eine späte Abrechnung mit dem Grünen-Politiker Jürgen Trittin, der Guttenberg in der Plagiatsaffäre einst “Hybris” und “Hochstaplerei” vorwarf:

Tausende Demonstranten in München und Garmisch. Viele meinen es gut und wissen es nicht besser. Manche aber sehr wohl.

Bestes Beispiel inmitten der Protestierenden: ein breit grinsender Grünen-Politiker Jürgen Trittin. Ja, jener, der vor einigen Jahren noch selbst G7-Gipfel kritiklos mitorganisierte.

Sicher, in unserem Land gibt es das Recht auf Meinungsänderungsfreiheit. Gottlob. Es gibt aber wohl kaum einen Politiker, der davon so schamlos und lediglich wahltaktisch Gebrauch macht wie Trittin. Eigentlich sollte es diese Form der Verlogenheit sein, die die Menschen auf die Straße treibt.

Karl-Theodor zu Guttenberg ist für Bild.de — noch immer“Deutschlands populärster Politiker”. Und wenn so einer “exklusiv” seine Meinung aufschreibt, müssten die Herzen der Leser doch höher schlagen.

Die Rechnung ging aber nicht so ganz auf




















Nach mehr als 300 Kommentaren, von denen ein Großteil Kritik an Guttenberg enthielt, hatte die Redaktion genug: Der Artikel wurde abgeschaltet und neu eingestellt, dieses Mal aber ohne Kommentar-Funktion.

Wenn in der Kommentarspalte auf Bild.de rassistisch gehetzt wird, dauert es eine halbe Ewigkeit, bis mal jemand einschreitet. Doch wenn die Leserschaft in vergleichsweise harmloser Wortwahl ihre negative Meinung gegen einen “Bild”-Liebling kundtut, geht es ratzfatz.

Mit Dank an “Deichkind”!

Presserat rügt “Bild” für Germanwings-Opferfotos

Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”

Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.

Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblog berichtete):

Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.

Laut Presserat dürfen Fotos und Namen von Opfern aber …

nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:

So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.

Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:

Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.

Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.

„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.

Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)

Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.

Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.

So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.

Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.

Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.

Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.

Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:

Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:

Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Zur Mitteilung des Presserats

Hitlers Cognac und die falschen Flaschen von der “Bild”-Zeitung

Die Leute von Bild.de wollen, dass ihre Leser für manche Artikel zahlen, “Bild+” nennen sie dieses Abo-Modell. Klar, dass die Redaktion da schon was Besonderes bieten muss. Zum Beispiel solche Service-Artikel:

Die Tipps für die Bilderklau-Suche sollte sich auch mal François aus dem Cognac-Forum anschauen. Der hatte vor zweieinhalb Jahren nämlich in Paris ein paar alte Flaschen Schnaps ausfindig machen können und diesen dollen Fund stolz seinen Sammler-Kollegen im Internet präsentiert. Und wo findet man François’ Cognac-Fotos seit heute ohne irgendeine Quellenangabe wieder? Logo:

Nach Hitlers Badewanne, Hitlers Pferden und Eva Brauns Schlüpfer jetzt also der Cognac-Keller.

Die Entdeckerstory läuft groß bei Bild.de

… etwas kleiner in der “Bild”-Bundesausgabe …

… und riesengroß in der Dresdenausgabe:

Und jedes Mal dabei: die Flaschen von François, die rein gar nichts mit Hitlers angeblichem Cognac-Keller zu tun haben.

Autor der Geschichte ist “Bild”-Redakteur Jürgen Helfricht. Genau, DER Jürgen Helfricht: Erfinder des Katzenbenzins, kritischer Beobachter der “LAUSITZ-WÖLFE”, kritischer Beobachter aller anderen Wölfe, Enthüller der seit Jahrzehnten bekannten “Wahrheit über den Dresdner Feuerstum”, Rechtehändler des Sandmanns und Weinkenner.

Logisch, dass nur dieser “Bild”-Tausendsassa Adolf Hitlers geheimen Cognac-Keller entdecken kann, und zwar in der Nähe des sächsischen Wasserschlosses Moritzburg:

Während Deutschland hungerte, versteckte Adolf Hitler (†56) hier Ende 1944 seine Delikatessen und Unmengen Cognac…

Neben dem Alkohol habe Hitler auch noch “hunderte Kisten” mit “Käse, Leibnitz-Keksen, Butter, Salamiwurst, Kaffee, Schokolade, Zigaretten” dorthin geschafft, schreibt Helfricht.

Nun soll Adolf Hitler seit seiner Jugend Nichtraucher gewesen sein und keinen Alkohol getrunken haben, später auch keinen Kaffee mehr und seit 1932 vegetarisch gelebt haben. Doch für Jürgen Helfricht und “Ortschronist” Silvio Stelzer ist das kein Grund, an ihrer Entdeckung zu zweifeln.

Von Hobby-Historiker Stelzer kam der entscheidende Tipp zu Hitlers geheimer Lagerstätte. Ihm gehört der Fundort, an dem er zufällig ein Restaurant betreibt. Helfricht widmete dem Gastronom erst vor sechs Wochen einen größeren Artikel.

Gemeinsam erkundete das Duo jetzt die Kellerräume. Der einzige Hinweis darauf, dass die angeblich mit Hitler zu tun haben, ist dieser eine Satz:

Der Ortschronist fand die Sensation kürzlich in den Aufzeichnungen des letzten Schlossbewohners Prinz Ernst Heinrich von Sachsen (1896-1971).

Was genau in diesen “Aufzeichnungen” stehen soll, verrät Helfricht nicht, er geht mit keinem weiteren Wort auf den vermeintlichen Beweis ein. Blöderweise haben Helfricht und Stelzer — der das Kellergewölbe mit einer Taschenlampe betritt und auf dem nächsten Foto plötzlich einen Kerzenständer in der Hand hält — nicht einmal Belege dafür, dass in Moritzburg all die Fressalien mal zu finden waren.

Stelzer: „Der Sachsens-Prinz [sic] erhielt für das Verstecken der Kisten ein Führerpaket mit Delikatessen. Von all den Lebens- und Genussmitteln blieb nichts übrig. Nach dem 8. Mai 1945 plünderten russische Truppen alles.“

Und genau deswegen brauchte Jürgen Helfricht die Fotos von François‘ verstaubten Cognac-Flaschen, die er und “Bild” (ohne Quellenangabe) so präsentieren, als stammten sie aus Hitlers Sammlung. Dann sieht es zumindest auf den ersten Blick so aus, als könnte an dieser Geschichte tatsächlich was dran sein.

Mit Dank an Philipp!

“Bild” lässt Leser auf Presserat los

Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zu mobilisieren.

Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.

Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:

(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)

Und so:

„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.

Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:

Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.

Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:

Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …

Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).

Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:

Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“

Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:

Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:

Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:

Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.

Weiter schreibt der Presserat, …

dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.

Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:

Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.

Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:

Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.

Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”

Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz begonnen hat.

Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.

Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:

Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!

Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:

„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:

Und, klar:

Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:

Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …

Es ist hoffnungslos.

“Bild am Sonntag” serviert FIFA-Kaiserschmarrn

In einem Artikel über die FIFA und Franz Beckenbauer schrieb die “Bild am Sonntag” gestern:

Fragen zur Korruption bei der WM-Vergabe an Russland und Katar drohen Beckenbauer erneut, diesmal von der Schweizer Justiz. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun auch in der Sache und hat bereits zehn Mitglieder des Exekutivkomitees von 2010 als Zeugen geladen. Nach Informationen aus Justizkreisen sollen auch die übrigen 14 Mitglieder von damals vernommen werden. Darunter wäre auch Beckenbauer.

Wir haben bei der Bundesanwaltschaft nachgefragt, was an der Geschichte dran ist. Auf eine Antwort mussten wir — wie beim letzten Mal — nur wenige Minuten warten. Der Pressesprecher schreibt:

F. Beckenbauer gehört nicht zu den von der BA zu befragenden Auskunftspersonen. Dies sind explizit KEINE Zeugen, sondern Auskunftspersonen, was juristisch ein wesentlicher Unterschied ist. Weitere Personen sind zur Zeit nicht zur Befragung vorgesehen. Die Geschichte der BamS ist somit mehrfach falsch.

Und das hätte sie mit einem kurzen Anruf bei der Bundesanwaltschaft auch selbst herausfinden können. Nachgefragt hat sie dort aber nie:

Eine entsprechende Anfrage der BamS oder von Bild ist bei der BA nie gestellt worden.

Auch der Sport-Informations-Dienst (sid) hat auf die Recherche verzichtet und sich bei seiner Agenturmeldung lieber blind auf die „BamS“ verlassen:

Schlageile des sid: 'BamS: Schweizer wollen Beckenbauer befragen'

Die Meldung findet sich jetzt unter anderem auf den Seiten des „Handelsblatts“, der „Welt“, der “11 Freunde”, bei „Zeit Online“, „Focus Online“, N24.de, Sport1.de, ran.de, spox.com und vielen mehr.

So verbreitet sich zum zweiten Mal innerhalb von vier Tagen eine FIFA-Falschmeldung, obwohl das Abschreiben der Geschichten länger dauert, als herauszufinden, dass sie Quatsch sind.

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