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Scheiß Details!

Als die “Bild”-Klatschkolumnistin Christiane Hoffmann letzten Samstag für ihre “Ich weiß es!”-Kolumne mal wieder ein paar Paparazzi-Fotos betexten musste, war die Sache klar. Hoffmann schrieb:

“Wir sehen unseren Tennis-Helden Boris Becker (37) privat im Mallorca-Urlaub.”

Und auf die Frage, “wer (…) denn diese junge Frau an seiner Seite” sei, hatte Hoffmann sogar lauter Antworten parat, wusste nicht nur, dass “das Mallorca-Mädchen” eine “grazile Schönheit” sei, sondern auch, wo sie geboren wurde, welche vier Sprachen sie spricht und wie oder wann sie mit was für einem Autotyp welcher Farbe mit Becker auf Malle rumfuhr. Und dann wusste es Hoffmann noch genauer:

“Sie heißt Elena, kommt aus Berlin und ist gerade mal 17 Jahre jung.”

Das war, wie gesagt, am letzten Samstag. Am Montag hatte “Bild” die Berliner Wohnung der “hübschen Mallorca-Bekanntschaft” ausfindig gemacht und ihr Klingelschild fotografiert. Außerdem hieß es:

“Das Mädchen ist süße 17.”

Und am gestrigen Dienstag hatte “Bild” dann zwar nichts Neues zu berichten, berichtete aber trotzdem über “Elena L. (17)”.

Und heute? Heute, nachdem die Zeitschrift “Gala” exklusiv und gut informiert Beckers Trennung vermelden konnte, ist “die schöne Elena” auf der “Bild”-Titelseite plötzlich:

“(23)”

Wo Schwulsein nicht normal ist

Bei manchen Artikeln in “Bild” ist es schwer, zurückhaltend und sachlich zu bleiben. Versuchen wir es trotzdem.

Auf Seite 1 der heutigen “Bild”-Zeitung ist neben der halbnackten Mandy (23), die sich gerade zwischen die Beine greift, und über einem Artikel “Nasa sucht Außerirdische auf Saturn-Mond” ein Foto von einer Hinrichtung abgebildet.

Die Überschrift lautet:

Hier werden zwei Kinderschänder gehängt

Und der vollständige Artikel geht so:

Teheran — Ihre Augen sind verbunden, die vermummten Henker legen ihnen die Stricke um den Hals: Wenige Sekunden später sind diese beiden Kinderschänder tot. Die jungen Männer waren von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt worden, weil sie einen 13jährigen Jungen entführt und vergewaltigt haben sollen.

Wäre die “Bild”-Zeitung nicht die “Bild”-Zeitung, hätte sie vielleicht nicht einfach unkritisch die offizielle iranische Version der Geschichte übernommen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass die beiden getöteten “jungen Männer” zur Tatzeit noch minderjährig waren. Sie hätte die Gehenkten nicht zweimal “Kinderschänder” genannt, als sei diese Tatsache in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen worden, denn es gibt Berichte, die diesen Vorwurf zweifelhaft erscheinen lassen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass schon einvernehmliche homosexuelle Handlungen im Iran mit dem Tode bestraft werden können und genau dies auch der Grund für die Hinrichtung gewesen sein könnte.

Vielleicht hätte auch noch ein Wort des Entsetzens in den “Bild”-Artikel gepasst. Oder nur ein Zitat aus dem Statement von Amnesty International, das die Hinrichtungen verurteilt. Oder ein Hinweis auf die internationalen Zweifel an dem Verfahren und Proteste gegen das Urteil. Oder die Schätzung der britischen Homosexuellen-Organisation “Outrage!”, wonach von den 100.000 Menschen, die im Iran seit 1979 hingerichtet wurden, 4.000 wegen angeblicher homosexueller Handlungen hingerichtet wurden, darunter politische Gegner.

Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn “Bild” zwei Jugendliche, die möglicherweise nur deshalb sterben mussten, weil sie homosexuell waren, nicht nach ihrem Tod noch als “Kinderschänder” bezeichnet hätte.

Wie es sich liest, wenn “Bild” sich von staatlichen Entscheidungen distanzieren möchte, kann man übrigens auf Seite 2 derselben Ausgabe sehen:

“Schwul sein ist ganz normal” — Riesen-Ärger um Homo-Fibel für Lehrer

(…) In dem Handbuch, das noch die im Mai abgewählte rot-grüne Landesregierung herausgegeben hat, werden Pädagogen dazu angehalten, im Unterricht Sätze zu vermitteln wie: “Mein Schatz, schwul zu sein ist ganz normal.”

Aber das ist natürlich ein ganz anderes Thema.

Vielen Dank an Michael M., Johannes S., Tobias B. und andere.

Nachtrag, 10.1.2006:
Im Anschluss an eine Beschwerde hat der Presserat die Veröffentlichung eines (zu obiger Überschrift gehörigen) Agenturfotos in “Bild” missbilligt*. In der Begründung heißt es:

“Die Darstellung der beiden Männer, wie ihnen Schlinge um den Hals gelegt werden, ist – egal vor welchem Hintergrund dies passieren mag – unangemessen sensationell. Nach Meinung der Beschwerdekammer hätte dieses Foto in der Form nicht veröffentlicht werden sollen. Daher sieht die Beschwerdekammer in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Auch wenn dieses Foto von einer Agentur verbreitet wird, liegt es immer im Ermessen der Redaktion, selbst zu entscheiden, ob sie solches Material veröffentlichen will oder nicht. Eine Agentur kann und muss grundsätzlich Materialien liefern, wie in diesem Fall auch das Foto. Die Redaktion selbst muss dann jedoch entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Agenturmaterials notwendig ist oder nicht.”

*) Eine Missbilligung ist für das betroffene Medium folgenlos.

C?

Frage: Worin unterscheiden sich die folgenden drei Teaser, die heute bei Bild.de im “Geld & Job”-Ressort stehen?



Antwort A: Einer ist mit Foto.
Antwort B: Zwei haben eine dreizeilige Überschrift.
Antwort C: Alle drei sind Anzeigen, die für eine (uns bereits einschlägig bekannte) Online-Rechtsberatung werben.

Mit Dank an Ingo S., der im Übrigen darauf hinweist, dass es viele der via Bild.de kostenpflichtig angebotenen “Mustertexte von Profis” andernorts natürlich auch gratis gibt…

Anke Engelke und der Müll

Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:

Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.

Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.

Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.

Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.

Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.

Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.

Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.

“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.

Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.

“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:

Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.

Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.

Auf Täuschung angelegt

Gestern hat die “Bild”-Zeitung ihren Lesern erklärt, was eine “Lüge” ist.

Lüge: bewußt falsche, auf Täuschung angelegte Aussage
(Definition laut Duden)

Sie hat es aber, natürlich, nicht bei der Theorie belassen, sondern die Technik gleich mal in der Praxis ausprobiert. In einem Artikel über die angeblichen “5 Lügen der Linkspartei” heißt es:

BILD hat nachgerechnet: Die Wahlversprechen [der] Linkspartei kosten unbezahlbare 90 Milliarden Euro!

Das ist eine interessante Neudefinition des Wortes “nachrechnen”. Die drei beteiligten “Bild”-Redakteure haben die Zahlen nämlich einfach aus dem Wahlprogramm der angeblich verlogenen Linkspartei abgeschrieben. “Nachrechnen” heißt nach “Bild”-Definition also soviel wie: “ungeprüft übernehmen”.

BILD enttarnt fünf unbezahlbare Wahl-Lügen von Lafo, Gysi & Co.

“Enttarnen”? Richtig, “enttarnen” heißt bei “Bild”: aufschreiben, was für jeden nachlesbar im Entwurf des Wahlprogramms steht. Denn nicht nur die Forderungen nach höherem Kindergeld, einer Mindestrente, Steuerfreiheit für Renten und niedrigeren Steuern für Geringverdiener stehen sämtlich für jeden nachlesbar im Steuerkonzept der Linkspartei [PDF-Datei]. Dort steht auch, was jede einzelne Maßnahme nach Angaben der Linkspartei (und ungeprüft übernommen nachgerechnet von “Bild”) kosten würde. Und dort steht sogar an exakt derselben Stelle (Seite 13, siehe Ausriss rechts), wie die Linkspartei diese Wahlversprechen gegenfinanzieren will — aber beim Abschreiben der anderen Zahlen müssen die “Bild”-Redakteure ausgerechnet diesen Teil komplett übersehen haben. Sonst könnten sie ja nicht so massiv den Eindruck erwecken, die Linkspartei hätte überhaupt keine Vorschläge zur Finanzierung (über deren Sinnhaftigkeit man natürlich streiten darf).

Bleiben noch zwei “Lügen”. Eine davon ist die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes II (“Hartz IV”), deren Kosten nicht erst “Bild” auf 3 Milliarden Euro geschätzt hat und zu der die konkreten Finanzierungsvorschläge der Linkspartei tatsächlich vage sind. In diesem Zusammenhang bezeichnet “Bild” auch die Forderung nach einer längeren Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I als “Lüge” — dies fordert allerdings auch die Union.

Und schließlich ist da noch die “Investitions”-“Lüge”. “Bild” schreibt:

Die Linkspartei verspricht 30 Mrd. Euro staatliche Investitionen in Bildung, Kultur, Umwelt und öffentlichen Nahverkehr.

Nein, verspricht sie nicht. Im Entwurf für das Wahlprogramm [PDF-Datei] heißt es lediglich:

Würde Deutschland einen solchen Anteil seines Sozialprodukts wie die USA für öffentliche Investitionen aufwenden, wären das 30 Milliarden Euro mehr im Jahr als gegenwärtig.

(Liebe “Bild”-Redakteure, diese fremden Wörter darin, das sind Konjunktive.)

Schließlich fragt “Bild”:

Sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Emnid kommt die Linkspartei schon auf 11 bis 12 Prozent!

Tja, sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Media Analyse lesen sogar über 18 Prozent der Bevölkerung “Bild”!

Vielen Dank an André K. für den Hinweis!

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Recht und Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist für “Bild” eine wichtige Sache. Als am 30. Januar 1995 Walter Dräxler vom Vorwurf freigesprochen wurde, die 16-jährige Melanie aus Kulmbach ermordet zu haben, berichtete die “Bild”-Zeitung groß über den Fall und ließ wenig Zweifel daran, dass sie das Urteil für ungerecht hielt.

Melanie nach Disco erstochen -- Freispruch!

lautete eine “Bild”-Überschrift am 31. Januar 1995, die geschickt den Eindruck erweckte, als sei nicht ein Unschuldiger freigesprochen worden, sondern der Täter.

Am Tag darauf war das Thema der Aufmacher auf Seite 1 von “Bild”. Die Schlagzeile lautete:

Melanies Tod bleibt ungesühnt -- die Eltern: Gott, strafe ihren Mörder

Auf Seite 3 lautete die “Bild”-Überschrift:

Melanies Vater: “Wir haben auf Gerechtigkeit gehofft”

Auch im Artikel selbst erweckte “Bild” den Eindruck, man habe den Mörder laufen lassen müssen:

Jetzt steht fest: Kein Richter wird die Tat je sühnen. Der einzige Mordverdächtige mußte freigesprochen werden — aus Mangel an Beweisen.

Und was das Indiz angeht, das auf Dräxler als Täter hindeutete, war “Bild” an entscheidender Stelle ungenau:

Einziger Beweis: Faserspuren von Melanies Anorak klebten an seiner Jeansjacke. Ein Gutachter: “Sie könnten auch von einem anderen Anorak stammen.”

Tatsächlich klebten keine Faserspuren von Melanies Anorak an Dräxlers Jeansjacke. Der Freispruch war, auch wenn “Bild” damals den gegenteiligen Eindruck erweckte, richtig und gerecht. Walter Dräxler wurde Opfer eines Rufmordes, an dem nicht nur “Bild”, sondern auch die Polizei und andere Medien mitwirkten.

Das war vor zehn Jahren. Inzwischen hat ein anderer den Mord an Melanie gestanden: Stefan K. Gefasst wurde er, nachdem er im vergangenen Jahr ein weiteres junges Mädchen getötet haben soll: seine Nichte Julia. Beide Fälle werden seit gestern vor dem Landgericht Bayreuth verhandelt — und in “Bild” geht es deshalb wieder um Gerechtigkeit. In einem Kommentar schreibt Willi Schmitt:

Recht ist eine verzwickte Sache. Der Sache wird es manchmal nicht gerecht. Und zu oft leidet das Rechtsempfinden der normalen Menschen — sie verlieren allmählich das Vertrauen in die Justiz.

Für diesen angeblichen Vertrauensverlust ist die “Bild”-Zeitung maßgeblich mitverantwortlich. Diesmal deutet sie schon an, dass das Urteil nicht gerecht ausfallen werde, bevor es überhaupt gesprochen wurde. “Bild”-Kommentator Schmitt empört sich, dass der Fall vor der Jugendstrafkammer behandelt wird:

Also Jugendstrafrecht, höchstens 10 Jahre für zwei Morde.

Das ist falsch. Die Höchststrafe von zehn Jahren betrifft ausschließlich den Fall Melanie, zu dessen Zeitpunkt der Angeklagte noch ein Jugendlicher war. Um den Fall Julia wird es erst später im Prozess gehen, und auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist möglich. In diesem Fall droht ihm eine lebenslange Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Erst in seinem Urteil entscheide das Gericht, welches Strafmaß den Angeklagten erwartet, sagte ein Gerichtssprecher: ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird oder eine Jugendstrafe plus eine Erwachsenenstrafe verhängt wird.

Die “Bild”-Zeitung ignoriert das: Sie hat das Wort “zunächst” im Zusammenhang mit der Verhandlung nach Jugendstrafrecht, das sich in fast allen anderen Berichten zum Prozess findet, in ihrem Kommentar und dem zugehörigen Artikel einfach weggelassen.

“Bild”-Kommentator Schmitt reimt zum Finale fröhlich:

Zu Ende gedacht hieße das doch: Stell als Jugendlicher was an, dann bist du später vor Gericht viel besser dran.

Das ist nicht nur falsch, das ist grotesk irreführend.

Die Überschrift über Schmitts Kommentar lautet übrigens:

Gerechtigkeit, aber für die Opfer!

Das ist ein merkwürdiges Verständnis von Gerechtigkeit. Es hätte vor zehn Jahren beinahe einen Unschuldigen ins Gefängnis gebracht.

Woran Harald Schmidt nicht dachte

In der vergangenen Woche erschien in der “Weltwoche” ein Interview mit Harald Schmidt. Darin finden sich u.a. folgende Passagen:

Wenn Sie Hemingway kopieren, müssen Sie sich auch umbringen.
Alles klar. Aber das kommt für mich nicht in Frage. Ich will niemandem zu nahe treten, der sich umgebracht hat. Aber Selbstmord finde ich uncool. (…)

Hatten Sie noch nie Selbstmordgedanken?
Doch, natürlich habe auch ich schon an Selbstmord gedacht.

In jüngeren Jahren?
Immer mal wieder, so nach dem Motto von Nestroy: Wenn alle Stricke reissen, häng ich mich auf. Aber an die praktische Umsetzung habe ich nie gedacht. Ehrlich gesagt, käme ich mir dabei auch etwas lächerlich vor.

In einer “Bild”-Meldung liest sich das heute so:

Harald Schmidt dachte an Selbstmord

(…) In dem Interview bekannte er auch, schon an Selbstmord gedacht zu haben. Schmidt: “Wenn alle Stricke reißen, hänge ich mich auf.”

Mehr steht dazu nicht in “Bild”.

Danke an Felix F. für den Hinweis!

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